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DE4005158A1 - Gleitschutz fuer fahrzeugraeder - Google Patents

Gleitschutz fuer fahrzeugraeder

Info

Publication number
DE4005158A1
DE4005158A1 DE19904005158 DE4005158A DE4005158A1 DE 4005158 A1 DE4005158 A1 DE 4005158A1 DE 19904005158 DE19904005158 DE 19904005158 DE 4005158 A DE4005158 A DE 4005158A DE 4005158 A1 DE4005158 A1 DE 4005158A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
arms
skid device
elements
articulated
skid
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Ceased
Application number
DE19904005158
Other languages
English (en)
Inventor
Heiko Ippen
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Confon AG
Original Assignee
Confon AG
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Confon AG filed Critical Confon AG
Priority to DE19904005158 priority Critical patent/DE4005158A1/de
Publication of DE4005158A1 publication Critical patent/DE4005158A1/de
Ceased legal-status Critical Current

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Classifications

    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60CVEHICLE TYRES; TYRE INFLATION; TYRE CHANGING; CONNECTING VALVES TO INFLATABLE ELASTIC BODIES IN GENERAL; DEVICES OR ARRANGEMENTS RELATED TO TYRES
    • B60C27/00Non-skid devices temporarily attachable to resilient tyres or resiliently-tyred wheels
    • B60C27/06Non-skid devices temporarily attachable to resilient tyres or resiliently-tyred wheels extending over the complete circumference of the tread, e.g. made of chains or cables
    • B60C27/14Non-skid devices temporarily attachable to resilient tyres or resiliently-tyred wheels extending over the complete circumference of the tread, e.g. made of chains or cables automatically attachable

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Tires In General (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft einen Gleitschutz für Fahrzeugräder mit einer an einer Seite der Radfelge oder der Radscheibe koaxial befestigten Haltevorrichtung, die durch über die Radlauffläche greifende quer zur Laufrichtung liegende Arme ein auf der Radlauffläche aufliegendes Gleitschutzmittel hält.
Gegen Schnee und Eis sind die unterschiedlichsten Gleitschutzvorrichtungen bekannt. Neben üblichen auf den Radlaufflächen befestigten Ketten sind Vorrichtungen bekannt, die seitlich am Rad an der Felge befestigt werden und mit Armen über die Radlauffläche greifen. Zwischen diesen Armen sind Ketten befestigt, die bei bestimmten Ausführungen zwischen sich Kunststoffplatten halten, die auch als Gleitschutz dienen.
Aufgabe der Erfindung ist es, einen Gleitschutz der eingangs genannten Art so zu verbessern, daß er bei einfacher Konstruktion vollständig aus Kunststoff besteht und bei hoher Flexibilität einfach zu montieren ist.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß das Gleitschutzmittel aus mehreren flächigen, einstückigen Kunststoffelementen zusammengesetzt ist, die an den Armen und/oder an benachbarten Kunststoffelementen ohne Ketten oder Gurte gelenkig befestigt sind.
Eine solche Konstruktion kommt ganz ohne Ketten aus, so daß ein besonders leiser und ruhiger Lauf bei dennoch hoher Griffähigkeit erzielt wird. Die Abriebfestigkeit und damit Haltbarkeit ist hierbei besonders groß.
Besonders vorteilhaft ist es, wenn zwischen zwei Armen nur ein Element befestigt ist, das den Zwischenraum zwischen zwei Armen ausfüllt, da dann die Anzahl der den Gleitschutz bildenden und auf der Lauffläche aufliegenden Teile sehr gering ist und eine hohe Laufruhe bei optimaler Anpassung an die Lauffläche erreicht wird. Eine hohe Griffigkeit wird dann erreicht, wenn die Elemente mehrere Öffnungen und/oder Durchbrüche aufweisen.
Auch ist es besonders vorteilhaft, wenn die Elemente einander schneidende in der Fläche liegende Profile oder Strebenabschnitte bilden, die schräg zur Laufrichtung liegen. Hierbei können die Profile oder Strebenabschnitte X-förmig angeordnet sein. Auch ist von Vorteil, wenn die Profile oder Strebenabschnitte kreisförmige Verdickungen in Abständen bilden, die Spikes tragen. Die Griffigkeit wird besonders erhöht, wenn die Profile oder Strebenabschnitte an der Oberseite vorstehende Längs- und/oder Querrippen aufweisen.
