DE4005289C2 - - Google Patents
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- B05B1/18—Roses; Shower heads
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- B05B15/62—Arrangements for supporting spraying apparatus, e.g. suction cups
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Description
Die Erfindung betrifft einen Wasserauslauf am Ende eines
Schlauches mit einem hülsenförmigen Griffteil, in dem eine
Schalteinrichtung untergebracht ist, die mittels Schaltteilen
zur Veränderung der Wassermenge und/oder des
Mischungsverhältnisses von Warm- und Kaltwasser betätigbar
ist, und mit einem Brausekopf.
Ein Wasserauslauf dieser Art ist in der DE 35 06 078 A1
angegeben. Der Brausekopf ist hierbei unmittelbar an dem
Handgriff angebracht, der Wasserauslauf ist auf die Verwendung
als Brause beschränkt.
Die DE 33 27 786 A1 zeigt das Anbringen eines kugelförmigen
Brausekopfes am vorderen Ende eines starren Wandarmes. Dieser
Wasserauslauf ist nicht als Griffteil am Ende eines Schlauches
ausgebildet und ebenfalls lediglich als Brause ausgelegt.
Der ebenfalls nur als Brause verwendbare Wasserauslauf gemäß
der DE 32 05 539 A1 zeigt einen Brausekopf, der an einem
Kupplungsstück angebracht ist, wobei ebenfalls nur eine
Verwendung als Brause möglich ist.
In der CH-PS 5 19 132 ist ein an einem Waschtisch fest montierter
Wasserausfluß beschrieben, der einen schwenkbaren Mischeinsatz
aufweist. Ein an einem Ende eines Schlauches angebrachtes
Griffteil mit Brausekopf zeigt diese Druckschrift nicht.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Wasserauslauf
gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruches 1 derart
weiterzubilden, daß er nicht nur betriebssicher arbeitet,
sondern bei einfachem Aufbau als Handbrause oder als
Handwasserhahn ausgebildet werden kann.
Diese Aufgabe wird nach der Erfindung dadurch gelöst, daß das
Griffteil an dem dem Wasserzulauf abgewandten Ende in eine
Kernaufnahme ausläuft, in die ein Kern form- und kraftschlüssig
eingesetzt ist, daß der in das Griffteil ragende Kern mit dem
Schlauch verbunden ist, daß der Kern dem Griffteil abgekehrt
eine Kopfaufnahme aufweist, in die der Brausekopf oder ein
handelsüblicher Einhebelmischkopf eingesetzt ist, daß im Kern
die Anschlüsse vom Schlauch zu dem Einhebelmischkopf oder
Brausekopf geführt sind und daß in dem von der Kernaufnahme
des Griffteils nicht abgedeckten Bereich
des Kerns die Wasserauslauföffnung(en) und die Schaltteile
angeordnet, mit den Stellgliedern des Einhebelmischkopfes oder
dem Brausekopf verbunden und verstellbar geführt sind.
Der Aufbau umfaßt neben dem Griffteil nur den Kern und einen
handelsüblichen Kopf, der als Einhebelmischkopf oder als
Brausekopf ausgebildet sein kann. Die Montage des Wasserauslaufes
ist sehr einfach, da die Teile nur zusammengesetzt und der
Schlauch am Kern angeschlossen werden muß. Darüberhinaus läßt
sich der Wasserauslauf ästhetisch ansprechend gestalten.
Nach einer Ausgestaltung ist vorgesehen, daß der Kern im
wesentlichen Kugelform besitzt und mit einem Anschlußstutzen
in das Griffteil ragt, der mit einem Außengewinde versehen
ist, auf das eine den Schraubverschluß des Schlauches festlegende
Überwurfmutter aufschraubbar ist.
Ist vorgesehen, daß der Schlauch einen Innenschlauch aufweist,
der mit dem einen Brausekopf aufnehmenden Kern verbunden ist,
dann wird der Innenschlauch direkt in eine Mischkammer des
Kerns einmünden.
Ist dagegen vorgesehen, daß der Schlauch zwei Innenschläuche
aufweist, die mit dem einen Einhebelmischkopf aufnehmenden
Kern verbunden sind, dann sind die beiden Innenschläuche mit
dem Warm- und Kaltwassereingang des Einhebelmischkopfes zu
verbinden.
