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DE4027161A1 - Vorrichtung zur pruefung von laenglichen gegenstaenden mittels ultraschallwellen - Google Patents

Vorrichtung zur pruefung von laenglichen gegenstaenden mittels ultraschallwellen

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DE4027161A1
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Nukem GmbH
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Description

Die Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung zur zerstörungsfreien Werkstoffprüfung von länglichen Gegenständen mittels Ultraschallwellen, die von mindestens einem Sende-Ultraschallkopf erzeugt und in den jeweiligen Gegenstand über ein Ankopplungsmedium eingeschallt werden, wobei eine Empfangseinrichtung für Ultraschallwellen vorgesehen ist, die von Fehlstellen im Gegenstand reflektiert werden und in der Empfangseinrichtung Ausgangssignale erzeugen, die in einer Auswerteanordnung auf das Vorhandensein von Fehlern im Gegenstand bewertet werden.
Bei bekannten Vorrichtungen zur zerstörungsfreien Werkstoffprüfung mit Ultraschall werden mittels Prüfschaltungen Anregeimpulse erzeugt, mit denen Ultraschallschwinger, z. B. in Form von Ultraschallprüfköpfen, zur Abgabe von Ultraschallwellen angeregt werden. Die Ultraschallschwinger sind über ein Medium, beispielsweise Wasser, an die Prüflinge angekoppelt. Für den Empfang von Ultraschallwellen, die im Prüfling reflektiert werden, sind Ultraschallprüfköpfe vorgesehen, die Ultraschallwellen in elektrische Signale umwandeln, die von Prüfschaltungen durch z. B. Zeittore und Blenden ausgewählt, verstärkt und bewertet werden. Die Bewertung bezieht sich auf die Amplituden der Signale und auf die Laufzeiten zwischen den Signalen. Die Prüfinformation, z. B. die Amplituden, Grenzwertüberschreitungen, Laufzeiten usw. können mit einer Datenverarbeitungseinrichtung erfaßt, ausgewertet, protokolliert und auf einem Monitor angezeigt werden.
Zum Beispiel beim Schrägwalzen von Walzerzeugnissen können in diesen Fehlstellen entstehen, die unter einem Neigungswinkel zur Längsachse verlaufen. Im Material können auch vor dem Schrägwalzen schon Fehlstellen vorhanden sein. Wenn solche Fehler gegen die Längsachse des jeweiligen Gegenstandes unter einem Winkel von z. B. 45° geneigt sind, verändert sich nur die Winkellage, jedoch nicht die Orientierung der Fehler beim Walzen. Üblicherweise liegen derartige Fehlstellen nach dem Walzen im Bereich zwischen 5° und 50°.
Derartige gegen die Längsachse geneigte Fehler müssen bei der zerstörungsfreien Prüfung ebenfalls erfaßt werden. Eine mögliche Vorrichtung zur Erkennung der vorstehend beschriebenen Fehler besteht aus ringförmig angeordneten Ultraschallprüfköpfen, die als Sender und/oder Empfänger für Ultraschallwellen arbeiten. Dabei werden grundsätzlich nur Fehler gemessen, die unter einem Winkel von 45° bzw. 135° gegenüber der Längsachse des Werkstückes verlaufen. Die Ultraschallprüfköpfe sind bezüglich des Einschallwinkels einzeln auszurichten, damit auch die schräg zur Längsachse verlaufenden Fehlstellen erfaßt werden. Eine derartige Vorrichtung ist aufwendig. Die Einstellung der Ultraschallprüfköpfe erfordert viel Zeit. Darüber hinaus ist nur eine relativ geringe Prüfgeschwindigkeit erreichbar.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung der eingangs beschriebenen Art so auszubilden, daß Fehler, die in den länglichen Gegenständen gegen die Längsachse eine Neigung von wesentlich weniger als 90° haben, auf möglichst einfache Weise erfaßt werden können.
Die Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß mindestens drei Ultraschallprüfköpfe in einer Reihe nebeneinander längs einer Linie angeordnet sind oder deren abschallende Prüfkopfoberflächen parallel zu der Linie verlaufen, daß die äußeren Ultraschallprüfköpfe als Empfangs-Ultraschallprüfköpfe und der oder die von diesen umgebenen zumindest als Sende-Ultraschallprüfköpfe ausgebildet sind und daß die Linie gegen die Längsachse des Gegenstandes unter einem Winkel αD mit 0°<αD<45° oder 135°<αD<180° geneigt ist.
