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DE4013417A1 - Verfahren zum entnehmen und ablegen eines ausgestanzten blattstapels o. dgl. stapel blattfoermigen werkstoffs aus einem gesamtstapel sowie vorrichtung hierfuer - Google Patents

Verfahren zum entnehmen und ablegen eines ausgestanzten blattstapels o. dgl. stapel blattfoermigen werkstoffs aus einem gesamtstapel sowie vorrichtung hierfuer

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Publication number
DE4013417A1
DE4013417A1 DE4013417A DE4013417A DE4013417A1 DE 4013417 A1 DE4013417 A1 DE 4013417A1 DE 4013417 A DE4013417 A DE 4013417A DE 4013417 A DE4013417 A DE 4013417A DE 4013417 A1 DE4013417 A1 DE 4013417A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
stack
sheet
removal
sheet stack
conveyor belt
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE4013417A
Other languages
English (en)
Inventor
Klaus Dipl Ing Jung
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Schoen und Cie GmbH
Original Assignee
Schoen und Cie GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Schoen und Cie GmbH filed Critical Schoen und Cie GmbH
Priority to DE4013417A priority Critical patent/DE4013417A1/de
Priority to EP91100802A priority patent/EP0453711A1/de
Publication of DE4013417A1 publication Critical patent/DE4013417A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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Description

Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zum Entnehmen und Ablegen eines ausgestanzten Blattstapels od. dgl. Stapel blatt­ förmigen Werkstoffs aus einem Gesamtstapel im Anschluß an einen Stanzvorgang, wobei der Gesamtstapel mit den ausgestanzten Blattstapeln nach dem Stanzen vom Stanz- oder Schiebetisch auf einen Ablagetisch einer Stanzmaschine geschoben wird.
Ein derartiges Verfahren ist aus der DE-OS 36 42 260 bekannt. Hierbei wird ein zum Stanzen vorbereiteter Gesamtstapel zu­ nächst von einem Anlegetisch mittels einer Transportzange auf den Stanztisch gezogen, worauf anschließend einzelne Blatt­ stapel aus dem Gesamtstapel ausgestanzt werden. Mit dem Ziehen des abgelegten, noch nicht gestanzten Gesamtstapels auf den Stanztisch wird gleichzeitig ein bereits gestanzter Gesamt­ stapel vom Stanztisch über eine an der Transportzange angeord­ nete Ausschiebeleiste auf einen Ablagetische geschoben. Das anschließende Entnehmen und Ablegen der ausgestanzten Blatt­ stapel aus dem Gesamtstapel wird bei diesem Verfahren von Hand durchgeführt. Dadurch ist dieser Entnahme- und Ablegevorgang sehr arbeits- und damit personal- und zeitintensiv. Zum anderen kann durch ungeschickte Handhabung eine kantensaubere Aus­ richtung beim Ablegen des Blattstapels zur Verpackung oder zur Weiterverarbeitung beeinträchtigt werden.
Bei einem ähnlichen in der DE-OS 34 41 198 beschriebenen Ver­ fahren werden die Blattstapel ebenfalls nach Ausstanzen aus einem Gesamtstapel von Hand dem Gesamtstapel entnommen. Hierbei ergeben sich die gleichen Nachteile.
Aufgabe der Erfindung ist es, ein Verfahren zur Verfügung zustellen, welches es ermöglicht, den Entnahme-, Ablege- und Abtransportvorgang zu rationalisieren, so daß ein einfaches und schnelles Entnehmen sowie ein kantensauberes Ablegen eines Blattstapels zum Weitertransport oder zur Weiterverarbeitung gewährleistet ist.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß im wesentlichen dadurch gelöst, daß der zu entnehmende Blattstapel in eine Entnahme­ position einer Entnahmeeinrichtung bewegt wird, daß der Blatt­ stapel sodann von der Entnahmeeinrichtung dem Gesamtstapel entnommen wird, daß der Blattstapel einer Abtransporteinrich­ tung übergeben wird und daß nach Entnahme sämtlicher Blatt­ stapel aus dem Gesamtstapel der Stapelabfall vom Ablagetisch bzw. der Entnahmeeinrichtung abgeworfen wird. Durch die Auto­ matisierung des Entnahme- und Ablegevorganges wird eine er­ hebliche Verbesserung unter Vermeidung der bisherigen manuellen Entnahme und eine Beseitigung der damit verbundenen Probleme erzielt. Durch das erfindungsgemäße Verfahren, welches sich an den üblichen Stanzvorgang anschließt, kann die Ausnutzung einer bekannten Stanzmaschine erhöht werden, da der Stanzvorgang nunmehr nicht mehr von der unregelmäßigen Geschwindigkeit der manuellen Entnahme abhängig ist, sondern durch einen ge­ regelten, genau steuerbaren und an den Stanzprozeß angepaßten Entnahme- und Ablegevorgang bestimmt wird. Auf diese Weise kann eine bekannte Stanzmaschine erheblich wirtschaftlicher einge­ setzt werden. Nach der Entnahme sämtlicher Blattstapel aus dem Gesamtstapel wird auch der Stapelabfall vom Ablagetisch selbst­ tätig abgeworfen, so daß nach dem Entnehmen ein weiterer, bereits gestanzter Gesamtstapel problemlos auf den Ablagetisch aufgeschoben werden kann.
Aus der DE-OS 15 61 442 ist bereits ein Verfahren und eine Maschine zum Ausstanzen von Zuschnitten aus Stapeln von Papier, Karton, Kunststoff, Textilien oder dgl. bekannt, wobei der ausgestanzte Blattstapel unmittelbar nach dem Stanzen durch das Formstanzmesser und eine zusätzliche Einrichtung entnommen wird. Anschließend wird der in dem Formstanzmesser gehaltene Blattstapel abgeführt, worauf der nächste Stanzvorgang beginnt. Das dort beschriebene Verfahren ist jedoch bei einer bekannten Stanzmaschine nicht oder nur mit unverhältnismäßig großem Aufwand anwendbar, da eine bekannte Stanzmaschine erst mit einer entsprechenden Entnahmeeinrichtung im Stanzmesser und Stanztisch ausgerüstet werden müßte. Ein weiterer Nachteil dieser bekannten Vorrichtung besteht darin, daß nach Ausstanzen eines Blattstapels der nächste Blattstapel erst ausgestanzt werden kann, wenn eine Greifvorrichtung den ausgestanzten Blattstapel aus dem Formstanzmesser entnommen hat. Die Stanz­ geschwindigkeit der Stanzmaschine ist dadurch erheblich ver­ ringert.
Aus der DE-OS 29 13 439 ist eine Stanzmaschine bekannt, bei der endloses einlagiges Flachmaterial ausgestanzt und mit einer Ausbrech- oder Ausstoßvorrichtung dem Flachmaterial entnommen wird. Unterhalb der Ausbrechvorrichtung ist ein Abtransportband absenkbar angeordnet, so daß der freie Fallweg der einzelnen Stanzteile sehr gering gehalten werden kann und die Stanzteile anschließend sauber und kantenfrei auf einem Stapel liegen. Allerdings werden bei diesem Verfahren nicht Blattstapel aus­ gestanzt, sondern lediglich einzelne Stanzteile. Die dort beschriebene Stanzmaschine eignet sich nicht zum Stanzen von Blattstapeln aus einem Gesamtstapel, da das dort beschriebene Verfahren lediglich zum Ausstanzen von Stanzteilen aus endlosem Flachmaterial vorgesehen ist.