Ein sicherer Halt bei einfacher Befestigung und hoher Beweglichkeit wird dann erreicht, wenn die Arme an einem seitlichen Stützring gelenkig befestigt sind. Hierbei kann das Gelenk eine Klapp-Schiebeführung aufweisen.
Eine leichte Auswechselbarkeit wird dann erreicht, wenn die Arme einfach und leicht in den Stützring einsteckbar sind.
Ferner wird vorgeschlagen, daß der Stützring radial in alle Richtungen und um seine Achse beweglich ist, so daß der Stützring zusammen mit den Gleitschutzteilen sich gegenüber dem Rad verdrehen kann. Eine hohe Griffigkeit, insbesondere bei Eis ist dann gewährleistet, wenn die Arme Rippen und/oder Spikes tragen.
Ein sicherer Halt bei geringem Verschleiß ist dann gewährleistet, wenn die Elemente an den Armen angelenkt sind. Vorzugsweise wird vorgeschlagen, daß die Elemente durch Zwischengelenkteile, insbesondere Doppelhaken an den Armen befestigt sind, wobei die Zwischengelenkteile mit ihrem einen Ende am Element und mit ihrem anderen Ende am Arm angelenkt sind und ein begrenztes Verschwenken des Elements parallel zur Lauffläche zulassen. Hierdurch kann das Element so weit seitlich zum Rad verschwenkt werden, daß während der Montage das Element noch neben dem Rad, d. h. neben der Auflagefläche des Rades zu liegen kommt und sich dann beim Anfahren des Kraftfahrzeuges unter das Rad bewegt. Hierbei wird vorgeschlagen, daß das Element mit zwei Zwischengelenkteilen an den Armen (5) im Abstand befestigt ist.
Auch wird hierbei vorgeschlagen, daß die Arme bzw. Vorsprünge derselben Bohrungen zum Einhaken der Zwischengelenkteile aufweisen. In die Arme können alternativ Flacheisen eingelassen sein, die ebenfalls diese Bohrungen zum Einhaken der Zwischengelenkteile aufweisen. Eine einfache Montage ist dann gewährleistet, wenn die Arme und/oder Flacheisensätze seitliche Ausnehmungen für ein Einführen der Zwischengelenkteile in einer Stellung besitzen, die etwa quer zur Fahrtrichtung ist.
Besonders vorteilhaft ist es, wenn ein Element in einem gegenüber Armen mittleren Bereich eine geringere Breite aufweist, als in den restlichen Bereichen. Hierdurch wird erleichtert, daß das Kunststoffelement während der Montage nahe der Radauflagefläche zu liegen kommt, um dann während der Anfahrt sich auf die Lauffläche des Reifens zu bewegen.
Die Haftung der Kunststoffelemente am Reifen wird erhöht, wenn die Kunststoffelemente an ihrer dem Reifen zugewandten Unterseite Kunststoffnoppen und/oder vorstehende Metallteile aufweisen.
Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in den Zeichnungen dargestellt und werden im folgenden näher beschrieben. Es zeigen
Fig. 1 den Gleitschutz im oberen Bereich mit teilweise geschnittener seitlicher Haltevorrichtung,
Fig. 2 einen Teilbereich eines Kunststoffelements, das mit einem Ende an einem Arm befestigt ist,
Fig. 3 ein Kunststoffelement in einer zu Fig. 1 und 2 alternativen Ausführungsform,
Fig. 4 drei Schnitte nach den Schnittlinien A-A, B-B und C-C in Fig. 3,
Fig. 5 eine Seitenansicht des Gleitschutzes in einem Ausschnitt,
Fig. 6 einen Doppelhaken und
Fig. 7 ein Flacheisen wie es im Arm angeordnet ist, zum Befestigen zweier Doppelhaken.
