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DE4005691A1 - Vorrichtung zum schneiden und reinigen von gegenstaenden mittels eines wasser-abrasivmittel-gemisches bei hohem umgebungsdruck - Google Patents

Vorrichtung zum schneiden und reinigen von gegenstaenden mittels eines wasser-abrasivmittel-gemisches bei hohem umgebungsdruck

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Publication number
DE4005691A1
DE4005691A1 DE4005691A DE4005691A DE4005691A1 DE 4005691 A1 DE4005691 A1 DE 4005691A1 DE 4005691 A DE4005691 A DE 4005691A DE 4005691 A DE4005691 A DE 4005691A DE 4005691 A1 DE4005691 A1 DE 4005691A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
mixing chamber
chamber body
nozzle
abrasive
inlet
Prior art date
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Withdrawn
Application number
DE4005691A
Other languages
English (en)
Inventor
Hannes Domann
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
GKSS Forshungszentrum Geesthacht GmbH
Original Assignee
GKSS Forshungszentrum Geesthacht GmbH
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Filing date
Publication date
Application filed by GKSS Forshungszentrum Geesthacht GmbH filed Critical GKSS Forshungszentrum Geesthacht GmbH
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Priority to PCT/DE1991/000131 priority patent/WO1991012930A1/de
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Publication of DE4005691A1 publication Critical patent/DE4005691A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B24GRINDING; POLISHING
    • B24CABRASIVE OR RELATED BLASTING WITH PARTICULATE MATERIAL
    • B24C5/00Devices or accessories for generating abrasive blasts
    • B24C5/02Blast guns, e.g. for generating high velocity abrasive fluid jets for cutting materials
    • B24C5/04Nozzles therefor

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Nozzles (AREA)
  • Perforating, Stamping-Out Or Severing By Means Other Than Cutting (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Schneiden und Reinigen von Gegenständen sowie zum gezielten Materialabtrag mittels eines unter Hochdruck befind­ lichen, eine Mischkammer von einem in einer Wasserein­ trittsdüse ausgebildeten Einlaß zu einem Auslaß durch­ querenden Wasserstrahls, dem ein Abrasivmittel in der Mischkammer durch Einbringen in den Wasserstrahl zuge­ führt wird.
Eine Vorrichtung dieser Art ist bekannt (EP-A-02 21 236).
Sowohl die bekannte Vorrichtung als auch andere bekannte Vorrichtungen gleicher Art sind grundsätzlich für einen Umgebungsdruck von 1 bar (atmosphärischer Normaldruck) optimiert. Bei verschiedenen Anwendungen der Vorrichtung muß unter erhöhtem Umgebungsdruck gearbeitet werden, was den erheblichen Nachteil mit sich bringt, daß die Schneid-, Reinigungs- und Abtragsleistung der Vorrich­ tung erheblich abfällt, was seine Ursache im wesent­ lichen in der Aufweitung des Wasserstrahls nach Austritt aus der Wassereintrittsdüse, d. h. im Bereich der Mi­ schung zwischen Wasser und Abrasivmittel hat. Hinzu kommt, daß bei erhöhtem Umgebungsdruck eine Zunahme der mitgeförderten Luftmasse durch den Ansaugvorgang des Abrasivmittels festgestellt wurde, was ebenfalls die Leistung der Vorrichtung nachteilig beeinflußt.
Es sei erwähnt, daß diesem gravierenden Problem bisher im Stand der Technik keine nennenswerte Aufmerksamkeit geschenkt wurde mit der Folge, daß auch keine Wege zur Lösung dieses Problems vorgeschlagen wurden.
Es ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung eine Vorrich­ tung zu schaffen, die bei hohem Umgebungsdruck arbeitet und die dabei gegenüber der Leistung bei normalem Umgebungsdruck im wesentlichen keine signifikante Einbuße erfährt, wobei die Vorrichtung gegenüber be­ kannten Vorrichtungen für normalen Umgebungsdruck nicht komplizierter im Aufbau sein soll und ebenfalls zu gleichen Kosten wie bekannte Vorrichtungen, die unter Normaldruckbedingungen arbeiten, herstellbar sein soll.
Gelöst wird die Aufgabe gemäß der Erfindung dadurch, daß die Mischkammer durch eine zur Eintrittsdüsenachse axiale Bohrung in einem Mischkammerkörper gebildet wird, die wasserdüseneintrittsseitig durch die Wasserein­ trittsdüse begrenzt wird.
