DE4014737A1 - Verfahren zur bestimmung von physikalischen groessen von wiederaufladbaren elektrischen energiespeichern und vorrichtung zur durchfuehrung des verfahrens - Google Patents
Verfahren zur bestimmung von physikalischen groessen von wiederaufladbaren elektrischen energiespeichern und vorrichtung zur durchfuehrung des verfahrensInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Bestimmung von
physikalischen Größen von wiederaufladbaren elektrischen
Energiespeichern und Vorrichtung zur Durchführung
des Verfahrens.
Wiederaufladbare (reversible) elektrische Energiespeicher
werden heute in sehr vielen Bereichen eingesetzt,
um den Betrieb von elektrischen Geräten netzunabhängig
zu gewährleisten. Die gegenwärtig am meisten verbreiteten
Typen sind Blei-Akkus, Nickel-Cadmium-Akkus, Natrium-
Schwefel-Akkus und Lithium-Fluor-Akkus. Neben
vielen Vorteilen, die damit verbunden sind, bringt ihr
Einsatz auch Probleme mit sich, z. B. die höheren Kosten
und den Wartungsaufwand, hauptsächlich aber den
begrenzten Energievorrat. Nun aber ist die Tatsache,
daß die entnehmbare Energie endlich ist und der verwendete
Akku irgendwann ausgetauscht oder wieder aufgeladen
werden muß, als solche durchaus zu verschmerzen.
Die eigentliche Schwierigkeit besteht darin, daß man
oft nicht weiß, wann dies sein wird, d. h. wie lange man
sein Gerät mit dem aktuell verwendeten Akku noch betreiben
kann bzw. wieviel Energie/Ladung sich noch im
Akku befindet.
In einigen Anwendungsbereichen sind diese Einschränkungen
nur ärgerlich oder teuer; in vielen Fällen
führen sie aber auch dazu, daß ganz auf den Einsatz von
Akkus verzichtet wird. Es werden dann meistens die
nicht reversiblen umweltbelastenden Primärzellen
eingesetzt, die ab einem gewissen Verbrauch
(Zyklenzahl) teurer und extrem umweltbelastend sind,
aber hinsichtlich der Ladungsinformation weniger Probleme
aufweisen, da sich die fortgeschrittene Entladung
rechtzeitig durch einen Spannungsrückgang bemerkbar
macht. Die sicherheitsrelevanten Bereiche wie Medizin,
Verkehr, Feuerwehr etc. sind an erster Stelle zu
nennen, aber auch viele Hobby-Anwendungen (z. B.
Tauchen, Bergsteigen, Modellbau) öffnen sich dem Akkueinsatz
nur langsam oder bisher noch gar nicht.
Der Grund dafür liegt in dem Verhalten der meisten
aufladbaren Batterien, wie es in Abb. 1 am Beispiel des
weit verbreiteten NiCd-Akkus dargestellt ist:
Vor dem plötzlichen und steilen Spannungsabfall kurz vor der völligen Entladung ist eine lange Phase mit nahezu konstanter Spannung zu erkennen; während ca. 90% der Entladedauer (bei konstantem Strom) ändert sich die Spannung nur um weniger als 10%. Diese Eigenschaft ist zunächst eine günstige Voraussetzung, denn eine nahezu konstante Spannung während fast der gesamten Betriebsdauer des Akkus sorgt in dieser Zeit für die volle Leistungsfähigkeit des Geräts. Auf der anderen Seite wird aber der Punkt C in der dargestellten Entladekurve, nämlich die Stelle, an der spätestens eine erneute Aufladung erfolgen muß, erst zu einem Zeitpunkt erkennbar, an dem nur noch wesentlich weniger als 10% der Gesamtladung verfügbar sind und die Spannungsversorgung danach sehr bald völlig zusammenbricht.
Vor dem plötzlichen und steilen Spannungsabfall kurz vor der völligen Entladung ist eine lange Phase mit nahezu konstanter Spannung zu erkennen; während ca. 90% der Entladedauer (bei konstantem Strom) ändert sich die Spannung nur um weniger als 10%. Diese Eigenschaft ist zunächst eine günstige Voraussetzung, denn eine nahezu konstante Spannung während fast der gesamten Betriebsdauer des Akkus sorgt in dieser Zeit für die volle Leistungsfähigkeit des Geräts. Auf der anderen Seite wird aber der Punkt C in der dargestellten Entladekurve, nämlich die Stelle, an der spätestens eine erneute Aufladung erfolgen muß, erst zu einem Zeitpunkt erkennbar, an dem nur noch wesentlich weniger als 10% der Gesamtladung verfügbar sind und die Spannungsversorgung danach sehr bald völlig zusammenbricht.
Die einzigen ohne Eingriffe in den Akku meßbaren Größen
sind Stromstärke und Temperatur, die durch die Umgebung
vorgegeben werden, und die Spannung, die sich bei diesen
Bedingungen an den Elektroden des Akkus einstellt.
Die Nennspannung eines Akkus ist abhängig vom Alter und
von Eigenschaften des Akkus, die der Exemplarstreuung
unterliegen. Da sich die Spannungsänderung im Hauptteil
des Entladevorgangs in derselben Größenordnung wie
die erwähnte Streuung der Nennspannung bewegt, kann die
Spannung allein nur ein sehr schlechtes Maß für den Ladungs-/
Energie-Inhalt des Akkus darstellen. Für die
Bestimmung des Ladezustands sind deshalb Systeme notwendig,
die aus den meßbaren Größen die dafür erforderlichen
Informationen ableiten.
Bei den bislang bekannten Verfahren der Ladezustandsüberwachung
werden die leicht meßbaren Größen des
Prozesses erfaßt (I, T, U, t), die Be-/Entladung von
Beginn des Prozesses an bilanziert und mit Hilfe von
physikalischen Formeln für die Abschätzung des Ladezustands
herangezogen (DE-PS 34 29 145).
