DE4014601A1 - Haargeltubenkappe - Google Patents
HaargeltubenkappeInfo
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf eine Haargeltubenkappe mit integrierter
Gelauftragsvorrichtung.
Eine Haargeltube mit integrierter Gelauftragsvorrichtung soll
einerseits als Verschluß problemloses, längeres Aufbewahren des
Gels in der Tube, andererseits als Auftragsinstrument seine Dosierung
und Verteilung im Haar ermöglichen und dabei letzteres
frisieren.
Bekannt sind zwei Arten von Haarfestigerbehälterkappen, die
oben genannte Eigenschaften aufweisen. Zum einen handelt es
sich um eine Kappe, die mit Hilfe einer Art integrierter Bürste
und einer Gelauftragsfläche das Haargel, welches aus den darauf
angebrachten Austrittsöffnungen quillt, auf das Haar aufträgt
und dort verteilt. (Deutsche Patentschrift Nr. G 89 11 143.5)
Zum anderen soll ein Flüssigkeitsverteilerkamm, bestehend aus
einem Hohlkörper und versehen mit Düsen zwischen den Kammzinken,
oben genannte Aufgaben erfüllen. (Deutsche Patentaschrift Nr. G
80 34 805.6)
Die erstenannte Kappenform wird zwar allen an sie gestellte
Anforderungen gerecht, aber der Aufwand an Material und Form
und somit ihre Kosten sind unnötig hoch. Wie die Erfahrung gezeigt,
hat, verteilt ein einzelner Kamm das Gel praktisch ebenso
gut im Haar, wie eine ganze Bürste mitsamt der Gelauftragsfläche.
Der Flüssigkeitsverteilerkamm nun wurde, wie sein Name
schon sagt, nicht speziell für Haargel entwickelt und erweist
sich auch für dieses als nicht geeignet. Da fast der ganze Kamm
hohl ist (Hohlkamm), muß erst viel Gel in diesen hineingedrückt
werden, ehe es an den Austrittsöffnungen austritt. Auch besteht
keine Möglichkeit, dieses Gel wieder aus dem Kamminnern herauszubekommen,
weshalb es für den Benutzer verloren bleibt. Desweiteren
kommen seine Düsen als Austrittsöffnungen für zähflüssiges
Haargel wegen ihres zu geringen Durchmessers nicht in
Frage. Dazu besitzt der Flüssigkeitsverteilerkam keine eigene
Verschlußmöglichkeit, welche er bei Flüssigkeiten aufgrund seiner
Düsen auch nicht benötigte, aber für die Anwendung von Haargel
wegen der Gefahr des Austrocknens bei größeren Austrittsöffnungen
unerläßlich ist. Und schließlich weist er keine Standfläche
auf, auf der die Tube günstigerweise stehen kann.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine einfache aber
funktionelle Haargeltubenkappe mit nur einem integrierten Kamm
sowie die dazugehörige, praktische Verschlußeinrichtung zu entwickeln
und dabei den Materialaufwand und die Kosten möglichst
gering zu halten.
Diese Aufgabe wird bei einer gattungegemäßen Einrichtung durch
die kennzeichnenden Merkmale des Anspruchs 1 gelöst.
Zur weiteren Ausgestaltung der Erfindung werden drei Verschlußeinrichtungen
erläutert, mit denen sich eine solche Haargeltubenkappe
materialsparend und dennoch wirksam verschließen läßt.
Bei der ersten Ausführungsmöglichkeit ist der integrierte Kamm,
der aus einem geeigneten Kunststoff oder einem sonstigen geeigneten
Material besteht, untrennbar, z. B. durch aufkleben etc.,
mit der Kappe verbunden. Die Gesamtheit der Gelaustrittsöffnungen
ist mit einer auf der ersten Kappe, der Spenderkappe, anbringbaren
zusätzlichen Verschlußkappe aus Kunststoff zu verschließen,
an welcher entsprechend Vorsprünge vorgesehen sind,
die jeweils verschließend in eine Austrittsöffnung eindringen.
