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DE4017287A1 - Greifereinrichtung fuer rasengitter- und pflastersteine - Google Patents

Greifereinrichtung fuer rasengitter- und pflastersteine

Info

Publication number
DE4017287A1
DE4017287A1 DE19904017287 DE4017287A DE4017287A1 DE 4017287 A1 DE4017287 A1 DE 4017287A1 DE 19904017287 DE19904017287 DE 19904017287 DE 4017287 A DE4017287 A DE 4017287A DE 4017287 A1 DE4017287 A1 DE 4017287A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
arm
gripper device
handle bar
arms
gripping
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE19904017287
Other languages
English (en)
Inventor
Michael Breu
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Individual
Original Assignee
Individual
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Individual filed Critical Individual
Priority to DE19904017287 priority Critical patent/DE4017287A1/de
Publication of DE4017287A1 publication Critical patent/DE4017287A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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Classifications

    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65GTRANSPORT OR STORAGE DEVICES, e.g. CONVEYORS FOR LOADING OR TIPPING, SHOP CONVEYOR SYSTEMS OR PNEUMATIC TUBE CONVEYORS
    • B65G7/00Devices for assisting manual moving or tilting heavy loads
    • B65G7/12Load carriers, e.g. hooks, slings, harness, gloves, modified for load carrying
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E01CONSTRUCTION OF ROADS, RAILWAYS, OR BRIDGES
    • E01CCONSTRUCTION OF, OR SURFACES FOR, ROADS, SPORTS GROUNDS, OR THE LIKE; MACHINES OR AUXILIARY TOOLS FOR CONSTRUCTION OR REPAIR
    • E01C19/00Machines, tools or auxiliary devices for preparing or distributing paving materials, for working the placed materials, or for forming, consolidating, or finishing the paving
    • E01C19/52Apparatus for laying individual preformed surfacing elements, e.g. kerbstones
    • E01C19/526Apparatus for laying individual preformed surfacing elements, e.g. kerbstones hand operated

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Architecture (AREA)
  • Civil Engineering (AREA)
  • Structural Engineering (AREA)
  • Load-Engaging Elements For Cranes (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft eine Greifereinrichtung für Rasen­ gitter- und Pflastersteine.
Zum Transport und zum Verlegen von Rasengitter- und Pfla­ stersteinen muß ein Arbeiter diese mit seinen Händen zunächst vom Boden oder von einem Stapel aufheben. Es ist schwierig, die plattenförmigen Steine sicher zu greifen, da diese üblicherweise flach auf dem Boden bzw. aufeinander liegen. Der Arbeiter ist daher normalerweise gezwungen erst eine Seite eines Steines, diesen schrägstellend, anzuheben, um ihn mit seinen Fingern untergreifen zu können. Dabei er­ weisen sich zudem die aus Sicherheitsgründen zu tragenden Handschuhe als hinderlich, da sie das Schrägstellen des Steines erschweren. Anschließend muß sich der Arbeiter zum Anheben des Steines aus einer gebückten oder gehockten Stellung aufrichten, wodurch die Wirbelsäule bzw. die Knie des Arbeiters aufgrund des relativ hohen Gewichts eines Ra­ sengitter- oder Pflastersteines stark belastet werden, was auf die Dauer zu Gesundheitsschäden führt.
Bei der Handhabung von Rasengitter- oder Pflastersteinen besteht ferner eine beachtliche Unfall- und Verletzungsge­ fahr. Zum einen können beim Aufnehmen oder Ablegen eines Steines die Hände bzw. Finger des Arbeiters eingeklemmt und gequetscht werden und es kann trotz des Tragens von Hand­ schuhen zu Hautabschürfungen kommen. Zum anderen kann der Stein dem Arbeiter jederzeit entgleiten und diesem insbe­ sondere auf die Füße fallen, wobei auch Sicherheitsschuhe erhebliche Verletzungen nicht gänzlich verhindern können.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Greiferein­ richtung für Rasengitter- und/oder Pflastersteine zu schaf­ fen, mit der die Steine besonders leicht, einfach und si­ cher zu handhaben sind.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß ein erster und ein an diesem angelenkter zweiter Arm durch eine gemeinsame Achse verschwenkbar verbunden sind und eine X- förmige Greifzange bilden, daß die Arme an ihren im Betrieb unteren Endbereichen Greifelemente aufweisen, und daß ein oberer Endbereich des ersten Armes schwenkbar und ein ent­ sprechend oberer Endbereich des zweiten Armes verschieb- und schwenkbar an einer Griffstange gelagert sind, um Öff­ nungs- und Schließbewegungen der Arme in einer von diesen definierten Ebene zu ermöglichen.
Die erfindungsgemäße Ausgestaltung und Lagerung der beiden Arme der Greifereinrichtung führt dazu, daß die Greifzange im Betrieb automatisch eine möglichst geschlossene Stellung einnimmt. Unter einer geschlossenen Stellung ist dabei eine derartige Lage der Arme zu verstehen, bei der die Greifele­ mente einen minimalen Abstand haben, der durch den Ver­ schiebungsweg des zweiten Armes begrenzende Anschläge vor­ gebbar ist. Eine geschlossene Stellung der Greifzange ist ferner dann gegeben, wenn ein Rasengitter- bzw. Pflaster­ stein zwischen den Greifelementen gehalten ist.
Die beiden Arme sind unter der Einwirkung der Schwerkraft bestrebt, sich in eine Lage niedriger Potentialenergie zu begeben. Das Ausmaß dieser Bewegung ist im Betrieb der Greifereinrichtung durch den von den Greifelementen gehal­ tenen Stein begrenzt. Das Bestreben nach Stellungen von niedriger Potentialenergie führt dazu, daß die Greifele­ mente sich immer fester an bzw. unter den Stein drücken, so daß dieser sicher gehalten wird. Für die Schließbewegung ist es wesentlich, daß einer der beiden, durch eine gemein­ same Achse schwenkbar verbundenen Arme an der Griffstange zusätzlich verschiebbar gelagert ist, um eine Bewegung der beiden Greifelemente zueinander zum Zweck des Festhaltens des Steines zu schaffen.