Keines der bekannten Verfahren hat sich für die Verwendung
im praktischen Einsatz durchsetzen können. Die
Gründe dafür liegen in der nicht zufriedenstellenden
Meßgenauigkeit und der für einen sinnvollen Einsatz
einzuhaltenden Randbedingungen:
- - Der Ladezustandsüberwachungs-Vorgang muß bei den bekannten Verfahren/Geräten mit einer neuen Batterie gestartet werden; mit bereits gebrauchten Batterien ist dies bisher nicht möglich. Insbesondere bei NiCd-Zellen kommt es häufig vor, daß Batterien mit unbekannter Vorgeschichte eingesetzt werden. Eine Überwachung geht hier in fast allen Fällen von falschen Ausgangsdaten aus, die Bestimmung der verfügbaren Kapazität muß deshalb falsch sein.
- - Während der Lebensdauer der Batterie darf die Spannung nicht auf Null gehen, da sonst die Überwachungseinheit ihr Gedächtnis verliert und nach erneuter Aufladung fälschlicherweise wieder von einer neuen Batterie ausgeht.
- - Doch auch bei vollständiger Einhaltung der erforderlichen Rahmenbedingungen ist noch keine zufriedenstellende Meßgenauigkeit gewährleistet. Es wird nämlich für die indirekte Bestimmung des Ladezustands aus den leicht meßbaren Größen von tabellarisch vorliegenden Abhängigkeiten ausgegangen. Hierbei werden jedoch weder die individuellen Fertigungstoleranzen noch hersteller- und typspezifische Unterschiede berücksichtigt.
Aufgabe der Erfindung ist es daher, ein Verfahren zur Bestimmung
von physikalischen Größen von wiederaufladbaren
elektrischen Energiespeichern und Vorrichtung zur Durchführung
des Verfahrens, wobei die Prozeßeingangsgrößen des Energiespeichers
gemessen und in einem Rechner verarbeitet
werden, dahingehend auszugestalten, daß auch bei Energiespeichern
mit unbekanntem Ladezustand und Vorgeschichte,
eine zuverlässige Aussage über die verfügbare Kapazität sowie
Alter und Wirkungsgrad ermöglicht wird.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch das Verfahren nach
Anspruch 1 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen des Verfahrens
sind in den Unteransprüchen aufgezeigt. Vorrichtungen
zur Durchführung des Verfahrens sind in Anspruch 11 und 12
angegeben.
Eine Einführung zu dem Prinzip des Messens mit Beobachter
ist aus IEEE Transactions on Automatic Control vol. AC-16 No
6 Dec. 71, Seite 596-602, "Introduction to Observers" von
David G. Luenberger, bekannt oder aus IEEE Transactions on
Military, Electronics Vol. 7, 1963, David Luenberger: "Observing
the State of a Linear System", Seite 74-80, Prof.
Zeitz Michael, Bochum, "Nichtlineare Beobachter . . .",
VDI-Verlag, Fortschrittberichte VDIZ, Reihe 8, Nr. 27.
Das indirekte Messen mit Modellen liefert Ergebnisgrößen,
die direkt nicht meßbar sind. Der Vergleich dieser Größen
mit den realen Werten des Prozesses ist allenfalls zu einem
späteren Zeitpunkt (z. B. beim Erreichen der völligen Entladung)
möglich. Vorher aber können nicht erfaßte Einflüsse
den Prozeß verändern, sodaß ein zunächst nicht erkennbarer
Meßfehler bei der indirekt gemessenen Größe entsteht.
Mißt man etwa an den Elektroden eine Spannung im zentralen
Arbeitsbereich des Akkus, so sind daraus - auch nicht bei
der Kenntnis eines geschlossenen Modells - kaum Aussagen
über den Ladezustand des Akkus ableitbar, wenn man es mit
Akkuklassen zu tun hat, die eine flach verlaufende Kennlinie
der Spannung aufweisen.
Erst bei Kenntnis zweier wesentlicher Eigenschaften ist die
Spannung ein signifikantes Merkmal für den Ladezustand; dies
sind die Individualstreuung und der Alterungszustand. Die
hierdurch bedingten Änderungen der Spannung liegen in derselben
Größenordnung wie diejenigen, die sich aus der Änderung
des Ladezustands ergeben.
Eine indirekte Messung z. B. nach DE-OS 37 36 481 geht von einem
neuen Akku bzw. von einem Akku bekannten Alters sowie
von den Katalogwerten für den individuellen Energiespeicher
aus. Individuelle Abweichungen von den Katalogwerten werden
genausowenig berücksichtigt wie Abweichungen des angenommenen
Alters vom tatsächlichen Verschleißzustand.
Das Ergebnis ist eine Aussage über den Ladezustand des
Akkus, die im Extremfall sehr stark von der Realität abweicht,
ohne daß dem Meßsystem über diese Abweichung eine
Rückmeldung gegeben wird.
Dieser Effekt wird mit den erfindungsgemäßen Verfahren vermieden.
Im folgenden soll nun die Erfindung näher erläutert
werden.
Parallel zum Be-/Entladevorgang (Prozeß) läuft eine modellgestützte
Simulation, der dieselben Prozeßeingangsgrößen wie
dem Prozeß zugeführt werden. Die leicht meßbaren Prozeßausgangsgrößen,
in diesem Fall die Spannung U(t), werden mit
den korrespondierenden Werten aus dem Modell verglichen.
Anschließend werden die aktuellen Modellparameter im Sinne
einer Minimierung der Abweichung zwischen realen und modellierten
Prozeßausgangsgrößen angepaßt. Dies führt zu folgenden
vorteilhaften Eigenschaften des Meßsystems, das im
folgenden auch Monitor genannt wird:
- a) Es findet durch das ständige Durchlaufen des Beobachterzyklus immer eine Selbstadaption des Systems statt, die allen hersteller-, typ- und akkuspezifischen Streuungen Rechnung trägt.
- b) Es können Akkus mit unbekannter Vorgeschichte eingesetzt werden, wobei die bekannten Typdaten als Startwerte bei der Adaption dienen.
- c) Nach einem Datenverlust durch Spannungsnulldurchgang kann das System einen neuen Ansatz machen.
