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DE4004947A1 - Psychologische diebstahlsicherung speziell fuer fahrraeder und sonstige zweiraeder - Google Patents

Psychologische diebstahlsicherung speziell fuer fahrraeder und sonstige zweiraeder

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Publication number
DE4004947A1
DE4004947A1 DE19904004947 DE4004947A DE4004947A1 DE 4004947 A1 DE4004947 A1 DE 4004947A1 DE 19904004947 DE19904004947 DE 19904004947 DE 4004947 A DE4004947 A DE 4004947A DE 4004947 A1 DE4004947 A1 DE 4004947A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
bicycle
theft device
theft
signal transmitter
motion sensor
Prior art date
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Withdrawn
Application number
DE19904004947
Other languages
English (en)
Inventor
Werner Mueller
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Individual
Original Assignee
Individual
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Filing date
Publication date
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Priority to DE9003625U priority patent/DE9003625U1/de
Publication of DE4004947A1 publication Critical patent/DE4004947A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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Classifications

    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B62LAND VEHICLES FOR TRAVELLING OTHERWISE THAN ON RAILS
    • B62HCYCLE STANDS; SUPPORTS OR HOLDERS FOR PARKING OR STORING CYCLES; APPLIANCES PREVENTING OR INDICATING UNAUTHORIZED USE OR THEFT OF CYCLES; LOCKS INTEGRAL WITH CYCLES; DEVICES FOR LEARNING TO RIDE CYCLES
    • B62H5/00Appliances preventing or indicating unauthorised use or theft of cycles; Locks integral with cycles
    • B62H5/20Appliances preventing or indicating unauthorised use or theft of cycles; Locks integral with cycles indicating unauthorised use, e.g. acting on signalling devices

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Burglar Alarm Systems (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft eine Diebstahlsicherung, insbesondere für Fahrräder, wobei die Diebstahlsicherung mit dem Rahmen des Fahrrads unlösbar verbunden ist.
Bei den bislang bekannt gewordenen Gegenständen der vorste­ hend bezeichneten Art handelt es sich um sogenannte Steck­ schlösser, die an einem der beiden vorderen und/oder hinte­ ren Gabelästen des Fahrrads unlösbar als Teil des Rahmens angebracht sind. Derartige Diebstahlsicherungen haben jedoch infolge ihrer lediglich punktförmigen Anbringung an den Ga­ belast des Fahrrads den Nachteil, daß sie ohne großen Auf­ wand, mithin sogar ohne Werkzeug, aufgebogen werden, so daß hiernach mit solchen Diebstahlsicherungen abgesperrte Fahr­ räder problemlos entwendet werden können. Des weiteren erge­ ben sich mit derartigen Steckschlössern nicht selten Probleme bei der Verriegelung mittels eines Steckschlüssels, da auf­ grund von Massenproduktion solcher Diebstahlsicherungen Unge­ nauigkeiten in der paßfähigkeit von Schloß und Schlüssel be­ stehen. Dies hat zwangsläufig zur Folge, daß bei zu großer To­ leranz das Schloß durchaus mit spitzen Gebrauchsgegenständen wie Taschenmessern oder dergleichen aufgebrochen werden kann, daß dagegen bei zu kleiner Toleranz der Schlüssel in seinem dazugehörigen Steckschloß überhaupt nicht betätigbar ist. Ähnliche Probleme, zumindest in abgeminderter Form, ergeben sich auch bei einer Weiterbildung derartiger Steckschlösser, wie beispielsweise bei sogenannten Ringschlössern. Derartige ringförmig ausgebildete Diebstahlsicherungen sind in Höhe von Felge und Luftreifen des Fahrrads mit dem Rahmen starr ver­ bunden. Zum Absperren des Fahrrads wird mittels eines Schie­ bers ein ebenfalls ringförmiger Bolzen aus einem Aufnahmeteil des Schlosses auf der einen Seite herausgeschoben, bis dieser Bolzen innerhalb der Felge die Speichen durchgreifend in einem ebenfalls ringförmig ausgestalteten Aufnahmeteil auf der ande­ ren Seite des Reifens einrastet. Bei solchen Diebstahlsicherun­ gen hat sich als Nachteil herausgestellt, daß die mechanische Mimik relativ störanfällig ist und eine Wartung bzw. Reparatur infolge des vorhandenen Platzmangels kaum möglich ist. Der wesentlichste Nachteil derartiger vorbekannter Diebstahlsi­ cherungen besteht zweifelsohne in der absolut ungenügenden Sicherung der damit ausgestatteten Fahrräder. Demnach hat es sich in der Praxis herausgestellt, daß Fahrräder, die mit der­ artigen Diebstahlsicherungen abgesperrt sind, ohne Aufsehen und damit ohne Kenntnisnahme der Umwelt einfach weggetragen werden können.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Diebstahl­ sicherung der eingangs genannten Art so auszugestalten, daß mittels einfachen und damit kostengünstigen Aufbaus die Wirk­ samkeit einer solchen Diebstahlsicherung wesentlich erhöht und gleichzeitig dem Fahrradinhaber deren Handhabung sehr erleich­ tert wird.
