DE4028214C2 - Verfahren zur Umsetzung von in Werten eines geographischen Koordinatensystems erzeugten Standortdaten in eine auf einem karthesischen Koordinatensystem beruhende Rasterform - Google Patents
Verfahren zur Umsetzung von in Werten eines geographischen Koordinatensystems erzeugten Standortdaten in eine auf einem karthesischen Koordinatensystem beruhende RasterformInfo
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zur Umsetzung von in Werten eines
Koordinatensystems quasi kontinuierlich erzeugten Standortdaten in eine auf einem
anderen Koordinatensystem beruhende Form, die einer auf einem Bildschirm darstell
baren Karte zugeordnet ist, wobei für das Bild der Karte ein Netz mit Datenpunkten
definiert wird, die jeweils durch einen Schnittpunkt einer Längengradlinie mit einer
Breitengradlinie und durch kartesische Koordinatenwerte der Karte festgelegt sind und
wobei die Datenpunkte als Referenzwerte für die Umrechnung der in einem Koor
dinatensystem erzeugten Standortdaten in das andere Koordinatensystem verwendet
werden.
Ein derartiges Verfahren ist bekannt (EP 242 050 A1). Bei dem bekannten Verfahren
können Karten, denen kartesische Koordinatenwerte zugeordnet sind, in unterschiedli
chen Maßstäben auf einem Bildschirm dargestellt werden. Von jeder auf dem Bildschirm
mit kartesischen Koordinaten dargestellten Karte wird nur ein Referenzwert für die
Umsetzung der kartesischen Koordinatenwerte in Längen- und Breitengradwerte
ausgewählt. Dieser Referenzwert ist derjenige, der zentral in der Karte liegt. Die
Abstände der in kartesischen Koordinaten gegebenen Punkte der Karte vom Referenz
punkt werden mit einem festen Längen- und einem festen Breitengradkoeffizienten
multipliziert.
Bekannt ist auch ein Fahrzeugnavigationsgerät, mit dem in einem erdfesten Koor
dinatensystem trotz eines Skalenfehlers eines Geschwindigkeitsgebers des Fahrzeugs und
trotz Abweichungen zwischen gemessener und tatsächlicher Geschwindigkeit die
Position des Fahrzeugs mit hoher Genauigkeit angegeben werden kann. Hierzu werden
durch Anfahren eines einer eindeutigen Position zugeordneten Geländepunkts
Korrekturgrößen berechnet (DE 30 33 279 C2).
Geographische Informationssysteme erlauben es Benutzern, große Mengen räumlich
verteilter Daten zu sammeln, zu verwalten und zu analysieren. Charakteristisch hierbei
ist, daß diese Daten räumlich bzw. flächenmäßig indexiert sind, wodurch Daten von
Karten und beispielsweise Positionsdaten miteinander vereinigt und dargestellt werden
können. So können z. B. die Standorte von sich bewegenden Fahrzeugen, Flugzeugen
oder Schiffen in einer auf einem Bildschirm dargestellten Landkarte angezeigt werden.
Die Standortdaten der sich bewegenden Objekte, die einem Rechner mitgeteilt werden,
müssen von diesem in die Koordinaten der gespeicherten Karten umgerechnet werden.
Für die Speicherung, Analyse und Ausgabe von räumlichen Daten werden zwei
Verfahren benutzt:
In der Vektordarstellung werden Daten nach Objekten organisiert. Ihre Darstellung geschieht durch Polygone. Geographische Objekte werden durch Punkte, Linien oder Gebiete (Polygone) dargestellt. Beispielsweise werden Städte durch Punkte, Straßen und Flüsse durch Linien und Seen sowie politische Einheiten durch Regionen dargestellt. Ein Vektorsystem kann dann gewählt werden, wenn die Daten nach Eigenschaften interpretiert werden sollen. Mit einer Vektorgrafik ist eine präzise Darstellung der Standorte auf einer Karte möglich; diese Erstellung von Vektorkarten ist aber zeitaufwendig und erfordert aufwendige, nicht standardisierte technische Einrichtungen.
In der Vektordarstellung werden Daten nach Objekten organisiert. Ihre Darstellung geschieht durch Polygone. Geographische Objekte werden durch Punkte, Linien oder Gebiete (Polygone) dargestellt. Beispielsweise werden Städte durch Punkte, Straßen und Flüsse durch Linien und Seen sowie politische Einheiten durch Regionen dargestellt. Ein Vektorsystem kann dann gewählt werden, wenn die Daten nach Eigenschaften interpretiert werden sollen. Mit einer Vektorgrafik ist eine präzise Darstellung der Standorte auf einer Karte möglich; diese Erstellung von Vektorkarten ist aber zeitaufwendig und erfordert aufwendige, nicht standardisierte technische Einrichtungen.
