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DE4020285A1 - Stapelbare verpackung fuer schuettgut - Google Patents

Stapelbare verpackung fuer schuettgut

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Publication number
DE4020285A1
DE4020285A1 DE4020285A DE4020285A DE4020285A1 DE 4020285 A1 DE4020285 A1 DE 4020285A1 DE 4020285 A DE4020285 A DE 4020285A DE 4020285 A DE4020285 A DE 4020285A DE 4020285 A1 DE4020285 A1 DE 4020285A1
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DE
Germany
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folding box
section
opening
cardboard
packaging according
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DE4020285A
Other languages
English (en)
Inventor
Gerd Kueppersbusch
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Individual
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Individual
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Priority to AT91911960T priority patent/ATE127420T1/de
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Priority to EP91911960A priority patent/EP0489139B1/de
Priority to PCT/EP1991/001149 priority patent/WO1992000230A1/de
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D77/00Packages formed by enclosing articles or materials in preformed containers, e.g. boxes, cartons, sacks or bags
    • B65D77/04Articles or materials enclosed in two or more containers disposed one within another
    • B65D77/06Liquids or semi-liquids or other materials or articles enclosed in flexible containers disposed within rigid containers
    • B65D77/062Flexible containers disposed within polygonal containers formed by folding a carton blank

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Cartons (AREA)
  • Packages (AREA)
  • Stacking Of Articles And Auxiliary Devices (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft eine stapelbare Verpackung für Schütt­ gut nach dem Oberbegriff des Patentanspruches 1.
Es sind stapelbare Verpackungen bekannt, bei denen im unteren Bereich ein Teil des Faltschachtelkartons entfernt werden kann. Durch die dann entstandene Öffnung wird eine Ausgießöffnung im wesentlichen waagerecht herausgezogen.
Die Ausgießöffnung weist zur Entnahme der in dem Innenbeutel vorhandenen Flüssigkeit einen absperrbaren Hahn auf. Der Hahn ist so ausgelegt, daß bei Flüssigkeitsentnahme keine Luft in den Innenbeutel eintreten kann. Bei der Flüssigkeits­ entnahme fällt daher der Innenbeutel in sich zusammen. Da sich die Ausgießöffnung mit dem Hahn in einem unteren Ab­ schnitt der Verpackung befindet, ist der Hahn immer mit dem Druck der in dem Innenbeutel vorhandenen Flüssigkeit beauf­ schlagt. Der Hahn muß daher mechanisch aufwendig ausgelegt sein, damit er auch nach mehrfacher Benutzung zuverlässig abdichtet. Das ist bei den insbesondere aus Kostengründen aus Kunststoff hergestellten Hähnen schwierig zu erreichen.
Es ist Aufgabe der Erfindung, eine stapelbare Ver­ packung für Schüttgut der eingange beschriebenen Art zu schaffen, bei der die oben beschriebenen Probleme vermieden werden können.
Diese Aufgabe wird durch eine stapelbare Verpackung für Schüttgut der eingangs beschriebenen Art gelöst, die durch die kennzeichnenden Merkmale des Anspruches 1 gekennzeichnet ist.
Durch die erfindungsgemäße Anordnung des entfernbaren Ab­ schnittes hat die stapelbare Verpackung den Vorteil, daß die hinter dem entfernbaren Abschnitt angeordnete Ausgieß­ öffnung nicht mit dem Flüssigkeitsdruck beaufschlagt wird. Daher kann die Ausgießöffnung mechanisch einfach ausgebildet sein. An die Abdichtung sind im Gebrauch nur geringe Anfor­ derungen zu stellen. Weiterhin wird durch das Anordnen des entfernbaren Abschnittes an einer Ecke oder Kante der Vorteil erzielt, daß nach Entfernen des entfernbaren Abschnittes eine abgeschrägte Ecke oder Kante entsteht. Die Flüssigkeits­ öffnung kann in dem durch die abgeschrägte Ecke oder Kante entstehenden Raum angeordnet sein, so daß sie selbst in der Benutzungsstellung nicht oder nur unwesentlich über die äußere Umfangsform der ursprünglichen Verpackung vervorsteht.
Bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung sind in den Unter­ ansprüchen gekennzeichnet.
Dabei hat insbesondere die Ausbildung nach dem Anspruch 2 den Vorteil, daß nach dem Herausziehen besonders leicht aus der Verpackung das Schüttgut ausgegossen oder ausgeschüttet werden kann. Nach der Ausführungsform gemäß Anspruch 3 hat die Verpackung den Vorteil, daß im herausgezogenen Zustand die Ausgießöffnung offenbleiben kann und doch keine Flüssig­ keit oder anderes Schüttgut aus der Verpackung austreten kann. Nach der Weiterbildung nach Anspruch 4 hat die Ver­ packung den Vorteil, daß der entfernbare Abschnitt leicht abgenommen werden kann. Gemäß der Ausführungsform nach An­ spruch 5 hat die Verpackung den Vorteil, daß der Raum für die Ausgießöffnung besonders vorteilhaft gestaltet ist und das Ausgießen sehr einfach ist. Nach der Ausführungsform gemäß Anspruch 6 hat die Verpackung den Vorteil, daß der Innenbeutel leicht von dem Faltschachtelkarton getrennt wer­ den kann und von dem Faltschachtelkarton unterschiedlich entsorgt werden kann. Die Weiterbildung nach Anspruch 7 hat den Vorteil, daß die Ausgießöffnung besonders einfach an den Innenbeutel angebracht werden kann. Die Ausführungsform gemäß Anspruch 8 weist den Vorteil auf, daß die herausgezo­ gene Ausgießöffnung nicht wieder in den Faltschachtelkarton zurückfallen kann, sondern zuverlässig gehalten ist. Dieses Halten wird noch mehr verbessert durch die Ausführungsform gemäß Anspruch 9. Nach der Ausführungsform gemäß Anspruch 10 hat dagegen die Verpackung den Vorteil, daß der Innen­ beutel besonders leicht aus dem Faltschachtelkarton entfernt werden kann. Die Ausführungsform nach Anspruch 11 weist den Vorteil auf, daß der Innenbeutel am Boden zuverlässig gehal­ ten ist. Schließlich weist die Ausführungsform nach Anspruch 12 den Vorteil auf, daß der Faltschachtelkarton besonders leicht zum Entnehmen des Innenbeutels geöffnet werden kann.
Weitere Merkmale und Zweckmäßigkeiten der Erfindung ergeben sich aus der Beschreibung von Ausführungsbeispielen anhand der Figuren. Von den Figuren zeigen:
Fig. 1 eine Ansicht des Kartonzuschnittes für den Falt­ schachtelkarton;
Fig. 2 eine perspektivische Ansicht der Verpackung in dem ungeöffneten Zustand;
Fig. 3 eine perspektivische Ansicht einer Ausführungsform der erfindungsgemäßen Verpackung direkt nach dem Entfernen des entfernbaren Abschnittes;
Fig. 4 eine perspektivische Ansicht der in Fig. 3 gezeig­ ten Ausführungsform nach Herausziehen der Ausgieß­ öffnung; und
Fig. 5 eine Querschnittsansicht der Ausgießöffnung im herausgezogenen Zustand.
Wie in Fig. 1 gezeigt ist, weist der Kartonzuschnitt für die in Fig. 2 als Ganzes abgebildete erfindungsgemäße Ver­ packung 1 eine erste Schmalseite 2, eine erste Breitseite 3, eine zweite Schmalseite 4 und eine zweite Breitseite 5 auf. Dabei ist die erste Schmalseite mit einer ihrer Längskanten mit einer Längskante der ersten Breitseite verbunden, die erste Breitseite ist mit ihrer anderen Lähgskante mit einer Längskante der zweiten Schmalseite verbunden, die zweite Schmalseite ist mit ihrer anderen Längskante mit einer Längs­ kante der zweiten Breitseite verbunden. Schließlich ist eine Lasche 6 mit der anderen Längskante der zweiten Breitseite verbunden. Die Lasche 6 ist so auf die erste Schmalseite 2 aufklebbar, daß der Kartonzuschnitt in der Draufsicht einen rechteckigen Querschnitt bildet.