Bei einer besonderen Ausgestaltung der Erfindung ist vorge­ sehen, daß der Blattstapel über eine ggf. horizontal verfahr­ bare Schiebeeinrichtung in die Entnahmeposition der Entnahme­ einrichtung geschoben wird. Auf diese Weise wird gewährleistet, daß der Blattstapel sich zur Entnahme genau in der Entnahme­ position befindet, und anschließend zuverlässig entnommen werden kann.
Um einen Gesamtstapel vom Schiebetisch auf den Ablagetisch aufschieben zu können, ist es erforderlich, daß die Schiebe­ einrichtung nach ihrem vorherigen Arbeitstakt aus dem Bewe­ gungsweg des Gesamtstapels bewegt wird. Die Schiebeeinrichtung kann hierzu abgesenkt oder angehoben werden.
Um ein Verschieben des Gesamtstapels bei der Entnahme des zu entnehmenden Blattstapels zu verhindern, ist zweckmäßigerweise vorgesehen, daß der Blattstapel zumindest teilweise während der Entnahme des Blattstapels über eine absenkbare Klemmeinrichtung festgeklemmt wird.
Hierbei hat es sich als besonders vorteilhaft herausgestellt, daß der Gesamtstapel bei der Entnahme des Blattstapels be­ nachbart dem Blattstapel vorzugsweise der bzw. die in Längs­ bewegungsrichtung folgende Blattstapel bzw. Blattstapelreihe, festgeklemmt wird.
Nach einem weiteren Erfindungsgedanken wird der Blattstapel über eine senkrecht verfahrbare Aushebeeinrichtung der Ent­ nahmeeinrichtung aus dem Gesamtstapel ausgehoben. Durch das Ausheben nach oben wird gewährleistet, daß der weitere Ent­ nahme- und Ablegevorgang nicht behindert wird.
Eine besondere Ausgestaltung sieht vor, daß der Blattstapel zum Ausheben auf einen Entnahmetisch der Aushebeeinrichtung in die Entnahmeposition bewegt wird.
Um ein Abrutschen oder Verlieren einzelner Blätter während des Aushebens wirksam zu verhindern, ist vorgesehen, daß vor dem Ausheben eine senkrecht verfahrbare Halteplatte auf den aus­ zuhebenden Blattstapel abgesenkt wird, die beim Ausheben mit angehoben wird.
Häufig ist es zum Weitertransport oder zur Weiterverarbeitung erforderlich, daß der Blattstapel in einer bestimmten Aus­ richtung weitergegeben wird. Daher ist erfindungsgemäß vorge­ sehen, daß der Blattstapel vorzugsweise nach dem Ausheben, ggf. durch die Aushebeeinrichtung, gedreht wird.
Im allgemeinen werden in einer Reihe eines Gesamtstapels neben­ einander mehrere Blattstapel ausgestanzt. Daher ist erfindungs­ gemäß vorgesehen, daß zumindest die Aushebeeinrichtung nach Ausheben des ersten Blattstapel einer Reihe quer zur Bewe­ gungsrichtung des Gesamtstapels zu einem weiteren Blattstapel dieser Reihe verfahren wird.
Hierbei ist es besonders zweckmäßig und zeitsparend, wenn zunächst ein äußerer Blattstapel einer Reihe ausgehoben wird und anschließend sukzessive die benachbarten Blattstapel dieser Reihe ausgehoben werden, bevor das Ausheben der nächsten Reihe beginnt.
Um ein Verschieben des Gesamtstapels bzw. einzelner noch im Gesamtstapel befindlicher Blattstapel beim Ausheben eines Blattstapel zu verhindern, wird vor dem Ausheben wenigstens auf den dem auszuhebenden Blattstapel benachbarten Blattstapel ein Niederhalter der Aushebeeinrichtung abgesenkt. Durch diesen wird zumindest der benachbarte Blattstapel in seiner Position gehalten, so daß er anschließend einwandfrei ausgerichtet ent­ nommen werden kann.
Zur weiteren Automatisierung und Rationalisierung des erfin­ dungsgemäßen Verfahrens ist vorgesehen, daß nach Ausheben sämtlicher Blattstapel einer Reihe die in Bewegungsrichtung des Gesamtstapels folgende Reihe in die Entnahmeposition auf den Entnahmetisch geschoben wird. Auf diese Weise wird sukzessive Reihe für Reihe in die Entnahmeposition geschoben, wobei die einzelnen Blattstapel jeder Reihe nacheinander entnommen werden.
Da durch das mehrfache Vorschieben den Gesamtstapel in die jeweiligen Entnahmepositionen der Stapelabfall über den Ablage­ tisch bzw. den Entnahmetisch hinüberragt und ein Herunterfallen bzw. Abrutschen des Gesamtstapels vom Ablagetisch möglich ist, sieht ein weiterer Erfindungsgedanke vor, daß der Gesamtstapel zumindest nach Verschieben der zweiten Reihe in die Entnahme­ position auf dem Ablagetisch bis zum Abwerfen festgeklemmt wird. Auf diese Weise wird ein Herunterfallen bzw. Abrutschen des Gesamtstapels verhindert.
Da der Gesamtstapel ständig gehalten bzw. geklemmt wird und ein Aufwölben beim Verschieben verhindert werden soll, wird der Gesamtstapel vorzugsweise über Klemmittel der Schiebeein­ richtung gehalten.
Nach Entnahme sämtlicher Blattstapel ist es daher vorgesehen, daß die Klemmittel geöffnet, ggf. mittels der Schiebeein­ richtung der Stapelabfall weitergeschoben und der Stapelabfall von dem Auflagetisch abgeworfen wird. Das Abwerfen kann in einfacher Weise dadurch geschehen, daß man den Stapelabfall durch Loslassen aufgrund des überhängenden Eigengewichts vom Ablagetisch bzw. Entnahmetisch herabfallen läßt.
Dabei ist es zweckmäßig, wenn der Gesamtstapelabfall auf ein Abfalltransportband der Abtransporteinrichtung abgeworfen wird, welches den Abfall von der Abwurfstelle entfernt und in einen Sammelbehälter oder dergleichen transportieren kann.
Zur weiteren genauen und schnellen Entnahme eines Blattstapels ist nach einem weiteren Erfindungsgedanken vorgesehen, daß der ausgehobene Blattstapel von eine ggf. vertikal und horizontal verfahrenbaren Entnahmezange aus der Entnahmeeinrichtung über­ nommen wird. Durch die dreidimensionale Beweglichkeit der Entnahmezange kann der Blattstapel an einer beliebigen Stelle zur Weiterverarbeitung oder zum Weitertransport abgelegt werden.
Zweckmäßigerweise wird die Entnahmezange zusammen mit der Aus­ hebeeinrichtung quer zur Bewegungsrichtung des Gesamtstapels bewegt, so daß der ausgehobene Blattstapel ohne Zeitverlust der Entnahmezange übergeben werden kann.
Erfindungsgemäß kann ferner vorgesehen sein, daß der Blatt­ stapel von der Entnahmezange auf einem Transportband der Transporteinrichtung abgelegt wird, so daß der Blattstapel direkt aus dem Entnahmebereich transportiert werden kann.
