DE4009358C2 - Steckbuchse - Google Patents
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Description
Die Erfindung betrifft eine Steckbuchse gemäß dem Oberbegriff
des ersten Anspruchs.
Bei einer bekannten Steckbuchse dieser Art (DE 36 44 890 A1)
durchdringt ein Isolierkörper einen Durchbruch in der Wandung
eines Hochspannungsgerätes. Der Isolierkörper weist eine
stirnseitige Öffnung einer Innenkonusausnehmung auf, in die ein
Kabelstecker einführbar ist. Mit einem in der Innenkonusaus
nehmung angeordneten Steckkontakt ist ein hutförmiger
Feldsteuerkörper verbunden, der in den Isolierkörper eingebettet
ist und dessen freier Rand zu der der Gehäusewand benachbarten
Stirnseite hinweist. Konzentrisch zur Öffnung der Innenkonusaus
nehmung sind in den Isolierkörper achsparallel gerichtet
Befestigungsarmaturen eingegossen, über welche die Steckbuchse
an der Gehäusewand bzw. der Kabelstecker unter Einfügung eines
Druckrings festgeschraubt wird. Dabei ist anstelle einer
Befestigungsarmatur eine gegenüber der Stirnseite zurückgesetzte
Elektrode vorgesehen, die einerseits kapazitiv mit dem Feld
steuerkörper gekoppelt und andererseits über eine elektrische
Steckverbindung mit außerhalb des Gerätegehäuses angeordneten
elektrischen Meßeinrichtungen verbunden ist. Die Stirnseite des
Isolierkörpers sitzt im übrigen unter Zwischenlage einer
Dichtung gasdicht auf der Gehäusewand auf. Aufgrund der
erforderlichen Hochspannungsdurchschlagfestigkeit muß die
Elektrode vom Feldsteuerkörper einen erheblichen Abstand
aufweisen. Das hat zur Folge, daß der zwischen der
Elektrode und dem Feldsteuerkörper gegebene elektrische
Kapazitätswert sehr gering und damit der kapazitive
Widerstand sehr hoch ist. Dadurch sind hochempfindliche
Meßeinrichtungen zur Erfassung der am Steckkontakt
anstehenden Spannung erforderlich, wobei die kapazitive
Belastung durch die Erdkapazitäten benachbarter geerdeter
Teile und der geschirmten elektrischen Leitung von der
Elektrode bis zum Meßgerät beachtlich ist. Außerdem ist der
Kopf der Elektrode kugelförmig erweitert, so daß das Profil
der Befestigungsarmaturen in radialer Richtung entsprechend
weit überschritten wird.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, bei einer
Steckbuchse gemäß dem Oberbegriff des ersten Anspruchs
Maßnahmen zu treffen, durch welche eine Erhöhung des
Kapazitätswertes der Elektrodenanordnung ohne nachteilige
Beeinflussung des elektrischen Feldbildes erzielt wird.
Die Lösung dieser Aufgabe erfolgt gemäß der Erfindung durch
die kennzeichnenden Merkmale des ersten Anspruchs.
Bei einem Aufbau einer Steckbuchse gemäß der Erfindung wird
durch die Anordnung einer Elektrode um die
Innenkonusausnehmung herum eine großflächige Kopplung zum
Steckkontakt bzw. dem damit verbundenen Feldsteuerkörper
und damit eine wesentliche Erhöhung des Kapazitätswertes
erreicht. Vorzugsweise weist die Elektrode mehrere einzelne
Teilelektroden auf, die in Umfangsrichtung zwischen
benachbarten Befestigungsarmaturen angeordnet und
untereinander elektrisch verbunden sind. Hierdurch wird
eine fast vollständige Anpassung des elektrischen
Feldbildes an das bereits von den Befestigungsarmaturen
vorgegebene elektrische Feldbild erreicht. Dadurch wird
auch zur Homogenisierung des Feldbildes beigetragen, weil
sich nun auch zwischen den einzelnen Befestigungsarmaturen
Elektrodenabschnitte befinden. Es ergibt sich dadurch eine der
idealen Ringelektrode angenäherte Gesamtelektrodenform mit der
daraus resultierenden gleichmäßigen Feldverteilung. Das
Elektroden-Gesamtprofil braucht dabei nicht über das von den
Befestigungsarmaturen vorgegebene radiale Profil hinauszuragen.
