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DE4014877C2 - Vorrichtung zum Zuführen von Wäschestücken zu einer Mangel oder dergleichen - Google Patents

Vorrichtung zum Zuführen von Wäschestücken zu einer Mangel oder dergleichen

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DE4014877C2
DE4014877C2 DE19904014877 DE4014877A DE4014877C2 DE 4014877 C2 DE4014877 C2 DE 4014877C2 DE 19904014877 DE19904014877 DE 19904014877 DE 4014877 A DE4014877 A DE 4014877A DE 4014877 C2 DE4014877 C2 DE 4014877C2
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DE
Germany
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conveyor
carriage
conveyor chain
chain
rollers
Prior art date
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DE19904014877
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Friedhelm Mehrhoff
Juergen Dipl Ing Sielermann
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Herbert Kannegiesser GmbH and Co
Original Assignee
Herbert Kannegiesser GmbH and Co
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Description

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Zuführen von Wäschestücken zu einer Mangel oder dergleichen gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Eine derartige Vorrichtung zum Zuführen von insbesondere großen Wäschestücken (Bettücher, Tischdecken etc.) zu einer Mangel oder einer anderen Wäschebehandlungsmaschine ist aus der EP 272 368 A1 bekannt, bei der die Zuführung der Wäschestücke von einem Wäschebehälter, Trockner oder dergleichen zu einer Mangeleingabemaschine weitgehend bzw. vollständig mechanisiert und automatisiert ist. Bei dieser bekannten Vorrichtung werden die Wäschestücke im Bereich einer Beladestation von einer Bedienungsperson einem Wäschebehälter, Trockner oder dergleichen entnommen und jeweils einzeln mit einer Ecke in Klammern eines als Umlauf- bzw. Endlosförderer ausgebildeten Teileförderers eingegeben. Die Klammern sind an Laufwagen angeordnet, die in einer längs der Förderstrecke angeordneten Führung verfahrbar sind. Soweit längs der Führung ein Antrieb der Laufwagen erfolgt, sind diese Bereiche der Führung mit einer Förderkette versehen. Die sich oberhalb der Laufwagen in der Führung befindliche Förderkette verfügt über Stifte. Diese gelangen an einer Seite des Laufwagens zur Anlage und schieben den Laufwagen vor sich her. Das hat zur Folge, daß von der Förderkette Antriebskräfte auf die Laufwagen nur in einer Richtung übertragen werden können. Dadurch eignet sich diese Vorrichtung nicht für Förderstrecken mit einem unstetigen (auf- und abwärtsgerichteten) Verlauf, weil im abwärtsfördernden Bereich der Förderstrecke der Kontakt des Laufwagens zum jeweiligen Stift der Förderkette aufgehoben wird und dadurch der Laufwagen frei beweglich und unkontrolliert die Förderstrecke abfahren kann.
Aus der DE 31 10 833 C2 ist ein Hängeförderer bekannt, der zur Bildung der Förderstrecke eine Laufschiene aufweist. Außen an der Laufschiene sind Laufwagen angehängt. Die Laufwagen werden angetrieben durch eine ebenfalls außerhalb der Laufschiene angeordnete Förderkette, die zum Antrieb des Laufwagens bereichsweise in eine am Laufwagen angeordnete Wippe eingreift. Durch diese Art der Ankopplung sind die Laufwagen durch die Förderkette gezielt in entgegengesetzten Richtungen antreibbar. Dieser bekannte Hängeförderer hat aber den Nachteil, daß infolge der außerhalb der Laufschiene liegenden Laufwagen und Förderkette eine Unfall- und Verschmutzungsgefahr besteht. Außerdem erfolgt die Krafteinleitung der Förderkette in die Laufwagen so, daß diese auch quer zur Förderrichtung belastet werden, was zu einem hohen Verschleiß und starken Laufgeräuschen führt.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung der eingangs beschriebenen Art derart weiterzubilden, daß die Zuverlässigkeit bei der Zuführung von Wäschestücken zu einer Mangel oder dergleichen erhöht wird.
Zur Lösung dieser Aufgabe weist die erfindungsgemäße Vorrichtung die Merkmale des Anspruchs 1 auf. Durch die Ausnehmung in den Laufwagen ist eine innerhalb der Führung liegende formschlüssige Verbindung des Förderorgans bzw. eines daran angeordneten Kupplungsorgans mit dem jeweiligen Laufwagen möglich. Dadurch ist zum einen eine gezielte Weiterbewegung der Laufwagen sowohl in aufwärts- als auch abwärtsgerichteten Abschnitten der Förderstrecke gewährleistet. Zum anderen wird die Unfall- und Verschmutzungsgefahr durch die in der Führung liegenden Ankupplungspunkte verringert.
Die Ausnehmung ermöglicht durch ihre Anordnung im Bereich zwischen den Laufrollen der Laufwagen die Aufnahme einer quer zur Längsrichtung der Förderstrecke verlaufenden Achse des Förderorgans. Dadurch läßt sich die Antriebskraft so in die Laufwagen einleiten, daß sie etwa in Antriebsrichtung verläuft, wodurch sich die Laufwagen im wesentlichen verkantungsfrei in der Führung verfahren lassen. Die erfindungsgemäße Vorrichtung arbeitet dadurch verschleiß- und störungsfrei.
Des weiteren ist erfindungsgemäß vorgesehen, daß jeder Laufwagen ein im wesentlichen senkrecht zur Bewegungsrichtung ausgerichtetes Tragblech aufweist, an dem zum einen zwei voneinander beabstandete Paare von Laufrollen und zum anderen die Klammer angeordnet sind. Eine derartige Ausgestaltung zieht neben der Erhöhung der Leistung bei der Zuführung von Wäschestücken zu einer Mangel oder dergleichen und neben einem sicheren Transport der Klammern bzw. der Wäschestücke noch zusätzlich eine Herabsetzung der Betriebsgeräusche gerade in diesem Bereich nach sich, da die Bewegung der Klammern in der Führung, das heißt in der Profilschiene, ausschließlich über eine mit geringer Reibung behafteten und daher geräuscharmen Rollbewegung der Laufwagen erfolgt.