In der Rasterdarstellung werden Daten nach räumlichen Adressen organisiert und mit
Hilfe eines Gitters angezeigt. Die X-Y-Lage eines Datenfelds entspricht dabei der
räumlichen Lage des jeweiligen Merkmalpunkts. In den Elementen des Datenfelds sind
die Attribute des jeweiligen Punkts enthalten. Das Rasterformat eignet sich für die
Verarbeitung von auf Gebiete bezogenen Merkmalen. Die Rastergrafik kommt mit
Standardeinrichtungen aus und erfordert einen geringeren Aufwand als die
Vektorgrafik. Die Genauigkeit der Rastergrafik ist infolge von Abweichungen des
verwendeten Kartenmaterials und infolge der Verwendung eines konstanten
Kalibrierfaktors in vielen Fällen unbefriedigend.
Für die Darstellung von geographischen Daten, insbesondere von Standorten auf einer
Kartengrafik, die auf einem Bildschirm angezeigt wird, wäre es vorteilhaft, als Quellen
auf Kartenmaterial für den menschlichen Kartenleser zurückgreifen zu können und
trotzdem die Standorte mit hoher Präzision darzustellen. Kartenmaterial der
vorstehend beschriebenen Art ist kostengünstig verfügbar und kann z. B. manuell
eingescannt werden.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren der eingangs
beschriebenen Gattung dahingehend weiterzuentwickeln, daß auf einfache Weise
Standortdaten, die auf ein geographisches Koordinatensystem bezogen sind, in eine auf
einem kartesischen Koordinatensystem beruhende Rasterform mit großer Genauigkeit
umgesetzt werden können oder wahlweise die in Rasterform vorliegenden
Standortdaten in Angaben des geographischen Koordinatensystems mit großer
Genauigkeit umgesetzt werden können.
Die Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die im kennzeichnenden Teil des Anspruchs 1 angegebenen Merkmale gelöst.
Die Erfindung beruht auf dem Prinzip, den in konkreten kartesischen
Koordinatenwerten vorliegenden Rasterkarten ein vektorisiertes Netz, bestehend aus
Längen- und Breitengradlinien, zu überlagern. Es werden die jeweiligen
Kreuzungspunkte dieses Netzes unter Zuordnung zu den entsprechenden
geographischen Längen- und Breitengraden vermessen. Hieraus ergibt sich eine von
der Lage abhängige Kalibriermatrix beziehungsweise ein Kalibriernetz mit Bereichen
äquivalenter, ortsabhängiger Kalibrierfaktoren. Für die Umrechnung der Koordinaten
aus den geographischen in das kartesische Koordinatensystem und umgekehrt wird,
abhängig vom geographischen Ort, der jeweils gültige und auf den Äquivalenzbereich
beschränkte Kalibrierfaktor verwendet. Es wird also derjenige Punkt der
Kalibriermatrix für die Bestimmung von Kalibrierfaktoren herangezogen, der den
Längen- und Breitenangaben eines gemeldeten Standorts am nächsten gelegen ist.
Anstelle nur eines Punkts des Kalibriernetzes können auch mehrere, den vorgegebenen
Standortdaten benachbarte Punkte des Kalibriernetzes, z. B. zwei von vier Eckpunkten
des Bereichs, in denen die Längen- und Breitenangaben liegen, für die Kalibrierung
ausgewählt werden. Die zwei Eckpunkte liegen auf der gleichen Diagonalen durch den
Bereich. Mit der Auswahl dieser Punkte des Kalibriernetzes kann die Genauigkeit
beeinflußt und z. B. auf einen gewünschten Wert gebracht werden.
Die Datenpunkte für die Kalibrierung werden auf der Grundlage der geographischen
Standortdaten eines Punkts derart ausgewählt, daß geprüft wird, ob im Kalibriernetz
Datenpunkte mit größeren und kleineren Koordinatenwerten, nur größeren oder nur
kleineren Koordinatenwerten als diejenigen des Punkts vorhanden sind. Sind größere
und kleinere oder nur kleinere Koordinatenwerte von Datenpunkten vorhanden, wird
der Datenpunkt mit den nächstkleineren Koordinatenwerten für die Kalibrierung
ausgewählt. Liegen nur Datenpunkte mit größeren Koordinatenwerten vor, wird der
Datenpunkt mit den nächstgrößeren Koordinatenwerten für die Kalibrierung
ausgewählt. Bei Datenpunkten mit größeren und kleineren Koordinatenwerten wird
ein weiterer Datenpunkt für die Kalibrierung ausgewählt, dessen Abszissenwert größer
und dessen Ordinatenwert kleiner als der Abszissenwert bzw. Ordinatenwert des
Punkts ist. Diese Verfahrensschritte werden sowohl angewendet, wenn
Koordinatenwerte eines Punkts in geographischen Standortdaten als auch im
Rastermaß vorliegen, wobei die Umsetzung in das jeweils andere Koordinatensystem
durchgeführt werden soll. Die Kalibrierfaktoren ergeben sich bei zwei Datenpunkten
als Verhältnis aus der Differenz der Koordinatenwerte der Datenpunkte im Rastermaß
als Zählerwert und aus der Differenz der Koordinatenwerte der Datenpunkte im
geographischen Koordinatensystem als Nennwert, wenn geographische Standortdaten
in Werte für die Rasterform umgesetzt werden sollen.