Im Gegensatz zu unter Normaldruck arbeitenden bekannten Vorrichtungen, bei denen die Mischkammer verhältnismäßig großvolumig ausgebildet ist und im wesentlichen durch einen Gehäusekörper, der im Inneren die Mischkammer einschließt, gebildet wird, ist bei der erfindungsge­ mäßen Vorrichtung lediglich eine zur Wassereintrittsdü­ senachse axiale Bohrung vorgesehen, die als Mischkammer definierten Durchmessers und definierter axialer Länge ausgebildet werden kann. Da die Strahlaufweitung des in die Mischkammer eintretenden Wasserstrahles proportional zum Umgebungsdruck ansteigt, ist es wegen des daraus sich ergebenden Reflexionsverhaltens des Wasserstrahl­ mantels mit einfachen Mitteln erfindungsgemäß möglich, über einen definierten Druckbereich vorbestimmter Größe eine optimale Einlaufgeometrie zu schaffen, die mit einfachen Mitteln unmittelbar dem vorherrschenden Druck angepaßt ist, d. h. durch vorbestimmte axiale Länge und/oder vorbestimmten Durchmesser der Bohrung.
Eine wesentliche Schwierigkeit bei Vorrichtungen dieser Art besteht darin, die auf vorangehend beschriebene Art gewonnene hohe Schneidleistung der Vorrichtung auch bei hohem Umgebungsdruck nicht dadurch wieder zunichte zu machen, daß Leistungsverluste durch fertigungstoleran­ zenbedingte Achsfehler zwischen Eintrittsdüsenachse und Austrittsdüsenachse bzw. Auslaßachse im Mischkammerkör­ per auftreten. Fertigungsfehler und/oder Montagefehler können dabei einen ganz erheblichen Einfluß auf die Leistung der Vorrichtung ausüben, wenn sie kumulieren, mit der Folge, daß die Leistung signifikant abfällt. Um Ausrichtfehler zwischen der Eintrittsdüsenachse und der Auslaufachse auf einfache Weise auszugleichen, ist es vorteilhaft, die Wassereintrittsdüse derart auszubilden, daß sie wenigstens teilweise in die Mischkammer hinein­ steht.
Gemäß einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung wird der Mischkammerkörper in einem Körperhalter aufge­ nommen, der auf der einen Seite mit einem Anschlußstück zum Anschluß an eine Hochdruckwasserquelle und auf der anderen Seite mit einer Anschlagmutter in Verbindung steht. Diese Ausgestaltung der Vorrichtung ermöglicht es vorteilhafterweise den Mischkammerkörper, entsprechend den Druckbedingungen in der Umgebung der Vorrichtung, schnell auszuwechseln, da der Mischkammerkörper prak­ tisch als Einsatz mit äußerlich gleicher Geometrie und unterschiedlichen Bohrungsgrößen leicht und schnell ausgetauscht werden kann.
Dazu ist es vorteilhaft, die Verbindungen mittels Gewindeverbindungen auszubilden, die einerseits eine selbsttätige Achsjustierung zwischen Anschlußstück und damit der Eintrittsdüse einerseits und andererseits zwischen dem Mischkammerkörper und somit der Austritts­ düsenachse bzw. der Mischkammerkörperachse ermöglichen. Hinzu kommt noch, daß Gewindeverbindungen dieser Art verhältnismäßig schnell und damit ohne Werkzeug gelöst bzw. festgesetzt werden können.
Grundsätzlich kann die eigentliche Austrittsdüse wegen ihrer besonderen Anforderungen an ihre Härte gesondert von Mischkammerkörpern ausgebildet sein. Es ist jedoch aus Gründen beispielsweise der vereinfachten Lagerhal­ tung einerseits und einer vereinfachten Fertigung und damit einer Kostenersparnis andererseits vorteilhaft, den Mischkammerkörper in seiner Verlängerung einstückig mit der Austrittsdüse auszubilden.
