DE4011299A1 - Becher und deckelherstellung - Google Patents
Becher und deckelherstellungInfo
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Description
Die Erfindung betrifft einen Becher mit abreißbarem Deckel
insbesondere für Lebensmittel vor allem für Molkereipro
dukte, aber auch für Kosmetika, pharmazeutische Präparate
und Chemikalien.
Die Erfindung betrifft außerdem ein Verfahren zum Herstellen
eines abreißbaren Deckels zum Verschließen der vorgenannten
Becher durch Aufschweißen oder Verkleben.
Bisher bekannte Becher, von denen sich mittels einer Aufreiß
lasche ein auf dem Becherrand befestigter Deckel abziehen
läßt, bestehen gewöhnlich aus Kunststoff, und der überwiegend
aus beschichteter oder beklebter Aluminiumfolie hergestellte
Deckel ist auf den Becherrand aufgeklebt.
Erfindungsgemäß wird nun ein Becher mit abreißbarem Deckel
insbesondere für Molkereiprodukte vorgeschlagen, wobei auf
einen Becher, der aus innen und außen mit Kunststoff be
schichtetem Papiermaterial besteht, mit nach außen abge
winkeltem Rand ein eine Aufreißlasche aufweisender Deckel
randseitig aufschweißbar ist, der aus drei miteinander ver
schweißten bzw. verklebten Schichten besteht, nämlich aus
einer Abdeckung und einem in der Materialebene spaltbaren
Ring, jeweils hergestellt aus innen und außen mit Kunst
stoff beschichtetem Papiermaterial wie Karton, Pappe, Papier,
sowie aus einem Verschluß aus einer Kunststoffolie.
Erfindungsgemäß wird damit erstmals die Möglichkeit ge
schaffen, einen Becher aus Papiermaterial insbesondere aus
Karton mit einem abziehbaren bzw. abreißbaren Deckel zu
verschließen. Hierzu wird ein aus drei Schichten bestehender
Deckel verwendet, wie vorstehend angegeben, und diese drei
Schichten werden zunächst vollständig miteinander verschweißt
oder verklebt. Hierfür wird später noch ein Herstellungs
verfahren, das einen Bestandteil der vorliegenden Erfindung
bildet, erläutert. Ein so hergestellter dreischichtiger
Deckel, der die Aufreißlasche aufweist, wird nach entspre
chender Füllung des Bechers auf dessen Rand aufgeschweißt
oder aufgeklebt.
Wenn zum Öffnen des Bechers die Aufreißlasche hochgezogen
wird, spaltet sich der Ring in seiner Papierschicht bzw.
Papierebene, zunächst im Bereich des äußeren Becherrandes
und von dort nach innen sowie bei weiterem Abziehen des
Deckels nach beiden Seiten der Becheröffnung fortschreitend,
bis der Deckel durch eine ringsum durchgehende Spaltung
des Ringes in der Papierschicht vom Becher gelöst und die
Becheröffnung freigegeben ist. Dabei wird der ursprüng
liche Verschluß, der durch das Verschweißen der drei Schich
ten fester Bestandteil des Deckels geworden ist, entlang
der Öffnungskante des Bechers ringsum von diesem abgetrennt.
Weiterbildungen der Erfindung, insbesondere ein bevorzug
ter Aufbau und eine vorteilhafte Materialauswahl der ein
zelnen Schichten, aus denen der dreischichtige Deckel her
stellbar ist, sowie des Bechers selbst, sind den Unteran
sprüchen zu entnehmen.
Wesentlich für die Erfindung ist nicht nur eine leichte
Trennung bzw. Spaltung des Ringes in dessen Papierebene
bzw. Papiermaterial, sondern es ist auch wichtig, daß der
Beginn des Aufreißvorgangs leicht vonstatten geht. Hierfür
sind mehrere Ausführungen des Deckels im Bereich der Auf
reißlasche möglich. Zwei Alternativen werden nachstehend
angegeben.
Nach einer ersten Alternative ist erfindungsgemäß vorge
sehen, daß der spaltbare Ring des Deckels im Bereich der
Aufreißlasche eine entsprechende Erweiterung aufweist, so
daß sich der dreischichtige Aufbau auch im Bereich der
Aufreißlasche fortsetzt. In diesem Fall setzt der Spalt
vorgang des Ringes dort ein, wo die Aufreißlaschenerwei
terung des Ringes beginnt.
