DE4020010C2 - - Google Patents
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- B41J2/00—Typewriters or selective printing mechanisms characterised by the printing or marking process for which they are designed
- B41J2/22—Typewriters or selective printing mechanisms characterised by the printing or marking process for which they are designed characterised by selective application of impact or pressure on a printing material or impression-transfer material
- B41J2/23—Typewriters or selective printing mechanisms characterised by the printing or marking process for which they are designed characterised by selective application of impact or pressure on a printing material or impression-transfer material using print wires
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Description
Die Erfindung betrifft einen Matrixnadeldruckkopf mit mehreren
Drucknadeln, deren hinterem Ende jeweils ein Elektromagnetantrieb für
Längsbewegungen der Drucknadeln zugeordnet ist, um auf einem
Aufzeichnungsträger Druckpunkte zu erzeugen, und deren vordere Enden
jeweils Spalten oder Reihen in einem hin- und herbewegbaren bzw. auf-
und abbewegbaren Führungsmundstück bilden, wobei eine
Hubmagnetvorrichtung für zwei definierte Endstellungen eines
Magnetankers vorgesehen ist.
Derartige Matrixnadeldruckköpfe dienen einer höheren Auflösung von
Druckpunkten in einem Matrixsystem und somit zum Schreiben von
Schönschrift neben dem Schreiben von Schnellschrift.
Grundsätzlich sind für das abwechselnde Schönschrift-Schnellschrift-
Schreiben zwei nebeneinander existierende Gestaltungen bekannt: Ein mit
zwei parallelen Nadelspalten versehener Druckkopf wird um eine etwa
parallel zu den Drucknadeln verlaufende Mittel-Längs-Achse gedreht,
wodurch Drucknadeln der einen Nadelspalte Druckpunkte zwischen die
Druckpunkte der vorausbewegten Nadelspalte drucken, wobei die
Druckpunkte auch überlappend gedruckt werden. Die zweite Bauweise ist
wie folgt gestaltet: Eine der beiden Nadelspalten wird relativ zur
anderen Nadelspalte, z. B. auf den halben Nadelabstand, verschoben. Die
vorliegende Erfindung betrifft das Verschieben der einen Nadelspalte
gegenüber der anderen, also die zweite Gestaltungsweise. Es ist auch
möglich mit nur einer (verschiebbaren) Nadelspalte zu drucken, jedoch
sind dann zumindest zwei Druckpässe pro Zeile erforderlich, so daß der
Druckkopf langsamer arbeitet.
Auf Hubmagneten aufbauende Nadelspalten-Verstelleinrichtungen sind
bekannt
(DE 34 03 795 A1; DE 24 30 407). Die bekannten
Lösungen nehmen relativ großen Raum ein, weil sie sich meist sehr
langer Hebelarme bedienen, an denen das Führungsmundstück befestigt
ist. Andererseits bedingen die bekannterweise großen bewegten Massen
entsprechend hohe Schaltkräfte sowie Rückstellkräfte, die meist auf der
Grundlage einer Federkraft erzeugt werden.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, derartige Nadelspalten-
Verstelleinrichtungen mit einem kleineren benötigten Bauraum und mit
geringen Schaltkräften vorzuschlagen.
Die gestellte Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die
Hubmagnetvorrichtung insgesamt in einem zum Führungsmundstück
unmittelbaren Bereich angeordnet bzw. befestigt ist und ein E-förmiges Joch
aufweist, dessen mittlerer Jochschenkel die Magnetspule trägt, wobei zwischen dem
vorgegebenen Abstand von zwei gleichnamigen Magnetpolen ein
Ankerkörper, der mit einem Dauermagneten versehen ist
oder aus einem Dauermagneten besteht, durch Ein- oder Ausschalten oder durch Umpolen der
eingeschalteten Hubmagnetspule hin- und herbewegbar bzw. auf- und
abbewegbar ist und wobei das Führungsmundstück an dem geführten
Ankerkörper befestigt ist. Die Vorteile davon sind eine geringe
Baugröße der gesamten Hubmagnetvorrichtung, so daß diese ohne große
Beeinträchtigung der Einsichtnahme des Benutzers auf den gedruckten
Text auch auf dem Druckkopf oder links oder rechts des Druckkopfes angebracht werden
kann. Ferner sind genau bestimmbare Endlagen des Führungsmundstückes
gewährleistet und für die Betätigung des Systems sind nur geringe
Schaltkräfte erforderlich. Das System ist jedoch zusätzlich von äußerst
hoher Verstellsicherheit, weil der Abstand von zwei ungleichnamigen
Magnetpolen durch maschinelle Bearbeitung toleranzgenau hergestellt
werden kann.
Die elektrische Umpolung
benötigt ganz geringe Schaltimpulse, wobei hier auf Rückstellkräfte
durch mechanische Federn völlig verzichtet werden kann. Außerdem findet
beim bloßen Umpolen nur eine geringe Eigenerwärmung der Hubmagnetspule
statt, so daß eine hohe Schaltzahl (Schaltfrequenz) angesetzt werden
kann.
