DE4013371C1 - Transverse rail fixer for frame shanks in electrical equipment cabinet - uses fitting plate and joint block with aligned threaded bores - Google Patents
Transverse rail fixer for frame shanks in electrical equipment cabinet - uses fitting plate and joint block with aligned threaded boresInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Befestigen der
Enden von Querschienen an den Rahmenschenkeln eines
Rahmengestelles eines Schaltschrankes, bei der die
Rahmenschenkel als Hohlprofilabschnitte ausgebildet sind und
mit zwei senkrecht zueinander stehenden Kantenseiten eine
Innenkante bilden, wobei die beiden Kantenseiten mit jeweils
einer Reihe von identischen Durchbrüchen in vorgegebener Teilung
versehen sind, die aufeinander ausgerichtet und in demselben
Abstand zur Innenkante angeordnet sind, wobei die Enden der
Querschienen mittels Verbindungselementen mit den
Rahmenschenkeln verbindbar sind, wobei die Verbindungselemente
einen Anschlußblock mit einer Gewindebohrung aufweisen, der
in einen Durchbruch der einen Kantenseite einschiebbar und
mit seiner Gewindebohrung auf das Zentrum eines Durchbruches
der anderen Kantenseite ausrichtbar ist, und wobei der
Querschnitt des Anschlußblockes quer zur Einsteckrichtung auf
den Querschnitt der Durchbrüche in den Kantenseiten ausgelegt
ist, während seine Abmessung in Einsteckrichtung größer ist
als die zugeordnete Abmessung der Durchbrüche.
Eine derartige Vorrichtung ist aus der EP 01 46 072 B2 bekannt.
Dabei sind die Verbindungselemente mit einer plattenförmigen
Handhabe versehen, die senkrecht zur Gewindebohrung an einer
Seite des Anschlußblockes absteht. Das Einstecken eines
Verbindungselementes in einen Durchbruch der einen Kantenseite
mit dem anschließenden Einführen des Anschlußblockes in den
Durchbruch der anderen Kantenseite ist nicht einfach und
erfordert viel Geschick, da in der Einsteckrichtung keine
definierte Ausrichtung erfolgt.
Aus der DE 29 11 323 A1 ist eine Vorrichtung zum stirnseitigen
Verbinden eines ersten Hohlprofilabschnittes an einem zweiten
Hohlprofilabschnitt bekannt. Dabei ist im Endabschnitt des
ersten Hohlprofilabschnittes ein quer verlaufender
Verbindungsbolzen mit Gewindebohrungen eingesetzt, der in
fluchtenden Bohrungen des ersten Hohlprofilabschnittes gehalten
ist. Der zweite Hohlprofilabschnitt weist auf die
Gewindebohrungen des Verbindungsbolzens ausgerichtete fluchtende
Bohrungen für die Verbindungsschrauben auf. Dabei sind die
dem ersten Hohlprofilabschnitt zugekehrten Bohrungen im
Durchmesser auf den Gewindeteil der Verbindungsschrauben und
die dem ersten Hohlprofilabschnitt abgekehrten Bohrungen auf
den Kopf der Verbindungsschrauben abgestimmt.
Aus der FR 24 20 233 sind Montageschienen bekannt, die als
C-Profilabschnitte ausgebildet sind. An den Stirnseiten der
Montageschiene laufen zwei senkrecht zueinander stehende
Kantenseiten in einen als Befestigungswinkel mit
Befestigungsschlitzen dienenden Endabschnitt aus.
Es ist Aufgabe der Erfindung, eine Vorrichtung der eingangs
erwähnten Art so weiterzubilden, daß die Querschienen sowohl
senkrecht als auch parallel zur Kantenseite mit dem
Rahmenschenkel verbunden werden können, wobei das Einstecken
und Einführen der erforderlichen Verbindungselemente in die
Durchbrüche der Kantenseiten der Rahmenschenkel wesentlich
erleichtert ist.
Diese Aufgabe wird nach der Erfindung dadurch gelöst, daß die
Einsteckbewegung der Verbindungselemente mittels einer
Anlageplatte begrenzt ist, die sich mindestens über eine Teilung
der Durchbrüche erstreckt, daß an dieser Anlageplatte pro
Teilung jeweils über einen Verbindungsabschnitt ein
Anschlußblock mit Gewindebohrung angeformt ist, und daß die
Verbindungsabschnitte gegenüber der Anschlußseite der
Anschlußblöcke um einen Betrag zurückgesetzt sind, der gleich
oder größer ist als der Abstand der Durchbrüche der einen
Kantenseite von der Innenseite der anderen Kantenseite.