Bevorzugt wird die zweite Alternative, wonach der spalt
bare Ring des Deckels erfindungsgemäß sich nicht in den
Bereich der Aufreißlasche erstreckt und der Verschluß dort
unmittelbar mit der Abdeckung verschweißt bzw. verklebt
ist. Bei dieser Lösung setzt der Spaltvorgang unmittelbar
an der Außenkante des Ringes im Bereich der Aufreißlasche
ein, die nur aus dem Verschluß und der Abdeckung gebildet
wird.
Für die Herstellung eines im Rahmen der Erfindung verwend
baren Deckels gibt es verschiedene Möglichkeiten. Erfindungs
gemäß wird ein insbesondere für eine Großserienfertigung
besonders vorteilhaftes Verfahren zum Herstellen eines Deckels
vor allem zum Verschließen eines aus kunststoff- insbe
sondere PE-beschichtetem Karton oder aus PE bestehenden und
durch Abreißen des Deckels zu öffnenden Bechers insbesondere
für Lebensmittel vor allem für Molkereiprodukte, aber auch für
Kosmetika, pharmazeutische Präparate und Chemikalien, wobei
der Deckel durch Schweißen oder Kleben auf den Becher auf
gebracht wird, vorgeschlagen.
Der Deckel des vorstehend erläuterten erfindungsgemäßen
Bechers muß nicht notwendigerweise nach diesem erfindungs
gemäßen Verfahren hergestellt sein.
Das erfindungsgemäße Verfahren wird durch folgende Verfahrens
schritte gekennzeichnet:
Herstellen eines im wesentlichen der Becheröffnung entspre chenden Ausschnitts in einem kunststoff- insbesondere PE- beschichteten ersten Kartonstück, das in der Papierebene spaltbar ist,
Aufschweißen eines Kunststoff- insbesondere PE-Folienstücks auf eine Seite des PE-beschichteten ersten Kartonstücks
Aufschweißen eines kunststoff- insbesondere PE-beschichteten zweiten Kartonstücks auf die andere Seite des PE-beschichteten ersten Kartonstücks und
Ausstanzen des Deckels aus dem dreischichtigen Material stück.
Herstellen eines im wesentlichen der Becheröffnung entspre chenden Ausschnitts in einem kunststoff- insbesondere PE- beschichteten ersten Kartonstück, das in der Papierebene spaltbar ist,
Aufschweißen eines Kunststoff- insbesondere PE-Folienstücks auf eine Seite des PE-beschichteten ersten Kartonstücks
Aufschweißen eines kunststoff- insbesondere PE-beschichteten zweiten Kartonstücks auf die andere Seite des PE-beschichteten ersten Kartonstücks und
Ausstanzen des Deckels aus dem dreischichtigen Material stück.
Polyethylen wird vorstehend und nachstehend stets kurz mit
PE bezeichnet. Für die ersten und zweiten Kartonstücke kommt
je nach Verwendungszweck außer Karton auch Pappe oder Papier
in Frage. Wesentlich ist lediglich, daß das Papiermaterial
bzw. der daraus hergestellte Ring in der Papiermaterialebene
spaltbar ist, damit der dreischichtige Deckel vom Becher
leicht abreißbar ist. Die PE-Beschichtung befindet sich
grundsätzlich zur Schaffung der Schweißmöglichkeit an den
Verbindungsseiten des so beschichteten Papiermaterials bzw.
Kartons, jedoch vorzugsweise auf beiden Seiten.
Wesentlich für das erfindungsgemäße Verfahren ist, daß zu
nächst der dreischichtige Aufbau gebildet und anschließend
der Deckel mit seinen endgültigen Konturen aus dem drei
schichtigen Material herausgestanzt wird. Dieses für Groß
serien sehr einfache und zuverlässige Verfahren wird er
möglicht durch ein vorheriges Ausstanzen der inneren Ring
öffnung, die im wesentlichen der Becheröffnung entspricht,
in Form eines kreisrunden Ausschnitts aus dem PE-beschichteten
ersten Kartonstück. Die Ringform wird mit dem letzten Ver
fahrensschritt, nämlich mit dem Ausstanzen des Deckels voll
endet.