Um die erfindungsgemäße Greifereinrichtung zum Aufnehmen eines Rasengitter- und Pflastersteines zu öffnen, ist es lediglich erforderlich, diese an der Griffstange zu halten und mit den unteren Endbereichen der Arme auf dem Stein oder daneben auf dem Boden aufzusetzen. Die hierdurch auf die Arme ausgeübten Kräfte führen dazu, daß der zweite Arm sich verschiebt und sich die Greifzange selbständig öffnet. Dieser Vorgang kann durch eine Führung in der verschiebba­ ren Lagerung des zweiten Armes weiter erleichtert werden.
Ferner kann der Öffnungsvorgang von dem Bediener der Grei­ fereinrichtung dadurch gefördert werden, daß er das Öffnen der Greifzange durch manuelles Verschieben des zweiten Ar­ mes unterstützt. Hierfür kann der Bediener, ohne daß er den Griff losläßt beispielsweise mit dem Daumen das nach oben vorstehende Ende des zweiten Armes nach außen ziehen.
Da sich die Greifzange beim anschließenden Anheben der Griffstange wieder automatisch schließt, greifen die Greif­ elemente an Seitenflächen des Rasengitter- und Pflaster­ steines an oder untergreifen diesen, was davon abhängt, wie die Greifelemente ausgebildet und wo sie an den Armen ange­ ordnet sind. In jedem Fall wirkt die Gewichtskraft des Steines so, daß eine resultierende Kraftkomponente in Rich­ tung der Schließbewegung der Greifzange zusätzlich zu deren automatischem Schließbestreben entsteht. Dadurch werden die Greifelemente zueinander gegen oder unter den Stein ge­ drückt und dieser ist somit sicher und fest von den Greif­ elementen zwischen den unteren Endbereichen der Arme gehal­ ten.
Der Rasengitter- bzw. Pflasterstein kann so mittels der Greifereinrichtung einfach und sicher aufgenommen, trans­ portiert und gezielt abgesetzt werden, wobei der Öffnungs­ vorgang der Greifzange wie oben bereits beschrieben ab­ läuft. Da die Greifereinrichtung als Verlängerung der Arme des Arbeiters anzusehen ist, muß dieser sich zum Aufnehmen und Absetzen eines Steines nicht mehr so weit bücken, so daß diese Vorgänge für ihn wesentlich erleichtert und seine Wirbelsäule und Knie nicht so stark belastet sind.
Die Greifereinrichtung nimmt dem Arbeiter ferner das seit­ liche Angreifen an dem Stein ab, so daß dieser lediglich noch die verbleibende Hubarbeit zu verrichten hat. Da zudem der Arbeiter mit dem Stein nicht mehr in Berührung kommt, ist die damit verbundene Verletzungsgefahr der Hände ausge­ schlossen. Durch das feste und sichere Angreifen der Greif­ zange an dem Stein kann auch ausgeschlossen werden, daß dieser der Greifereinrichtung entgleitet und dem Arbeiter auf die Füße fällt. Sollte der Stein durch irgendwelche Um­ stände oder Ungeschicklichkeiten doch zum Boden fallen, so ist die Verletzungsgefahr für den Arbeiter weitaus geringer als beim herkömmlichen Handhaben der Steine, da deren Fall­ höhe geringer ist. Die Handhabung von Rasengitter- und Pflastersteinen wird dadurch insgesamt wesentlich verein­ facht und zugleich wird ein hohes Maß an Sicherheit gegen Verletzungen erreicht.
Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind in den Un­ teransprüchen beschrieben.
Im folgenden wird ein Ausführungsbeispiel der Erfindung an­ hand der Zeichnung näher beschrieben; in dieser zeigt
Fig. 1 eine Ausführungsform einer Greifereinrichtung, wo­ bei die Greifzange geöffnet ist,
Fig. 2 die Greifereinrichtung aus Fig. 1, wobei die Greif­ zange geschlossen ist,
Fig. 2a eine Draufsicht längs dem Schnitt II-II in Fig. 2,
Fig. 3 eine Schnittdarstellung längs der Linie III-III der Greifereinrichtung aus Fig. 1 von unten betrachtet,
Fig. 4 eine Schnittdarstellung längs der Linie IV-IV der Greifereinrichtung aus Fig. 1,
Fig. 5a eine perspektivische Darstellung des unteren Endbe­ reiches des zweiten Armes mit einer plattenförmigen Leiste als Greifelement,
Fig. 5b eine perspektivische Darstellung des unteren Endbe­ reiches des ersten Armes mit einer Winkelleiste als Greifelement,
Fig. 6 eine perspektivische Darstellung des Ausschnittes IV in Fig. 2 mit der Durchführung in dem zweiten Arm,
Fig. 7 eine weitere Ausführungsform des Schwenkgelenks in einer perspektivischen Darstellung entsprechend Fig. 6, wobei die beiden Arme im Bereich ihrer ge­ meinsamen Achse seitlich aneinander liegen,
Fig. 8 eine perspektivische Darstellung einer Weiterbil­ dung aus Fig. 7, wobei die beiden Arme zusätzlich im Bereich ihrer gemeinsamen Achse symmetrisch ab­ gekröpft sind, und
Fig. 9 eine teilweise Schnittansicht einer weiteren Aus­ führungsform der Greifereinrichtung im Bereich des Schlitzes.