Weiterhin kann es von Vorteil sein, wenn der Blattstapel von dem Transportband auf ein weiteres Transportband übergeben wird. Über dieses weitere Transportband kann der Blattstapel unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten aus dem Stanz- und Entnahmebereich zur weiteren Verarbeitung od. dgl. gefahren werden.
Da durch die Handhabung der Entnahmeeinrichtung das oberste und unterste Blatt eines Blattstapels im allgemeinen unbrauchbar wird, wird/werden gemäß einer besonders vorteilhaften Ausge­ staltung der Erfindung nach Ablegen des Blattstapels auf dem Transportband das oberste und/oder unterste Blatt vom Blatt­ stapel entnommen.
Diese Entnahme kann besonders einfach dadurch geschehen, daß das unterste Blatt nach Übergabe des Blattstapels auf die Ab­ transporteinrichtung vorzugsweise zwischen dem Transportband und dem weiteren Transportband entnommen wird.
Das oberste Blatt kann leicht bspw. aus Platzgründen auf dem weiteren Transportband entnommen werden.
Da die Blätter des Blattstapels durch das Ausheben bzw. die Entnahme häufig geringfügig gegeneinander verschoben werden, kann eine Ausrichtung, die bspw. zur Weiterverarbeitung erfor­ derlich ist, erforderlich sein. Deswegen wird der Blattstapel zweckmäßigerweise nach Übergabe auf die Abtransporteinrichtung durch eine Ausrichteinrichtung ausgerichtet.
Hierbei ist bei einer besonders einfachen Ausgestaltung vorge­ sehen, daß zum Ausrichten Anschläge in den Bewegungsweg des Blattstapels und/oder an die Seitenkanten bewegt werden.
Hierbei hat es sich als besonders zweckmäßig erwiesen, daß der Blattstapel auf dem weiteren Transportband vorzugsweise nach Entnahme des obersten und/oder untersten Blattes ausgerichtet wird.
Der Blattstapel läßt sich besonders einfach dadurch ausrichten, daß das weitere Transportband zum Ausrichten senkrecht auf- und abbewegt wird.
Von der Abtransporteinrichtung, z. B. von dem weiteren Transport­ band, kann der entnommene Blattstapel ggf. über eine weitere Entnahmezange leicht abgenommen werden.
Eine besonders genaue Steuerung und Überwachung des erfin­ dungsgemäßen Verfahrens wird dadurch erreicht, daß die Takt­ folge der einzelnen Verfahrensschritte über Steuermittel wie Taster, Fotozellen, Geber und Endschalter od. dgl. überwacht und gesteuert wird.
Die Erfindung bezieht sich weiterhin auf eine Vorrichtung zum Entnehmen und Ablegen von ausgestanzten Blattstapeln od. dgl. blattförmigen Werkstoffs aus einem Gesamtstapel. Eine derartige Vorrichtung kann in einfacher Weise an einer bekannten Stanz­ maschine angeordnet werden, wodurch die Wirtschaftlichkeit der Stanzmaschine erheblich verbessert wird.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung zeichnet sich durch eine in Bewegungsrichtung des Gesamtstapels verfahrbaren Schiebeein­ richtung für den Gesamtstapel, einer Entnahmeeinrichtung für den zu entnehmenden Blattstapel und einer Abtransporteinrich­ tung für den entnommenen Blattstapel aus. Eine separate Aus­ bildung einer solchen Vorrichtung gewährleistet, daß bekannte Stanzmaschinen, bei denen das Entnehmen und das Ablegen bisher noch manuell erfolgt, in einfacher Weise nachgerüstet werden können, wodurch die Ausnutzung einer derartigen Stanzmaschine erheblich verbessert werden kann. Durch die verfahrbare Schiebeeinrichtung kann ein Blattstapel unter Nutzung bereits vorhandener Mittel in die Entnahmeposition gebracht an­ schließend über die Entnahmeeinrichtung entnommen und schließ­ lich zum Abtransport der Abtransporteinrichtung übergeben werden.
Hierbei ist es besonders zweckmäßig, wenn die Schiebeein­ richtung einen im wesentlichen der Breite des Gesamtstapels entsprechenden Schiebebalken aufweist, so daß ein Gesamtstapel sicher in die Entnahmeposition geschoben werden kann.
Um den Gesamtstapel auf den Ablegetisch aufschieben zu können, ist vorgesehen, daß der Schiebebalken vertikal bewegbar ist.
Vorteilhafterweise sind am Schiebebalken Klemmittel angeordnet, die den Gesamtstapel zumindest nach dem ersten Verschieben auf dem Ablagetisch festhalten. Dadurch kann der Ablagetisch ver­ hältnismäßig kurz sein.
In einfacher Ausgestaltung dieses Erfindungsgedankens sind die Klemmittel als auf den Gesamtstapel bewegbare Klemmfinger ausgebildet.
In einer noch weiteren Ausgestaltung der Erfindung weist die Entnahmeeinrichtung eine Aushebeeinrichtung auf, über die der Blattstapel aus dem Gesamtstapel entnommen wird.
Vorteilhafterweise weist die Aushebeeinrichtung einen sich an den Ablagetisch der Stanzmaschine anschließenden Entnahmetisch auf, auf den der Blattstapel in die Entnahmeposition zur Ent­ nahme aufgeschoben wird.
Die Aushebeeinrichtung ist zweckmäßigerweise mit einer vertikal verfahrbaren, vorzugsweise im Entnahmetisch angeordneten Aus­ hebeplatte versehen, so daß der Blattstapel unverrückt aus dem Gesamtstapel entnommen werden kann.
Ein Verschieben einzelner Blätter des Blattstapels während des Aushebens wird zusätzlich dadurch wirksam verhindert, daß die Aushebeeinrichtung eine vertikal verfahrbare, oberhalb der Aushebeplatte angeordnete Halteplatte aufweist.
Von besonderem Vorteil ist es, wenn die Aushebeplatte und ggf. die Halteplatte um ihre senkrechte Achse drehbar ist bzw. sind, so daß der ausgehobene Blattstapel beispielsweise zur Weiter­ verarbeitung gedreht werden kann.
Werden bei einem Stanzvorgang mehrere Blattstapel nebeneinander in einer Reihe ausgestanzt, ist es vorteilhaft, daß zumindest die Aushebeeinrichtung quer zur Bewegungsrichtung des Gesamt­ stapels verfahrbar ist.
Um ein Aufwölben benachbarter, noch nicht ausgehobener Blatt­ stapel zu verhindern, weist in Weiterbildung dieses Erfin­ dungsgedankens die Aushebeeinrichtung einen senkrecht verfahr­ baren Niederhalter auf, der in Draufsicht gesehen benachbart der Aushebeplatte quer zur Bewegungsrichtung des Gesamtstapels angeordnet ist.
Gemäß einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist eine auf den Gesamtstapel absenkbare Klemmeinrichtung vorgesehen, durch die ein Aufwölben des Gesamtstapels während des Aushebens des Blattstapels verhindert wird.
Die Klemmeinrichtung kann dazu einen sich im wesentlichen über die Breite des Gesamtstapels erstreckenden Klemmbalken auf­ weisen, mit dem der Gesamtstapel über seine gesamte Breite während des Aushebens niedergehalten wird, so daß ein Ver­ schieben des Gesamtstapels verhindert wird.
