DE4022753A1 - Zahnimplantat mit kopfpositionierung und verfahren zur herstellung einer zahnprothese - Google Patents
Zahnimplantat mit kopfpositionierung und verfahren zur herstellung einer zahnprotheseInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Zahnimplantat mit einer drehfesten
Kopfpositionierung, das aus einem Implantatkörper und einem
Implantatkopf besteht, die mittels Zapfen und Aufnahmehöhlung
passend ineinandergreifen und durch Schrauben zusammengehal
ten sind.
Die Erfindung betrifft auch ein Verfahren zur Herstellung einer
Zahnprothese, bei dem in einem Kiefer ein Implantatkörper eines
Zahnimplantates eingesetzt wird, ein Implantatkopf auf dem Im
plantatkörper drehfest angebracht wird und auf den Implantat
kopf eine Krone aufgebracht wird.
Bei einem durch die Praxis bekannten Zahnimplantat der eingangs
genannten Art ist der Zapfen am Implantatkopf vorgesehen und mit
einem Außengewinde versehen, das in ein Innengewinde der Auf
nahmehöhlung geschraubt ist, die im Implantatkörper vorgesehen
ist. Der Implantatkörper wird im Kiefer in einer festgelegten
Stellung angebracht. Der Implantatkopf wird auf den Implantat
körper probeweise aufgeschraubt, um einen Aufbau auf dem Implan
tatkopf zu modellieren, der den Zahnverhältnissen im Mund an
gepaßt sein muß. Der Implantatkopf wird dann wieder abge
schraubt und mit dem erwünschten Aufbau, z. B. einem Einzelzahn
aufbau, versehen. Wenn der Implantatkopf mit dem erwünschten
fertigen Aufbau erneut aufgeschraubt wird, läßt es sich in der
Praxis sehr häufig nicht erreichen, daß der Implantatkopf ge
nau in der Stellung, die er beim probeweisen Aufgeschraubtsein
eingenommen hat, die erwünschte drehfeste Festlegung aufgrund
des Schraubens hat. Deshalb ist bei dem durch die Praxis be
kannten Zahnimplantat zur drehfesten Kopfpositionierung eine
Verankerungseinrichtung vorgesehen, die den aufgeschraubten Im
plantatkopf und zwar dessen Aufbau bzw. Krone bzw. Suprastruk
tur an einem weiteren Zahn festlegt. Die Festlegung der Ver
ankerungseinrichtung an dem Aufbau und an einem weiteren Zahn
stellt einen unerwünschten Aufwand dar.
Eine Aufgabe der Erfindung ist es daher, ein Zahnimplantat der
eingangs genannten Art zu schaffen, bei dem der Implantatkopf
am Implantatkörper selbst in einer vorbestimmten, bei probeweisem
Aufbringen ausgewählten Stellung drehfest festgelegt ist. Das
erfindungsgemäße Zahnimplantat ist, diese Aufgabe lösend, da
durch gekennzeichnet, daß der Zapfen und die Aufnahmehöhlung
mit einem symmetrischen mehreckigen Querschnitt versehen in
verschiedenen Stellungen zueinander axial zusammensteckbar sind
und daß eine gesonderte den Zapfen durchragende, mit einem Be
tätigungsteil versehene Schraube einerends am Implantatkörper
und anderenends am Implantatkopf angreift.
Bei dem erfindungsgemäßen Zahnimplantat ist der Implantatkopf
beim abschließenden Aufbringen in der erwünschten Stellung am
Implantatkörper drehfest fixiert. Das Zahnimplantat ist daher
primär als Einzelzahnimplantat gedacht und geeignet. Aufgrund
des symmetrischen mehrkantigen Querschnittes gibt es entspre
chend mehrere verschiedene Möglichkeiten, den Implantatkopf
am Implantatkörper zu positionieren. Dadurch läßt sich ein in
seiner Form vorgegebener Implantatkopf den jeweiligen Gegeben
heiten verbessert anpassen. Man kann den einen Einzelzahn tra
genden Implantatkopf später auch herausnehmen und durch einen
Implantatkopf ersetzen, der als Stütze für andere Aufbauten
dient. Eine Vielkantigkeit des symmetrischen Querschnittes läßt
es zu, den Implantatkopf in vielen verschiedenen Stellungen,
die sich nur durch kleine Drehwinkel voneinander unterscheiden,
auf dem Implantatkörper zu positionieren. Das ist von Bedeutung,
weil das Zahnimplantat häufig schräg
im Kiefer sitzt und der Implantatkopf eine unsymmetrische Roh
form hat.