Die Teilelektroden sind vorzugsweise haubenförmig ausgebildet
und mit dem gerundeten Ende zum Feldsteuerkörper hin gerichtet,
der am Ende der Innenkonusausnehmung mit einem hochspannungs
führenden Steckkontaktteil verbunden ist. Durch die Rundung der
Teilelektroden ergibt sich eine zum Feldsteuerkörper hin
gerichtete große Fläche, welche den Kapazitätswert erhöht und
zudem eine günstige elektrische Feldverteilung. Die Elektroden
bestehen vorzugsweise aus Sieb- oder gitterartigem Material, so
daß eine innige, ablösungsfreie Verbindung mit dem für die
Herstellung des Isolierkörpers verwendeten Gießharzes eintritt.
Die Verbindungsleitung der einzelnen Teilelektroden kann
zwischen den Befestigungsarmaturen und der Mantelfläche der
Innenkonusausnehmung verlaufen. Dabei kann im Bereich von
Befestigungsarmaturen der vorzugsweise als Bandleitung ausge
bildete Verbindungsleiter im Bereich von Befestigungsarmaturen
abgeflacht und dort über kleine Isolierstützer an der betref
fenden Befestigungsarmatur vor dem Eingießen in das Gießharz
festgelegt werden. Vorzugsweise ist jedoch die Verbindungs
leitung im Bereich von zwei Teilelektroden mit je einer
Anschlußfahne versehen, die achsengleich zur Innenkonusaus
nehmung angeordnet ist und in einer zur Stirnseite offenen
Aussparung zur Stirnseite hinweist. In der Gießform kann so der
Verbindungsleiter mit den daran befestigten Teilelektroden an
einer entsprechend ausgebildeten Haltevorrichtung in der
Gießform bis zum Erstarren der Gießharzmasse gehalten werden. An
wenigstens eine der Anschlußfahnen kann dann nach dem Entformen
aus der
Gießform ein Stecker für den Anschluß eines Meßgerätes
angesteckt werden. Für die Montage der Steckbuchse an einer
entsprechend durchbrochenen Gerätewand wird als Gegenlage
an die Stirnseite ein Abstandsring angesetzt, wobei
zwischen die Stirnseite und den Abstandsring der Rand der
für das Einführen eines Kabelsteckers erforderliche
Durchbruch ragt. Der Abstandsring dient dabei zur
gleichmäßigen Druckverteilung über den Umfang des
Durchbruchs, so daß die Stirnseite der Steckbuchse mit
einer dort vorgesehenen Ringdichtung über den gesamten
Umfang gasdicht an die betreffende Gehäusewand angepreßt
wird, wenn die Schrauben in die zugehörigen
Befestigungsarmaturen vom Abstandsring her eingeschraubt
sind. Die Anordnung der Verbindungsleitung und
gegebenenfalls von Bereichen der Teilelektroden ist so
getroffen, daß sie im Feldschatten einer Abschirmung
liegen, die mit dem Einführen eines Kabelsteckers in die
Innenkonusausnehmung mit eingeführt wird. Diese geerdete
Abschirmung verhindert, daß ein innerhalb des Kabelsteckers
geführter Leiter kapazitiv mit der Verbindungsleitung bzw.
benachbarten Bereichen der Teilelektroden gekoppelt ist.
Dadurch wird der für die Spannungsankopplung gewünschte
Kapazitätswert insbesondere durch die Geometrie zwischen
dem Feldsteuerkörper und den Teilelektroden bestimmt. Es
wird somit der über die Teilelektroden erfaßte
Hochspannungswert nur geringfügig geändert, wenn der
Kabelstecker eingeführt oder herausgezogen ist.
Die Erfindung ist nachfolgend anhand der Zeichnungen von
Ausführungsbeispielen näher erläutert.
Es zeigen:
Fig. 1 einen Längsschnitt durch eine an eine Gehäusewand
angesetzte Steckbuchse,
Fig. 2 eine Draufsicht auf die freie Stirnseite der
Steckbuchse nach Fig. 1 mit Darstellung der Einzelteile
nach Art einer Röntgenaufnahme und
Fig. 3 einen Längsschnitt durch eine Steckbuchse mit
geänderter Elektrodenausführung.