Die Herstellung des Kerns läßt sich dadurch erleichtern, daß
der Kern in zwei Halbkerne unterteilt ist, deren Teilungsebene
den Anschlußstutzen und die Kopfaufnahme in zwei symmetrische
Hälften teilt, und daß die Überwurfmutter die mittels eines
Dichtungselementes gegeneinander abgedichteten Halbkerne
miteinander verbindet.
Bei der Ausbildung des Wasserauslaufes als Handbrause ist
vorgesehen, daß der Kern eine Mischkammer bildet, in die der
einzige Innenschlauch des Schlauches einmündet, daß die
Kopfaufnahme den Brausekopf aufnimmt, daß die Mischkammer mit
einer Trennscheibe abgeschlossen ist, die eine exzentrisch
angeordnete Einlaßöffnung aufweist, und daß der Brausekopf
mit drei Eingängen und drei Düsenausgängen versehen und so
in der Kopfaufnahme verdrehbar ist, daß die Eingänge und die
Düsenausgänge des Brausekopfes wahlweise mit der Einlaßöffnung
der Trennscheibe in Verbindung bringbar sind. Der Einsatz des
handelsüblichen Brausekopfes in den Kern wird dadurch gelöst,
daß der Kern eine runde Öffnung aufweist, in der ein mit dem
Brausekopf verbindbares Ringteil als Schaltteil drehbar gelagert
ist und daß die Öffnung des Ringteils mit einem Sieb oder einer
Lochscheibe verschlossen ist, wobei zudem vorgesehen ist, daß
der Brausekopf zur Trennscheibe hin mittels eines Dichtungsringes
abgedichtet ist.
Bei der Ausbildung des Wasserauslaufes als Handwasserhahn ist
dagegen vorgesehen, daß der Kern eine topfartige Kopfaufnahme
aufweist, in die der Einhebelmischkopf eingesetzt ist, der
über eine Zulaufkartusche mit den beiden Innenschläuchen des
Schlauches verbunden ist, daß der Einhebelmischkopf einen
Kipphebel und eine unverdrehbar mit dem Kipphebel gekoppelte
Drehscheibe als Betätigungselemente aufweist, daß der Kipphebel
mit einem ersten Schaltteil verbunden ist, bei dessen Verdrehung
die Drehscheibe verdreht und das Mischungsverhältnis geändert
wird und daß eine Auslaßöffnung des Kerns mittels eines zweiten
Schaltteils abgedeckt ist, das bei einer Verstellung die
Auslaßöffnung mehr und mehr freigibt und über das erste
Schaltteil den Kipphebel zur Veränderung der Wassermenge
verstellt.
Die Bedienung des Handwasserhahnes wird so gelöst, daß die
Schaltteile als Ausschnitte einer Hohlkugel ausgebildet sind,
wobei das erste Schaltteil mit einer Hebelaufnahme unverdrehbar
auf den Kipphebel aufgesteckt ist und das zweite Schaltteil
mit Wangen den Kern außerhalb der Kernaufnahme umgreift und
schwenkbar auf diesem gelagert ist.
Die form- und kraftschlüssige Festlegung des Kerns in der
Kernaufnahme des Griffteiles wird dadurch auf einfache Weise
erreicht, daß die Kernaufnahme mittels zweier am Griffteil
angeformter Aufnahmewangen gebildet ist, die den Kern zweiseitig
umschließen und rastend festhalten.
Für die Wahl der Materialien ist vorgesehen, daß das Griffteil
aus Kunststoff besteht und sich zum freien, der Kopfaufnahme
abgekehrten Ende hin konisch verjüngt, und daß der Kern als
Metall-Gußteil ausgebildet ist.
Die Handhabung des Wasserauslaufes wird dadurch erleichtert,
daß die Aufnahmewangen seitlich am Griffteil abstehen und mit
diesem einen stumpfen Winkel bilden.
Die Erfindung wird anhand von in den Zeichnungen dargestellten
Ausführungsbeispielen näher erläutert. Es zeigt
Fig. 1 in Explosionsdarstellung die Bauteile für einen
als Handbrause oder Handwasserhahn ausgebildeten
Wasserauslauf,
Fig. 2 einen Längsschnitt durch die Handbrause,
Fig. 3 einen Längsschnitt durch den Handwasserhahn,
Fig. 4 die Handbrause in Seitenansicht und
Fig. 5 den Handwasserhahn in Seitenansicht.