Der erfindungsgemäße Matrixnadeldruckkopf kann jedoch räumlich derart
kompakt und klein gebaut werden, daß die Hubmagnetvorrichtung
insgesamt innerhalb eines Matrixdruckkopfgehäuses zwischen dem
vordersten Drucknadelführungslager und dem Führungsmundstück angeordnet
ist.
Ein zusätzliches Merkmal der Erfindung besteht darin, daß an dem
Magnetjoch ein Mundstückträger gelenkig befestigt ist. Auch dieser
Bauteil paßt sich dem Magnetjoch in der äußeren Form an und nimmt daher
weder Raum ein noch erhöht sich das Transportgewicht des
Matrixnadeldruckkopfes wesentlich.
Der Gedanke eines Mundstückträgers wird außerdem dadurch
weiterentwickelt, daß der Mundstückträger zumindest zwei parallel
verlaufende Arme aufweist, die gelenkig an einer Schwinge und an dem
Magnetjoch befestigt sind, wobei die Schwinge mit dem Ankerkörper und
mit dem Führungsmundstück jeweils starr verbunden ist. Durch diese
Schwinge kann sich der Ankerkörper mit Führungsmundstück ohne
Überwindung von Rückstellkräften zwischen den ungleichnamigen
Magnetpolen des Magnetjoches bewegen.
Eine andere Verbesserung der Erfindung besteht darin, daß der
Mundstückträger einstückig ist, aus elastischem Werkstoff besteht und
die Gelenkstellen aus sogenannten Filmscharnieren gebildet sind. Diese
Lösung ermöglicht im Sinne eines Parallelogramms eine absolute
bogenfreie Verstellung des Führungsmundstücks.
Schließlich ist vorgesehen, daß das Mundstück in den Mundstückträger
eingeklebt ist. Dadurch kann bei der Montage der Hubmagnetvorrichtung
eine Ausrichtung der verstellbaren Nadelspalte zu den übrigen
Druckkopfteilen, wie z. B. zu einer zweiten feststehenden Nadelspalte,
erfolgen.
In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung schematisch
dargestellt und wird nachfolgend näher erläutert. Es zeigt
Fig. 1 einen axialen Längsschnitt durch einen
Matrixnadeldruckkopf mit der Hubmagnetvorrichtung,
Fig. 2 den vorderen Teil des in Fig. 1 dargestellten axialen
Längsschnitts in vergrößertem Maßstab,
Fig. 3a eine perspektivische Teilschnitt-Darstellung der
Hubmagnetvorrichtung und
Fig. 3b einen Horizontalschnitt A-B gemäß Fig. 2 durch die
Hubmagnetvorrichtung.
Ein Matrixnadeldruckkopf 1 wird senkrecht zur Zeichenebene vor einem
Druckwiderlager 2 eines Matrixdruckers hin- und herbewegt und erzeugt
mittels Drucknadeln 3 über ein Farbband 4 Druckpunkte, Schriftzeichen,
graphische Darstellungen, Bilder usw. auf einem Aufzeichnungsträger 4a.
Der Matrixnadeldruckkopf 1 besteht im wesentlichen aus einem im
rückwärtigen Bereich angeordneten Elektromagnetantrieb 5 mit jeweils
einem Anker 6, der jeweils eine Drucknadel 3 antreibt, die mit ihrem
hinteren Ende 3a durch eine Rückstellfeder 7 dauernd an den Anker 6
angedrückt wird.
In einem vorderen Bereich des Matrixnadeldruckkopfes 1 werden die
Drucknadeln 2 in mehreren Drucknadelführungslagern 8 geführt und ihre
vorderen Enden 3b bilden in einem Führungsmundstück 9 senkrechte Spalten
3c oder schräge Reihen. Zumindest eine der Spalten 3c ist
höhenverstellbar. Hierzu dient eine Hubmagnetvorrichtung 10 mit einem
Magnetanker 11, der in eine obere und eine untere Endstellung
verstellbar ist. Die gesamte Hubmagnetvorrichtung 10 ist mit zwei
Schrauben 12 und 13 an einem Matrixdruckkopfgehäuse 14, das die
Drucknadeln 3 an drei Seiten umschließt, befestigt (Fig. 1).
Die Hubmagnetvorrichtung 10 ist insgesamt in nächster Nähe zum
Führungsmundstück 9 angeordnet, um besonders kurze Verbindungsstücke
zwischen Magnetanker 11 und Führungsmundstück 9 zu schaffen. Dieser
unmittelbare Bereich 15 kann sich oben, unten, links oder rechts vom
Führungsmundstück 9 am Matrixdruckkopfgehäuse 14 befinden oder auch
- wie gezeichnet - in einem Innenraum 16.
Die Hubmagnetvorrichtung 10 weist ferner ein Magnetjoch 17 auf, das
Magnetpole 18 und 19 bildet. Die Magnetpole 18 und 19 befinden sich
maschinell hergestellt in einem auf den Bewegungsweg des
Führungsmundstückes 9 abgestimmten Abstand 20 innerhalb dessen sich ein
Ankerkörper 21 bewegen kann und dadurch das Führungsmundstück 9 bewegt,
währenddem ein zweites Führungsmundstück 9a (Fig. 3a) unbeweglich
angeordnet ist.
