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DE4014601A1 - Haargeltubenkappe - Google Patents

Haargeltubenkappe

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Publication number
DE4014601A1
DE4014601A1 DE19904014601 DE4014601A DE4014601A1 DE 4014601 A1 DE4014601 A1 DE 4014601A1 DE 19904014601 DE19904014601 DE 19904014601 DE 4014601 A DE4014601 A DE 4014601A DE 4014601 A1 DE4014601 A1 DE 4014601A1
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DE
Germany
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cap
comb
gel
tube
outlet openings
Prior art date
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Withdrawn
Application number
DE19904014601
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English (en)
Inventor
Des Erfinders Auf Nennung Verzicht
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Individual
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Individual
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Publication date
Application filed by Individual filed Critical Individual
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Publication of DE4014601A1 publication Critical patent/DE4014601A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D35/00Pliable tubular containers adapted to be permanently or temporarily deformed to expel contents, e.g. collapsible tubes for toothpaste or other plastic or semi-liquid material; Holders therefor
    • B65D35/24Pliable tubular containers adapted to be permanently or temporarily deformed to expel contents, e.g. collapsible tubes for toothpaste or other plastic or semi-liquid material; Holders therefor with auxiliary devices
    • B65D35/36Pliable tubular containers adapted to be permanently or temporarily deformed to expel contents, e.g. collapsible tubes for toothpaste or other plastic or semi-liquid material; Holders therefor with auxiliary devices for applying contents to surfaces
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A45HAND OR TRAVELLING ARTICLES
    • A45DHAIRDRESSING OR SHAVING EQUIPMENT; EQUIPMENT FOR COSMETICS OR COSMETIC TREATMENTS, e.g. FOR MANICURING OR PEDICURING
    • A45D24/00Hair combs for care of the hair; Accessories therefor
    • A45D24/22Combs with dispensing devices for liquids, pastes or powders
    • A45D24/26Combs with dispensing devices for liquids, pastes or powders with flexible walls of the liquid, paste, or powder storing device

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Brushes (AREA)

Description

Die Erfindung bezieht sich auf eine Haargeltubenkappe mit integrierter Gelauftragsvorrichtung.
Eine Haargeltube mit integrierter Gelauftragsvorrichtung soll einerseits als Verschluß problemloses, längeres Aufbewahren des Gels in der Tube, andererseits als Auftragsinstrument seine Dosierung und Verteilung im Haar ermöglichen und dabei letzteres frisieren.
Bekannt sind zwei Arten von Haarfestigerbehälterkappen, die oben genannte Eigenschaften aufweisen. Zum einen handelt es sich um eine Kappe, die mit Hilfe einer Art integrierter Bürste und einer Gelauftragsfläche das Haargel, welches aus den darauf angebrachten Austrittsöffnungen quillt, auf das Haar aufträgt und dort verteilt. (Deutsche Patentschrift Nr. G 89 11 143.5) Zum anderen soll ein Flüssigkeitsverteilerkamm, bestehend aus einem Hohlkörper und versehen mit Düsen zwischen den Kammzinken, oben genannte Aufgaben erfüllen. (Deutsche Patentaschrift Nr. G 80 34 805.6)
Die erstenannte Kappenform wird zwar allen an sie gestellte Anforderungen gerecht, aber der Aufwand an Material und Form und somit ihre Kosten sind unnötig hoch. Wie die Erfahrung gezeigt, hat, verteilt ein einzelner Kamm das Gel praktisch ebenso gut im Haar, wie eine ganze Bürste mitsamt der Gelauftragsfläche. Der Flüssigkeitsverteilerkamm nun wurde, wie sein Name schon sagt, nicht speziell für Haargel entwickelt und erweist sich auch für dieses als nicht geeignet. Da fast der ganze Kamm hohl ist (Hohlkamm), muß erst viel Gel in diesen hineingedrückt werden, ehe es an den Austrittsöffnungen austritt. Auch besteht keine Möglichkeit, dieses Gel wieder aus dem Kamminnern herauszubekommen, weshalb es für den Benutzer verloren bleibt. Desweiteren kommen seine Düsen als Austrittsöffnungen für zähflüssiges Haargel wegen ihres zu geringen Durchmessers nicht in Frage. Dazu besitzt der Flüssigkeitsverteilerkam keine eigene Verschlußmöglichkeit, welche er bei Flüssigkeiten aufgrund seiner Düsen auch nicht benötigte, aber für die Anwendung von Haargel wegen der Gefahr des Austrocknens bei größeren Austrittsöffnungen unerläßlich ist. Und schließlich weist er keine Standfläche auf, auf der die Tube günstigerweise stehen kann.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine einfache aber funktionelle Haargeltubenkappe mit nur einem integrierten Kamm sowie die dazugehörige, praktische Verschlußeinrichtung zu entwickeln und dabei den Materialaufwand und die Kosten möglichst gering zu halten.