Zur Lösung dieser Aufgabe ist bei einer Diebstahlsicherung der eingangs genannten Art erfindungsgemäß vorgesehen, daß die Diebstahlsicherung eine von durch äußere Gewalteinwirkung nicht bzw. nicht erheblich beschädigbare, mit seitlichen Öffnungen versehene Aufnahmevorrichtung umfaßt, in die ein vom Fahrrad­ inhaber ein- bzw. ausschaltbarer Bewegungssensor aufgenommen ist, welcher mit einem stromversorgten Signalgeber verbunden ist.
Durch diese erfindungsgemäße Ausgestaltung läßt sich hinsicht­ lich der Sicherung eines Fahrrads eine im Vergleich zu den her­ kömmlichen Diebstahlsicherungen wesentlich höhere Wirksamkeit erzielen. Demnach kann ein mit einer erfindungsgemäßen Dieb­ stahlsicherung ausgerüstetes Fahrrad, sofern vom Fahrradinha­ ber der Bewegungssensor aktiviert worden ist, ganz unbeauf­ sichtigt abgestellt werden. Um nun das Fahrrad in Abwesenheit des Fahrradinhabers zu entwenden, muß eine unberechtigte Per­ son zwangsläufig das Fahrrad bewegen, mit anderen Worten, die Position des abgestellten Fahrrads in irgendeiner Weise verän­ dern. Dies kann sein einerseits ein Aufrichten des Fahrrads aus seiner Schräglage, wenn das Fahrrad vom Fahrradständer ab­ gestützt wird, andererseits ein Verbringen des Fahrrads in Schräglage, wenn das Fahrrad von einer Gebäudewand oder der­ gleichen abgestützt wird. In jedem Fall aber registriert der aktivierte Bewegungssensor eine Veränderung des Fahrrades be­ züglich seiner Ausgangsstellung. Hieraufhin wird der Signalge­ ber von dem Bewegungssensor sofort oder nach kurzer Zeit in Gang gesetzt, derart, daß akustische oder optische Signale von der Diebstahlsicherung ausgestrahlt werden. Da sich weder die ausgestrahlten Signale unterdrücken lassen noch die Diebstahl­ sicherung insgesamt vom Fahrrad lösbar ist, werden zwangsläu­ fig alle sich in der Nähe dieses Fahrrads aufhaltenden Passan­ ten bzw. der Fahrradinhaber selbst von der Berührung und/oder Bewegung des Fahrrads durch die unberechtigte Person in Kennt­ nis gesetzt. Die Folge hiervon ist, daß die unberechtigte Per­ son schon beim Erkennen, daß das abgestellte Fahrrad mit einer erfindungsgemäßen Diebstahlsicherung versehen ist, von vorn­ herein, zumindest aber bei Ingangsetzung der Diebstahlsiche­ rung, von dem Fahrrad abläßt. Gleichzeitig wird dem Fahrrad­ inhaber durch diese erfindungsgemäße Anordnung einer Diebstahl­ sicherung deren Handhabung außerordentlich erleichtert. So stellt heutzutage das Ein- bzw. Ausschalten des Bewegungssen­ sors aufgrund der technischen Entwicklung von Fernbedienungen und ähnlichem keinerlei Schwierigkeit mehr dar.