Bei dieser Ausgestaltung der Vorrichtung werden die
Verbindungselemente mit den Anschlußblöcken in die Durchbrüche
einer Kantenseite so weit eingeschoben, bis die Anschlagplatte
an der Außenseite dieser Kantenseite anschlägt. Damit ist die
Ausrichtung der Anschlußblöcke auf die Durchbrüche der anderen
Kantenseite vollzogen, so daß das Verbindungselement nur noch
in Richtung zur anderen Kantenseite verschoben werden muß,
um die Anschlußblöcke in die Durchbrüche der anderen Kantenseite
einzuführen. Diese Einführbewegung wird durch die
Verbindungsabschnitte der Anschlußblöcke begrenzt. Die
Gewindebohrungen der Anschlußblöcke sind dann an der anderen
Kantenseite zugänglich und können zum Anbringen von
Befestigungselementen, wie Befestigungswinkel,
Befestigungsbügel, ausgenützt werden, an denen dann Querschienen
parallel oder senkrecht zur zugekehrten Kantenseite angebracht
werden können.
Ist nach einer weiteren Ausgestaltung vorgesehen, daß die
Anlageplatte der Verbindungselemente mit einer
Befestigungsplatte
mit Gewindebohrung versehen und selbst als Befestigungswinkel
ausgebildet ist, oder daß die als Befestigungswinkel ausgebildete
Anlageplatte der Verbindungselemente auf zwei gegenüberliegenden
Seiten zusätzlich mit Seitenplatten versehen ist, die mit der
Anlageplatte und der Befestigungsplatte verbunden und mit
Befestigungsaufnahmen versehen sind, dann können auch im Bereich
der Anlageplatte weitere Querschienen parallel oder senkrecht
zu der zugekehrten Kantenseite befestigt werden.
Um am Rahmenschenkel die gegebenen Anschlußmöglichkeiten voll
ausnützen zu können, sieht eine Ausgestaltung vor, daß die
Anlageplatte, die Befestigungsplatte und die Seitenplatten
quadratisch ausgebildet und in ihren Abmessungen auf eine Teilung
der Durchbrüche in den Kantenseiten des Rahmenschenkels abgestimmt
sind. Jedem Durchbruch kann dann ein Verbindungselement zugeordnet
werden.
Die Befestigung des Verbindungselementes am Rahmenschenkel ist
dann mit der Bildung weiterer Anschlußmöglichkeiten verbunden,
wenn vorgesehen ist, daß in die Gewindebolzen des Anschlußbolzens
eine Befestigungsschraube eingeschraubt ist, die sich über ein
Befestigungselement an der Außenseite der Kantenseite abstützt,
in deren Durchbruch der Anschlußblock eingeführt ist. Dabei werden
die Anschlußmöglichkeiten am Rahmenschenkel dadurch voll
ausgenützt, daß das als quadratische Befestigungsplatte
ausgebildete Befestigungselement in den Abmessungen auf eine
Teilung der Durchbrüche in den Kantenseiten des Rahmenschenkels
abgestimmt ist. Ist dabei vorgesehen, daß die Befestigungsplatte
des Befestigungselementes mit Seitenplatten als Befestigungswinkel
oder Befestigungbügel ausgebildet ist, wobei die Seitenplatten
mit zusätzlichen Befestigungsaufnahmen versehen sind, dann können
Querschienen auch an dieser Stelle parallel oder senkrecht zur
zugekehrten Kantenseite des Rahmenschenkels angebracht werden.
Ähnlich wie beim Verbindungselement kann dabei am
Befestigungselement vorgesehen sein daß sich die
Befestigungsplatte des Befestigungswinkels oder des
Befestigungsbügels in Richtung der Seitenplatten über ein
ganzzahliges Vielfaches der Teilung erstreckt.
Zum Erreichen von Anschlußmöglichkeiten in einer weiteren Richtung
sieht eine weitere Ausgestaltung vor, daß die Befestigungsplatte
des als Befestigungsbügel ausgebildeten Befestigungselementes
an einer Seite mit einer Anschlußplatte geschlossen ist, die
beide Seitenplatten und die Befestigungsplatte miteinander
verbindet und pro Teilung mit zusätzlichen Gewindebohrungen
versehen ist.