Damit die Geltube in geschlossenem Zustand der Kappe senkrecht
mit der Öffnung nach unten stehen kann, besitzt die Verschlußkappe
außerdem eine Standfläche. Um bei der zweiten Version eine
zusätzliche Verschlußkappe zu sparen, stellt der Kamm selbst
die Verschlußeinrichtung dar. Dazu ist der Kamm als ein von der
Kappe lösbarer Gegenstand vorgesehen, der im Bereich seines
Bodens Befestigungsvorsprünge besitzt, wodurch er in geöffnetem
Zustand der Kappe bei den Gelaustrittsöffnungen in entsprechende,
gesonderte Befestigungsöffnungen an der Kappe einsteckbar
ist. Außerdem weist der Kamm selbst die entsprechenden Vorsprünge
zum Verschließen der Austrittsöffnungen auf, welche unterhalb
des Kammbodens entlang desselben, evtl. auf kleinen Stegen,
nach einer Seite hin etwa im rechten Winkel zum Kamm angebracht
sind. Will man die Kappe verschließen, so bedarf es nur einer
kleinen Drehung des gelösten Kammes und der Einsetzung der dort
angebrachten Verschlußvorsprünge in die Gelaustrittsöffnungen.
Damit letztere Vorsprünge nicht stören oder gar bedingt durch
die Art ihrer Anbringung das Aufsetzen des Kammes unmöglich machen,
sind bei einer keilförmig gestalteten Kappe entsprechende
Vertiefungen vorgesehen, in denen in geöffnetem Zustand die Kappe
bei aufgestecktem Kamm die Verschlußvorsprünge versenkt sind.
Für den Fall, daß die Gelaustrittsöffnungen an der Kappe etwa
senkrecht über der Tubenöffnung angebracht sind, stellt die
Seite des Kammes, die in geschlossenem Zustand der Kappe von
der Tube abgekehrt ist, dann eine geeignete Standfläche dar,
auf der die Tube senkrecht mit ihrer Öffnung nach unten stehen
kann. Sind die Gelaustrittsöffnungen an der Kappe etwa im rechten
Winkel zur Tubenöffnung angebracht, so weist die Kappe
selbst eine Standfläche auf. Bei der dritten Verschlußeinrichtung
kann ebenfalls auf eine zusätzliche Verschlußkappe verzichtet
werden. Dies ist erreicht, indem der integrierte Kamm vermittels
einer an den beiden Enden seines Bodens angebrachte
Schwenkvorrichtung, die sich nur nach einer Seite hin betätigen
läßt, beweglich untrennbar mit der Kappe verbunden ist, wobei
der Kammboden seiner Länge nach die Drehachse darstellt. Außerdem
ist der Kammboden nach der Seite hin, nach der der Kamm
nicht geschwenkt werden kann, durch eine dünne, ausreichend
große, der Breite nach gewölbte Kunststoffplatte zum Verschließen
der Gelaustrittsöffnungen verbreitert. Entsprechend dazu
weist die Keilkante bzw. Quaderseite der Kappe, auf der der
Kamm angebracht ist, ebenfalls eine Rundung auf. Bedingt durch
diese Vorrichtung befindet sich die Kunststoffplatte in geöffnetem
Zustand der Kappe, wenn der Kamm senkrecht über den
Gelaustrittsöffnungen steht, an der Seite der Keilkante bzw. Quaderseite;
und in geschlossenem Zustand, wenn der Kamm soweit
geschwenkt ist, daß die der Tube abgekehrte Kammseite oder die
Kappenseite als Standfläche geeignet ist (siehe dazu die Erläuterungen
zur zweiten Verschlußeinrichtung), schiebt sich die
Kunststoffplatte verschließend über die Gelaustrittsöffnungen.