- d) Die Anpassung erfolgt automatisch an die aktuelle Kennlinie des Akkumulators. Alle Einflüsse durch die inneren und äußeren Prozeßbedingungen werden berücksichtigt.
- e) Der Beobachter beginnt mit vorgegebenen Werten, z. B. Katalog- oder Literaturwerten, als Modell 0-ter Ordnung. Mit jedem Adaptionszyklus verbessern sich die aktuellen Modellparameter.
In Abb. 2 ist der auf das Beobachterprinzip basierende
Adaptionszyklus dargestellt:
Die leicht meßbaren Prozeß-Eingangs-Größen (1), die Stromstärke,
die Zeit, die Temperatur des Akkus und die der Umgebung,
beeinflussen den realen Prozeß der Be- oder Entladung
(2) und werden gleichzeitig vom Überwachungssystem gemessen
(3).
Am Prozeß stellen sich jetzt zu jedem Zeitpunkt seine Ausgangsgrößen
ein, von denen ein Teil gemessen werden kann, in
diesem Fall die Spannung U(t) (4), ein Teil aber der direkten
Messung verborgen bleibt (5). Dies sind im wesentlichen
die entnehmbare Ladungsmenge (Q(t) und der differentielle
Ladewirkungsgrad η L (t).
Parallel zum realen Prozeß wird eine Modell-Rechnung
durchgeführt (6), bei der die aus der Messung stammenden
Prozeß-Eingangs-Größen an Hand von Modellgleichungen (7) und
den dazugehörigen Modellparametern (8) des aktuellen Prozeßzustands
zur Berechnung der den Prozeß-Ausgangs-Größen
entsprechenden Modell-Ausgangs-Größen Û(t) (9) und (t) und
η L (t) (10) verwendet werden.
Die den nicht meßbaren Prozeß-Ausgangs-Größen entsprechenden
Modell-Ausgangs-Größen (10) können nicht mit ihren
korrespondierenden Größen verglichen werden. Dies geschieht
nur mit dem der Spannung entsprechenden Modellausgangswert.
Bei einem deterministischen, geschlossenen Modell ist die
Übereinstimmung der beiden Spannungswerte zu einer Übereinstimmung
der übrigen Größen dann äquivalent, wenn alle
Parameter in den Modellgleichungen für die Spannung vorkommen.
Es reicht dann aus, die Abweichung der beiden Spannungswerte
(11) zu minimieren, um bei den in (10) angegebenen
Größen ein korrektes Abbild des Prozesses vorzufinden.
Zu diesem Zweck wird aus der Spannungsdifferenz (12) zusammen
mit den Meßwerten aus (3) und den Modell-Eigenschaften
(Gleichungen und Parameter, (7) und (8)) im Sinne
einer Minimierung der Spannungsdifferenz (13) der Satz der
Modellparameter neu berechnet und somit an den aktuellen
Prozeß-Zustand adaptiert (14).
Anschließend wird die Modellrechnung (6) mit den neuen Parametern
erneut durchgeführt. Die dabei errechneten Größen
(10) sind dann das Ergebnis der indirekten Messung.
Dem beschriebenen Beobachterzyklus müssen Modelle in Form
geschlossener Funktionen, wie z. B. Gleichungen nach dem
Peukert-Typ oder aber mehrparametrige Funktionen zu Grunde
liegen. Diese Funktionen können linear oder nichtlinear
sein.
Je mehr geschlossen angebbare Modellgleichungen das System
beschreiben, um so kleiner wird die Menge der möglichen Lösungsvektoren.
Eine eindeutige Lösung der Adaption existiert nur dann,
wenn die Modellfunktionen gerade soviele offene Parameter
enthalten, wie in die Modellgleichungen eingehende Prozeßgrößen
direkt gemessen werden können.
In der Praxis ist es aber meistens so, daß ein System unterbestimmt
ist und es stets Klassen von möglichen Lösungen
gibt, die sich als Unterräume des Lösungsvektorraums darstellen
lassen.
Im Extremfall sind überhaupt keine geschlossenen Modellgleichungen
angebbar, was dazu führt, daß zunächst einmal
alle Lösungsvektoren im Parameterraum im deterministischen
Sinne gleichwertig sind.
Das ist z. B. der Fall, wenn von einem Energiespeicher, dessen
Kennlinie, Alter und Wirkungsgrad unbekannt sind, die
verfügbare Kapazität gemessen werden soll.
Anders sieht es allerdings aus, wenn man die mögichen Lösungsvektoren
unter der Zuhilfenahme von Vorwissen betrachtet.
Dieses Vorwissen beinhaltet zunächst nur das Erfahrungswissen
über die behandelte Akkuklasse im allgemeinen
(z. B. NiCd-Akku, Blei-Akku, Natrium-Akku) sowie über den
Akku-Typ im speziellen (Hersteller, Größe, Nennparameter)
und setzt sich zusammen aus den bzgl. des Prozesses bekannten
Regeln und den dazugehörigen Fakten (Daten).
Kennt man zusätzlich noch individuelle Daten des vorliegenden
den Akkus oder bereits Meßwerte aus dem aktuell laufenden
Prozeß, können auch diese Informationen mittels spezifischer
Richtlinien zur Schätzung des Systemzustands herangezogen
werden.
Wie beim Messen mit Beobachterprinzip werden nach jedem
Meßvorgang die Prozeßausgangsgrößen, in diesem Fall also die
Spannung, mit den korrespondierenden Größen des Modells
verglichen und im Falle von Abweichungen mittels eines regelbasierten
Adaptionsalgorithmus angepaßt. Ein einfaches
Verstärken (bzw. Dämpfen) oder ein Nachstellen in einem
einfachen Regelkreis (z. B. PID-Regler mit einer Zeitkonstanten
deutlich kleiner als die Abtastzyklus-Dauer) reicht
für diesen Zweck nicht aus. Zwar erreichte man damit das
primäre Ziel - nämlich die Minimierung der momentanen Abweichung
-, die Parameter würden dabei aber nicht hinsichtlich
der Plausibilitätskriterien überprüft, die sich aus
dem Erfahrungswissen ergeben.