Ist dabei vorgesehen, daß die Befestigungsplatte der
Verbindungselemente und die Anschlußplatte der
Befestigungselemente mäanderförmig abgesetzt sind, so daß
abwechselnd auf der Innen- und Außenseite U-förmige Aufnahmen
für Querschienen gebildet sind, dann können mehrere Querschienen
mit einem auf die Teilung abgestimmten Außenmaß an ein und
demselben Verbindungs- oder Befestigungselement angebracht werden.
Die Abstimmung auf die Teilung der Durchbrüche in den Kantenseiten
der Rahmenschenkel ist dabei so, daß die Querschienen als
C-Profilabschnitte ausgebildet sind, wobei die Seitenschenkel
auf eine Teilung der Durchbrüche in den Kantenseiten des
Rahmenschenkels abgestimmt sind, während sich der Basisschenkel
über ein ganzzahliges Vielfaches der Teilung erstreckt.
Für die senkrecht zu den Kantenseiten stehende Befestigung
der Querschienen ist vorgesehen, daß in die Stirnseiten der
Querschienen U-förmige Verbinder einführbar sind, die in ihrer
Außenkontur an die Innenaufnahme der Querschienen angepaßt sind,
und daß die Basisschenkel der Verbinder mittels
Befestigungsschrauben mit der Befestigungsplatte eines
Verbindungselementes oder der Anschlußplatte eines
Befestigungselementes verbindbar sind. Die Befestigungsschrauben
können dabei senkrecht zur Längsrichtung der Querschiene
ausgerichtet und mit der Befestigungsplatte des
Verbindungselementes oder der Anschlußplatte des
Befestigungselementes verbunden werden.
Um die Seitenplatten der Verbindungs- und Befestigungselemente
optimal für das Anbringen weiterer Querschienen oder anderer
Bauteile ausnützen zu können, sieht eine weitere Ausgestaltung
vor, daß die Befestigungsaufnahmen in den Seitenplatten der
Verbindungselemente und die Befestigungsaufnahmen in den
Seitenplatten der Befestigungselemente als Langlöcher ausgebildet
sind, die im Abstand der Teilung angeordnet sind, wenn sich das
Verbindungselement oder das Befestigungselement über mehrere
Teilungen erstreckt.
Eine eindeutige Ausrichtung der Befestigungselemente und der
Verbindungselemente wird dadurch erreicht, daß die
Befestigungsplatten der Befestigungselemente auf der der
Kantenseite zugekehrten Rückseite mit Zentrieransätzen versehen
sind, die im Querschnitt auf den Querschnitt der Durchbrüche
abgestimmt sind und daß die Anlageplatten der Verbindungselemente
pro Teilung vor dem Verbindungsabschnitt jeweils einen
Zentrieransatz aufweisen, dessen Querschnitt auf den Querschnitt
der Durchbrüche abgestimmt ist, und daß der Zentrieransatz auf
der den Anschlußseiten der Anschlußblöcke zugekehrten Seite bündig
mit den Verbindungsabschnitten abschließt.
Die Ausrichtung der Verbindungselemente kann dadurch noch
verbessert werden, daß die Anschlußblöcke im Bereich der
Anschlußseite als Zentrieransatz abgesetzt sind, der auf den
Querschnitt der Durchbrüche abgestimmt ist.
Die Erfindung wird anhand von verschiedenen, in den Zeichnungen
dargestellten Ausführungsbeispielen näher erläutert. Es zeigt:
Fig. 1 die Befestigung einer als U-Profilschiene
ausgebildeten Querschiene an der Kantenseite eines
Rahmenschenkels mittels eines zusätzlich als
Befestigungswinkel ausgebildeten
Verbindungselementes,
Fig. 2 im Schnitt ein in den Rahmenschenkel eingesetztes
Verbindungselement,
Fig. 3 die Befestigung einer als C-Profilschiene
ausgebildeten Querschiene an der Kantenseite eines
Rahmenschenkels mittels eines Verbindungselementes
mit Seitenplatten und einer Anschlußplatte,
Fig. 4 die Befestigung eines Verbindungselementes und eines
im wesentlichen gleichen Befestigungselementes
mittels einer einzigen Befestigungsschraube an den
beiden Kantenseiten des Rahmenschenkels,
Fig. 5 die Befestigung von mehreren Querschienen an dem
Rahmenschenkel mittels eines sich über drei Teilungen
erstreckenden Verbindungselementes,
Fig. 6 die Befestigung einer sich über drei Teilungen
erstreckenden Querschiene an dem Rahmenschenkel
mittels eines sich über drei Teilungen erstreckenden
Verbindungselementes und
Fig. 7 die Befestigung mehrerer unterschiedlicher
Querschienen an dem Rahmenschenkel mittels eines
sich über drei Teilungen erstreckenden
Verbindungselementes und mittels eines im
wesentlichen ähnlichen Befestigungselementes.