Die weiteren Merkmale der Erfindung haben die vorteilhafte Ausgestaltung der Laufwagen zum Inhalt. So ist unter anderem erfindungsgemäß vorgesehen, daß die Laufwagen ein Fahrgestell mit an Tragblechen angeordneten Schenkeln aufweisen, zwischen denen zur Bewegungsrichtung querverlaufende, horizontale Achsen der Laufrollen in die Ausnehmungen eingreifen.
Die folgenden Merkmale der Erfindung beziehen sich auf die Ausgestaltung des endlosen Förderorgans, insbesondere der Endlosförderkette. Demnach liegt es im Rahmen der Erfindung, das endlose Förderorgan, insbesondere die Förderkette, aus einer Gliederkette mit in Abstand voneinander angeordneten Paaren von Stützrollen auszubilden. Die Ausgestaltung des endlosen Förderorgans als Gliederkette ermöglicht einen regelmäßigen Einkopplungsvorgang der Laufwagen in einer solchen Förderkette, so daß sich noch zusätzlich die Leistung der erfindungsgemäßen Zuführvorrichtung bei der Zuführung von Wäschestücken zu einer Mangel oder dergleichen erhöhen läßt. Ebenso werden die Betriebsgeräusche der Förderkette durch die Stützrollen herabgesetzt. Als besonders vorteilhaft hat es sich in diesem Zusammenhang erwiesen, als Gliederkette eine nichtrostende Stahlkette vorzusehen, um der Korrosionsbildung aufgrund der hohen Luftfeuchtigkeit, die in derartigen Wäschereien herrscht, vorzubeugen und um so eine hohe Lebensdauer der aufwärts- bzw. abwärtsfördernden Teileförderer zu erhalten.
Des weiteren ist erfindungsgemäß vorgesehen, daß jede Stütz- bzw. Laufrolle des Laufwagens und/oder des endlosen Förderorgans aus einem Lager, vorzugsweise Kugellager, gebildet ist, welches von der entsprechenden zur Bewegungsrichtung querverlaufenden, horizontalen Achse aufgenommen und an dieser entsprechend gesichert ist. Insbesondere besteht das Lager aus einem inneren und äußeren Laufring aus Kunststoff sowie Wälzkörpern aus Stahl. Durch diese sehr einfachen baulichen Maßnahmen lassen sich die Laufrollen bzw. Stützrollen besonders laufruhig gestalten, wodurch noch zusätzlich die Geräuschentwicklung während des Betriebs von erfindungsgemäßen Teile- bzw. Transportförderern herabgesetzt wird. Darüber hinaus läßt sich der zwangsläufig während des Betriebs auftretende Geräuschpegel noch weiter vermindern, indem der äußere Laufring im Bereich seiner äußeren Laufringfläche mit einer zusätzlichen federnden Schicht, zum Beispiel mit einer Gummischicht, überzogen ist.
Weitere Merkmale der Erfindung betreffen eine vorteilhafte Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Führung bzw. Profilschiene, die zweckmäßigerweise zur Erhöhung der Tragfestigkeit und Steifigkeit als Hohlprofil oder dergleichen ausgebildet ist. So liegt es im Rahmen der Erfindung, daß die Profilschiene wenigstens einen zur Aufnahme und Bewegung des Laufwagens und/oder des endlosen Förderorgans vorgesehenen, in etwa der Querschnittsform von Laufwagen und endlosen Förderorgan angepaßten und mit einem mittigen, zu der Klammer zugewandten Längsschlitz versehenen Teil und einen anderen von der Klammer abgewandten, zur Befestigung der Profilschiene an einem Tragmittel oder dergleichen vorgesehenen Teil aufweist. Durch eine solche erfindungsgemäße Anordnung entsteht eine Führung, die ohne großen baulichen Aufwand zugleich zwei Funktionen erfüllt. Zum einen dient sie der sicheren Aufnahme und Bewegung bzw. Förderung des endlosen Förderorgans mit dem daran angekoppelten Laufwagen; zum anderen aber auch zur Befestigung an einem eigens dafür vorgesehenen Tragmittel innerhalb einer Fabrikhalle oder ähnlichem. Insbesondere ist erfindungsgemäß vorgesehen, daß der eine Teil der Profilschiene etwa rechteckförmig ausgebildet ist, wobei dessen als Laufflächen für die Stütz- bzw. Laufrollen von Laufwagen und/oder endlosem Förderorgan vorgesehene Innenflächen einen Abstand zueinander aufweisen, der geringfügig größer ist als der Außendurchmesser der Stütz- bzw. Laufrollen. Hierdurch wird erreicht, daß die Laufwagen und das endlose Förderorgan, kippsicher mit nur geringem Spiel von der Führung, insbesondere der Profilschiene, aufgenommen und geführt werden können.
Durch die erfindungsgemäße Ausbildung der vertikalen Förderstrecken, nämlich ein abwärtsförderndes Trum mit einem aufwärtsfördernden Trum im Bereich von Belade- und Entnahmestation über ein bogenförmiges Umlenkteil und im oberen Bereich von Belade- und Entnahmestation über ein Antriebsrad miteinander zu verbinden, läßt sich auf einfache Weise der Teileförderer als Umlauf- bzw. Endlosförderer ausbilden. Insbesondere ist erfindungsgemäß das bogenförmige Umlenkteil mit einer das endlose Förderorgan, insbesondere die Endlosförderkette, führenden bogenförmigen Führung und einem die Laufrollen von Laufwagen und Gliederkette abstützenden, bogenförmigen Flansch versehen, so daß auch im Bereich des bogenförmigen Umlenkteils ein sicherer sowie geräuscharmer Transport des endlosen Förderorgans zusammen mit den darin eingekoppelten Laufwagen gewährleistet ist. Die Folge hiervon ist wiederum eine ungemindert hohe Leistung bei der Zuführung von Wäschestücken zu einer Mangel oder dergleichen.