Besonders vorteilhaft ist es hierbei, wenn die Klemmeinrichtung derart angeordnet ist, daß der Klemmbalken benachbart dem zu entnehmenden Blattstapel vorzugsweise auf die dem zu ent­ nehmenden Blattstapel folgende Reihe absenkbar ist.
Zur weiteren Automatisierung und Rationalisierung des Ent­ nahmevorganges weist die Entnahmeeinrichtung zweckmäßigerweise eine horizontal verfahrbare Entnahmezange auf.
Um den Blattstapel an jeder vorbestimmten Stelle im Bereich der Vorrichtung übernehmen und absetzen zu können, ist die Entnahmezange vorteilhafterweise vertikal verfahrbar.
Zum Abtransport des Blattstapels kann die Abtransportein­ richtung wenigstens ein der Entnahmezange nachgeschaltetes Transportband aufweisen.
Von Vorteil kann es auch sein, wenn die Abtransporteinrichtung ein dem Transportband nachgeschaltetes weiteres Transportband aufweist, mit dem der Blattstapel aus dem Entnahmebereich transportiert werden kann.
Zur Entfernung des vom Ablage- bzw. Entnahmetisch herabfal­ lenden Stapelabfalls weist die Abtransporteinrichtung zweck­ mäßigerweise ein dem Ablage- bzw. Entnahmetisch nachge­ schaltetes Abfalltransportband auf.
Durch die maschinelle Handhabung des Blattstapels während des Entnehmens und Ablegens sind das oberste und unterste Blatt eines Blattstapels häufig unbrauchbar. Aus diesem Grunde kann die erfindungsgemäße Vorrichtung mit einer Blattentnahmeein­ richtung zur Entnahme des obersten und/oder untersten Blattes des Blattstapels versehen sein.
Bei einer einfachen Ausgestaltung dieses Erfindungsgedankens weist die Blattentnahmeeinrichtung eine Saugwalze auf.
Diese ist zweckmäßigerweise zwischen dem Transportband und dem weiteren Transportband angeordnet und kann hier zumindest das untere Blatt einfach entnehmen und nach unten abwerfen. Wenn die Walzenumlaufgeschwindigkeit vorzugsweise der Bandge­ schwindigkeit entspricht, wird vom Blattstapel lediglich ein Blatt von unten entnommen.
Zur Entnahme insbesondere des oberen Blattes weist die Blatt­ entnahmeeinrichtung ggf. eine schwenkbare Saugeinrichtung auf, die oberhalb des abzutransportierenden Blattstapels angeordnet ist.
Da die einzelnen Blätter während des gesamten Entnahme- und Ablegevorganges häufig geringfügig gegeneinander verschoben werden, ist weiterhin vorgesehen, daß die erfindungsgemäße Vorrichtung eine Ausrichteinrichtung für den entnommenen Blatt­ stapel aufweist.
Diese Ausrichteinrichtung weist zweckmäßigerweise in den Be­ wegungsweg des Blattstapels und/oder an die Seitenkanten des Blattstapels bewegbare Anschläge auf.
Verfahrenstechnisch ist es günstig, wenn das Ausrichten nach der Blattentnahme erfolgt. Daher ist die Ausrichteinrichtung zweckmäßigerweise oberhalb des weiteren Transportbandes ange­ ordnet.
Um den Blattstapel auch vom weiteren Transportband sicher entnehmen zu können, ist dem weiteren Transport eine weitere Entnahmezange nachgeschaltet.
Um den erfindungsgemäßen Ablauf genau und einwandfrei über­ wachen und steuern zu können, weist die Vorrichtung die Takt­ folge überwachende und steuernde Überwachungs- und Steuerungs­ mittel wie Taster, Fotozellen, Endschalter, Geber od. dgl. auf.
Weitere Ziele, Merkmale, Vorteile und Anwendungsmöglichkeiten der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung eines Ausführungsbeispiels anhand der Zeichnung. Dabei bilden alle beschriebenen und/oder bildlich dargestellten Merkmale für sich oder in beliebiger sinnvoller Kombination den Gegenstand der Erfindung auch unabhängig von ihrer Zusammenfassung in den Ansprüchen oder deren Rückbeziehung.
Es zeigt
Fig. 1 eine Vorderansicht einer bekannten Stanzmaschine mit erfindungsgemäßer Vorrichtung,
Fig. 2 eine Draufsicht der Stanzmaschine mit Vorrichtung gemäß Fig. 1,
Fig. 3 einen Schnitt etwa entlang der Linie I-I aus Fig. 1,
Fig. 4 eine Schiebeeinrichtung mit Klemmitteln als Einzel­ heit in vergrößerter Darstellung,
Fig. 5 die Aushebeeinrichtung als Einzelheit in vergrößerter Darstellung,
Fig. 6 ein sich an ein Transportband anschließendes weiteres Transportband mit einer Blattentnahmeeinrichtung und einer Ausrichteinrichtung in Seitenansicht und
Fig. 7 eine Draufsicht auf das weitere Transportband aus Fig. 6.
Die in Fig. 1 dargestellte als Brückentellerstanze ausgebildete Stanzmaschine 1 weist einen motorisch betriebenen Schiebe- oder Stanztisch 2 auf, auf den ein Gesamtstapel 3 blattförmigen Werkstoffs aufgelegt und automatisch ausgestanzt wird. Die Stanzmaschine 1 ist mit einem Zuführtisch 4 versehen, auf welchem ein neuer zum Stanzen bestimmter Gesamtstapel 3′ ange­ ordnet ist. Zum Stanzen des Gesamtstapels 3′ wird dieser von einer Zange 5 auf den Schiebetisch 2 gezogen. Gleichzeitig wird der ausgestanzte Gesamtstapel 3 vom Schiebetisch 2 durch die Rückseite 5′ der Zange 5 auf einen Ablagetisch 6 geschoben. Der dort befindliche gestanzte Gesamtstapel trägt das Bezugszeichen 3′′. Anschließend wird die Zange 5 hochgehoben, fährt über den Gesamtstapel 3 hinweg in die Ausgangsposition und senkt sich dort wieder auf den Zuführtisch 4 ab.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung ist z. B. zur Nachrüstung an einer solchen Stanzmaschine 1 vorgesehen. Sie weist eine Schiebeeinrichtung für den Gesamtstapel 3′′, eine Entnahme­ einrichtung für einen ausgestanzten Blattstapel 39 aus dem Gesamtstapel 3′′ sowie eine Abtransporteinrichtung auf. Die Schiebeeinrichtung ist mit einem Schiebebalken 7 versehen, der in Bewegungsrichtung des Gesamtstapels 3′′ verfahrbar ist. Die Länge des Schiebebalkens 7 entspricht im wesentlichen der Breite des Gesamtstapels 3′′. Weiterhin ist der Schiebebalken 7 vertikal verfahrbar. Im Ausführungsbeispiel der Fig. 1 ist diese Position durch einen hochgefahrenen Klemmbalken 7′ darge­ stellt. Am Schiebebalken 7 sind Klemmittel zum Festklemmen des Gesamtstapels 3′′ auf dem Ablagetisch 6 angeordnet.