Diese Aufgabe wird bei einer gattungegemäßen Einrichtung durch die kennzeichnenden Merkmale des Anspruchs 1 gelöst.
Zur weiteren Ausgestaltung der Erfindung werden drei Verschlußeinrichtungen erläutert, mit denen sich eine solche Haargeltubenkappe materialsparend und dennoch wirksam verschließen läßt. Bei der ersten Ausführungsmöglichkeit ist der integrierte Kamm, der aus einem geeigneten Kunststoff oder einem sonstigen geeigneten Material besteht, untrennbar, z. B. durch aufkleben etc., mit der Kappe verbunden. Die Gesamtheit der Gelaustrittsöffnungen ist mit einer auf der ersten Kappe, der Spenderkappe, anbringbaren zusätzlichen Verschlußkappe aus Kunststoff zu verschließen, an welcher entsprechend Vorsprünge vorgesehen sind, die jeweils verschließend in eine Austrittsöffnung eindringen. Damit die Geltube in geschlossenem Zustand der Kappe senkrecht mit der Öffnung nach unten stehen kann, besitzt die Verschlußkappe außerdem eine Standfläche. Um bei der zweiten Version eine zusätzliche Verschlußkappe zu sparen, stellt der Kamm selbst die Verschlußeinrichtung dar. Dazu ist der Kamm als ein von der Kappe lösbarer Gegenstand vorgesehen, der im Bereich seines Bodens Befestigungsvorsprünge besitzt, wodurch er in geöffnetem Zustand der Kappe bei den Gelaustrittsöffnungen in entsprechende, gesonderte Befestigungsöffnungen an der Kappe einsteckbar ist. Außerdem weist der Kamm selbst die entsprechenden Vorsprünge zum Verschließen der Austrittsöffnungen auf, welche unterhalb des Kammbodens entlang desselben, evtl. auf kleinen Stegen, nach einer Seite hin etwa im rechten Winkel zum Kamm angebracht sind. Will man die Kappe verschließen, so bedarf es nur einer kleinen Drehung des gelösten Kammes und der Einsetzung der dort angebrachten Verschlußvorsprünge in die Gelaustrittsöffnungen. Damit letztere Vorsprünge nicht stören oder gar bedingt durch die Art ihrer Anbringung das Aufsetzen des Kammes unmöglich machen, sind bei einer keilförmig gestalteten Kappe entsprechende Vertiefungen vorgesehen, in denen in geöffnetem Zustand die Kappe bei aufgestecktem Kamm die Verschlußvorsprünge versenkt sind. Für den Fall, daß die Gelaustrittsöffnungen an der Kappe etwa senkrecht über der Tubenöffnung angebracht sind, stellt die Seite des Kammes, die in geschlossenem Zustand der Kappe von der Tube abgekehrt ist, dann eine geeignete Standfläche dar, auf der die Tube senkrecht mit ihrer Öffnung nach unten stehen kann. Sind die Gelaustrittsöffnungen an der Kappe etwa im rechten Winkel zur Tubenöffnung angebracht, so weist die Kappe selbst eine Standfläche auf. Bei der dritten Verschlußeinrichtung kann ebenfalls auf eine zusätzliche Verschlußkappe verzichtet werden. Dies ist erreicht, indem der integrierte Kamm vermittels einer an den beiden Enden seines Bodens angebrachte Schwenkvorrichtung, die sich nur nach einer Seite hin betätigen läßt, beweglich untrennbar mit der Kappe verbunden ist, wobei der Kammboden seiner Länge nach die Drehachse darstellt. Außerdem ist der Kammboden nach der Seite hin, nach der der Kamm nicht geschwenkt werden kann, durch eine dünne, ausreichend große, der Breite nach gewölbte Kunststoffplatte zum Verschließen der Gelaustrittsöffnungen verbreitert. Entsprechend dazu weist die Keilkante bzw. Quaderseite der Kappe, auf der der Kamm angebracht ist, ebenfalls eine Rundung auf. Bedingt durch diese Vorrichtung befindet sich die Kunststoffplatte in geöffnetem Zustand der Kappe, wenn der Kamm senkrecht über den Gelaustrittsöffnungen steht, an der Seite der Keilkante bzw. Quaderseite; und in geschlossenem Zustand, wenn der Kamm soweit geschwenkt ist, daß die der Tube abgekehrte Kammseite oder die Kappenseite als Standfläche geeignet ist (siehe dazu die Erläuterungen zur zweiten Verschlußeinrichtung), schiebt sich die Kunststoffplatte verschließend über die Gelaustrittsöffnungen. Da der Kamm sowohl beim Frisieren als auch in seiner Funktion als Standfläche die gewünschte Stellung beibehalten soll, sind die Positionen, in denen die Kappe geöffnet oder geschlossen ist, fixierbar durch Blockiervorsprünge der Kappe, an denen der Kamm und/oder die Kunststoffplatte anstoßen, und/oder durch eine herkömmliche Einschnappvorrichtung.