Die in Fig. 1 dargestellte Greifereinrichtung G enthält zwei Arme 1 und 2, die durch eine gemeinsame Achse 3 schwenkbar verbunden sind und dadurch eine X-förmige Greif­ zange 4 bilden. Dazu weist der eine Arm 1 etwa in seiner Mitte eine quer verlaufende Durchführung 20 in Form einer durchgehenden Öffnung auf, durch die der andere Arm 2 ge­ führt ist, wie am besten in Fig. 6 zu sehen ist. Ein durch beide Arme 1 und 2 im Bereich der Öffnung hindurchgehender Bolzen bildet das Schwenklager. Die beiden Arme 1 und 2 können aber auch einfach im Bereich ihrer gemeinsamen Achse 3 nebeneinander liegen, wie in Fig. 7 gezeigt. Um dabei die beiden Arme 1 und 2 in einer gemeinsamen Ebene bewegen zu können, können diese auch, wie in Fig. 8 dargestellt, im Bereich ihrer gemeinsamen Achse abgekröpfte Abschnitte 20a und 20b aufweisen. Dabei ist es auch möglich, nur am ersten oder zweiten Arm einen abgekröpften Bereich 20a oder 20b vorzusehen.
Die im Betrieb, wie in Fig. 1 dargestellt, unteren Endbe­ reiche 5 und 6 der Arme 1 und 2 sind so weit nach unten ab­ gebogen, daß sie mit einem zwischen ihnen gehaltenen Rasen­ gitter- oder Pflasterstein S etwa parallel zueinander und senkrecht zum Boden verlaufen, wie am besten in Fig. 2 zu sehen ist, so daß ein ausreichender Freiraum zwischen den unteren Endbereichen 5 und 6 zur Aufnahme nahezu beliebig geformter Steine geschaffen ist. Die Arme 1 und 2 können aber auch ohne Abbiegung in ihre unteren Endbereiche 5 und 6 übergehen, wie in Fig. 5b gezeigt.
Um einen plattenförmigen Stein S gut festhalten zu können, sind an den unteren Enden der unteren Endbereiche 5 und 6 als Greifelemente je ein zapfenförmiger Greifhaken 7 und 8 vorgesehen. Diese stehen einander zugewandt in den Freiraum zwischen den unteren Endbereichen 5 und 6 der Arme 1 und 2 hinein vor und weisen zu ihren freien Enden hin eine Abfla­ chung oder Zuspitzung auf. Wie in Fig. 5a gezeigt, können aber auch plattenförmige Leisten 8′ (nur der untere Endbe­ reich 6 des zweiten Armes 2 ist dargestellt) zum Greifen des Steines S vorgesehen sein.
Wie in Fig. 5b am Beispiel des unteren Endbereiches 5 des ersten Armes 1 dargestellt ist, können die Greifelemente auch als Winkelleisten 7′ ausgebildet sein. Diese weisen einen horizontalen Abschnitt 7a′ auf, der oben auf den Ra­ sengitter- bzw. Pflasterstein S aufgesetzt wird. Ein verti­ kaler Abschnitt 7b′ der Winkelleiste 7′ legt sich beim Schließen der Greifzange 4 an einer Seitenfläche F des Steines S an und wird durch die Schließbestrebung der Greifzange 4 und schließlich durch das Gewicht des Steines S, wie später beschrieben wird, gegen diesen gepreßt. Da­ durch ist es möglich, Steine S mit geraden Seitenflächen F mittels der Greifereinrichtung G nahe aneinander abzulegen, wie es beim Verlegen derartiger Steine S üblich ist, wobei die Dicke des vertikalen Abschnittes 7b′ der Winkelleiste 7′ den minimalen Abstand zwischen zwei Steinen S begrenzt.
Die oberen Endbereiche 9 und 10 der beiden Arme 1 und 2 sind nach oben abgebogen, so daß sie etwa parallel zu den unteren Endbereichen 5 bzw. 6 des jeweils gleichen Armes 1 bzw. 2 verlaufen. Das obere freie Ende des abgebogenen obe­ ren Endabschnittes 9 des ersten Armes 1 ist in einer nach unten gerichteten Öffnung 19 einer hohlen Griffstange 11, die Haltegriffe 12 und 13 an ihren Enden aufweist, aufge­ nommen und mittels eines Bolzens 15, der durch den oberen Endbereich 9 des ersten Armes 1 und die Griffstange 11 hin­ durchgeht, schwenkbar gelagert. Die Griffstange 11 weist einen rechteckigen Querschnitt auf und die Haltegriffe 12 und 13 können mit Kunststoffgriffen, ähnlich wie eine Fahr­ radlenkstange, überzogen sein.
Der obere Endbereich 10 des zweiten Armes 2 ist durch einen in Längsrichtung der Griffstange 11 verlaufenden, vertikal durchgehenden Schlitz 18 hindurchgeführt und weist ein über die Griffstange 11 vorstehendes, oberes freies Ende 14 auf.
Ferner ist an dem oberen Endbereich 10 dieses Armes 2 ein einer zu diesem und der Griffstange 11 verlaufender Stift 16 angeordnet, der zur Führung der Bewegungen dieses Armes 2 in Längsrichtung der hohlen Griffstange 11 innerhalb die­ ser zusammen mit dem Arm 2 verschiebbar ist, wodurch letz­ terer gleichzeitig auch drehbar gelagert ist (Fig. 3).
Der Stift 16 ist so zwischen den als Führungen 17 dienenden Innenwänden in dem Hohlraum 17′ der Griffstange 11 aufge­ nommen, daß er etwas Spiel aufweist, wie am besten in Fig. 4 zu sehen ist. Dadurch kann bei einem Verkanten oder Ver­ klemmen des Armes 2 in dem Schlitz 18, der auch als Begren­ zung des Verschiebeweges des Armes 2 dient, der Arm 2 bei­ spielsweise an einem Außenknick 10a von einem Bediener ma­ nuell relativ zur Griffstange 11 etwas angehoben werden, so daß sich die Verkantung oder Verklemmung löst. Die Reibung des Stiftes 16 an den Führungen 17 als weitere Sicherheit für die feste Halterung des Steines S zwischen den Armen 1 und 2 der Greifzange 4 wird dadurch zum leichtgängigen Öff­ nen der Greifzange 4 aufgehoben. Zum Einführen des Stiftes 16 in den zweiten Arm 2 kann in der Griffstange 11 eine Montageöffnung (nicht dargestellt) vorgesehen sein. Zusätz­ lich kann an dem Außenknick 10a ein Abzugshaken (nicht dar­ gestellt) angebracht sein, den der Bediener mit seinem Zei­ gefinger greifen und zusammen mit dem zweiten Arm 2 relativ zur Griffstange 11 etwas anheben kann. Dies kann auch da­ durch erreicht werden, daß, wie in Fig. 9 gezeigt, ein Be­ dienungsstift 10b am oberen Endbereich 10 des zweiten Armes 2 nahe bei und unterhalb der Griffstange 11 angeordnet ist.