Zwischen dem Gegenstand und der Reihe der Ultraschallprüfköpfe findet während der Prüfung eine Relativbewegung statt. Die Oberflächenabschnitte des Gegenstandes werden nacheinander schraubenlinienförmig an den Ultraschallköpfen vorbeibewegt. Die Ultraschallprüfköpfe können stationär sein, während der Gegenstand in seiner Längsrichtung transportiert und zugleich gedreht wird. Die umgekehrte Anordnung ist ebenfalls möglich.
Während Längs- und Querfehler auf die übliche Art erfaßt werden können, bietet die oben beschriebene Vorrichtung die Möglichkeit, auch "Schrägfehler" mit einfachen Mitteln aufzufinden. Insbesondere sind drei Ultraschallprüfköpfe in einer Reihe angeordnet, wodurch sich ein besonders einfacher Aufbau ergibt. Der Winkel zwischen der Längsachse des jeweiligen Gegenstandes und der Einwirkungsrichtung eines Werkzeugs, wie z. B. schräg gestellter Walzen, wird für die Bearbeitung des Gegenstandes eingestellt und ist daher üblicherweise vorgegeben. Anhand dieses Winkels läßt sich die Änderung der Winkellage von Schrägfehlern während z. B. eines Walzens ungefähr voraussagen. Es hat sich gezeigt, daß mit der oben beschriebenen Vorrichtung eine besonders gute Fehlererkennung möglich ist, wenn die Neigung der Linie der Ultraschallprüfköpfe ein Drittel der Neigung eines Fehlers gegen die Längsachse des jeweiligen Gegenstandes beträgt.
Um Fehler z. B. mit einem Neigungswinkel von 15° gegen die Längsachse eines Gegenstandes feststellen zu können, ist ein Winkel der Linie von 5° gegenüber der Längsachse des jeweiligen Gegenstandes vorzusehen. Mit Neigungswinkeln der Linien von 10°, 15° oder 18° gegenüber der Längsachse können grundsätzlich Fehler bis zu 30°, 45° oder 60° Neigung gegenüber der Längsachse erfaßt werden.
Der die Ultraschallwellen sendende mittlere Ultraschallprüfkopf kann auch als Empfangs-Ultraschallprüfkopf arbeiten.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform sind den für den Empfang eingerichteten Ultraschallprüfköpfen in einer Auswerteanordnung Verstärker nachgeschaltet, wobei die Verstärkungsfaktoren für die beiderseits eines Sende-Ultraschallprüfkopfes angeordneten Empfangs-Ultraschallprüfköpfe höher eingestellt sind als der Verstärkungsfaktor für den Sende-/Empfangs-Ultraschallprüfkopf. Insbesondere wird der Verstärkungsfaktor bis 10mal größer als der Verstärkungsfaktor des dem Sende-/ Empfänger-Ultraschallprüfkopfes nachgeschalteten Verstärkers eingestellt.
Es hat sich gezeigt, daß der Empfänger des Sende-/Empfangs-Ultraschallprüfkopfes in einer Anordnung, wei sie oben beschrieben ist, bei Schrägfehlern in etwa mit einer Neigung der Fehler gegen die Längsachse vom Dreifachen der Neigung der Linie der Ultraschallprüfköpfe höhere Amplituden der Fehlersignale erzeugt als die benachbarten Ultraschallprüfköpfe, sofern die Fehler von der "Idealneigung" nicht um mehr als 5° abweichen. Weichen die tatsächlichen Fehler jedoch mehr als 5° von der Idealneigung ab, bei der die Neigung der Linie der Ultraschallprüfköpfe ¹/₃ der Neigung der angenommenen Fehler beträgt, erzeugen die beiderseits des Sende- Ultraschallprüfkopfes angeordneten Empfangs-Ultraschallprüfköpfe höhere Amplituden. Solche Amplituden reichen für die Fehlererkennung völlig aus, so daß auf die Verwendung des Sende-Ultraschallprüfkopfes als Empfänger verzichtet werden kann, um den meßtechnischen Aufwand zu reduzieren.
