DE4005158A1 - Gleitschutz fuer fahrzeugraeder - Google Patents
Gleitschutz fuer fahrzeugraederInfo
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Description
Die Erfindung betrifft einen Gleitschutz für Fahrzeugräder
mit einer an einer Seite der Radfelge oder der Radscheibe
koaxial befestigten Haltevorrichtung, die durch über
die Radlauffläche greifende quer zur Laufrichtung liegende
Arme ein auf der Radlauffläche aufliegendes
Gleitschutzmittel hält.
Gegen Schnee und Eis sind die unterschiedlichsten
Gleitschutzvorrichtungen bekannt. Neben üblichen auf den
Radlaufflächen befestigten Ketten sind Vorrichtungen
bekannt, die seitlich am Rad an der Felge befestigt werden
und mit Armen über die Radlauffläche greifen. Zwischen
diesen Armen sind Ketten befestigt, die bei bestimmten
Ausführungen zwischen sich Kunststoffplatten halten, die
auch als Gleitschutz dienen.
Aufgabe der Erfindung ist es, einen Gleitschutz der
eingangs genannten Art so zu verbessern, daß er bei
einfacher Konstruktion vollständig aus Kunststoff besteht
und bei hoher Flexibilität einfach zu montieren ist.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß das
Gleitschutzmittel aus mehreren flächigen, einstückigen
Kunststoffelementen zusammengesetzt ist, die an den Armen
und/oder an benachbarten Kunststoffelementen ohne
Ketten oder Gurte gelenkig befestigt sind.
Eine solche Konstruktion kommt ganz ohne Ketten aus, so
daß ein besonders leiser und ruhiger Lauf bei dennoch hoher
Griffähigkeit erzielt wird. Die Abriebfestigkeit und damit
Haltbarkeit ist hierbei besonders groß.
Besonders vorteilhaft ist es, wenn zwischen zwei Armen
nur ein Element befestigt ist, das den Zwischenraum
zwischen zwei Armen ausfüllt, da dann die Anzahl der den
Gleitschutz bildenden und auf der Lauffläche aufliegenden
Teile sehr gering ist und eine hohe Laufruhe bei optimaler
Anpassung an die Lauffläche erreicht wird. Eine hohe
Griffigkeit wird dann erreicht, wenn die Elemente
mehrere Öffnungen und/oder Durchbrüche aufweisen.
Auch ist es besonders vorteilhaft, wenn die Elemente
einander schneidende in der Fläche liegende Profile oder
Strebenabschnitte bilden, die schräg zur Laufrichtung
liegen. Hierbei können die Profile oder Strebenabschnitte
X-förmig angeordnet sein. Auch ist von Vorteil, wenn die
Profile oder Strebenabschnitte kreisförmige Verdickungen in
Abständen bilden, die Spikes tragen. Die Griffigkeit wird
besonders erhöht, wenn die Profile oder Strebenabschnitte
an der Oberseite vorstehende Längs- und/oder Querrippen
aufweisen.
Ein sicherer Halt bei einfacher Befestigung und hoher
Beweglichkeit wird dann erreicht, wenn die Arme an einem
seitlichen Stützring gelenkig befestigt sind. Hierbei kann
das Gelenk eine Klapp-Schiebeführung aufweisen.
Eine leichte Auswechselbarkeit wird dann erreicht, wenn die
Arme einfach und leicht in den Stützring einsteckbar sind.
Ferner wird vorgeschlagen, daß der Stützring radial in alle
Richtungen und um seine Achse beweglich ist, so daß der
Stützring zusammen mit den Gleitschutzteilen sich gegenüber
dem Rad verdrehen kann. Eine hohe Griffigkeit, insbesondere
bei Eis ist dann gewährleistet, wenn die Arme Rippen
und/oder Spikes tragen.
Ein sicherer Halt bei geringem Verschleiß ist dann
gewährleistet, wenn die Elemente an den Armen angelenkt
sind. Vorzugsweise wird vorgeschlagen, daß die Elemente
durch Zwischengelenkteile, insbesondere Doppelhaken an den
Armen befestigt sind, wobei die Zwischengelenkteile mit
ihrem einen Ende am Element und mit ihrem anderen Ende am
Arm angelenkt sind und ein begrenztes Verschwenken des
Elements parallel zur Lauffläche zulassen. Hierdurch kann
das Element so weit seitlich zum Rad verschwenkt werden, daß
während der Montage das Element noch neben dem Rad, d. h.
neben der Auflagefläche des Rades zu liegen kommt und sich
dann beim Anfahren des Kraftfahrzeuges unter das Rad bewegt.