Nach einer erfindungsgemäßen Weiterbildung werden die Stanz-
und Schweißarbeiten an die PE-beschichteten Karton- und
PE-Folienstücke bildenden Bahnen, vorzugsweise aus Endlos
material bestehend, aus PE-beschichtetem Karton und PE-Folie
vorgenommen.
Für eine kontinuierliche Fertigung ist erfindungsgemäß vorge
sehen, daß die Bahnen taktweise in einer Vorschubrichtung
vorrückend auf entsprechenden Stanz- und Schweißstationen
bearbeitet werden, und zwar in der Reihenfolge der oben
genannten Verfahrensschritte.
Ebenfalls für eine kontinuierliche Fertigung ist erfindungs
gemäß vorgesehen, daß die aufzuschweißenden Bahnen bzw.
PE-Folien- und PE-beschichteten Kartonstücke an den ent
sprechenden Schweißstationen in den Materialweg eingeführt
werden. In entsprechender Abstufung werden folglich nachein
ander das PE-beschichtete erste Kartonstück bzw. die ent
sprechende Endlosbahn, das PE-Folienstück bzw. die ent
sprechende Endlosbahn und als dritte Schicht das PE-beschich
tete Kartonstück bzw. die entsprechende Endlosbahn in den
Materialweg eingeführt.
Nach einer erfindungsgemäßen Weiterbildung ist ferner vorge
sehen, daß wahlweise in das PE-beschichtete erste Kartonstück
bzw. die entsprechende Bahn jeweils im Abstand eines Steges
von dem im wesentlichen der Becheröffnung entsprechenden
Ausschnitt ein zusätzlicher Ausschnitt, dessen Umriß einer
zu bildenden Aufreißlasche entspricht, ausgestanzt wird.
Der vorgenannte Steg kann - je nach Lage und Form der Auf
reißlasche - bogenförmig sein. Das Ausstanzen des vorgenann
ten zusätzlichen Ausschnitts hat zur Folge, daß die Aufreiß
lasche nur zweischichtig, nämlich aus PE-Folie und PE-be
schichtetem Karton, gebildet wird und der spaltbare Ring
an der Bildung der Aufreißlasche nicht teilnimmt. Die Vor
teile dieser Ausführung sind im Zusammenhang mit dem er
findungsgemäßen Becher bereits erläutert worden.
Auführungsbeispiele der Erfindung werden nachstehend mit
Bezug auf die Zeichnung erläutert. In der Zeichnung zeigen:
Fig. 1 eine Schnittansicht eines mit einem abreißbaren Deckel
versehenen Bechers;
Fig. 2a eine Seitenansicht eines mit einem abreißbaren Deckel
versehenen Bechers mit im wesentlichen rechteckigen Querschnitt;
Fig. 2b eine Draufsicht auf den Becher ohne Deckel;
Fig. 2c eine Draufsicht auf den Deckel für den Becher gemäß
Fig. 2a und 2b;
Fig. 2d die Darstellung einer Einzelheit des Bechers von
Fig. 2a;
Fig. 2e eine Darstellung der Einzelheit von Fig. 2d in einer
bevorzugten abgewandelten Ausführungsform;
Fig. 3 eine Darstellung des Produktionsverlaufs bei der
Herstellung eines für den Becher gemäß Fig. 1 verwendbaren
Deckels;
Fig. 4 eine schematische Schnittdarstellung entlang der
Schnittlinie I-I von Fig. 3;
Fig. 5 eine schematische Schnittdarstellung entlang der
Schnittlinie II-II von Fig. 3;
Fig. 6 eine schematische Schnittdarstellung entlang der
Schnittlinie III-III von Fig. 3;
Fig. 7 die Darstellung einer Einzelheit von Fig. 6.