Da der Kamm sowohl beim Frisieren als auch in seiner Funktion
als Standfläche die gewünschte Stellung beibehalten soll, sind
die Positionen, in denen die Kappe geöffnet oder geschlossen
ist, fixierbar durch Blockiervorsprünge der Kappe, an denen der
Kamm und/oder die Kunststoffplatte anstoßen, und/oder durch eine
herkömmliche Einschnappvorrichtung.
Die Vorteile der neuen Haargeltubenkappe liegen in ihrer Einfachheit
verbunden mit Funktionalität und ihrem geringen Materialaufwand
verbunden mit reduzierten Kosten. Bedingt durch die
grundlegenden Neuerungen und Veränderungen an der Kappe, wie
z. B. eine Verschlußeinrichtung, eine Standfläche, die kurzen
und engen Verbindungsröhren zwischen Tubenöffnung und Gelaustrittsöffnungen
anstatt eines Hohlkammes etc., ist eine funktionelle
Gelauftragsvorrichtung entstanden, die allen an sie
gestellte technischen Aufgaben gerecht wird. Aber auch den ökonomischen
Ansprüchen kann dabei entsprochen werden: Mit der gemachten
Erfindung ist eine Haargeltubenkappe geschaffen, die
mit nur einem integrierten Kamm, einer reduzierten Kappenform
und gegebenenfalls wegen der Identität von Kamm und Verschlußeinrichtung
ohne zusätzliche Verschlußkappe auskommt und somit
ein Minimum an Material benötigt. Dies und die Tatsache, daß
bei der Herstellung der Tube auf bekannte Techniken der Massenproduktion
zurückgegriffen werden kann, machen die neue Haargeltubenkappe
zu einem kostengünstigen und daher finanzierbaren
Instrument der Haarkosmetik für den Endverbraucher. Außerdem
kommen die Einsparungen an der Kappe der Umwelt in Form reduzierten
Abfalls zugute.
In den Zeichnungen ist der Erfindungsgegenstand an mehreren Ausführungsbeispielen
im Querschnitt und aus der Sicht von oben
oder von der Seite dargestellt.
Fig. 1 zeigt die erfindungsgemäß veränderte Haargeltubenkappe
mitsamt der Tube, wobei der integrierte Kamm ein gespritzter
Teil der Tube ist und senkrecht über der Öffnung
der Geltube steht. Es stellen (1) die Kappe, (4)
den Kamm, (5) den Kammboden, (6) die Gelaustrittsöffnungen,
(7) den engen Verbindungskanal zwischen Tubenöffnung
und Austrittsöffnungen, (8) die Tubenöffnung und
(12) die Tube dar.
Fig. 2 zeigt ebenfalls die neue Haargeltubenkappe, jedoch aus
einem um neunzig Grad veränderten Blickwinkel, wobei ersichtlich
ist, daß sich die Kappe zu einem schmalen,
niedrigen Quader (2) verjüngt, entlang dessen schmaler,
der Kappe abgewandter Quaderseite (3) der Kamm (4) integriert
ist. Die restlichen Zahlen entsprechen in ihrer
Bedeutung den Erläuterungen zu Fig. 1.
Fig. 3 zeigt zweimal den Gegenstand der Erfindung mit aufgesteckter
Verschlußkappe aus jeweils verschiedenen Blickwinkeln.
Die Verschlußkappe (9) ist als zusätzliche, von
der Spenderkappe (1) lösbare Verschlußeinrichtung abgebildet.
(10) stellt die Vorsprünge dar, die verschließend
in die Austrittsöffnungen eindringen, und (11) die Standfläche,
auf der die Geltube in geschlossenem Zustand stehen
kann.
Fig. 4 zeigt die Verschlußkappe (9) aus der Sicht von oben, wobei
die gewählte materialsparende Gitterkonstruktion
sichtbar ist. (10) stellt die Verschlußkappe dar,
zwischen denen sich Durchlässe für die Kammzinken befinden,
die der eingesetzten Tube zusätzlichen Halt geben.