Zur Trennung der Klammern bzw. der diese aufnehmenden Laufwagen von dem endlosen Förderorgan, insbesondere von der Förderkette, ist jedem Antriebsrad im oberen Bereich der Belade- und Entnahmestation ein Entkoppler nach dem aufwärtsfördernden Trum zugeordnet. Des weiteren ist im Bereich der Beladestation erfindungsgemäß ein mit dem Antriebsrad zusammenwirkender Fototaster angeordnet, um das endlose Förderorgan nach der Beladung einer jeweiligen Klammer mit dem entsprechenden Wäschestück starten zu können. Das zuvorige Anhalten der entsprechenden Klammern in der Be- und Entladestation erfolgt durch einen dem Antriebsrad des endlosen Förderorgans nachgeordneten Taktgeber, der in Verbindung mit einer speichervorprogrammierbaren Steuerung die jeweilige Klammer in vorgesehener Stellung positioniert.
Darüber hinaus liegt es im Rahmen der Erfindung, die Vorrichtung derart auszugestalten, daß die Klammer im Bereich einer Anschluß- bzw. Verbindungsförderstrecke in einer geneigten Führung, insbesondere in einer geneigten Profilschiene, ausschließlich infolge ihres Eigengewichts vom oberen Bereich der Beladestation zum oberen Bereich der Entnahmestation mit dem Wäschestück und vom oberen Bereich der Entnahmestation zum oberen Bereich der Beladestation ohne Wäschestück bewegbar ist. In besonderer Ausgestaltung der Erfindung ist das Antriebsrad mit dem Entkoppler im oberen Bereich der Beladestation bzw. Entnahmestation niveaumäßig höher gelegen als ein zur Einspeisung der Klammer bzw. des Laufwagens in das endlose Förderorgan, insbesondere in die Endlosförderkette, vorgesehener Vereinzeler im oberen Bereich der Entnahmestation bzw. der Beladestation. Durch eine derartige Ausgestaltung läßt sich mit nur geringem konstruktivem Aufwand eine besonders störunanfällige Anordnung eines Teileförderers erreichen, der infolgedessen eine hohe Leistung bei der Zuführung von Wäschestücken zu einer Mangel oder dergleichen aufweist und dennoch einen sicheren Transport der Klammern bzw. der Laufwagen und damit zusammenhängend der Wäschestücke gewährleistet. Damit gleichzeitig einhergehend lassen sich auch die zwangsläufig bei dem Betrieb eines solchen Teileförderers hervorgerufenen Geräusche stark abschwächen. Ganz unabhängig von alledem lassen sich mit einer solchen Fördererführung, ohne deren Funktionsweise auch nur geringfügig zu verschlechtern, Energieeinsparungen von beträchtlicher Höhe erzielen.
Die Merkmale weiterer Unteransprüche dienen der zweckmäßigen Ausgestaltung des Vereinzelers, der jeweils zwischen einem nach der geneigten Führung, insbesondere nach der geneigten Profilschiene, angeordneten Klammerspeicher und einer die Klammern bzw. Klammerwagen mit dem endlosen Förderorgan, insbesondere mit der Endlosförderkette, des abwärtsfördernden Trums zusammenführenden Kopplungsweiche angeordnet ist. Erfindungsgemäß wirkt insbesondere jeder Vereinzeler mit einem im oberen Bereich der Belade- und Entnahmestation, vorzugsweise am Antriebsrad einer jeden vertikalen Förderstrecke, angeordneten Impulszähler zusammen. Dieser Impulszähler zählt im Bereich des Antriebsrades die Kettenteilung und steuert hierbei die Einspeisung der mit jeweils einer Klammer versehenen Laufwagen in das abwärtsfördernde Trum, so daß diese Laufwagen mit deren Laufrollen positionsgerecht zwischen benachbarten Laufrollen des endlosen Förderorgans, insbesondere der Endlosförderkette, eintreten.
Weiter liegt es im Rahmen der Erfindung, jeden Vereinzeler derart auszubilden, daß durch Betätigung einer Schwenkeinrichtung ein Laufwagen freigegeben und gleichzeitig der diesem Laufwagen nachfolgende Laufwagen zurückgehalten wird. Dabei besteht jeder Vereinzeler nach der Erfindung aus einem drehbar an einem ortsfesten Tragmittel gelagerten und mit der Schwenkeinrichtung zusammenwirkenden mehrarmigen Hebel, welcher im wesentlichen drei, von dessen Anlenkung etwa gleichmäßig abstehende Arme, aufweist. Durch die besondere Anordnung dieser drei Arme zueinander sowie deren spezielle Ausgestaltung wird erreicht, daß der jeweils vorderste Laufwagen mit der dazugehörigen Klammer auf ein Signal des entsprechenden Impulszählers hin zur Einspeisung in das endlose Förderorgan von dem Vereinzeler freigegeben, der diesem Laufwagen nachfolgende Laufwagen jedoch vom Vereinzeler zurückgehalten wird. Besonders vorteilhaft läßt sich dies konstruktiv in der Weise bewerkstelligen, daß ein vorderer hakenförmig ausgebildeter Arm des mehrarmigen Hebels eine Vorderseite des Tragblechs vom jeweils vordersten Laufwagens in der Zurückhaltestellung umgreift, während in der Freigabestellung ein hinterer Arm des mehrarmigen Hebels des Vereinzelers in die jeweilige Ausnehmung im unteren Steg des Tragblechs des nachfolgenden Laufwagens eingreift, wodurch sich, wie die Praxis gezeigt hat, mit einfachen baulichen Maßnahmen eine außerordentlich zuverlässiger Funktionsweise eines derartigen erfindungsgemäßen Vereinzelers erhalten läßt.