Am oberen Endbereich 10 des zweiten Armes 2 greift eine in­ nerhalb der hohlen Griffstange verlaufende Feder 21 an, die als Zugfeder ausgebildet sein kann, um den Öffnungsvorgang der Greifzange 4 zu unterstützen. Es ist aber auch mög­ lich, eine Druckfeder vorzusehen, die das Halten der Greif­ zange in der geschlossenen Stellung verstärkt. Die Ent­ scheidung, ob eine Feder 21 vorzusehen ist und wie diese ggf. wirken soll, hängt im wesentlichen von dem Gewicht der Rasengitter- bzw. Pflastersteine S ab, die mit der Greifer­ einrichtung G aufgenommen und getragen werden sollen. Für leichte Steine S sollte eine Druckfeder eingebaut sein, um die Halteeigenschaften der Greifzange 4 zu verbessern. Sol­ len dagegen besonders schwere Steine S mittels der Greifer­ einrichtung G gehandhabt werden, so sollte eine Zugfeder verwendet werden, die den Öffnungsvorgang der Greifzange 4 und somit das Freigeben des Steines S erleichtert.
Im folgenden wird die Funktion der Greifereinrichtung G nä­ her beschrieben. Um die Greifereinrichtung zu verwenden, wird diese an den Haltegriffen 12 und 13 der Griffstange 11 gehalten. Dabei sind die beiden Arme 1 und 2 aufgrund der Schwerkraft bestrebt, um den Bolzen 15 bzw. den Stift 16 in eine möglichst vertikale Lage zu schwenken. Die gemeinsame Achse 3 in Verbindung mit der verschiebbaren Lagerung des zweiten Armes 2 mittels des Stiftes 16 und der Führung 17 sorgt dafür, daß die beiden Arme 1 und 2 eine möglichst ge­ schlossene Stellung einnehmen.
Zum Öffnen der Greifzange 4 wird die Greifereinrichtung G mit den unteren Endbereichen 5 und 6 der Arme 1 und 2 auf einen Rasengitter- oder Pflasterstein S bzw. dem Boden auf­ gesetzt. Da nun die oberen Endbereiche 9 und 10 der Arme 1 und 2 von der Schwerkraft nach unten gezogen werden, er­ folgt entsprechend bei einem weiteren Absenken der Greifer­ einrichtung G durch eine Verschiebung des oberen Endberei­ ches 10 des zweiten Armes 2 in dem Schlitz 18 ein Öffnen der Greifzange 4. Dieser Vorgang wird durch die Führung des Stiftes 16 an den als Führung 17 dienenden Innenflächen des Hohlraumes 17′ der Griffstange 11 unterstützt. Zusätzlich kann der Bediener durch manuelles Betätigen des freien En­ des 14 des oberen Endabschnittes 10 des zweiten Armes 2 den Öffnungsvorgang der Greifzange 4 erleichtern. Dieses ma­ nuelle Öffnen der Greifzange 4 kann auch bereits vor dem Aufsetzen der Greifereinrichtung G auf dem Boden oder dem Stein S durchgeführt werden, was jedoch nur sinnvoll ist, wenn kein Stein S von der Greifzange 4 gehalten wird.
Die Greifereinrichtung G wird nun so plaziert, daß die zap­ fenförmigen Greifhaken 7 und 8 an den Enden der unteren Endabschnitte 5 und 6 der beiden Arme 1 und 2 nahe den Sei­ tenflächen F eines Rasengitter- bzw. Pflastersteines S an­ geordnet sind. Wird nun die Griffstange 11 und somit die gesamte Greifereinrichtung G etwas angehoben, so schließt sich die Greifzange 4, wie oben beschrieben, selbständig, und die abgeflachten oder zugespitzten freien Enden der zapfenförmigen Greifhaken 7 und 8 greifen an den Seitenflä­ chen F des Steines S an und hängen sich an dessen rauher Oberfläche etwas ein, wodurch sich ein Reibungswiderstand ergibt. Dadurch und durch das schließlich ebenfalls an den Armen 1 und 2 nach unten wirkende Gewicht des Steines S wird die Schließbewegung der beiden Arme 1 und 2 weiter ge­ fördert, da eine relativ hohe Kraft in Schließrichtung der Greifzange 4 resultiert. Dies bedeutet somit, daß eine um so größere Last automatisch eine um so größere Haltekraft der Greifzange 4 erzeugt. Der so sicher und fest gehaltene Stein S kann nun mittels der Greifereinrichtung G problem­ los transportiert und an einen gewünschten Ort abgesetzt werden (Fig. 2a).
Werden plattenförmige Leisten 8′ als Greifelemente verwen­ det, so können diese an den Seitenflächen F des Steines S angreifen oder letzteren untergreifen; der Schließ- und Haltemechanismus ist derselbe, wie oben beschrieben. Dies trifft auch dann zu, wenn die Greifelemente als Winkellei­ sten 7′ ausgebildet sind, die dann auch ein nahes Aneinan­ derlegen von Steinen S mit flachen Seitenflächen F in mini­ malen Abstand der Dicken der vertikalen Abschnitte 7b′ der Winkelleisten 7′ ermöglichen, wie es z. B. beim Verlegen von Pflastersteinen üblich ist.
In Fig. 9 ist eine andere Ausführungsform der Greiferein­ richtung G im Bereich des Schlitzes 18 für den oberen End­ bereich 10 des zweiten Armes 2 gezeigt. Der obere Endbe­ reich 10 des zweiten Armes 2 ist gegenüber diesem nur we­ nig, ggf. auch gar nicht abgeknickt und verläuft aber nicht senkrecht zur Griffstange 11. Diese besteht aus einem rechteckigen Hohlprofil und weist in der Ebene der Arme 1 und 2 für den oberen Endbereich des zweiten Armes 2 einen durchgehenden Schlitz 18 mit äußeren Endabschlüssen 18a und 18b auf, die sich am dem benachbarten Haltegriff 13 am nächsten liegenden Ende des Schlitzes 18 befinden.