Des weiteren ist erfindungsgemäß vorgesehen, daß der Signalge­ ber als akustische Vorrichtung ausgebildet ist, die aus einem Wiedergabegerät und wenigstens einem mit diesem Wiedergabege­ rät verbundenen Lautsprecher besteht, der einem der seitlichen Öffnungen der Aufnahmevorrichtung zugeordnet ist. Durch diese Maßnahme läßt sich eine sehr wirkungsvolle Diebstahlsicherung, insbesondere für Fahrräder, erreichen, da akustische Signaltö­ ne, welche von einem Wiedergabegerät über einen Lautsprecher an die Umwelt abgegeben werden, eine äußerst hohe Aufmerksam­ keit bei Passanten hervorrufen. Dies umso mehr, als akustische Signaltöne hoher Frequenzen verwendet werden. Wirkungsvoll in diesem Zusammenhang sind auch Signaltöne, die von der Umwelt als lästig bzw. sogar als störend empfunden werden. Insbeson­ dere ist die Vorrichtung derart ausgebildet, daß der Signalge­ ber zwei Lautsprecher umfaßt, die jeweils einer seitlichen Öff­ nung zugewandt sind. Durch eine derartige Ausgestaltung läßt sich die Signalwirkung verdoppeln, weshalb die Wahrscheinlich­ keit, daß eine unberechtigte Person ein Fahrrad entwendet, sehr viel geringer sein wird.
Zudem liegt es im Rahmen der Erfindung, den Signalgeber als Sprechgerät, insbesondere als einen Tonband-Recorder, auszubil­ den. Dies eröffnet die Möglichkeit, über den Signalgeber, d. h. in diesem Fall über ein Sprechgerät, mit der unberechtigten Person, die das Fahrrad berührt oder sogar entwenden will, in Kontakt zu kommen. Im Gegensatz zu der vorbeschriebenen Ausfüh­ rungsform, bei der durch den Signalgeber eine vornehmlich er­ bzw. abschreckende Wirkung auf die unberechtigte Person her­ vorgerufen werden soll, wird durch das Sprechgerät auf die un­ berechtigte Person insofern ein psychologischer Druck ausgeübt, als hier mittels beispielsweise speziell von Psychologen aus­ gearbeiteten Sprechtexten an dessen Vernunft und Moralvorstel­ lungen appelliert werden könnte.
In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, daß der Signalgeber über einen Akkumulator mit Strom versorgt wird, welcher mittels eines Dynamo und/oder am Fahrrad ange­ ordneten Solarzellen aufladbar ist. Diese Maßnahme hat den Vorteil, daß die Diebstahlsicherung nach einiger Zeit der Ak­ tivierung, wodurch bekanntlich Strom verbraucht wird, weiter­ hin funktionstüchtig bleibt, entweder infolge des selbständi­ gen Mitwirkens des Fahrradinhabers oder aber automatisch durch Energieumwandlung. In alternativer Ausgestaltung der Erfindung wird der Signalgeber durch eine vom Fahrradinhaber austausch­ bare Batterie mit Strom versorgt.
Durch die erfindungsgemäße Ausbildung des Gegenstandes, näm­ lich als Bewegungssensor einen Klöppel- oder Quecksilberschal­ ter zu verwenden, ist garantiert, daß die Diebstahlsicherung schon bei der kleinsten Berührung oder Erschütterung ausge­ löst wird. Zudem werden solche Schalter als Massenartikel her­ gestellt, so daß deren Einbau die Herstellungskosten der er­ findungsgemäßen Diebstahlsicherung mindern. Derartige Bewe­ gungssensoren über beispielsweise einen Infrarotschalter ein­ bzw. auszuschalten, bedeutet darüberhinaus für den Fahrradin­ haber eine besonders einfache und komfortable Handhabung der vorliegenden Diebstahlsicherung.
Es liegt weiter im Rahmen dieses allgemeinen Gedankens, dem Bewegungssensor ein Schaltelement zuzuordnen, mittels welchem der Zeitpunkt der Auslösung des Signalgebers nach einer nicht vom Fahrradinhaber gewollten Bewegung des Fahrrads einstell­ bar ist. Dies hat den Vorteil, daß die unberechtigte Person den Zeitpunkt, zu welchem die Signaltöne von der Diebstahlsi­ cherung ausgestrahlt werden, nicht kalkulieren kann. Wenn die unberechtigte Person allerdings nicht genau weiß, ob der Sig­ nalgeber sofort oder erst nach ein paar Sekunden nach erfolg­ ter Erschütterung auslöst, ist das Überraschungsmoment wesent­ lich größer.