Das Prüfkopflineal kann auch aus aneinandergereihten Einzelprüfköpfen bestehen, die stufenförmig verlaufen, um so von Prüfkopf zu Prüfkopf einen gleichen Abstand zum Gegenstand zu erzielen. Hierdurch ergeben sich gleiche Einschallcharakteristika, wodurch eine gleichmäßige Erfassung der Signale gewährleistet ist. Selbstverständlich verlaufen die von den Prüfkopfoberflächen (abschallende Flächen) ausgehenden Normalen parallel zueinander und senkrecht zu der zuvor beschriebenen Linie.
Durch die stufenförmige Anordnung ergibt sich des weiteren eine geringe Bautiefe. Dies macht sich vorteilhaft hinsichtlich des Volumens des Prüfbeckens und der Auslegung der Mechanik bemerkbar.
Vorzugsweise können auch mehr als drei Prüfköpfe zur Erzielung einer höheren Prüfgeschwindigkeit entlang einer Linie angeordnet werden, wobei vorzugsweise jeweils drei aufeinanderfolgende Prüfköpfe zur Gewinnung einer Meßeinheit aus Empfangs-/ Sende- und Empfangs-Ultraschallprüfkopf geschaltet werden, wobei gegebenenfalls der Sende-Ultraschallprüfkopf auch als Empfangs-Ultraschallprüfkopf arbeiten kann.
Ein weiterer besonders hervorzuhebender Lösungsvorschlag sieht vor, daß die Einschallwinkel der einzelnen Prüfköpfe voneinander abweichen, also individuell eingestellt werden können. Hiedurch können in einem noch größeren Winkelbereich Fehler festgestellt werden.
Ferner ist ganz allgemein noch zu bemerken, daß nach der erfindungsgemäßen Lehre nicht nur Schrägfehler, die durch Bearbeitung eines Werkstücks ausgebildet bzw. geprägt werden, erfaßt werden können, sondern auch solche, die im Prüfling an sich vorhanden sein können. Hierzu gehören z. B. Einschlüsse im Vormaterial.
Weitere Einzelheiten, Vorteile und Merkmale der Erfindung ergeben sich nicht nur aus den Ansprüchen, den diesen zu entnehmenden Merkmalen - für sich und/oder in Kombination -, sondern auch aus der nachfolgenden Beschreibung von der Zeichnung zu entnehmenden bevorzugten Ausführungsbeispielen.
Es zeigt
Fig. 1 eine Prinzipdarstellung einer ersten Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Vorrichtung zur zerstörungsfreien Werkstoffprüfung von länglichen Gegenständen mit einer aus drei Prüfköpfen bestehenden Meßanordnung,
Fig. 2 eine Prinzipdarstellung einer zweiten Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Vorrichtung zur zerstörungsfreien Werkstoffprüfung von länglichen Gegenständen mit einer aus drei Prüfköpfen bestehenden Meßanordnung,
Fig. 3 eine Prinzipdarstellung einer der ersten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung zur zerstörungsfreien Werkstoffprüfung von länglichen Gegenständen entsprechenden, mehr als drei Prüfköpfe umfassenden Meßanordnung,
Fig. 4 eine Prinzipdarstellung einer zweiten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung zur zerstörungsfreien Werkstoffprüfung von länglichen Gegenständen entsprechenden, mehr als drei Prüfköpfe umfassenden Meßanordnung und
Fig. 5 Einzelheiten der in den Fig. 1 bis 4 dargestellten Vorrichtungen.
Eine Vorrichtung zur zerstörungsfreien Werkstoffprüfung von länglichen Gegenständen mit regelmäßiger geometrischer Oberfläche, insbesondere von Rohren (1) oder Stangen, enthält drei Ultraschallprüfköpfe (2, 3, 4), die in einer Reihe nebeneinander angeordnet sind.
Die Ultraschallprüfköpfe (2, 3, 4) können aus einem Schwinger bestehen, der sich durch Auftrennen einer Elektrode wie drei Einzelschwinger verhält.
Der mittlere Ultraschallprüfkopf (3) arbeitet als Sende-Ultraschallprüfkopf oder als Sende-/Empfangs-Ultraschallprüfkopf. Die beiden äußeren Ultraschallprüfköpfe (2, 4) sind Empfangs-Ultraschallprüfköpfe.
Dadurch, daß die Ultraschallprüfköpfe (2, 3 und 4) quasi einen "Basisschwinger" besitzen, ändert sich der Abstand zum Werkstück (1) von Prüfkopf zu Prüfkopf.