Dagegen geht bei jedem Schritt in der iterativen regelbasierten
Parameter-Schätzung das gesamte Vorwissen aus dem
vorliegenden Prozeß ein und nur im Fall einer plausiblen
Parameterkonfiguration wird wieder in den Wartezustand zurückgekehrt,
der erst nach dem Vorliegen neuer Meßwerte
wieder verlassen wird.
Unter bestimmten Voraussetzungen (etwa bei größeren Abweichungen
zwischen zwei Meßtakten) kann es dabei erforderlich
werden, die bisher durchlaufene reale Kennlinie nochmal auf
Plausibilität hinsichtlich der neu geschätzten Parameter zu
überprüfen ("Backward Tracing"). Ähnlich verhält es sich
mit dem zukünftig zu erwartenden Prozeßverlauf; auch er muß
dann auf Plausibilität überprüft werden ("Forward Tracing")
und nur bei einem vernünftigen Ergebnis beider Zweige werden
die Parameter als plausibel erklärt.
Findet man für die aktuelle Prozeßkonfiguration keinen
plausiblen Parametersatz auf der Basis derjenigen aus dem
letzten Meßtakt, ist als weiterer Schritt das sogenannte
"Backtracking" anzuwenden. Hierfür werden in regelmäßigen
Abständen die Meß- und Parameterwerte zwischengespeichert,
um im nachhinein auf diese Werte zurückgreifen zu können.
Von dort aus wird dann erneut versucht, unter Berücksichtigung
der Prozeß-Information über die Zwischenzeit auf eine
eher plausible Parameterkonfiguration am aktuellen Arbeitspunkt
zu gelangen.
In bestimmten Situationen (etwa bei Störungen von außen
oder bei Hochstromentladungen) kann auch ein vorzeitiger
Rekalibrierungsvorgang erforderlich werden. Dieser wird
standardmäßig nur an den "Eckpunkten", d. h. beim Umschalten
von Be- und Entladung und umgekehrt, durchgeführt.
Bei dieser Rekalibrierung werden diejenigen Parameter angepaßt,
die sich in der Regel nur wenig ändern und unter
bestimmten Voraussetzungen (bei Volladung oder Totalentladung)
mit den korrespondierenden Größen des Prozesses verglichen
werden können. Ist diese Vergleichsmöglichkeit nicht gegeben
oder gelangt man trotz Anwendung aller beschriebenen Verfahren
nicht mehr zu einer
vernünftigen Parameterkonstellation, müssen diese Parameter
aus dem bis zu diesem Zeitpunkt angesammelten Wissen neu
geschätzt werden.
Die Vorgehensweise bei der heuristischen Parameteranpassung
ist in Abb. 3 schematisch dargestellt. Die Schritte 1 bis 5
entsprechen denen in Abb. 2.
Anders als beim Messen mit Beobachterprinzip kann jedoch
keine Modell-Rechnung stattfinden, weil kein geschlossenes
Gleichungssystem zur Verknüpfung der Meßgrößen aus (3) zur
Verfügung steht. Die rechnerisch ermittelten Prozeß-Ausgangs-
Größen (9) und (10) werden stattdessen nach aus der
Erfahrung stammenden Regeln (15) zusammen mit den bis zu
diesen Zeitpunkt bekannten Daten über den individuellen Akku
(16) geschätzt (17). Danach werden die neu hinzugekommenen
Daten (9), (10), (11) und (12) in die Datenbasis (16) eingetragen
und mit der neuen Konstellation wird eine Reihe
von Plausibilitäts-Prüfungen durchgeführt (18). Führen diese
Prüfungen an einer Stelle zu einem nicht tolerierbaren Widerspruch
mit der Erfahrung, wird eine erneute Schätzung,
möglicherweise unter Verwendung einer der oben beschriebenen
Verfahren, durchgeführt (17). Dieser Schätzungszyklus wiederholt
sich - immer noch auf der Basis einer einzigen neu
hinzugekommenen Messung - solange, bis eine plausible Parameterkonstellation
gefunden wurde (19), die nicht weiter
verbessert werden kann. Diese gilt dann bis zum Zeitpunkt
der darauffolgenden Messung (3).
Der Fall, daß keine plausible Parameterkonstellation gefunden
wird, ist nicht vorgesehen. Mit einem geeigneten Regelsatz
kann dies ausgeschlossen werden. So wird z. B. nach
dem Einsetzen einer vorher unbekannten Batterie und der
Durchführung der ersten Messung kein Parametersatz gefunden
werden, der in allen Belangen so plausibel ist, wie derjenige
im Fall einer Batterie, bei der die letzten 50 Be-
und Entladezyklen im selben Gerät protokolliert wurden.
Hier muß dann die Annahme der Nenngrößen aus der Katalog-
Tabelle für einen neuen Akku solange als plausibel gelten,
bis die Meßdaten auf etwas anderes schließen lassen.
Bei den Plausibilitäts-Prüfungen gibt es also Toleranzfelder
für die Parameter-Konstellation, die auf einen zu erwartenden
Fehler im Meßwert schließen lassen. Da mit der Zeit,
also je länger Monitor und Batterie zusammenarbeiten, die
Toleranzfelder für die Parameter immer enger werden, ist
damit auch eine Verbesserung der Meßwertqualität des Monitors
verbunden.
Die Bestimmung des Ladezustands eines reversiblen elektrischen
Energiespeichers kann, wie oben beschrieben, mittels
indirekter Messung über Modelle durch zwei Verfahren erreicht
werden, die Adaption der Parameter über das Beobachterprinzip
und mit heuristischen Methoden. Beide Ansätze
sind auf beide Teilzweige, den Be- und Entladezweig der
Kennlinie, anwendbar und beschreiben auf deterministische
oder heuristische Weise das Be- und Entladeverhalten des
Akkumulators.