An der Außenseite einer Radfelge eines Kraftfahrzeuges ist ein erstes Ringelement 1 an Radschrauben bzw. Radmuttern befestigt. Am Ringteil 1 ist außen ein zweites Ringteil 2 befestigt und zwischen den Teilen 1, 2 ist ein Stützring 3 gelagert, der sich gegenüber den Teilen 1, 2 drehen als auch begrenzt radial in alle Richtungen bewegen läßt. Wie in Fig. 5 ersichtlich, weist der Stützring eine praktisch quadratische Form auf, an deren vier Ecken sich Gelenke 4 befinden. Die Gelenke 4 schaffen eine Verbindung zwischen dem Stützring 3 und einem Schwenkarm 5. Der Schwenkarm 5 ist im Gelenk 4 des Stützringes 3 nicht nur radial verschiebbar, sondern auch schwenkbar. Damit bildet das Gelenk 4 eine Klapp-Schiebeführung für das hakenförmige Gelenkteil 5a. Das hakenförmige Gelenkteil 5a ist in einer rechteckförmigen Öffnung 6 verschieblich gehalten, wobei im oberen Bereich ein Querbolzen eine Begrenzung bildet. Die Gleitführung des Gelenkes 4 ist hierbei zu ausgebildet, daß der Arm 5 im weiter nach innen eingeschobenen Zustand, wie in Fig. 1 dargestellt, nur um einen geringen Schwenk­ bereich verdrehbar ist und im weiter ausgezogenen Zustand, d. h., wenn der Haken des Gelenkteils 5a den Bolzen 7 umgreift, weit verschwenkbar ist, wie dies in Figur gestrichelt dargestellt ist. Damit kann in der weit aus­ geschobenen Stellung im vom Rad abgenommenen Zustand der Gleitschutz eng zusammengelegt und leicht verstaut bzw. gelagert werden. Das hakenförmige Gelenkteil 5a ist so ausgebildet, daß es um den Querbolzen 7 schwenkbar ist.
Der Arm 5 ist im Bereich der Radschulter um diese gewölbt ausgeführt und ist im Bereich der Lauffläche gerade um dort quer zur Lauffläche auf dieser zu liegen. An der Oberseite weist der Arm 5 mindestens eine Rippe 8 und Spikes 9 auf. Ferner sind im Arm 5 Flacheisen 10 (Fig. 7) eingelassen, die parallel zur Fahrtrichtung liegen und die an beiden Seiten des Armes vorstehen und in diesen vorstehenden Bereichen jeweils eine Öffnung 11 bzw. Bohrung besitzen, in denen Doppelhaken als Zwischengelenkteile 12 befestigt werden. Um ein leichtes Befestigen dieser Zwischengelenkteile 12 zu ermöglichen, weisen die Flacheisen an den Längsseiten Ausnehmungen 13 in Höhe der Öffnungen 11 auf. Ferner besitzt jedes Flacheisen mittig eine größere Öffnung 14, durch die Kunststoffmaterial des Arms 5 hindurchtritt, um das Flacheisen in seiner Stellung zu sichern.
Über die Flacheisen 10 und die Doppelhaken 12 sind flächige, einstückige Kunststoffelemente 15 zwischen den Armen 5 befestigt, die sich von einem Arm 5 zum anderen Arm 5 erstrecken und aus flexiblen Kunststoff, insbesondere Polyurethan bestehen, um sich über einen größeren Bereich, insbesondere etwa ein Viertel der Lauffläche zu wölben. Jedes dieser vier Elemente 15 bildet mehrere einander schneidende, in der Fläche liegende Profile oder Strebenabschnitte 16, die zumindest zum Teil schräg zur Laufrichtung liegen, so daß sie zwischen sich Öffnungen 17 und/oder Durchbrüche bilden. In der Ausführungsform nach Fig. 3 sind diese Profile oder Strebenabschnitte in etwa X-förmig angeordnet. In beiden Ausführungsformen, d. h. nach Fig. 1 bzw. Fig. 2 und nach Fig. 3 können die Elemente in einem etwa mittig zwischen den Armen befindlichen Bereich eine geringere Breite aufweisen, als in den restlichen, insbesondere Endbereichen, so daß dieser engere, schmalere mittlere Bereich bei der Montage des Gleitschutzes nahe der Radauflagefläche auf der Straße zu liegen kommt und damit die Montage erleichtert wird.