Bedingt dadurch, daß die Wassereintrittsdüse als geson­ dertes Teil in der Regel im unteren Teil des Anschluß­ stückes sitzt und dort lediglich zwischen dem Anschluß­ stück und dem Mischkammerkörper eingeklemmt wird, kann es vorteilhaft sein, daß der im wesentlichen zylindrisch ausgebildete Mischkammerkörper mit seitlichem Spiel in der im wesentlichen zylindrisch ausgebildeten Bohrung des Körperhalters aufgenommen wird, um so Toleranzen im Sitz der Wassereintrittsdüse im Anschlußstück ohne Einschränkung der Leistung der Vorrichtung auszuglei­ chen, da es im wesentlichen darauf ankommt, eine axiale Ausrichtung zwischen Eintrittsdüsenachse und Austritts­ düsenachse zu erreichen.
Ein weiterer Vorteil bei einstückig ausgebildetem Mischkammerkörper mit der Austrittsdüse ist die übli­ cherweise gute Übereinstimmung der Achsen der Mischkam­ merbohrung und der Austrittsdüsenbohrung, die sich aus dem Fertigungsprozeß ergibt. Bei paßgenauer Ausführung der Wasserdüse in der Mischkammerbohrung ergibt sich so automatisch eine exakte Ausrichtung der Wasserdüsenachse zur Austrittsdüsenachse.
Die Fertigungstoleranzen des Körperhalters haben keiner­ lei Einfluß auf die Ausrichtung der Achsen.
Bei einer anderen vorteilhaften Ausgestaltung der Vorrichtung wird in der Anschlagmutter eine gesonderte Buchseneinrichtung aufgenommen, die eine Bohrung zur Aufnahme einer zum Mischkammerkörper gesonderten Aus­ trittsdüse aufweist. Bei dieser Ausgestaltung kann beispielsweise der Mischkammerkörper aus nicht so hochwertigem Werkstoff wie die Austrittsdüse als ein­ facher zylindrischer Körper hergestellt werden, während die Austrittsdüse durch die Anschlagmutter, in der Buchseneinrichtung fixiert sitzend, in axialer Ausrich­ tung Stirnfläche an Stirnfläche an den Mischkammerkörper gedrückt wird.
Um Achsfehler zwischen der Achse des Mischkammerkörpers und der Achse der Austrittsdüse bei getrennter Ausbil­ dung ausgleichen zu können, ist es vorteilhaft, daß die Bohrungsachse der Bohrung zur Buchseneinrichtungsachse exzentrisch ausgebildet ist.
Um insbesondere bei der vorangehend beschriebenen Ausgestaltung der Vorrichtung einen sicheren Sitz der Austrittsdüse relativ zum Mischkammerkörper zu errei­ chen, ist die Anschlagmutter mit einer mit einem Durch­ gangsloch versehenen Überwurfmutter verschlossen, wobei durch das Durchgangsloch das freie Ende der Austritts­ düse hindurchsteht und zwischen Überwurfmutter und Buchseneinrichtung ein Anschlagring, der fest mit der Austrittsdüse verbunden ist, eingeschlossen wird.
Die axiale Länge der Mischkammer liegt vorteilhafter­ weise im Bereich zwischen 2-4 mm.
Der Abrasivmitteleinlaß ist vorteilhafterweise durch den Mischkammerkörper hindurch in die Mischkammer einge­ führt, so daß die vorangehend beschriebene Geometrie der als Bohrung ausgebildeten Mischkammer im Mischkammer­ körper im wesentlichen nicht gestört wird.
Es ist dabei vorteilhaft, den Abrasivmitteleinlaß durch ein Abrasivmittelrohr auszubilden, das in den Abrasiv­ mitteleinlaß auswechselbar eingesetzt wird. Der Abrasi­ vmitteleinlaß ist zur eigentlichen Mischkammer hin vorzugsweise konisch verjüngt ausgebildet, so daß eine Abrasivmitteleinlaßöffnung in den Mischkammerkörper hinein mit definierter Größe festgelegt werden kann.
Um diese Größe je nach Einsatzart der Vorrichtung variieren zu können, weist das Abrasivmittelrohr ein Außengewinde auf, das in ein entsprechendes, im Misch­ kammerkörper und/oder im Körperhalter ausgebildetes Innengewinde eingreift, so daß auf einfache Weise sehr schnell Abrasivmittelrohre unterschiedlicher Geometrien eingesetzt werden können.
Um die Eintrittsgeometrie des Wasser-Abrasivmittel-Ge­ misches in den Auslaß der Austrittsdüse bzw. den Misch­ kammerkörper nochmals den veränderten Bedingungen bei höherem Umgebungsdruck besser anpassen zu können, ist vorteilhafterweise die Mischkammer an ihrem zum Auslaß für das Wasser-Abrasivmittel-Gemisch weisenden Ende trichterförmig verjüngt ausgebildet.
