DE4016785A1 - Fass aus thermoplastischem kunststoff - Google Patents
Fass aus thermoplastischem kunststoffInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Faß gemäß dem Oberbegriff des An
spruches 1.
An ein solches Faß werden bestimmte Anforderungen gestellt,
von denen bislang eine ausreichende Widerstandsfähigkeit
gegen äußere Krafteinwirkungen, z. B. durch Stöße, Schläge
oder Fallbelastungen, bei der Ausgestaltung des Fasses im
Vordergrund gestanden haben. Ein derartiges Faß ist im allge
meinen mit umlaufenden Ringen versehen, die in einem Abstand
vom Ober- bzw. Unterboden angeordnet sind und der Handhabung
des Fasses dienen. Weiterhin kann es erforderlich sein, meh
rere Fässer übereinander zu stapeln, so daß Ober- und Unter
boden eine ausreichende und stabile Standfläche aufweisen
müssen. Dabei ist es bekannt, das nach oben vorragende Stut
zenteil, welches die Entleerungsöffnung begrenzt, innerhalb
einer muldenförmigen Vertiefung des Oberbodens anzuordnen.
Dadurch wird gleichzeitig erreicht, daß das vorstehende Stut
zenteil gegenüber äußeren Krafteinflüssen weitgehend ge
schützt ist.
Im Zuge der Berücksichtigung der Belange der Umwelt muß nun
mehr zunehmend auch der Forderung Rechnung getragen werden,
ein derartiges Faß restlos entleeren zu können, um zu vermei
den, daß nach der Entleerung im Faß verbleibende Restmengen
des Füllgutes unkontrolliert in die Umgebung gelangen und
diese belasten.
Die bekannte Anordnung des Stutzenteils innerhalb einer mul
denförmigen Vertiefung hat aber den Nachteil, daß auf der In
nenseite des Fasses bei der zur Entleerung üblichen
Schräglage neben der Mulde Bereiche vorhanden sind, die in
dieser Lage tiefer liegen als der auf der Innenwandung lie
gende tiefste Bereich der Entleerungsöffnung. Es ist daher
bekannt, zur Erzielung einer möglichst restlosen Entleerung
eines Fasses oder eines ähnlichen Behälters das Stutzenteil
nahe der Wand des Behälters anzuordnen, so daß in der übli
chen Schräglage des Behälters bei der Entleerung sich auf der
Innenseite des letzteren keine Stellen befinden, die tiefer
liegen als der auf der Innenseite des Fasses liegende tiefste
Bereich der im allgemeinen runden Entleerungsöffnung. Diese
Anordnung des Stutzenteils in unmittelbarer Nähe der Faßwan
dung hat aber den Nachteil, daß das Stutzenteil auch bei der
Anordnung in einer muldenförmigen Vertiefung des Oberbodens
gegen seitlich von außen auf das Faß einwirkende Kräfte wenig
geschützt ist. Dies gilt sowohl für Kräfte, die unmittelbar
auf das Stutzenteil einwirken, als auch für auf den Faßrand
oder die Faßwandung einwirkende Beanspruchungen, die z. B.
bei einem Fall aus größerer Höhe wirksam werden. Die dabei
auftretenden Verformungen des Faßrandes oder der Faßwandung
wirken sich zwangsläufig auch auf das Stutzenteil und den es
tragenden Bereich des Oberbodens aus, wodurch Spannungsspit
zen in diesem Bereich entstehen, die zum Auftreten von Rissen
und anderen Beschädigungen führen können.
Diese Schwierigkeiten können beispielsweise dadurch verrin
gert werden, daß das Stutzenteil um ein bestimmtes Ausmaß in
das Innere des Fasses hineinragt. Dadurch wird erreicht, daß
einerseits der nach oben hervorstehende Abschnitt des
Stutzenteils kürzer sein kann und andererseits die Tiefe der
das Stutzenteil aufnehmenden Mulde verkleinert werden kann
und sich damit die Einwirkfläche für äußere Kräfte verrin
gert. Dabei muß der nach innen weisende Abschnitt des Stut
zenteils lang genug ausgeführt werden, um einem Verschluß
stopfen, der in das mit einem entsprechenden Innengewinde
versehenen Stutzenteil eingeschraubt wird, einen ausreichend
festen Sitz zu geben. Allerdings stellt jedoch jener Ab
schnitt des Stutzenteils, der in das Innere des Fasses hin
einragt, innenseitig eine Abschirmung der Entleerungsöffnung
dar, so daß eine von der axialen Erstreckung dieses Abschnit
tes abhängige Menge an Füllgut im Faß verbleibt. Eine rest
lose oder nahezu restlose Entleerung eines Fasses mit einem
derartig ausgebildeten Stutzenteil ist nicht möglich.