Beide Teilzweige jeweils für sich ermöglichen bereits die
Extraktion ausführlicher Informationen über die aktuellen
Akkuparamter. Jedes Verfahren für sich, aber auch beliebige
Kombinationen, sind für den Einsatz in einer Ausführung des
Monitors denkbar. Dieser kann daher ausgeführt werden als
Bestandteil
- a) nur des Ladegeräts
- b) nur des Verbrauchergeräts
- c) der Batterie
wobei Lösungskombinationen und Mischformen ebenfalls möglich
sind.
Die in 3.1 und 3.2 beschriebenen Methoden stellen Idealfälle
dar, die beide bei realen Akkus praktisch nicht vorkommen.
Weder der Fall, daß ein Akku in seinem gesamten
Arbeitsbereich in Abhängigkeit aller Zustandsvariablen geschlossen
beschreibbar ist, noch ein völliges Fehlen modellartiger
funktionaler Zusammenhänge kommt bei einem der
gängigen Typen zum Tragen. Daher handelt es sich bei den
behandelten Modellansätzen meistens um Kombinationen von
deterministischen und phänomenologischen Funktionen sowie
heuristischen Komponenten. Am Beispiel des NiCd-Akkus wird
im folgenden dargestellt, welche Typen von Gleichungen herangezogen
werden können.
Die Beladespannung des NiCd-Akkus kann aus dem über die
Butler-Volmer-Gleichung abgeleiteten deterministischen Ansatz
für die Durchtrittspannung und einem phänomenologischen
Ansatz für die Differenzspannung dargestellt werden als:
Alle Größen auf der rechten Seite der Gleichung sind mit
Ausnahme der Beladestromstärke I B und des Ladezustands L
geeignet zu wählende Konstanten bzw. Modellparameter (z. B.
u D, U ZG Z, f).
P(L) ist ein Polynom, das durch numerische Approximation
aus gemessenen Kennlinien ermittelt wird. Die Beladestromstärke
kann direkt gemessen werden; der aktuelle Ladezustand
kann aus der Bilanzierung der eingeladenen Ladungsmenge bestimmt
werden, wenn man den differentiellen Ladewirkungsgrad
h L kennt. Dieser ist definiert als die aus einer Ladungseinlagerung
resultierende entnehmbare Ladungsmenge:
Der differentielle Ladewirkungsgrad ist vom Beladestrom und
vom aktuellen Ladezustand abhängig, wobei man diese Abhängigkeit
ebenfalls durch einen phänomenologischen Ansatz darstellen
kann:
η L(L, I B ) = e Pm(L) · I B + P η L ₀(L) (3.3)
P m(L) und P h L ₀(L) sind Polynome (Ordnung ca. n = 5).
Mit dem bekannten differentiellen Ladungswirkungsgrad läßt sich
die tatsächlich verfügbare Ladungsmenge aus der eingelagerten
Ladungsmenge bilanzieren:
und damit kann der modellierte Spannungswert nach (3.1) angegeben
werden.
Soweit der gemischt deterministische und phänomenologische
Modellansatz für die Beladespannung des NiCd-Akkus.
Wird jetzt beispielsweise ein unbekannter NiCd-Akku in ein
Ladegerät mit Monitorfunktion eingesetzt und an seinen
Klemmen die Spannung U(t) und der Strom I(t) gemessen,
stimmt die modellierte Spannung U B(t) nach (3.1) nur dann
mit der gemessenen Spannung überein, wenn es sich um einen
- - neuen
- - leeren
- - keiner Exemplarstreuung unterliegenden
NiCd-Akku handelt. In allen anderen Fällen gibt es eine
Spannungsdifferenz, für deren Ausgleich es zunächst einmal
die Möglichkeit gibt, ca. 20 Parameter der Gleichungen 3.1
und 3.3 zu verändern. Man findet beliebig viele Vektoren in
diesem Parameterraum, die dafür sorgen, daß die Spannungsdifferenz
verschwindet. Um aus diesen Vektoren die vernünftigen
auszusuchen, sei z. B. folgende Regel genannt.
Nach dem Ansatz der Monitorfunktion wird zunächst von einer
leeren Batterie ausgegangen, soweit nichts anderes bekannt
ist. Ist nun aber die eingesetzte Batterie nur zur Hälfte
entladen, stellt sich eine erheblich größere Spannung ein,
als das Modell unter der Annahme einer leeren Batterie voraussagt.
Es ist nun für den Monitor das naheliegendste, die
Annahme zu verwerfen, daß die Batterie leer sei. Die Regel
ließe sich formulieren als:
Wenn eine Batterie neu eingesetzt ist
und keine weiteren Informationen vorhanden sind
und die Spannung an den Klemmen zu groß ist,
dann ist die Batterie höchstwahrscheinlich
nicht leer,
also höheren Ladezustand annehmen.
Vor dem nächsten Meßtakt wird jetzt der zunächst als Null
angenommene Ladezustand z. B. mittels einer PID-Regelcharakteristik
erhöht, so daß der Fehler, d. h. die Spannungsdifferenz
kleiner wird. Nach einigen Meßtakten wird das
System sich angepaßt haben und die Spannungsdifferenz wird
sehr klein geworden sein. Nun kann aber auch die Annahme,
die Batterie sei neu und treffe zufälligerweise gerade die
Katalogwerte mit ihren Parametern, durchaus falsch gewesen
sein. In diesem Fall ist der jetzt angenommene Ladezustand
zu groß. Dieser Irrtum kann aus den Kennlinienmerkmalen abgelesen
werden, nachdem eine Reihe von Meßtakten durchlaufen
wurde. Stimmen die Kennlinienmerkmale der real gemessenen
Kurve nur schlecht mit denen des Modells überein, kann
eine erneute Schätzung der individuellen Nennkapazität (die
vom Alter und von der Exemplarstreuung abhängt) durchgeführt
werden und die Modellkennlinie vom Zeitpunkt des Modellansatzes
bis zum Arbeitspunkt neu berechnet und wieder
mit der realen Kennlinie verglichen werden. Dabei ergibt
sich zwangsläufig ein anderer, nämlich kleinerer Ladezustand.