Eine Steckbuchse 1 einer Innenkonus-Steckkupplung, wie sie
für den Anschluß von Hochspannungskabeln in
Mittelspannungsschaltanlagen üblich ist, weist einen aus
Gießharz hergestellten Isolierkörper 2 auf, in dem eine
Innenkonusausnehmung 3 ausgeformt ist, die zu einer
Stirnseite 4 hin offen ist. Am gegenüberliegenden Ende
schließt sich an die Innenkonusausnehmung 3 ein
achsengleiches Steckkontaktteil 5 an, das mit
hochspannungsführenden Einbauten in dem gekapselten
Hochspannungsgerät zu verbinden ist. Von der Stirnseite 4
aus sind in den Isolierkörper 2 Befestigungsarmaturen 6
bzw. 7 eingearbeitet, die achsparallel zur Mittelachse 8
der Innenkonusausnehmung stehen. Die Befestigungsarmaturen
befinden sich auf konzentrisch zur Öffnung der
Innenkonusausnehmung verlaufenden Kreislinien radial
außerhalb der Innenkonusausnehmung. Die Stirnfläche 4 der
Steckbuchse 1 liegt in einer Ebene auf einer Wandung 9
eines Gehäuses auf, innerhalb welchem sich
Hochspannungsschaltanlagenteile befinden. Im Bereich der
Innenkonusausnehmung ist diese Wand 9 mit einem
entsprechenden Durchbruch versehen, durch den von außen ein
Kabelstecker 10 eingeführt werden kann. An den
hochspannungsführenden Steckkontaktteil 5 ist zudem ein
hutförmiger Feldsteuerkörper 11 angesetzt, der ebenfalls in
den Isolierkörper 2 eingebettet ist und ringförmig den
benachbarten Abschnitt der Innenkonusausnehmung umgreift.
Um einen kapazitiven Spannungsabgriff zur Messung der am
Steckkontaktteil 5 bzw. dem Feldsteuerkörper 11 anliegenden
Hochspannung zu schaffen, ist als kapazitiv wirkender Gegenbelag
zum Feldsteuerkörper 11 eine davon elektrisch isolierte
Elektrode 12 im Bereich der Stirnseite 4 angeordnet, die um die
Innenkonusausnehmung 3 herum angeordnet ist.
Diese elektrisch isolierte Elektrode 12 ist gemäß Fig. 2 aus
mehreren Teilelektroden 12.1 gebildet, die in Umfangsrichtung
zwischen benachbarten Befestigungsarmaturen 6 bzw. 7 angeordnet
sind. Diese Teilelektroden 12.1 stehen über eine Verbindungs
leitung 13 miteinander in elektrischer Verbindung, wobei die
elektrische Verbindungsleitung 13 innerhalb des Isolierkörpers 2
in die Isoliermasse eingebettet ist. Die Elektroden 12 wie der
Verbindungsleiter 13 bestehen vorzugsweise aus sieb- oder
gitterartigem Material, so daß sich eine innige Einbettung
ergibt, die verhindert, daß sich beim Schrumpfungsprozeß während
des Aushärtens des Gießharzes die Isoliermasse von der Elektrode
bzw. der Verbindungsleitung trennt und dielektrische Fehlstellen
gebildet werden. Die Teilelektroden 12.1 können sich dabei in
radialer Richtung über den gleichen Bereich wie die
Befestigungsarmaturen erstrecken und andererseits weitgehend den
Raum zwischen benachbarten Befestigungsarmaturen 6, 7 einnehmen
sowie in axialer Richtung soweit in den Isolierkörper 2 reichen,
wie die Armaturen 6, 7. Es ergibt sich dadurch eine weitgehende
Symmetrierung des elektrischen Feldes, nachdem dann auch die
Zwischenräume zwischen benachbarten Befestigungselektroden 6, 7
mit elektrisch leitenden Teilen versehen sind, die zumindest
annähernd wie die Befestigungsarmaturen elektrisch fest an
Massepotential liegen. Dabei sind die Teileelektroden 12.1
haubenförmig ausgebildet und mit dem gerundeten Ende zum
Feldsteuerkörper 11 gerichtet. Die Rundung trägt dabei zur
günstigen Feldverteilung bei und bildet gegenüber dem
Feldsteuerkörper eine relativ große Fläche, die einen
entsprechenden hohen Kapazitätswert mit sich bringt. Der dadurch
erzielte geringe kapazitive Widerstandswert ermöglicht die
Erfassung der anstehenden Hochspannung mit relativ einfachen
Meßeinrichtungen. Die zugleich als Montagehilfe für die
Positionierung der Teilelektroden 12.1 in einer Gießform
dienende Verbindungsleitung 13 ist im radialen Bereich von
Befestigungsarmaturen 6 abweichend von der Kreisringform
abgeflacht und am abgeflachten Teil mit einem kleinen Stütz
isolator 14 versehen, der an den betreffenden Befestigungsarma
turen 6 festgelegt ist, um die Teilelektroden 12.1 während des
Gießvorganges des Isolierkörpers 2 zu zentrieren. Vorzugsweise
wird zur Positionierung der Teilelektroden 12 in der betref
fenden Gießform jedoch anstelle der Stützisolatoren 14 im
Bereich mindestens einer, vorzugsweise jedoch im Bereich
mehrerer Teilelektroden 12.1 eine Anschlußfahne an den
Verbindungsleiter 13 angebracht, die in den von der jeweiligen
Teilelektrode 12 umschlossenen Raum ragt und die achsengleich
zur Innenkonusausnehmung in einer Aussparung 16 angeordnet ist,
die zur Stirnseite 4 hin offen ist. Auch die Anschlußfahne 15
weist mit ihrem freien Ende zur Stirnseite 4 hin. Dadurch kann
die jeweilige Anschlußfahne in eine der Aussparung 16
entsprechende Halterung eingesteckt werden, die sich innerhalb
der Gießform befindet, die zur Herstellung des Isolierkörpers 2
mit den Einbauten dient. Die Verbindungsleitung 13 befindet sich
in dem Bereich, der zwischen der Wandung der Innenkonusaus
nehmung 3 und den Befestigungsarmaturen 6, 7 liegt. In axialer
Richtung greift die Verbindungsleitung 13 nicht über die
Befestigungsarmaturen 6, 7 hinaus.