Von dem Rahmengestell des Schaltschrankes ist nur ein Abschnitt
eines vertikalen Rahmenschenkels 10 gezeigt. Die Vorrichtung
ist aber genauso gut an einem horizontalen Rahmenschenkel des
Rahmengestelles anbringbar. Die Rahmenschenkel 10 sind als
Hohlprofilabschnitte ausgebildet, wobei die beiden Kantenseiten
11 und 12 in der zum Innenraum des Schaltschrankes gerichteten
Innenkante 13 zusammenlaufen und senkrecht zueinander stehen.
Beide Kantenseiten 11 und 12 sind mit jeweils einer Reihe von
gleichen quadratischen Durchbrüchen 14 und 15 versehen, die
aufeinander ausgerichtet sind und im gleichen Abstand zur
Innenkante 13 stehen. Das wesentlichste Element der neuen
Vorrichtung ist das Verbindungselement 20, das zumindest die
Anlageplatte 21 aufweist, an der über den Verbindungsabschnitt
24 der Anschlußblock 23 angeformt ist. Der Anschlußblock 23 hat
in der Anschlußseite die Gewindebohrung 23 und ist in seinem
parallel zur Anlageplatte 21 verlaufenden Querschnitt auf den
Querschnitt der Durchbrüche 14 und 15 abgestimmt. In der parallel
zur Gewindebohrung 23 verlaufenden Richtung ist der Anschlußblock
22 größer als die zugeordnete Abmessung der Durchbrüche 14 und
15, so daß sich der Anschlußblock 22 an der Innenseite der
Kantenseite 12 abstützen kann, wie Fig. 2 zeigt.
Der Verbindungsabschnitt 24 ist gegenüber der Anschlußseite des
Anschlußblockes 22 um den Betrag b zurückgesetzt, um seitlich
so weit verschoben werden zu können. Der Betrag b ist gleich
oder kleiner als der Abstand a der Durchbrüche 14 von der
Innenseite der Kantenseite 12. Die Anschlußseite des
Anschlußblockes 22 steht senkrecht zur Anlageplatte 21 und der
Abstand des Anschlußblockes 22 von der Anlageplatte 21 ist kleiner
als der Abstand a der Druchbrüche 15 von der Innenseite der
Kantenseite 11. Damit ist erreicht, daß der Anschlußblock 22
mit der Anschlagplatte 24 in einen Durchbruch 14 der Kantenseite
11 eingeschoben werden kann, bis die Anlageplatte 21 an der
Außenseite der Kantenseite 11 anliegt. Dann wird das
Verbindungselement 20 in Richtung zur Kantenseite 12 verschoben,
bis der Anschlußblock 22 an der Innenseite der Kantenseite 12
anliegt und die Gewindebohrung 23 auf das Zentrum des Durchbruches
15 ausgerichtet ist.
Der Versatz des Verbindungsabschnittes 24 gegenüber der
Anschlußseite des Anschlußblockes 22 ist vorzugsweise etwas
kleiner als der Abstand a der Durchbrüche 14 bzw. 15 von der
Innenseite der Kantenseite 12 bzw. 11, damit das als
Befestigungsplatte ausgebildete Befestigungselement 50 beim
Einschrauben der Befestigungsschraube 80 nach dem Passieren der
Befestigungsbohrung 51 in die Gewindebohrung 23 an der Kantenseite
12 bzw. 11 verspannt werden kann. Anstelle der Befestigungsplatte
als Befestigungselement 50 kann auch ein Befestigungswinkel oder
ein Befestigungsbügel verwendet werden, wobei sich die
Seitenplatten 52 und 54 auch über ein ganzzahliges Vielfaches
der Teilung erstrecken können. Die Seitenplatten 52 und 54 sind
dabei zusätzlich mit langlochartigen Befestigungsaufnahmen 53
und 55 versehen, die ebenfalls in der vorgegebenen Teilung
eingebracht sind.