Durch den mittleren schmaleren Bereich des Elementes kann sich dieses nach der Montage einfach und schnell unter die Lauffläche sofort nach dem Anfahren bewegen. Dies wird aber noch dadurch erleichtert, daß die Zwischengelenkteile 12 bzw. die Doppelhaken ein Verschwenken der Endbereich der Elemente 15 gegenüber den Armen parallel zur Laufflächenebene zuläßt, d. h. die Elemente können um die Länge der Doppelhaken nach außen bewegt werden und während des Anfahrens schwenken dann die Zwischengelenkteile bzw. Doppelhaken in die in Fig. 2 dargestellte Stellung zurück.
In einer alternativen, in den Zeichnungen nicht dargestellten Ausführung können die Zwischengelenkteile 12 (Doppelhaken) auch direkt am Kunststoff des Arms 5 bzw. an Kunststoffvorsprüngen des Arms angelenkt sein, insbesondere in Bohrungen des Kunststoffs eingreifen.
Die Elemente 15 weisen an ihrer Oberseite Längsrippen 18 zur Erhöhrung der Griffigkeit auf. Die Längsrippen sind durch runde Erhebungen, Verdickungen bzw. Erweiterungen 19 unterbrochen, die sich um Öffnungen 20 erstrecken, in denen Spikes 21 gehalten sind. An ihrer Unterseite besitzen die Elemente 15 Kunststoffnoppen und/oder vorstehende Metallteile zur Erhöhung der Haftung auf der Reifenlauffläche.
In den Endbereichen können die Elemente 15 Verlängerungen 15a aufweisen, in denen in regelmäßigen Abständen Öffnungen 15b sind, in denen die Zwischengelenkteile bzw. Doppelhaken 12 befestigt werden. Diese Verlängerungen 15a erlauben es, daß unterschiedlich große Abstände zwischen den Armen 5 überbrückt werden können und damit der Gleitschutzarm verschieden große Reifen auf einfachste Weise anpaßbar ist.
Die Verlängerungen 15a werden dabei soweit durch Abschneiden gekürzt, daß die Öffnung 15b am weitesten außen ist, die zum Befestigen des Zwischengelenkteils 12 benötigt wird.
Es besteht eine besondere Positionierung der Bohrung im Gleitschutzteil und im Schwenk-Schiebe-Arm. Der Doppelhaken kann nur in einer Position (Einhak-Position) eingehakt werden. Diese Position wird bei der Lagerung, bei der Montage und beim Fahrbetrieb nicht selbsttäig erreicht. Ein ungewolltes Aushaken ist ausgeschlossen.
Zum Einhaken wird der Doppelhaken wie Fig. 1 in Richtung E geschoben, dann in Richtung F und danach in Richtung G geschwenkt. Im eingehakten Zustand kann der Doppelhaken Bewegungen in Richtungen C und D machen wie Fig. 3 zeigt. Im eingehakten Zustand kann der Doppelhaken Bewegungen in Richtungen C und D machen wie Fig. 3 zeigt. Im eingehakten Zustand kann der Doppelhaken wie Fig. 2 zeigt, keine Bewegungen in die Richtungen A und B machen, da starke Bewegungen in diese Richtungen unerwünscht und für die Haltbarkeit schädlich sind. Beim Schwenk-Schiebe-Arm (Fig. 4) ist die gleiche Art der Doppelhaken-Befestigung gegeben. Die Doppelhaken sind beidseitig in Kunststoff eingehängt. Es ist keine zusätzliche Sicherung notwendig.
Es besteht eine starke Innenprofilierung um eine maximale Haftung auf den Reifen zu erzielen. Es ist ein geringes Gewicht gegeben. Es besteht eine Kreisbildung des Systems. Es bricht auch dann nicht zusammen, wenn durch Gewalteinwirkung ein Gleitschutzteil von der Reifenfläche nach außen gedrückt wird. Das Gleitschutzteil wird sofort wieder auf den Reifen zurückbefördert. Es bestehen wenige Einzelteile.

Claims (23)

1. Gleitschutz für Fahrzeugräder mit einer an einer Seite der Radfelge oder der Radscheibe koaxial befestigten Haltevorrichtung (1, 2, 3) die durch über die Radlauffläche greifende quer zur Laufrichtung liegende Arme (5) ein auf der Radlauffläche aufliegendes Gleitschutzmittel (15) hält, dadurch gekennzeichnet, daß das Gleitschutzmittel aus mehreren flächigen, einstückigen Kunststoffelementen (15) zusammengesetzt ist, die an den Armen (5) und/oder an benachbarten Kunststoffelementen (15) ohne Ketten oder Gurte gelenkig befestigt sind.