Die Steckbuchse 1 wird an der Wand 9 unter Zwischenlage eines
Dichtungsringes 17 festgesetzt. Dazu wird von der
gegenüberliegenden Seite der Wand aus ein Abstandsring 18
angesetzt, der mit seinem radial innen liegenden Teil die
Stirnseite 4 untergreift und mit dem radial außen liegenden
Teil auf der Wand 9 aufliegt. Dieser Abstandsring 18 weist
einen mit der jeweiligen Anschlußfahne 15 fluchtenden
Durchbruch 19 auf, der in eine radial nach außen
verlaufende Nut 20 übergeht. Durch den Durchbruch 19 kann
somit ein Stecker 21 an die Anschlußfahne 15 angesteckt
werden, von dem eine elektrische Leitung 22 durch die Nut
20 zu einem nicht dargestellten Meßgerät geführt werden
kann. Auf dem Abstandsring 18 sitzt andererseits ein
Flansch 23 des Kabelsteckers 10 auf, wobei durch den
Flansch 23 und den Abstandsring 18 sowie die Wand 9
hindurch je eine Schraube in die zugeordnete
Befestigungsarmatur 7 eingedreht werden kann. Über die
Befestigungsarmaturen 6 wird Steckbuchse 1 für sich über
den Abstandring 18 an der Wand 9 festgesetzt. Der
Kabelstecker 10 weist dabei eine im äußeren Mantelbereich
geführte elektrische Abschirmung 24 auf, die an
Erdpotential angeschlossen ist und axial bis über die
Verbindungsleitung 13 hinaus in die Innenkonusausnehmung 3
reicht. Sie schirmt somit nicht nur die Verbindungsleitung
13 sondern auch benachbarte Bereiche der Teilelektroden
12.1 gegenüber einem innerhalb des Kabelsteckers 10 axial
verlaufenden Leiter ab. Dieser Leiter wirkt somit nicht
unmittelbar kapazitiv auf die Verbindungsleitung 13 bzw.
die betreffenden Bereich der Teilelektroden 12.1, so daß
die an den Teilelektroden 12.1 gemessene Spannung
weitgehend unabhängig ist, ob der Kabelstecker 10 in die
Steckbuchse 1 eingeführt ist oder nicht. Die kapazitive
Kopplung erfolgt somit auch bei eingestecktem Kabelstecker
10 über die dem Feldsteuerkörper 11 direkt zugewandten
gerundeten Enden der Teilelektroden 12.1. Die Abschirmung
24 bewirkt somit durch ihre Anordnung gegenüber der
Verbindungsleitung 13 und den Teilelektroden 12.1 eine
weitgehende Abschattung des vom Kabelsteckers 10 erzeugten
elektrischen Feldes gegenüber der Elektrode 12.
Bei sonst gleichem Aufbau ist in Fig. 3 eine Steckbuchse
dargestellt, bei welcher die Elektrode 12 innerhalb des
Isolierkörpers 2 im elektrischen Feldbereich zwischen den
Befestigungsarmaturen 6, 7 und dem Feldsteuerkörper 11 liegt.