Im umgekehrten Fall, d. h. bei der Umwandlung von Koordinatenwerten der Punkte
des Rastermaßes in geographische Standortdaten entsprechen die Kalibrierfaktoren
den Reziprokwerten der vorstehend angegebenen Quotienten.
Die genauen Koordinatenwerte für die einzelnen Punkte ergeben sich für das
Rasterkoordinatensystem aus der Summe der Koordinatenwerte des einen Datenpunkts
im Rasterkoordinatenmaß und des Produkts des jeweiligen Kalibrierfaktors mit der
Differenz des Koordinatenwert im geographischen Koordinatensystem und des
Koordinatenwerts des Punkts im geographischen Koordinatensystem. Geographische
Koordinatenwerte ergeben sich aus der Summe des einen Datenpunkts im
geographischen Koordinatensystem und des Produkts des jeweiligen oben erwähnten
Reziprokwerts mit der Differenz des Koordinatenwerts des einen Datenpunkts und des
jeweiligen Punkts, wobei beide Koordinatenwerte im Rastennaß verwendet werden.
Nach der Kalibrierung werden die in das Rastermaß der Karte umgesetzten
Standortdaten in der auf einem Bildschirm dargestellten Karte angezeigt. Fortlaufend
sich ändernde Standortdaten, die insbesondere von einem sich bewegenden Objekt
erzeugt werden, ergeben auf dem Bildschirm eine genaue Anzeige der veränderlichen
Objektpositionen.
Ebenso ist es möglich, aus der Karte Objekte auszuwählen, deren Daten in X-Y-
Rastermaß gespeichert sind. Danach werden die den ausgewählten Stellen am nächsten
kommenden Längen- und Breitenangaben festgestellt. Mit Hilfe der zugeordneten
Kalibrierfaktoren werden die Standortdaten in Längen- und Breitenangaben erstellt
und z. B. als Steuerdaten an ein bewegbares Objekt ausgegeben.
Bei den bewegbaren Objekten, deren Standortdaten angezeigt werden sollen oder die
an Hand einer Karte Steuerdaten erhalten, kann es sich um Fahrzeuge handeln. Für
das Bild der Karte werden Datenpunkte definiert, von denen jeder durch einen
Schnittpunkt der in der Karte angegebenen Breiten- und Längengradlinien bestimmt
ist und die entsprechenden Angaben über den Breiten- und Längengrad enthält.
Darüberhinaus sind jedem Datenpunkt Positionsangaben in der Abszissen- und
Ordinatenachse des kartesischen Koordinatensystems zugeordnet, das der gerasterten
Grafik zugrundeliegt. Die als Längen- und Breitenangabe beispielsweise von einem
sich bewegenden Objekt eingehenden Standortdaten werden mit den Datenpunkten
der gerasteten Grafik verglichen, um mindestens einen nächstliegenden Datenpunkt
aufzufinden. Dessen im Rastermaß vorgegebene Standortdaten werden zur
Umrechnung in das X-Y-Rastermaß benutzt, bevor die umgerechneten Daten auf
einem Bildschirm bzw. Monitor dargestellt werden.
Weitere Einzelheiten, Vorteile und Merkmale der Erfindung ergeben sich nicht nur
aus den Ansprüchen, den diesen zu entnehmenden Merkmalen - für sich und/oder in
Kombination, - sondern auch aus dem der Zeichnung zu entnehmenden bevorzugten
Ausführungsbeispiels.
Es zeigen
Fig. 1 eine Anordnung zur Erzeugung, Übertragung und Darstellung von
Standortdaten im Schema und
Fig. 2 einen Ausschnitt aus einer auf einem Bildschirm dargestellten Landkarte mit
angezeigten Standortdaten eines Fahrzeuges.