Die Anlageplatte 21 des Verbindungselementes 20 ist mit der
Befestigungsplatte 25 zum Verbindungswinkel vervollständigt.
Die Befestigungsplatte 25 ist mit der Gewindebohrung 26 versehen,
so daß die als U-Profilschiene 60 ausgebildete Querschiene mit
einer Befestigungsschraube 80 direkt mit der Befestigungsplatte
25 verbunden werden kann. Die Enden der Querschiene 60 sind mit
Befestigungsbohrungen 61 versehen, die die Befestigungsschrauben
80 versenkt aufnehmen. Die Stirnseite der Querschiene 60 wird
zur Kantenseite 11 hin mittels der Dichtungsplatte 16 abgedichtet.
In Fig. 3 ist das Verbindungselement 20 mit den beiden
Seitenplatten 27 und 28 versehen, die zusätzliche, langlochartige
Befestigungsaufnahmen 29 und 30 aufweisen. Die als C-Profilschiene
ausgebildete Querschiene 62 kann in die vierseitig offene Aufnahme
des Verbindungselementes 20 parallel zur Kantenseite 12 eingesetzt
werden. In die Stirnseite der Querschiene 62 wird der U-förmige
Verbinder 63 eingeschoben, der in seiner Außenkontur an die
Innenaufnahme der Querschiene 62 angepaßt ist. Die Abschrägungen
64 der Seitenschenkel des Verbinders 63 erleichtern das
Einschieben in die Stirnseite der Querschiene 62. Mit der
Befestigungsschraube 65 wird der Verbinder 63 und damit auch
die Querschiene 62 mit der Befestigungsplatte 25 des
Verbindungselementes 20 verbunden. Die Rückseite der
Befestigungsplatte des Befestigungselementes 50 trägt symmetrisch
um die Befestigungsbohrung 51 den Zentrieransatz 59, der im
Querschnitt auf den Querschnitt der Durchbrüche 14 und 15
abgestimmt ist, um eine eindeutige Ausrichtung auf die
Gewindebohrung 23 des in den Rahmenschenkel 10 eingebrachten
Anschlußblockes 22 zu erreichen.
Das Ausführungsbeispiel nach Fig. 4 zeigt, daß das
Verbindungselement 20 mit der Befestigungsplatte 25 und den
Seitenplatten 27 und 28 auch um 180° gedreht von der Kantenseite
11 her in den Rahmenschenkel 10 eingesetzt werden kann. Das
Befestigungselement 50 ist mit der Befestigungsplatte mit der
Befestigungsbohrung 51, den Seitenplatten 52 und 54 mit den
langlochartigen Befestigungsaufnahmen 53 und 55 praktisch wie
das Verbindungselement 20 ausgelegt. Es fehlt lediglich der
Verbindungsabschnitt 24 und der Anschlußblock 22. Das
Verbindungselement 20 und das Befestigungselement 50 bieten an
den beiden Kantenseiten 11 und 12 je eine Anschlußmöglichkeit
für eine Querschiene 62, die entweder parallel oder senkrecht
zur zugeordneten Kantenseite 11 bzw. 12 verlaufen kann.
Das Verbindungselement 20 nach Fig. 5 erstreckt sich über drei
Teilungen. Daher sind an der Anlageplatte 21 drei Anschlußblöcke
22 mit Gewindebohrungen 23 angeformt. Die Anschlußblöcke 22 sind
wieder über entsprechend ausgelegte Verbindungsabschnitte 24
angeformt und stehen in der vorgegebenen Teilung zueinander.