Es ist aus der EP-A-02 91 695 bekannt, ein Faß mit einem derar
tigen Stutzenteil zu versehen, dessen in das Innere des Fas
ses hineinragender Abschnitt Durchbrechungen aufweist, die
sich bis zur inneren Begrenzungswand der muldenförmigen Ver
tiefung erstrecken. Auf diese Weise kann das Restfüllgut in
Richtung auf die Entleerungsöffnung fließen, ohne daß der
nach innen weisende Abschnitt eine Abschirmung der Entlee
rungsöffnung darstellt. Derartige Stutzenteile müssen jedoch
als separate Elemente an den fertigen Behälter angebracht
werden, so daß durch die Verbindungsstelle u. U. eine
Schwachstelle entsteht, die bei größeren äußeren Krafteinwir
kungen zerstört werden könnte. Weiterhin erfordert die Aus
bildung des Stutzenteils einen erhöhten Fertigungsaufwand,
der sich auf die Wirtschaftlichkeit der im allgemeinen in
großer Stückzahl gefertigten Fässer auswirken kann. Außerdem
ist bei dieser Ausbildung des Fasses die muldenförmige Ver
tiefung zur Erzielung einer möglichst restlosen Entleerung so
ausgebildet, daß die als Standfläche dienende Oberfläche des
Oberbodens verkleinert ist.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Faß oder einen
Behälter der einleitend beschriebenen Art so auszugestalten,
daß er zumindest näherungsweise restlos entleert werden kann.
Dabei soll die Herstellung unkompliziert und die Handhabung
des Behälters bei der Entleerung einfach sein. Da derartige
Behälter meistens als Faß ausgebildet sind, wird im folgenden
überwiegend von einem Faß gesprochen, ohne daß dadurch eine
Einschränkung verbunden sein soll.
Als Lösung schlägt die Erfindung vor, den Faßabschnitt zwi
schen Oberboden und umlaufendem Handhabungsring mit wenig
stens einer Schrägfläche im Bereich des Stutzenteils zu ver
sehen, die bei aufrecht stehendem Faß in Richtung auf den
Ring geneigt ist. Der Verlauf dieser, die muldenförmige Ver
tiefung des Oberbodens zwischen Stutzenteil und Ring schnei
dende Schrägfläche entspricht dabei, je nach Ausbildung des
Faßabschnittes, näherungsweise einer schiefen Schnittfläche
bei einem Zylinder bzw. Kegel. Die Erstreckung der Fläche
seitlich neben der muldenförmigen Vertiefung ist so gewählt,
daß in einer gegenüber der aufrechten Position um mehr als
90° geneigten Entleerungsstellung im Faßinneren keine Stelle
vorhanden ist, welche tiefer liegt als der auf der Innenseite
des Fasses liegende tiefste Bereich der Entleerungsöffnung.
Zweckmäßig ist dabei, die Schrägfläche symmetrisch zu der
Entleerungsöffnung auszubilden bzw. anzuordnen.
Bei einer Ausführungsform ist die Schrägfläche eben ausgebil
det. Eine derartige Ausgestaltung erfordert jedoch eine ge
naue Einhaltung der Winkellage des Fasses bei der Entleerung
sowohl bezüglich der Kippachse als auch bezüglich einer Ver
drehnung, z. B. um die axialen Hauptachse des Fasses. Um zu
vermeiden, daß bei geringfügiger Verdrehung des Fasses das
Füllgut sich im Faß neben der Entleerungsöffnung sammelt, ist
es zweckmäßig, die Schrägfläche in zwei Teilflächen zu unter
teilen, die bezüglich einer radial zum Faßquerschnitt ver
laufenden Trennlinie geringfügig verschwenkt angeordnet sind,
so daß sie auf der Innenseite des Fasses einen Winkel ein
schließen, der etwas kleiner als 180° ist. Damit ist gewähr
leistet, daß auch bei geringfügiger Verdrehung eine annähernd
restlose Entleerung möglich ist, da sich der tiefste Bereich
der Entleerungsöffnung in der durch die beiden Teilflächen
gebildeten Rinne befindet.