Ein Fahrzeug (1) hat ein an sich bekanntes Standortbestimmungsgerät, das
Standortdaten unter Bezug auf die Längen- und Breitengradpositionen erzeugt. Diese
Standortdaten werden durch Funk zu einer ortsfesten Station (2) übertragen, die
Standortdaten über eine Antenne (3) empfängt, der ein Umsetzer (4) nachgeschaltet
ist, der die Standortdaten an eine Schnittstelle (5) ausgibt. An die Schnittstelle (5) ist
eine Datenverarbeitungseinrichtung (6), mit der eine Tastatur (7) und ein Monitor (8)
verbunden sind, angeschlossen. In der Datenverarbeitungseinrichtung (6) ist ein nicht
näher dargestellter Speicher vorhanden, der in Rasterdarstellung eine Landkarte
enthält. Bei der Rasterdarstellung sind die Elemente eines Datenfelds, den räumlichen
Stellen der Landkarte entsprechend, X-Y-Koordinatenwerten zugeordnet. Die
Elemente des Datenfelds enthalten Attribute für den jeweiligen Kartenpunkt. Die
Datenfeldstruktur des Rasters eignet sich besonders für die Datenrepräsentation in
Programmiersprachen. Es werden Informationen den digitalen Bilddaten entnommen.
Auf dem Monitor (8) wird die digital gespeicherte Landkarte angezeigt. Es kann auch
nur ein Teil der Landkarte angezeigt werden, wobei die anzuzeigenden Teile über die
Tastatur (7) ausgewählt werden.
Die Fig. 2 zeigt einen Ausschnitt einer auf dem Monitor (8) dargestellten Landkarte
(9). Der Ausschnitt gemäß Fig. 2 enthält Straßen (10), (11), (12) mit einer Kreuzung
(13) und einem Abzweig (14). In dem Ausschnitt der Landkarte (9) soll der Standort
des Fahrzeugs (1) mit hoher Genauigkeit dargestellt werden. Hohe Genauigkeit
bedeutet auch, daß das Fahrzeug, z. B. mittels eines CURSORS genau auf Straßen,
Plätzen, Höfen usw. der Landkarte angezeigt wird. In Fig. 2 ist das Fahrzeug (1)
durch einen Punkt (15) auf der Landkarte (9) dargestellt.
Bei dem vom Fahrzeug erzeugten Standortdaten handelt es sich um quasi
kontinuierliche Daten. Daher müssen die vom Fahrzeug (1) mitgeteilten Standortdaten
in die gerasterte Grafik der Landkarte (9) umgesetzt werden, bevor sie auf dem
Monitor (8) angezeigt werden können.
Die gespeicherten Daten der Landkarte (9) sind durch z. B. manuelle Einscannung
einer kommerziell erhältlichen Landkarte gewonnen. Auf diese Weise kann das
darzustellende Kartenmaterial kostengünstig erstellt werden. In kommerziell
erhältlichen Landkarten, z. B. der Landkarte (9), sind Längengradlinien (16), (17), (18)
und Breitengradlinien (19), (20), (21) angegeben. Diese Angaben sind auch im
gerasterten Datenfeld in X-Y-Koordinaten enthalten. Dieser Sachverhalt wird dazu
benutzt, die in Längen- und Breitenangaben angelieferten Standortdaten des Fahrzeugs
(1) auf der Karte mit großer Präzision anzuzeigen. Diese präzise Darstellung läßt sich
auf einfache Weise erreichen.
Für das Bild der Landkarte (9) wird ein Kalibriernetz von Datenpunkten definiert.
Jeder Datenpunkt ist der Schnittpunkt eines im Rastermaß der Karte enthaltenen
Längengradlinie und einer Breitengradlinie. Für den in Fig. 2 dargestellten Ausschnitt
ergeben sich neun Datenpunkte (22), (23), (24), (25), (26), (27), (28), (29) und (30)
als Schnittpunkte der Längengradlinien (16) bis (18) und der Breitengradlinien (19)
bis (21). Den Datenpunkten (22) bis (30) sind jeweils Ordinaten- und Abszissenwerte
des karthesischen Koordinatensystems zugeordnet. Diese Ordinaten- und
Abszissenwerte werden zur Erzeugung von Kalibrierfaktoren ausgenutzt, mit denen die
in Form von Längen- und Breitenangaben vorliegenden Standortdaten des Fahrzeugs
(1) von der Datenverarbeitungseinrichtung (6) in die X-Y-Koordinatenwerte der
Rastergrafik der Landkarte (9) umgesetzt werden, bevor sie auf dem Monitor (8)
dargestellt werden. Es wird also der in konkreten kartesischen Koordinatenwerten
vorliegenden Rasterkarte ein vektorisiertes Netz, bestehend aus geographischen
Längen- und Breitengradlinien überlagert. Die Kreuzungspunkte des Längen- und
Breitengradliniennetzes werden im kartesischen Koordinatensystem vermessen, wodurch
eine Zuordnung erhalten wird, die ein von der Lage abhängiges Kalibriernetz
beziehungsweise eine Kalibriermatrix mit Bereichen äquivalenter ortsabhängiger
Kalibrierfaktoren ergibt.