Die Erfindung wird anhand der nachfolgenden Beschreibung bevorzugter Ausführungsbeispiele noch näher erläutert.
In der Zeichnung zeigt
Fig. 1 eine schematisch dargestellte Vorrichtung zum Zuführen von Wäschestücken zu einer Mangel in verkleinertem Maßstab,
Fig. 2 eine Seitenansicht einer Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Laufwagens in einer gegenüber der Fig. 1 vergrößerten Darstellung,
Fig. 3 einen Vertikalschnitt längs der Linie III-III in Fig. 2 durch den Laufwagen,
Fig. 4 eine Draufsicht auf einen teilweise mittleren Schnitt längs der Linie IV-IV in Fig. 5 durch eine Ausführungsform eines erfindungsgemäßen endlosen Förderorgans,
Fig. 5 einen teilweisen mittleren Schnitt durch eine Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Führung zusammen mit einem endlosen Förderorgan mit angekoppeltem Laufwagen und daran angebrachter erfindungsgemäßer Klammer im Bereich einer Förderstrecke in gegenüber der Fig. 1 vergrößerter Darstellung,
Fig. 6 einen teilweisen Schnitt durch die Führung längs der Linie VI-VI in Fig. 5,
Fig. 7 eine Draufsicht auf einen teilweise mittleren Schnitt durch die Führung längs der Linie VII-VII in Fig. 5,
Fig. 8 eine teilweise Darstellung einer Ausführungsform eines erfindungsgemäßen bogenförmigen Umlenkteils im Bereich der Entnahmestation entsprechend der Einzelheit VIII in Fig. 1 in gegenüber der Fig. 1 vergrößerter Darstellung,
Fig. 9 einen Vertikalschnitt IX-IX durch das bogenförmige Umlenkteil der Fig. 8,
Fig. 10 einen Vertikalschnitt analog zur Fig. 9 durch eine Ausführungsform eines erfindungsgemäßen bogenförmigen Umlenkteils im Bereich einer Beladestation, und
Fig. 11 eine Darstellung einer Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Vereinzelers entsprechend der Einzelheit XI in Fig. 1 in gegenüber der Fig. 1 vergrößerter Darstellung.
Die in der Fig. 1 dargestellte Vorrichtung zum Zuführen von Wäschestücken 10 von einem Wäschebehälter 11 zu einer Mangeleingabemaschine 12 besteht aus einer Beladestation 13, einer vertikalen Förderstrecke 14 im Bereich der Beladestation 13, einer Schwenkkraftförderstrecke 15, einer vertikalen Förderstrecke 16 sowie einer Eingabestation 17.
Die Zuführung von Wäschestücken 10 erfolgt über Klammern 18, die im Kreislauf gemäß Pfeilrichtung 19 in der Zuführvorrichtung bewegt und geführt werden. Dabei sind die Klammern 18 im Bereich einer jeden vertikalen Förderstrecke 14, 16 mit einem endlosen Förderorgan gekoppelt, das hier als eine Förderkette 20 ausgebildet ist, die in der Führung 21 läuft.
Die Klammern 18 sind jeweils an einem in der Führung 21 bewegbaren Laufwagen 22 angeordnet. Gemäß den Fig. 2 und 3 besteht der ohne die Klammer 18 dargestellte Laufwagen 22 aus dem Tragblech 23, das im wesentlichen senkrecht in Bewegungsrichtung ausgerichtet und von zwei voneinander weggerichteten Stegen 24, 25 gebildet ist. Während an dem in der Fig. 2 oberen Steg 24 zwei voneinander beabstandete Paare von Laufrollen 26 vorgesehen sind, ist an dem in Fig. 2 unteren Steg 25 die hier nicht gezeigte Klammer 18 angeordnet. Des weiteren ist der eine Steg 24 des Tragblechs 23 im Querschnitt etwa U-förmig ausgebildet, wobei an dessen beiden Außenschenkeln 27 außenseitig die Laufrollen 26 angeordnet sind und an einem Mittelschenkel 28 der andere Steg 25 des Tragblechs 23 etwa mittig angeordnet ist. Jede Laufrolle 26 ist jeweils einzeln über eine zur Bewegungsrichtung querverlaufende, horizontale und mittig unterbrochene Achse 29 mit dem Steg 24 des Tragblechs 23 verbunden. Damit die Laufrollen 26 nicht mit ihren Innenseiten 30 mit der Außenseite 31 des jeweiligen Außenschenkels 27 des Stegs 24 des Tragblechs 23 in Berührung kommen, ist jede Laufrolle 26 von dem Steg 24 des Tragblechs 23 über ein Distanzstück 32 geringfügig beabstandet.
Des weiteren weist jeder Außenschenkel 27 eine Ausnehmung 34 auf, die zwischen den beiden, jeweils an den Außenschenkeln 27 angeordneten, zur Bewegungsrichtung querverlaufenden, horizontalen Achsen 29 der Laufrollen 26 vorgesehen sind. Die Ausnehmung 34, die der Aufnahme einer zur Bewegungsrichtung querverlaufenden, horizontalen Achse 35 (Fig. 7) des endlosen Förderorgans 20 dient, ist etwa mittig zwischen den Achsen 29 der Laufrollen 26 an jedem Tragschenkel 27 des Stegs 24 des Tragblechs 23 angeordnet. Des weiteren weist die Ausnehmung 34 eines jeden Außenschenkels 27 eine sich von dem Steg 25 abgewandt verbreiternde Öffnung 36 auf. Die sich verbreiternde Öffnung 36 ist aus zwei von dem anderen Steg 25 abgewandt verlaufenden Abschrägungen 37 gebildet, an die sich ein Bereich 38 anschließt, der geringfügig größer ist als der Durchmesser der zur Bewegungsrichtung querverlaufenden, horizontalen Achse 35 der Förderkette 20. An den Bereich 38 der verbreiterten Öffnung 36 schließt sich noch eine dem Steg 25 des Tragblechs 23 zugewandte Hinterschneidung 39 an, die vom in der Fig. 3 (oberen) Steg 24 bis in einen (kurzen) Teil des sich daran anschließenden (unteren) Stegs 25 erstreckt, was deutlich aus der Fig. 3 hervorgeht.