Die Explosionsdarstellung nach Fig. 1 zeigt im oberen Teil
das Griffteil 10, das an dem zugekehrten Ende mit den beiden
Aufnahmewangen 36 die Kernaufnahme 37 bildet. Das hülsenförmige
Griffteil 10 erweitert sich konisch zur Kernaufnahme 37 hin
und nimmt den Schlauch 22 auf, der nach Art eines
Brauseschlauches mit Metallaußenschlauch und Innenschlauch
23 ausgebildet ist. Dabei kann der Schlauch 22 einen einzigen
Innenschlauch 23 aufnehmen, wenn der Wasserauslauf als Handbrause
ausgelegt werden soll. Bei einem Handwasserhahn nimmt der
Schlauch 22 dagegen zwei Innenschläuche 23 zum getrennten
Zuführen von Kalt- und Warmwasser auf.
Die Aufnahmewangen 36 tragen auf den Innenseiten die Abflachungen
19.1, die auf die Abflachungen 19.2 auf den Außenseiten des
Kernes 12 oder 13 abgestimmt sind, der in die Kernaufnahme
37 form- und kraftschlüssig eingesetzt wird. Der Kern 12 oder
13 besteht aus zwei symmetrischen Hälften, die mittels des
Dichtungselementes 33 gegeneinander abgedichtet sind. Der Kern
12 oder 13 hat im wesentlichen eine Kugelform, an der der in
das Griffteil 10 eingeführte Anschlußstutzen 42 angeformt ist,
wie die Schnitte nach Fig. 2 und 3 erkennen lassen. Das Ende
des Anschlußstuzens 42 trägt ein Außengewinde, auf das die
Überwurfmutter 21 aufgeschraubt wird. Dabei werden die beiden
Hälften des Kernes 12 oder 13 zusammegehalten und gleichzeitig
wird der Schraubverschluß 24, der am Ende des Schlauches 22
angeschlossen ist, mit dem Anschlußstutzen 42 des Kerns 12
oder 13 verbunden. Der Anschlußstutzen 42 kann im Paß- und/oder
Preßsitz in dem Griffteil 10 gehalten sein.
Bei der Handbrause nach Fig. 2 mündet der einzige Innenschlauch
23 über den Anschlußstutzen 42 in die Mischkammer 31 des Kerns
12, die direkt in die Kopfaufnahme 38 übergeht. Die Kopfaufnahme
38 ist in dem nicht von der Kernaufnahme 37 abgedeckten Bereich
des Kerns 12 zugänglich und nimmt einen handelsüblichen
Brausekopf 17 auf, der z.B. als Dreistufen-Brausekopf ausgebildet
sein kann. Der Kern 12 läuft in die Öffnung 19.3 aus, die das
ringförmige Schaltteil 16 mit der Lochscheibe 44 drehbar
aufnimmt. Der Brausekopf 17 wird in die Kopfaufnahme 38
eingesetzt und ist mittels des Dichtungsringes 30 zum Schaltteil
16 hin abgedichtet. Der Brausekopf 17 stützt sich an der
Trennscheibe 29 ab, die die Kopfaufnahme 38 zur Mischkammer
31 hin abschließt. Die Trennscheibe 29 trägt exzentrisch die
Einlaßöffnung 43, die wahlweise mit einem von drei Eingängen
32 des Brausekopfes 17 in Verbindung gebracht werden kann.
Der aus Warm- und Kaltwasser gemischte Strahl kann daher
wahlweise über eine der Düsen 17.1, 17.2 oder 17.3 abgegeben
werden. Die Düse 17.1 kann so ausgelegt sein, daß ein voller
Strahl weiches Wasser abgegeben wird. Bei der Düse 17.2 wird
ein normaler Streustrahl für das normale Brausen erzeugt und
über die Düse 17.3 wird ein Massagestrahl über wenige große
Löcher abgegeben. Die Einstellung erfolgt durch Verdrehen des
Schaltteils 16, das mit dem Brausekopf 17 verbunden ist und
diesen in der Kopfaufnahme 38 mitverdreht, um einen anderen
Eingang 32 mit der Einlaßöffnung 43 der Trennscheibe 29 fluchten
zu lassen. Die Trennscheibe 29 und das Schaltteil 16 sind über
Rastverbindungen in der Kopfaufnahme 38 des Kerns 12 gehalten,
wobei der Brausekopf 17 zwischen der Trennscheibe 29 und dem
Schaltteil 16 gehalten und mit dem Schaltteil 16 drehfest
verbunden ist. Das Schaltteil 16 kann zur Verbesserung der
Bedienung mit Griffmulden 18 versehen sein. Die Handbrause
ist in Fig. 4 in Seitenansicht dargestellt. Diese Ansicht zeigt,
daß die Aufnahmewangen 36 seitlich den Kern 12 umgreifen und
in einem stumpfen Winkel zum Griffteil 10 stehen. Die Phase
11 zieht sich an den Kanten der Aufnahmewangen 36 entlang.
