DE4012719A1 - Verfahren zur beseitigung von schaedlichen bestandteilen aus abgasen von brennkraftmaschinen, insbesondere von dieselmotoren und vorrichtung zur durchfuehrung des verfahrens - Google Patents
Verfahren zur beseitigung von schaedlichen bestandteilen aus abgasen von brennkraftmaschinen, insbesondere von dieselmotoren und vorrichtung zur durchfuehrung des verfahrensInfo
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Description
Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Vorrichtung zur
Beseitigung schädlicher Bestandteile aus Abgasen von Brennkraftmaschinen,
insbesondere von Dieselmotoren bei denen die Abgase durch eine Filteranordnung
geleitet werden, die aus wenigstens einem inneren und einem äußeren
Filter besteht, wobei das Filtermaterial wenigstens teilweise aus thermisch
hoch belastbaren Fasern besteht, die wenigstens ein Metalloxid und/oder
Halbmetalloxid enthalten.
Das zunehmende Umweltbewußtsein hat schon seit langem, so z. B. in den Vereinigten
Staaten von Amerika seit 1978, dazu geführt, daß für Kraftfahrzeuge
mit Otto-Motoren Katalysatoren vorgeschrieben werden, um in den Abgasen
die Emissionen an Kohlenwasserstoffen, Kohlenmonoxid und NOx zu minimieren.
Erst seit wenigen Jahren sind auch Dieselfahrzeuge unter Kritik geraten,
nachdem der Verdacht geäußert wurde, daß die im Abgas dieser Fahrzeuge enthaltenen
Rußpartikel möglicherweise krebserzeugend sind.
Zahlreiche Fahrzeughersteller und andere Fachleute haben sich daher während
der letzten Jahre intensiv mit Lösungsmöglichkeiten befaßt, die Emission
von Rußpartikeln zu vermeiden bzw. zumindest weitgehend zu vermeiden.
Obgleich als Folge zahlreiche Patentanmeldungen auf diesem Gebiet bekannt
wurden, ist bis heute keine Lösung erkennbar, die auf sichere und vor allem
für Diesel-PKW-Fahrer wirtschaftlich tragbare Weise die Rußemission vollständig
bzw. nahezu vollständig unterbindet.
Es sind ferner sehr zahlreiche Patentanmeldungen und Patente bekannt,
welche Katalysatoren und Vorrichtungen zur Reduktion von NOx, Oxidation von
Kohlenwasserstoffen und Kohlenmonoxid betreffen.
Nur ein Teil des Standes der Technik kann daher im folgenden Abschnitt
zitiert werden.
Ein Katalysator, der nur die Oxidation von CO und Kohlenwasserstoffen betrifft,
ist in DE-OS 21 55 338 offenbart. Er kann Lanthan und seltene
Erden, Strontium, Barium, Nickel, Kobalt, Eisen, Zink, Kupfer, Ruthenium,
Osmium, Titan, Molybdän, Wolfram, Niob, Mangan, Vanadium, Tantal u. a. enthalten.
Die DE-OS 23 03 695 offenbart einen Oxidationskatalysator, der Manganoxid
und Platin und/oder Palladium enthält. Katalysatoren, die nur zur Reduktion
von NOx dienen, sind in der DE-OS 21 33 271 offenbart. Sie bestehen aus
Manganoxid, Palladium und Eisenoxid oder Nickel-, Kobalt-, Kupfer-, Zink-
oder Ceroxid auf einem geglühten Aluminiumoxidträger. Auch die DE-OS 21 40 852
offenbart einen Reduktionskatalysator, der aus Palladium und Rhodium
auf einem geglühten Träger besteht.
Die DE-OS 21 58 877 offenbart ein Zweibett-System bestehend aus einem Reduktions-
und einem Oxidationsbett. Reduktionskatalysatoren sind Rhodium,
Iridium oder Palladium. Der Reduktionskatalysator in DE-OS 23 55 418 ist
Nickel-Kupfer. Ein Katalysator zur gleichzeitigen Entfernung von NOx,
Kohlenwasserstoffen und Kohlenmonoxid ist in DE-OS 29 28 249 offenbart. Es
wird ein Katalysator verwendet, der Cer, Lanthan, Rhodium, Platin, Palladium
und Phosphor auf einem feuerfesten anorganischen Träger enthält.
Nach DE-OS 23 06 395 und DE-OS 24 16 753 besteht ein solcher Katalysator
aus einem Metall aus der Gruppe Ruthenium, Rhodium, Palladium und Platin
und einem Metall aus der Gruppe Aluminium, Titan, Chrom, Mangan, Kobalt,
Nickel. Träger ist ein stoßfestes, schwach poröses, keramisches Material.
Auch der in der DE-OS 26 02 286 offenbarte Katalysator ermöglicht die
gleichzeitige Reduktion und Oxidation von Schadstoffen. Die aktiven Metalle
sind Palladium, Platin, Ceroxid, Zirkonoxid und Nickeloxid. Träger ist
Siliziumdioxid und/oder Aluminiumoxid.
Die DE-OS 3 22 23 500 offenbart einen Katalysator, der aus Palladium, Rhodium,
Ceroxid und Eisenoxid auf Aluminiumoxid als Träger besteht. Schließlich
offenbart die DE-OS 33 25 292 einen Katalysator aus Eisen, Nickel und
Kobalt auf Keramik aus Aluminiumoxid oder Titanoxid. Patentanmeldungen und
Veröffentlichungen, welche die Entfernung von Ruß betreffen, sollen im
folgenden Abschnitt kurz beschrieben werden. Nur in wenigen Fällen wird
nach diesem Stand der Technik bei der Rußverbrennung mit einem Oxidations-
Katalysator gearbeitet.
In der DE-OS 25 19 609 ist eine Vorrichtung zum Abtrennen von Ruß beschrieben,
in der ein gefalteter Filter beschrieben ist, in dem sich an mehreren
Stellen Initialzünder und Temperaturfühler befinden. Durch Differenzdruckmessung
vor und hinter dem Filter wird an einer bestimmten Stelle die Zündung
in Gang gesetzt, so daß in diesem Bereich der Ruß abbrennt. Da es sich
bei den hier verwendeten Filtern um Materialien handelt von nur begrenzter
thermischer Belastbarkeit (S. 8, Absatz 2), wird durch die obengenannten
Temperaturfühler bei Erreichen einer bestimmten Temperatur ein Bypass geöffnet,
so daß ein Teil des Abgases ungefiltert abströmt.
In der DE-OS 30 17 784 wird ein Rußfilter aus poröser Keramik beschrieben,
in dem eine Heizspirale eingelassen ist, die mit dem Filter in Verbindung
steht. Das Filter ist röhrenförmig, wobei das ungereinigte Abgas ins Innere
der Röhre geleitet wird, in dem sich ein schraubenförmiges Leitblech befindet,
so daß der Ruß aufgrund seines höheren spezifischen Gewichts durch
Fliehkraft auf der inneren Wand des Filters abgeschieden wird.
Die DE-OS 30 24 539 offenbart eine Vorrichtung zum Beseitigen von Ruß aus
Abgasen, die im wesentlichen aus einem Filter besteht, das gemäß angegebenem
Beispiel aus SiO₂-Fasern besteht. Das Abbrennen des abgelagerten Rußes
erfolgt durch Mikrowellen, wobei Wandelemente reingasseitig am Filter angeordnet
sind, die für Mikrowellen undurchlässig sind.
Vom gleichen Anmelder wird in der DE-OS 31 11 228 ein Rußfilter ebenfalls
aus SiO₂-Fasern offenbart, wobei nach Beladung der abgeschiedene Ruß mit
Hilfe eines pulverförmigen oder flüssigen Rußentfernungsmittels zum Verbrennen
gebracht wird. Als ein solches Mittel wird Kupfer-(I)-chlorid genannt.
Diese Erfindung bemüht sich um die Lösung der Aufgabenstellung auf
dem Gebiet der Rußentfernung aus Abgasen von Dieselbrennkraftmaschinen, die
Temperatur zur Verbrennung des abgeschiedenen Rußes auf <600°C zu senken.
Ein weiteres Verfahren zur Abtrennung und Verbrennung des abgetrennten
Rußes wird in der DE-OS 36 22 623 beschrieben. Das Filter besteht aus gesponnenen
Quarzglas- oder Keramikfasern oder aus offenporiger Schaumkeramik
oder feinem Oxidkeramikgranulat. Wesentliches erfinderisches Merkmal ist
die Verbrennung des am Filter abgelagerten Rußes durch Nutzung der elektrischen
Leitfähigkeit des Rußes selbst.
Die DE-OS 36 35 038 offenbart Rußfilter, wie sie vom gleichen Anmelder in
der DE-OS 36 22 623 beschrieben sind, die jedoch zusätzlich fein- und grobmaschige
Siebe enthalten, wobei das verwendete Filtergranulatmaterial durch
Druckluft verdichtet wird.
Auch die DE-OS 23 53 346 beschreibt ein Verfahren und eine Vorrichtung zur
Entfernung von brennbaren teilchenförmigen Stoffen aus Abgasen von Verbrennungsmotoren.
Es werden Filter aus feuerfestem, polykristallinem Material
verwendet, wobei die Temperatur der in das Filter geleiteten Abgase so hoch
sein muß, daß zumindest ein Teil der herausfiltrierten festen Teilchen verbrennt.