Der Ankerkörper 21 kann sich durch
Umpolen einer eingeschalteten Hubmagnetspule 22 hin- und herbewegen
bzw. auf- und abbewegen, wobei das Führungsmundstück 9 an dem
Ankerkörper 21 befestigt ist.
Die Hubmagnetvorrichtung 10 kann derart klein und kompakt ausgeführt
sein, daß sie insgesamt innerhalb des Innenraums 16 des
Matrixdruckkopfgehäuses 14 zwischen dem vordersten
Drucknadelführungslager 8 und dem Führungsmundstück 9 angeordnet werden
kann. Eines der besonderen baulichen Merkmale der Hubmagnetvorrichtung
10 stellt ein E-förmiges Joch 23 dar, dessen mittlerer Jochschenkel 24
die Hubmagnetspule 22 trägt.
Der Ankerkörper 21 kann aus einem einstückigen Dauermagneten
bestehen. Er kann jedoch auch gegliedert sein, wobei ein Dauermagnet 25
als Mittelteil vorgesehen ist (Fig. 3a).
An dem Magnetjoch 17 ist ein Mundstückträger 26 gelenkig befestigt. Der
Mundstückträger 26 weist zwei parallel verlaufende Arme 26a und 26b auf
sowie eine mit diesen gelenkig verbundene Schwinge 26c. Die Arme 26a
und 26b sind ebenso gelenkig mit dem Magnetjoch 17 verbunden und die
Schwinge 26c ist mit dem Ankerkörper 21 und mit dem Führungsmundstück
9 jeweils unbeweglich verbunden.
Der Mundstückträger 26 ist einstückig aus plastifizierbarem Kunststoff
hergestellt und ist daher elastisch genug, um Gelenkstellen 27 aus
sogenannten Filmscharnieren 27c zu bilden.
Für die Justage ist das Führungsmundstück 9 in dem Mundstückträger 26
mittels Klebstoff 28 eingeklebt, so daß (Fig. 3a und 3b) eine
Ausrichtung zwischen dem ersten Führungsmundstück 9 und dem zweiten
Führungsmundstück 9a stattfinden kann.
Claims (6)
1. Matrixnadeldruckkopf (1) mit mehreren Drucknadeln (3), deren
hinterem Ende (3a) jeweils ein Elektromagnetantrieb (5) für
Längsbewegungen der Drucknadeln (3) zugeordnet ist, um auf einem
Aufzeichnungsträger (4) Druckpunkte zu erzeugen, und deren vordere
Enden (3b) jeweils Spalten (3c) oder Reihen in einem hin- und
herbewegbaren bzw. auf- und abbewegbaren Führungsmundstück (9)
bilden, wobei eine Hubmagnetvorrichtung (10) für zwei definierte
Endstellungen eines Magnetankers (11) vorgesehen ist,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Hubmagnetvorrichtung (10) insgesamt in einem zum
Führungsmundstück (9) unmittelbaren Bereich (15) angeordnet bzw.
befestigt ist und ein E-förmiges Joch (23) aufweist,
dessen mittlerer Jochschenkel (24) die
Magnetspule (22) trägt,
wobei zwischen dem vorgegebenen
Abstand (20) von zwei gleichnamigen Magnetpolen (18, 19) ein
Ankerkörper (21), der mit einem Dauermagneten versehen ist oder aus einem Dauermagneten besteht, durch Ein- oder Ausschalten oder durch Umpolen
der eingeschalteten Hubmagnetspule (22) hin- und herbewegbar bzw.
auf- und abbewegbar ist und wobei das Führungsmundstück (9) an dem
geführten Ankerkörper (21) befestigt ist.
2. Matrixdruckkopf nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Hubmagnetvorrichtung (10) insgesamt innerhalb eines
Matrixdruckkopfgehäuses (14) zwischen dem vordersten
Drucknadelführungslager (8) und dem Führungsmundstück (9)
angeordnet ist.
3. Matrixnadeldruckkopf nach den Ansprüchen
1 und 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß an dem Magnetjoch (17) ein Mundstückträger (26) gelenkig
befestigt ist.
4. Matrixnadeldruckkopf nach Anspruch 3,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Mundstückträger (26) zumindest zwei parallel verlaufende
Arme (26a, 26b) aufweist, die gelenkig an einer Schwinge (26c) und
an dem Magnetjoch (17) befestigt sind, wobei die Schwinge (26c)
mit dem Ankerkörper (21) und mit dem Führungsmundstück (9) jeweils
starr verbunden ist.
5. Matrixnadeldruckkopf nach den Ansprüchen 3 und 4,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Mundstückträger (26) einstückig ist, aus elastischem
Werkstoff besteht und die Gelenkstellen (27) aus sogenannten
Filmscharnieren (27c) gebildet sind.
6. Matrixnadeldruckkopf nach den Ansprüchen 1 bis 5,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Führungsmundstück (9) in den Mundstückträger (26)
eingeklebt ist.
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