Soll der Wasserauslauf als Handwasserhahn ausgebildet werden,
dann wird in das identisch ausgebildete Griffteil 10 mit der
Kernaufnahme 37 der anders ausgebildete Kern 13 eingesetzt.
Die Kopfaufnahme 38 ist topfartig ausgebildet und nimmt den
zylinderförmigen handelsüblichen Einhebelmischkopf 25 auf,
der den Kipphebel 39 und die Drehscheibe 41 aufweist. Der Kern
13 ist mit der Auslauföffnung 26 und den Zulaufkartuschen 27
für den Kalt- und Warmwasseranschluß versehen, die wie die
entsprechenden Eingänge und der Ausgang am Boden des
Einhebelmischkopfes 25 angeordnet sind. Wie der Schnitt nach
Fig. 3 zeigt, sind die beiden Innenschläuche 23 des Schlauches
22 mittels Quetschanschlußstücken 28 mit den Zulaufkartuschen
27 verbunden. Der Einhebelmischkopf 25 wird in der Kopfaufnahme
38 verschraubt, wie die Gewindebohrungen 34 erkennen lassen.
Der Kern 13 hat wieder im wesentlichen Kugelform. Die
Auslaßöffnung 26 ist mittels des Schaltteils 14 abgedeckt, das
mit zwei Wangen 45 den Kern 13 umgreift und schwenkbar an diesem
gelagert ist. Wird das Schaltteil in Fig. 5 nach oben
verschwenkt, dann wird nicht nur die Auslaßöffnung 26 mehr
und mehr freigegeben, es wird auch das Schaltteil 15
mitverstellt. Das Schaltteil 15 nimmt in der Hebelaufnahme
40 den Kipphebel 39 des Einhebelmischkopfes 25 auf. Bei der
Verstellung des Schaltteiles 14 wird daher über das mitverstellte
Schaltteil 15 der Kipphebel 39 betätigt und der Wasserauslauf
mehr und mehr geöffnet. Der Kipphebel 39 ist in der Drehscheibe
41 unverdrehbar gehalten, so daß bei einer Verdrehung des
Schaltteils 15 über den Kipphebel 39 auch die Drehscheibe 41
mitverstellt und das Mischungsverhältnis von Kalt- und Warmwasser
geändert wird. Das Schaltteil 15 kann zur Erleichterung der
Bedienung mit Griffmulden 18 versehen sein. Die Schwenklagerung
des Schaltteils 14 kann im Bereich der Abflachungen 19.2 des
Kerns 13 erfolgen, wobei eine einfache Verastung im Bereich
der Schwenkachse gewählt werden kann.
Wie die Seitenansicht nach Fig. 5 zeigt, hat auch der
Handwasserhahn eine ähnliche Gesamtform wie die Handbrause
nach Fig. 4. In jeder Ausgestaltung des Wasserauslaufes sind
die Schaltteile in die Kugelform des Kerns integriert, was
zu einer optisch ansprechenden Ausführung führt.
Claims (13)
1. Wasserauslauf am Ende eines Schlauches mit einem hülsenförmigen
Griffteil, in dem eine Schalteinrichtung untergebracht ist,
die mittels Schaltteilen zur Veränderung der Wassermenge
und/oder des Mischungsverhältnisses von Warm- und Kaltwasser
betätigbar ist, und mit einem Brausekopf,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Griffteil (10) an dem dem Wasserzulauf abgewandten Ende in eine Kernaufnahme (37) ausläuft, in die ein Kern (12 oder 13) form- und kraftschlüssig eingesetzt ist,
daß der in das Griffteil (10) ragende Kern (12 oder 13) mit dem Schlauch (22) verbunden ist,
daß der Kern (12 oder 13) dem Griffteil (10) abgekehrt eine Kopfaufnahme (38) aufweist, in die der Brausekopf (17) oder ein handelsüblicher Einhebelmischkopf (25) eingesetzt ist,
daß im Kern (12 oder 13) die Anschlüsse vom Schlauch (22) zu dem Einhebelmischkopf (25) oder Brausekopf (17) geführt sind, und
daß in dem von der Kernaufnahme (37) des Griffteils (10) nicht abgedeckten Bereich des Kerns (12 oder 13) die Wasserauslauföffnung(en) und die Schaltteile (14, 15 oder 16) angeordnet, mit Stellgliedern (39, 41) des Einhebelmischkopfes (25) oder dem Brausekopf (17) verbunden und verstellbar geführt sind.