In Fig. 4 ist ein Ausschnitt der Förderkette 20 gezeigt, die aus einer an sich bekannten Gliederkette mit einzelnen Kettengliedern 41 und mit in Abstand voneinander angeordneten Paaren von Stützrollen 43 besteht. Dabei ist jede Stützrolle 43 jeweils einzeln über eine zur Bewegungsrichtung querverlaufende, horizontale Achse 35 mit der Förderkette 20 verbunden und von der Förderkette 20 über Distanzstücke 44 beabstandet. Der Abstand zwischen jeder Laufrolle 43 und der Förderkette 20 ist dabei größer als der Außenabstand der parallelen Außenschenkel 27 am Steg 24 des Tragblechs 23.
Fig. 2 bis 4 zeigen schließlich noch im einzelnen den Aufbau der Laufrollen 26 der Laufwagen 22 sowie der Stützrollen 43 der Förderkette 20. Jede Laufrolle 26 des Laufwagens 22 ist hierbei vorzugsweise aus einem Wälzlager gebildet, das von der entsprechenden, zur Bewegungsrichtung querverlaufenden, horizontalen Achse 29 (Achsstummel) am Tragblech 23 aufgenommen und an dieser mittels Sprengring 46 oder dergleichen gesichert ist. Das Wälzlager besteht hierbei aus einem inneren und äußeren Lagerring 47, 48, vorzugsweise aus Kunststoff, sowie hier kugelförmigen Wälzkörpern 49 aus Stahl. Der äußere Laufring 48 kann im Bedarfsfall im Bereich seiner äußeren Laufringfläche noch zusätzlich mit einer Gummischicht überzogen sein. Dagegen ist entsprechend Fig. 4 als Stützrolle 43 der Förderkette 20 ein Laufring 51 aus Kunststoff vorgesehen, dessen äußere Laufringfläche 50 mit einem Gummimantel 52 überzogen ist. Der Laufring 51 ist von der entsprechenden zur Bewegungsrichtung querverlaufenden, horizontalen Achse 35 aufgenommen und an dieser mittels eines Sprengrings 53 oder dergleichen gesichert. Es ist jedoch ebenso denkbar, im Bedarfsfall die Stützrollen 43 der Förderkette 20 entsprechend den Laufrollen 26 des Laufwagens 22 als Wälzlager auszugestalten.
In den Fig. 5 bis 7 ist eine als Profilschiene 21 ausgebildete Führung zusammen mit der Förderkette 20, einem darin eingekoppelten Laufwagen 22 sowie einer hieran angebrachten Klammer 18 gezeigt. Die Profilschiene 21 besteht aus einem Hohlprofil 54 mit zwei Teilen 55, 56. Der eine Teil 55, der der Aufnahme und Bewegung des Laufwagens 22 und/oder der Förderkette 20 dient, besitzt in etwa die Querschnittsform des Laufwagens 22 und ist mit einem mittigen, der Klammer 18 zugewandten Längsschlitz 57 versehen. Der andere Teil 56 des Hohlprofils 54 ist von der Klammer 18 abgewandt und dient der Befestigung der Profilschiene, beispielsweise über eine Ausnehmung 58, an einem nicht näher dargestellten Tragmittel. Der Teil 55 der Profilschiene 21 ist etwa rechteckförmig ausgebildet, wobei die als Laufflächen 59 für die Laufrollen 26, der Laufwagen 22 und/oder der Förderkette 20 vorgesehenen Innenflächen einen Abstand 60 zueinander aufweisen, der geringfügig größer ist als der Durchmesser 61 der Laufrollen 26. Der mittige Längsschlitz 57 des einen Teils 55 der Profilschiene 21 ist seinerseits größer als die Dicke 45 des Stegs 25 des Tragblechs 23. Des weiteren entspricht die durch den mittigen Längsschlitz 57 geteilte Lauffläche 59 auf jeder Seite des Tragblechs 23 wenigstens der Breite 62 der entsprechenden Laufrolle 26. Die Seitenwände 63 des einen Teils 55 der Profilschiene 21 verlaufen etwas schräg zu der durch den mittigen Längsschlitz 57 geteilten Lauffläche 59, wobei die Schräge vorzugsweise nur bis etwa zum halben Durchmesser 61 der Laufrolle 26 ragt.
Die in Fig. 8 dargestellte vertikale Förderstrecke 14, 16 besteht jeweils aus einem abwärtsfördernden Trum 64 und einen aufwärtsfördernden Trum 65. Im Bereich der Belade- und Entnahmestation 13, 17 sind die Trume 64 und 65 über ein bogenförmiges Umlenkteil 66 und im oberen Bereich 67 der Belade- und Entnahmestation 13, 17 über ein Antriebsrad 68 miteinander verbunden. Entsprechend den Fig. 8 bis 10 ist das bogenförmige Umlenkteil 66 mit einer bogenförmigen Führung 69, über die die Förderkette 20 geführt wird, und mit einem bogenförmigen Flansch 70, der die Laufrollen 26 von den Laufwagen 22 und die Stützrollen 43 der Förderketten 20 abstützt, versehen. Des weiteren weist das bogenförmige Umlenkteil 66 im Bereich der Eingabestation 17 eine die Klammer 18 betätigbare Schaltkurve 71 auf, die ihrerseits aus zwei Schaltelementen 72 besteht. Die Schaltelemente 72 sind hierbei jeweils seitlich des mittigen Längsschlitzes 57 des bogenförmigen Flansches 70 angeordnet und überragen den bogenförmigen Flansch 70 ellipsenförmig.