Die eingehenden Standortdaten in Form der Längen- und Breitenangaben werden
zunächst mit den Werten der Längen- und Breitengradlinien verglichen, um den
Datenpunkt zu ermitteln, der den geringsten Abstand zu den eingehenden
Standortdaten hat. An Hand der Differenz zwischen dem Längen- und Breitengradwert
der eingehenden Standortdaten und dem ermittelten nächstgelegenen Datenpunkt
werden mittels der X-Y-Koordinatenwerte des Datenpunkts Kalibrierfaktoren
gewonnen, mit denen jeweils der Längen- und Breitengradwert multipliziert wird.
Hierdurch ergibt sich eine Darstellung der eingehenden Standortdaten im
gespeicherten Rasterformat der Kartengrafik. In diesem Format werden die
eingehenden Standortdaten auf der Landkarte (9) angezeigt, wobei sich für eine
bestimmte Position auf der Straße (11) der Punkt (15) ergibt. Wenn eine besonders
schnelle Umsetzung der Standortdaten des Rastermaßes der Längen- und
Breitenangaben in das Rastermaß der X-Y-Koordinaten notwendig ist, kann eine
Datenverarbeitungseinrichtung (6) mit Parallel- und Pipeline-Verarbeitung verwendet
werden. Es wird also, abhängig vom geographischen Ort der jeweils gültige und auf
den Äquivalenzbereich beschränkte Kalibrierfaktor verwendet.
Eine Umsetzung von Standortdaten aus der Kartengrafik in Standortdaten mit Längen-
und Breitenangaben ist ebenfalls möglich. Diese Umsetzung beruht auf dem gleichen
Netz von Datenpunkten. Die X-Y-Koordinatenwerte eines z. B. über die Tastatur (7)
ausgewählten Standorts der Landkarte (9) werden mit den X-Y-Koordinatenwerten der
Datenpunkte verglichen, um den nächstgelegenen Datenpunkt festzustellen. Aus der
Differenz der Standortkoordinatenwerte und der Datenpunktkoordinatenwerte werden
mit Hilfe der dem Datenpunkt zugeordneten Längen- und Breitengradwerte
Kalibrierfaktoren gewonnen, mit denen die X-Y-Standortdaten in solche mit Längen-
und Breitenangaben umgewandelt werden, die danach von der
Datenverarbeitungseinrichtung (6) über die Antenne (3) ausgesendet und z. B. vom
Fahrzeug (1) als anzufahrende Sollwerte empfangen werden.
Anstelle nur eines Datenpunktes können auch mehr, insbesondere zwei von vier des
den Standort einschließenden Netzwerks für die Kalibrierung verwendet werden. Diese
beiden Datenpunkte liegen sich vorzugsweise diagonal gegenüber. Aus den
gespeicherten Längen- und Breitenangaben bzw. den X-Y-Koordinatendaten werden
die Kalibrierfaktoren gewonnen. Damit können nicht nur Fehler beim Rastern der
Karte reduziert, sondern auch systematische Fehler, z. B. des Maßstabs, beseitigt
werden.
Ein Punkt (15) hat als geographische Standortdaten die Werte XPG, YPG, die sich auf
ein geographisch kartesisches Koordinatensystem, z. B. auf Längen- und Breitengrade
beziehen. Die Rasterkoordinatenwerte, die für die Darstellung auf dem Monitor (8)
im Rasterkoordinatensystem erforderlich sind, sind XPR und YPR.
Die Werte XPR und YPR werden auf folgende Weise gewonnen:
In einem ersten Verfahrensschritt werden an Hand des geographischen Abszissenwerts XPG und des geographischen Ordinatenwerts YPG die nächstliegenden Datenpunkte festgestellt. Zuerst wird im Rahmen einer Vergleichsoperation derjenige Datenpunkt gesucht, dessen Abszissenwert im geographischen Koordinatensystem größer und dessen Ordinatenwert im geographischen Koordinatensystem kleiner als die Abszisse XPG und die Ordinate YPG z. B. des Punkts (15) sind. Die größere Abszisse des Datenpunkts im geographischen Koordinatensystem ist mit X1G und die kleinere Ordinate des Datenpunkts mit Y1G bezeichnet.