2. Gleitschutz nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen zwei Armen (5) nur ein Element (15) befestigt ist, das im Bereich der Lauffläche den Zwischenraum zwischen zwei Armen (5) ausfüllt.
3. Gleitschutz nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Elemente (15) mehrere Öffnungen und/oder Durchbrüche (17) aufweisen.
4. Gleitschutz nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Elemente (15) einander schneidende in der Fläche liegende Profile (16) oder Strebenabschnitte bilden, die größtenteils schräg zur Laufrichtung liegen.
5. Gleitschutz nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Profile oder Streben­ abschnitte (16) X-förmig angeordnet sind.
6. Gleitschutz nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Profile oder Strebenabschnitte (16) in Abständen Verdickungen (19) bilden die vorzugsweise kreisförmig sind und Spikes (21) tragen.
7. Gleitschutz nach einem der Ansprüche 4 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Profile oder Strebenabschnitte (16) an der Oberseite vor­ stehende Längs- und/oder Querrippen (18) aufweisen.
8. Gleitschutz nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Arme (5) an einem seitlichen Stützring (3) beweglich, insbesondere gelenkig (4) befestigt sind.
9. Gleitschutz nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß im Bereich des Gelenkes (4) eine Klapp-Schiebeführung angeordnet ist.
10. Gleitschutz nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Arme (5) im Bereich des Stützringes (3) mittels einer Steckverbindung befestigt sind.
11. Gleitschutz nach einem der Ansprüche 8 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß der Arm (5) in einem im Bereich (4) näher zur Radachse eingeschobenen Zustand in einem kleineren Winkel verschwenkbar ist als im weitest herausgeschobenen Zustand.
12. Gleitschutz nach einem der Ansprüche 9 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Schiebeführung des Gelenkes (4) nur eine radiale Schiebebewegung des angelenkten Armgelenkteils (5a) zuläßt.
13. Gleitschutz nach einem der Ansprüche 8 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß der Stützring (3) radial in alle Richtungen und um seine Achse beweglich ist.
14. Gleitschutz nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Arme (5) Rippen (8) und/oder Spikes (9) tragen.
15. Gleitschutz nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Elemente (15) an Vorsprünge der Arme angelenkt sind, die von in den Armen (5) eingelassene Flacheisen (10) gebildet sind.
16. Gleitschutz nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Elemente (15) an den Armen (5) und/oder Vorsprüngen der Arme (5) die aus Kunststoff gefertigt sind, angelenkt sind.
17. Gleitschutz nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Element (15) mit einem oder zwei Zwischengelenkteilen (12), insbesondere Doppelhaken an den Armen (5) im Abstand befestigt sind.
18. Gleitschutz nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß die Zwischengelenkteile (12) mit ihrem einen Ende am Element (15) und mit ihrem anderen Ende am Arm (5) angelenkt sind und ein begrenztes Verschwenken des Elements parallel zur Lauffläche zulassen.
19. Gleitschutz nach Anspruch 17 oder 18, dadurch gekennzeichnet, daß das Element (15) mit zwei Zwischengelenkteilen (12) an den Armen (5) im Abstand befestigt ist.
20. Gleitschutz nach einem der Ansprüche 17 bis 19 dadurch gekennzeichnet, daß die Flacheisen (10) und/oder Arme (5) Bohrungen (11) zum Einhaken der Zwischengelenkteile (12) aufweisen.
21. Gleitschutz nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, daß die Flacheisen (10) und/oder Arme (5) seitlich Ausnehmungen (13) für ein Einführen der Zwischengelenkteile (12) in einer Stellung besitzen, die etwa quer zur Fahrtrichtung ist.
22. Gleitschutz nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß ein Element (15) in einem gegenüber den Armen (5) mittleren Bereich eine geringere Breite aufweist, als in den restlichen Bereichen.
23. Gleitschutz nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Kunststoffelemente (15) an ihrer dem Reifen zugewandten Unterseite Kunststoffnoppen und/oder vorstehende Metallteile aufweisen.
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