Der geschätzten und für plausibel befundenen individuellen
Nennkapazität entspricht zunächst ein Satz von
Lösungsvektoren aus dem zweidimensionalen Raum der denkbaren
Verschleißzustände und durch Exemplarstreuung bedingter
Schwankung dieser Größe, solang es keine Hinweise für die
Einschränkung dieser Menge gibt.
Regel 2 kann also angewendet werden, wenn bereits ein Teil
der Beladekennlinie durchlaufen wurde:
Wenn Regel 1 angewendet wurde
und die Kennlinien-Merkmale nur schlecht übereinstimmen,
dann stimmt die angenommene individuelle
Nennkapazität nicht,
also individuelle Nennkapazität so anpassen,
daß
- a) ein plausibler Kennlinienverlauf entsteht,
- b) Spannungsdifferenz unter der dann anzunehmenden Ladekapazität minimal wird.
Der Kennlinienverlauf wird anhand von leicht extrahierbaren
Merkmalen verglichen wie Krümmung, Steigung, Absolutwert
und Integral (entnommene Energie).
Der Verlauf der Entladekennlinie zeigt drei deutlich voneinander
abgrenzbare Bereiche:
- 1) Ein rascher Abfall zu Beginn der Entladung
- 2) Ein langer, nahezu linearer Abfall mit geringer Steigung
- 3) Ein plötzlich einsetzender, steiler Abfall
Der Modellansatz besteht demnach aus einem linearen (genauer:
affinen) Hauptteil, dem am Anfang und am Ende jeweils
eine Exponentialfunktion überlagert ist.
Die Komponenten werden als Initial-, Linear- und Finalteil
bezeichnet und werden folgendermaßen formuliert:
Ähnlich wie in 3.4.1 wird nach dem Einsetzen einer unbekannten
Batterie zunächst von den Normalwerten eines vollgeladenen
Exemplars ausgegangen.
Nun kann aber aus der Adaption der Initialparameter nicht
direkt auf die eigentlich interessierende Größe, nämlich
die aktuelle Finalbeginn-Ladung, geschlossen werden.
Die dem Initialverlauf entnommenen Parameter lassen aber
eine verbesserte Schätzung des Finalverlaufs zu. Noch besser
wird diese Schätzung, wenn auch der Linearteil ausgewertet
werden konnte und am besten ist der Finalverlauf
voraussagbar, wenn das System sich diesen Verlauf bei der
letzten Entladung merken konnte.
Die folgenden beiden Regeln seien für das bedingte Ableiten
von Informationen aus den Meßwerten beispielhaft genannt.
Wenn der aus dem Kurvenverlauf ermittelte Beginn des
linearen Bereiches typisch für eine halbverschlissene
Batterie ist
und sonst keine Informationen vorliegen,
dann ist die Batterie höchstwahrscheinlich
halb verschlissen.
Wenn der aus dem Kurvenverlauf ermittelte Beginn des
linearen Bereiches typisch für eine halbverschlissene
Batterie ist
und die Batterie im letzten Zyklus erst als zu einem
Viertel verschlissen eingestuft wurde
und es keine außergewöhnlichen Vorfälle im laufenden
Zyklus gab,
dann ist die Batterie höchstwahrscheinlich nur wenig
mehr als zu einem Viertel verschlissen.
Die Zahlenwerte und Begriffe wie "höchstwahrscheinlich"
sind beispielsweise Aussagen, die im tatsächlich ablaufenden
Programm durch Zahlen, d. h. Wahrscheinlichkeitswerte. Verschleißzahlen
etc., ersetzt werden. Diese Zahlen sind typspezifisch;
es soll in diesen einfachen Regeln nur exemplarisch
dargestellt werden, wie die Ergebnisse von Messungen
mit dem Vorwissen verknüpft werden.
Es ergeben sich verschiedene Versionen von Vorrichtungen
zur Realisierung des beschriebenen Verfahrens. Die Beschränkungen
sind dabei, daß bei reinen Ladegeräten (in die
der Akku in irgendeinem Zustand eingesetzt und im Regelfall
vollgeladen entnommen wird) nur der Beladezweig, sowie umgekehrt
bei einem reinen Verbrauchergerät (in das ein voller
Akku eingesetzt und leer entnommen wird) nur der Entladezweig
ausgewertet werden kann.
Beim Einsatz des Monitors als Bestandteil des Akkus bzw.
eines Akku-Package wird die Auswertung beider Zweige unterstützt.
Das gleiche gilt für Verbrauchergeräte, die der Akku
für die Aufladung nicht verläßt. Dabei spielt es nur eine
untergeordnete Rolle, ob der Akku fest verlötet oder leicht
wechselbar ist. Beim Einsatz unbekannter Akkus ergeben sich
lediglich längere Adaptionsphasen, bis sich wieder die
maximal erreichbare Meßgenauigkeit eingestellt hat.
Doch auch bei der Verwendung der Monitorfunktionen in den
dem jeweiligen Kennlinienzweig entsprechenden Geräten gibt
es die Möglichkeit, beide Verläufe auszuwerten, wenn der
Akku seine aktuellen Informationen auf einem Halbleiterspeicher
(RAM oder EEPROM) mitgegeben bekommt und diese dem
jeweils anderen Gerät mitteilt. Auch wenn nur eins der beiden
Geräte über den Monitor verfügt, wird hierdurch der
Vorteil geschaffen, daß der Monitor über die aktuelle Kennlinie
hinaus auf die Ergebnisse aus früheren Kennlinienauswertungen
bzgl. dieses Akkus zurückgreifen kann.
Es ergeben sich insgesamt die im folgenden dargestellten
Realisierungsformen des Monitors.