Zur Befestigung am Rahmenschenkel 10 genügt das als
Befestigungsplatte ausgebildete Befestigungselement 50 und eine
einzige Befestigungsschraube 80. Die Anschlußplatte 25 des
Verbindungselementes 20 trägt pro Teilung eine Gewindebohrung
26. Der mittlere Abschnitt der Anschlußplatte 25 ist als Absatz
31 zur Aufnahme des Verbindungselementes 20 hin eingezogen, so
daß auf der Außenseite der Anschlußplatte 25 eine U-förmige
Aufnahme 32 für eine Querschiene 62 entsteht. Auf der Innenseite
der Anschlußplatte 25 entstehen neben dem Absatz 31 die beiden
U-förmigen Aufnahmen 33 und 34, die ebenfalls eine Querschiene
62 aufnehmen können. Dabei wird jede Querschiene 62 mittels eines
Verbinders 63 mit der Befestigungsschraube 65 an einem Abschnitt
der Anschlußplatte 25 festgeschraubt.
Anstelle der Querschienen 62 kann mit dem Verbindungselement
20, das sich über drei Teilungen erstreckt und eine in drei
Aufnahmen 32, 33 und 34 abgekantete Anschlußplatte 25 aufweist,
auch eine einzige Querschiene 66 befestigt werden, die sich
ebenfalls über drei Teilungen erstreckt. Der Verbinder 67 ist,
wie die Seitenschenkel 68 und 69 und der Basisschenkel 70 zeigen,
bügelartig ausgebildet und mit seiner Außenkontur auf die
Innenaufnahme der Querschiene 66 abgestimmt. Der Basisschenkel
70 des Verbinders 67 ist entsprechend der Unterteilung der
Anschlußplatte 25 des Verbindungselementes 20 in die Aufnahmen
32, 33 und 34 mit Ansätzen 71 versehen. Die beiden
Befestigungsschrauben 72 verbinden die Querschiene 66 mit dem
Verbindungselement 20, das mit dem Befestigungselement 50 und
der Befestigungsschraube 80 am Rahmenschenkel 10 festgelegt ist.
In Fig. 7 ist das Verbindungselement 20 mit drei Anschlußblöcken
22 bereits in den Rahmenschenkel 10 eingesetzt. Die Aufnahmen
32 und 34 sind mit Querschienen 62 belegt. Das Befestigungselement
50 ist ähnlich aufgebaut wie das Verbindungselement 50. Es fehlen
lediglich die Verbindungsabschnitte und die Anschlußblöcke. Die
Befestigungsschrauben 81 werden durch die Gewindebohrungen 23
der Anschlußblöcke 22 eingeschraubt. Mit einem Verbinder 67,
der an die sich über drei Teilungen erstreckende Querschiene
66 angepaßt ist, wird die Querschiene 66 mit dem
Befestigungselement 50 verbunden. Die Befestigungsschrauben 72
werden in die Gewindebohrungen 57 der Befestigungsplatte 56 des
Befestigungselementes 50 eingeschraubt. Die Befestigungsplatte
56 des Befestigungselementes 50 ist dabei ebenso mäanderförmig
ausgebildet und teilt U-förmige Aufnahmen ab, wie die
Anschlußplatte 25 des Verbindungselementes 50 nach Fig. 6.
Anstelle der Querschiene 66 können daher auch mehrere Querschienen
62 an demselben Befestigungselement 50 angebracht werden.
Die Verbindungselemente 20 und die Befestigungselemente können
auch über zwei oder mehr als drei Teilungen geführt werden.
Außerdem kann die Ausrichtung der Verbindungselemente und der
Befestigungselemente durch Zentrieransätze 17 bzw. 59 verbessert
werden. Der Zentrieransatz 17 des Verbindungselementes 20 schließt
sich an die Anlageplatte 21 vor dem Übergang zu jedem
Verbindungsabschnitt 24 an, während der Zentrieransatz 59
des Befestigungselementes 50 symmetrisch um jede
Befestigungsbohrung 51 der Befestigungsplatte angeordnet ist.
Die Zentrieransätze 17 und 59 sind im Querschnitt jeweils auf
den Querschnitt der Durchbrüche 14 und 15 abgestimmt, wie die
Fig. 2 und 3 erkennen lassen.