Ein allgemein mit 1 bezeichneter Deckel besteht aus einer
oberen Abdeckung 2, einem Ring 3 und einem Verschluß 4,
welche Teile vollständig miteinander verschweißt sind. Ein
bevorzugtes Verfahren zur Herstellung des Deckels 1 wird im
folgenden noch dargestellt. Die Abdeckung 2 und der Ring
3 bestehen jeweils aus Karton 150-235 g/m2 PE-24+14 g/m2,
und der Verschluß 4 besteht aus PE-24 g/m2. Es ist wich
tig, daß zumindest das Papiermaterial des Rings 3 in der
Papiermaterialebene spaltbar ist. Die dickere PE-Beschich
tung der vorgenannten Materialien ist nach innen bzw. nach
unten gerichtet. Alle drei Schichten 2, 3 und 4 sind kreis
förmig bzw. ringförmig und seitlich bilden sie gemeinsam
eine allgemein mit 5 bezeichnete Aufreißlasche. Allerdings
ist alternativ nach einer bevorzugten Abwandlung vorgesehen,
daß der Ring 3 auch im Bereich der Aufreißlasche 5 mit glei
chem Querschnitt weiterläuft und an der Bildung der Auf
reißlasche 5 nicht teilnimmt, so daß diese in der alterna
tiven Ausführung nur zweischichtig ist. Eine Darstellung
dieser Alternative ist in Fig. 6 und 7 dargestellt, die
im Zusammenhang mit dem erfindungsgemäßen Verfahren zur
Herstellung eines Deckels erläutert wird.
Der in der Zeichnung dargestellte konische und allgemein
mit 6 bezeichnete Becher mit einem üblichen abgewinkelten
Rand 7 besteht aus Karton 215-235 g/m2 PE-24+14 g/m2, wobei
die dickere PE-Schicht innen liegt. Diese Materialauswahl
gewährleistet eine ausreichende Steifigkeit des Bechers
6 in Verbindung mit einem optimalen Schutz des Papier- bzw.
Kartonmaterials nach innen und außen.
Der fertige Deckel 1, bestehend aus den drei fest mitein
ander verbundenen Schichten 2, 3 und 4, wird nach dem Füllen
des Bechers 6 ringsum abdichtend auf den Rand 7 des Bechers
6 aufgeschweißt.
Es wird ausdrücklich betont, daß die einzelnen Papier- und
Kunststoffschichten, vor allem nach dem Verschweißen, in
der Zeichnung aus Gründen einer besseren Darstellbarkeit
mit wesentlich größerer Dicke gezeichnet sind, als sich
in der Praxis im Verhältnis zur Bechergröße ergibt. Dies
geht bereits aus den vorstehenden dimensionellen Material
angaben hervor.
Zum Öffnen des Bechers wird die Aufreißlasche 5 in üblicher
Weise hochgezogen, wodurch sich in dem Bereich, der in der
Zeichnung mit dem Pfeil 8 bezeichnet ist, ein Riß bis zu
der Papierschicht 9 des Ringes 3 ergibt. Diese Papierschicht
9 spaltet sich nun, wie durch eine Wellenlinie 10 im Ring
3 angedeutet ist, nach innen fortschreitend und sich bei
weiterem Hochziehen des Deckels 1 ringförmig nach beiden
Seiten der Becheröffnung fortsetzend. Dabei reißt die Kunst
stoffschicht des Verschlusses an der mit 11 bezeichneten
Stelle ringsum ein, so daß die Becheröffnung schließlich
vollständig freigegeben wird.
Entscheidend für den Öffnungsvorgang ist die Spaltung des
Deckels 1 im Bereich der Papierschicht 9 des Ringes 3.
Es wird hervorgehoben, daß der dreischichtige Deckel des
Bechers mit einem in der Papiermaterialebene spaltbaren
Ring einen selbständigen Teil der Erfindung bildet, und
zwar unabhängig von dem Becher. Deshalb wird für den Deckel
unabhängiger Schutz beansprucht. Der erfindungsgemäße Deckel
ist nämlich auch in anderem Zusammenhang verwendbar,
beispielsweise zum Verschließen von anderen Verpackungen
oder Teilfeldern von Verpackungen, die durch Abziehen des
abreißbaren Deckels freigegeben werden, aber bis zum Abreißen
des Deckels durch diesen geschützt bzw. von anderen Medien
getrennt werden.
Die Tatsache, daß die Erfindung auch keineswegs auf Becher
mit kreisrundem Querschnitt beschränkt ist, wird durch die
Darstellungen in den Fig. 2a bis 2e veranschaulicht.
Gleiche Teile wie in dem Beispiel von Fig. 1 sind hier mit
gleichen Bezugszeichen versehen und bedürfen insoweit keiner
besonderen Erläuterung.