Das Filter kann auch Katalysatoren zur Verbesserung der Verbrennung
enthalten sowie Katalysatoren zur Entfernung von CO, NOx und Kohlenwasserstoffen.
Um im Falle der Rußverbrennung genügend hohe Abgastemperaturen
einhalten zu können, wird das Filter im allgemeinen möglichst dicht hinter
dem Motor angebracht. Unter Kaltstartbedingungen sammelt sich daher zunächst
Ruß im Filter an, der anschließend bei hoher Belastung nach Erreichen
der erforderlichen Temperatur verbrennt. Die Filtermaterialien können
die Form von Stapelfasern, Papier, Tüchern, Bahnen, Platten und Filzen besitzen
aber auch Zylinder, Pfropfen oder Kissen aus Fasern sein, wobei bei
den letzteren eine verhältnismäßig kleine Oberfläche vorliegt. Hohle Zylinder
werden durch Wicklung der zuerst genannten Materialien auf einem rohrförmigen
Dorn hergestellt, der auch im Filter verbleiben kann.
Um einen zu hohen Rückdruck bei entsprechender Ablagerung fester Partikel
und damit eine Beschädigung des Filters zu vermeiden, ist bei einem Teil
des Standes der Technik ein Umwegventil vorgesehen, um für diesen Fall Abgas
ungefiltert am Filter vorbeileiten zu können.
In der DE-OS 34 44 397 ist ein Verfahren zur Herstellung von feuerfesten
Formteilen offenbart, die sich auch zur Verwendung als Filterelemente für
Abgase aus Verbrennungsmotoren eignen. Die Formteile werden aus einer Aufschlämmung
feuerfester Fasern und zusätzlicher feinteiliger feuerfester
Materialien hergestellt. Es werden Fasern bestimmter Länge beansprucht. Die
feinteiligen Materialien werden durch Flockungsmittel auf den Fasern abgeschieden.
Das Wasser wird aus der Aufschlämmung abgesaugt und auf das Formteil
Druck von 2 bar durch Aufpressen eines Stempels ausgeübt. Das Absaugen
erfolgt aus einem mit Siebboden versehenen Formkasten, wesentlich ist
jedoch, daß gleichzeitig Druck ausgeübt wird. Die feuerfesten Fasern sind
übliche keramische Fasern mit Al₂O₃-Gehalten von 45 Gew.-%. Die feinverteilten
Materialien können sein: SiO₂, Al₂O₃, Schamotte, Kaoline, ZrO₂,
Zirkonsilikat, TiO₂ und Cr₂O₃. Durch die Anwendung von Druck werden gewünschte
Dichten bis zu 1 g/cm³ erhalten. Als Bindemittel werden anorganische
Phosphate und organische Bindemittel verwendet.
In der DE-OS 24 47 678 ist eine Vorrichtung zur Entfernung von Schadstoffen
aus Autoabgasen, nämlich NOx, CO und Kohlenwasserstoffen beschrieben, bei
der ein Keramikkörper aus feuerfesten Fasern in einem Gehäuse angebracht
ist. Auf dem Katalysatorkörper ist der eigentliche Katalysator aufgebracht.
Das Fasermaterial ist vorzugsweise polykristallines Aluminiumoxid oder
Zirkonoxid.
Keines der beschriebenen Filtersysteme hat bisher Eingang in die Technik
gefunden, da Wirtschaftlichkeit und ggfs. auch die technische Brauchbarkeit
nicht gegeben sind.
In den europäischen Patenten EP-B-00 89 751 und EP-B-00 89 756 werden Rußfilter
beschrieben, die aus einem Keramikblock bestehen, der durch Spritzguß
hergestellt wird und sehr zahlreiche Kanäle enthält, wobei die Kanäle,
in die das zu reinigende Abgas strömt ausgangsseitig geschlossen sind und
parallele Kanäle eingangsseitig geschlossen und ausgangsseitig offen sind.
Diese von Corning Glass Works in USA entwickelten Keramikkörper werden
technisch als Rußfilter eingesetzt.
Der größte Keramikblock von 38 cm Länge und einem Durchmesser von 38 cm
enthält in einer Richtung ca. 17 600 Kanäle und ebensoviele parallele
Kanäle. Die Kanäle haben eine quadratische Form mit einer Seitenlänge von
ca. 0,2 mm. Das Abgas fließt durch die sehr dünnen porösen Wände der Eingangskanäle
in die ausgangsseitig offenen Reingaskanäle. Die volle Filtrierwirkung
der Filter, sie liegt bei den auf dem Markt erhältlichen Filtern
je nach Typ zwischen 65 bis 95% des ungereinigten Abgas vorhandenen
Rußes, wird erst nach mindestens einer Stunde Betriebszeit erreicht, da
dann genügend Ruß abgelagert ist, um selbst als Filter zu wirken.
Der Gegendruck steigt je nach Filtertyp bereits nach 1,5 bis 4 Stunden auf
130-150 mbar an.
Da die Kanalwandungen sehr dünn sind, treten leicht Rißbildung und Druck
auf, wobei ungefiltertes Abgas austritt. Die Materialempfindlichkeit wird
erhöht durch Kristallisationsvorgänge im Keramikmaterial, insbesondere beim
Regenerieren, wodurch zusätzliche Versprödung auftritt.
Die Filter und ihre Eigenschaften sind im einzelnen in der Corning-Glass-
Schrift "Dieselfilter von Corning" beschrieben.
Hiermit im Zusammenhang ist von großem Interesse, daß von Daimler-Benz ein
Rußfilter für LKW's erprobt wird, das Kupferoxid als Verbrennungskatalysator
enthält, wobei zusätzlich Acetylaceton eingespritzt wird. Für die Vorrichtung
werden 20 000 DM veranschlagt ("Auto, Motor, Sport", Januar 1989).
In "Auto-Zeitung" März 1989, S. 84, werden Entwicklungsarbeiten von VW beschrieben,
bei denen ein Rußfilter aus Keramikmaterial eingesetzt wird und
als Verbrennungskatalysator dem Kraftstoff Eisenoxid zugemischt wird.
Hierbei ist zu beachten, daß bei kontinuierlicher Zuführung eines Oxidationskatalysators, das Oxidationsmittel selbst emittiert werden kann oder
daß durch unvollständige Verbrennung von Verbrennungshilfsmitteln unerwünschte
Emissionen auftreten.
Der geschilderte Stand der Technik macht deutlich, daß der Fachmann noch
weit von einer technisch und wirtschaftlich optimalen Lösung entfernt ist.
Überraschend hat nunmehr die Anmelderin eine Lösung der geschilderten Aufgabenstellung
gefunden, die zu einem hochwirksamen und insbesondere sehr
wirtschaftlichen Verfahren zur Entfernung von schädlichen Bestandteilen aus
Abgasen von Brennkraftmaschinen und zu einer Vorrichtung zur Duchführung
des Verfahrens führt, nämlich durch ein Verfahren zum Beseitigen von schädlichen
Bestandteilen aus Abgasen von Brennkraftmaschinen, insbesondere von
Dieselmotoren, bei dem die Abgase durch ein für Gase durchlässiges, zumindest
teilweise aus thermisch hoch belastbaren Fasern bestehendes Filtermaterial
geleitet werden, dessen Fasern wenigstens ein Metalloxid und/oder
Halbmetalloxid enthalten und das ggfs. Bindemittel und ggfs. thermisch hoch
belastbare Zusätze und ggfs. Stützmaterialien und ggfs. wenigstens einen
Katalysator zur Oxidation verbrennbarer Partikel, insbesondere von Ruß
und/oder von Kohlenwasserstoffen und/oder von CO und/oder zur Reduktion von
NOx enthält, dadurch gekennzeichnet, daß das zu reinigende Abgas in wenigstens
einen Raum einer Filteranordnung geleitet wird, die aus wenigstens
einem inneren und einem um das (die) innere(n) Filter angeordneten äußeren
Filter besteht und daß der Raum in den das zu reinigende Abgas eingeleitet
wird, ausgangsseitig geschlossen ist und daß das gefilterte Abgas aus
wenigstens einem Raum der Filteranordnung abgeleitet wird, der eingangsseitig
geschlossen ist und daß das Filtermaterial eine Dichte von 0,03-1,5
g/cm³, bevorzugt von 0,06-1 g/cm³ und besonders bevorzugt von 0,06-0,5
g/cm³ besitzt.