In der vollständig geöffneten Stellung der Greifzange 4 liegt der obere Endbereich 10 des zweiten Armes 2 an einem der Endabschlüsse 18a bzw. 18b oder an beiden an. Wird nun die Greifereinrichtung G an der Griffstange 11 angehoben, so gleitet der schräge obere Endbereich 10 des zweiten Ar­ mes 2 an dem einen Endabschluß 18a bzw. 18b oder an beiden entlang, was automatisch eine Schließbewegung der Greif­ zange 4 einleitet, indem der zweite Arm 2 entsprechend ver­ schoben und verschwenkt wird. Beim Anheben der Griffstange 11 wird deren der Lagerung des zweiten Armes 2 benachbartes Ende mit dem Haltegriff 13 um den Bolzen 15 gedreht, so daß das obere Ende 10 des zweiten Armes 2 in Richtung auf den Bolzen 15 hin gedrängt wird.
Das Öffnen der Greifzange 4 nach Absetzen des Steines S er­ folgt im wesentlichen wie oben bereits beschrieben. Da beim Aufnehmen besonders schwerer Steine S ein Verklemmen oder Verkanten des oberen Endbereiches 10 des zweiten Armes 2 in dem Schlitz 18 bzw. des Stiftes 16 in den Führungen 17 auf­ treten kann, dient der Außenknick 10a am Übergang des zwei­ ten Armes 2 in dessen abgebogenen Endbereich 10 oder der Bedienungsstift 10b als Andrückpunkt, um den zweiten Arm 2 relativ zur Griffstange 11 etwas anheben und damit die Ver­ kantung oder Verklemmung lösen zu können.
Obwohl die innerhalb der Griffstange 11 angeordnete Lage­ rung der beiden Arme 1 und 2 besonders vorteilhaft ist, da ein Verschmutzen dieser Stellen, wie es auf Baustellen leicht möglich ist, in einem gewissen Umfang verhindert werden kann, ist es auch möglich, die beiden Arme 1 und 2 an oder auf der Griffstange 11 entsprechend zu lagern. Es ist auch möglich, die beiden Arme 1 und 2 im Bereich ihrer gemeinsamen Achse 3 lediglich aneinander anliegen zu lassen und durch einen Bolzen schwenkbar zu verbinden. Dabei kön­ nen abgekröpfte Abschnitte 20a und/oder 20b vorgesehen sein, um die beiden Arme 1 und 2 zu einer gemeinsamen Ebene bewegen zu können. An Stelle der zapfenförmigen Greifhaken 7 und 8 können die Greifelemente auch als plattenförmige Leisten 8′, die dann einen aufzunehmenden Stein S bei ge­ schlossener Greifzange 4 untergreifen, aber auch seitlich angreifen können, oder Winkelleisten 7′ zum nur seitlichen Halten eines Steines S ausgebildet sein.
Bevorzugt sollte die Greifereinrichtung G aus Metall herge­ stellt sein, wobei aber auch andere ausreichend stabile Ma­ terialien verwendet werden können, um ggf. Gewicht einzu­ sparen. Bei der Verwendung leichterer Materialien für die beiden Arme 1 und 2 kann der Einsatz einer die Greifzange 4 in Schließrichtung beaufschlagenden Feder 21 erforderlich sein, um die Halteeigenschaften der Greifzange 4 zu verbes­ sern. Um mit der Greifereinrichtung G Rasengitter- bzw. Pflastersteine S bequem sowohl vom Boden als auch von Sta­ peln aufnehmen zu können, und auch um die Steine gut trans­ portieren und wieder ablegen zu können, sollten die beiden Arme eine Länge von ca. 60 cm aufweisen. Um die Griffstange 11 einfach und bequem halten zu können, sollte diese eben­ falls eine Länge von ca. 60 cm aufweisen, damit ein Arbei­ ter seine Arme beim Heben und Tragen der Greifereinrichtung G möglichst vertikal vor bzw. neben dem Körper halten kann. Diese Größenangaben gelten insbesondere für Rasengitter­ steine mit den herkömmlichen Abmessungen von ca. 40 cm×60 cm, wobei aber prinzipiell auch Steine mit anderen Abmes­ sungen mit der Greifereinrichtung G gefaßt werden können. Dazu kann beispielsweise der Schlitz 18 eine universelle Länge aufweisen und ggf. der gewünschte, den Abmessungen der Steine S entsprechende Bewegungsweg des oberen Endbe­ reiches 10 des zweiten Armes 2 durch Sperren, wie z. B. Bol­ zen, begrenzt sein, um die Öffnungs- und Schließbewegungen der Greifzange 4 sinnvoll einzuschränken.
Eine derartige Einschränkung kann besonders gut mittels einem in Fig. 10 dargestellten, verstellbaren Außenanschlag 23 durchgeführt werden. Das Funktionsprinzip der Greifzange 4 ist hierbei identisch mit dem der in Fig. 9 dargestellten Ausführungsform. Dabei weist die hohle Griffstange 11 zwi­ schen dem Schlitz 18 und dem diesen benachbarten Ende zwei Halterungen 25 und 26 auf, die in Längsrichtung der Griff­ stange 11 mit Gewindebohrungen versehen sind. Eine Stell­ schraube 24 ist von diesem Ende der Griffstange 11 her in diese hinein durch die Gewindebohrungen der Halterungen 25 und 26 geschraubt und reicht bis in den Bereich des Schlit­ zes 18. Das außerhalb der Griffstange 11 liegende Ende der Stellschraube 24 ist mit einem Drehgriff 27 versehen, damit ein Arbeiter die Stellschraube 24 von außen in den Gewinde­ bohrungen der Halterungen 25 und 26 verdrehen kann. An­ stelle des Drehgriffs 27 kann die Stellschraube 24 bei­ spielsweise auch einfach mit einem Sechskant-Kopf versehen sein.