In weiterer Ausgestaltung sieht die Erfindung vor, als Signal­ geber eine optische Vorrichtung in Form eines Blinklichts oder ähnlichem vorzusehen, das einem der seitlichen Öffnungen der Aufnahmevorrichtung zugeordnet ist. Um die Signalwirkung wei­ ter zu erhöhen, hat sich auch in diesem Zusammenhang als be­ sonders vorteilhaft erwiesen, zwei Blinklichter in der Dieb­ stahlsicherung anzuordnen, die jeweils einer seitlichen Öff­ nung zugewandt sind.
Weiterhin ist erfindungsgemäß vorgesehen, daß die Aufnahmevor­ richtung an einer Seite, vorzugsweise an der Längsseite, mit einem zusätzlichen, zur Aufnahme von Werkzeug oder dergleichen dienenden Raum ausgestattet ist, und daß von diesem sowohl Be­ wegungssensor als auch Signalgeber frei zugänglich sind. In­ folge dieser Maßnahme besteht die Möglichkeit, in dem zusätz­ lich vorgesehenen Raum Werkzeug und ähnliches zu verstauen, ohne daß die Funktionsfähigkeit der Diebstahlsicherung infolge eines freien Zugangs zu deren Innenleben gefährdet ist.
Damit bei der erfindungsgemäßen Diebstahlsicherung auf der einen Seite akustische wie auch optische Signale ausgestrahlt und auf der anderen Seite Signalgeber wie Bewegungssensor nicht durch äußere Gewalteinwirkung, beispielsweise einer un­ berechten Person, die ein Fahrrad entwendet, zerstört werden können, sind die seitlichen Öffnungen der Aufnahmevorrichtung als Längs- oder Querschlitze ausgebildet. Alternativ hierzu weisen die seitlichen Öffnungen die Form eines Gitternetzes auf.
Schließlich erfährt die Erfindung noch eine weitere Ausgestal­ tung dadurch, daß die Aufnahmevorrichtung aus einem Guß- oder geschweißtem Stahlgehäuse besteht. Die Aufnahmevorrichtung und infolgedessen die Diebstahlsicherung sind hierdurch nahezu un­ zerstörbar. Für Montage- bzw. Reparaturzwecke an der Diebstahl­ sicherung ist es vorteilhaft, das Gehäuse zweiteilig auszubil­ den, wobei dessen beide Einzelteile über einen Verriegelungs­ mechanismus, z. B. in Form eines Schlosses, unlösbar miteinan­ der verbunden sind.
Weitere Merkmale, Vorteile und Einzelheiten der Erfindung er­ geben sich aus der nachfolgenden Beschreibung einer bevorzug­ ten Ausführungsform der Erfindung sowie anhand der Zeichnung. Hierbei zeigen:
Fig. 1 eine schematische Seitenansicht eines Fahrrads; Fig. 2 eine teilweise Seitenansicht eines Fahrrads im Bereich einer Ausführungsform des Gegenstandes in vergrößerter Darstellung;
Fig. 3 eine teilweise Rückansicht eines Fahrrads im Bereich der Ausführungsform des Gegenstandes in vergrößerter Darstellung; und
Fig. 4 ein schematisches Schaltbild der Ausführungsform des Gegenstandes.
Bei dem in Fig. 1 schematisch dargestellten Fahrrad 1 ist an dessen Rahmen 2 zwischen Sattel 3 und Gepäckträger 4 eine er­ findungsgemäße Diebstahlsicherung 5 angeordnet. Die Diebstahl­ sicherung 5 ist hierbei unlösbar mit dem Rahmen 2 des Fahrrads 1 verbunden.