Hierbei wird vorgeschlagen, daß das Element mit zwei
Zwischengelenkteilen an den Armen (5) im Abstand befestigt
ist.
Auch wird hierbei vorgeschlagen, daß die Arme bzw.
Vorsprünge derselben Bohrungen zum Einhaken der
Zwischengelenkteile aufweisen. In die Arme können
alternativ Flacheisen eingelassen sein, die ebenfalls diese
Bohrungen zum Einhaken der Zwischengelenkteile aufweisen.
Eine einfache Montage ist dann gewährleistet, wenn die Arme
und/oder Flacheisensätze seitliche Ausnehmungen für ein
Einführen der Zwischengelenkteile in einer Stellung
besitzen, die etwa quer zur Fahrtrichtung ist.
Besonders vorteilhaft ist es, wenn ein Element in einem
gegenüber Armen mittleren Bereich eine geringere Breite
aufweist, als in den restlichen Bereichen. Hierdurch wird
erleichtert, daß das Kunststoffelement während der
Montage nahe der Radauflagefläche zu liegen kommt, um dann
während der Anfahrt sich auf die Lauffläche des Reifens
zu bewegen.
Die Haftung der Kunststoffelemente am Reifen wird erhöht,
wenn die Kunststoffelemente an ihrer dem Reifen zugewandten
Unterseite Kunststoffnoppen und/oder vorstehende Metallteile
aufweisen.
Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in den Zeichnungen
dargestellt und werden im folgenden näher beschrieben. Es
zeigen
Fig. 1 den Gleitschutz im oberen Bereich mit teilweise
geschnittener seitlicher Haltevorrichtung,
Fig. 2 einen Teilbereich eines Kunststoffelements, das
mit einem Ende an einem Arm befestigt ist,
Fig. 3 ein Kunststoffelement in einer zu Fig. 1 und 2
alternativen Ausführungsform,
Fig. 4 drei Schnitte nach den Schnittlinien A-A, B-B und
C-C in Fig. 3,
Fig. 5 eine Seitenansicht des Gleitschutzes in einem
Ausschnitt,
Fig. 6 einen Doppelhaken und
Fig. 7 ein Flacheisen wie es im Arm angeordnet ist,
zum Befestigen zweier Doppelhaken.
An der Außenseite einer Radfelge eines Kraftfahrzeuges ist
ein erstes Ringelement 1 an Radschrauben bzw. Radmuttern
befestigt. Am Ringteil 1 ist außen ein zweites Ringteil
2 befestigt und zwischen den Teilen 1, 2 ist ein Stützring
3 gelagert, der sich gegenüber den Teilen 1, 2 drehen als
auch begrenzt radial in alle Richtungen bewegen läßt. Wie
in Fig. 5 ersichtlich, weist der Stützring eine praktisch
quadratische Form auf, an deren vier Ecken sich Gelenke
4 befinden. Die Gelenke 4 schaffen eine Verbindung zwischen
dem Stützring 3 und einem Schwenkarm 5. Der Schwenkarm 5
ist im Gelenk 4 des Stützringes 3 nicht nur radial
verschiebbar, sondern auch schwenkbar. Damit bildet das
Gelenk 4 eine Klapp-Schiebeführung für das hakenförmige
Gelenkteil 5a. Das hakenförmige Gelenkteil 5a ist in einer
rechteckförmigen Öffnung 6 verschieblich gehalten, wobei
im oberen Bereich ein Querbolzen eine Begrenzung bildet.
Die Gleitführung des Gelenkes 4 ist hierbei zu ausgebildet,
daß der Arm 5 im weiter nach innen eingeschobenen Zustand,
wie in Fig. 1 dargestellt, nur um einen geringen Schwenk
bereich verdrehbar ist und im weiter ausgezogenen Zustand,
d. h., wenn der Haken des Gelenkteils 5a den Bolzen 7
umgreift, weit verschwenkbar ist, wie dies in Figur
gestrichelt dargestellt ist. Damit kann in der weit aus
geschobenen Stellung im vom Rad abgenommenen Zustand der
Gleitschutz eng zusammengelegt und leicht verstaut bzw.
gelagert werden. Das hakenförmige Gelenkteil 5a ist so
ausgebildet, daß es um den Querbolzen 7 schwenkbar ist.