Die vorliegende Erfindung betrifft ferner eine Vorrichtung zum Beseitigen
von schädlichen Bestandteilen aus Abgasen von Brennkraftmaschinen, insbesondere
von Dieselmotoren, die Filtermaterial zum Durchleiten des zu reinigenden
Abgases enthält, das zumindest teilweise aus thermisch hoch belastbaren
Fasern besteht, die wenigstens ein Metalloxid und/oder Halbmetalloxid
enthalten, wobei das Filtermaterial ggfs. Bindemittel und ggfs. thermisch
hoch belastbare Zusätze und ggfs. Stützmaterialien und ggfs. wenigstens
einen Katalysator zur Oxidation verbrennbarer Partikel, insbesondere von
Ruß und/oder von Kohlenwasserstoffen und/oder von CO und/oder zur Reduktion
von NOx enthält, dadurch gekennzeichnet, daß die Abgasreinigung in einer
Filteranordnung erfolgt, die aus wenigstens einem inneren und einem um das
(die) innere(n) Filter angeordneten äußeren Filter und wenigstens einem
Raum zum Einleiten des zu reinigenden Abgases und wenigstens einem Raum zum
Ableiten des gefilterten Abgases besteht und daß der Raum in den das zu
reinigende Abgas eingeleitet wird, ausgangsseitig geschlossen ist und der
Raum aus dem das gefilterte Abgas abgeleitet wird, eingangsseitig geschlossen
ist und daß das Filtermaterial eine Dichte von 0,03-1,5 g/cm³, bevorzugt
von 0,06-1 g/cm³ und besonders von 0,06-0,5 g/cm³ besitzt.
Die Erfindung ist in folgenden Figuren näher dargestellt:
In Fig. 1 ist beispielhaft die Eingangsseite einer erfindungsgemäßen Filteranordnung
aus 2 Filtern dargestellt.
In Fig. 2 ist beispielhaft die Eingangsseite einer erfindungsgemäßen Filteranordnung
aus 3 Filtern dargestellt.
In Fig. 3 ist beispielhaft ein Längsschnitt einer erfindungsgemäßen Filteranordnung
dargestellt.
Die Fig. 4 und 5 stellen elektrische Beheizungen zur
Regenerierung mit Ruß beladener Filter dar.
Es ist allgemein bekannt, daß sowohl Abgaskatalysatoren für Otto-Motoren
als auch Rußfilter mit oder ohne Oxidationskatalysatoren für Dieselmotoren
erst bei einer ausreichend hohen Temperatur volle Aktivität entfalten.
Dieselfahrzeuge erreichen bei Kurzstreckenverkehr und Stadtfahrt eine Abgastemperatur
von bestenfalls 300°C. Nur bei schneller und länger andauernder
Autobahnfahrt können 500-600°C erreicht werden. Diese Temperatur
ist jedoch zum Verbrennen der Rußpartikel in Abgasfiltern zumindest erforderlich,
sofern nicht zusätzlich ein Oxidationskatalysator eingesetzt wird.
Mit Hilfe dieser Katalysatoren wird eine Verbrennungstemperatur von etwa
250-300°C angestrebt.
Wie der geschilderte Stand der Technik zeigt, beschäftigt sich die Fachwelt
intensiv mit Maßnahmen, entweder genügend hohe Temperaturen auch bei langsamer
Fahrweise zu erreichen, wie beispielsweise durch zeitweisen Einsatz
von Brennern, durch über den Filter verteilte Initialzündungen, oder in
einem anderen Verfahren durch Nutzung des Rußes als elektrischer Leiter, so
daß durch den elektrischen Widerstand die benötigten Temperaturen erreicht
werden. Als weitere Alternative fügt man dem Kraftstoff Katalysatoren hinzu
oder man ordnet den Filter so dicht hinter dem Motor an, daß die Verbrennungstemperatur
des Rußes erreicht wird.
Die Anmelderin hat nunmehr überraschend gefunden, daß die erfindungsgemäße
Filteranordnung mit ihrer spezifischen Struktur hervorragend zum Entfernen
der im Abgas enthaltenen Rußteilchen geeignet ist, wobei das zu reinigende
Abgas in einen Raum in der Filteranordnung geleitet wird, der ausgangsseitig
geschlossen ist, so daß das gesamte Abgas durch den Filter strömt.
Die Filter der erfindungsgemäßen Filteranordnung sind bevorzugt röhrenförmig,
wobei der Querschnitt einer solchen Röhre jedoch beliebig geformt
sein kann, wie beispielsweise rund, oval, viereckig, rechteckig, trapezförmig
oder unregelmäßig. Diese Formen sind beispielhaft genannt. Die Filter
können auch unterschiedliche Formen über die Länge des Filters besitzen,
d. h. konisch verlaufen, oder sich über die ganze Länge oder bestimmte
Abschnitte verjüngen oder erweitern. Bei einer aus einem inneren
und einem äußeren Filter bestehenden Filteranordnung ist es vorteilhaft, in
einen zwischen innerem Filter und äußerem Filter liegenden Raum, der ausgangsseitig
geschlossen ist, das zu reinigende Abgas einzuleiten. Das gereinigte
Abgas kann dann durch den inneren Filter in einen Raum treten, der
an der Eingangsseite des zu reinigenden Abgases geschlossen und an der Ausgangsseite
offen ist, und kann ferner durch den äußeren Filter in einen um
diesen liegenden Raum treten, der ebenfalls eingangsseitig geschlossen und
ausgangsseitig offen ist.
Bei einer aus 3 Filtern bestehenden Anordnung tritt das zu reinigende Abgas
bevorzugt in einen zentral angeordneten Raum, der sich im Inneren des
inneren Filters befindet sowie in den Zwischenraum zwischen dem 2. und 3.
Filter, während das filtrierende Abgas aus dem Zwischenraum zwischen innerem
und 2. Filter sowie außerhalb des 3. Filters abströmt.
Aufgrund der erfindungsgemäßen Filteranordnung muß das zu reinigende Abgas
vollständig durch die Filter hindurchtreten.
Analog aufgebaut sind erfindungsgemäße Filteranordnungen, die aus mehr als
3 Filtern bestehen. Länge, Wanddicke und Innendurchmesser der Filterröhren
können je nach Motortyp in weiten Grenzen variieren. In Abhängigkeit von
der Motorstärke, im allgemeinen mit zunehmender Motorstärke, können größere
oder auch mehrere Filter eingesetzt werden.
Die erfindungsgemäßen Filter können Längen von einigen Zentimetern bis zur
Größenordnung von Metern besitzen. Übliche Längen liegen bei 30-60 cm. Auch
die Durchmesser der Zufluß- und Abflußräume und die Filterwände können
wenige Millimeter bis viele Zentimeter stark sein. Hier hat der Kraftfahrzeugfachmann
einen breiten Raum, nach für ihn wichtigen Gesichtspunkten
diese Werte auszuwählen. Es ist hierbei zu berücksichtigen, daß sich die
Dichte des erfindungsgemäß eingesetzten Materials und die Wandstärke des
Filters ergänzen können.
In Verbindung mit der spezifischen Struktur der erfindungsgemäßen Filteranordnung
ist die Dichte des Materials ein wichtiges erfinderisches Merkmal.
Sie liegt bei 0,03-1,5 g/cm³, bevorzugt bei 0,06-1 g/cm³ und besonders
bevorzugt bei 0,06-0,5 g/cm³, wobei die Dichte im angegebenen Bereich im
Filter örtlich auch unterschiedlich sein kann.
Obgleich hochtemperaturbeständige Fasermaterialien mit Dichten in diesem
Bereich bekannt sind, ist bisher nicht erkannt worden, daß die erfindungsgemäßen
Filter mit den erfindungsgemäßen Dichten eine vollständige Entfernung
fester Partikel durch Abfiltrieren zulassen, ohne daß sich ein unerwünscht
hoher Druck aufbaut, der zu erhöhtem Kraftstoffverbrauch des das
Abgas erzeugenden Fahrzeugs führt.
Bei den erfindungsgemäßen Filtermaterialdichten liegen übliche Filterwanddicken
bei ca. 3 bis 15 mm, wobei im Falle der hohen Dichten diese Dicken
unterschritten und im Falle der niederen Dichten diese Dicken überschritten
werden können.
Dichte und Wandstärke sind nicht nur von besonderer Bedeutung dafür, daß
der Ruß im Abgas unmittelbar nach Starten des Motors vollständig aufgefangen
wird, sondern auch bezüglich des sehr wichtigen durch das Filter
verursachten Druckaufbaus. Bekanntlich verursacht zunehmender Druck motorausgangsseitig
vor dem Filter, zunehmenden Kraftstoffverbrauch bzw. bei
Einhaltung eines geringen Drucks häufiges Abbrennen des abfiltrierten Rußbelags.
Bei genügender Wandstärke können erfindungsgemäß Filtermaterialien mit
einer Dichte <0,2 g/cm³ besonders günstig sein. Grundsätzlich können Anordnung
und Anzahl der Filterröhren, Form, Wandstärke, Durchmesser und
Länge der Filterröhren sowie die Steuerung der Beheizung zur Regeneration
der Filter nach Rußbeladung dem jeweiligen Fahrzeugtyp angepaßt werden.
Wie dem Fachmann bekannt ist, sind sehr zahlreiche Materialien bekannt, die
sich als hoch-temperaturfeste Fasern zum Abfiltrieren fester Partikel aus
heißen Abgasen eignen. Die Fasern bestehen im allgemeinen aus dem hochtemperaturfesten
oxidischen Fasermaterial selbst, aus Bindemitteln und weiteren
im allgemeinen sehr feinkörnigen Zusätzen, können jedoch auch nur aus
Fasermaterial oder Fasermaterial und Bindemittel bestehen. Erfindungsgemäß
sind hohe Faseranteile bzw. Filter, die nur aus Fasern bestehen, bevorzugt.