Wie schon erwähnt, steht die Austrittsdüse aufgrund der auf sie wirkenden hohen mechanischen Einflüsse durch das Wasser-Abrasivmittel-Gemisch unter sehr hoher mecha­ nischer Beanspruchung. Aus diesem Grunde ist, wie allgemein üblich, die Austrittsdüse aus geeignetem Hartstoff hergestellt. Es kann aber auch sinnvoll und damit vorteilhaft sein, ebenfalls den Mischkammerkörper aus dem gleichen Hartstoff auszubilden, wenn beispiels­ weise der Mischkammerkörper und die Außtrittsdüse einstückig hergestellt werden, wobei dann der erhöhte Materialaufwand für den Mischkammerkörper vergleichs­ weise in den Hintergrund tritt gegenüber den Herstel­ lungskosten gesonderter Mischkammerkörper aus geson­ dertem Werkstoff.
Zur Beeinflussung der Strahlgeometrie an der Austritts­ düse sowie des Abriebverhaltens der Austrittsdüsenboh­ rung ist vorteilhafterweise eine zusätzliche Fluidzuga­ beeinrichtung im Austrittsdüsenbereich vorgesehen. Dabei kann diese Zugabe über eine oder mehrere Fluidkanäle senkrecht oder unter einem spitzen Winkel in Strahl­ richtung zur Austrittsdüsenbohrung erfolgen oder über eine ringförmige Zugabegeometrie. Bei Verwendung einer nicht einstückig mit dem Mischkammerkörper ausgebildeten Abrasivdüse kann dieses vorzugsweise an der Teilungs­ stelle erfolgen.
Dabei kann durch die Fluidart und den Fluiddruck unter­ schiedliches Strahlverhalten erreicht werden. In der hier beschriebenen Vorrichtung kann neben der vorzugs­ weise trockenen Abrasivmittelzugabe, bestehend aus Abrasivmaterial und Luft oder Gas, auch die Naßzugabe, bestehend aus Wasser und Abrasivmaterial, zur Anwendung kommen. Der Druckbereich, in dem die Abrasivmittelzugabe vorteilhafterweise arbeitet, darf zwischen 1 und ca. 300 bar liegen.
Die Erfindung wird nun unter Bezugnahme auf die nach­ folgenden schematischen Zeichnungen anhand zweier Ausführungsbeispiele beschrieben. Darin zeigen:
Fig. 1 im Schnitt einer erste Ausführungsform der Vorrichtung und
Fig. 2 im Schnitt eine zweite Ausführungsform der Vorrichtung.
Die Vorrichtung 10 besteht im wesentlichen aus einem Mischkammerkörper 120 sowie einem sogenannten Anschluß­ stück 121, das an einer freien Seite mit einer hier nicht dargestellten Druckleitung auf bekannte Weise verbunden ist. Das Anschlußstück 121 weist ein im wesentlichen zentral hindurchführendes Durchgangsloch auf, durch daß das über die nicht dargestellte Druck­ leitung herangeführte Wasser entsprechend dem Pfeil 15 hindurchgeht. Am unteren, der Mischkammer 12 zugewandten Ende des Anschlußstückes 121 ist ein Düseneinsatz 19 vorgesehen, der beispielsweise die aus einem Hartwerk­ stoff wie Saphir oder dergleichen hergestellte Was­ sereintrittsdüse 17 umfaßt. Der Düseneinsatz sitzt bei den hier beschriebenen Ausführungsformen der Vorrichtung 10 in einem am unteren Ende, bezogen auf die Figuren, ausgebildeten konischen Sitz im Anschlußstück 121. Der Düseneinsatz 19 weist ein durch diesen im wesentlichen zentral hindurchgehendes Durchgangsloch auf, wobei das eine Ende des Durchgangsloches, das zur Mischkammer 12 hinweist, einen Einlaß 13 des Wassers bzw. Wasserstrahls 15 in die Mischkammer 12 bildet.