Fig. 5 zeigt die neue Haargeltubenkappe mitsamt der Tube. Hierbei
weist die Abbildung eine keilförmige Verjüngung der
Kappe (1) nach einer Seite im rechten Winkel zur Tubenöffnung
(8) auf, weshalb der integrierte Kamm (4) ebenfalls
seitlich, entlang der spitzen Kante (3) des Keils
(2) angebracht ist. Bei der vorliegenden Gestaltung der
Erfindung stellt der Kamm selbst die Verschlußeinrichtung
(9) dar. Man sieht die Kappe mit aufgesetztem Kamm
in geöffnetem Zustand, wobei ersichtlich ist, daß auch
der lösbare Kammboden (5) die Gelaustrittsöffnungen (6)
aufweist. Desweiteren zeigen (10) die Verschlußvorsprünge
am Kamm, (15) die kleinen Stege, auf denen diese angebracht
sind, (16) die Vertiefungen an der Kappe für
die Verschlußvorsprünge, (11) die Standfläche, welche
im abgebildeten Fall an der Kappe selbst vorhanden ist,
(13) die angedeuteten Befestigungsvorsprünge des Kammes
und (14) die dazugehörigen Befestigungsöffnungen an der
Kappe.
Fig. 6 entspricht in allem Fig. 5 mit der Ausnahme, daß hier die
Kappe (1) in geschlossenem Zustand abgebildet ist. Der
Kamm (4) ist um neunzig Grad gedreht und seine Verschlußvorsprünge
(10) sind in die Gelaustrittsöffnungen (6) der
Kappe eingeführt.
Fig. 7 zeigt den Kamm (4), der gleichzeitig Verschlußeinrichtung
(9) ist, aus der Sicht von unten und von vorne. (5)
stellt den Kammboden, (6) die Austrittsöffnungen, (10)
die Verschlußvorsprünge, (15) die kleinen Stege, auf denen
diese angebracht sind, und (13) die Befestigungsvorsprünge
dar.
Fig. 8 zeigt die erfindungsgemäß veränderte Kappe (1) ohne Kamm
aus der Sicht von vorne, wobei (6) die Austrittsöffnungen,
(14) die Befestigungsöffnungen für den Kamm und (16)
die Vertiefungen für die Verschlußvorsprünge darstellen.
Fig. 9 zeigt den Gegenstand der Erfindung mitsamt der Tube, wobei
sich die Kappe (1) senkrecht zur Tubenöffnung zu einem
asymetrischen Keil (2) verjüngt, entlang dessen
spitzer Kante (3) der Kamm (4) integriert ist. Letzterer
ist in einem Radius von etwa neunzig Grad schwenkbar angebracht
und stellt zusammen mit seiner, den Kammboden
(5) verbreiternden, stark gewölbten Kunststoffplatte (9)
selbst die Verschlußeinrichtung dar. Die Kappe ist in
geöffnetem Zustand abgebildet. Es zeigen weiterhin (3)
die ebenfalls abgerundete Keilkante, (6) die Gelaustrittsöffnungen,
(17) die Schwenkvorrichtung und (18)
die Blockiervorsprünge, mit denen der Kamm in der geöffneten
und geschlossenen Position fixierbar ist.
Fig. 10 zeigt ebenfalls den Gegenstand der Erfindung mit der
Tube, nur daß die Kappe (1) in geschlossenem Zustand
senkrecht stehend auf der von dem Kamm (4) gebildeten
Standfläche (11) zu sehen ist, welche durch die
Blockiervorsprünge (18) entstanden ist. Ersichtlich ist
auch, daß sich die gewölbte Kunststoffplatte (9) verschließend
über die Gelaustrittsöffnungen (6) der Kappe
geschoben hat.
Fig. 11 zeigt die neuartige Kappe (1), wobei (4) den Kamm, (5)
den Kammboden, (6) die Austtrittsöffnungen und (17) die
Schwenkvorrichtung, die an den beiden Enden des Kammbodens
angebracht ist, darstellen.