Claims (16)
1. Vorrichtung zum Befestigen der Enden von Querschienen an den
Rahmenschenkeln eines Rahmengestelles eines Schaltschrankes,
bei der die Rahmenschenkel als Hohlprofilabschnitte ausgebildet
sind und mit zwei senkrecht zueinander stehenden Kantenseiten
eine Innenkante bilden, wobei die beiden Kantenseiten mit
jeweils einer Reihe von identischen Durchbrüchen in vorgegebener
Teilung versehen sind, die aufeinander ausgerichtet und in
demselben Abstand zur Innenkante angeordnet sind, wobei die
Enden der Querschienen mittels Verbindungselementen mit den
Rahmenschenkeln verbindbar sind, wobei die Verbindungselemente
einen Anschlußblock mit einer Gewindebohrung aufweisen, der
in einen Durchbruch der einen Kantenseite einschiebbar und
mit seiner Gewindebohrung auf das Zentrum eines Durchbruches
der anderen Kantenseite ausrichtbar ist, und wobei der
Querschnitt des Anschlußblockes quer zur Einsteckrichtung auf
den Querschnitt der Durchbrüche in den Kantenseiten ausgelegt
ist, während seine Abmessung in Einsteckrichtung größer ist
als die zugeordnete Abmessung der Durchbrüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Einsteckbewegung der Verbindungselemente (20) mittels einer Anlageplatte (21) begrenzt ist, die sich mindestens über eine Teilung der Durchbrüche (14, 15) erstreckt,
daß an dieser Anlageplatte (21) pro Teilung jeweils über einen Verbindungsabschnitt (24) ein Anschlußblock (22) mit Gewindebohrung (23) angeformt ist, und
daß die Verbindungsabschnitte (24) gegenüber der Anschlußseite der Anschlußblöcke (22) um einen Betrag (b) zurückgesetzt sind, der gleich oder größer ist als der Abstand (a) der Durchbrüche (14 bzw. 15) der einen Kantenseite von der Innenseite der anderen Kantenseite (12 bzw. 11).
daß die Einsteckbewegung der Verbindungselemente (20) mittels einer Anlageplatte (21) begrenzt ist, die sich mindestens über eine Teilung der Durchbrüche (14, 15) erstreckt,
daß an dieser Anlageplatte (21) pro Teilung jeweils über einen Verbindungsabschnitt (24) ein Anschlußblock (22) mit Gewindebohrung (23) angeformt ist, und
daß die Verbindungsabschnitte (24) gegenüber der Anschlußseite der Anschlußblöcke (22) um einen Betrag (b) zurückgesetzt sind, der gleich oder größer ist als der Abstand (a) der Durchbrüche (14 bzw. 15) der einen Kantenseite von der Innenseite der anderen Kantenseite (12 bzw. 11).
2. Vorrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Anlageplatte (21) der Verbindungselemente (20) mit
einer Befestigungsplatte (25) mit Gewindebohrung (26)
versehen und selbst als Befestigungswinkel ausgebildet ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß die als Befestigungswinkel ausgebildete Anlageplatte
(21) der Verbindungselemente (20) auf zwei gegenüberliegenden
Seiten zusätzlich mit Seitenplatten (27, 28) versehen ist,
die mit der Anlageplatte (21) und der Befestigungsplatte
(25) verbunden und mit Befestigungsaufnahmen (29, 30) versehen
sind.
4. Vorrichtung nach Anspruch 2 oder 3,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Anlageplatte (21), die Befestigungsplatte (25) und
die Seitenplatten (27, 28) quadratisch ausgebildet und in
ihren Abmessungen auf eine Teilung der Durchbrüche (14, 15)
in den Kantenseiten (11, 12) des Rahmenschenkels (10)
abgestimmt sind.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet,
daß in die Gewindebohrung (23) des Anschlußblockes (22)
eine Befestigungsschraube (80) eingeschraubt ist, die sich
über ein Befestigungselement (50) an der Außenseite der
Kantenseite (z. B. 12) abstützt, in deren Durchbruch (15)
der Anschlußblock (22) eingeführt ist.
6. Vorrichtung nach Anspruch 5,
dadurch gekennzeichnet,
daß das als quadratische Befestigungsplatte ausgebildete
Befestigungselement (50) in den Abmessungen auf eine Teilung
der Durchbrüche (14, 15) in den Kantenseiten (11, 12) des
Rahmenschenkels (10) abgestimmt ist.
7. Vorrichtung nach Anspruch 5 oder 6,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Befestigungsplatte des Befestigungselementes (50)
mit Seitenplatten (52, 54) als Befestigungswinkel oder
Befestigungsbügel ausgebildet ist, wobei die Seitenplatten
(52, 54) mit zusätzlichen Befestigungsaufnahmen (53, 55)
versehen sind.