Der Arm 5 ist im Bereich der Radschulter um diese gewölbt
ausgeführt und ist im Bereich der Lauffläche gerade um dort
quer zur Lauffläche auf dieser zu liegen. An der Oberseite
weist der Arm 5 mindestens eine Rippe 8 und Spikes 9 auf.
Ferner sind im Arm 5 Flacheisen 10 (Fig. 7) eingelassen,
die parallel zur Fahrtrichtung liegen und die an beiden
Seiten des Armes vorstehen und in diesen vorstehenden
Bereichen jeweils eine Öffnung 11 bzw. Bohrung besitzen,
in denen Doppelhaken als Zwischengelenkteile 12 befestigt
werden. Um ein leichtes Befestigen dieser
Zwischengelenkteile 12 zu ermöglichen, weisen die
Flacheisen an den Längsseiten Ausnehmungen 13 in Höhe der
Öffnungen 11 auf. Ferner besitzt jedes Flacheisen mittig
eine größere Öffnung 14, durch die Kunststoffmaterial des
Arms 5 hindurchtritt, um das Flacheisen in seiner Stellung
zu sichern.
Über die Flacheisen 10 und die Doppelhaken 12 sind
flächige, einstückige Kunststoffelemente 15 zwischen den
Armen 5 befestigt, die sich von einem Arm 5 zum anderen
Arm 5 erstrecken und aus flexiblen Kunststoff, insbesondere
Polyurethan bestehen, um sich über einen größeren Bereich,
insbesondere etwa ein Viertel der Lauffläche zu wölben.
Jedes dieser vier Elemente 15 bildet mehrere einander
schneidende, in der Fläche liegende Profile oder
Strebenabschnitte 16, die zumindest zum Teil schräg zur
Laufrichtung liegen, so daß sie zwischen sich Öffnungen 17
und/oder Durchbrüche bilden. In der Ausführungsform nach
Fig. 3 sind diese Profile oder Strebenabschnitte in etwa
X-förmig angeordnet. In beiden Ausführungsformen, d. h. nach
Fig. 1 bzw. Fig. 2 und nach Fig. 3 können die Elemente in
einem etwa mittig zwischen den Armen befindlichen Bereich
eine geringere Breite aufweisen, als in den restlichen,
insbesondere Endbereichen, so daß dieser engere, schmalere
mittlere Bereich bei der Montage des Gleitschutzes nahe der
Radauflagefläche auf der Straße zu liegen kommt und damit
die Montage erleichtert wird.
Durch den mittleren schmaleren Bereich des Elementes kann
sich dieses nach der Montage einfach und schnell unter die
Lauffläche sofort nach dem Anfahren bewegen. Dies wird aber
noch dadurch erleichtert, daß die Zwischengelenkteile 12
bzw. die Doppelhaken ein Verschwenken der Endbereich der
Elemente 15 gegenüber den Armen parallel zur
Laufflächenebene zuläßt, d. h. die Elemente können um die
Länge der Doppelhaken nach außen bewegt werden und während
des Anfahrens schwenken dann die Zwischengelenkteile bzw.
Doppelhaken in die in Fig. 2 dargestellte Stellung zurück.
In einer alternativen, in den Zeichnungen nicht
dargestellten Ausführung können die Zwischengelenkteile
12 (Doppelhaken) auch direkt am Kunststoff des Arms 5 bzw.
an Kunststoffvorsprüngen des Arms angelenkt sein,
insbesondere in Bohrungen des Kunststoffs eingreifen.
Die Elemente 15 weisen an ihrer Oberseite Längsrippen 18 zur
Erhöhrung der Griffigkeit auf. Die Längsrippen sind durch
runde Erhebungen, Verdickungen bzw. Erweiterungen 19
unterbrochen, die sich um Öffnungen 20 erstrecken, in denen
Spikes 21 gehalten sind. An ihrer Unterseite besitzen die
Elemente 15 Kunststoffnoppen und/oder vorstehende
Metallteile zur Erhöhung der Haftung auf der
Reifenlauffläche.