Die Rohre (1), von denen in Fig. 1 nur eins dargestellt ist, werden in einem Wasserbad (5) in Richtung ihrer Längsachse (6) an den Ultraschallprüfköpfen (2, 3, 4) vorbeibewegt und gleichzeitig gedreht, so daß die einzelnen Oberflächenabschnitte schraubenlinienartig nacheinander die Ultraschallprüfköpfe (2, 3, 4) passieren.
Es können auch mehr als drei Ultraschallprüfköpfe in einer Reihe nebeneinander angeordnet sein (Fig. 3 bzw. Fig. 4). Bei mehr als drei Ultraschallprüfköpfen werden grundsätzlich drei aufeinanderfolgende Prüfköpfe (E1, E2 und E3 bzw. E2, E3 und E4 . . .) als Meßeinheit geschaltet, wobei die jeweiligen beiden äußeren Empfangs-Ultraschallprüfköpfe sind, während der dazwischenliegende zumindest Sende- und gegebenenfalls Empfangs-Ultraschallprüfkopf ist.
Es besteht die Möglichkeit, die Ultraschallprüfköpfe (2 bis 4 bzw. E1 bis En) schraubenlinienartig am Rohr (1) vorbeizubewegen.
Die Ultraschallprüfköpfe (2, 3, 4) (Fig. 1) und gegebenenfalls mehr Ultraschallprüfköpfe (E1 bis En) (Fig. 3) sind in einer Reihe längs einer Linie (7) angeordnet. In den Fig. 2 und 4 bestehen die Meßeinheiten aus aneinandergereihten Einzelprüfköpfen (E1′ . . . En′), wobei die abschallenden Schwingerflächen parallel zueinander und parallel zu der Linie (7) verlaufen.
Durch den Aufbau der Prüfkopflineale durch Einzelprüfköpfe ergibt sich der Vorteil, daß ein im wesentlichen gleichbleibender Abstand zwischen dem jeweiligen Prüfkopf (E1′ . . . En′) und dem Werkstück (1) und damit gleichbleibende Einschallscharakteristika erzielt werden.
In Fig. 4 werden - gleichfalls wie in Fig. 3 - drei aufeinanderfolgende Prüfköpfe (E1′ bis E3′ . . . En-2′ bis En′) zu einer Meßeinheit geschaltet, wobei die jeweils äußeren Prüfköpfe als Empfangs- und der jeweils eingeschlossene Prüfkopf zumindest als Sende-Ultraschallprüfkopf arbeiten.
Die Ultraschallprüfköpfe können plan oder linienfokussiert sein.
In den Rohren (1) können Fehlstellen vorhanden sein. Beispielhaft ist in Fig. 1 ein Fehler (8) dargestellt, der sich im wesentlichen längs der Linie (9) erstreckt, die gegen die Längsachse (6) unter einem Winkel αF geneigt ist, der größer als 0° und kleiner als 90° ist (selbstverständlich kann ein Fehler auch zwischen 90° und 180° liegen, was jedoch aus Gründen der Einfachheit nicht stets erwähnt wird).
Vielfach werden die Rohre (1) durch z. B. Schrägwalzen bearbeitet. Durch das Schrägwalzen verändern sich die Winkelpositionen der Fehler, d. h., die Winkel αF der durch die Fehler ihrer Längs- oder Breitenausdehnung verlaufenden Linie (9) gegenüber der Längsachse (6) werden durch das Schrägwalzen kleiner, so daß kaum Winkel αF im Bereich von 70 bis 90° auftreten, wenn das Schrägwalzen beendet ist. Sind zu Beginn des Schrägwalzvorganges Fehler vorhanden, die z. B. im wesentlichen unter einem Winkel von 45° zur Längsachse (6) verlaufen, dann verändert sich ihre Lage, wobei der Neigungswinkel nach dem Walzen im Bereich von 5° bis 40° liegen kann. Die Richtung der Fehler, also deren Orientierung, wird jedoch nicht geändert.
Um derartige Fehler, die auch als "Schrägfehler" bezeichnet werden, zu erfassen, werden die in einer Reihe nebeneinander, z. B. auf einem Träger, angeordneten Ultraschallprüfköpfe (2, 3, 4) verwendet, die durch das Wasser an das Rohr (1) angekoppelt sind. Die drei oder mehr Ultraschallprüfköpfe bilden das Prüfkopflineal und sind gemeinsam einstellbar.