Die Ausführungsform einer Diebstahlsicherung 5 nach Fig. 2 um­ faßt eine Aufnahmevorrichtung 6, die durch äußere Gewaltein­ wirkung nicht bzw. nicht erheblich beschädigbar ist. Die Auf­ nahmevorrichtung 6 ist mit seitlichen Öffnungen 7 versehen, die bei dieser Ausführungsform als Längsschlitze ausgebildet sind. Die seitlichen Öffnungen 7 können jedoch durchaus auch als Querschlitze wie auch in Form eines Gitternetzes ausgebil­ det sein. Des weiteren ist die Aufnahmevorrichtung 6 gemäß Fig. 3 an ihrer Längsseite 8 mit einem zusätzlichen, zur Auf­ nahme von Werkzeug oder dergleichen dienenden Raum ausgestat­ tet. Die Öffnung 9 des nicht näher dargestellten Raumes ist durch einen die Öffnung 9 überlappenden Deckel 10, der bei­ spielsweise über Scharniere 11 an der Aufnahmevorrichtung 6 angelenkt sowie mit einem Verriegelungsmechanismus 12 in Form z. B. eines Schnappverschlusses, Schlosses oder dergleichen ausgerüstet ist, verschlossen.
Fig. 4 zeigt schließlich ein schematisches Schaltbild der Aus­ führungsform einer Diebstahlsicherung 5. In dem Teil der Auf­ nahmevorrichtung 6, der nicht von dem der Werkzeugaufnahme die­ nenden Raum zugänglich ist, befindet sich ein Bewegungssensor 13, der mit einem Signalgeber 14 über eine Leitung 15 verbun­ den ist. Der Bewegungssensor 13 kann hierbei beispielsweise als Klöppel- oder Quecksilberschalter ausgebildet sein. Der Signalgeber 14, der in diesem Ausführungsbeispiel als akusti­ sche Vorrichtung ausgebildet ist, umfaßt ein Wiedergabegerät 16, z. B. einen Recorder mit Minikassette, ein Sprechgerät, insbesondere einen Tonband-Recorder, oder dergleichen, sowie zwei über Leitungen 17, 18 mit dem Wiedergabegerät 16 verbun­ dene Lautsprecher 19, 20. Die Lautsprecher 19, 20 sind hier­ bei in der Aufnahmevorrichtung 6 derart angeordnet, daß sie zu den nicht näher dargestellten seitlichen Öffnungen 3 der Aufnahmevorrichtung 6 zugewandt sind. Schließlich steht der Signalgeber 14 auch mit einer Stromversorgungsquelle 21 über eine Leitung 22 in Kontakt. Dies kann erfindungsgemäß entweder eine herkömmliche Batterie oder aber ein Akkumulator sein, der dann mittels eines Dynamo 23 und/oder am Fahrrad 1 angeordne­ ten Solarzellen 24 aufladbar ist. Die außerhalb der Aufnahme­ vorrichtung 6 angeordneten Aufladegeräte, wie Dynamo 23 bzw. Solarzellen 24, sind mit dem Akkumulator als Stromversorgungs­ quelle 21 über ein Leitungssystem 25 verbunden. In der Aufnah­ mevorrichtung 6 ist schließlich noch ein Schalter 26, bei­ spielsweise in Form eines Infrarotschalters, sowie ein Schalt­ element 27 angeordnet, die jeweils über Leitungen 28, 29 mit dem Bewegungssensor 13 in Verbindung stehen. Während über den Schalter 26 der Bewegungssensor 13 durch den Fahrradinhaber an- bzw. ausgeschaltet werden kann, dient das Schaltelement 27 der Einstellung des Zeitpunktes, zu welchem der Signalgeber nach einer nicht vom Fahrradinhaber gewollten Berührung bzw. Bewegung des Fahrrads auslöst. Die Auslösung kann hierdurch sofort, aber auch erst nach drei bis zehn Sekunden stattfinden.
Die Erfindung ist dabei nicht auf das dargestellte Ausführungs­ beispiel beschränkt. Beispielsweise wäre es auch denkbar, statt des Wiedergabegerätes 16 ein Schaltelement vorzusehen, welches die vom Bewegungssensor 13 ausgesendeten Signale aufnimmt und an eine Sirene, Hupe oder dergleichen als akustische Vorrich­ tungen bzw. an ein Blinklicht als optische Vorrichtung weiter­ gibt. Auch kann das Gehäuse der Aufnahmevorrichtung 6 durchaus zweiteilig ausgebildet sein, wobei die beiden Einzelteile dann über einen Verriegelungsmechanismus unlösbar miteinander ver­ bunden sein müßten, um die Funktionsfähigkeit der Diebstahlsi­ cherung 5 zu jedem Zeitpunkt aufrechtzuerhalten.