An den Unterkanten der beiden Schmalseiten und der beiden Breitseiten sind jeweils eine Bodenlasche 7, 8, 9 und 10 angebracht. Diese Bodenlaschen können um jeweils 90° um die Kante 11, 12, 13 oder 14, mit der sie mit ihrer jeweilig zugehörigen Seite verbunden sind, umgelegt werden, so daß ein Boden der Verpackung entsteht.
Wenn der Kartonzuschnitt zu der Verpackung geschlossen wird, bilden die Oberkanten 17, 18, 19 und 20 der ersten Schmal- und Breitseite und der zweiten Schmal- und Breitseite eine ebene waagerechte Fläche.
Die erste Schmalseite 2 weist an ihrer oberen, der ersten Breitseite 3 abgewandten Ecke eine Knicklinie 15 auf. An der Knicklinie 15 ist ein dreieckiger Kartonabschnitt 16 mit der ersten Schmalseite 2 verbunden. Der mit der ersten Schmalseite 2 verbundene dreieckige Kartonabschnitt 16 ist größer als das Dreieck, das die Knicklinie 15 von einer nur rechteckigen Schmalseite 2 abtrennen würde. Die Oberkante 21 des dreieckigen Kartonabschnittes 16 erstreckt sich von der Knicklinie 15 nach oben. Der Winkel, mit dem die Ober­ kante 21 gegenüber den Oberkanten der Schmal- und Breitseiten ansteigt, ist so gewählt, daß die Oberkante 21 nach dem Schließen des Kartonzuschnittes zu einem rechteckigen Körper in der durch die Oberkanten der Schmal- und Breitseiten ge­ bildeten Ebene liegt, wenn der dreieckige Kartonabschnitt 16 um 45° nach innen gefaltet ist. Die Seitenkante 22 des dreieckigen Abschnittes 16 verläuft mit einem Winkel gegen­ über der Seitenkante der ersten Schmalseite nach außen. Der Winkel der Seitenkante 22 gegenüber der Seitenkante der Schmalseite 2 ist so gewählt, daß diese Seitenkante 22 die Innenseite der zweiten Breitseite 5 gerade berührt, wenn der dreieckige Kartonabschnitt 16 bei dem geschlossenen Kar­ tonzuschnitt um 45° nach innen gefaltet ist.
Zur Abstützung des dreieckigen Kartonabschnittes 16 ist an der Seitenkante 22 des dreieckigen Kartonabschnittes 16 eine schmale Kartonlasche 23 vorgesehen.
Somit ist der dreieckige Kartonabschnitt 16 als gleichschenkliges Dreieck mit der Oberkante 21 als Basis gebildet.
An der Oberkante 17 der ersten Schmalseite ist eine erste Deckellasche 24 angebracht, die um die Oberkante 17 zum Bil­ den eines Deckels nach innen gefaltet werden kann. Die erste Deckellasche 24 ist nur an dem Bereich der Oberkante 17 mit der ersten Schmalseite 2 verbunden, an dem nicht der drei­ eckige Kartonabschnitt 16 gebildet ist. Eine Seitenkante der ersten Deckellasche 24 liegt im wesentlichen in der Ver­ längerung der Verbindung der ersten Schmalseite und der er­ sten Breitseite. Die Oberkante der ersten Deckellasche ist im wesentlichen parallel zu der Oberkante 17 der ersten Schmalseite. Die der Verbindungslinie der ersten Schmalseite und der ersten Breitseite abgewandte Seitenkante der ersten Deckellasche 24 ist um 45° nach außen geneigt, so daß die erste Deckellasche eine Trapezform aufweist. Durch diese Form der ersten Deckellasche 24 wird sichergestellt, daß die erste Deckellasche 24 beim Bilden eines Deckels eine Öffnung freiläßt. Diese Öffnung entspricht gerade dem Ab­ schnitt, der beim Falten des dreieckigen Kartonabschnittes 16 nach innen um 45° entsteht.
