DE4004947A1 - Psychologische diebstahlsicherung speziell fuer fahrraeder und sonstige zweiraeder - Google Patents
Psychologische diebstahlsicherung speziell fuer fahrraeder und sonstige zweiraederInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Diebstahlsicherung, insbesondere
für Fahrräder, wobei die Diebstahlsicherung mit dem Rahmen
des Fahrrads unlösbar verbunden ist.
Bei den bislang bekannt gewordenen Gegenständen der vorste
hend bezeichneten Art handelt es sich um sogenannte Steck
schlösser, die an einem der beiden vorderen und/oder hinte
ren Gabelästen des Fahrrads unlösbar als Teil des Rahmens
angebracht sind. Derartige Diebstahlsicherungen haben jedoch
infolge ihrer lediglich punktförmigen Anbringung an den Ga
belast des Fahrrads den Nachteil, daß sie ohne großen Auf
wand, mithin sogar ohne Werkzeug, aufgebogen werden, so daß
hiernach mit solchen Diebstahlsicherungen abgesperrte Fahr
räder problemlos entwendet werden können. Des weiteren erge
ben sich mit derartigen Steckschlössern nicht selten Probleme
bei der Verriegelung mittels eines Steckschlüssels, da auf
grund von Massenproduktion solcher Diebstahlsicherungen Unge
nauigkeiten in der paßfähigkeit von Schloß und Schlüssel be
stehen. Dies hat zwangsläufig zur Folge, daß bei zu großer To
leranz das Schloß durchaus mit spitzen Gebrauchsgegenständen
wie Taschenmessern oder dergleichen aufgebrochen werden kann,
daß dagegen bei zu kleiner Toleranz der Schlüssel in seinem
dazugehörigen Steckschloß überhaupt nicht betätigbar ist.
Ähnliche Probleme, zumindest in abgeminderter Form, ergeben
sich auch bei einer Weiterbildung derartiger Steckschlösser,
wie beispielsweise bei sogenannten Ringschlössern. Derartige
ringförmig ausgebildete Diebstahlsicherungen sind in Höhe von
Felge und Luftreifen des Fahrrads mit dem Rahmen starr ver
bunden. Zum Absperren des Fahrrads wird mittels eines Schie
bers ein ebenfalls ringförmiger Bolzen aus einem Aufnahmeteil
des Schlosses auf der einen Seite herausgeschoben, bis dieser
Bolzen innerhalb der Felge die Speichen durchgreifend in einem
ebenfalls ringförmig ausgestalteten Aufnahmeteil auf der ande
ren Seite des Reifens einrastet. Bei solchen Diebstahlsicherun
gen hat sich als Nachteil herausgestellt, daß die mechanische
Mimik relativ störanfällig ist und eine Wartung bzw. Reparatur
infolge des vorhandenen Platzmangels kaum möglich ist. Der
wesentlichste Nachteil derartiger vorbekannter Diebstahlsi
cherungen besteht zweifelsohne in der absolut ungenügenden
Sicherung der damit ausgestatteten Fahrräder. Demnach hat es
sich in der Praxis herausgestellt, daß Fahrräder, die mit der
artigen Diebstahlsicherungen abgesperrt sind, ohne Aufsehen und
damit ohne Kenntnisnahme der Umwelt einfach weggetragen werden
können.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Diebstahl
sicherung der eingangs genannten Art so auszugestalten, daß
mittels einfachen und damit kostengünstigen Aufbaus die Wirk
samkeit einer solchen Diebstahlsicherung wesentlich erhöht und
gleichzeitig dem Fahrradinhaber deren Handhabung sehr erleich
tert wird.
Zur Lösung dieser Aufgabe ist bei einer Diebstahlsicherung der
eingangs genannten Art erfindungsgemäß vorgesehen, daß die
Diebstahlsicherung eine von durch äußere Gewalteinwirkung nicht
bzw. nicht erheblich beschädigbare, mit seitlichen Öffnungen
versehene Aufnahmevorrichtung umfaßt, in die ein vom Fahrrad
inhaber ein- bzw. ausschaltbarer Bewegungssensor aufgenommen
ist, welcher mit einem stromversorgten Signalgeber verbunden
ist.