Vorteilhaft kann es dabei auch sein, die Schrägfläche in zwei
Teilflächen zu unterteilen, die bezüglich einer Sehne, welche
durch den tiefsten Bereich der Entleerungsöffnung verläuft,
geringfügig verschwenkt angeordnet sind, so daß sie auf der
Innenseite des Fasses einen Winkel einschließen, der etwas
kleiner als 180° ist. Damit kann das Faß auch dann nahezu
restlos entleert werden, wenn die Kipplage von der optimalen
Entleerungsposition geringfügig abweicht.
Demzufolge ist es natürlich auch möglich, die Schrägfläche
derart zu unterteilen, daß die beiden Teilflächen, die bezüg
lich einer annähernd radialen Trennlinie geringfügig ver
schwenkt angeordnet sind, zusätzlich jeweils in zwei Teil
flächen zu unterteilen, die bezüglich der oben genannten
Sehne geringfügig verschwenkt angeordnet sind. Die Schrägflä
che setzt sich demnach aus vier Teilflächen zusammen, die
eine trichterartige Pyramide bilden, deren tiefster Punkt dem
tiefsten Bereich der Entleerungsöffnung entspricht. Damit ist
es möglich, daß auch bei geringfügigen Verdrehungen oder Ver
schwenkungen des Fasses aus seiner optimalen Entleerungspo
sition letzteres zumindest annähernd restlos entleert werden
kann.
Jedenfalls kann das Faß in eine optimale Entleerungsposition
gebracht werden, in welcher es ohne zusätzliche Maßnahmen
entleert werden kann, abgesehen natürlich von jenen Bestand
teilen, die an der Faßwandung haften bleiben.
Weiterhin kann es zweckmäßig sein, daß die Schrägfläche mit
einer radial zur Entleerungsöffnung verlaufenden rinnenarti
gen Vertiefung versehen ist, die in die Entleerungsöffnung
mündet, wodurch ebenfalls eine Vereinfachung des Entleerungs
vorganges bewirkt werden kann.
Ebenfalls ist es zweckmäßig, die Schrägfläche so auszubilden,
daß letztere ohne Belassung eines Absatzes unmittelbar in die
Seitenwandung und den Oberboden des Fasses übergeht, wodurch
Mulden oder Taschen vermieden werden, innerhalb welcher sich
andernfalls Füllgut sammeln kann.
Natürlich ist es auch möglich, die Schrägfläche oder auch die
oben beschriebenen Teilflächen innenseitig leicht konvex ge
wölbt auszubilden wobei die Scheitellinie bzw. Scheitellinien
der Fläche(n) den obengenannten Trennlinien entspricht bzw.
entsprechen.
Im allgemeinen wird die Schrägfläche so ausgebildet sein, daß
deren auf der Außenwandung des Fasses liegende Scheitelpunkt
nahe dem zur Handhabung dienenden Ring angeordnet ist und
sich die Fläche neben der Entleerungsöffnung bis zur
entsprechenden, ggf. konisch verlaufenden Seitenwandung des
bei aufrecht stehendem Faß oberen Faßabschnittes erstreckt.
Zur Erzielung eines günstigen Neigungswinkels kann es ggf.
erforderlich sein, den zur Handhabung dienenden Ring in einem
größeren Abstand vom Oberboden anzuordnen, als es im allge
meinen üblich ist. Dies stellt jedoch keine Beeinflussung der
Handhabung dar. Weiterhin kann bei zwei gegenüberliegenden
Öffnungen jeder Öffnung jeweils eine derartige Schrägfläche
zugeordnet sein.
Durch die Ausbildung des Fasses gemäß der Erfindung ist es
möglich, daß das Faß ohne weiteres restlos entleert werden
kann, wobei gleichzeitig zum Schutz vor Beschädigung des
Stutzenteils dieses auf dem Oberboden in einem Abstand von
der Seitenwandung des Fasses angeordnet werden kann.