Um Fehler mit von 0° und 90° (bzw. 90° und 180°) verschiedenen Neigungswinkeln αF zuverlässig erfassen zu können, sind die Ultraschallprüfköpfe (2, 3, 4) mit ihrer Linie (7) unter einem Winkel αD, der von 0° und 90° (bzw. 90° bzw. 180°) verschieden ist, gegen die Längsachse (6) geneigt. Es hat sich gezeigt, daß der Neigungswinkel der Linie (7), d. h., der Neigungswinkel αD des Prüfkopflineals, gegenüber der Längsachse (6) ein Drittel des Neigungswinkels αF eines Fehlers gegenüber der Längsachse (6) sein sollte, um diesen Fehler mit hohem Echosignal zu detektieren. Der Einschallwinkel verläuft dann normal zu der Linie (7) des Prüfkopflineals. Mit Neigungswinkeln von 5°, 10°, 15° oder 18° der Linie (7) bzw. des Prüfkopflineals gegen die Längsachse (6) werden Fehler mit Neigungswinkeln von in etwa 15°, 30°, 45° bzw. 60° ausreichend erfaßt.
Das Prüfkopflineal selbst kann gegenüber der durch die Mittelachse (6) des Rohres (1) horizontal verlaufenden Ebene derart versetzt sein, daß sich ein Einschallwinkel von vorzugsweise 19° ergibt (Einschallwinkel gleich Winkel zwischen auftreffendem Ultraschall und Lot im Auftreffpunkt).
Den Empfänger-Ultraschallprüfköpfen (2 und 4) sind jeweils Verstärker (10, 11) nachgeschaltet, die sich in einer Auswerteanordnung (12) befinden. Der Sende-/ Empfangs-Ultraschallprüfkopf (3) ist mit seinem Empfangsteil an einen Verstärker (13) und mit seinem Sendeteil an einen Verstärker (14) angeschlossen. Der Verstärker (14) wird von einer Sende- und Empfangstaktsteuerung (15) mit Steuersignalen beaufschlagt. Die Verstärkungsfaktoren der drei Verstärker (10, 11, 13) sind auf unterschiedliche Werte einstellbar. Die Ausgänge der Verstärker (10, 11, 13) sind mit einer Einrichtung (16) zur Echoamplitudenprüfung verbunden, bei der es sich um eine Datenverarbeitungsanlage, z. B. einen Rechner, handelt, die auch einen Monitor (17) aufweist. Die Sende- und Empfangstaktsteuerung, die Einrichtung (16) und der Monitor (17) sind Bestandteile der Auswerteanordnung (2), die eine optische und/oder akustische Meldung bei einem Fehler erzeugt und/oder den Fehler auf einem nicht näher dargestellten Speichermedium protokolliert.
Die Verstärker (10, 11) der Empfangs-Ultraschallprüfköpfe beiderseits des Sende- Ultraschallprüfkopfes haben bis 10fach höheren Verstärkungsfaktor als der Verstärker (13). Dies gilt grundsätzlich für alle beiderseits eines Sende-Ultraschallprüfkopfes angeordneten Empfangs-Ultraschallprüfköpfe. Es hat sich gezeigt, daß bei Fehlern, deren Neigung im Winkelbereich von etwa ±5° bis ±15°, bezogen auf αF, liegt, die empfangenen Ultraschallechos vorzugsweise in die Empfangs-Ultraschallprüfköpfe (2, 4), also die Ultraschallprüfköpfe beiderseits eines Sende-Ultraschallprüfkopfes gelangen. Zur Reduzierung des empfängerseitigen Aufwandes kann daher die Empfängerfunktion des Ultraschallprüfkopfes (3) entfallen. Dabei wird auch der gesamte entsprechende Empfängerkanal eingespart. Der Empfangsteil des Ultraschallprüfkopfes (3) liefert nur bei Schrägfehlern mit einer Neigung αF ungefähr 3αD eine höhere Amplitude bei empfangenen Ultraschallsignalen als die Empfangs- Ultraschallprüfköpfe.