Durch diese erfindungsgemäße Ausgestaltung läßt sich hinsicht
lich der Sicherung eines Fahrrads eine im Vergleich zu den her
kömmlichen Diebstahlsicherungen wesentlich höhere Wirksamkeit
erzielen. Demnach kann ein mit einer erfindungsgemäßen Dieb
stahlsicherung ausgerüstetes Fahrrad, sofern vom Fahrradinha
ber der Bewegungssensor aktiviert worden ist, ganz unbeauf
sichtigt abgestellt werden. Um nun das Fahrrad in Abwesenheit
des Fahrradinhabers zu entwenden, muß eine unberechtigte Per
son zwangsläufig das Fahrrad bewegen, mit anderen Worten, die
Position des abgestellten Fahrrads in irgendeiner Weise verän
dern. Dies kann sein einerseits ein Aufrichten des Fahrrads
aus seiner Schräglage, wenn das Fahrrad vom Fahrradständer ab
gestützt wird, andererseits ein Verbringen des Fahrrads in
Schräglage, wenn das Fahrrad von einer Gebäudewand oder der
gleichen abgestützt wird. In jedem Fall aber registriert der
aktivierte Bewegungssensor eine Veränderung des Fahrrades be
züglich seiner Ausgangsstellung. Hieraufhin wird der Signalge
ber von dem Bewegungssensor sofort oder nach kurzer Zeit in
Gang gesetzt, derart, daß akustische oder optische Signale von
der Diebstahlsicherung ausgestrahlt werden. Da sich weder die
ausgestrahlten Signale unterdrücken lassen noch die Diebstahl
sicherung insgesamt vom Fahrrad lösbar ist, werden zwangsläu
fig alle sich in der Nähe dieses Fahrrads aufhaltenden Passan
ten bzw. der Fahrradinhaber selbst von der Berührung und/oder
Bewegung des Fahrrads durch die unberechtigte Person in Kennt
nis gesetzt. Die Folge hiervon ist, daß die unberechtigte Per
son schon beim Erkennen, daß das abgestellte Fahrrad mit einer
erfindungsgemäßen Diebstahlsicherung versehen ist, von vorn
herein, zumindest aber bei Ingangsetzung der Diebstahlsiche
rung, von dem Fahrrad abläßt. Gleichzeitig wird dem Fahrrad
inhaber durch diese erfindungsgemäße Anordnung einer Diebstahl
sicherung deren Handhabung außerordentlich erleichtert. So
stellt heutzutage das Ein- bzw. Ausschalten des Bewegungssen
sors aufgrund der technischen Entwicklung von Fernbedienungen
und ähnlichem keinerlei Schwierigkeit mehr dar.
Des weiteren ist erfindungsgemäß vorgesehen, daß der Signalge
ber als akustische Vorrichtung ausgebildet ist, die aus einem
Wiedergabegerät und wenigstens einem mit diesem Wiedergabege
rät verbundenen Lautsprecher besteht, der einem der seitlichen
Öffnungen der Aufnahmevorrichtung zugeordnet ist. Durch diese
Maßnahme läßt sich eine sehr wirkungsvolle Diebstahlsicherung,
insbesondere für Fahrräder, erreichen, da akustische Signaltö
ne, welche von einem Wiedergabegerät über einen Lautsprecher
an die Umwelt abgegeben werden, eine äußerst hohe Aufmerksam
keit bei Passanten hervorrufen. Dies umso mehr, als akustische
Signaltöne hoher Frequenzen verwendet werden. Wirkungsvoll in
diesem Zusammenhang sind auch Signaltöne, die von der Umwelt
als lästig bzw. sogar als störend empfunden werden. Insbeson
dere ist die Vorrichtung derart ausgebildet, daß der Signalge
ber zwei Lautsprecher umfaßt, die jeweils einer seitlichen Öff
nung zugewandt sind. Durch eine derartige Ausgestaltung läßt
sich die Signalwirkung verdoppeln, weshalb die Wahrscheinlich
keit, daß eine unberechtigte Person ein Fahrrad entwendet,
sehr viel geringer sein wird.