Das innerhalb der Griffstange 11 liegende Ende der Stell­ schraube bildet einen Außenanschlag 23 für den oberen End­ bereich 10 des zweiten Armes 2. Wenn die Stellschraube 24 soweit aus der Griffstange 11 herausgedreht ist, daß das innerhalb dieser liegende Ende der Stellschraube 24 die dem Schlitz 18 am nächsten liegende Halterung 25 erreicht hat, bilden die äußeren Endabschlüsse 18a und 18b des Schlitzes 18 den äußersten Außenanschlag 23 für den oberen Endbereich 10 des zweiten Armes 2. Die inneren Endabschlüsse 18c und 18d des Schlitzes 18 dienen als Innenanschlag 22 für den zweiten Arm 2.
In Fig. 11 ist eine Verstellmöglichkeit für die drehbare Lagerung des ersten Armes 1 an der Griffstange 11 darge­ stellt. Dazu sind drei Bohrungen 15a, 15b und 15c in Längs­ richtung der Griffstange 11 voneinander beabstandet vorge­ sehen. Der erste Arm 1 kann nun mittels des Bolzens 15 wahlweise am Ort einer der Bohrungen 15a, 15b oder 15c ge­ lagert werden.
Die vorab beschriebenen Einstellmöglichkeiten werden im folgenden genauer erläutert. Um eine grobe Voreinstellung der Greifzange 4 auf die Größe der aufzunehmenden Rasengit­ ter- bzw. Pflastersteine aber auch Randsteine S vorzuneh­ men, wird der Bolzen 15 wahlweise in eine der Bohrungen 15a, 15b oder 15c gesteckt. Ist der Bolzen 15 nicht fest mit dem ersten Arm 1 verbunden, so weist letzterer selbst in seinem oberen Endbereich 9 eine Haltebohrung auf, die mit der gewählten Bohrung 15a, 15b oder 15c auszurichten ist, bevor der Bolzen 15 eingesteckt wird. Abschließend wird der Bolzen 15 gegen ein Herausziehen aus der gewählten Bohrung 15a, 15b oder 15c gesichert. Wie aus Fig. 11 zu er­ sehen ist, ermöglicht die Bohrung 15a eine besonders weite und die Bohrung 15c eine besonders enge Einstellung der Greifzange 4. Stehen die Abmessungen der aufzunehmenden Ra­ sengitter-, Rand- bzw. Pflastersteine S fest, so kann da­ durch eine grobe Voreinstellung der Greifzange 4 auf diese Abmessungen vorgenommen werden.
Die Stellschraube 24 ermöglicht weiter eine mittlere Vor­ einstellung der Greifzange 4, um den vielfältigen möglichen Abmessungen von Rasengitter-, Rand- bzw. Pflastersteinen S gerecht werden zu können. Wird dabei die Stellschraube 24 in die Griffzange 11 hineingeschraubt, so verengt sich die Stellung der Greifzange 4, wobei der obere Endbereich 10 des zweiten Armes 2 an dem Außenanschlag 23 an der Stell­ schraube 24 anliegt. Durch Herausdrehen der Stellschraube 24 aus der Griffstange 11 kann der zweite Arm 2 in eine weiter geöffnete Offenstellung verschoben werden. Wird da­ bei die Stellschraube 24 soweit herausgedreht, daß ihr in­ nerhalb der Griffstange 11 liegendes Ende die weiter innen liegende Halterung 25 erreicht, übernimmt zumindest einer der äußeren Endabschlüsse 18a und 18b die Aufgabe des An­ schlages, wodurch der äußerste Außenanschlag 23 bestimmt ist. In diesem Fall könnte auch auf die mittlere Vorein­ stellbarkeit mittels der Stellschraube 24 verzichtet wer­ den, wie dies bei der in Fig. 9 dargestellten Ausführungs­ form der Fall ist.
Die grobe und die mittlere Voreinstellung der Greifzange 4 ermöglicht, wie oben beschrieben, eine gute Anpassung an eine gewählte Größe von Rasengitter-, Rand- bzw. Pflaster­ steinen S. Da jedoch die Abmessungen der einzelnen Steine einer gewählten Größe oder Art aus Fertigungsgründen gewis­ sen Schwankungen unterliegen, ist noch eine Feineinstellung erforderlich. Diese wird automatisch dadurch erreicht, daß beim Anheben der Greifereinrichtung G an der Griffstange 11 der schräg durch letztere hindurchgeführte obere Endbereich 10 des zweiten Armes 2 an dem ggf. eingestellten Außenan­ schlag 23 entlanggleitet bis die beiden Arme 1 und 2 ihre passende Schließstellung erreicht haben. Der in Fig. 10 un­ tere Rand des oberen Endbereiches 10 des zweiten Armes 2 bildet dazu eine Steuerfläche bzw. -kante, an der der Außenanschlag 23 entlangfährt und dabei den zweiten Arm 2 verschiebt und verschwenkt. Diese automatische Feineinstel­ lung ermöglicht es, daß bei grob und mittel voreingestell­ ter Greifzange 4 jeder einzelne Stein S unabhängig von fer­ tigungstechnisch bedingten Abmessungsschwankungen immer fest und sicher von der Greifzange 4 der Greifereinrichtung G gepackt wird.
Der Innenanschlag 22, der von zumindest einem inneren Endabschluß 18c bzw. 18d des Schlitzes 18 gebildet ist, dient hauptsächlich dazu, daß beim Tragen der Greiferein­ richtung G ohne einen Stein S die automatische Schließbewe­ gung des zweiten Armes 2 an einer Stelle gestoppt wird, die nicht zu weit von dem den Schlitz 18 benachbarten Halte­ griff 13 entfernt liegt, so daß ein Arbeiter den zweiten Arm 2 zum Aufnehmen eines neuen Rasengitter-, Rand- bzw. Pflastersteines S bequem in die der groben bzw. mittleren Voreinstellung entsprechende Offenstellung bringen kann.