In den Endbereichen können die Elemente 15 Verlängerungen
15a aufweisen, in denen in regelmäßigen Abständen Öffnungen
15b sind, in denen die Zwischengelenkteile bzw. Doppelhaken
12 befestigt werden. Diese Verlängerungen 15a erlauben es,
daß unterschiedlich große Abstände zwischen den Armen 5
überbrückt werden können und damit der Gleitschutzarm
verschieden große Reifen auf einfachste Weise anpaßbar ist.
Die Verlängerungen 15a werden dabei soweit durch
Abschneiden gekürzt, daß die Öffnung 15b am weitesten außen
ist, die zum Befestigen des Zwischengelenkteils 12 benötigt
wird.
Es besteht eine besondere Positionierung der Bohrung im
Gleitschutzteil und im Schwenk-Schiebe-Arm. Der Doppelhaken
kann nur in einer Position (Einhak-Position) eingehakt
werden. Diese Position wird bei der Lagerung, bei der
Montage und beim Fahrbetrieb nicht selbsttäig erreicht.
Ein ungewolltes Aushaken ist ausgeschlossen.
Zum Einhaken wird der Doppelhaken wie Fig. 1 in Richtung
E geschoben, dann in Richtung F und danach in Richtung G
geschwenkt. Im eingehakten Zustand kann der Doppelhaken
Bewegungen in Richtungen C und D machen wie Fig. 3 zeigt.
Im eingehakten Zustand kann der Doppelhaken Bewegungen in
Richtungen C und D machen wie Fig. 3 zeigt. Im eingehakten
Zustand kann der Doppelhaken wie Fig. 2 zeigt, keine
Bewegungen in die Richtungen A und B machen, da starke
Bewegungen in diese Richtungen unerwünscht und für die
Haltbarkeit schädlich sind. Beim Schwenk-Schiebe-Arm (Fig.
4) ist die gleiche Art der Doppelhaken-Befestigung gegeben.
Die Doppelhaken sind beidseitig in Kunststoff eingehängt.
Es ist keine zusätzliche Sicherung notwendig.
Es besteht eine starke Innenprofilierung um eine maximale
Haftung auf den Reifen zu erzielen. Es ist ein geringes
Gewicht gegeben. Es besteht eine Kreisbildung des Systems.
Es bricht auch dann nicht zusammen, wenn durch
Gewalteinwirkung ein Gleitschutzteil von der Reifenfläche
nach außen gedrückt wird. Das Gleitschutzteil wird sofort
wieder auf den Reifen zurückbefördert. Es bestehen wenige
Einzelteile.
Claims (23)
1. Gleitschutz für Fahrzeugräder mit einer an einer
Seite der Radfelge oder der Radscheibe koaxial befestigten
Haltevorrichtung (1, 2, 3) die durch über die Radlauffläche
greifende quer zur Laufrichtung liegende Arme (5) ein auf
der Radlauffläche aufliegendes Gleitschutzmittel (15) hält,
dadurch gekennzeichnet, daß das
Gleitschutzmittel aus mehreren flächigen, einstückigen
Kunststoffelementen (15) zusammengesetzt ist, die an den
Armen (5) und/oder an benachbarten Kunststoffelementen (15)
ohne Ketten oder Gurte gelenkig befestigt sind.
2. Gleitschutz nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß zwischen zwei Armen (5)
nur ein Element (15) befestigt ist, das im Bereich der
Lauffläche den Zwischenraum zwischen zwei Armen (5)
ausfüllt.
3. Gleitschutz nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß die Elemente (15) mehrere
Öffnungen und/oder Durchbrüche (17) aufweisen.
4. Gleitschutz nach einem der vorherigen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die
Elemente (15) einander schneidende in der Fläche liegende
Profile (16) oder Strebenabschnitte bilden, die größtenteils
schräg zur Laufrichtung liegen.
5. Gleitschutz nach Anspruch 4, dadurch
gekennzeichnet, daß die Profile oder Streben
abschnitte (16) X-förmig angeordnet sind.
6. Gleitschutz nach Anspruch 4 oder 5, dadurch
gekennzeichnet, daß die Profile oder
Strebenabschnitte (16) in Abständen Verdickungen (19) bilden
die vorzugsweise kreisförmig sind und Spikes (21) tragen.
7. Gleitschutz nach einem der Ansprüche 4 bis 6,
dadurch gekennzeichnet, daß die
Profile oder Strebenabschnitte (16) an der Oberseite vor
stehende Längs- und/oder Querrippen (18) aufweisen.