Die Anordnung einer Schrägfläche im Bereich des Faßabschnitts
zwischen Oberboden und Handhabungsring hat aber auch zur
Folge, daß einerseits die Standfläche des Oberbodens verrin
gert wird und andererseits der gegenüber der Faßkontur
vorstehende Abschnitt des Stutzenteils wenig geschützt ist.
Die Erfindung sieht daher weiterhin die Möglichkeit vor, we
nigstens einen Ergänzungskörper vorzusehen, der so ausge
staltet und auf der Schrägfläche angeordnet ist, daß er
einerseits die durch die Schrägfläche bewirkte Verkleinerung
der im wesentlichen horizontalen Standfläche zumindest nähe
rungsweise ausgleicht. Andererseits kann es in vorteilhafter
Weise auch so ausgebildet sein, daß es gleichzeitig das Stut
zenteil weitgehend vor äußeren Krafteinflüssen schützt.
Der Ergänzungskörper ist dabei gemäß der Erfindung vorteil
haft so ausgebildet, daß seine untere Fläche der oberen Kon
tur der Schrägfläche entspricht, während die obere Fläche des
Ergänzungskörpers in seiner wirksamen Lage im wesentlichen
horizontal und fluchtend mit der als Standfläche dienenden
Fläche des Oberbodens verläuft. Es ist dabei möglich, daß der
Ergänzungskörper mehrere vertikale Rippen oder eine vertikal
angeordnete Gitterstruktur aufweist, deren obere Begrenzung
mit der als Standfläche dienenden horizontalen Fläche des
Oberbodens fluchtet.
Der Ergänzungskörper kann dabei z. B. mittels Spritzgießen
oder Blasformen oder auf andere Weise hergestellt und hohl
oder massiv ausgebildet sein. Damit das Ergänzungsteil die
erforderlichen Belastungen aufnehmen kann, ist es zweckmäßig,
es mit dem Faß zu verkleben oder zu verschweißen. Da im
allgemeinen ein derartiges Faß mittels Blasformen hergestellt
wird, bei welchem ein im wesentlichen schlauchförmiger
Vorformling unter inneren Überdruck in einer unterteilten,
ein Formnest begrenzenden Blasform aufgeweitet wird, kann es
zweckmäßig sein, den Ergänzungskörper vor dem Aufweitprozeß
in die Blasform einzulegen. Dadurch kann eine besonders gute
Anpassung der unteren Seite des Ergänzungskörpers an die
äußere Kontur der Schrägfläche bewirkt werden. Wenn Ergän
zungskörper und Faß zudem aus Kunststoffen bestehen, die mit
einander verschweißbar sind, kann auf diese Weise eine beson
ders haltbare Verbindung der beiden Teile bewirkt werden.
In der Zeichnung ist ein derzeit bevorzugtes Ausführungsbei
spiel der Erfindung dargestellt, wobei mit gleichen
Bezugsnummern in den einzelnen Figuren gleiche Teile bezeich
net sind. Es zeigen:
Fig. 1 die Seitenansicht eines Fasses gemäß der Erfin
dung,
Fig. 2 die dazugehörige Draufsicht,
Fig. 3 die Frontansicht in Richtung des Pfeils III der
Fig. 1,
Fig. 4 die Innenansicht eines Fasses gemäß einer ande
ren Ausführungsform,
Fig. 5a-c das Faß in drei aufeinanderfolgenden Positionen
der Entleerung, teilweise im Schnitt,
Fig. 6 einen Schnitt entsprechend der Linie VI-VI der
Fig. 5b,
Fig. 7 eine Ausführungsform eines Fasses mit Ergän
zungskörpern und
Fig. 8 eine andere Ausführungsform des Ergänzungskör
pers.
Das in der Zeichnung dargestellte Faß 1 weist einen Faßkörper
10, einen Oberboden 3 und einen nicht dargestellten Unterbo
den auf. In einem Abstand vom Oberboden 3 ist ein umlaufender
Ring 9 angeordnet, an welchem Handhabungsmittel angreifen
können. Der Oberboden 3 ist an zwei gegenüberliegenden Seiten
mit jeweils einer muldenförmigen Vertiefung 5 versehen, in
nerhalb welcher ein Stutzenteil 7 angeordnet ist, das eine
Entleerungsöffnung 6 aufweist. Das in der Zeichnung darge
stellte Faß weist zwei derartige Anordnungen auf, deren
Entleerungsöffnungen unterschiedliche Durchmesser haben.