Wie aus Fig. 4 ersichtlich, weisen die Klemmittel Klemmfinger 13 auf, die über eine koaxial zum Schiebebalken 7 verlaufende Drehachse auf den Gesamtstapel 3′′ geschwenkt werden können. Die Betätigung der Klemmfinger 13 erfolgt über Pneumatikzy­ linder 14 und einen Zahnstangentrieb 15. Die Betätigung über andere Mittel ist gleichfalls möglich. Der Schiebebalken 7 selbst ist, wie dies aus Fig. 2 hervorgeht, seitlich in einer Kugelführung 8 geführt und über einen Motor 9 mit Zahnriemen­ trieb 10 angetrieben. Die Lagepositionierung des Schiebebalkens 7 erfolgt über elektrische Steuermittel.
Die Vorrichtung ist weiterhin mit einer auf den Gesamtstapel 3′′ absenkbaren Klemmeinrichtung versehen. Die Klemmeinrichtung weist einen sich über die Breite des Gesamtstapels 3′′ er­ streckenden Klemmbalken 11 auf. Der Klemmbalken 11 wird über einen Pneumatikzylinder 12 betätigt. Der Pneumatikzylinder 12 wiederum ist ortsfest und in diesem Ausführungsbeispiel an der Stanzmaschine 1 befestigt.
Die Entnahmeeinrichtung weist eine Aushebeeinrichtung 16 und eine Entnahmezange 32 auf. Die Aushebeeinrichtung 16 kann quer zur Bewegungsrichtung des Gesamtstapels 3′′ verfahren werden. Zur Führung und Bewegung der Aushebeeinrichtung 16 quer zur Bewegungsrichtung weist die Entnahmeeinrichtung Rollen 20 mit Laufschienen, nicht dargestellte Kugelführungen oder dgl. auf. Der Antrieb erfolgt durch einen in Fig. 3 ersichtlichen Motor 17 über einen Zahnriemen 18, eine nicht dargestellte Spindel oder dgl. Für die genaue Positionierung auf den auszuhebenden Blattstapel 39 sind auch hier entsprechende Steuermittel vorge­ sehen.
Die Aushebeeinrichtung 16 ist mit einem Entnahmetisch 19 ver­ sehen, der sich an den Ablagetisch 6 bündig anschließt. Im Entnahmetisch 19 ist eine Aushebeplatte 21 heb- und senkbar sowie um ihre eigene Achse drehbar gelagert. Die senkrechte Bewegung wird durch einen Pneumatikzylinder 22 bewirkt, während die Drehbewegung über einen Zahnstangentrieb 23 (vgl. Fig. 5) mit Pneumatikzylinder 24 erfolgt. Im Entnahmetisch 19 befindet sich eine Einsenkung 19′′, die die Aushebeplatte 21 im abge­ senkten Zustand vollständig aufnimmt, so daß die Aushebeplatte 21 nicht über die Oberfläche des Entnahmetisches 19 übersteht.
Oberhalb der Aushebeplatte 21 ist eine Halteplatte 25 im Ober­ teil 26 der Aushebeeinrichtung 16 gelagert. Die Halteplatte 25 ist über eine Führungsstange 27 und einen Pneumatikzylinder 28 vertikal in Richtung auf die Aushebeplatte 21 bewegbar. Die Führungsplatte 25 ist über eine Drehbefestigung 27′ an der Führungsstange 27 befestigt und kann daher leicht gedreht werden.
Im Oberteil 26 der Aushebevorrichtung 16 ist benachbart der Halteplatte 25 ein Niederhalter 29 angeordnet, der über einen Pneumatikzylinder 30 auf den dem auszuhebenden Blattstapel 39 benachbarten Blattstapel 39 absenkbar ist.
Der Aushebeeinrichtung 16 ist die Entnahmezange 32 der Ent­ nahmeeinrichtung nachgeschaltet. Die Entnahmezange 32 ist in einem in Draufsicht etwa quer zum Oberteil 26 der Aushebeein­ richtung 16 angeordneten Gestell 31 auf einer Kugelführung 33 oder dgl. horizontal beweglich gelagert. Der Antrieb der Ent­ nahmezange 32 erfolgt über einen Zahnriementrieb 34 mit (nicht dargestelltem) Motor. Die Entnahmezange 32 wird pneumatisch betätigt. Sie ist weiterhin mit einer nicht dargestellten Einrichtung versehen, die aus Kugelführungen mit Stangen und einem Pneumatikzylinder bestehen kann, welche es gestattet, die Entnahmezange 32 sowohl bei der Übernahme des Blattspiegels 39 als auch beim Ablegen höhenmäßig den betrieblichen Erforder­ nissen bspw. beim Abtransport anzupassen.
Innerhalb des Gestells 31 der Entnahmeeinrichtung, das etwa die Form eines liegenden U's aufweist, befindet sich eine Abtrans­ porteinrichtung mit einem Abfalltransportband 35 und einem Transportband 36, die jeweils ortsfest auf dem Boden aufge­ stellt sind. Die Bänder 35, 36 sind über Motoren angetrieben, die je nach Bedarf schalt- und steuerbar sind. Das Abfall­ transportband 35 ist direkt im Anschluß an den Entnahmetisch 19 quer zur Bewegungsrichtung des Gesamtstapels 3′′ angeordnet. Das Transportband 36 ist etwa parallel zum Abfalltransportband 35 angeordnet. Die Abtransporteinrichtung weist weiterhin ein dem Transportband 36 nachgeschaltetes weiteres Transportband 37 auf.
Zwischen dem Transportband 36 und dem weiteren Transportband 37 ist, wie aus Fig. 6 ersichtlich ist, eine angetriebene Saug­ walze 38 einer Blattentnahmeeinrichtung angeordnet. Die Saug­ walze 38 läuft mit Bandgeschwindigkeit, so daß pro Blattstapel 39 jeweils nur ein Blatt entnommen wird. Durch entsprechende Bohrungen im Mantel der Saugwalze 38 wird jeweils das unterste Blatt eines jeden Blattstapels 39 angesaugt und nach unten bspw. in einen nicht dargestellten Abfallbehälter abgeworfen.
Oberhalb des weiteren Transportbandes 37 ist eine Saugeinrich­ tung 41 der Blattentnahmeeinrichtung angeordnet, die das oberste Blatt eines Blattstapels 39 abhebt, in die Position B schwenkt und das Blatt zum Abfall wirft (vgl. Fig. 6 und 7).
Wie sich insbesondere aus den Fig. 6 und 7 ergibt, ist oberhalb des weiteren Transportbandes 37 eine Ausrichteinrichtung ange­ ordnet. Diese weist in den Bewegungsweg des zu transportie­ renden Blattstapels 39 schwenkbare Anschläge 40 sowie an die seitlichen Kanten schwenkbare Anschläge 42 auf. Die Anschläge 40 und 42 sind auf die Stapelgröße einstellbar und werden pneumatisch über nicht gezeigte Zylinder bewegt. Das weitere Transportband 37 ist über einen Zylinder 43 absenkbar um den Ausrichtvorgang des Blattstapels 39 nicht zu behindern.