In einem ersten Verfahrensschritt werden an Hand des geographischen Abszissenwerts XPG und des geographischen Ordinatenwerts YPG die nächstliegenden Datenpunkte festgestellt. Zuerst wird im Rahmen einer Vergleichsoperation derjenige Datenpunkt gesucht, dessen Abszissenwert im geographischen Koordinatensystem größer und dessen Ordinatenwert im geographischen Koordinatensystem kleiner als die Abszisse XPG und die Ordinate YPG z. B. des Punkts (15) sind. Die größere Abszisse des Datenpunkts im geographischen Koordinatensystem ist mit X1G und die kleinere Ordinate des Datenpunkts mit Y1G bezeichnet.
In Fig. 2 wäre der im ersten Verfahrensschritt bestimmte Datenpunkt der Datenpunkt
(26).
An Hand des Datenpunkts (26) wird der nächste zur Kalibrierung notwendige
Datenpunkt bestimmt. Hierzu wird das Verhältnis des geographischen Punkts (15) zum
Kalibriernetzwert bestimmt. Ein geographischer Punkt kann unterhalb, innerhalb oder
oberhalb des Kalibriernetzwerks liegen. Ein Punkt liegt in der Abszissenrichtung
unterhalb des Netzwerks, wenn es keinen Datenpunkt im Netzwerk gibt, dessen
Abszissenwert kleiner als der Abszissenwert des geographischen Punkts ist. Der Punkt
liegt innerhalb des Netzwerks, wenn es Datenpunkte mit größeren und kleineren
Abszissenwerten gibt. Oberhalb des Kalibrierwerks liegt der Datenpunkt, wenn es nur
Datenpunkte mit größeren Abszissenwerten gibt. In entsprechender Weise gilt dies
für den Ordinatenwert des Punkts. Diese Prüfung wird für den jeweiligen
geographischen Punkt durchgeführt. Wenn der geographische Punkt inner- oder
unterhalb des Kalibriernetzwerks liegt, wird der Datenpunkt in der unmittelbar
vorhergehenden Zeile oder Spalte als zweiter Datenpunkt bestimmt. Falls der
geographische Punkt oberhalb des Netzwerks liegt, dann wird der Datenpunkt in der
unmittelbar folgenden Zeile oder Spalte des Kalibriernetzwerks als zweiter Datenpunkt
ausgewählt.
Der Punkt (15) liegt innerhalb des Kalibriernetzwerks. Deshalb wird die
Längengradlinie (16) und die Breitengradlinie (20) des Kalibriernetzwerks bei der
Vergleichsoperation ermittelt, wodurch der Datenpunkt (23) als Kalibrierpunkt
ausgewählt ist. Der Datenpunkt (23) hat den geographischen Abszissenwert X0G und
den Ordinatenwert Y0G. Die Rasterabszissenwerte und die Rasterordinatenwerte der
Datenpunkte (23), (26) sind vorgegeben.
Die Rasterabszissenwerte der Datenpunkte (23), (26) sind
mit X0R und X1R, und die Rasterordinatenwerte der Datenpunkte (23), (26) mit Y0R
und Y0R bezeichnet.
Mit den geographischen Abszissen- und Ordinatenwerten und den Rasterabszissen- und
Rasterordinatenwerten der Datenpunkte (23), (26) werden zwei Kalibrierfaktoren nach
folgender Beziehung für die jeweils Koordinatenachse bestimmt:
Die für die Darstellung in Rasterform benötigten Koordinatenwerte z. B. des Punkts
(15) ergeben sich aus der Summe der Koordinatenwerte des einen Kalibrierpunkts und
des Produkts des Kalibrierfaktors und der Differenz der geographischen
Koordinatenwerte der beiden Datenpunkte.
Es gelten folgende Gleichungen:
XPR = X0R + kx (X0G - XPG) und YPR = Y0R + ky (Y0G - YPG)
Der Punkt, z. B. (15), dessen Rasterkoordinatenwerte XPR und YPR sind, wird auf dem
Monitor (8) mit großer Genauigkeit dargestellt.
Wenn Rasterkoordinatenwerte in geographische Koordinatenwerte umgesetzt werden
sollen, dann wird vom Abszissenwert XPR und vom Ordinatenwert YPR eines Punkts
ausgegangen. Ähnlich wie bei der oben für geographische Koordinaten beschriebenen
Methode zur Bestimmung von Datenpunkten für die Kalibrierung werden Datenpunkte
mit den Abszissenwerten X0R und X1R und den Ordinatenwerten Y0R und Y1R
bestimmt. Diesen Datenpunkten sind geographische Koordinatenwerte X0G, X1G in
Abszissenrichtung und Koordinatenwerte Y0G, Y1G in Ordinatenrichtung zugeordnet.