Selbstverständlich können die Stutzenteile auch gleiche Ab
messungen aufweisen. Es kann auch nur einseitig eine derar
tige Anordnung vorgesehen sein.
Im Bereich des Stutzenteils 7 weist der konische Faßabschnitt
4 zwischen Oberboden 3 und umlaufendem Handhabungsring 9 eine
Schrägfläche 11 auf, die sich näherungsweise bis zu dem Ring
9 erstreckt. Wie in Fig. 1 gezeigt, sind die Neigung und das
Ausmaß dieser Fläche 11 so gewählt, daß letztere an den Be
reich 16 der Entleerungsöffnung 6 angrenzt, welcher in der
Entleerungslage den tiefsten Bereich der Entleerungsöffnung 6
auf der Innenwandung des Fasses darstellt. Die Neigung der
Schrägfläche 11 hängt unter anderem ab von dem Abstand der
der Außenwandung des Fasses zugewandten Seite 15 des Stutzen
teils 7 von der Außenwandung und dem Abstand des umlaufenden
Handhabungsrings 9 vom Oberboden 3. Die Neigung kann bei
spielsweise ca. 45° betragen. Die Bereiche 13 und 14 der
Schrägfläche 11, die neben der muldenförmigen Vertiefung 5
verlaufen, erstrecken sich bis zur Begrenzungswandung des
oberen Faßabschnitts 4. Bei einem üblichen, wie in der Zeich
nung dargestelltem Faß verläuft der Faßabschnitt 4 konisch,
da dies für den Eingriff des Handhabungsmittels mit dem Hand
habungsring günstig ist. Es ist aber möglich, daß dieser Faß
abschnitt annähernd vertikale Seitenwände aufweist und somit
eine im wesentlichen zylindrische Form hat.
Die in der Beschreibung aufgeführten geometrischen Definitio
nen sollen nur zur besseren Beschreibung der geometrischen
Formgebung dienen. Ein derartiges Faß entspricht ohnehin
nicht exakt den genannten geometrischen Formen, da es während
der Abkühlung nach dem Herstellungsprozeß z. B. mittels Blas
formen, Verformungen erfährt, die nicht vorhersehbar und
nicht streng geometrisch sind.
Fig. 5a-c stellen den Entleerungsvorgang bei unterschiedli
chen Neigungspositionen des Fasses dar. Es ist zu erkennen,
daß durch die Anordnung der Schrägfläche 11 im Faßbereich 4
eine optimale Entleerungsposition (Fig. 5b) gefunden werden
kann, bei welcher keine Stelle im Inneren des Fasses vorhan
den ist, die tiefer liegt als der auf der Innenwandung des
Fasses liegende tiefste Bereich 16 der Entleerungsöffnung 6.
In Fig. 4 wird deutlich, daß durch eine geringfügig ver
schwenkte Anordnung der Teilflächen 13 und 14 um eine annä
hernd radial verlaufende Trennlinie 17 (Fig. 7) nach innen
eine nahezu völlige Entleerung des Fasses auch dann möglich
sein wird, wenn das Faß so verdreht ist, daß die Trennlinie
17 in der Kipplage nicht mehr durch den tiefsten Punkt der
Innenseite der Faßwandung verläuft.
In Fig. 6 ist zusätzlich eine radial verlaufende, rinnenar
tige Vertiefung 31 der Schrägfläche 11 dargestellt, die von
der Wandung des Fasses bis zur Entleerungsöffnung 6 verläuft.
Dadurch kann eine Vereinfachung des Entleerungsvorganges be
wirkt werden.