Die Fasern können glasig oder kristallin sein. Glasige Fasern sind im allgemeinen
spröder als kristalline Fasern. Die erfindungsgemäßen Filtermaterialien
können nur kristalline bzw. polykristalline Fasern enthalten oder
nur glasige oder Gemische der beiden. Die Fasern können auch mit anderen
Materialien beschichtet sein.
Fasern aus kristallinem und glasartigem Material, insbesondere Mischungen
dieser Fasern, können durch Erhitzen miteinander verschmolzen werden, so
daß Bindungen zwischen den Fasern entstehen und die Festigkeit des Filtermaterials
bei hoher Porosität erhöht wird. Beispielhaft seien Materialien
genannt, die sich allein oder als aus wenigstens 2 Komponenten bestehende
Gemische zur Herstellung von Fasern eignen: Aluminiumsilikate, Aluminiumsilikate
mit hohem Aluminiumoxidanteil, Chromoxid, Siliziumdioxid, Aluminiumoxid,
Zirkonoxid, Eisenoxide, Silikate, wie beispielsweise Erdalkalisilikate,
Erdalkali- und Alkalioxide, Titanoxid, Boroxid, Aluminiumborosilikate,
natürliche Aluminiumsilikate wie Gesteinsbildner, Tone, Tonerden
und sonstige Aluminiumsilikatmineralien, Kohlenstoff, Karbide, wie z. B.
Silizium- und Borcarbid, Manganoxide, Germaniumoxid, Seltene Erdoxide. Die
Aufzählung von geeigneten Materialien ist beispielhaft. Auch weitere Komponenten
können nach dem Stand der Technik verwendet werden. Erfindungsgemäß
einsetzbar sind auch beschichtete Fasern, wie sie aus dem Stand der
Technik bekannt sind oder auch neu hergestellt werden können. Bevorzugt
sind Fasern auf Aluminiumsilikatbasis, die neben Al₂O₃ und SiO₂ wenigstens
ein zusätzliches Metall- oder Halbmetalloxid enthalten. Bevorzugte zusätzliche
Metalloxide sind Zirkondioxid oder Titandioxid. Beispielhaft ist bei
einer Kombination von Al₂O₃, SiO₂ und zusätzlichem Metall- bzw. Halbmetalloxid
die Al₂O₃-Menge 30-40 Gew.-%, die SiO₂-Menge 40-50 Gew.-% und die zusätzliche
Metall- bzw. Halbmetalloxidmenge 10-20 Gew.-%. Eine weitere beispielhafte
Zusammensetzung besteht aus 15-70 Gew.-% Al₂O₃, 30-80 Gew.-% SiO₂
und 5-35 Gew.-% Metall- bzw. Halbmetalloxid. Grundsätzlich können die erfindungsgemäßen
Zusammensetzungen in sehr weiten Grenzen gewählt werden, nämlich
zwischen 0,5-99,5 Gew.-% Al₂O₃, 0,5-99,5 Gew.-% SiO₂ und 0,1-75 Gew.-%
sonstige Oxide, wobei die Einzelmengen so gewählt werden, daß sie sich zu
100% ergänzen.
Erfindungsgemäß sind zur Herstellung der Filtermaterialien auch Gemische
aus wenigstens zwei der genannten Fasern verwendbar. In den hochtemperaturfesten
Fasern und Filtermaterialien können, wie im Stand der Technik bekannt,
organische und anorganische Bindemittel verwendet werden, wobei die
organischen Bindemittel beim späteren Brennen verbrennen. Beispielhaft
seien genannt: Tone, Tonerde, Sulfitablauge, Phosphate wie beispielsweise
Alkali- und Aluminiumphosphate, Boroxid, Phosphorpentoxid, künstliche und
natürliche Aluminiumsilikate, kolloide Kieselsäure, Alkalisilikate, Porzellanmehl,
kolloidale Tonerde, Aluminiumoxidhydrate und -hydroxid, Aluminate,
wie z. B. Calciumaluminat, Schamottemehl, Zemente, Glasmaterialien
u. a., Carboxymethylzellulose, Stärke, Cellulose, Melasse, organische Kunststoffe,
wie Polyvinylalkohol, Polyacrylamid, Polyether und zahlreiche andere,
wie sie aus dem Stand der Technik zu entnehmen sind.
Als fein verteilte Zusatzmaterialien in Fasern und Filtermaterialien seien
beispielhaft genannt:
Aluminiumpulver, Siliziumpulver, Kieselerde, Aluminiumoxidhydrat, Magnesiumoxid, Titanoxid, Zirkonoxid, Chromoxid, Porzellanmehl, Schamottemehl, künstliche und natürliche Aluminiumsilikate, Tone und Tonerden, Korund, sonstige Aluminiumoxide, Carbide, wie z. B. Silizium- und Borcarbid, gebrannter Bauxit, Quarz, Kobaltoxide, Eisenoxide, Manganoxide, Zirkonsilikate, Aluminiumborosilikate, Kohlenstoff, wie z. B. Graphit, Koks und Ruß und zahlreiche andere elementare und oxidische Materialien.
Aluminiumpulver, Siliziumpulver, Kieselerde, Aluminiumoxidhydrat, Magnesiumoxid, Titanoxid, Zirkonoxid, Chromoxid, Porzellanmehl, Schamottemehl, künstliche und natürliche Aluminiumsilikate, Tone und Tonerden, Korund, sonstige Aluminiumoxide, Carbide, wie z. B. Silizium- und Borcarbid, gebrannter Bauxit, Quarz, Kobaltoxide, Eisenoxide, Manganoxide, Zirkonsilikate, Aluminiumborosilikate, Kohlenstoff, wie z. B. Graphit, Koks und Ruß und zahlreiche andere elementare und oxidische Materialien.
Es ist hierbei zu berücksichtigen, daß die Eigenschaften der erfindungsgemäß
genannten Materialien weitgehend erhalten bleiben, auch wenn kleine
sonstige Beimengungen darin enthalten sind, die wesentlichen Bestandteile
jedoch die genannten Verbindungen sind. Beispielhaft wird eine Methode zur
Herstellung der Aluminiumsilikatfasern und sonstiger thermisch stabiler
Fasern beschrieben. Die Oxide werden gemischt, ggfs. ein anorganischer
und/oder organischer Binder zugemischt und dieses Gemisch zu Fasern verdüst.
Das Produkt wird gebrannt. Aus diesen Fasern lassen sich Maischen zur
Weiterverarbeitung herstellen. Auch unterschiedliche Aluminiumsilikate
lassen sich zu solchen Materialien verarbeiten. Es sind zahlreiche Methoden
zur Herstellung erfindungsgemäß verwendeter Fasern in der Fachliteratur beschrieben,
so daß diese hier nicht näher erläutert werden müssen. Bekannte
Methoden zur Erzeugung von Fasern sind das Zieh-, Schleuder-, Blas-, Blas-
Zieh- und Schleuder-Blas-Verfahren. Die Wärmeleitfähigkeit des erfindungsgemäßen
Materials kann beispielsweise bei 200-1200°C zwischen 0,03 und 1,5
W/mk liegen, da diese stark von der Art der verwendeten Materialien abhängt.
Ein typischer Bereich ist 0,05-0,6 W/mk, bevorzugt 0,05-0,4 W/mk.
Die erfindungsgemäßen Filter können nach allen bekannten Methoden hergestellt
werden. So können die Filter aus Fasermatten hergestellt werden, aus
Faserwatte oder auch durch Vakuumformung. Besonders wirksame Filter, die
sich zudem durch geringen Druckaufbau zwischen Abgasausgang am Motor und
Filter auszeichnen, können durch lockere Schichtung der Fasern in einer
käfigartigen Stützvorrichtung, erhalten werden, wobei die Schichtung in der
gewünschten Dichte durch einfaches Einblasen der Fasern in die Stützvorrichtung
erzeugt werden kann. Stützvorrichtungen sind auch dann von Vorteil,
wenn man die Filter durch Einbringen von Fasermatten oder Watte in
die Stützvorrichtung herstellt. Solche Stützvorrichtungen sollen hohen Gasdurchfluß
ermöglichen und selbst nicht zu nennenswertem zusätzlichen Druckaufbau
beitragen. Sie bestehen aus thermisch stabilen Materialien, wie
Metallen, Keramik, temperaturbeständigem anorganischen Fasergewebe, temperaturbeständigen
Kunststoffasern und dergl. Sie können sowohl an der
Innen- als auch an der Außenwand, sowie an Innen- und Außenwand in Form
eines hochdurchlässigen Käfigs angeordnet sein.
Zur Herstellung der Filter können auch unterschiedliche Fasermaterialien
eingesetzt werden, die dann schicht- oder segmentweise im Filter vorliegen.
Die Oberflächen der Filter können auch durch bestimmte Gestaltungen wie
Rippen, Rillen, Nuten und dergl. vergrößert werden.
Beispielhaft wird eine Methode zur an sich bekannten Vakuumformung beschrieben.
Das fein verteilte Filtermaterial wird mit einer Flüssigkeit, bevorzugt
Wasser, angemaischt. Mittels eines Rohres, das dem späteren Innendurchmesser
des Filters entspricht und welches feine Öffnungen besitzt, wird die
Maische, die ggfs. gerührt oder auf andere Weise in Mischung gehalten
werden kann, durch Anlegen von Vakuum an das Innere des Rohres auf demselben
niedergeschlagen bis zur gewünschten Filterdicke.