An der Oberkante 18 der ersten Breitseite 3 ist eine zweite Deckellasche 25 angebracht. Die zweite Deckellasche 25 ist im wesentlichen rechteckig ausgebildet. An der oberen der Verbindungslinie zwischen der ersten Schmalseite 2 und der ersten Breitseite 3 angeordneten Ecke ist ein dreieckförmiger Abschnitt weggeschnitten. Dieser weggeschnittene dreieck­ förmige Abschnitt entspricht gerade der Öffnung, die durch den dreieckigen Kartonabschnitt 16 abgeteilt wird, wenn der dreieckige Kartonabschnitt 16 um 45° nach innen gefaltet ist.
An der Oberkante 19 der zweiten Schmalseite 4 ist eine dritte Deckellasche 26 angebracht. Die dritte Deckellasche 26 ist im wesentlichen rechteckig ausgebildet. Die Höhe der dritten Deckellasche 26 ist so bemessen, daß sie die Öffnung nicht abdeckt, die gebildet wird, wenn der dreieckige Kartonab­ schnitt 16 um 45° nach innen gefaltet ist.
An der Oberkante 20 der zweiten Breitseite 5 ist eine vierte Deckellasche 22 angebracht. Die vierte Deckellasche 22 ist im wesentlichen rechteckig. Die Seitenkanten der vierten Deckellasche 27 liegen im wesentlichen in der Verlängerung der Seitenkanten der zweiten Breitseite 5. Die Höhe der vier­ ten Deckellasche 27 ist ebenfalls wie die Höhe der zweiten Deckellasche 25 bevorzugt so gewählt, daß sich die zweite Deckellasche 25 im umgefalteten Zustand im wesentlichen zu der zweiten Breitseite 5 erstreckt und daß sich die vierte Deckellasche 27 im umgefalteten Zustand im wesentlichen zu der ersten Breitseite 3 erstreckt.
An der der zweiten Schmalseite 4 abgewandten oberen Ecke der zweiten Breitseite 5 ist eine erste Perforationslinie 28 gebildet. Diese erste Perforationslinie 28 teilt ein Drei­ eck von der oberen Ecke der zweiten Breitseite 5 ab. Dieses Dreieck entspricht genau dem Dreieck, das die Knicklinie 15 von der ersten Schmalseite 2 abteilen würde, wenn die erste Schmalseite 2 rechteckig ausgebildet wäre, d. h. wenn also der dreieckige Kartonabschnitt 16 nicht Kanten aufwiese, die gegenüber den Seitenkanten der ersten Schmalseite 2 ge­ neigt sind. Damit ist die erste Perforationslinie 28 genau symmetrisch zu der Knicklinie 15 bezüglich der Verbindungs­ linie der ersten Breitseite 3 und der zweiten Schmalseite 4.
Symmetrisch zu der ersten Perforationslinie 28 bezüglich der Verbindungslinie zwischen der zweiten Breitseite 5 und der Lasche 6 ist in der Lasche 6 eine zweite Perforations­ linie 29 gebildet. Symmetrisch zu der ersten Perforations­ linie 28 bezüglich der Oberkante 20 der zweiten Schmalseite 5 ist eine dritte Perforationslinie 30 gebildet. An der Ober­ kante der Lasche 6 ist über eine vierte Perforationslinie 31 ein dreieckiger Verstärkungsabschnitt 32 angeordnet. Der Verstärkungsabschnitt 32 entspricht im wesentlichen dem Drei­ eck, das durch die dritte Perforationslinie 30 in der vierten Deckellasche 27 abgeteilt ist.
In der ersten Breitseite 3 ist nahe der Oberkante 18 eine Aufreißperforationslinie 33 gebildet. Die Aufreißperfora­ tionslinie 33 ist so angeordnet, daß sie zusammen mit der Oberkante 18 der ersten Breitseite 3 ein flaches, gleich­ schenkliges Dreieck bildet, bei dem die Oberkante 18 die Basis darstellt.
Die erfindungsgemäße Verpackung wird wie folgt zusammenge­ baut. Eine Flachfolie 34 (siehe Fig. 5) wird auf die Innen­ seite des unter Bezugnahme auf Fig. 1 beschriebenen Karton­ zuschnittes gelegt. Durch den dreieckigen Kartonabschnitt 16 und die Folie 34 wird ein Loch 35 gestanzt. Durch das Loch 35 wird eine Ausgießöffnung 36 mit einem stutzenförmigen Ansatz 37 und einem Flansch 38 sowie einem aufgeheizten Preß­ form-Stutzen 39 eingesetzt und mittels entsprechend ausge­ formter Preßwerkzeuge so verformt, daß eine formschlüssige, dichte und drehsichere Verbindung entsteht. Im Anschluß an den Preßformvorgang wird eine Kappe 40 dichtend auf den stutzenförmigen Ansatz 37 aufgesetzt.