Der Mischkammerkörper 120 ist im wesentlichen rotations­ symmetrisch in Form eines Zylinders ausgebildet. Dabei wird die eigentliche Mischkammer 12 durch eine zur Eintrittsdüsenachse 18 axiale Bohrung gebildet, die wassereintrittsdüsenseitig 19 durch die Wasserein­ trittsdüse 17 begrenzt wird. Die Wassereintrittsdüse 17 steht dabei in die Mischkammer hinein, wobei sich die Wassereintrittsdüse 17 mit einem flanschartigen Kragen 170 auf der oberen Begrenzungsfläche 123 des Mischkam­ merkörpers 120 aufstützt.
Die axiale Länge 122 der Mischkammer 12 liegt im Bereich von 2-8 mm, vorzugsweise im Bereich von 2-4 mm, wobei beispielsweise Kammerdurchmesser von 2-8 mm vorteilhaft sind.
In die als Bohrung ausgebildete Mischkammer 12 wird das Abrasivmittel 160 in den vom Einlaß 13 zu einem Auslaß 14, der hier im Mischkammerkörper 120 ausgebildet ist, die Mischkammer 12 durchquerenden Wasserstrahl 15 auf bekannte Weise eingegeben.
Die Wassereintrittsdüsenachse 18 und somit die des Wasserstrahls 15 muß, um eine optimale Energieübertra­ gung des Wasserstrahls 15 auf das Abrasivmittel 160 sicherzustellen, hochgenau axial zur Austrittsdüsenachse 24 bzw. zur Mischkammerkörperachse 124 ausgerichtet sein.
Der Mischkammerkörper 120 wird in einem Körperhalter 25 aufgenommen. Dieser wird auf seiner einen Seite 250 mit dem Anschlußstück 121 und auf der anderen Seite 151 mit einer Anschlagmutter 132 über dort jeweils ausgebildete Gewindeverbindungen 152, 153 verbunden. Der Mischkam­ merkörper 120 selbst ist im wesentlichen zylindrisch ausgebildet. Die im Körperhalter 25 durchlaufende Bohrung 254 ist ebenfalls im wesentlichen zylindrisch ausgebildet und ist derart bemessen, daß der Mischkam­ merkörper 120 in ihr mit radialem Spiel aufgenommen wird.
Bei der in Fig. 1 dargestellten Ausgestaltung der Vorrichtung 10 ist der Mischkammerkörper 120 einstückig mit der Austrittsdüse 21 ausgebildet, und zwar in der Verlängerung der nach Außen weisenden Verlängerung des Mischkammerkörpers 120. Die Anschlagmutter 32, die in ihrer Innenbohrung 33 einen Rezeß 34 aufweist, schließt den Mischkammerkörper 120, der an dieser Stelle ent­ sprechend im Durchmesser verjüngt ausgebildet ist, haltend ein. Die Innenbohrung 33 hat einen größeren Durchmesser als der Durchmesser der als Verlängerung im Mischkammerkörper 120 ausgebildeten Austrittsdüse 21, wobei der Durchmesser derart bemessen ist, daß die Austrittsdüse 21 mit Spiel durch die Innenbohrung 33 hindurchtritt.
Im unteren Teil der Austrittsdüse 21 kann ein Fluidkanal 212 oder mehrere Fluidkanäle vorhanden sein, die recht­ winklig oder unter spitzem Winkel (hier unter 45°) zur Austrittsdüsenachse 24 verlaufen. Die Fluidkanäle stehen über einen Ringspalt 321 mit einem Fluidzugabeanschluß 36 in Verbindung. Ein Dichtringpaar 320 realisiert den Druckabschluß gegenüber der Umgebung.
Bei der in Fig. 2 dargestellten Ausführungsform der Vorrichtung 10 ist der Mischkammerkörper 120 getrennt von der Austrittsdüse 21 ausgebildet. In der dortigen Anschlagmutter 32 wird eine gesonderte Buchseneinrich­ tung 28 aufgenommen. Die Buchseneinrichtung 28 weist eine Bohrung 29 zum Durchtritt bzw. zur Aufnahme der Austrittsdüse 21 auf. Die Bohrungsachse 30 der Bohrung 29 kann zur Buchseneinrichtungsachse 31 exzentrisch ausgebildet sein, so daß Fehlertoleranzen aller Kompo­ nenten der Vorrichtung derart ausgeglichen werden können, daß eine axiale Ausrichtung der Eintrittsdüsen­ achse 18, der Mischkammerkörperachse 124 und der Aus­ trittsdüsenachse 24 erreicht wird und ein axialer Fehler zu null geht.