Der Innenanschlag 22 und der äußere Außenanschlag 23 sind auch in Fig. 3 zu sehen. Um bei dieser Ausführungsform fer­ ner die grobe Voreinstellung realisieren zu können, ist es erforderlich, die Öffnung 19 zur Einführung des oberen End­ bereiches 9 des ersten Armes 1 in die hohle Griffstange 11 in Längsrichtung der letzteren entsprechend den Plazierun­ gen der Bohrungen 15a, 15b und 15c zu erweitern. Eine im oberen Endbereich 9 des ersten Armes 1 vorgesehene Halte­ bohrung kann dann mit einer gewählten Bohrung 15a, 15b oder 15c ausgerichtet werden, woraufhin der Bolzen 15 durch letztere und die Haltebohrung im oberen Endbereich 9 hin­ durchgesteckt wird. Entsprechend der gewählten Bohrung 15a, 15b oder 15c ist die Greifzange 4 der Greifereinrichtung G zum Handhaben großer, mittlerer oder kleiner Rasengitter-, Rand- bzw. Pflastersteine S grob voreingestellt.

Claims (32)

1. Greifereinrichtung für Rasengitter- und/oder Pflaster­ steine, dadurch gekennzeichnet,
daß ein erster (1) und ein an diesem angelenkter zwei­ ter Arm (2) durch eine gemeinsame Achse (3) schwenkbar verbunden sind und eine X-förmige Greifzange (4) bil­ den,
daß die Arme (1, 2) an ihren im Betrieb unteren Endbe­ reichen (5, 6) Greifelemente (7, 8; 8′; 7′) aufweisen, und
daß ein oberer Endbereich (9) des ersten Armes (1) schwenkbar und ein entsprechend oberer Endbereich (10) des zweiten Armes (2) verschieb- und schwenkbar an einer Griffstange (11) gelagert sind, um Öffnungs- und Schließbewegungen der Arme (1, 2) in einer von diesen definierten Ebene zu ermöglichen.
2. Greifereinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Griffstange (11) an ihren Enden Haltegriffe (12, 13) aufweist, zwischen denen die oberen Endberei­ che (9, 10) der Arme (1, 2) gelagert sind.
3. Greifereinrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die unteren Endbereiche (5, 6) der Arme (1, 2) nach unten abgeknickt sind.
4. Greifereinrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Greifelemente als zapfenförmige Greifhaken (7, 8) ausgebildet sind, die in wesentlichen einander zuge­ wandt von den unteren Endbereichen (5, 6) der Arme (1, 2) abstehen um gegen Seitenflächen (F) eines Rasengit­ ter- oder Pflastersteins (S) drücken zu können.
5. Greifereinrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die zapfenförmigen Greifhaken (7, 8) an den unte­ ren, freien Enden der unteren Endbereiche (5, 6) der Arme (1, 2) angeordnet sind.
6. Greifereinrichtung nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß die zapfenförmigen Greifhaken (7, 8) zu ihren freien Enden hin abgeflacht oder zugespitzt sind.
7. Greifereinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Greifelemente als senkrecht zur Ebene der Arme (1, 2) verlaufende plattenförmige Leisten (8′) ausge­ bildet sind, die an den unteren freien Enden der unte­ ren Endbereiche (5, 6) der Arme (1, 2) aufeinander zu­ weisend angeordnet sind, um einen Rasengitter- und/oder Pflasterstein (S) untergreifen zu können.
8. Greifeinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Greifelemente als senkrecht zur Ebene der Arme (1, 2) verlaufende Winkelleisten (7′) ausgebildet sind, die zum Abstützen auf einem Rasengitter- bzw. Pflaster­ stein (S) je einen horizontalen Abschnitt (7a′) und zum seitlichen Anliegen und Anpressen an Seitenflächen (F) des Rasengitter- bzw. Pflastersteines (S) je einen ver­ tikalen Abschnitt (7b′) aufweisen.
9. Greifereinrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der obere Endbereich (9) des ersten Armes (1) nach oben, vorzugsweise im wesentlichen senkrecht zur Greif­ stange (11) hin abgeknickt ist.
10. Greifereinrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der obere Endbereich (10) des zweiten Armes (2) nach oben abgeknickt ist, wodurch ein Außenknick (10a) entsteht, an dem ein Anwender zur Unterstützung des Öffnungsvorganges der einen Rasengitter- oder Pflaster­ stein (S) haltenden Greifereinrichtung (G) den zweiten Arm (2) relativ zu der Griffstange (11) geringfügig an­ heben kann.
11. Greifereinrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß am oberen Endbereich (10) des zweiten Armes (2) nahe bei und unterhalb der Griffstange (11) ein Bedie­ nungsstift (10b) absteht, an dem ein Anwender zur Un­ terstützung des Öffnungsvorganges der einen Rasengit­ ter- oder Pflasterstein (S) haltenden Greiferein­ richtung (G) den zweiten Arm (2) relativ zur Griff­ stange (11) geringfügig anheben kann.
12. Greifereinrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der obere Endbereich (10) des zweiten Armes (2) ein über die Griffstange (11) vorstehendes, oberes freies Ende (14) aufweist, durch das der zweite Arm (2) zur Unterstützung des Öffnungsvorganges der einen Rasengit­ ter- bzw. Pflasterstein (S) haltenden Greiferein­ richtung (G) von einem Anwender verschoben und zum Auf­ nehmen eines Rasengitter- bzw. Pflastersteins (S) in der geöffneten Stellung gehalten werden kann.
13. Greifereinrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß ein senkrecht zur Ebene der Arme (1, 2) gerichteter Bolzen (15) vorgesehen ist, um den ersten Arm (1) schwenkbar an der Griffstange (11) zu lagern.
14. Greifereinrichtung nach einem der vorangehenden Ansprü­ che, dadurch gekennzeichnet, daß ein senkrecht zur Ebene der Arme (1, 2) gerichteter Stift (16) im oberen Endbereich (10) des zweiten Armes (2) vorgesehen ist, um diesen verschieb- und schwenkbar an der Griffstange (11) zu lagern.
15. Greifereinrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß für den Stift (16) in der Griffstange (11) eine Führung (17) vorgesehen ist, in der der Stift (16) drehbar und in Längsrichtung der Griffstange (11) ver­ schiebbar aufgenommen ist.
16. Greifereinrichtung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß der Stift (16) in der Führung (17) für Bewegungen senkrecht zur Griffstange (11) in der Ebene der Arme (1, 2) ein Spiel aufweist.
17. Greifereinrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Griffstange (11) hohl ausgebildet ist.
18. Greifereinrichtung nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß die hohl ausgebildete Griffstange (11) einen in ihrer Längsrichtung in der Ebene der Arme (1, 2) ver­ laufenden, vorzugsweise quer durchgehenden Schlitz (18) zur Ein- bzw. Durchführung des oberen Endbereiches (10) des zweiten Armes (2) aufweist.
19. Greifereinrichtung nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß der Schlitz (18) in Längsrichtung der Griffstange (11) eine vorgebbare Ausdehnung aufweist, um die Ver­ schiebbarkeit des zweiten Armes (2) auf diese Ausdeh­ nung zu beschränken.
20. Greifereinrichtung nach Anspruch 1, 17, 18 oder 19, dadurch gekennzeichnet, daß der obere Endbereich (10) des zweiten Armes (2) im wesentlichen in Richtung des zweiten Armes (2) schräg zur Griffstange (11) durch den Schlitz (18) verläuft und bei vollständig geöffneter Greifzange (4) an zumin­ dest einem äußeren Endabschluß (18a, 18b) des Schlitzes (18) anliegt, um beim Anheben an der Griffstange (11) automatisch ein Verschieben und Verschwenken des zwei­ ten Armes (2) relativ zur Griffstange (11) in Schließrichtung der Greifzange (4) zu bewirken.
21. Greifereinrichtung nach einem der Ansprüche 17 bis 20, dadurch gekennzeichnet, daß der Stift (16) des zweiten Armes (2) innerhalb der hohl ausgebildeten Griffstange (11) angeordnet ist, und daß die Führung (17) durch den Hohlraum (17′) der Griffstange (11) gebildet ist.
22. Greifereinrichtung nach einem der Ansprüche 17 bis 21, dadurch gekennzeichnet, daß die hohl ausgebildete Griffstange (11) eine Öffnung (19) zur Aufnahme des oberen Endbereiches (9) des er­ sten Armes (1) aufweist, und daß der Bolzen (15) durch die Griffstange (11) und den durch die Öffnung (19) in diesem aufgenommenen oberen Endbereich (9) des ersten Armes (1) hindurchgeht, um letzteren schwenkbar zu la­ gern.
23. Greifereinrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß einer der Arme (1, 2) im Bereich der Achse (3) eine Durchführung (20) für den anderen Arm (2, 1) aufweist.
24. Greifereinrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß Federmittel (21) wirksam mit dem zweiten Arm (2) verbunden sind und diesen in Öffnungsrichtung der Greifzange (4) beaufschlagen, um den Öffnungsvorgang der einen Rasengitter- oder Pflasterstein (S) haltenden Greifereinrichtung (G) zu unterstützen und die Greif­ zange (4) zum Aufnehmen eines Rasengitter- oder Pflastersteins (S) offen zu halten.
25. Greifereinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 23, dadurch gekennzeichnet, daß Federmittel (21) wirksam mit dem zweiten Arm (2) verbunden sind und diesen in Schließrichtung der Greif­ zange (4) beaufschlagen, um die Haltekräfte der Grei­ fereinrichtung (G) auf einen von dieser gehaltenen Ra­ sengitter- oder Pflasterstein (S) zu vergrößern.
26. Greifereinrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Arme (1, 2) und die Griffstange (11) vorzugsweise je eine Länge von ca. 60 cm aufweisen.
27. Greifereinrichtung einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Arme (1,2) aus Metall hergestellt sind.
28. Greifereinrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Griffstange (11) aus Metall hergestellt ist.
29. Greifereinrichtung nach einem der Ansprüche 17 bis 28, dadurch gekennzeichnet, daß die hohle Griffstange (11) einen rechteckigen Quer­ schnitt aufweist.
30. Greifereinrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der erste Arm (1) in Längsrichtung der Griffstange (11) verstellbar an dieser gelagert ist, um eine grobe Voreinstellung der Greifzange (4) in Abhängigkeit von den Abmessungen eines zu greifenden Rasengitter-, Rand- bzw. Pflastersteines (S) zu ermöglichen, indem vorzugs­ weise mehrere, in Längsrichtung der Griffstange (11) beabstandete Bohrungen (15a, 15b, 15c) vorgesehen sind, so daß der Bolzen (15) wahlweise in einer aufgenommen werden kann.
31. Greifereinrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß für den zweiten Arm (2) ein in Längsrichtung der Griffstange (11) vorzugsweise mittels einer Stell­ schraube (24) verstellbarer Außenanschlag (23) vorgese­ hen ist, um eine mittlere Voreinstellung der Greifzange (4) in Abhängigkeit von den Abmessungen eines zu grei­ fenden Rasengitter-, Rand- bzw. Pflastersteines (S) zu ermöglichen.
32. Greifereinrichtung nach einem der Ansprüche 20, 21, 22 oder 31, dadurch gekennzeichnet, daß der schräg zur Griffstange (11) durch den Schlitz (18) verlaufende obere Endbereich (10) des zweiten Ar­ mes (2) an dem einstellbaren Außenanschlag (23) oder einem äußeren Endabschluß (18a, 18b) des Schlitzes (18) anliegt, so daß beim Anheben der Greifereinrichtung (G) an der Griffstange (11) eine Feineinstellung der Schließstellung der Greifzange (4) in Abhängigkeit von den Abmessungen eines zu greifenden Rasengitter-, Rand- bzw. Pflastersteines (S) erfolgt.
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