Die Flachfolie 34 wird parallel zur Längsachse doppelt ge­ legt und die beiden Folienenden zu einer dichten Längsnaht gesiegelt oder geschweißt. Somit ist ein flachliegender Folienschlauch entstanden, der an seinem oberen Ende mit einer Kopfnaht versehen wird. Hierzu werden die beiden Knick­ linien des Folienschlauches so verschoben, daß die Kopfnaht später im aufgerichteten Zustand des entstehenden Innenbeu­ tels achsparallel zu den Breitseiten der Verpackung steht.
Durch gegenläufige Vakuumsauger wird der flachliegende Folienschlauch aufgerichtet und über einen Formstempel ge­ stülpt. Während der Stülpbewegung wird der Kartonzuschnitt mit seiner Innenseite an Leimdüsen zum Beleimen der Lasche 6, der Bodenlaschen 7, 8, 9 und 10 und der ersten bis vier­ ten Deckellasche 24, 25, 26 und 27 vorbeigeführt. Wenn die Stülpbewegung abgeschlossen ist, werden die vom Formstempel abstehenden Kartonflächen nacheinander durch Faltelemente umgelegt und angepreßt. Dabei entsteht eine feste Karton­ manschette um den Formstempel in Form eines Quaders, bei dem die erste und zweite Schmalseite und die erste und zweite Breitseite die Seitenflächen bilden, die Bodenlaschen die Bodenfläche bilden und die Deckellaschen den Deckel bilden. Im Bereich des dreieckigen Kartonabschnittes 16 weist der Formstempel eine Ausnehmung auf, damit der dreieckige Kar­ tonabschnitt 16 und die Ausgießöffnung 36 nach innen aus­ weichen können.
Die im Deckelbereich fertig konfektionierte Verpackung wird vom Formstempel abgezogen und um 180° gedreht, so daß sie von einer Füll- und Verschließmaschine übernommen werden kann. Sie wird befüllt, der Innenbeutel wird im Bodenbereich durch eine zu den Breitseiten parallele Längsnaht versiegelt oder verschweißt. Zunächst wird eine an einer der beiden Breitseiten angebrachte Bodenlasche 8 oder 10 um 90° umge­ legt. Danach werden die durch die Längsnaht entstandenen Zipfel des inneren Folienbeutels nach innen gelegt. Danach werden die beiden an den Schmalseiten 2 und 4 angebrachten Bodenlaschen 7 und 9 nach innen umgelegt, schließlich wird die andere der beiden Bodenlaschen der Breitseiten umgelegt. Dadurch geraten die beiden Innenbeutelzipfel zwischen die Staub- und Klebelaschen des Kartonbodens, wodurch der Innen­ beutel eine nützliche Verankerung erfährt.
Auf diese Weise wird die fertige, in Fig. 2 gezeigte Ver­ packung 1 hergestellt, die dem Verbraucher in der in Fig. 2 gezeigten Form gegenübertritt.
Bei der Benutzung trennt der Verbraucher die erste, zweite und dritte Perforationslinie 28, 29 und 30 auf, eventuell auch die vierte Perforationslinie 31. Dieses wird durch einen Hilfsschnitt 41 in der Lasche 6 in dem durch die zweite Per­ forationslinie 29 abgetrennten Dreieck erleichtert. Wenn die erste, zweite und dritte Perforationslinie 28, 29 und 30 durchtrennt sind, kann eine pyramidenförmige Kappe, deren Basislinien durch die erste, zweite und dritte Perforations­ linie 28, 29 und 30 gegeben ist, abgenommen werden. Hinter der so entstandenen Öffnung 42 ist die Ausgießöffnung 36 zugänglich. Bei der Herstellung ist die Ausgießöffnung im Inneren der Verpackung wohlverwahrt geblieben. Jetzt ergreift der Benutzer die Ausgießöffnung 36 und zieht sie aus der Öffnung 42 heraus. Dabei schwenkt der dreieckige Kartonab­ schnitt 16 um die Knicklinie 15, bis die Seitenkante 22 des dreieckigen Kartonabschnittes 16 gegen die zweite Seitenwand 5 stößt. Dann liegt die schmale Kartonlasche 23 des drei­ eckigen Kartonabschnittes 16 flach gegen die zweite Breit­ seite 5. Es ergibt sich dadurch der in Fig. 4 gezeigte Zu­ stand.