Besonders zweckmäßig und vorteilhaft ist es, wenn der symmetrische
Querschnitt zumindest sechs Ecken aufweist. Die sechs Ecken
des Querschnittes bzw. die entsprechenden sechs Kanten des Zap
fens und der Aufnahmehöhlung ergeben bereits eine in den meisten
Fällen ausreichende Zahl winkelmäßig verschiedener Stellungen
des Implantatkopfes.
Auf dem Implantatkopf läßt sich in bekannter Weise ein Kronen
gerüst aufbauen, das dann mit einer Kronenverblendung versehen
wird. Besonders zweckmäßig und vorteilhaft ist es jedoch, wenn
der Implantatkopf mit einer Kronenverblendung versehen ist und
die Kronenverblendung unmittelbar auf dem Implantatkopf sitzt.
Bei dem erfindungsgemäßen Zahnimplantat läßt sich der Implan
tatkopf wie ein natürlicher Zahn behandeln, weil die Veranke
rung des Aufbaues bzw. der Krone mit einem Nachbarzahn entfal
len ist und der Implantatkopf in verschiedenen Winkelpositionen
jeweils drehfest angeordnet werden kann. Der Implantatkopf er
hält die Form eines Kronengerüstes und wird wie ein natürlicher
Zahn beschliffen, um eine Kronenverblendung aufzubringen. Der
Implantatkopf ist in der Regel mit Retentionen versehen, um
die Kronenverblendung besser zu halten.
Man kann dem Implantatkopf z. B. die Form des Innenteiles einer
Teleskopkrone geben, auf das ein Außenteleskopteil mit der
Kronenverblendung aufgeschoben wird, wobei der Halt des Außen
teleskopteiles durch Friktion gegeben ist. Für das erfindungs
gemäße Zahnimplantat ist die Art der Verankerung des Implan
tatkörpers im Kieferknochen unwichtig.
Es ist denkbar, die Schraube am Implantatkörper fest anzubringen
und mit dem Gewinde in den Implantatkopf greifen zu lassen und
als Betätigungsstück eine Mutter aufzuschrauben. Besonders zweck
mäßig und vorteilhaft ist es jedoch, wenn die Schraube als Be
tätigungsstück einen Schraubenkopf trägt und am Implantatkörper
schraubend angreift. Dies vereinfacht die Herstellung und Be
nutzung des erfindungsgemäßen Zahnimplantates.
Ein Zahnimplantat weist einen Bereich auf, der Kronenhals ge
nannt wird und der im Kiefer dort angeordnet ist, wo sich der
Übergang zwischen Knochen und Zahnfleisch bzw. Schleimhaut be
findet. Bei dem bekannten Zahnimplantat ist der Kronenhals vom
Implantatkörper gebildet. Im Rahmen der Erfindung ist es be
sonders zweckmäßig und vorteilhaft, wenn ein Kronenhals vorge
sehen ist, der von dem Implantatkopf gebildet ist. Hierdurch
wird die der Erfindung zugrunde liegende Vorstellung, den Implan
tatkopf wie einen natürlichen Zahn zu behandeln, vervollkom
mnet, wobei der Stoß zwischen Implantatkörper und Implantat
kopf von der Schleimhaut bzw. dem Zahnfleisch abgedeckt wird.
Das Zahnimplantat besteht z. B. vollständig aus Metall, z. B. einer
Titanlegierung. Besonders zweckmäßig und vorteilhaft ist es je
doch, wenn der Implantatkopf aus einer keramischen Masse, z. B.
Prozellan, besteht. Die keramische Masse ist für die Schleim
haut und das Zahnfleisch besser verträglich, weshalb ein Kronen
hals aus keramischer Masse erstrebt ist.
Die Erfindung besteht auch in einem Verfahren der eingangs ge
nannten Art, das dadurch gekennzeichnet ist, daß das Zahnim
plantat gemäß vorhergehender Beschreibung verwendet wird, daß
der Implantatkopf wie ein Zahnstumpf behandelt, z. B. beschlif
fen wird und daß die Krone auf dem drehfest positionierten Im
plantatkopf aufgebracht wird. Es wird also nicht die Krone bzw.
Suprastruktur auf den angeschraubten Implantatkopf aufgebracht
und nach dem Aufschrauben an einem Nachbarzahn verankert. Viel
mehr wird die Krone oder auch nur die Kronenverblendung so auf
gebracht wie auf den Stumpf eines natürlichen Zahnes.