Hieraus werden die Kalibrierfaktoren in den beiden Koordinatenrichtungen nach
folgenden Beziehungen bestimmt:
Die Kalibrierfaktoren für die Umrechnung in geographische Standortdaten sind
demnach die Reziprokwerte der Kalibrierfaktoren für die Umrechnung von
geographischen Standortdaten in Rasterkoordinatendaten. Die geographischen
Koordinatenwerte in den beiden Koordinatenrichtungen ergeben sich nach folgenden
Beziehungen:
Die oben beschriebenen Verfahrensschritte bewirken, daß innerhalb des
Kalibriernetzwerks die Koordinatenwerte von nicht auf Zeilen- oder Spaltenlinien
liegenden Punkten interpoliert werden. Die Koordinatenwerte von außerhalb des
Kalibriernetzwerks liegenden Punkten werden extrapoliert. Für die Extrapolation
werden ebenfalls zwei Datenpunkte verwendet, bei denen es sich um die dem Standort
am nächsten kommenden handelt. Die Umsetzung erfolgt dann in entsprechender
Weise, wie oben dargelegt.
Mit dem oben erläuterten Verfahren werden Ungenauigkeiten der Darstellung
vermindert. Das Verfahren basiert auf der Annahme, daß die Kalibrierungsfaktoren
innerhalb eines jeden von Daten- bzw. Kalibrierungspunkten begrenzten Rechtecks
überall richtig sind. Je kleiner diese Rechtecke sind, desto mehr trifft diese Annahme
zu.
Die Bestimmung der Koordinatenwerte eines in Rasterkoordinaten oder
geographischen Koordinaten darzustellenden Punkts wurde oben mittels zweier
Datenpunkte beschrieben. Das Verfahren kann aber auch mit mehr als zwei Daten
bzw. Kalibrierungspunkten durchgeführt werden.
Die Datenverarbeitungseinrichtung (6) ist mit einer rastergraphischen Ausrüstung (auch
Pixelgraphik genannt) versehen. Diese Ausrüstung enthält eine Graphikkarte, den
Monitor (8) und ein Zeigerinstrument, z. B. eine Maus. Das Verfahren wird mit der
Darstellungslogik der Rastergraphik ausgeübt und ist unabhängig von einem
bestimmten Typ. Bei der Datenverarbeitungseinrichtung (6), der Tastatur (7) und dem
Monitor (8) kann es sich um einen Personal-Computer der Type PC AT mit Matrox
PC-1281 Graphikkarte und einer Maus der Type Genius GM-6 handeln.
Claims (7)
1. Verfahren zur Umsetzung von in Werten eines Koordinatensystems quasi kon
tinuierlich erzeugten Standortdaten in eine auf einem anderen Koordinatensystem
beruhende Form, die einer auf einem Bildschirm darstellbaren Karte zugeordnet
ist, wobei für das Bild der Karte ein Netz mit Datenpunkten definiert wird, die
jeweils durch einen Schnittpunkt einer Längengradlinie mit einer Breitengradlinie
und durch kartesische Koordinatenwerte der Karte festgelegt sind, und wobei die
Datenpunkte als Referenzwerte für die Umrechnung der in einem Koordinatensy
stem erzeugten Standortdaten in das andere Koordinatensystem verwendet
werden,
dadurch gekennzeichnet,
daß für die Umsetzung von in Längen- und Breitengradangaben erzeugten Koor
dinatenwerten (XPG, YPG) des einen geographischen Koordinatensystems in
kartesische Koordinatenwerte einer Rasterdarstellung der Karte für den jeweiligen
Punkt geprüft wird, ob Datenpunkte mit größeren und kleineren Koordinatenwer
ten, nur größeren oder nur kleineren Koordinatenwerten als diejenigen des Punkts
vorhanden sind, daß bei Vorhandensein von größeren und kleineren oder nur
kleineren Koordinatenwerten wenigstens der Datenpunkt mit den nächstkleineren
und bei nur größeren Koordinatenwerten der Datenpunkt mit den nächstgrößeren
Koordinatenwerten als Datenpunkt für die Bestimmung von standortdaten
abhängigen Kalibrierfaktoren ausgewählt wird, daß bei größeren und kleineren
Koordinatenwerten der Datenpunkte weiterhin wenigstens derjenige Datenpunkt
für die Bestimmung von standortdatenabhängigen Kalibrierfaktoren ausgewählt
wird, dessen Abszissenwert größer und dessen Ordinatenwert kleiner als der
Abszissenwert bzw. der Ordinatenwert des Punkts ist, daß danach der in Längen-
und Breitengradangaben vorgegebene Punkt mit den Kalibrierfaktoren in die auf
dem kartesischen Koordinatensystem beruhende Rasterform umgerechnet wird,
daß für die Umsetzung jeweils eines im kartesischen Koordinatensystem der