Die Diskriminierung von Fehlern innerhalb der mit der Auswerteanordnung (12) eingestellten Blenden bzw. Tore erfolgt auf Schwellenwertüberschreitung, d. h. normal. Es können auch Blenden abgeschaltet werden, wenn keine Diskriminierung der empfangenen Ultraschallechosignale gewünscht wird. Die Blendenbreite ist einstellbar. Der Beginn einer Blende kann von einem Triggertakt der Sende- und Empfangstaktsteuerung (15) abgeleitet werden.
Fehler werden durch Bewertung der Ultraschallechoamplitude, die bei jedem von der Sende- und Empfangstaktsteuerung (15) erzeugten Prüftakt innerhalb der gesetzten Blende empfangen wird, festgestellt. Es kann für jede Blende und auch für jeden Empfangskanal ein eigener Schwellenwert vorgegeben werden.

Claims (12)

1. Vorrichtung zur zerstörungsfreien Werkstoffprüfung von länglichen Gegenständen mittels Ultraschallwellen, die von mindestens einem Sende- Ultraschallkopf erzeugt und in den jeweiligen Gegenstand über ein Ankopplungsmedium eingeschallt werden, wobei eine Empfangseinrichtung für Ultraschallwellen vorgesehen ist, die von Fehlstellen im Gegenstand reflektiert werden und in der Empfangseinrichtung Ausgangssignale erzeugen, die in einer Auswerteanordnung auf das Vorhandensein von Fehlern im Gegenstand bewertet werden, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens drei Ultraschallprüfköpfe (2, 3, 4) in einer Reihe nebeneinander längs einer Linie (7) angeordnet sind oder deren abschallenden Prüfkopfoberflächen parallel zu der Linie verlaufen, daß die äußeren Ultraschallprüfköpfe (2, 4) als Empfangs-Ultraschallprüfköpfe und der oder die von diesen umgebenen Ultraschallprüfköpfe (3) zumindest als Sende- Ultraschallprüfköpfe ausgebildet sind und daß die Linie (7) gegen die Längsachse (6) des Gegenstandes unter einem Winkel αD mit 0°<αD<45° oder 135°<αD<180° geneigt ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Linie (7) gegen die Längsachse (6) unter einem Winkel (αD) geneigt ist, der etwa ein Drittel des Winkels (αF) der Neigung derjenigen als Schrägfehler detektierbaren Fehlstellen im Gegenstand (1) beträgt.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Winkel (αD) der Linie (7) im Bereich von 5° bis 20° liegt.
4. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß bei αF<3αD-5° oder αF<3αD+5° der von den Empfangs-Ultraschallprüfköpfen (2, 4) umgebene Prüfkopf (3) allein als Sende-Ultraschallprüfkopf arbeitet.
5. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß den Ultraschallprüfköpfen (2, 3, 4) in der Auswerteanordnung (12) Verstärker (10, 13, 11) nachgeschalter sind, deren Verstärkungsfaktoren auf unterschiedliche Werte einstellbar sind.
6. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Verstärker (10, 11) der in der Reihe außen angeordneten Ultraschallprüfköpfe einen bis zehnfach höheren Verstärkungsfaktor haben als die Verstärker (13) für zwischen diesen als Sende-/Empfangsultraschallprüfköpfe ausgebildeten Prüfköpfen.
7. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß für jeden Ultraschallempfangsprüfkopf in der Auswerteanordnung (12) die empfangenen Ultraschallechosignale auf ein Fehlerkriterium überprüfbar sind.
8. Vorrichtung nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß mehr als drei Ultraschallprüfköpfe ein Prüfkopflineal bilden, wobei drei aufeinanderfolgende Prüfköpfe jeweils Meßeinheiten bilden, die nacheinander ansteuerbar sind.
9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß ein Sende-Ultraschallprüfkopf einer Meßeinheit Empfangs- Ultraschallprüfkopf der vorhergehenden bzw. nachfolgenden Meßeinheit ist.
10. Vorrichtung nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Prüfkopflineal aus stufenförmig angeordneten Einzelprüfköpfen besteht, deren abschallende Prüfkopfoberflächen parallel zueinander und senkrecht zu der Linie (7) verlaufen.
11. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß der mittlere Abstand der Einzelprüfköpfe zum zu prüfenden Gegenstand (1) im wesentlichen gleich ist.
12. Vorrichtung nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Einschallwinkel der Einzelprüfköpfe voneinander abweichen.
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