Es ist insbesondere aus der Fig. 5b ersichtlich, daß eine Un
terteilung der Teilflächen 13, 14 in zwei weiter Teilflächen,
die bezüglich der Sehne 18 (Fig. 7), die zumindest nähe
rungsweise durch den der Außenwandung am nächsten liegendem
Punkt verläuft, geringfügig verschwenkt angeordnet sind,
eine weitere Vereinfachung des Entleerungsvorganges erreicht
werden kann. Die Entleerungsöffnung stellt nämlich auch dann
mit zumindest einem Teilabschnitts ihres auf der Innenseite
der Faßwandung liegenden Umfanges den tiefsten Bereich in der
Entleerungslage dar, wenn das Faß von der optimalen
Entleerungsposition (Fig. 5b) bezüglich der Kipplage gering
fügig abweicht. Es ist natürlich auch möglich, die Schrägflä
che 11 lediglich bezüglich der Sehne 18 zu unterteilen.
Das maximal zulässige Ausmaß der Abweichungen von der optima
len Entleerungsposition sowohl bezüglich der Kipplage als
auch bezüglich einer Verdrehung ist jedenfalls dann erreicht,
wenn eine der Teilflächen eine waagerechte Lage einnimmt und
bei einer weiteren Abweichung die Entleerungsöffnung mit kei
nem Teilabschnitt ihres auf der Innenwandung liegenden Umfan
ges den tiefsten Bereich des Fasses bildet.
Zum Schutz des seitlich freiliegenden Stutzenteils 7 sind Er
gänzungskörper 21, 22 vorgesehen, die auf der Schrägfläche 11
durch Kleben oder Schweißen befestigt werden. Die der Schräg
fläche 11 zugekehrten unteren Seiten 23, 24 der Ergänzungs
körper 21, 22 sind so ausgebildet, daß sie im wesentlichen
der Kontur der Teilflächen 13, 14 entsprechen. Die Höhe der
Ergänzungskörper 21, 22 und die Neigung der unteren Seiten
23, 24 sind so bemessen, daß die Oberseiten 25, 26 der
Ergänzungskörper in deren mit dem Faß verbundenen Lage bei
aufrecht stehendem Faß horizontal verlaufen und die ebenfalls
horizontale Standfläche des Oberbodens 3 ergänzen. In Fig. 8
ist ein anderer Ergänzungskörper 29 dargestellt, der ein
stückig ausgebildet ist.
Die Erfindung ist anwendbar unabhängig davon, wie das Faß
hergestellt wird. Es ist möglich, das Faß durch
Extrusionsblasformen herzustellen, wobei die Entleerungsöff
nung(en) in der Trennebene der Blasform und somit in der
Schweißnaht 32 des Oberbodens liegen kann bzw. können, durch
die der Vorformling, aus welchem das Faß geblasen worden ist,
mittels Schweißen verschlossen wurde. Es ist aber auch mög
lich zumindest eine Öffnung außerhalb der Schweißnaht dieser
gegenüber z. B. um 90° versetzt anzuordnen.
Im übrigen wird zur Verdeutlichung der erfindungsgemäßen Aus
gestaltung des Oberbodens des Fasses auch auf die beigefügte
Zeichnung verwiesen.
Claims (21)
1. Faß aus thermoplastischem Kunststoff, das an seinem Ober
boden (3) wenigstens ein Stutzenteil (7) mit einer Entlee
rungsöffnung (6) aufweist, welches in einer muldenförmigen
Vertiefung (5) des Oberbodens (3) angeordnet ist, wobei das
Faß mit wenigstens einem in einem Abstand vom Ober- bzw. Un
terboden verlaufenden Ring (9) für den Angriff von Handha
bungsmitteln versehen ist, dadurch gekennzeichnet, daß der
Faßabschnitt (4) zwischen Oberboden (3) und Ring (9) im Be
reich der wenigstens einen Entleerungsöffnung (6) mit wenig
stens einer Schrägfläche (11) versehen ist, die bei aufrecht
stehendem Faß in Richtung auf den Ring (9) geneigt ist, und
die Erstreckung der die muldenförmige Vertiefung (5) zwischen
Stutzenteil (7) und Ring (9) schneidenden Schrägfläche (11)
seitlich neben der muldenförmigen Vertiefung so gewählt ist,
daß bei einer um mehr als 90° gegenüber der aufrechten Posi
tion geneigten Entleerungsstellung des Fasses keine Stelle im
Faßinneren tiefer liegt als der auf der Innenwandung des Fas
ses liegende tiefste Bereich (16) der Entleerungsöffnung (6).