8. Gleitschutz nach einem der vorherigen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Arme
(5) an einem seitlichen Stützring (3) beweglich,
insbesondere gelenkig (4) befestigt sind.
9. Gleitschutz nach Anspruch 8, dadurch
gekennzeichnet, daß im Bereich des Gelenkes
(4) eine Klapp-Schiebeführung angeordnet ist.
10. Gleitschutz nach Anspruch 8 oder 9, dadurch
gekennzeichnet, daß die Arme (5) im Bereich
des Stützringes (3) mittels einer Steckverbindung befestigt
sind.
11. Gleitschutz nach einem der Ansprüche 8 bis 10,
dadurch gekennzeichnet, daß der Arm
(5) in einem im Bereich (4) näher zur Radachse
eingeschobenen Zustand in einem kleineren Winkel
verschwenkbar ist als im weitest herausgeschobenen Zustand.
12. Gleitschutz nach einem der Ansprüche 9 bis 11,
dadurch gekennzeichnet, daß die
Schiebeführung des Gelenkes (4) nur eine radiale
Schiebebewegung des angelenkten Armgelenkteils (5a) zuläßt.
13. Gleitschutz nach einem der Ansprüche 8 bis 10,
dadurch gekennzeichnet, daß der
Stützring (3) radial in alle Richtungen und um seine Achse
beweglich ist.
14. Gleitschutz nach einem der vorherigen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Arme
(5) Rippen (8) und/oder Spikes (9) tragen.
15. Gleitschutz nach einem der vorherigen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die
Elemente (15) an Vorsprünge der Arme angelenkt sind, die
von in den Armen (5) eingelassene Flacheisen (10)
gebildet sind.
16. Gleitschutz nach einem der vorherigen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die
Elemente (15) an den Armen (5) und/oder Vorsprüngen der
Arme (5) die aus Kunststoff gefertigt sind, angelenkt sind.
17. Gleitschutz nach einem der vorherigen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß das
Element (15) mit einem oder zwei Zwischengelenkteilen (12),
insbesondere Doppelhaken an den Armen (5) im Abstand
befestigt sind.
18. Gleitschutz nach Anspruch 17, dadurch
gekennzeichnet, daß die Zwischengelenkteile
(12) mit ihrem einen Ende am Element (15) und mit ihrem
anderen Ende am Arm (5) angelenkt sind und ein begrenztes
Verschwenken des Elements parallel zur Lauffläche zulassen.
19. Gleitschutz nach Anspruch 17 oder 18, dadurch
gekennzeichnet, daß das Element (15) mit zwei
Zwischengelenkteilen (12) an den Armen (5) im Abstand
befestigt ist.
20. Gleitschutz nach einem der Ansprüche 17 bis 19
dadurch gekennzeichnet, daß die
Flacheisen (10) und/oder Arme (5) Bohrungen (11) zum
Einhaken der Zwischengelenkteile (12) aufweisen.
21. Gleitschutz nach Anspruch 20, dadurch
gekennzeichnet, daß die Flacheisen (10)
und/oder Arme (5) seitlich Ausnehmungen (13) für ein
Einführen der Zwischengelenkteile (12) in einer Stellung
besitzen, die etwa quer zur Fahrtrichtung ist.
22. Gleitschutz nach einem der vorherigen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß ein
Element (15) in einem gegenüber den Armen (5) mittleren
Bereich eine geringere Breite aufweist, als in den
restlichen Bereichen.
23. Gleitschutz nach einem der vorherigen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die
Kunststoffelemente (15) an ihrer dem Reifen zugewandten
Unterseite Kunststoffnoppen und/oder vorstehende Metallteile
aufweisen.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19904005158 DE4005158A1 (de) | 1990-02-17 | 1990-02-17 | Gleitschutz fuer fahrzeugraeder |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19904005158 DE4005158A1 (de) | 1990-02-17 | 1990-02-17 | Gleitschutz fuer fahrzeugraeder |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE4005158A1 true DE4005158A1 (de) | 1991-08-22 |
Family
ID=6400483
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE19904005158 Ceased DE4005158A1 (de) | 1990-02-17 | 1990-02-17 | Gleitschutz fuer fahrzeugraeder |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE4005158A1 (de) |
Cited By (2)
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- 1990-02-17 DE DE19904005158 patent/DE4005158A1/de not_active Ceased
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