Wie Fig. 2c veranschaulicht, ist die Aufreißlasche 5 in
diesem Fall in einen Eckbereich des im Querschnitt im we
sentlichen rechteckigen Bechers 1 gelegt worden. Zum Öffnen
des Bechers 1 wird, wie in dem vorhergehend beschriebenen
Ausführungsbeispiel, die Aufreißlasche 5 (vgl. Fig. 2d)
hochgezogen, wobei an der Stelle 8 der aus PE-Folie be
stehende Verschluß 4 einreißt und sich der Riß bis in den
Bereich der Papiermaterialebene des Deckels 3 fortsetzt
und die Spaltung des Ringes 3 in der Ebene des Papier
materials angedeutet durch eine gestrichelte Linie 10a be
ginnt, die sich bei weiterem Hochziehen des Deckels 1 nach
beiden Seiten des Ringes 3 bis zum vollständigen Freigeben
der Becheröffnung fortsetzt.
Auch bei diesem Ausführungsbeispiel ist der Bereich der
Aufreißlasche 5 in der oben genannten alternativen Aus
führung vorzuziehen, bei der der Ring 3 an der Bildung der
Aufreißlasche 5 nicht teilnimmt. Statt der Darstellung in
Fig. 2d ergibt sich dann ein Aufbau des Deckels 1, wie er
in Fig. 2e dargestellt ist.
Die bevorzugte Herstellung eines Deckels 1, am Beispiel
eines Bechers mit kreisrunder Öffnung veranschaulicht, ist
schematisch in Fig. 3-7 dargestellt.
In einer Stanzstation (nicht dargestellt) wird aus einer
zugeführten endlosen Bahn 15 aus PE-beschichtetem Karton
(bevorzugte Materialangaben sind für den Produktionsver
lauf der vorhergehenden Beschreibung zu entnehmen) ein im
wesentlichen der späteren Becheröffnung entsprechender Aus
schnitt 16 zur Bildung der späteren Ringöffnung 17 ausgestanzt.
Außerdem wird, wenn der Ring des herzustellenden Deckels
die Aufreißlasche nicht mitbilden soll, ein zusätzlicher
Ausschnitt 18, dessen Umriß der später zu bildenden Aufreiß
lasche entspricht, ausgestanzt. Zwischen den beiden Aus
schnitten 16, 18 befindet sich ein bogenförmiger Steg 19, der
einen Teil des späteren Ringes 3 bildet, wie mit einer gestri
chelten Linie 20 angedeutet ist.
Die Bahn 15 rückt nun in Vorschubrichtung 21 in die erste
(nicht dargestellte) Schweißstation weiter, wo eine zweite
Bahn 22, bestehend aus PE-Folie, zugeführt und mit der Unter
seite der Bahn 15 verschweißt wird.
Zur Veranschaulichung des vorgenannten Stanzvorganges dient
die Querschnittsdarstellung von Fig. 4, und das Aufschweißen
der PE-Folienbahn 22 auf die Bahn 15 verdeutlicht die Schnitt
darstellung von Fig. 5.
Von der ersten Schweißstation gelangen die miteinander ver
bundenen Bahnen 15, 22 nun in eine zweite (nicht dargestellte)
Schweißstation, wo eine dritte Bahn 23, bestehend aus PE-
beschichtetem Karton, zugeführt und mit der Oberseite der
Bahn 15 verschweißt wird. Aus Gründen einer leichteren Hand
habung der Bahnen weisen diese eine abgestufte Breite auf.
In einem weiteren Verfahrensschritt erfolgt das Ausstanzen
des Deckels 1 mit Aufreißlasche 5 entsprechend der gewählten
Umrißform der Ausstanzung 24.
In Fig. 6 und 7 ist eine Querschnittsansicht des so gebil
deten Deckels 1 dargestellt. In Fig. 6 ist schematisch ein
Becherquerschnitt zur besseren Veranschaulichung des Deckels
1 hinzugefügt worden. Aus Fig. 7 ist der zweischichtige
Aufbau der Aufreißlasche 5 ersichtlich, der sich durch das
Ausstanzen des zusätzlichen Ausschnitts 18 in der Bahn 15
ergibt. Falls man auf den zusätzlichen Ausschnitt 18 verzich
tet, setzt sich der Ring 3 in Fig. 7 nach links bis zu dem
seitlichen Abschluß der Abdeckung 2 und des Verschlusses
4 fort. Mit dem Bezugszeichen 8 wird wiederum die Stelle
bezeichnet, an der beim Öffnen des Bechers, nämlich beim
Hochziehen des Deckels 1, der Einriß im Verschluß 4 erfolgt,
der sich unmittelbar in dem benachbarten Ring 3 in der Papier
materialebene 10 des spaltbaren Rings 3 fortsetzt, bis der
Deckel 1 vollständig vom Becher 6 gelöst ist.