Entsprechend Fig. 1 ist des weiteren jedem Antriebsrad 68 im oberen Bereich 67 der Belade- und Entnahmestation 13, 17 ein Entkoppler 73 nach dem aufwärtsfördernden Trum 65 zugeordnet, der jeweils zur Trennung eines Laufwagens 22 mit einer Klammer 18 von der Förderkette 20 dient. Im Bereich der Beladestation 13 ist ein Fototaster 74 angebracht, der zum Starten der Förderkette 20 nach der Beladung der Klammer 18 mit einem Wäschestück 10 dient, also einen Antriebsmotor für das Antriebsrad 68 aktiviert. Darüber hinaus ist hier die vertikale Fördserstrecke 16 der Eingabestation 17 aus der Vertikalen mittels einer Schwenkeinrichtung 75 in Form eines Hydraulik- oder Druckluftsystems verschwenkbar ausgebildet.
Im Bereich der Schwerkraftförderstrecke 15 ist die Profilschiene 21 schräggeneigt. Weiterhin ist das Antriebsrad 68 mit dem Entkoppler 73 im oberen Bereich 67 der Beladestation 13 bzw. der Eingabestation 17 niveaumäßig höher gelegen als ein Vereinzeler 76, der im oberen Bereich 67 der Eingabestation 17 bzw. der Beladestation 13 angeordnet ist und der Einspeisung der Klammer 18 in die Förderkette 20 dient.
In Fig. 11 ist der Vereinzeler 76 näher dargestellt. Demnach ist der Vereinzeler 76 jeweils zwischen einem Klammerspeicher 77, der seinerseits nach der geneigten Profilschiene 21 vorgesehen ist, und einer Kopplungsweiche 78 angeordnet, die die Klammer 18 mit der Förderkette 20 des abwärtsfördernden Trums 64 zusammenführt. Der Vereinzeler 76 wirkt mit einem nicht näher dargestellten Impulszähler zusammen, der im oberen Bereich 67 der Belade- und Entnahmestation 13, 17, und hier vorzugsweise am Antriebsrad 68, einer jeden Förderstrecke 14, 16 angeordnet ist und zur Förderstreckensteuerung dient.
Wie sich des weiteren aus Fig. 11 entnehmen läßt, ist jeder Vereinzeler 76 so ausgebildet, daß durch Betätigung einer Schwenkeinrichtung 80 ein Laufwagen 22 freigegeben und gleichzeitig der diesem nachfolgende Laufwagen 81 zurückgehalten wird. Jeder Vereinzeler 76 besteht hierbei aus einem schwenkbar an einem Tragmittel 82 oder dergleichen gelagerten und mit der Schwenkeinrichtung 80 zusammenwirkenden mehrarmigen Hebel 83. Ein Drehpunkt 84 des mehrarmigen Hebels 83 liegt oberhalb der geteilten Lauffläche 59 der Profilschiene 21. Im Drehpunkt 84 ist der mehrarmige Hebel 83 mit einer (etwa) mittigen Bohrung 85 versehen, durch die ein die mit dem Tragmittel 82 verbundener Bolzen 86 verläuft.
Des weiteren weist der mehrarmige Hebel 83 im wesentlichen drei von der Bohrung 85 etwa gleichmäßig abstehende Arme 87, 88, 89 auf. Der vordere Arm 87 des mehrarmigen Hebels 83 verläuft in Bewegungsrichtung der Profilschiene 21 und ist mit einem Haken 90 versehen, der der Klammer 18 zugewandt ist und in die Profilschiene 21 zur Führung des Laufwagens 22 hineinragt. Der Arm 87 umgreift mit dem Haken 90 in der Zurückhaltestellung des Laufwagens 22 eine Vorderkante des Tragblechs 23 des vorderen Laufwagens 22. In der Freigabestellung kann der Arm so weit verschwenkt werden, daß er das Tragblech 23 des vorderen Laufwagens 22 freigibt. Der hintere Arm 88 des mehrarmigen Hebels 83 ragt in der Freigabestellung des Laufwagens 22 in den sich im unteren Steg 25 des Tragblechs 23 sich befindenden Teil der Ausnehmung 34 es nachfolgenden Laufwagens 81 hinein.
Schließlich ist als Schwenkeinrichtung 80 ein Hydraulik- oder Druckluftsystem vorgesehen, das am Arm 89 des mehrarmigen Hebels 83 drehbar über einen Bolzen 93 angelenkt ist.