Die Anschlagmutter 32 weist bei der Ausführungsform gemäß Fig. 2 an ihrem nach außen weisenden Ende ein Außengewinde 35 auf, auf dem eine mit einem Durchgangs­ loch 38 versehene Überwurfmutter 40 sitzt. Der Durch­ messer des Durchgangsloches 38 ist so bemessen, daß die Austrittsdüse 21 mit Spiel durch das Durchgangsloch 38 hindurchragt. Mittels Anschlagring 39 wird die Aus­ trittsdüse 21 in der Buchseneinrichtung 28 bzw. im Anschlagring 39 gehalten und mit seiner einen ebenen Begrenzungsfläche 210 gegen die untere Begrenzungsfläche 125 des Mischkammerkörpers 120 gedrückt und in dieser Stellung fixiert. Wie eingangs erwähnt, wird über einen Abrasivmitteleinlaß 16 in die Mischkammer 12 hinein das Abrasivmittel gefördert. Der Abrasivmitteleinlaß 19 wird durch ein darin einsetzbares Abrasivmittelrohr 161 gebildet, das ein Außengewinde 162 aufweist. Das Außen­ gewinde 162 greift in ein entsprechendes Innengewinde 225 ein, das entweder im Mischkammerkörper 120 und/oder im Körperhalter 25 ausgebildet sein kann. Der Abrasiv­ mitteleinlaß 16 ist zur Mischkammer 12 hin konisch verjüngt ausgebildet, womit einerseits unter Einschluß eines Dichtungsringes ein dichtender Abschluß zwischen Mischkammer 12 und der Umgebung geschaffen wird und andererseits definierte Öffnungsdurchmesser im Abrasiv­ mittelrohr entsprechend der gewünschten Abrasivmittel­ förderrate vorgesehen werden können. Das Abrasivmittel­ rohr 161 kann auf diese Weise sehr schnell ausgewechselt werden und den geforderten Bedingungen entsprechend ausgewählt werden.
Durch einen entsprechend gewählten Anschlagring 39 kann ein definierter Abstand zwischen der Mischkammerkörper­ unterkante 210 und der Oberkante der Austrittsdüse 21 eingestellt werden. Über den dadurch entstehenden ringförmigen Spalt kann eine gezielte Fluidzugabe erfolgen. Die Fluidzuführung erfolgt über eine geeignete Bohrung in der Anschlagmutter.
Bezugszeichenliste
 10 Vorrichtung
 11 Wasser-Abrasivmittel-Gemisch
 12 Mischkammer
120 Mischkammerkörper
121 Anschlußstück
122 axiale Länge
123 obere Begrenzungsfläche
124 Mischkammerkörperachse
125 untere Begrenzungsfläche
126 Mischkammerkörperbohrung
 13 Einlaß (Wassereintrittsdüse)
 14 Auslaß (Austrittsdüse bzw. Mischkammerkörper)
 15 Wasserstrahl
 16 Abrasivmitteleinlaß
160 Abrasivmittel
161 Abrasivmittelrohr
162 Außengewinde
163 Abrasivmitteleinlaßachse
 17 Wassereintrittsdüse
170 flanschartiger Kragen
 18 Eintrittsdüsenachse
 19 Wassereintrittsdüsenseite
 20 Austrittsdüsenbohrung
 21 Austrittsdüse
210 Begrenzungsfläche
212 Fluidkanal
 22 trichterförmige Ausbildung
 23 Düsenöffnung
 24 Austrittsdüsenachse
 25 Körperhalter
250 Seite
251 Seite
252 Gewinde
253 Gewinde
254 Bohrung
255 Innengewinde
 26 Mischkammerinnenwand
 28 Buchseneinrichtung
 29 Bohrung
 30 Bohrungsachse
 31 Buchseneinrichtungsachse
 32 Anschlagmutter
320 Dichtringe
321 Ringkanal
 33 Innenbohrung
 34 Rezeß
 35 Außengewinde
 36 Fluidzugabeanschluß
 37 -
 38 Durchgangsloch
 39 Anschlagring
 40 Überwurfmutter

Claims (19)

1. Vorrichtung zum Schneiden und Reinigen von Gegen­ ständen sowie zum gezielten Materialabtrag mittels eines unter Hochdruck befindlichen, eine Mischkammer von einem in einer Wassereintrittsdüse ausgebildeten Einlaß zu einem Auslaß durchquerenden Wasserstrahls, dem ein Abrasivmittel in der Mischkammer durch Einbringen in den Wasserstrahl zugeführt wird, dadurch gekennzeichnet, daß die Mischkammer (12) durch eine zur Eintrittsdüsenachse (18) axiale Bohrung in einem Mischkammerkörper (120) gebildet wird, die wassereintrittsdüsenseitig (19) durch die Wassereintrittsdüse (17) begrenzt wird.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Wassereintrittsdüse (17) in die Mischkammer (12) hineinsteht.