Das Ladezustands-Überwachungssystem ist eine dem Ladegerät
fest zugeordnete Vorrichtung zur Durchführung der unter 3.1
und 3.2 beschriebenen Verfahren. Abb. 4 zeigt ein Blockschaltbild
einer solchen Vorrichtung, in dem die einzelnen
Komponenten aufgeführt sind sowie ihre jeweilige Wechselwirkung
durch Pfeile angedeutet ist. Der zentrale Baustein
dieses diskreten Aufbaus ist ein Mikroprozessor (21), der
als 8-Bit-Mikrorechner gleichermaßen kostengünstig und
platzsparend ist und auf der anderen Seite über alle notwendigen
Leistungsmerkmale für diesen Einsatz verfügt. Bei
entsprechenden Genauigkeits- und Geschwindigkeitsanforderungen
kann aber auch ein 32-Bit-Rechner eingesetzt werden.
Vom Ladegerät 28 mit einer Anzeigeeinheit bekommt der Monitor
(21, 23, 24, 25, 26, 27, 30, 31) = (37) neben seiner
Versorgungsspannung einen RESET-Impuls (22), nachdem der
Akku (33) eingesetzt und der Beladevorgang gestartet wurde.
Die Zeitbasis wird durch einen Taktgeber (23) gestellt, der
als Quartz oder als elektronischer Schwingkreis ausgeführt
sein kann und neben dem CPU-Takt auch für den Timer-Takt
mittels CTC-Zähler-Timer-Schaltung (24) sorgt, der die Interrupts
für die Meßwert-Aufnahme generiert. Diese wird von
einem Analog-Digital-Wandler durchgeführt (25), der das von
einem Multiplexer (26) selektierte Meßsignal digitalisiert
an die CPU (21) sendet.
Die Auswahl des Eingangssignals trifft der Rechner über einen
I/O-Baustein (27), der auch für die Ausgabe des digitalen
Ergebnisses an das Ladegerät (28) sowie ggf. für die
Kommunikation mit dem Akku-Speicher (29) genutzt wird.
Programme und akku- bzw. gerätespezifische Daten werden auf
einem nichtflüchtigen Halbleiterspeicher (ROM, PROM, EPROM,
EEPROM,) (30) auf das System gebracht. Dieser Baustein ist
der einzige, der bei der Übertragung des Systems auf ein
anderes Trägergerät geändert werden muß. Für den Programm-
Ablauf bzw. Einspeisung wird zusätzlich ein flüchtiger
Speicher (SRAM, DRAM) (31) benötigt.
In der Peripherie ist am Ladegerät (28) neben der erwähnten
Anzeige ein Temperatursensor (32) am Akku (33) zu installieren,
sowie ein Sensor für die Umgebungstemperatur (34)
und ein Strom-Sensor (35). Dieser kann z. B. als Hall-Sensor
ausgeführt sein, um den Prozeß möglichst wenig zu beeinflussen.
Das Eingangssignal für die Spannung wird an den
jeweils aktiven Klemmen des Ladegeräts mittels Sensor (36)
abgegriffen.
Dieser Aufbau entspricht dem in Abb. 5 dargestellten Schema;
der Monitor kann, wie beim Ladegerät, mit und ohne die
Speichereinrichtung am Akku betrieben werden.
Ganz ohne Schnittstelle und Datentransfer kommt man aus,
wenn der Monitor fester Bestandteil des Akkus oder eines
Akku-Packages ist. Sowohl Be- wie auch Entladezweig werden
ausgewertet und alle Monitorfunktionen optimal genutzt. Alle
Daten der Batterie werden von Beginn an individuell gespeichert
und können durch die Verwendung eines nichtflüchtigen
Speichers auch über den Spannungsnulldurchgang hinweg erhalten
bleiben. Zwar ist diese Datenerhaltung nicht für die
Funktionalität des Systems erforderlich, da auch bei Datenverlust
eine erneute Anpassung erfolgt, jedoch wird eine
Vergrößerung der Fehlerintervalle vermieden, die mit einem
erneuten Adaptionsstart mit der dann wieder unbekannten
Batterie einhergeht.
Die vollständige Ausnutzung aller Monitorfunktionen ist
auch dann gewährleistet, wenn Ladegerät und Verbrauchergerät
jeweils über eine Vorrichtung nach Abb. 4 verfügen und der
Akku in einem ihm fest verbundenen, nichtflüchtigen Halbleiterspeicher
seine Informationen mit sich führt, um sie
stets dem jeweils anderen Gerät wieder zum Aufsetzen des
Überwachungsvorgangs mitzuteilen. Für den Fall eines flüchtigen
Speichers gelten die oben erwähnten Fehleraussagen
entsprechend.
Um z. B. große Stückzahlen preisgünstig herstellen zu können,
oder um die Unterbringung des Monitors auf engem Raum zu
ermöglichen, kann die Vorrichtung auch als hochintegrierter
Baustein (ASIC) ausgeführt werden.
Um möglichst in allen Realisierungsformen nach 1 bis 4
eingesetzt werden zu können, müssen dem Baustein alle dafür
erforderlichen Programme mitgegeben werden, die jeweils eine
laufende Nummer erhalten, an Hand derer man sie selektieren
kann.
Abb. 5 zeigt schematisch einen Aufbau, bei dem die in Abb. 4
innerhalb des Rahmens (37) befindlichen Bauteile als Makros
für den Aufbau des hochintegrierten Bausteins (38) verwendet
werden können. Das Trägergerät übergibt dem Chip eine vierstellige
binäre Programmnummer (39, die die Einsprungstelle
in das Monitorprogramm auswählt, an die zum Programmstart
nach dem RESET (22) gesprungen werden soll. Die Funktionalität
entspricht dann dem jeweiligen für diese Aufgabe spezifizierten
diskreten Aufbau.
So werden die Meßwerte, die die Be-/Entladekennlinie liefern
von Bauteil (38) an Speicher (29) weitergegeben bzw. von ihm
angefordert. Bei Kenntnis des Fabrikats und damit der Daten
des Energiespeichers können diese über eine Programm-Eingabe
(39) eingegeben werden, größere Fehlerintervalle werden somit
vermieden.
Über die Pins 16-19 wird das vierstellige binäre Ergebnis
(bei Bedarf auch mit größerer Wortlänge) an das Trägergerät
(40) übergeben.