Die Vorteile der neuen Haargeltubenkappe liegen in ihrer Einfachheit verbunden mit Funktionalität und ihrem geringen Materialaufwand verbunden mit reduzierten Kosten. Bedingt durch die grundlegenden Neuerungen und Veränderungen an der Kappe, wie z. B. eine Verschlußeinrichtung, eine Standfläche, die kurzen und engen Verbindungsröhren zwischen Tubenöffnung und Gelaustrittsöffnungen anstatt eines Hohlkammes etc., ist eine funktionelle Gelauftragsvorrichtung entstanden, die allen an sie gestellte technischen Aufgaben gerecht wird. Aber auch den ökonomischen Ansprüchen kann dabei entsprochen werden: Mit der gemachten Erfindung ist eine Haargeltubenkappe geschaffen, die mit nur einem integrierten Kamm, einer reduzierten Kappenform und gegebenenfalls wegen der Identität von Kamm und Verschlußeinrichtung ohne zusätzliche Verschlußkappe auskommt und somit ein Minimum an Material benötigt. Dies und die Tatsache, daß bei der Herstellung der Tube auf bekannte Techniken der Massenproduktion zurückgegriffen werden kann, machen die neue Haargeltubenkappe zu einem kostengünstigen und daher finanzierbaren Instrument der Haarkosmetik für den Endverbraucher. Außerdem kommen die Einsparungen an der Kappe der Umwelt in Form reduzierten Abfalls zugute.
In den Zeichnungen ist der Erfindungsgegenstand an mehreren Ausführungsbeispielen im Querschnitt und aus der Sicht von oben oder von der Seite dargestellt.
Fig. 1 zeigt die erfindungsgemäß veränderte Haargeltubenkappe mitsamt der Tube, wobei der integrierte Kamm ein gespritzter Teil der Tube ist und senkrecht über der Öffnung der Geltube steht. Es stellen (1) die Kappe, (4) den Kamm, (5) den Kammboden, (6) die Gelaustrittsöffnungen, (7) den engen Verbindungskanal zwischen Tubenöffnung und Austrittsöffnungen, (8) die Tubenöffnung und (12) die Tube dar.
Fig. 2 zeigt ebenfalls die neue Haargeltubenkappe, jedoch aus einem um neunzig Grad veränderten Blickwinkel, wobei ersichtlich ist, daß sich die Kappe zu einem schmalen, niedrigen Quader (2) verjüngt, entlang dessen schmaler, der Kappe abgewandter Quaderseite (3) der Kamm (4) integriert ist. Die restlichen Zahlen entsprechen in ihrer Bedeutung den Erläuterungen zu Fig. 1.
Fig. 3 zeigt zweimal den Gegenstand der Erfindung mit aufgesteckter Verschlußkappe aus jeweils verschiedenen Blickwinkeln. Die Verschlußkappe (9) ist als zusätzliche, von der Spenderkappe (1) lösbare Verschlußeinrichtung abgebildet. (10) stellt die Vorsprünge dar, die verschließend in die Austrittsöffnungen eindringen, und (11) die Standfläche, auf der die Geltube in geschlossenem Zustand stehen kann.
Fig. 4 zeigt die Verschlußkappe (9) aus der Sicht von oben, wobei die gewählte materialsparende Gitterkonstruktion sichtbar ist. (10) stellt die Verschlußkappe dar, zwischen denen sich Durchlässe für die Kammzinken befinden, die der eingesetzten Tube zusätzlichen Halt geben.