Anschließend wird das Rohr entfernt und das Filter getrocknet und gebrannt.
Das Rohr kann im Filter verbleiben, aber auch entfernt werden.
Die einzelnen Filter können dann eingangsseitig und ausgangsseitig mit
deckelartigen Vorrichtungen verschlossen werden, in denen sich Nute befinden,
in welche die einzelnen Filter eingesetzt werden. Mit Hilfe einer
im Zentrum der Filteranordnung vorliegenden Stange, die an beiden Enden mit
einem Gewinde versehen ist, können die deckelartigen Verschlußplatten beidseitig
auf der Filteranordnung festgezogen werden. Die Verschlußplatten
enthalten die für zu reinigendes Abgas und filtriertes Abgas erforderlichen
Ein- und Ausgänge.
Die Verschlußplatten können auch den Behälter, in dem sich die gesamte Filteranordnung
befindet, umfassen. Grundsätzlich kann auch ein an einer Seite
geschlossener Filter bereits bei der Herstellung angefertigt werden, wobei
der Verschluß aus dem Filtermaterial besteht. Stützmaterialien können auch
im Inneren des Filtermaterials angeordnet sein, wie z. B. Gewebe, Gitter,
Längs- und Querrippen und dergl. Zusätzlich können zwischen den Filtern
und den Verschlußplatten Dichtungen angebracht werden.
Es ist erfindungsgemäß ferner von Vorteil auf der Oberfläche des Filters
auf der das gefilterte Abgas austritt, eine dünne textilartige, aus temperaturfestem
Material bestehende auf dem Filter liegende Schicht z. B. in
Form eines Fasertuches oder einer Fasermatte anzubringen. Diese soll hierbei
so dicht sein, daß feines bzw. feinstes Fasermaterial aus dem Filter
nicht mit dem gefilterten Abgasstrom mitgerissen wird, jedoch andererseits
in möglichst geringem Umfang ein zusätzlicher Druckaufbau eintritt.
Die erfindungsgemäßen Filter können auch Träger für Oxidationskatalysatoren
zur Oxidation von Kohlenmonoxid, Kohlenwasserstoffen und Ruß sowie für Reduktionskatalysatoren
zur Reduktion von NOx sein.
Es ist allgemein bekannt, daß die sog. ungeregelten Abgaskatalysatoren im
Falle von Ottomotoren ca. 50% der Schadstoffe NOx, CO und Kohlenwasserstoffe
entfernen. Sog. geregelte Dreiwege-Abgaskatalysatoren, in denen mit
Hilfe einer Sonde die erforderliche Sauerstoffzufuhr geregelt wird und die
aus einem Katalysatorsystem bestehen, das sowohl die Reduktion von NOx als
auch die Oxidation von CO und Kohlenwasserstoffen katalysiert, können etwa
90% der Kohlenwasserstoffe und des CO sowie 83% des NOx entfernen. Große
Probleme bestehen noch immer bei dem Anfahren mit kalten Katalysatoren. Bei
niederen Temperaturen wird die volle Aktivität des Katalysators nicht erreicht.
Erst bei Temperaturen, wie sie sich nach längerem Fahrbetrieb einstellen,
können auch bis zu 91% der Schadstoffe entfernt werden. Es ist
daher von großer Bedeutung, daß der Katalysator schnell auf Betriebstemperatur
kommt. Durch die zeitweise geringe Aktivität des kalten Katalysators
gelangen noch immer relativ große Mengen an Schadstoffen in die Atmosphäre.
Bei den Katalysatoren des Standes der Technik wird das Abgas im allgemeinen
über die Oberfläche des den Katalysator tragenden Materials geleitet. Es
werden daher zum Teil sehr aufwendige Konstruktionen verwendet zur Vergrößerung
der den Katalysator tragenden Oberfläche und zur Umlenkung des
Abgases, um einen innigen Kontakt zwischen Abgas und Katalysator herbeizuführen.
So wird beispielsweise in der DE-OS 31 16 967 ein metallischer
Wickelkörper offenbart. Nach DE-OS 27 59 559 werden gewellte beschichtete
Metallbänder verwendet oder in DE-OS 29 05 241 und DE-OS 29 47 694 wird
eine Kombination von gewickelten Wabenkörpern und glatten Metallbändern
verwendet, die mit Katalysator beschichtet sind. Gemäß vorliegender Erfindung
werden die Katalysatoren in fein verteilter Form auf und/oder in dem
erfindungsgemäßen Filter mit seiner spezifischen Struktur eingebracht, wobei
das Abgas vollständig durch den Filter geleitet wird. Der Katalysator
kann sich auch in und an der Oberfläche des Fasermaterials selbst befinden.
Durch seine gleichmäßige hochporöse Struktur von nur geringer Dichte, wird
ein äußerst inniger Kontakt zwischen Abgas und Katalysatormaterial herbeigeführt.
Mit dem erfindungsgemäßen Material werden schon kurz nach Inbetriebnahme
der Brennkraftmaschine die volle Aktivität des Katalysators und
damit hohe Umsätze der Schadstoffe erreicht, so daß erfindungsgemäß insgesamt
eine weitgehende Entfernung der Schadstoffe CO, NOx, Kohlenwasserstoffe
und Ruß erzielt werden kann. Ein weiterer Vorteil des erfindungsgemäßen
Verfahrens bzw. der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist das Ergebnis,
daß der Abtrag an Katalysator von dem erfindungsgemäßen Material wesentlich
geringer ist als bei Katalysatoren, die sich auf Oberflächen gemäß dem
Stand der Technik befinden, insbesondere dann, wenn die Katalysatoren in
dem Fasermaterial selbst eingearbeitet sind.
Es soll hier nicht weiter erläutert werden, wie solche Katalysatoren auf
oder in dem Material auf- bzw. eingebracht werden, da hierfür sehr zahlreiche
Verfahren für den Fachmann zugänglich sind und ohne weiteres im
Rahmen der vorliegenden Erfindung angewendet werden können. Erfindungsgemäß
können alle Reduktions- und Oxidations-Katalysatoren bzw. deren Kombinationen
verwendet werden. Zahlreiche Beispiele, sie sind jedoch keineswegs
limitierend, da der Stand der Technik hier nicht vollständig wiedergegeben
werden kann, sind im beschriebenen Stand der Technik angegeben. Es handelt
sich beispielsweise, ohne daß diese Aufzählung vollständig ist, um folgende
Elemente, deren Verbindungen und sonstige Verbindungen: Ruthenium, Rhodium,
Osmium, Iridium, Platin, Palladium, Vanadium, Chrom, Mangan, Zinn, Kobalt,
Nickel, Molybdän, Wolfram, Niob, Tantal, seltene Erden und andere sowie um
Vanadate, Chromate, Chromite, Manganate, Manganite, Stannate, Molybdate,
Wolframate, Niobate, Tantalate von Fe, Co, Ni, Cr, Mn, Cu, Zn, Ag, Cd,
seltenen Erden und zahlreiche andere Verbindungen, wie sie aus dem Stand
der Technik bekannt sind.
Die erfindungsgemäßen Filter sind für die Entfernung der Schadstoffe NOx,
Kohlenmonoxid und der Kohlenwasserstoffe sowie von Ruß hervorragend geeignet,
daß sie den Ruß vollständig und mit nur sehr geringem Druckaufbau abtrennen,
einen innigen Kontakt zwischen Schadstoffen und Katalysator ermöglichen,
schnell auf die Temperatur der vollen Aktivität des Katalysators
gebracht werden können und beim Abtrennvorgang von Ruß mit nur geringem
Wärmeaufwand sehr schnell auf Verbrennungstemperatur des Rußes gebracht
werden können und zudem der Abtrag von Katalysator sehr gering ist. Die
vorliegende Erfindung führt demgemäß zu bisher unerreichten Eigenschaften
von Vorrichtungen zur Entfernung von Schadstoffen aus Abgasen.
Rußfilter müssen nach einer bestimmten Betriebsdauer, in der sich durch
Rußablagerung auf oder im Filter der Gegendruck bis zu einer bestimmten
Druckgrenze erhöht hat, regeneriert werden, d. h. der abgelagerte Ruß muß
verbrannt werden.
Nach dem Stand der Technik kann dies durch Einschalten einer elektrischen
Beheizung, die sich beispielsweise als eine Heizwendel in einem Filterkörper
befinden kann oder durch Einschalten eines Brenners erfolgen, wobei der
Brenner mit Kraftstoff oder auch mit Heizgas aus einem zusätzlichen Druckgasbehälter
betrieben werden kann. Hat das Filter die Verbrennungstemperatur
des Rußes erreicht, kann im Bedarfsfall mittels eines Minikompressors
Luft oder Sauerstoff über ein Kapillarsystem zugeführt werden. Nach Erreichen
der Temperatur, ggfs. bei Luftzuführung, kann bereits nach wenigen
Minuten die Heizung abgeschaltet werden und das Filter steht für den
nächsten Einsatz bereit.
Brenner sind im allgemeinen eingangsseitig vor der Filteranordnung angebracht.