Claims (13)
1. Becher mit abreißbarem Deckel, insbesondere für Lebens
mittel vor allem Molkereiprodukte, Kosmetika, pharmazeu
tische Präparate und Chemikalien, dadurch gekenn
zeichnet, daß auf einen Becher (6), der aus innen
und außen mit Kunststoff beschichtetem Papiermaterial
besteht, mit nach außen abgewinkeltem Rand (7) ein eine
Aufreißlasche (5) aufweisender Deckel (1) randseitig
aufschweißbar ist, der aus drei miteinander verschweiß
ten bzw. verklebten Schichten (2, 3, 4) besteht, nämlich
aus einer Abdeckung (2) und einem in der Materialebene
spaltbaren Ring (3), jeweils hergestellt aus innen und
außen mit Kunststoff beschichtetem Papiermaterial wie
Karton, Pappe, Papier, sowie aus einem Verschluß (4)
aus einer Kunststoffolie.
2. Becher nach Anspruch 1, dadurch gekennzeich
net, daß die beiderseitige Kunststoffbeschichtung
der Abdeckung (2), des Ringes (3) und des Bechers (6)
sowie die Kunststoffolie des Verschlusses (4) aus Poly
ethylen (PE) besteht.
3. Becher nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekenn
zeichnet, daß das beschichtete Papiermaterial
der Abdeckung (2) und des Ringes (3) aus Papiermate
rial der Spezifikation 80 g/m2 PE-24+14 g/m2 besteht.
4. Becher nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekenn
zeichnet, daß das PE-beschichtete Papiermaterial
des Bechers (6) aus Karton mit der Spezifikation 215-235 g/m2
PE-24+14 g/m2 besteht.
5. Becher nach Anspruch 1, 2, 3 oder 4, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Kunststoffolie des Verschlusses
(4) aus PE-24 g/m2 besteht.
6. Becher nach einem oder mehreren der Ansprüche 1-5,
dadurch gekennzeichnet, daß die Abdeckung
(2) und der Ring (3) jeweils aus PE-beschichtetem Karton
mit der Spezifikation 150-235 g/m2 PE-24+14 g/m2 bestehen.
7. Becher nach einem oder mehreren der Ansprüche 1-6,
dadurch gekennzeichnet, daß der spaltbare
Ring (3) des Deckels (1) im Bereich der Aufreißlasche
(5) eine entsprechende Erweiterung aufweist, so daß
sich der dreischichtige Aufbau auch im Bereich der
Aufreißlasche (5) fortsetzt.
8. Becher nach einem oder mehreren der Ansprüche 1-6,
dadurch gekennzeichnet, daß der spaltbare
Ring (3) des Deckels (1) sich nicht in den Bereich der
Aufreißlasche (5) erstreckt und dort der Verschluß (4)
unmittelbar mit der Abdeckung (2) verschweißt bzw. ver
klebt ist.
9. Verfahren zum Herstellen eines Deckels zum Verschließen
eines aus kunststoff- insbesondere PE-beschichteten oder
aus PE bestehenden Karton und durch Abreißen des Deckels
zu öffnenden Bechers, insbesondere für Lebensmittel vor
allem Molkereiprodukte, aber auch für Kosmetika, pharma
zeutische Präparate und Chemikalien, wobei der Deckel
durch Schweißen oder Kleben auf den Becher aufgebracht
wird, gekennzeichnet durch folgende Ver
fahrensschritte:
Herstellen eines im wesentlichen der Becheröffnung ent sprechenden Ausschnitts in einem kunststoff- insbesondere PE-beschichteten ersten Kartonstück, das in der Papier ebene spaltbar ist,
Aufschweißen eines Kunststoff- insbesondere PE-Folien stücks auf eine Seite des PE-beschichteten ersten Karton stücks,
Aufschweißen eines kunststoff- insbesondere PE-beschich teten zweiten Kartonsstücks auf die andere Seite des PE-beschichteten ersten Kartonstücks und
Ausstanzen des Deckels aus dem dreischichtigen Material stück.