2. Faß nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
Schnittlinie zwischen Schrägfläche (11) und muldenförmiger
Vertiefung (5) etwa tangential zu dem der Schrägfläche (11)
zugekehrten Punkt (16) der Entleerungsöffnung (6) oder nahe
diesem Punkt verläuft.
3. Faß nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
Schrägfläche (11) im wesentlichen symmetrisch zur
Entleerungsöffnung (6) verlaufend angeordnet ist.
4. Faß nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
Schrägfläche (11) unmittelbar in die Seitenwandung des bei
aufrecht stehendem Faß oberhalb des Ringes (9) befindlichen
Faßabschnittes (4) übergeht.
5. Faß nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
Schrägfläche (11) im wesentlichen eben ausgebildet ist.
6. Faß nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
Schrägfläche (11) in zwei Teilflächen (13, 14) unterteilt ist
und die Teilungslinie (17) wenigstens annähernd radial zum
Faßquerschnitt und zur Entleerungsöffnung verläuft und die
beiden Teilflächen um diese Teilungslinie geringfügig ver
schwenkt angeordnet sind derart, daß sie auf der Innenseite
einen Winkel einschließen, der geringfügig kleiner ist als
180..
7. Faß nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
Schrägfläche (11) in zwei Teilflächen unterteilt ist und die
Teilungslinie annähernd einer durch den tiefste Bereich der
Entleerungsöffnung verlaufenden Sehne (18) entspricht und
die beiden Teilflächen um diese Teilungslinie geringfügig
verschwenkt angeordnet sind derart, daß sie auf der Innen
seite einen Winkel einschließen, der geringfügig kleiner ist
als 180°.
8. Faß nach Anspruch 1, 6 und 7, dadurch gekennzeichnet, daß
die Schrägfläche (11) sowohl entlang der radialen Trennlinie
(17) als auch entlang der Sehne (18) durch den tiefsten Be
reich der Entleerungsöffnung unterteilt ist und die Flächen
jeweils einen Winkel auf der Innenseite zueinander aufweisen,
der kleiner als 180° ist.
9. Faß nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß auf der
inneren Oberfläche (2) der Schrägfläche (11) im Bereich zwi
schen Seitenwandung und Entleerungsöffnung eine rinnenartige
Vertiefung (31) angebracht ist, die etwa radial zum Faß
querschnitt und zur Entleerungsöffnung verläuft.
10. Faß nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die
Rinne (31) in die Entleerungsöffnung (6) mündet.
11. Faß nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
Schrägfläche (11) auf der Innenseite geringfügig konvex ge
wölbt ausgebildet ist.
12. Faß nach Anspruch 1, 6, 7 oder 8, dadurch gekenzeichnet,
daß die Teilflächen auf der Innenseite geringfügig konvex
ausgebildet sind.
13. Faß nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der auf
der Faßwandung liegende Scheitelpunkt (33) der Schrägfläche
nahe dem der Handhabung dienenden Ring (9) angeordnet ist.
14. Faß nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß jeder
für die Entleerung geeigneten Öffnung des Fasses eine derar
tige Schrägfläche zugeordnet ist.
15. Faß insbesondere nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die durch die das möglichst restlose Entleeren des Fasses
begünstigende Form desselben bewirkte Verkleinerung der bei
aufrecht stehendem Faß im wesentlichen horizontal verlaufen
den Oberfläche des Oberbodens (3) durch wenigstens einen mit
dem Faß verbundenen Ergänzungskörper (21, 22, 29) wenigstens
teilweise kompensiert wird, wobei eine Begrenzungsfläche (25,
26, 30) des Ergänzungskörpers mit der Oberfläche des Oberbo
dens (3) fluchtet.
16. Faß nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß der Er
gänzungskörper hohl ausgebildet ist.
17. Faß nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß der Er
gänzungskörper als Blasformteil ausgebildet ist.
18. Faß nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß der Er
gänzungskörper als Spritzgußteil ausgebildet ist.
19. Faß nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß die mit
der Oberfläche des Oberbodens fluchtende Fläche des Ergän
zungskörpers aus Teilflächen besteht, die von mit dem Ergän
zungskörper verbundenen Rippen gebildet werden.
20. Faß nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß der Er
gänzungskörper mit dem Faß verklebt ist.
21. Faß nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß der Er
gänzungskörper mit dem Faß verschweißt ist.
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