Sie dienen sowohl dazu, das in die Filter einströmende Abgas so
hoch zu erhitzen, daß der Ruß abbrennt, als auch zur direkten Befeuerung
der Filter, wobei die Brenner auch in die Filter hineinragen können. Sie
können ferner den Zwischenraum zwischen den Filtern angepaßt sein und
beispielsweise als Ringbrenner ausgebildet sein.
Durch das Vorhandensein von Oxidationskatalysatoren im Filter bzw. auf dem
Filter zur Oxidation des Rußes zu CO₂ kann im günstigsten Fall sogar erreicht
werden, daß die Abgastemperatur selbst bereits zur Verbrennung des
Rußes ausreicht.
Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn die Filter nahe am Abgasaustritt
aus dem Motor angeordnet sind.
In jedem Fall hat der Oxidationskatalysator die Wirkung, die Verbrennungstemperatur
des Rußes herabzusetzen.
Die Regeneration kann in der Weise erfolgen, daß zwei parallele Filteranordnungen
vorliegen von denen eine im Abgasfiltrierbetrieb ist und die
andere regeneriert wird. Es kann jedoch auch in der Weise regeneriert werden,
daß bei Vorliegen nur einer Filteranordnung während des Filtrierbetriebs
regeneriert wird.
Schließlich kann neben einer erfindungsgemäßen Filteranordnung zusätzlich
ein einfaches zuschaltbares Filterrohr vorhanden sein, auf das während der
in wenigen Minuten ablaufenden Regeneration der erfindungsgemäßen Filteranordnung
auf Filtrierbetrieb umgeschaltet wird, wobei kurzzeitig eine Druckerhöhung
aufgrund der geringeren Oberfläche der Einzelfilterröhre auftritt.
Da je nach Fahrzeug mehrere Filteranordnungen eingesetzt werden können,
werden in solchen Fällen diese bevorzugt durch eine Taktschaltung oder ein
Zeitrelais gesteuert, nacheinander aufgeheizt.
Bei Einsatz einer elektrischen Heizung können die Heizwendeln oder andere
Heizvorrichtungen, wie Stäbe, Gitter und dergl., wie aus dem Stand der
Technik bekannt ist, aus unterschiedlichen Materialien bestehen. Ein gut
geeignetes Material ist beispielsweise Nickeldraht. Man kann die Leerräume
in den Filteranordnungen auch zusätzlich mit einem temperaturbeständigen,
porösen Material befüllen. Beispielhaft sei Blähton genannt. Das Material
darf nicht elektrisch leitend sein, soll einen geringen Wärmeverbrauch beim
Aufheizen haben, gute Rußabscheideeigenschaften, die Verbrennung des abgeschiedenen
Rußes begünstigen und nicht zur Schlackebildung neigen.
Auch Fasermaterialien oder Filtermaterialien selbst können in sog. wirrer
oder ungeordneter Anordnung im Leerraum vorhanden sein.
Die Inbetriebnahme der Beheizung kann durch Druckdifferenzmessung vor und
hinter dem Filter erfolgen, so daß bei einer bestimmten Druckdifferenz die
Heizung in Betrieb geht. Grundsätzlich kann die Inbetriebsetzung auch nach
einer jeweils bestimmten Kilometerleistung oder einer festgelegten Zeit erfolgen.
Diese Schaltungen sind jedoch weniger bevorzugt, da bei unterschiedlichen
Fahrweisen ganz unterschiedliche Rußmengen gebildet werden.
Die eingangs- und ausgangsseitig an der Filteranordnung angebrachten Verschlußplatten
können bei elektrischer Beheizung für den Masseanschluß der
Heizleiter verwendet werden.
In Tabelle 1 sind Ergebnisse zusammengestellt, die bei 100stündigem Betrieb
eines erfindungsgemäßen Röhrenfilters hinter einem Dieselmotor ermittelt
wurden.
Hierzu wurde ein weißer Testpapier-Filter verwendet, welches am Ausgang der
Filteranordnung angebracht wurde. Durch das Testpapier-Filter wurde 1 Liter
gereinigtes Abgas geleitet und die Verfärbung des Testpapiers geprüft.
Zum Vergleich wurde das ungereinigte Abgas des Dieselmotors mit dem Testpapier-
Filter geprüft. Nach Durchfluß eines Liters Abgas war das Filter
schwarz.
Als Dieselmotor wurde ein 2-Liter-, 4-Zylinder-Motor, Baujahr 1981 verwendet.
Die Länge der Filteranordnung betrug 300 mm, der Durchmesser 70 mm. Die
verwendeten Testpapier-Filter wurden nach dem Test zusätzlich unter dem
Mikroskop untersucht. In nahezu allen Fällen konnten keinerlei Rußpartikel
nach erfindungsgemäßer Reinigung festgestellt werden.
In Tabelle 2 ist der Wirkungsgrad eines erfindungsgemäßen
Filters F mit den Wirkungsgraden auf dem Markt befindlicher
Filter A, B und C in Abhängigkeit von der Betriebsdauer dargestellt,
wobei der Filter F bei Erreichen von 100% Wirkungsgrad
die Rußpartikel zu 100% abfiltriert, während A, B und C
bei Erreichen von 100% Wirkungsgrad die Rußpartikel zu
90%, 75% und 65% abfiltrieren. Nur das erfindungsgemäße
Filter entfernt daher die im zu reinigenden Abgas vorhandenen
Rußpartikel vollständig.
| Filtertyp | |
| 100% Wirkungsgrad | |
| F | |
| sofort nach Inbetriebnahme | |
| A | nach ca. 1,5 Stunden |
| B | nach ca. 1,5 Stunden |
| C | nach ca. 3,5 Stunden |
In Tabelle 3 ist der Aufbau des Gegendrucks in mbar während
des Filtrierbetriebs mit den Filtern wie in Tabelle 2 dargestellt.
Die Dichte des Filters F betrug 0,28 g/cm³. Ähnlich
gute Ergebnisse wurden bei anderen Dichten erhalten.
Tabelle 3 zeigt, daß bei Vergleichsfilter A, welches maximal
90% des Rußes abfiltriert, schon nach 2 Stunden ein Gegendruck
von 150 mbar erreicht wird. Der weitere Anstieg nach mehr
als 2 Stunden ist aus dem zugänglichen Schrifttum nicht zu
ermitteln. Nur im Falle des Vergleichsfilters C, der maximal
65% des Rußes abfiltriert, liegt ein Druckanstieg vor, der
nach 3 Stunden Betriebsdauer etwa dem Anstieg des erfindungsgemäßen
Filters F entspricht.
Aus den Tabellen 2 und 3 wird die Überlegenheit des erfindungsgemäßen
Filters gegenüber dem Stand der Technik deutlich.
Ein weiteres wichtiges Merkmal von Rußfiltern ist die
Regenerierbarkeit des Filters nach Erreichen eines bestimmten
Gegendrucks als Folge von abgelagertem Ruß.
In Tabelle 4 ist die Abbrenndauer in einer erfindungsgemäßen
Filteranordnung dargestellt, die aus 2 Filtern besteht.
Das zu reinigende Abgas wurde in den Zwischenraum zwischen
inneren und äußeren Filter eingeleitet, in dem sich in den
Versuchen 1-3 in 3 Segmenten angeordnete Heizwendeln befanden,
die durch Batteriebetrieb auf Abbrenntemperatur gebracht
wurden, wobei der Abstand zwischen innerem und äußerem Filter
4 mm, 8 mm und 10 mm betrug. Die Heizleistung betrug 300 W.
Die Filterlänge betrug 300 mm.
In Versuch 4 wurde mit einem auf den Filterzwischenraum
gerichteten Brenner regeneriert, der mit Kraftstoff betrieben
wurde.
Während des Abbrennens wurde durch eine Kapillare Luft in
das Filterinnere geblasen. Erfindungsgemäß kann die Luft
auch vom Ausgang der Filtervorrichtung her eingesaugt werden,
so daß keine zusätzlichen Emissionen während des Abbrennens
auftreten.
Zur weiteren Prüfung der Regenerierbarkeit der erfindungsgemäßen
Filter wurde ein Filterrohr von 300 mm Länge und einem
Abstand zwischen innerem und äußerem Filter von 10 mm jeweils 30
Minuten betrieben und anschließend mit einem Brenner jeweils
2 Minuten regeneriert.
Insgesamt wurde 1000 (tausend) Mal regeneriert. Teilweise
wurde bis auf 1200°C (eintausendzweihundert) aufgeheizt.
Nach Beendigung des Versuchs war die Filteranordnung in
einwandfreiem Zustand. Abrieb und mechanische Schäden waren
nicht feststellbar. Der Filtertest mit dem Testpapier-Filter
ergab ein völlig weißes Papierfilter.
Mit Hilfe der Figuren wird die Erfindung zusätzlich erläutert.
Fig. 1
stellt eine aus einem inneren und einem äußeren Filter
bestehende Filteranordnung dar. (3) und (5) sind inneres und
äußeres Filter. Das zu filtrierende Abgas tritt durch (7)
gekennzeichnet in den Zwischenraum (4) zwischen innerem und
äußerem Filter ein. Das gefilterte Abgas tritt aus Raum (1)
über (8) und außen über (9) aus der Filteranordnung aus.
(2) und (6) sind tuchartige Materialien, die den Abtrag
feiner und feinster Faserpartikel verhindern. (10) stellt
das Gehäuse um die Filteranordnung dar.