Fig. 5 zeigt die neue Haargeltubenkappe mitsamt der Tube. Hierbei weist die Abbildung eine keilförmige Verjüngung der Kappe (1) nach einer Seite im rechten Winkel zur Tubenöffnung (8) auf, weshalb der integrierte Kamm (4) ebenfalls seitlich, entlang der spitzen Kante (3) des Keils (2) angebracht ist. Bei der vorliegenden Gestaltung der Erfindung stellt der Kamm selbst die Verschlußeinrichtung (9) dar. Man sieht die Kappe mit aufgesetztem Kamm in geöffnetem Zustand, wobei ersichtlich ist, daß auch der lösbare Kammboden (5) die Gelaustrittsöffnungen (6) aufweist. Desweiteren zeigen (10) die Verschlußvorsprünge am Kamm, (15) die kleinen Stege, auf denen diese angebracht sind, (16) die Vertiefungen an der Kappe für die Verschlußvorsprünge, (11) die Standfläche, welche im abgebildeten Fall an der Kappe selbst vorhanden ist, (13) die angedeuteten Befestigungsvorsprünge des Kammes und (14) die dazugehörigen Befestigungsöffnungen an der Kappe.
Fig. 6 entspricht in allem Fig. 5 mit der Ausnahme, daß hier die Kappe (1) in geschlossenem Zustand abgebildet ist. Der Kamm (4) ist um neunzig Grad gedreht und seine Verschlußvorsprünge (10) sind in die Gelaustrittsöffnungen (6) der Kappe eingeführt.
Fig. 7 zeigt den Kamm (4), der gleichzeitig Verschlußeinrichtung (9) ist, aus der Sicht von unten und von vorne. (5) stellt den Kammboden, (6) die Austrittsöffnungen, (10) die Verschlußvorsprünge, (15) die kleinen Stege, auf denen diese angebracht sind, und (13) die Befestigungsvorsprünge dar.
Fig. 8 zeigt die erfindungsgemäß veränderte Kappe (1) ohne Kamm aus der Sicht von vorne, wobei (6) die Austrittsöffnungen, (14) die Befestigungsöffnungen für den Kamm und (16) die Vertiefungen für die Verschlußvorsprünge darstellen.
Fig. 9 zeigt den Gegenstand der Erfindung mitsamt der Tube, wobei sich die Kappe (1) senkrecht zur Tubenöffnung zu einem asymetrischen Keil (2) verjüngt, entlang dessen spitzer Kante (3) der Kamm (4) integriert ist. Letzterer ist in einem Radius von etwa neunzig Grad schwenkbar angebracht und stellt zusammen mit seiner, den Kammboden (5) verbreiternden, stark gewölbten Kunststoffplatte (9) selbst die Verschlußeinrichtung dar. Die Kappe ist in geöffnetem Zustand abgebildet. Es zeigen weiterhin (3) die ebenfalls abgerundete Keilkante, (6) die Gelaustrittsöffnungen, (17) die Schwenkvorrichtung und (18) die Blockiervorsprünge, mit denen der Kamm in der geöffneten und geschlossenen Position fixierbar ist.
Fig. 10 zeigt ebenfalls den Gegenstand der Erfindung mit der Tube, nur daß die Kappe (1) in geschlossenem Zustand senkrecht stehend auf der von dem Kamm (4) gebildeten Standfläche (11) zu sehen ist, welche durch die Blockiervorsprünge (18) entstanden ist. Ersichtlich ist auch, daß sich die gewölbte Kunststoffplatte (9) verschließend über die Gelaustrittsöffnungen (6) der Kappe geschoben hat.
Fig. 11 zeigt die neuartige Kappe (1), wobei (4) den Kamm, (5) den Kammboden, (6) die Austtrittsöffnungen und (17) die Schwenkvorrichtung, die an den beiden Enden des Kammbodens angebracht ist, darstellen.
Fig. 12 zeigt die erfindungsgemäß veränderte Kappe (1) aus der Sicht von oben in geschlossenem Zustand. Es stellen (4) den Kamm, (5) den Kammboden, (9) die gewölbte Kunststoffplatte, (17) die Schwenkvorrichtung und (18) die Blockiervorsprünge dar.

Claims (12)

1. Haargeltubenkappe mit integrierter Gelauftragsvorrichtung dadurch gekennzeichnet,
  • - daß eine herkömmliche Haargeltubenkappe (1) sich in ihrer äußeren Form nach einer geeigneten Seite hin zu einem kurzen Keil oder schmalen Quader (2) verjüngt,
  • - entlang dessen spitzer Kante bzw. schmaler, der Kappe abgewandter Quaderseite (3) ein Kamm (4) integriert ist.
  • - dem im Bereich seines Bodens (5) für das Haargel ausreichend viele Austrittsöffnungen (6) passender Größe zugeordnet sind,
  • - die ein enger Kanal bzw. eine enge Röhre (7) innerhalb der Kappe mit der Tubenöffnung (8) verbindet,
  • - und daß die Gesamtheit der Austrittsöffnungen durch eine lösbare oder schwenkbare Verschlußeinrichtung (9) verschließbar ist.