8. Vorrichtung nach Anspruch 7,
dadurch gekennzeichnet,
daß sich die Befestigungsplatte des Befestigungswinkels
oder des Befestigungsbügels in Richtung der Seitenplatten
(52, 54) über ein ganzzahliges Vielfaches der Teilung
erstreckt.
9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 5 bis 8,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Befestigungsplatte des als Befestigungsbügel
ausgebildeten Befestigungselementes (50) an einer Seite
mit einer Anschlußplatte (56) geschlossen ist, die beide
Seitenplatten (52, 54) und die Befestigungsplatte miteinander
verbindet und pro Teilung mit zusätzlichen Gewindebohrungen
(57) versehen ist.
10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 9,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Befestigungsplatte (25) der Verbindungselemente
(20) und die Anschlußplatte (56) der Befestigungselemente
(50) mäanderförmig abgesetzt sind, so daß abwechselnd auf
der Innen- und Außenseite U-förmige Aufnahmen (32, 33, 34)
für Querschienen (62) gebildet sind.
11. Vorrichtung nach Anspruch 9 oder 10,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Querschienen (62, 66) als C-Profilabschnitte
ausgebildet sind, wobei die Seitenschenkel auf eine Teilung
der Durchbrüche (14, 15) in den Kantenseiten (11,12) des
Rahmenschenkels (10) abgestimmt sind, während sich der
Basisschenkel über ein ganzzahliges Vielfaches der Teilung
erstreckt.
12. Vorrichtung nach Anspruch 11,
dadurch gekennzeichnet,
daß in die Stirnseiten der Querschienen (62, 66) U-förmige
Verbinder (63, 67) einführbar sind, die in ihrer Außenkontur
an die Innenaufnahme der Querschienen (62, 66) angepaßt sind,
und
daß die Basisschenkel (70) der Verbinder (63, 67) mittels
Befestigungsschrauben (65, 80) mit der Befestigungsplatte
(25) eines Verbindungselementes (20) oder der Anschlußplatte
(56) eines Befestigungselementes (50) verbindbar sind.
13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 3 bis 12,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Befestigungsaufnahmen (29, 30) in den Seitenplatten
(27, 28) der Verbindungselemente (20) und die
Befestigungsaufnahmen (53, 55) in den Seitenplatten (52, 54)
der Befestigungselemente (50) als Langlöcher ausgebildet
sind, die im Abstand der Teilung angeordnet sind, wenn sich
das Verbindungselement (20) oder das Befestigungselement
(50) über mehrere Teilungen erstreckt.
14. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 13,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Befestigungsplatten der Befestigungselemente (50)
auf der der Kantenseite (11, 12) zugekehrten Rückseite mit
Zentrieransätzen (59) versehen sind, die im Querschnitt
auf den Querschnitt der Durchbrüche (14, 15) abgestimmt sind.
15. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 14,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Anlageplatten (21) der Verbindungselemente (20) pro
Teilung vor dem Verbindungsabschnitt (24) jeweils einen
Zentrieransatz (17) aufweisen, dessen Querschnitt auf den
Querschnitt der Durchbrüche abgestimmt ist, und
daß der Zentrieransatz (17) auf der den Anschlußseiten der
Anschlußblöcke (22) zugekehrten Seite bündig mit den
Verbindungsabschnitten (24) abschließt.
16. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 15,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Anschlußblöcke (22) im Bereich der Anschlußseite
als Zentrieransatz abgesetzt sind, der auf den Querschnitt
der Durchbrüche (14, 15) abgestimmt ist.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19904013371 DE4013371C1 (en) | 1990-04-26 | 1990-04-26 | Transverse rail fixer for frame shanks in electrical equipment cabinet - uses fitting plate and joint block with aligned threaded bores |
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| DE19904013371 DE4013371C1 (en) | 1990-04-26 | 1990-04-26 | Transverse rail fixer for frame shanks in electrical equipment cabinet - uses fitting plate and joint block with aligned threaded bores |
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| DE4013371C1 true DE4013371C1 (en) | 1991-07-18 |
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| DE19904013371 Expired - Fee Related DE4013371C1 (en) | 1990-04-26 | 1990-04-26 | Transverse rail fixer for frame shanks in electrical equipment cabinet - uses fitting plate and joint block with aligned threaded bores |
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