Liste der Symbole
f Abkürzung für F/R/T
I Stromstärke
I₀ Grund-Stromstärke
I B Belade-Stromstärke
m UE1 Steigung des Linearteils der Entlade-Spannung
Q B Zugeführte Ladung (Beladen)
Q E Entnommene Ladung
U Ef Finalteil der Entlade-Spannung
U Ei Initialteil der Entlade-Spannung
U El Linearteil der Entlade-Spannung
U El₀ Lineargrundspannung
U ZG Zellengleichgewichtsspannung
z Wertigkeit
α Durchtrittsfaktor
η L Differentieller Ladewirkungsgrad
I Stromstärke
I₀ Grund-Stromstärke
I B Belade-Stromstärke
m UE1 Steigung des Linearteils der Entlade-Spannung
Q B Zugeführte Ladung (Beladen)
Q E Entnommene Ladung
U Ef Finalteil der Entlade-Spannung
U Ei Initialteil der Entlade-Spannung
U El Linearteil der Entlade-Spannung
U El₀ Lineargrundspannung
U ZG Zellengleichgewichtsspannung
z Wertigkeit
α Durchtrittsfaktor
η L Differentieller Ladewirkungsgrad
Claims (16)
1. Verfahren zur Bestimmung von physikalischen Größen
von wiederaufladbaren elektrischen Energiespeichern,
wobei die Prozeßeingangsgrößen des Energiespeichers
(I, t, T Akku, T Umg; U(t)) gemessen und in einem
Rechner verarbeitet werden,
dadurch gekennzeichnet,
daß nach dem bekannten Prinzip des indirekten Messens
ein vorgebbares Modell, in Form geschlossener linearer
oder nichtlinearer mehrparametriger Funktionen
und/oder eine heuristische Parametrisierung als Schätzung,
das (die) die zu bestimmenden physikalischen
Größen und ihre physikalischen Beziehungen zueinander
repräsentiert, mit den gemessenen Prozeßeingangsgrößen
verglichen werden und für die nachfolgende Messung
das Modell und/oder die Schätzung adaptiert
wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die zu bestimmenden physikalischen Größen die
von der Exemplarstreuung und/oder dem Alterungszustand
abhängigen individuellen Akkuparameter und die
aktuell verfügbare Ladekapazität sind.
3. Verfahren nach den Ansprüchen 1-2,
dadurch gekennzeichnet,
daß die beim Be-/Entladevorgang gemessene Spannung
U(t) mit der Modell-Ausgangsgröße Û(t) verglichen
wird und die Spannungsdifferenz überwacht wird.
4. Verfahren nach Anspruch 3,
dadurch gekennzeichnet,
daß zur Minimierung der Spannungsdifferenz Δ U(t) die
Modellparameter mit Hilfe der Modellgleichungen und
der gemessenen Prozeßeingangsgrößen für die nachfolgende
Messung ein oder mehrfach neu berechnet werden.
5. Verfahren nach den Ansprüchen 1-4,
dadurch gekennzeichnet,
daß aus den gemessenen Prozeßeingangsgrößen und
Verwendung der derselben Messung zugeordneten
Modellgleichungen und Modellparameter das neue Modell
berechnet wird.
6. Verfahren nach Anspruch 5,
dadurch gekennzeichnet,
daß aus dem Modell die Modellausgangsgrößen Û(t) und
(t) und (t) ermittelt werden.
7. Verfahren nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß aus den gemessenen Prozeßeingangsgrößen und
Verwendung der derselben Messung zugeordneten Regeln
und Daten die neue Schätzung berechnet und daraus die
geschätzten Ausgangsgrößen Û(t) und (t) und
ermittelt werden.
8. Verfahren nach Anspruch 7,
dadurch gekennzeichnet,
daß eine Plausibilitätskontrolle der neuen
Parameterschätzung durchgeführt wird.
9. Verfahren nach Anspruch 8,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Plausibilitätskontrolle der neuen Parameter
für die vorhergehenden und die zukünftigen Messungen
durchgeführt wird und danach ein Vergleich der
geschätzten mit den gemessenen Werten ein- oder
mehrfach durchgeführt wird.
10. Verfahren nach den Ansprüchen 8 und 9,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Meßwerte und Parameterwerte
zwischengespeichert werden.
11. Verfahren nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Modell als Beobachter in Form geschlossener
linearer und/oder nichtlinearer mehrparametriger
Differentialgleichungen gewählt ist.
12. Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach den
Ansprüchen 1-11 mit einer Meßeinrichtung zur
Messung der Prozeßeingangsgrößen des Energiespeichers
sowie einem Rechner und Speicher, die einen Vergleich
der Prozeßeingangsgrößen mit gespeicherten Daten
durchführen,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Monitor 37 aus einem Mikroprozessor 21, dem
die Prozeßeingangsgrößen über einen Multiplexer 26
und nachgeschalteten A/D-Wandler (25) zugeführt werden,
und der von einem Taktgeber 23 und zugeordneten
Timer-Zählerschaltung 24 für die Generierung der Zeitintervalle
für die Meßwertefassung die Zeitbasis
erhält, besteht, wobei der Mikroprozessor weiterhin
angeschlossen ist an eine Ein-Ausgabe-Einheit 27, die
ihrerseits mit dem Speicher 29 des Akku 33 sowie dem
Multiplexer 26 und dem Ladegerät 28 verbunden ist,
und Speicher 30, 31 zur Aufnahme der Programme und
Daten der Energiespeicher aufweist.
13. Vorrichtung nach Anspruch 12,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Monitor 37 Bestandteil des Akkus 33 ist.
14. Vorrichtung nach Anspruch 12,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Monitor 37 Bestandteil eines Ladegerätes
und/oder eines Verbrauchers ist.
15. Vorrichtung nach Anspruch 14,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Akku 33 einen eigenen Speicher 29, z. B. ein
RAM oder ein EEPROM aufweist mit einer Schnittstelle
zum Lade-/Verbrauchergerät.
16. Vorrichtung nach den Ansprüchen 12-15,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Monitor ein integrierter Baustein 38 ist.
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ID=25880806
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