3. Vorrichtung nach einem oder beiden der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Mischkammerkör­ per (120) in einem Körperhalter (25) aufgenommen wird, der auf der einen Seite (250) mit einem Anschlußstück (121) zum Anschluß an eine Hochdruckwasserquelle und auf der anderen Seite (251) mit einer Anschlagmutter (32) in Verbindung steht.
4. Vorrichtung nach Anspruch 3, daß die Verbindungen Gewindeverbindungen (252, 253) sind.
5. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Mischkammerkörper (120) in seiner Verlängerung einstückig mit der Aus­ trittsdüse (21) ausgebildet ist.
6. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 3 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß der im wesentlichen zylindrisch ausgebildete Mischkammerkörper (120) mit seitlichem Spiel in der im wesentlichen zylindrisch ausgebildeten Bohrung (254) des Körperhalters (25) aufgenommen wird.
7. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 3 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß in der Anschlagmutter (32) eine Buchseneinrichtung (28) aufgenommen wird, die eine Bohrung (29) zur Aufnahme der Austrittsdüse (21) aufweist.
8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Bohrungsachse (30) der Bohrung (29) zur Buchsen­ einrichtungsachse (31) exzentrisch ausgebildet ist.
9. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 3 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Anschlagmutter (32) mit einer mit einem Durchgangsloch versehenen Überwurfmutter (40) verschlossen ist.
10. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die axiale Länge (122) der Mischkammer (12) im Bereich von 2-4 mm liegt.
11. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß ein Abrasivmittel­ einlaß (16) durch den Mischkammerkörper (120) hindurch in die Mischkammer (12) führt.
12. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeich­ net, daß der Abrasivmitteleinlaß (16) durch ein in diesen einsetzbares Abrasivmittelrohr (161) gebildet wird.
13. Vorrichtung nach einem oder beiden der Ansprüche 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, daß der Abrasivmit­ teleinlaß (16) zur Mischkammer (12) hin konisch verjüngt ausgebildet ist.
14. Vorrichtung nach einem oder beiden der Ansprüche 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, daß das Abrasivmittel­ rohr (161) ein Außengewinde (162) aufweist, das in ein entsprechendes, im Mischkammerkörper (120) und/oder im Körperhalter (25) ausgebildetes Innengewinde (255) eingreift.
15. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Mischkammer (12) an ihrem zum Auslaß (14) für das Wasser-Abrasivmittel- Gemisch (12) weisenden Ende trichterförmig verjüngt ausgebildet ist.
16. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Mischkammerkörper (120) aus Hartstoff besteht.
17. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß im Mischkammerkörper (120) oder in der Austrittsdüse (21) in Richtung des Wasserstrahls (15) unterhalb des Abrasivmitteleinlasses (16) wenigstens ein Fluidkanal (212) vorgesehen ist, der in die Austrittsdüsenbohrung (20) mündet.
18. Vorrichtung nach Anspruch 17, dadurch gekennzeich­ net, daß um den Mischkammerkörper (120) oder die Aus­ trittsdüse (21) ein Ringkanal (321) ausgebildet ist, in den einerseits der Fluidkanal (212) und andererseits ein Fluidzugabeanschluß (36) mündet, wobei der Ringkanal (321) beidseitig durch Dichtringe (320) gegenüber dem Mischkammerkörper (120) oder der Austrittsdüse (21) abgedichtet ist.
19. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 5 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen der unteren Begrenzungsfläche (125) des Mischkammerkörpers (120) und der gegenüberliegenden Begrenzungsfläche (210) der Austrittsdüse (21) ein Spalt vorbestimmter Breite für die Zufuhr von Fluid vorgesehen ist, in den einerseits ein Fluidzugabeanschluß (36) mündet und er andererseits in die Mischkammerkörperbohrung (126) und/oder die Austrittsdüsenbohrung (20) mündet.
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