Fig. 2
stellt eine aus 3 Filtern bestehende Filteranordnung dar.
Das zu reinigende Abgas tritt in die Räume (1) und (7)
gemäß Pfeilen (10) und (11) in die Filteranordnung ein.
Das gefilterte Abgas tritt aus dem Raum (4) und um die Filteranordnung
gekennzeichnet durch die Pfeile (12) und (13)
aus. (2), (6) und (8) stellen die Filter dar, (3), (5) und
(9) die tuchartigen Umhüllungen. (14) ist das Gehäuse um
die Filteranordnung.
Fig. 3
stellt einen Querschnitt durch eine aus 3 Filtern bestehende
Filteranordnung dar.
Zu filtrierendes Abgas tritt über (14), (15) und (16) in
die Räume (1) und (5)=(6) ein. Das gereinigte Abgas fließt
aus (4)=(10) und um die Filteranordnung (7) gemäß den
Pfeilen (19), (20), (21) und (22) aus dem Gehäuse bei (26)
ab. Die Filter sind dargestellt durch (2), (8) und (13),
die tuchartigen Umhüllungen durch (3), (11) und (12).
(17), (18) und (23) stellen die Abdeckungen der Filteranordnung
dar, d. h. insgesamt auf beiden Seiten je eine Platte
mit den erforderlichen Durchlochungen. (24) ist die Verschraubung
der Gewindestange (25) mit der die Abdeckplatten
und die Filteranordnung fest miteinander verbunden werden.
(9) ist die Gehäusewand um die Filteranordnung.
Fig. 4
stellt beispielhaft eine Schaltung für die Regenerierung
von 5 Filteranordnungen nach Beladung mit Ruß dar, wobei
die Beheizung elektrisch erfolgt. Grundsätzlich sind auch
andere dem Fachmann bekannte Schaltungen einsetzbar.
(1) sind die Filteranordnungen. (2) ist die Stromzuführung.
(3) ist ein Rechteckgenerator, (4) stellen Widerstände dar.
(5) ist ein Kondensator, (6) sind Transistoren, (7) elektronische
Sicherungen und (8) Relais. Schließlich ist (9)
eine Steuerkette zum Aussteuern der Transistoren.
Die Impulsdauer wird von (3) über die Dimensionierung von
(10) und (5) bestimmt. Das Rechtecksignal gelangt an (9).
Über (9) wird ein Signal über einen Widerstand (4) an
einen Transistor (6) gelegt. (6) wird leitend, wonach ein
Relais (8) anzieht. Die Heizung einer Filteranordnung (1) liegt
beispielsweise bei 12 Volt. Beim nächsten Impuls sperrt (6),
ein zweiter Transistor (6) wird leitend und die Heizung von
einer zweiten Filteranordnung geht in Betrieb usw.
Bei Takt 6 wird (9) zurückgestellt.
Auf diese Weise werden alle Filteranordnungen regeneriert.
Eine Umschaltung auf eine 2. Kombination von Filteranordnungen
kann nach Freigabe der ersten Kombination über eine
Magnetschalter-Klappensteuerung erfolgen. Diese Reservesteuerung
kann für die erste und zweite Kombination installiert
werden, d. h., wenn mehrere Relais anziehen, wird die
elektronische Sicherung (7) ansprechen und über einen Relaiskontakt
auf das Reservesystem umschalten. Die wenigen Bauteile
lassen sich auf einem Steckmodul unterbringen. Zur Anzeige
eines defekten Filterteils oder einer Umschaltung des Steuersystems
kann eine Signalisierung für den Fahrer des Dieselfahrzeugs
vorgesehen werden.
In Fig. 4 ist ferner beispielhaft eine kreisförmige Anordnung
der 5 Filteranordnungen, bestückt mit 5 Heizleitern dargestellt,
wobei der abgelagerte Ruß keine Kurzschlüsse verursacht.
Um ein gleichmäßiges Abbrennen der Filter zu erreichen,
kann eine Taktsteuerung mit Zeitbasis verwendet werden.
Hierbei wird der Einzelzeittakt auf eine bestimmte Zeitspanne
festgelegt. In dieser Zeit verbrennt der angesammelte Ruß
in einem Filter vollständig. Auch eine Stufenschaltung ist
möglich. Bei der Taktsteuerung handelt es sich, wie oben bereits
beschrieben, um einen dekadischen Zähler, wobei eine Reihe von
Leistungstransistoren eine Relaiskette ansteuern. Die Ansteuerung
des dekadischen Zählers erfolgt durch einen Taktgenerator.
Die Impulsdauer des Taktgenerators ist bestimmbar.
Der Vorteil dieser Steuerung liegt darin, daß nur immer ein
Relais angesteuert wird und somit das Bordnetz nicht überlastet
wird. Sollte es wider Erwarten zu einer Störung kommen,
die einen hohen Stromfluß zur Folge hätte, kann dieses
System in zweifacher Ausfertigung installiert werden, wobei
das erste System abgekoppelt wird und das zweite System die
Steuerung übernimmt. Die einzelnen Heizungen können über
Netzsicherungen überwacht werden. Da es sich bei der beschriebenen
Regenerierung um ein Zweiwege-System handelt,
kann die Ansteuerung des Heizsystems der jeweiligen Filteranordnung
je nach Rußbelastung über eine Druckdifferenzschaltung
erfolgen. Es kann auch grundsätzlich eine
Regeneration wechselseitig, zeitlich festgelegt erfolgen.
Wenn es im Extremfall zum Ausfall der gesamten Anlage kommen
sollte kann über einen Bypass und ein verplombtes Sicherheitsventil
die Anlage umfahren werden.
Fig. 5
stellt eine taktgesteuerte Anordnung von 4 Heizspiralen (1)
dar. Die Ansteuerung erfolgt über einen Taktgenerator und einen
dekadischen Zähler, wie in Fig. 4 dargestellt, der in schneller
Reihenfolge immer nur einen Ausgang mit Spannung versorgt.
Obwohl dem Fachmann solche Schaltungen grundsätzlich
bekannt sind, ergibt sich bei der vorliegenden neuen Verwendung
ein besonders hoher Wirkungsgrad.
Eingebettete oder eingeleitete Heizspiralen innerhalb von
Röhren, die aus thermisch stabilen Fasern aus Oxiden, Keramik
oder ähnlichen Materialien bestehen, die einen schlechten
Wärmeleitwert besitzen, können in kurzer Zeit fast gleichzeitig
aufgeheizt werden, wobei immer nur eine Heizspirale
das Bordnetz belastet. Es entsteht durch die niedrigen Wärmeverluste
innerhalb einer Röhre ein in zahlreichen Versuchen
beobachteter Wärmepumpeffekt, wobei sich jede Röhre bei
einer Bordspannung von 12 Volt und einem Laststrom von ca.
28 A auf fast 1200°C aufheizen ließ. Durch die Röhren wird
ungefiltertes Abgas in Richtung Filter geleitet. Die Ausgangstemperaturen
betrugen bei einer Eingangstemperatur
von 230-300°C nahezu 680-700°C, wobei es dann zu einer
Verbrennung der angesammelten Rußpartikel kommt.
Die dabei verwendeten Taktfrequenzen können im Bereich
von Kilohertz, aber auch nur von wenigen Hertz oder Megahertz
liegen. Die Anschlüsse (2) der Heizspiralen können
beispielsweise eingeschraubt sein, wie es bei Zündkerzen
bekannt ist. Masseanschluß liegt zentral an einer Verbindung
(3) am Gehäuse (4) des Filters. Die Leistungselektronik
(5) läßt sich leicht am Fahrzeugboden unterbringen,
wobei der Fahrtwind für ausreichende Kühlung
sorgt. Die Filteranordnung ist durch (6) dargestellt.
Das zu reinigende Abgas tritt bei (7) ein, das filtrierte
Abgas tritt bei (8) aus.
Die Ergebnisse zeigen, daß durch die erfindungsgemäße
Vorrichtung und das damit durchgeführte Verfahren zur
Abgasreinigung von Brennkraftmaschinen, insbesondere von
Dieselmotoren, ohne das dem Stand der Technik entsprechende
Vorliegen von tausenden von Kanälchen im Filter, die leicht
verstopfen und deren sehr dünne Zwischenwände, die leicht
brechen und beschädigt werden, deutlich überlegene Ergebnisse
erzielt werden. Der Ruß wird unmittelbar zum Zeitpunkt
der Inbetriebnahme vollständig abfiltriert. Der Druckaufbau
findet trotz vollständiger Rußentfernung langsamer
statt als bei zur Zeit technisch eingesetzten
Filtern, so daß weniger häufig regeneriert werden muß,
das erfindungsgemäß eingesetzte Fasermaterial ist außerordentlich
temperaturbeständig, wobei auch bei sehr häufigen,
starken Temperaturschwankungen keine schädlichen Kristallisationsvorgänge
stattfinden, die das Material unbrauchbar
machen, die Rußablagerungen können schnell und vollständig
entfernt werden und die Filter sind leicht auswechselbar.