In der Zeichnung sind bevorzugte Ausführungsformen der Erfin
dung dargestellt und zeigt
Fig. 1 eine Seitenansicht mit Aufbrüchen eines Zahnimplantates
mit Kopfpositionierung,
Fig. 2 einen Schnitt gemäß Linie II-II in Fig. 1,
Fig. 3-5 jeweils eine Seitenansicht mit Aufbruch eines Implan
tatkopfes eines Zahnimplantates mit Kopfpositionierung,
Fig. 6 und 7 jeweils eine Seitenansicht mit Aufbrüchen eines
weiteren Zahnimplantates mit Kopfpositionierung und je
weils versehen mit einer Krone,
Fig. 8 und 9 jeweils ein Zahnimplantat mit Kopfpositionierung
und versehen mit einer Krone und
Fig 10 ein Zahnimplantat mit Kopfpositionierung in einem Kiefer
bereich.
Das Zahnimplantat gemäß Fig. und 2 besteht aus einem Implan
tatkopf 1 und einem Implantatkörper 2, der sich zu seinem freien
Ende hin im Querschnitt verjüngt und außen mit Schneiden 3 ver
sehen ist, mit denen er im Kieferknochen festgelegt wird. Der
Implantatkörper 2 weist zum Implantatkopf 1 hin eine längliche
Aufnahmehöhlung 4 auf, an die sich in Richtung der Mittellinie
5 eine Gewindebohrung 6 anschließt. An der dem offenen Ende
der Aufnahmehöhlung 4 zugeordneten Ende des Implantatkörpers
2 sitzt der Implantatkopf 1, der mit einem länglichen Zapfen
7 in die Aufnahemhöhlung 4 passend unter Friktion eingesteckt
ist. Die Umrandung des Querschnittes der Aufnahmehöhlung 4 und
des Zapfens 7 bildet sechs Ecken 8.
An der dem Implantatkörper 2 abgewandten Ende bildet der Implan
tatkopf eine Aussparung 9, in der ein Schraubenkopf 10 einer
Schraube 11 angeordnet ist und an die sich ein im Querschnitt
absatzförmig verjüngter Durchbruch 12 anschließt, der sich in
Richtung der Mittellinie 5 durch den Implantatkopf 1 einschließ
lich Zapfen 7 erstreckt. Die Schraube 11 ist durch den Durchbruch
12 gesteckt und in die Gewindebohrung 6 geschraubt. Anschließend
an den Zapfen 7 bildet der Implantatkopf 1 einen Kronenhals 13,
der gegenüber dem Zapfen 7 und dem Rest des Implantatkopfes 1
radial vorspringt und dessen Außenabmessungen sich in Richtung
der Mittelachse 5 zum Implantatkörper 2 hin verjüngen.
Fig. 3-5 zeigen jeweils Implantatköpfe 1, die in verschiedenster
Rohform je nach Bedarf gestaltet sind. Die verschiedenen Roh
formen sind im Hinblick auf die verschiedenen Verhältnisse im
Kiefer ausgewählt. Bei der Gestaltung gemäß Fig. 4 verbreitert
sich der Implantatkopf 1 zur Öffnung der Aussparung 9 hin, was
eine entsprechend ausladende Gestaltung der Ausgangsform verlangt.
Gemäß Fig. 6 ist auf dem beschliffenen Implantatkopf 1 zunächst
ein Kronengerüst 14 aufgebracht, auf das dann eine Kronenver
blendung 15 aufgebracht ist, um einen Aufbau bzw. eine Krone 16
zu schaffen. Gemäß Fig. 7 sitzt die Kronenverblendung 15 unmit
telbar auf dem beschliffenen Implantatkopf 1, der an der Außen
fläche mit noppenförmigen Retentionen 17 versehen ist. Gemäß
Fig. 6 und 7 erstreckt sich die Krone 16 bzw. die Kronenver
blendung 15 bis hin zur Zahnkrause 13, die von dem Implantatkopf
1 gebildet ist.
Fig. 8 und 9 zeigen jeweils ein Zahnimplantat mit einer Krone 16,
die nur von einer Kronenverblendung 15 gebildet ist. Gemäß Fig. 9
kann unter Umständen die Schraube 11, hier mit dem Schraubenkopf
10, auch die Krone 15 durchdringen, so daß der Implantatkopf 1 ge
meinsam mit der Krone am Implantatkörper 2 befestigt wird. Auch
hier wird der Implantatkopf 1 wie ein Zahnstumpf behandelt und
ist die Winkel- bzw. Drehstellung des Implantatkopfes relativ
zum Implantatkörper durch deren Ineinandergreifen festgelegt.