daß das Griffteil (10) an dem dem Wasserzulauf abgewandten Ende in eine Kernaufnahme (37) ausläuft, in die ein Kern (12 oder 13) form- und kraftschlüssig eingesetzt ist,
daß der in das Griffteil (10) ragende Kern (12 oder 13) mit dem Schlauch (22) verbunden ist,
daß der Kern (12 oder 13) dem Griffteil (10) abgekehrt eine Kopfaufnahme (38) aufweist, in die der Brausekopf (17) oder ein handelsüblicher Einhebelmischkopf (25) eingesetzt ist,
daß im Kern (12 oder 13) die Anschlüsse vom Schlauch (22) zu dem Einhebelmischkopf (25) oder Brausekopf (17) geführt sind, und
daß in dem von der Kernaufnahme (37) des Griffteils (10) nicht abgedeckten Bereich des Kerns (12 oder 13) die Wasserauslauföffnung(en) und die Schaltteile (14, 15 oder 16) angeordnet, mit Stellgliedern (39, 41) des Einhebelmischkopfes (25) oder dem Brausekopf (17) verbunden und verstellbar geführt sind.
2. Wasserauslauf nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Kern (12 oder 13) im wesentlichen Kugelform besitzt
und mit einem Anschlußstutzen (42) in das Griffteil (10)
ragt, der mit einem Außengewinde versehen ist, auf das
eine den Schraubverschluß (24) des Schlauches (22)
festlegende Überwurfmutter (21) aufschraubbar ist.
3. Wasserauslauf nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Schlauch (22) einen Innenschlauch (23) aufweist,
der mit dem einen Brausekopf (17) aufnehmenden Kern (12)
verbunden ist.
4. Wasserauslauf nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Schlauch (22) zwei Innenschläuche (23) aufweist,
die mit dem einen Einhebelmischkopf (25) aufnehmenden
Kern (13) verbunden sind.
5. Wasserauslauf nach einem der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Kern (12 oder 13) in zwei Halbkerne unterteilt
ist, deren Teilungsebene den Anschlußstutzen (42) und
die Kopfaufnahme (38) in zwei symmetrische Hälften teilt,
und
daß die Überwurfmutter (21) die mittels eines
Dichtungselementes (33) gegeneinander abgedichteten
Halbkerne miteinander verbindet.
6. Wasserauslauf nach einem der Ansprüche 1 bis 5,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Kern (12) eine Mischkammer (31) bildet, in die der einzige Innenschlauch (23) des Schlauches (22) einmündet,
daß die Kopfaufnahme (38) den Brausekopf (17) aufnimmt,
daß die Mischkammer (31) mit einer Trennscheibe (29) abgeschlossen ist, die eine exzentrisch angeordnete Einlaßöffnung (43) aufweist, und
daß der Brausekopf (17) mit drei Eingängen (32) und drei Düsenausgängen (17.1, 17.2, 17.3) versehen und so in der Kopfaufnahme (38) verdrehbar ist,
daß die Eingänge und die Düsenausgänge des Brausekopfes (17) wahlweise mit der Einlaßöffnung (43) der Trennscheibe (29) in Verbindung bringbar sind.
daß der Kern (12) eine Mischkammer (31) bildet, in die der einzige Innenschlauch (23) des Schlauches (22) einmündet,
daß die Kopfaufnahme (38) den Brausekopf (17) aufnimmt,
daß die Mischkammer (31) mit einer Trennscheibe (29) abgeschlossen ist, die eine exzentrisch angeordnete Einlaßöffnung (43) aufweist, und
daß der Brausekopf (17) mit drei Eingängen (32) und drei Düsenausgängen (17.1, 17.2, 17.3) versehen und so in der Kopfaufnahme (38) verdrehbar ist,
daß die Eingänge und die Düsenausgänge des Brausekopfes (17) wahlweise mit der Einlaßöffnung (43) der Trennscheibe (29) in Verbindung bringbar sind.