Im Anschluß an das weitere Transportband 37 ist eine weitere Entnahmezange 44 angeordnet, die den Blattstapel 39 übernimmt und ggf. auf ein weiteres Transportmittel übergibt. Die Ent­ nahmezange 44 kann auch Teil eines Roboters oder einer Weiter­ verarbeitungsanlage sein. Die Übergabe des Blattstapels 39 vom Transportband 36 auf das weitere Transportband 37 wird durch Steuermittel wie Taster, Fotozellen oder dgl. überwacht, um die Taktfolge zu steuern.
Die gesamte Vorrichtung wird durch Endschalter, Fotozellen und Geber überwacht und durch eine geeignete elektrische und elektronische Steuerung in ihrer Taktfolge gesteuert. Hierzu können Mikroprozessoren und Computer eingesetzt werden.
Beim erfindungsgemäßen Verfahren wird ein gestanzter Gesamt­ stapel 3 bzw. 3′′ vom Schiebetisch 2 auf den Ablagetisch 6 geschoben. Hierzu wird der Schiebebalken 7 aus dem Bewegungsweg des Gesamtstapels 3′′ vertikal nach oben bewegt, wie dies in Fig. 1 durch Bezugszeichen 7′ dargestellt ist. Nach Zurück­ fahren der Zange 5 zum Zuführtisch 4 wird der Schiebebalken 7 abgesenkt, legt sich an die hintere Stirnkante des Gesamt­ stapels 3′′ an und schiebt diesen in die erste Entnahme­ position. Anschließend senken sich der Klemmbalken 11 und der Niederhalter 29 auf den Gesamtstapel 3′′ ab. Klemmbalken 11 und Niederhalter 29 halten den Gesamtstapel 3′′ während des Aus­ hebevorganges fest. Dann senkt sich auch die Halteplatte 25 auf den zu entnehmenden Blattstapel 39 ab. Sodann wird die Aushebe­ platte 21 durch den Pneumatikzylinder 22 angehoben, wie dies in Fig. 5 dargestellt ist.
Soweit ein Drehen des ausgehobenen Blattstapels 39 zum Zwecke der Weiterverarbeitung erforderlich ist, wird dieser über den Zahnstangenantrieb 23 gedreht und anschließend der Entnahme­ zange 32 übergeben.
Die Entnahmezange 32 fährt aus einer Wartestellung in den Blattstapel 39 ein, schließt zum Ergreifen des Blattstapels, fährt über das Transportband 36, senkt sich ggf. ab und legt den Blattstapel 39 auf dem Transportband 36 ab. Hierbei kann die Entnahmezange 32 den Blattstapel 39 vollständig unter­ greifen, so daß der Blattstapel 39 nicht von der Entnahmezange 32 herabhängt. Bei starrem Material des Blattstapels 31 ist ein derartiges Untergreifen nicht erforderlich. Zum Ausheben des nächsten Blattstapels 39 einer Reihe des Gesamtstapels 3′′ werden die Aushebeplatte 21, die Halteplatte 25 und der Nieder­ halter 29 in ihre Ausgangslage zurückgefahren. Anschließend fährt die Entnahmeeinrichtung mit Aushebeeinrichtung 16 und Entnahmezange 32 quer zur Längsbewegungsrichtung des Gesamt­ stapels 3′′ über den nächsten ausgestanzten Blattstapel 39 dieser Querreihe. Nacheinander werden auf diese Weise die seitlich in einer Reihe befindlichen Blattstapel 39 ausgehoben und auf das Transportband 36 abgelegt.
Zum Ausheben der nächsten Reihe wird der Klemmbalken 11 ange­ hoben und der Schiebebalken 7 schiebt den Gesamtstapel 3′′ mit der nächsten ausgestanzten Reihe auf den Entnahmetisch 19 in die nächste Entnahmeposition. Spätestens jetzt werden die Klemmfinger 13 betätigt und halten den Gesamtstapel 3′′ auf dem Ablagetisch 6 oder dem Entnahmetisch 19, damit der an der Tischkante 19′ nach unten hängende Gesamtstapelabfall den auf dem Tisch 6, 19 verbliebenden Gesamtstapel 3′ nicht nachzieht. Nach Verschieben des Gesamtstapels 3′′ in die nächste Ent­ nahmeposition schließt der Klemmbalken 11 wieder und hält den Gesamtstapel 3′′ fest. Der Entnahme- und Ablegevorgang beginnt nun von neuem. Nach Ausheben der letzten Reihe des Gesamt­ stapels 3′′ öffnen die Klemmfinger 13, der Schiebebalken 7 fährt noch etwas in Bewegungsrichtung und der Stapelabfall fällt auf das Abfalltransportband 35, von welchem der Abfall abtransportiert wird.
Nach Absetzen des Blattstapels 39 auf das Transportband 36 läuft dieser über die Saugwalze 38 auf das weitere Transport­ band 37. Die Saugwalze 38 saugt das unterste Blatt des Blatt­ stapels 39 an und führt es nach unten weg. Auf dem weiteren Transportband 37 werden die Anschläge 40 in den Bewegungsweg des Blattstapels 39 geschwenkt, so daß der Blattstapel 39 sich bis an die Anschläge 40 bewegt. In dieser Position wird dem Blattstapel 39 von der Saugeinrichtung 41 das oberste Blatt entnommen und dem Abfall zugeführt (Position B), wie dies aus Fig. 7 ersichtlich ist. Anschließend schwenken die Anschläge 42 ein und richten den Blattstapel 39 aus. Gleichzeitig wird das weitere Transportband 37 über den Zylinder 43 zum Ausrichten auf- und abbewegt. Nach dem Ausrichten wird das weitere Transportband 37 in seine Ausgangsstellung zurückbewegt. An­ schließend schwenken die Anschläge 40 und 42 vom Blattstapel 39 weg und der Blattstapel 39 fährt in die bereitstehende weitere Entnahmezange 44 ein, die ihn anschließend weiter transpor­ tiert.
Bezugszeichenliste
 1 Stanzmaschine
 2 Schiebetisch
 3 Gesamtstapel
 3′ Gesamtstapel
 3′′ Gesamtstapel
 4 Zuführtisch
 5 Zange
 5′ Rückseite
 6 Ablagetisch
 7 Schiebebalken
 7′Schiebebalken
 8 Kugelführung
 9 Motor
10 Zahnriementrieb
11 Klemmbalken
12 Pneumatikzylinder
13 Klemmfinger
14 Pneumatikzylinder
15 Zahnstangentrieb
16 Aushebeeinrichtung
17 Motor
18 Zahnriemen
19 Entnahmetisch
19′ Tischkante
19′′ Einsenkung
20 Rollen
21 Aushebeplatte
22 Pneumatikzylinder
23 Zahnstangenantrieb
24 Pneumatikzylinder
25 Halteplatte
26 Oberteil
27 Führungsstange
27′ Drehbefestigung
28 Pneumatikzylinder
29 Niederhalter
30 Pneumatikzylinder
31 Gestell
32 Entnahmezange
33 Kugelführung
34 Zahnriemenantrieb
35 Abfalltransportband
36 Transportband
37 weiteres Transportband
38 Saugwalze
39 Blattstapel
40 Anschläge
41 Saugeinrichtung
42 Anschläge
43 Zylinder
44 weitere Entnahmezange

Claims (60)

1. Verfahren zum Entnehmen und Ablegen eines ausgestanzten Blattstapels (39) od. dgl. Stapel blattförmigen Werkstoffs aus einem Gesamtstapel (3′′) im Anschluß an einen Stanzvorgang, wobei der Gesamtstapel (3′′) mit den ausgestanzten Blattstapeln (39) nach dem Stanzen vom Stanz- oder Schiebetisch (2) auf einen Ablagetisch (6) einer Stanzmaschine (1) geschoben wird, dadurch gekennzeichnet, daß der zu entnehmende Blattstapel (39) in eine Entnahmeposition einer Entnahmeeinrichtung bewegt wird, daß der Blattstapel (39) sodann von der Entnahmeeinrichtung dem Gesamtstapel (3′′) entnommen wird, daß der Blattstapel (39) einer Abtransporteinrichtung übergeben wird und daß nach Ent­ nahme sämtlicher Blattstapel (39) aus dem Gesamtstapel (3′′) der Stapelabfall vom Ablagetisch (6) bzw. der Entnahmeein­ richtung abgeworfen wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Blattstapel (39) über eine ggf. horizontal verfahrbare Schiebe­ einrichtung in die Entnahmeposition geschoben wird.
3. Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Schiebeeinrichtung vor Aufschieben des Gesamtstapels (3′′) von dem Schiebetisch (2) auf den Ablagetisch (6) aus dem Längsbewe­ gungsweg des Gesamtstapels (3′′) bewegt wird.
4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch ge­ kennzeichnet, daß der Gesamtstapel (3′′) zumindest teilweise während der Entnahme eines Blattstapels (39) über eine ab­ senkbare Klemmeinrichtung festgeklemmt wird.
5. Verfahren nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Gesamtstapel (3′′) bei Entnahme eines Blattstapels (39) be­ nachbart dem Blattstapel (39) vorzugsweise der bzw. die in Längsbewegungsrichtung folgende Blattstapel (39) bzw. Blatt­ stapelreihe, festgeklemmt wird.
6. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch ge­ kennzeichnet, daß der Blattstapel (39) über eine senkrecht verfahrbare Aushebeeinrichtung (16) der Entnahmeeinrichtung aus dem Gesamtstapel (3′′) ausgehoben wird.
7. Verfahren nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Blattstapel (39) zum Ausheben auf einen Entnahmetisch (19) der Aushebeeinrichtung (16) in die Entnahmeposition bewegt wird.
8. Verfahren nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, daß vor dem Ausheben eine senkrecht verfahrbare Halteplatte (25) auf den auszuhebenden Blattstapel (39) abgesenkt wird, die beim Ausheben mit angehoben wird.
9. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch ge­ kennzeichnet, daß der Blattstapel (39) vorzugsweise nach dem Ausheben ggf. durch die Aushebeeinrichtung (16) gedreht wird.
10. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 9, wobei wenig­ stens zwei ausgestanzte Blattstapel (39) bezüglich des Bewe­ gungsweges des Gesamtstapels (3′′) nebeneinander in einer Reihe im Gesamtstapel (3′′) angeordnet sind, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest die Aushebeeinrichtung (16) nach Ausheben des ersten Blattstapels (39) einer Reihe quer zur Bewegungsrichtung des Gesamtstapels (3′′) zu einem weiteren Blattstapel (39) dieser Reihe verfahren wird.
11. Verfahren nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß zunächst ein äußerer Blattstapel (39) einer Reihe ausgehoben wird und anschließend sukzessive die benachbarten Blattstapel (39) ausgehoben werden.
12. Verfahren nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, daß vor dem Ausheben wenigstens auf den dem auszuhebenden Blattstapel (39) in der Reihe benachbarten Blattstapel (39) ein Niederhalter (29) der Aushebeeinrichtung (16) abgesenkt wird.
13. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch ge­ kennzeichnet, daß nach Ausheben sämtlicher Blattstapel (39) einer Reihe die in Längsbewegungsrichtung des Gesamtstapels (3′′) folgende Reihe in die Entnahmeposition auf den Entnahme­ tisch (19) geschoben wird.
14. Verfahren nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß der Gesamtstapel (3′′) zumindest nach Verschieben der zweiten Reihe in die Entnahmeposition auf dem Ablagetisch (6) bis zu seinem Abwerfen auf dem Ablagetisch (6) festgeklemmt wird.
15. Verfahren nach Anspruch 13 oder 14, dadurch gekennzeichnet, daß der Gesamtstapel (3′′) über Klemmittel der Schiebeein­ richtung auf dem Ablagetisch (6) gehalten wird.
16. Verfahren nach einem der Ansprüche 13 bis 15, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die Klemmittel nach Entnahme sämtlicher Blattstapel (39) geöffnet, ggf. mittels der Schiebeeinrichtung der Stapelabfall weitergeschoben und dieser von dem Ablagetisch (6) abgeworfen werden.
17. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch ge­ kennzeichnet, daß der Stapelabfall auf ein Abfalltransportband (35) der Abtransporteinrichtung abgeworfen wird.
18. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch ge­ zeichnet, daß der ausgehobene Blattstapel (39) von einer ggf. vertikal und horizontal verfahrbaren Entnahmezange (32) aus der Entnahmeeinrichtung übernommen wird.
19. Verfahren nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß die Entnahmezange (32) zusammen mit der Aushebeeinrichtung (16) quer zur Bewegungsrichtung des Gesamtstapels (3′′) bewegt wird.
20. Verfahren nach Anspruch 18 oder 19, dadurch gekennzeichnet, daß der Blattstapel (39) von der Entnahmezange (32) auf einem Transportband (36) der Abtransporteinrichtung abgelegt wird.
21. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 20, dadurch ge­ kennzeichnet, daß der Blattstapel (39) von dem Transportband (36) auf ein weiteres Transportband (37) der Abtransportein­ richtung übergeben wird.
22. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 21, dadurch ge­ kennzeichnet, daß nach Ablegen des Blattstapels (39) auf dem Transportband (36) das oberste und/oder unterste Blatt vom Blattstapel (39) entnommen wird/werden.
23. Verfahren nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, daß das unterste Blatt nach Übergabe des Blattstapels (39) auf die Abtransporteinrichtung vorzugsweise zwischen dem Transportband (36) und dem weiteren Transportband (37) entnommen wird.
24. Verfahren nach Anspruch 22 oder 23, dadurch gekennzeichnet, daß das oberste Blatt auf dem weiteren Transportband (37) entnommen wird.
25. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 24, dadurch ge­ kennzeichnet, daß der Blattstapel (39) nach Übergabe auf die Abtransporteinrichtung durch eine Ausrichteinrichtung ausge­ richtet wird.
26. Verfahren nach Anspruch 25, dadurch gekennzeichnet, daß der Blattstapel (39) auf dem weiteren Transportband (37) vorzugs­ weise nach Entnahme des obersten und/oder untersten Blattes ausgerichtet wird.
27. Verfahren nach Anspruch 25 oder 26, dadurch gekennzeichnet, daß zum Ausrichten Anschläge (40, 42) in den Längsbewegungsweg des Blattstapels (39) und/oder an die Seitenkanten bewegt werden.
28. Verfahren nach Anspruch 26 oder 27, dadurch gekennzeichnet, daß das weitere Transportband (37) zum Ausrichten senkrecht auf- und abbewegt wird.
29. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 28, dadurch ge­ kennzeichnet, daß der Blattstapel von der Abtransportein­ richtung ggf. über eine weitere Entnahmezange (44) entnommen wird.
30. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 29, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die Taktfolge über Steuermittel wie Taster, Fotozellen, Geber, Endschalter od. dgl. überwacht und gesteuert wird.
31. Vorrichtung zum Entnehmen und Ablegen eines ausgestanzten Blattstapels (39) od. dgl. Stapel blattförmigen Werkstoffs aus einem Gesamtstapels (3′′) zur Durchführung des Verfahrens nach einem der Ansprüche 1 bis 30.
32. Vorrichtung nach Anspruch 31, gekennzeichnet durch eine vorzugsweise in Längsbewegungsrichtung des Gesamtstapels (3′′) verfahrbare Schiebeeinrichtung für den Gesamtstapel (3′′), eine Entnahmeeinrichtung für den aus dem Gesamtstapel (3′′) zu entnehmenden Blattstapel (39) und eine Abtransporteinrichtung für den entnommenen Blattstapel (39).
33. Vorrichtung nach Anspruch 32, dadurch gekennzeichnet, daß die Schiebeeinrichtung einen im wesentlichen der Breite des Gesamtstapels (3′′) entsprechenden Schiebebalken (7) aufweist.
34. Vorrichtung nach Anspruch 33, dadurch gekennzeichnet, daß der Schiebebalken (7) vertikal bewegbar ist.
35. Vorrichtung nach Anspruch 33 oder 34, dadurch gekennzeich­ net, daß am Schiebebalken (7) Klemmittel für den Gesamtstapel (3′′) angeordnet sind.
36. Vorrichtung nach Anspruch 35, dadurch gekennzeichnet, daß die Klemmittel auf den Gesamtstapel (3′′) bewegbare Klemmfinger (13) aufweisen.
37. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 32 bis 36, dadurch gekennzeichnet, daß die Entnahmeeinrichtung eine Aushebeein­ richtung (16) aufweist.
38. Vorrichtung nach Anspruch 37, dadurch gekennzeichnet, daß die Aushebeeinrichtung (16) einen sich in Bewegungsrichtung des Gesamtstapels (3′′) an den Ablagetisch (6) anschließenden Entnahmetisch (19) aufweist.
39. Vorrichtung nach Anspruch 37 oder 38, dadurch gekennzeich­ net, daß die Aushebeeinrichtung (16) eine vertikal verfahrbare, vorzugsweise im Entnahmetisch (19) angeordnet Aushebeplatte (21) aufweist.
40. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 37 bis 39, dadurch gekennzeichnet, daß die Aushebeeinrichtung (16) eine vertikal verfahrbare, oberhalb der Aushebeplatte (21) angeordnete Halteplatte (25) aufweist.
41. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 39 oder 40, dadurch gekennzeichnet, daß die Aushebeplatte (21) und/oder die Halte­ platte (25) um ihre senkrechte Achse drehbar sind/ist.
42. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 37 bis 41, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest die Aushebeeinrichtung (16) quer zur Bewegungsrichtung des Gesamtstapels (3′′) verfahrbar ist.
43. Vorrichtung nach Anspruch 42, dadurch gekennzeichnet, daß die Aushebeeinrichtung (16) einen senkrecht verfahrbaren Niederhalter (29) aufweist, der in Draufsicht gesehen benach­ bart der Aushebeplatte (21) quer zur Längsbewegungsrichtung des Gesamtstapels (3′′) angeordnet ist.
44. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 32 bis 43, gekenn­ zeichnet durch eine auf den Gesamtstapel (3′′) absenkbare Klemmeinrichtung.
45. Vorrichtung nach Anspruch 44, dadurch gekennzeichnet, daß die Klemmeinrichtung einen sich im wesentlichen über die Breite des Gesamtstapels (3′′) erstreckenden Klemmbalken (11) auf­ weist.
46. Vorrichtung nach Anspruch 44 oder 45, dadurch gekennzeich­ net, daß die Klemmeinrichtung derart angeordnet ist, daß der Klemmbalken (11) benachbart dem zu entnehmenden Blattstapel (39) vorzugsweise auf die dem zu entnehmenden Blattstapel (39) folgende Reihe von Blattstapeln (39) absenkbar ist.
47. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 32 bis 46, dadurch gekennzeichnet, daß die Entnahmeeinrichtung eine horizontal verfahrbare Entnahmezange (32) aufweist.
48. Vorrichtung nach Anspruch 47, dadurch gekennzeichnet, daß die Entnahmezange (32) vertikal verfahrbar ist.
49. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 32 bis 48, dadurch gekennzeichnet, daß die Abtransporteinrichtung wenigstens ein der Entnahmezange (32) nachgeschaltetes Transportband (36) aufweist.
50. Vorrichtung nach Anspruch 49, dadurch gekennzeichnet, daß die Abtransporteinrichtung ein dem Transportband (36) nachge­ schaltetes weiteres Transportband (37) aufweist.
51. Vorrichtung nach Anspruch 49 oder 50, dadurch gekennzeich­ net, daß die Abtransporteinrichtung ein dem Ablagetisch (6) bzw. dem Entnahmetisch (19) nachgeschaltetes Abfalltransport­ band (35) für den Stapelabfall aufweist.
52. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 32 bis 51, gekenn­ zeichnet durch eine Blattentnahmeeinrichtung zur Entnahme des obersten und/oder untersten Blattes des Blattstapels (39).
53. Vorrichtung nach Anspruch 52, dadurch gekennzeichnet, daß die Blattentnahmeeinrichtung eine Saugwalze (38) aufweist, über welche der Blattstapel (39) geführt wird.
54. Vorrichtung nach Anspruch 53, dadurch gekennzeichnet, daß die Saugwalze (38) zwischen dem Transportband (36) und dem weiteren Transportband (37) angeordnet ist, wobei die Walzen­ umlaufgeschwindigkeit der Bandgeschwindigkeit vorzugsweise entspricht.
55. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 52 bis 54, dadurch gekennzeichnet, daß die Blattentnahmeeinrichtung eine ggf. schwenkbare Saugeinrichtung (41) aufweist, die oberhalb des abzutransportierenden Blattstapels (39) angeordnet ist.
56. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 32 bis 55, gekenn­ zeichnet durch eine Ausrichteinrichtung für den entnommenen Blattstapel (39).
57. Vorrichtung nach Anspruch 52, dadurch gekennzeichnet, daß die Ausrichteinrichtung in den Bewegungsweg des Blattstapels (39) und/oder an die Seitenkanten des Blattstapels (39) beweg­ bare Anschläge (40, 42) aufweist.
58. Vorrichtung nach Anspruch 56 oder 57, dadurch gekennzeich­ net, daß die Ausrichteinrichtung oberhalb des weiteren Trans­ portbandes (37) angeordnet ist.
59. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 47 bis 58, dadurch gekennzeichnet, daß der Abtransporteinrichtung, vorzugsweise dem weiteren Transportband (37), eine weitere Entnahmezange (44) nachgeschaltet ist.
60. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 28 bis 55, gekenn­ zeichnet durch die Taktfolge überwachende und steuernde ggf. programmierte bzw. programmierbare Überwachungs- und Steue­ rungsmittel, wie Taster, Fotozellen, Endschalter, Geber od. dgl.
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