In der Vorrichtung zum Zuführen von Wäschestücken zu einer Mangel oder dergleichen nimmt der mit einer Klammer 18 versehene Laufwagen 22 entsprechend der Pfeilrichtung 19 in Fig. 1 nachfolgend beschriebenen Weg. Der mit der Klammer 18 versehene Laufwagen 22 wird dabei sowohl im Bereich einer jeden vertikalen Förderstrecke 14, 16 von Belade- und Entnahmestation wie auch im Bereich der abwärtsgeneigten Schwerkraftförderstrecke 15 in der Profilschiene 21 weiterbewegt. Während weiterhin im Bereich jeder vertikalen Förderstrecken 14, 16 zusätzlich die angetriebene Förderkette 20 in der Profilschiene 21 zur Förderung des Laufwagens 22 vorgesehen ist, gleitet der Laufwagen 22 längs der Schwerkraftförderstrecke 15 ausschließlich infolge seines Eigengewichts weiter. Das Wäschestück 10 wird aus dem Wäschebehälter 11 von einer Bedienperson 122 teilweise herausgezogen und in die am Laufwagen 22 angebrachte Klammer 18 eingegeben. Der Laufwagen wird hiernach von der Förderkette 20 über das aufwärtsfördernde Trum 65 in den oberen Bereich 67 der Beladestation 13 verbracht. Über den Entkoppler 73 wird der Laufwagen 22 mit dem Wäschestück 10 von der Förderkette 20 getrennt und läuft ausschließlich infolge seines Eigengewichts in der geneigten Profilschiene 21, also entlang der Schwerkraftförderstrecke 15, vom oberen Bereich 67 der Beladestation 13 zum oberen Bereich 67 der Eingabestation 17, der niveaumäßig niedriger gelegen ist als der obere Bereich 67 der Beladestation 13. Hiernach wird der Laufwagen 22 in den Klammerspeicher 77 verbracht und sodann vom Vereinzeler 76 über eine Kopplungsweiche 78 in die Förderkette 20 des abwärtsfördernden Trums 64 der vertikalen Förderstrecke 16 eingegliedert. In der Entnahmestation wird das Wäschestück 10 von einer Bedienungsperson 123 aus der Klammer 18 herausgezogen und einer Mangeleingabemaschine 12, Mangel oder dergleichen zugeführt. Der Laufwagen 22 mit der Klammer 18 ohne Wäschestück 10 wird hiernach durch das aufwärtsfördernde Trum 65 der Steigförderstrecke 16 in den oberen Bereich 67 der Eingabestation 17 mit der Förderkette 20 gefördert. In dem Entkoppler 73 wird der Laufwagen 22 von der Förderkette 20 wiederum getrennt und bewegt sich ausschließlich über sein Eigengewicht von dem oberen Bereich 67 der Entnahmestation 17, zu dem oberen Bereich 67 der Beladestation 13 auf der schräggeneigten Schwerkraftförderstrecke 15 zurück. In diesem Fall ist der obere Bereich 67 der Eingabestation 17 niveaumäßig höher gelegen als der obere Bereich 67 der Beladestation 13. Im oberen Bereich 67 der Beladestation 13 wird der Laufwagen 22 mit der daran angeordneten Klammer 18 wiederum mit der Förderkette 20 im Bereich der vertikalen Förderstrecke 14 nach abermaligem Durchlaufen des Klammerspeichers 77, des Vereinzelers 76 und der Kopplungsweiche 78 zusammengebracht. An der Beladestation 13 steht die Klammer 18 zur erneuten Aufnahme eines Wäschestücks 10 wiederum der Bedienungsperson 122 zur Verfügung.
Die Erfindung ist nicht auf die dargestellten Ausführungsformen beschränkt. Beispielsweise wäre es durchaus denkbar, im Bedarfsfall auch im Bewreich der Beladestation 13 eine Schaltkurve 71 mit den dazugehörigen Schaltelementen 72 vorzusehen, so daß auch hier beim Beladen der Klammer ausschließlich eine geringere Klemmkraft wirkt. Dies könnte vorteilhaft sein, wenn die Wäschestücke 10 gänzlich von Hand durch eine Bedienungsperson 122 aus dem Wäschebehälter 11 herausgezogen und infolgedessen zugleich von anderen Wäschestücken entknäult werden würde. In diesem Falle wären größere Klemmkräfte nicht notwendig, die Eingabe des Wäschestücks 10 in die Klammer aber noch um einiges leichter gemacht. Die Vorrichtung könnte dann auch mit herkömmlichen Klammern, die nur ein einziges Klemmorgan aufweisen, vorgesehen sein.

Claims (22)

1. Vorrichtung zum Zuführen von Wäschestücken zu einer Eingabestation einer Mangel oder dergleichen, bei der die Wäschestücke mit jeweils einer Klammer von einer Beladestation über mindestens eine vertikale oder geneigte Förderstrecke und wenigstens eine Anschluß- bzw. Verbindungsförderstrecke einer Entnahmestation zuführbar sind, und die Klammern an verfahrbaren Laufwagen angeordnet sind, die in Längsrichtung der Förderstrecke aufeinanderfolgende, in einer Führung (Profilschiene) der jeweiligen Förderstrecke laufende Laufrollen aufweisen, wobei die Laufwagen zum Antrieb wenigstens im Bereich der vertikalen Förderstrecke mit einem in der Führung laufenden Förderorgan (Förderkette) in Kontakt bringbar sind, dadurch gekennzeichnet, daß jeder Laufwagen (22) zur formschlüssigen Verbindung mit dem Förderorgan (Förderkette 20) bzw. einem daran angeordneten Kupplungsorgan mindestens eine Ausnehmung (34) aufweist, die im Bereich zwischen den Laufrollen (26) angeordnet ist und zur Aufnahme einer quer zur Längsrichtung der Förderstrecke verlaufenden Achse (35) des Förderorgans (Förderkette 20) ausgebildet ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Förderorgan als Förderkette (20) mit seitlich angeordneten Stützrollen (43) ausgebildet ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Laufwagen (22) ein Fahrgestell mit an Tragblechen (23) angeordneten Schenkeln (27) aufweisen, die von der Förderkette (20) teilweise umgriffen werden.
4. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Laufwagen (22) einen aus der als Profilschiene (21) ausgebildeten Führung herausragenden Halter zum Anbringen der Klammer (18) aufweisen, wobei der Halter durch einen vorzugsweise teilweise aus der Profilschiene (21) herausragenden Steg (25) am Tragblech (23) gebildet ist.
5. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß in jedem Tragschenkel (27) der Laufwagen (22) mittig eine insbesondere nach oben offene Ausnehmung (34) angeordnet ist, wobei der Laufwagen (22) mit den Ausnehmungen (34) beider Tragschenkel (27) an das insbesondere durch eine Achse (35) der Förderkette (20) gebildete Kupplungsorgan ankuppelbar ist.
6. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Ausnehmungen (34) nach außen trichterförmig erweitert sind.
7. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Förderkette (20) mit in Abständen auf Achsen (35) der Förderkette (20) angeordneten Stützrollen (43) versehen ist zur Abstützung der Förderkette (20) in der Profilschiene (21), wobei jeder Laufwagen (22) im Bereich einer Achse (35) an die Förderkette (20) ankuppelbar ist, derart, daß sich die Laufrollen (26) der Laufwagen (22) auf beiden Seiten der Förderkette (20) befinden.
8. Vorrichtung nach Anspruch 1 sowie einem oder mehreren der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß jede die Stützrollen (43) tragende Achse (35) der Förderkette (20) zwei Kettenglieder (41) miteinander verbindet.
9. Vorrichtung nach Anspruch 1 sowie einem oder mehreren der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß jede Laufrolle (26) und/oder Stützrolle (43) ein Wälzlager aufweist bzw. hieraus gebildet ist, dessen Lagerringe (47, 48) insbesondere aus Kunststoff und dessen Wälzkörper (49) insbesondere aus Stahl bestehen, wobei der äußere Lagerring (48) jeder Laufrolle (26) und/oder Stützrolle (43) vorzugsweise mit einer äußeren Laufringfläche (50), insbesondere aus elastischem Material (Gummi oder dergleichen), versehen ist.
10. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Profilschiene (21) einen mittigen Längsschlitz (57) aufweist und daß auf gegenüberliegenden Seiten des Längsschlitzes (57) Laufflächen (59) für die Laufrollen (26) und die Stützrollen (43) vorhanden sind.
11. Vorrichtung nach Anspruch 1 sowie einem oder mehreren der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Beladestation (13) und der Entnahmestation (17) jeweils eine im wesentlichen vertikal verlaufende Steigförderstrecke (vertikale Förderstrecke 14, 15) zugeordnet und ein abwärtsförderndes Trum (64) mit einem aufwärtsfördernden Trum (65) jederr vertikalen Förderstrecke (14, 16) durch ein bogenförmiges Umlenkteil (66) verbunden ist.
12. Vorrichtung nach Anspruch 1 sowie einem oder mehreren der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Beladestation (13) bzw. Entnahmestation (17) insbesondere vor der anschließenden Anschluß- bzw. Verbindungsförderstrecke (Schwerkraftföderstrecke 15) ein zur Trennung der Laufwagen (22) von der Förderkette (20) vorgesehener Entkoppler (73) zugeordnet ist.
13. Vorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß in einem dem Umlenkteil (66) gegenüberliegenden oberen Bereich (67) der Beladestation (13) und der Entnahmestation (17) jeder Steigförderstrecke (vertikale Förderstrecke 14, 16) ein Antriebsrad (68) für die Förderkette (20) angeordnet ist, das dem jeweiligen Entkoppler (73) zugeordnet ist.
14. Vorrichtung nach Anspruch 1 sowie einem oder mehrere der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens im Bereich der Beladestation (13) ein mit dem Antriebsrad (68) der Förderkette (20) zusammenwirkendes Betätigungsorgan (Fototaster 74) angeordnet ist zum Starten der Förderkette (20) nach der Beladung einer Klammer (18) an der Beladestation (13).
15. Vorrichtung insbesondere nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Laufwagen (22) längs der Anschluß- bzw. Zwischenförderstrecke (Schwerkraftförderstrecke 15) ausschließlich infolge ihres Eigengewichts bewegbar sind, vorzugsweise längs der im Bereich der Anschluß- bzw. Verbindungsförderstrecke (Schwerkraftförderstrecke 15) leicht geneigt abwärts verlaufenden Profilschienen (21).
16. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß zum Einspeisen der Laufwagen (22) in die Förderkette (20) der jeweiligen vertikalen Förderstrecke (14, 16) jeweils mindestens ein Vereinzeler (76) vorgesehen ist.
17. Vorrichtung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß die Vereinzeler (76) niveaumäßig niedriger gelegen sind als die Antriebsräder (68) und die Entkoppler (73).
18. Vorrichtung nach Anspruch 16 oder 17, dadurch gekennzeichnet, daß jeder Vereinzeler (76) zwischen einem am Ende mindestens einer Anschluß- bzw. Verbindungsförderstrecke (Schwerkraftförderstrecke 15) angeordneten Speicher (77) und einer den jeweiligen Laufwagen (22) am Beginn des abwärtsfördernden Trums (64) der Steigförderstrecken (vertikale Förderstrecken 14, 16) mit der Förderkette (20) zusammenführenden Kopplungsweiche (78) angeordnet ist.
19. Vorrichtung nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß jeder Vereinzeler (76) mit einem im oberen Bereich der Beladestation (13) bzw. der Entnahmestation (17), vorzugsweise dem Antriebsrad (68) jeder Förderstrecke (14, 16) zugeordneten, zur Förderstreckensteuerung dienenden Impulszähler zusammenwirkt.
20. Vorrichtung nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß jeder Vereinzeler (76) mindestens einen von einer Schwenkeinrichthung (80) betätigbaren mehrarmigen Hebel (83) aufweist, der um einen etwa mittigen, ortsfesten Drehpunkt (84) schwenkbar ist und durch den jeweils ein Laufwagen (22) freigebbar und gleichzeitig der nachfolgende Laufwagen (81) zurückhaltbar ist.
21. Vorrichtung nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, daß ein vorderer Arm (87) des mehrarmigen Hebels (83) mit einem vor einen ersten Laufwagen (22) ragenden Haken (90) versehen ist, ein hinterer Arm (88) des mehrarmigen Hebels (83) zum Eingriff in die Ausnehmung (34) des nachfolgenden Laufwagens (81) ausgebildet ist, und ein oberer Arm (89) des mehrarmigen Hebels (83) mit der Schenkeinrichtung (80) verbunden ist.
22. Vorrichtung nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, daß der hintere Arm (88) in der Freigabestellung des vorderen Laufwagens (22) in die jeweilige Ausnehmung (34) im Schenkel (25) des Tragblechs (23) des nachfolgenden Laufwagens (81) eingreift.
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