Rasterform vorgegeben Punkts geprüft wird, ob im Datenpunkt mit größeren und
kleineren Koordinatenwerten, nur größeren oder nur kleineren Koordinatenwerten
als diejenigen des Punkts vorhanden sind, daß beim Vorhandensein von größeren
und kleineren oder nur kleineren Koordinatenwerten wenigstens der Datenpunkt
mit den nächstkleineren Koordinatenwerten und bei nur größeren Koordinaten
werten der Datenpunkt mit den nächstgrößeren Koordinatenwerten als Daten
punkt für die Bestimmung von standortdatenabhängigen Kalibrierfaktoren
ausgewählt wird, daß bei größeren und kleineren Koordinatenwerten der
Datenpunkt weiterhin wenigstens derjenige Datenpunkt für die Bestimmung
standortdatenabhängiger Kalibrierfaktoren ausgewählt wird, dessen Abszissenwert
größer und dessen Ordinatenwert kleiner als der Abszissenwert bzw. Ordinaten
wert des Punktes ist, und daß der in kartesischen Koordinatenwerten vorgegebene
Punkt mit den Kalibrierfaktoren in das Koordinatensystem mit Längen- und
Breitengradangaben umgerechnet wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Kalibrierfaktoren aus den Daten von zwei Datenpunkten gewonnen
werden, die auf der Diagonale eines vier Datenpunkte enthaltenden Bereichs
liegen, in dem die Standortdaten liegen.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß die in das Rastermaß der Karte umgesetzten Standortdaten in einer auf
einem Bildschirm dargestellten Karte angezeigt werden.
4. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß bei zwei für die Kalibrierung ausgewählten Datenpunkten die Kalibrierfakto
ren für die Darstellung im kartesischen Koordinatensystem der Rasterform nach
folgenden Beziehungen bestimmt werden:
worin mit kx und ky die Kalibrierfaktoren in den einzelnen Koordinatenrichtun
gen, mit X1G und Y1G die Koordinatenwerte im geographischen Koordinatensy
stem des ersten Datenpunkts, mit X0G und Y0G die Koordinatenwerte im
geographischen Koordinatensystem des zweiten Datenpunkts, mit X1R, Y1R die
Koordinatenwerte im Rastermaß des ersten Datenpunkts und mit X0R, Y0R die
Koordinatenwerte des zweiten Datenpunkts im Rastermaß bezeichnet sind.
5. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Koordinatenwerte für jeweils einen im kartesischen Koordinatensystem
der Rasterform darzustellenden Punkt nach folgenden Beziehungen bestimmt
werden:
XPR = X0R + kx (X0G - XPG) und YPR = Y0R + ky (Y0G - YPG),worin mit XPR und YPR die Koordinatenwerte in Rasterform, mit X0R und Y0R die
Koordinatenwerte des einen Datenpunkts in Rasterform und mit kx und ky die
Kalibrierfaktoren bezeichnet sind.
6. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß bei zwei für die Kalibrierung ausgewählten Datenpunkten die Kalibrierfak
toren für die Korrektur von Koordinatenwerten in einem kartesischen, geographi
schen Koordinatensystem nach folgender Beziehung bestimmt werden:
worin mit kx und ky die Kalibrierfaktoren in den einzelnen Koordinatenrichtun
gen, mit X1G und Y1G die Koordinatenwerte im geographischen Koordinatensy
stem des ersten Datenpunkts, mit X0G und Y0G die Koordinatenwerte im
geographischen Koordinatensystem des zweiten Datenpunkts, mit X1R und Y1R
die Koordinatenwerte im Rastermaß des ersten Datenpunkts und mit X0R und Y0R
die Koordinatenwerte im Rastermaß des zweiten Datenpunkts bezeichnet sind.
7. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Koordinatenwerte für einen im geographischen Koordinatensystem zu
bestimmenden Punkt nach folgenden Beziehungen bestimmt werden:
worin mit XPG und YPG die geographischen Koordinatenwerte, mit X0G und Y0G
die geographischen Koordinatenwerten des einen Datenpunkts und mit kx und ky
die Kalibrierfaktoren bezeichnet sind.
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| DE4028214A DE4028214C2 (de) | 1990-09-06 | 1990-09-06 | Verfahren zur Umsetzung von in Werten eines geographischen Koordinatensystems erzeugten Standortdaten in eine auf einem karthesischen Koordinatensystem beruhende Rasterform |
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