Der dreieckige Kartonabschnitt 16 deckt die Öffnung 42 genau ab, der Flansch 38 der Ausgießöffnung 36 ist so weit heraus­ gezogen, daß ein vorstehender Abschnitt 43 des Flansches 38 hinter die Kante an der Oberseite 27 oder die Kante an der Breitseite 5 rastet, so daß die Ausgießöffnung nicht zurück in die Verpackung rutschen kann (vgl. Fig. 5). Jetzt kann ohne Schwierigkeiten die Kappe 40 oder ein anderer Ver­ schluß der Ausgießöffnung 36 abgenommen werden und das in dem Innenbeutel vorhandene Schüttgut ausgeschüttet werden. Da die Unterkante des stutzenförmigen Ansatzes 7 fast auf der Höhe der Oberseite des Behälters liegt, kann der Behälter praktisch bis zu seiner Oberseite aufgefüllt werden, ohne daß beim Öffnen der Ausgießöffnung 36 Schüttgut aus der Aus­ gießöffnung 36 austritt. Ein Wiederverschließen der Ausgieß­ öffnung ist nur dann nötig, wenn das Schüttgut geschützt werden soll.
Wenn die Verpackung ganz entleert ist, trennt der Benutzer die Perforationslinie 33 in der ersten Breitseite auf. Dann kann die zweite Deckellasche 25 und darauffolgend die erste und dritte Deckellasche 24 und 26 sowie die vierte Deckel­ lasche 27 hochgeklappt werden. Der Benutzer hat freien Zu­ griff zu dem Innenbeutel und kann ihn aus dem Faltschachtel­ karton herausnehmen. Das Herausziehen der Ausgießöffnung 36 aus dem dreieckigen Kartonabschnitt 16 wird durch einen Hilfsschnitt 44 erleichtert. Dann können der Faltschachtel­ karton als Papierprodukt und der Innenbeutel als Kunststoff­ produkt getrennt entsorgt werden. Es werden also weder die Papierabfälle mit Kunststoff belastet, noch werden die Kunst­ stoffabfällt mit Papier belastet. Wenn nur die letzte Boden­ lasche 8 oder 10 auf die darunterliegenden Bodenlaschen 7 oder 9 geklebt ist, kann der Innenbeutel auch leicht aus seiner Einfassung am Boden herausgezogen werden.
Gemäß einer anderen Ausführungsform der erfindungsgemäßen Verpackung ist der dreieckige Kartonabschnitt 16 nicht an der Knicklinie 15 mit der ersten Schmalseite 2 verbunden, sondern frei. Diese Ausführungsform hat den Vorteil, daß die Ausgießöffnung weit in das Innere des Faltschachtelkar­ tons zurückgedrückt werden kann, so daß sichergestellt wird, daß die Ausgießöffnung auch wirklich Platz in dem Inneren des Faltschachtelkartons findet. Weiterhin hat diese Ausfüh­ rungsform den Vorteil, daß bei der Herstellung der Verpackung der Faltschachtelkarton und der Innenbeutel getrennt herge­ stellt werden können, eventuell getrennt befüllt werden können und erst zum Schluß zusammengeführt werden müssen, was die Herstellung erleichtern kann. In diesem Fall wird die Ausgießöffnung 36 so weit herausgezogen, daß eine Spitze des dreieckigen Kartonabschnittes 16, bevorzugt die unterste Spitze, hinter den Faltschachtelkarton rastet, wodurch eben­ falls sichergestellt wird, daß die Ausgießöffnung nicht wie­ der zurück in den Faltschachtelkarton gleiten kann. Sie steht hierbei ebenfalls wie bei der zuvor beschriebenen Ausfüh­ rungsform schräg nach oben, so daß das Ausgießen sehr prak­ tisch durchgeführt werden kann.