Gemäß Fig. 8 ist das Zahnimplantat schräg im Kiefer angeordnet,
was mit ein Grund für die symmetrische Mehreckigkeit des Quer
schnittes des Zapfens 7 ist. Es wird auch gemäß Fig. 9 so ver
fahren, daß die Krone auf den drehfest positionierten Implantat
kopf aufgebracht wird. Bevorzugt ist jedoch die Ausführungsform
gemäß Fig. 6-8, bei der die Krone die Schraube bzw. deren Be
tätigungsstück vollständig überdeckt bzw. die Schraube bzw. deren
Betätigungsstück die Krone nicht durchragt. In Fig. 8 ist auch
das Zahnfleisch 18 angedeutet, das die Halskrause 13 umschließt
und dessen Äußeres am Stoß von Halskrause 13 und Krone 15 liegt.
Gemäß Fig. 8 und 9 erstreckt sich das anpassende Beschleifen auch
auf die Halskrause 13.
Fig. 10 verdeutlicht das mit dem im Vorhergehenden beschriebenen
Zahnimplantat mögliche Verfahren zur Herstellung einer Zahnpro
these. Im Kieferknochen 19 sitzen mit Abstand voneinander zwei
natürliche Zähne 20, die über Zahnfleisch 18 bzw. Haut hinaus
ragen. Zwischen den beiden natürlichen Zähnen 20 ist ein feh
lender natürlicher Zahn durch eine Zahnprothese ersetzt, die
völlig in sich alleine gehalten ist. Die Zahnprothese besteht
aus dem Zahnimplantat 1, 2 und der Krone 16, wobei der Stoß
zwischen dem Implantatkörper und dem Implantatkopf sich inner
halb der Alveole befindet.
Claims (7)
1. Zahnimplantat mit einer drehfesten Kopfpositionierung, das
aus einem Implantatkörper und einem Implantatkopf besteht,
die mittels Zapfen und Aufnahmehöhlung passend ineinander
greifen und durch Schrauben zusammengehalten sind, dadurch
gekennzeichnet, daß der Zapfen (7) und die Aufnahmehöhlung
(4) mit einem symmetrischen mehreckigen (8) Querschnitt
versehen in verschiedenen Stellungen zueinander axial zu
sammensteckbar sind und daß eine gesonderte, den Zapfen
(7) durchragende, mit einem Betätigungsstück (10) versehene
Schraube (11) einerends am Implantatkörper (2) und anderen
ends am Implantatkopf (1) angreift.
2. Zahnimplantat nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
der symmetrische Querschnitt zumindest sechs Ecken (8) auf
weist.
3. Zahnimplantat nach Anspruch 1 oder 2, wobei der Implantat
kopf mit einer Kronenblendung versehen ist, dadurch ge
kennzeichnet, daß die Kronenblendung (15) unmittelbar auf
dem Implantatkopf (1) sitzt.
4. Zahnimplantat nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Schraube (11) als Betätigungsstück einen
Schraubenkopf (10) trägt und am Implantatkörper (2) schrau
bend angreift.
5. Zahnimplantat nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wo
bei ein Kronenhals vorgesehen ist, dadurch gekennzeichnet,
daß der Kronenhals (13) von dem Implantatkopf (1) gebildet
ist.
6. Zahnimplantat nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei
der Implantatkörper aus Metall besteht, dadurch gekennzeichnet,
daß der Implantatkopf (1) aus einer keramischen Masse besteht.
7. Verfahren zur Herstellung einer Zahnprothese, bei dem in
einem Kiefer ein Implantatkörper eines Zahnimplantates ein
gesetzt wird, ein Implantatkopf auf dem Implantatkörper
drehfest angebracht wird und auf den Implantatkopf eine
Krone aufgebracht wird, dadurch gekennzeichnet, daß das Zahn
implantat gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche ver
wendet wird, daß der Implantatkopf wie ein Zahnstumpf be
handelt, z. B. beschliffen, wird und daß die Krone auf den
drehfest positionierten Implantatkopf aufgebracht wird.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19904022753 DE4022753A1 (de) | 1990-07-18 | 1990-07-18 | Zahnimplantat mit kopfpositionierung und verfahren zur herstellung einer zahnprothese |
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Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE4022753A1 true DE4022753A1 (de) | 1992-01-23 |
Family
ID=6410470
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| DE19904022753 Withdrawn DE4022753A1 (de) | 1990-07-18 | 1990-07-18 | Zahnimplantat mit kopfpositionierung und verfahren zur herstellung einer zahnprothese |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE4022753A1 (de) |
Cited By (8)
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- 1990-07-18 DE DE19904022753 patent/DE4022753A1/de not_active Withdrawn
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|---|---|---|---|
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