Claims (15)

1. Diebstahlsicherung, insbesondere für Fahrräder, wobei die Diebstahlsicherung mit dem Rahmen des Fahrrads unlösbar ver­ bunden ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Diebstahlsicherung (5) eine von durch äußere Gewaltein­ wirkung nicht bzw. nicht erheblich beschädigbare, mit seitli­ chen Öffnungen (7) versehene Aufnahmevorrichtung (6) umfaßt, in die ein vom Fahrradinhaber ein- bzw. ausschaltbarer Bewegungs­ sensor (13) aufgenommen ist, welcher mit einem stromversorgten Signalgeber (14) verbunden ist.
2. Diebstahlsicherung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Signalgeber (14) als akustische Vorrichtung ausgebildet ist, die aus einem Wiedergabegerät (16) und wenigstens einem mit diesem Wiedergabegerät (16) verbundenen Lautsprecher (18) besteht, der einem der seitlichen Öffnungen (7) der Aufnahme­ vorrichtung (6) zugeordnet ist.
3. Diebstahlsicherung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Signalgeber (14) zwei Lautsprecher (18, 19) umfaßt, die jeweils einer seitlichen Öffnung (7) zugewandt sind.
4. Diebstahlsicherung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Signalgeber (14) ein Sprechgerät, insbesondere ein Tonband-Recorder, ist.
5. Diebstahlsicherung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Signalgeber (14) über einen Akkumulator (21) mit Strom versorgt wird, welcher mittels eines Dynamos (23) und/oder am Fahrrad angeordneter Solarzellen (24) aufladbar ist.
6. Diebstahlsicherung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Signalgeber (14) durch eine vom Fahrradinhaber aus­ tauschbare Batterie (21) mit Strom versorgt wird.
7. Diebstahlsicherung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Bewegungssensor (13) als Klöppel- oder Quecksilber­ schalter ausgebildet ist, der über beispielsweise einen Infra­ rotschalter (26) ein- bzw. ausschaltbar ist.
8. Diebstahlsicherung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß dem Bewegungssensor (13) ein Schaltelement (27) zugeord­ net ist, mittels welchem der Zeitpunkt zur Auslösung des Sig­ nalgebers (14) nach einer nicht vom Fahrradinhaber gewollten Bewegung des Fahrrads einstellbar ist.
9. Diebstahlsicherung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß als Signalgeber eine optische Vorrichtung in Form eines Schaltelements mit wenigstens einem Blinklicht vorgesehen ist, das einem der seitlichen Öffnungen (7) der Aufnahmevor­ richtung (6) zugeordnet ist.
10. Diebstahlsicherung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß der Signalgeber (14) zwei Blinklichter umfaßt, die jeweils einer seitlichen Öffnung (7) zugewandt sind.
11. Diebstahlsicherung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufnahmevorrichtung (6) an einer Seite, vorzugsweise an der Längsseite (8), mit einem zusätzlichen, zur Aufnahme von Werkzeug oder dergleichen dienenden Raum ausgestattet ist, ohne daß von diesem sowohl Bewegungssensor (13) als auch Sig­ nalgeber (14) frei zugänglich sind.
12. Diebstahlsicherung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die seitlichen Öffnungen (7) als Längs- oder Querschlitze ausgebildet sind.
13. Diebstahlsicherung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die seitlichen Öffnungen (7) die Form eines Gitternetzes aufweisen.
14. Diebstahlsicherung nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufnahmevorrichtung (6) aus einem Guß- oder ge­ schweißten Stahlgehäuse besteht.
15. Diebstahlsicherung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse der Aufnahmevorrichtung (6) zweiteilig ausge­ bildet ist, wobei die beiden Einzelteile des Gehäuses über einen Verriegelungsmechanismus unlösbar miteinander verbunden sind.
DE19904004947 1990-02-16 1990-02-16 Psychologische diebstahlsicherung speziell fuer fahrraeder und sonstige zweiraeder Withdrawn DE4004947A1 (de)

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Cited By (2)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE9208798U1 (de) * 1992-07-01 1992-09-10 Andres, Uwe, 7400 Tübingen Alarmanlage für Fahrzeuge
WO2010000103A1 (zh) * 2008-07-04 2010-01-07 万创科技有限公司 自行车的照明及防盗侦测装置

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