Nach einer anderen Ausführungsform wird nicht ein pyramiden­ förmiger, mit dreiseitiger Basis versehener Eckabschnitt abgetrennt. Vielmehr wird ein Abschnitt in der Mitte einer Oberkante einer Schmalseite abgetrennt. Dann haben die Per­ forationslinien sowohl auf der Deckelseite als auch auf der entsprechenden Schmalseite Rechteckform. Die Ausgießöffnung ist dann durch einen rechteckigen Kartonabschnitt geführt, der wiederum entweder um eine Knicklinie schwenkbar ausge­ bildet sein kann oder vollkommen frei unabhängig von dem Faltschachtelkarton gebildet sein kann.

Claims (12)

1. Stapelbare Verpackung für Schüttgut mit einem äußeren, eine mechanische Festigkeit vorsehenden Faltschachtel-Karton und einem in dem Faltschachtel-Karton angeordneten, das Schüttgut aufnehmenden dichten Innenbeutel, der eine einen stutzenförmigen Ansatz (37) aufweisende Aus­ gießöffnung (36) aufweist, die hinter einem entfernbaren Abschnitt des Faltschachtel-Kartons angeordnet ist, nach dessen Entfernung eine Öffnung (42) in dem Faltschachtel- Karton gebildet wird, durch die auf die Ausgießöffnung (36) zugegriffen werden kann, dadurch gekennzeichnet, daß der entfernbare Abschnitt des Faltschachtel-Kartons an einer oberen Ecke oder oberen Kante angeordnet ist.
2. Verpackung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Ausgießöffnung (36) nach dem Entfernen des Abschnittes ein Stück aus dem Faltschach­ tel-Karton herausziehbar ist.
3. Verpackung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Unterkante des stutzenförmi­ gen Ansatzes (37) nach dem Herausziehen im wesentlichen auf der gleichen Höhe angeordnet ist wie die Oberseite des Falt­ schachtelkartons.
4. Verpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der entfernbare Abschnitt mit dem Faltschachtel-Karton durch eine Perforation (28, 29, 30) verbunden ist.
5. Verpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Faltschachtel-Karton im wesentlichen prismatisch gebildet ist und daß von dem Falt­ schachtel-Karton ein oberer Eckabschnitt entfernbar ist.
6. Verpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Innenbeutel lose in dem Faltschachtel-Karton liegt.
7. Verpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß der stutzenförmige Ansatz (37) einen Flansch (38) aufweist, der dichtend mit dem Innenbeutel verbunden ist.
8. Verpackung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß der stutzenförmige Ansatz (37) einen sich in Richtung des Flansches (38) erstreckenden Vor­ sprung (43) aufweist, der nach dem Herausziehen hinter einem ersten Randabschnitt der Öffnung (42) rastet.
9. Verpackung nach einem der Ansprüche 2 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Faltschachtel-Karton eine mit einem zweiten Randabschnitt (15) der Öffnung (42) schwenkbar verbundene Lasche (16) aufweist, durch die der stutzenförmige Ansatz (37) geführt ist.
10. Verpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß sich der stutzenförmige Ansatz (37) durch einen Kartonabschnitt (16) erstreckt, der im wesentlichen die gleiche Form aufweist wie die nach Entfernen des Abschnitts entstandene Öffnung (42), und daß beim Heraus­ ziehen der Ausgießöffnung (36) der Kartonabschnitt (16) hin­ ter einen Rand oder eine Ecke der Öffnung (42), bevorzugt eine untere Ecke rastet.
11. Verpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß der Faltschachtel-Karton an seinem Boden zwei überlappende Bodenlaschen (7, 9; 8, 10) zum Ver­ schließen des Bodens aufweist, zwischen denen im verschlos­ senen Zustand ein Zipfel des Innenbeutels gehalten ist.
12. Verpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß der Faltschachtel-Karton eine perforierte Linie (33) aufweist, nach deren Auftrennung der Faltschachtel-Karton geöffnet werden kann und der Innenbeutel entnommen werden kann.
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