Durch die kostengünstigen Fasern, den einfachen Filteraufbau
und die sehr häufig, ohne Materialschäden mögliche
Regenerierung wird insbesondere dem Diesel-PKW-Fahrer
ein dem Stand der Technik weit überlegenes Abgasfilter
zur Verfügung gestellt. Es ist jedoch hervorzuheben, daß
das erfindungsgemäße Verfahren und die erfindungsgemäße
Vorrichtung auch hervorragend für die Abgasreinigung von
Otto-Motoren geeignet sind.
Claims (20)
1. Verfahren zum Beseitigen von schädlichen Bestandteilen
aus Abgasen von Brennkraftmaschinen, insbesondere von
Dieselmotoren, bei dem die Abgase durch ein für Gase
durchlässiges, zumindest teilweise aus thermisch hoch
belastbaren Fasern bestehendes Filtermaterial geleitet
werden, dessen Fasern wenigstens ein Metalloxid und/oder
Halbmetalloxid enthalten und das ggfs. Bindemittel und ggfs.
thermisch hoch belastbare Zusätze und ggfs. Stützmaterialien
und ggfs. wenigstens einen Katalysator zur Oxidation
verbrennbarer Partikel, insbesondere von Ruß und/oder
von Kohlenwasserstoffen und/oder von CO und/oder zur
Reduktion von NOx enthält, dadurch gekennzeichnet, daß
das zu reinigende Abgas in wenigstens einen Raum einer
Filteranordnung geleitet wird, die aus wenigstens einem
inneren und einem um das (die) innere(n) Filter angeordneten
äußeren Filter besteht und daß der Raum in den
das zu reinigende Abgas eingeleitet wird, ausgangsseitig
geschlossen ist und daß das gefilterte Abgas aus wenigstens
einem Raum der Filteranordnung abgeleitet wird, der
eingangsseitig geschlossen ist und daß das Filtermaterial
eine Dichte von 0,03-1,5 g/cm³, bevorzugt von 0,06-
1 g/cm³ und besonders bevorzugt von 0,06-0,5 g/cm³
besitzt.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
das zu reinigende Abgas durch Filter geleitet wird,
um welches für Gasdurchfluß geeignetes Stützmaterial
angeordnet ist.
3. Verfahren nach den Ansprüchen 1 und 2, dadurch gekennzeichnet,
daß das zu reinigende Abgas durch Filter geleitet
wird, die durch Einbringen der thermisch hoch
belastbaren Fasern in das Stützmaterial hergestellt worden
sind.
4. Verfahren nach den Ansprüchen 1-3, dadurch gekennzeichnet,
daß das zu reinigende Abgas durch Filter
geleitet wird, die an der Seite, an der das gefilterte
Abgas austritt, eine tuch- oder mattenartige, gasdurchlässige
Umhüllung aufweisen, die aus thermisch
hoch belastbarem Material besteht.
5. Verfahren nach den Ansprüchen 1-4, dadurch gekennzeichnet,
daß das zu reinigende Abgas durch Filter geleitet wird,
die durch Einblasen der thermisch hoch belastbaren
Fasern in das Stützmaterial hergestellt worden sind.
6. Verfahren nach den Ansprüchen 1-5, dadurch gekennzeichnet,
daß das zu reinigende Abgas durch Filter geleitet wird,
in denen die thermisch hoch belastbaren Fasern ganz oder
überwiegend als Al₂O₃, SiO₂ und wenigstens einem
weiteren Metalloxid und/oder Halbmetalloxid bestehen.
7. Verfahren nach den Ansprüchen 1-6, dadurch gekennzeichnet,
daß das zu reinigende Abgas durch Filter geleitet wird,
in denen die thermisch hoch belastbaren Fasern ganz oder
überwiegend aus Al₂O₃, SiO₂ und ZrO₂ und/oder TiO₂
bestehen.
8. Verfahren nach den Ansprüchen 1-7, dadurch gekennzeichnet,
daß nach Beladen der Filter mit festen, verbrennbaren
Partikeln eine Heizvorrichtung zum Abbrennen der auf
dem Filtermaterial abgeschiedenen, verbrennbaren Partikel
eingeschaltet wird und zumindest ein Teil derselben
verbrannt wird.
9. Verfahren nach den Ansprüchen 1-8, dadurch gekennzeichnet,
daß als Heizvorrichtung ein Brenner eingesetzt wird.
10. Verfahren nach den Ansprüchen 1-9, dadurch gekennzeichnet,
daß das zu reinigende Abgas durch Filter
geleitet wird, deren Filtermaterial die im Oberbegriff
von Anspruch 1 genannten Katalysatoren einzeln oder
in jeder möglichen aus mindestens zwei Katalysatoren
bestehenden Kombination aufweisen kann.
11. Vorrichtung zum Beseitigen von schädlichen Bestandteilen
aus Abgasen von Brennkraftmaschinen, insbesondere
von Dieselmotoren, die Filtermaterial zum Durchleiten
des zu reinigenden Abgases enthält, das zumindest teilweise
aus thermisch hoch belastbaren Fasern besteht,
die wenigstens ein Metalloxid und/oder Halbmetalloxid
enthalten, wobei das Filtermaterial ggfs. Bindemittel
und ggfs. thermisch hoch belastbare Zusätze und ggfs.
Stützmaterialien und ggfs. wenigstens einen Katalysator
zur Oxidation verbrennbarer Partikel, insbesondere
von Ruß und/oder von Kohlenwasserstoffen
und/oder von CO und/oder zur Reduktion von NOx enthält,
dadurch gekennzeichnet, daß die Abgasreinigung
in einer Filteranordnung erfolgt, die aus wenigstens
einem inneren und einem um das (die) innere(n) Filter
angeordneten äußeren Filter und wenigstens einem Raum
zum Einleiten des zu reinigenden Abgases und wenigstens
einem Raum zum Ableiten des gefilterten Abgases besteht
und daß der Raum in den das zu reinigende Abgas eingeleitet
wird, ausgangsseitig geschlossen ist und der
Raum, aus dem das gefilterte Abgas abgeleitet wird,
eingangsseitig geschlossen ist und daß das Filtermaterial
eine Dichte von 0,03-1,5 g/cm³, bevorzugt
von 0,06-1 g/cm³ und besonders von 0,06-0,5 g/cm³
besitzt.
12. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet,
daß um die Filter für Gasdurchfluß geeignetes Stützmaterial
angeordnet ist.
13. Vorrichtung nach den Ansprüchen 11 und 12, dadurch gekennzeichnet,
daß die thermisch hoch belastbaren Fasern
in das Stützmaterial eingebracht sind.
14. Vorrichtung nach den Ansprüchen 11-13, dadurch gekennzeichnet,
daß die Filter an der Seite, an der das gefilterte
Abgas austritt, eine tuch- oder mattenartige Umhüllung
aufweisen, die aus thermisch hoch belastbarem Material
besteht.
15. Vorrichtung nach den Ansprüchen 11-14, dadurch gekennzeichnet,
daß sich die thermisch hoch belastbaren Fasern
in eingeblasener Form im Stützmaterial befinden.
16. Vorrichtung nach den Ansprüchen 11-15, dadurch gekennzeichnet,
daß die in den Filtern vorhandenen thermisch
hoch belastbaren Fasern ganz oder überwiegend aus Al₂O₃,
SiO₂ und wenigstens einem weiteren Metalloxid und/oder
Halbmetalloxid bestehen.
17. Vorrichtung nach den Ansprüchen 11-16, dadurch gekennzeichnet,
daß die in den Filtern vorhandenen thermisch
hoch belastbaren Fasern ganz oder überwiegend als Al₂O₃,
SiO₂ und ZrO₂ und/oder TiO₂ bestehen.
18. Vorrichtung nach den Ansprüchen 11-17, dadurch gekennzeichnet,
daß zum Abbrennen des auf oder in den Filtern
abgelagerten Rußes eine Heizvorrichtung vorhanden
ist.
19. Vorrichtung nach den Ansprüchen 11-18, dadurch gekennzeichnet,
daß die Heizvorrichtung ein Brenner ist.
20. Vorrichtung nach den Ansprüchen 11-19, dadurch gekennzeichnet,
daß das Filtermaterial die im Oberbegriff
des Anspruchs 1 genannten Katalysatoren einzeln oder
in jeder möglichen Kombination aus mindestens zwei
Katalysatoren aufweist.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19904012719 DE4012719A1 (de) | 1990-04-21 | 1990-04-21 | Verfahren zur beseitigung von schaedlichen bestandteilen aus abgasen von brennkraftmaschinen, insbesondere von dieselmotoren und vorrichtung zur durchfuehrung des verfahrens |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19904012719 DE4012719A1 (de) | 1990-04-21 | 1990-04-21 | Verfahren zur beseitigung von schaedlichen bestandteilen aus abgasen von brennkraftmaschinen, insbesondere von dieselmotoren und vorrichtung zur durchfuehrung des verfahrens |
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| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE4012719A1 true DE4012719A1 (de) | 1991-10-24 |
Family
ID=6404792
Family Applications (1)
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|---|---|---|---|
| DE19904012719 Withdrawn DE4012719A1 (de) | 1990-04-21 | 1990-04-21 | Verfahren zur beseitigung von schaedlichen bestandteilen aus abgasen von brennkraftmaschinen, insbesondere von dieselmotoren und vorrichtung zur durchfuehrung des verfahrens |
Country Status (1)
| Country | Link |
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|---|---|---|---|
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