Die Elektrode 12 ist dabei ringförmig ausgebildet und liegt
konzentrisch zur Achse 8 der Innenkonusausnehmung 3. Sie greift
dabei radial in den Bereich, der zwischen der Wandung der
Innenkonusausnehmung und einer radial weiter nach außen
verlagerten Befestigungsarmatur 7 liegt. Die Elektrode 12 reicht
jedoch in Bezug auf die weiteren Befestigungsarmaturen 6, welche
auf einem kleineren Kreisbogen angeordnet sind, bis in deren
radialen Bereich, ist jedoch axial davon beabstandet. Im Bereich
der radial nach außen verlagerten Befestigungsarmatur ergibt
sich so die Möglichkeit, die Aussparung 16 für wenigstens eine
Anschlußfahne 15 in diesen Bereich anzuordnen. Die Elektrode 12
kann dabei vorzugsweise aus einer Drahtwendel bestehen, zwischen
deren einzelne Windungen das Gießharz eindringen kann und die
bei der Schrumpfung der Gießharzmasse während des
Aushärteprozesses die innige Verbindung mit dem Gießharz nicht
verliert. Zur Fixierung vor dem Gießen des Isolierkörpers 2 kann
auch hierbei die Elektrode 12 über angepaßte Stützisolatoren mit
Befestigungsarmaturen 6, 7 verbunden sein.
Claims (13)
1. Steckbuchse einer Innenkonus-Steckkupplung für Kabel in
einem Hochspannungsgerät insbesondere Mittelspannungsschalt
anlage, mit einem Isolierkörper, der an einer Stirnseite eine
Öffnung einer Innenkonusausnehmung sowie konzentrisch dazu
mehrere radial außen angeordnete achsparallel gerichtete
Befestigungsarmaturen aufweist, mit einem am Grund des
Innenkonusausnehmung angeordneten Steckkontaktteil und mit einer
in den Isolierkörper eingebetteten Elektrode zur kapazitiven
Spannungsauskopplung mit einem elektrischen Anschluß, dadurch
gekennzeichnet, daß die Elektrode (12) um die
Innenkonusausnehmung (3) herum angeordnet ist.
2. Steckbuchse nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
Elektrode (12) ringförmig ausgebildet ist.
3. Steckbuchse nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
daß die Elektrode (12) radial in den Bereich greift, der
zwischen der Wandung der Innenkonusausnehmung (3) und wenigstens
einer Befestigungsarmatur (7) liegt.
4. Steckbuchse nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die Elektrode (12) aus einer Wendel besteht,
die als Ring ausgebildet ist, der achsengleich zur Mantelfläche
der Innenkonusausnehmung (3) steht.
5. Steckbuchse nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die Elektrode (12, 13) über mindestens einen
Stützisolator (14) mit wenigstens einer Befestigungsarmatur (6)
verbunden ist.
6. Steckbuchse nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß in Umfangsrichtung zwischen benachbarten
Befestigungsarmaturen (6, 7) einzelne Teilelektroden (12.1)
angeordnet sind, die untereinander innerhalb des Isolierkörpers
(2) mit einer Verbindungsleitung (13) elektrisch verbunden sind.
7. Steckbuchse nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die
Teilelektroden (12.1) haubenförmig ausgebildet sind und mit dem
gerundeten Ende von der Stirnseite (4) wegweisen.
8. Steckbuchse nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet,
daß die Verbindungsleitung (13) ringförmig ausgebildet und im
radialen Bereich von Befestigungsarmaturen (6) abgeflacht ist.
9. Steckbuchse nach einem der Ansprüche 6 bis 8, dadurch
gekennzeichnet, daß im Bereich mindestens einer Teilelektrode
(12.1) eine Anschlußfahne (15) achsengleich zur
Innenkonusausnehmung (3) angeordnet ist und in einer Aussparung
(16) zur Stirnseite (4) hinweist.
10. Steckbuchse nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß an
die Stirnseite (4) ein Abstandsring (18) angesetzt ist, der
einen mit der Anschlußfahne (15) fluchtenden Durchbruch (19) und
eine radial nach außen verlaufende Nut aufweist.
11. Steckbuchse nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Elektrode (12) bzw. die
Teilelektroden (12.1) aus sieb- oder gitterartigem Material
bestehen.
12. Steckbuchse nach einem der Ansprüche 6 bis 11, dadurch
gekennzeichnet, daß die Verbindungsleitung (13) in den Bereich
greift, der zwischen der Wandung der Innenkonusausnehmung (3)
und wenigstens einer Befestigungsarmatur (6, 7) liegt.
13. Steckbuchse nach einem der Ansprüche 6 bis 12, dadurch
gekennzeichnet, daß die Verbindungsleitung (13) und gegebenenfalls
Bereiche der Teilelektroden (12.1) im Feldschatten der
Abschirmung (24) eines eingeführten Kabelsteckers (10) liegt.
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