Fig. 12 zeigt die erfindungsgemäß veränderte Kappe (1) aus der
Sicht von oben in geschlossenem Zustand. Es stellen (4)
den Kamm, (5) den Kammboden, (9) die gewölbte Kunststoffplatte,
(17) die Schwenkvorrichtung und (18) die
Blockiervorsprünge dar.
Claims (12)
1. Haargeltubenkappe mit integrierter Gelauftragsvorrichtung
dadurch gekennzeichnet,
- - daß eine herkömmliche Haargeltubenkappe (1) sich in ihrer äußeren Form nach einer geeigneten Seite hin zu einem kurzen Keil oder schmalen Quader (2) verjüngt,
- - entlang dessen spitzer Kante bzw. schmaler, der Kappe abgewandter Quaderseite (3) ein Kamm (4) integriert ist.
- - dem im Bereich seines Bodens (5) für das Haargel ausreichend viele Austrittsöffnungen (6) passender Größe zugeordnet sind,
- - die ein enger Kanal bzw. eine enge Röhre (7) innerhalb der Kappe mit der Tubenöffnung (8) verbindet,
- - und daß die Gesamtheit der Austrittsöffnungen durch eine lösbare oder schwenkbare Verschlußeinrichtung (9) verschließbar ist.
2. Kappe nach Anspruch 1
dadurch gekennzeichnet,
daß der integrierte Kamm (4) aus einem geeigneten Kunststoff,
womöglich dem selben der Kappe, oder einem sonstigen geeigneten
Material besteht, wie z. B. Metall, Hartplastik, Horn. . .
3. Kappe nach den Ansprüchen 1 oder 2
dadurch gekennzeichnet,
daß der integrierte Kamm (4) auf herkömmliche Weise, z. B.
durch aufkleben, einsetzen, einschweißen oder bereits als
gespritzter Teil der Kappe untrennbar mit dieser verbunden
ist.
4. Kappe nach den Ansprüchen 1, 2 oder 3
dadurch gekennzeichnet,
daß die Gesamtheit der Gelaustrittsöffnungen (6) mit einer
auf der ersten Kappe (1), der Spenderkappe, anbringbaren zusätzlichen
Verschlußkappe (9) aus Kunststoff zu verschließen
ist, an welcher entsprechend Vorsprünge (10) vorgesehen sind,
die jeweils verschließend in eine Austrittsöffnung (6) eindringen.
5. Kappe nach den Ansprüchen 1, 2, 3 oder 4
dadurch gekennzeichnet,
daß die Verschlußkappe (9) eine Standfläche (11) aufweist,
auf der die Geltube (12) in geschlossenem Zustand der Kappe
senkrecht mit ihrer Öffnung nach unten stehen kann.
6. Kappe nach den Ansprüchen 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Kamm (4) ein von der Kappe (1) lösbarer Gegenstand
ist, der im Bereich seines Bodens (5) Befestigungsvorsprünge
(13) besitzt, wodurch er in geöffnetem Zustand der Kappe bei
den Gelaustrittsöffnungen (6) in entsprechende, gesonderte
Befestigungsöffnungen (14) an der Kappe einsteckbar ist.
7. Kappe nach den Ansprüchen 1, 2 oder 6
dadurch gekennzeichnet,
daß der Kamm (4) selbst die entsprechenden Vorsprünge (10)
zum Verschließen der Gelaustrittsöffnungen aufweist, welche
unterhalb des Kammbodens (5) entlang desselben, evtl. auf
kleinen Stegen (15), nach einer Seite hin etwa im rechten
Winkel zum Kamm (4) angebracht sind.
8. Kappe nach den Ansprüchen 1, 2, 6 oder 7
dadurch gekennzeichnet,
daß eine keilförmig gestaltete Kappe (1) entsprechende Vertiefungen
(16) aufweist, in denen in geöffnetem Zustand der
Kappe bei aufgestecktem Kamm (4) die Vorsprünge (10) zum
Verschließen der Gelaustrittsöffnungen versenkt sind.