Herstellen eines im wesentlichen der Becheröffnung ent sprechenden Ausschnitts in einem kunststoff- insbesondere PE-beschichteten ersten Kartonstück, das in der Papier ebene spaltbar ist,
Aufschweißen eines Kunststoff- insbesondere PE-Folien stücks auf eine Seite des PE-beschichteten ersten Karton stücks,
Aufschweißen eines kunststoff- insbesondere PE-beschich teten zweiten Kartonsstücks auf die andere Seite des PE-beschichteten ersten Kartonstücks und
Ausstanzen des Deckels aus dem dreischichtigen Material stück.
10. Verfahren nach Anspruch 9, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Stanz- und Schweißarbeiten
an die PE-beschichteten Karton- und PE-Folienstücke
bildenden Bahnen, vorzugsweise aus Endlosmaterial be
stehend, aus PE-beschichtetem Karton und PE-Folie vor
genommen werden.
11. Verfahren nach Anspruch 9 und 10, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Bahnen taktweise in einer Vor
schubrichtung vorrückend auf entsprechenden Stanz- und
Schweißstationen bearbeitet werden.
12. Verfahren nach Anspruch 9, 10 oder 11, dadurch ge
kennzeichnet, daß die aufzuschweißenden Bahnen
bzw. PE-Folien- und PE-beschichteten Kartonstücke an den
entsprechenden Schweißstationen in den Materialweg ein
geführt werden.
13. Verfahren nach einem oder mehreren der Ansprüche 9-12,
dadurch gekennzeichnet, daß in das
PE-beschichtete erste Kartonstück bzw. in die entspre
chende Bahn jeweils im Abstand eines Steges von dem
im wesentlichen der Becheröffnung entsprechenden Aus
schnitt ein zusätzlicher Ausschnitt, dessen Umriß einer
zu bildenden Aufreißlasche entspricht, ausgestanzt wird.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19904011299 DE4011299A1 (de) | 1989-07-17 | 1990-04-09 | Becher und deckelherstellung |
Applications Claiming Priority (2)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE8908622U DE8908622U1 (de) | 1989-07-17 | 1989-07-17 | Becher mit abreißbarem Deckel |
| DE19904011299 DE4011299A1 (de) | 1989-07-17 | 1990-04-09 | Becher und deckelherstellung |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE4011299A1 true DE4011299A1 (de) | 1991-01-31 |
Family
ID=25891983
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE19904011299 Withdrawn DE4011299A1 (de) | 1989-07-17 | 1990-04-09 | Becher und deckelherstellung |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE4011299A1 (de) |
Cited By (3)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE4140098A1 (de) * | 1991-12-05 | 1993-06-09 | 4 P Nicolaus Kempten Gmbh, 8960 Kempten, De | Deckel zum aufsiegeln |
| EP2206658A1 (de) * | 2009-01-13 | 2010-07-14 | Huhtamäki Oyj | Verpackung |
| EP3398766A1 (de) * | 2017-05-03 | 2018-11-07 | jura-plast GmbH | Deckelfolie zum verschliessen von becherartigen behältnissen |
-
1990
- 1990-04-09 DE DE19904011299 patent/DE4011299A1/de not_active Withdrawn
Cited By (4)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE4140098A1 (de) * | 1991-12-05 | 1993-06-09 | 4 P Nicolaus Kempten Gmbh, 8960 Kempten, De | Deckel zum aufsiegeln |
| EP2206658A1 (de) * | 2009-01-13 | 2010-07-14 | Huhtamäki Oyj | Verpackung |
| EP3398766A1 (de) * | 2017-05-03 | 2018-11-07 | jura-plast GmbH | Deckelfolie zum verschliessen von becherartigen behältnissen |
| WO2018202821A1 (de) * | 2017-05-03 | 2018-11-08 | Jura-Plast Gmbh | DECKELFOLIE ZUM VERSCHLIEßEN VON BECHERARTIGEN BEHÄLTNISSEN |
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| 8130 | Withdrawal |