2. Kappe nach Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet, daß der integrierte Kamm (4) aus einem geeigneten Kunststoff, womöglich dem selben der Kappe, oder einem sonstigen geeigneten Material besteht, wie z. B. Metall, Hartplastik, Horn. . .
3. Kappe nach den Ansprüchen 1 oder 2 dadurch gekennzeichnet, daß der integrierte Kamm (4) auf herkömmliche Weise, z. B. durch aufkleben, einsetzen, einschweißen oder bereits als gespritzter Teil der Kappe untrennbar mit dieser verbunden ist.
4. Kappe nach den Ansprüchen 1, 2 oder 3 dadurch gekennzeichnet, daß die Gesamtheit der Gelaustrittsöffnungen (6) mit einer auf der ersten Kappe (1), der Spenderkappe, anbringbaren zusätzlichen Verschlußkappe (9) aus Kunststoff zu verschließen ist, an welcher entsprechend Vorsprünge (10) vorgesehen sind, die jeweils verschließend in eine Austrittsöffnung (6) eindringen.
5. Kappe nach den Ansprüchen 1, 2, 3 oder 4 dadurch gekennzeichnet, daß die Verschlußkappe (9) eine Standfläche (11) aufweist, auf der die Geltube (12) in geschlossenem Zustand der Kappe senkrecht mit ihrer Öffnung nach unten stehen kann.
6. Kappe nach den Ansprüchen 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Kamm (4) ein von der Kappe (1) lösbarer Gegenstand ist, der im Bereich seines Bodens (5) Befestigungsvorsprünge (13) besitzt, wodurch er in geöffnetem Zustand der Kappe bei den Gelaustrittsöffnungen (6) in entsprechende, gesonderte Befestigungsöffnungen (14) an der Kappe einsteckbar ist.
7. Kappe nach den Ansprüchen 1, 2 oder 6 dadurch gekennzeichnet, daß der Kamm (4) selbst die entsprechenden Vorsprünge (10) zum Verschließen der Gelaustrittsöffnungen aufweist, welche unterhalb des Kammbodens (5) entlang desselben, evtl. auf kleinen Stegen (15), nach einer Seite hin etwa im rechten Winkel zum Kamm (4) angebracht sind.
8. Kappe nach den Ansprüchen 1, 2, 6 oder 7 dadurch gekennzeichnet, daß eine keilförmig gestaltete Kappe (1) entsprechende Vertiefungen (16) aufweist, in denen in geöffnetem Zustand der Kappe bei aufgestecktem Kamm (4) die Vorsprünge (10) zum Verschließen der Gelaustrittsöffnungen versenkt sind.
9. Kappe nach den Ansprüchen 1, 2, 6, 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Seite des Kammes (4), die in geschlossenem Zustand der Kappe von der Tube (12) abgekehrt ist, dann eine geeignete Standfläche (11) darstellt, auf der die Tube (12) senkrecht mit ihrer Öffnung nach unten stehen kann, oder daß die Kappe (1) selbst eine Standfläche (11) besitzt.
10. Kappe nach den Ansprüchen 1, 2 oder 9 dadurch gekennzeichnet, daß der integrierte Kamm (4) vermittels einer an den beiden Enden seines Bodens angebrachte Schwenkvorrichtung (17), die sich nur nach einer Seite hin betätigen läßt, beweglich untrennbar mit der Kappe (1) verbunden ist, wobei der Kammboden (5) seiner Länge nach die Drehachse bildet.
11. Kappe nach den Ansprüchen 1, 2, 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, daß der Kammboden (5) nach der Seite hin, nach der der Kamm (4) nicht geschwenkt werden kann, durch eine dünne, ausreichend große, der Breite nach gewölbte Kunststoffplatte (9) zum Verschließen der Gelaustrittsöffnungen verbreitert ist, für die die Keilkante bzw. Quaderseite (3) der Kappe ebenfalls eine passende Rundung aufweist.
12. Kappe nach den Ansprüchen 1, 2, 9, 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Positionen des Kammes (4), in denen die Kappe (1) geöffnet oder geschlossen ist, fixierbar sind durch Blockiervorsprünge (18) der Kappe, an denen der Kamm (4) und/ oder die Kunststoffplatte (9) anstoßen, und/oder durch eine herkömmliche Einschnappvorrichtung (19).
DE19904014601 1990-05-07 1990-05-07 Haargeltubenkappe Withdrawn DE4014601A1 (de)

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