9. Kappe nach den Ansprüchen 1, 2, 6, 7 oder 8,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Seite des Kammes (4), die in geschlossenem Zustand
der Kappe von der Tube (12) abgekehrt ist, dann eine geeignete
Standfläche (11) darstellt, auf der die Tube (12) senkrecht
mit ihrer Öffnung nach unten stehen kann, oder daß
die Kappe (1) selbst eine Standfläche (11) besitzt.
10. Kappe nach den Ansprüchen 1, 2 oder 9
dadurch gekennzeichnet,
daß der integrierte Kamm (4) vermittels einer an den beiden
Enden seines Bodens angebrachte Schwenkvorrichtung (17),
die sich nur nach einer Seite hin betätigen läßt, beweglich
untrennbar mit der Kappe (1) verbunden ist, wobei der Kammboden
(5) seiner Länge nach die Drehachse bildet.
11. Kappe nach den Ansprüchen 1, 2, 9 oder 10,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Kammboden (5) nach der Seite hin, nach der der Kamm
(4) nicht geschwenkt werden kann, durch eine dünne, ausreichend
große, der Breite nach gewölbte Kunststoffplatte (9)
zum Verschließen der Gelaustrittsöffnungen verbreitert ist,
für die die Keilkante bzw. Quaderseite (3) der Kappe ebenfalls
eine passende Rundung aufweist.
12. Kappe nach den Ansprüchen 1, 2, 9, 10 oder 11,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Positionen des Kammes (4), in denen die Kappe (1)
geöffnet oder geschlossen ist, fixierbar sind durch Blockiervorsprünge
(18) der Kappe, an denen der Kamm (4) und/
oder die Kunststoffplatte (9) anstoßen, und/oder durch eine
herkömmliche Einschnappvorrichtung (19).
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19904014601 DE4014601A1 (de) | 1990-05-07 | 1990-05-07 | Haargeltubenkappe |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19904014601 DE4014601A1 (de) | 1990-05-07 | 1990-05-07 | Haargeltubenkappe |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE4014601A1 true DE4014601A1 (de) | 1991-11-14 |
Family
ID=6405873
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE19904014601 Withdrawn DE4014601A1 (de) | 1990-05-07 | 1990-05-07 | Haargeltubenkappe |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE4014601A1 (de) |
Cited By (3)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| FR2782614A1 (fr) * | 1998-09-01 | 2000-03-03 | Michel Laporte | DISPOSITIF POUR l'APPLICATION D'UN PRODUIT SUR DES CHEVEUX, NOTAMMENT D'UN PRODUIT COLORANT |
| FR2828999A1 (fr) | 2001-08-31 | 2003-03-07 | Oreal | Dispositif pour l'application d'un produit sur les cheveux |
| EP1221292B2 (de) † | 2001-01-04 | 2009-11-04 | L'oreal | Vorrichtung zum Aufbewahren und Auftragen eines Haarpflegeproduktes |
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-
1990
- 1990-05-07 DE DE19904014601 patent/DE4014601A1/de not_active Withdrawn
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| EP0986974A1 (de) * | 1998-09-01 | 2000-03-22 | Michel Laporte | Vorrichtung zum Auftragen eines Produktes auf die Haare, insbesondere ein Färbemittel |
| EP1221292B2 (de) † | 2001-01-04 | 2009-11-04 | L'oreal | Vorrichtung zum Aufbewahren und Auftragen eines Haarpflegeproduktes |
| FR2828999A1 (fr) | 2001-08-31 | 2003-03-07 | Oreal | Dispositif pour l'application d'un produit sur les cheveux |
| US7000618B2 (en) | 2001-08-31 | 2006-02-21 | L'oreal | Device for applying a substance to the hair |
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