7. Wasserauslauf nach Anspruch 6,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Kern (12) eine runde Öffnung (19.3) aufweist, in der ein mit dem Brausekopf (17) verbindbares Ringteil als Schaltteil (16) drehbar gelagert ist und
daß die Öffnung des Ringteiles mit einem Sieb oder einer Loschscheibe (44) verschlossen ist.
daß der Kern (12) eine runde Öffnung (19.3) aufweist, in der ein mit dem Brausekopf (17) verbindbares Ringteil als Schaltteil (16) drehbar gelagert ist und
daß die Öffnung des Ringteiles mit einem Sieb oder einer Loschscheibe (44) verschlossen ist.
8. Wasserauslauf nach Anspruch 6 oder 7,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Brausekopf (17) zur Trennscheibe (29) hin mittels
eines Dichtungsringes abgedichtet ist.
9. Wasserauslauf nach einem der Ansprüche 1 bis 5,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Kern (13) eine topfartige Kopfaufnahme (38) aufweist, in die der Einhebelmischkopf (25) eingesetzt ist, der über eine Zulaufkartusche (27) mit den beiden Innenschläuchen (23) des Schlauches (22) verbunden ist,
daß der Einhebelmischkopf (25) einen Kipphebel (39) und eine unverdrehbar mit dem Kipphebel (39) gekoppelte Drehscheibe (41) als Betätigungselemente aufweist,
daß der Kipphebel (39) mit einem ersten Schaltteil (15) verbunden ist, bei dessen Verdrehung die Drehscheibe (41) verdreht und das Mischungsverhältnis geändert wird und daß eine Auslaßöffnung (26) des Kerns (12) mittels eines zweiten Schaltteils (14) abgedeckt ist, das bei einer Verstellung die Auslaßöffnung (26) mehr und mehr freigibt und über das erste Schaltteil (14) den Kipphebel (39) zur Veränderung der Wassermenge verstellt.
daß der Kern (13) eine topfartige Kopfaufnahme (38) aufweist, in die der Einhebelmischkopf (25) eingesetzt ist, der über eine Zulaufkartusche (27) mit den beiden Innenschläuchen (23) des Schlauches (22) verbunden ist,
daß der Einhebelmischkopf (25) einen Kipphebel (39) und eine unverdrehbar mit dem Kipphebel (39) gekoppelte Drehscheibe (41) als Betätigungselemente aufweist,
daß der Kipphebel (39) mit einem ersten Schaltteil (15) verbunden ist, bei dessen Verdrehung die Drehscheibe (41) verdreht und das Mischungsverhältnis geändert wird und daß eine Auslaßöffnung (26) des Kerns (12) mittels eines zweiten Schaltteils (14) abgedeckt ist, das bei einer Verstellung die Auslaßöffnung (26) mehr und mehr freigibt und über das erste Schaltteil (14) den Kipphebel (39) zur Veränderung der Wassermenge verstellt.
10. Wasserauslauf nach Anspruch 9,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Schaltteile (14, 16) als Ausschnitte einer Hohlkugel
ausgebildet sind, wobei das erste Schaltteil (15) mit
einer Hebelaufnahme (40) unverdrehbar auf den Kipphebel
(39) aufgesteckt ist und das zweite Schaltteil (14) mit
Wangen (45) den Kern (13) außerhalb der Kernaufnahme (37)
umgreift und schwenkbar auf diesem gelagert ist.
11. Wasserauslauf nach einem der Ansprüche 1 bis 10,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Kernaufnahme (37) mittels zweier am Griffteil
(10) angeformter Aufnahmewangen (36) gebildet ist, die
den Kern (12 oder 13) zweiseitig umschließen und rastend
festhalten.
12. Wasserauslauf nach einem der Ansprüche 1 bis 11,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Griffteil (10) aus Kunststoff besteht und sich
zum freien, der Kernaufnahme (37) abgekehrten Ende hin
konisch verjüngt, und
daß der Kern (12 oder 13) als Metall-Gußteil ausgebildet
ist.
13. Wasserauslauf nach einem der Ansprüche 1 bis 12,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Aufnahmewangen (36) seitlich am Griffteil (10)
abstehen und mit diesem einen stumpfen Winkel bilden.
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-
1990
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Also Published As
| Publication number | Publication date |
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