Zudem liegt es im Rahmen der Erfindung, den Signalgeber als
Sprechgerät, insbesondere als einen Tonband-Recorder, auszubil
den. Dies eröffnet die Möglichkeit, über den Signalgeber, d. h.
in diesem Fall über ein Sprechgerät, mit der unberechtigten
Person, die das Fahrrad berührt oder sogar entwenden will, in
Kontakt zu kommen. Im Gegensatz zu der vorbeschriebenen Ausfüh
rungsform, bei der durch den Signalgeber eine vornehmlich er
bzw. abschreckende Wirkung auf die unberechtigte Person her
vorgerufen werden soll, wird durch das Sprechgerät auf die un
berechtigte Person insofern ein psychologischer Druck ausgeübt,
als hier mittels beispielsweise speziell von Psychologen aus
gearbeiteten Sprechtexten an dessen Vernunft und Moralvorstel
lungen appelliert werden könnte.
In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, daß
der Signalgeber über einen Akkumulator mit Strom versorgt
wird, welcher mittels eines Dynamo und/oder am Fahrrad ange
ordneten Solarzellen aufladbar ist. Diese Maßnahme hat den
Vorteil, daß die Diebstahlsicherung nach einiger Zeit der Ak
tivierung, wodurch bekanntlich Strom verbraucht wird, weiter
hin funktionstüchtig bleibt, entweder infolge des selbständi
gen Mitwirkens des Fahrradinhabers oder aber automatisch durch
Energieumwandlung. In alternativer Ausgestaltung der Erfindung
wird der Signalgeber durch eine vom Fahrradinhaber austausch
bare Batterie mit Strom versorgt.
Durch die erfindungsgemäße Ausbildung des Gegenstandes, näm
lich als Bewegungssensor einen Klöppel- oder Quecksilberschal
ter zu verwenden, ist garantiert, daß die Diebstahlsicherung
schon bei der kleinsten Berührung oder Erschütterung ausge
löst wird. Zudem werden solche Schalter als Massenartikel her
gestellt, so daß deren Einbau die Herstellungskosten der er
findungsgemäßen Diebstahlsicherung mindern. Derartige Bewe
gungssensoren über beispielsweise einen Infrarotschalter ein
bzw. auszuschalten, bedeutet darüberhinaus für den Fahrradin
haber eine besonders einfache und komfortable Handhabung der
vorliegenden Diebstahlsicherung.
Es liegt weiter im Rahmen dieses allgemeinen Gedankens, dem
Bewegungssensor ein Schaltelement zuzuordnen, mittels welchem
der Zeitpunkt der Auslösung des Signalgebers nach einer nicht
vom Fahrradinhaber gewollten Bewegung des Fahrrads einstell
bar ist. Dies hat den Vorteil, daß die unberechtigte Person
den Zeitpunkt, zu welchem die Signaltöne von der Diebstahlsi
cherung ausgestrahlt werden, nicht kalkulieren kann. Wenn die
unberechtigte Person allerdings nicht genau weiß, ob der Sig
nalgeber sofort oder erst nach ein paar Sekunden nach erfolg
ter Erschütterung auslöst, ist das Überraschungsmoment wesent
lich größer.
In weiterer Ausgestaltung sieht die Erfindung vor, als Signal
geber eine optische Vorrichtung in Form eines Blinklichts oder
ähnlichem vorzusehen, das einem der seitlichen Öffnungen der
Aufnahmevorrichtung zugeordnet ist. Um die Signalwirkung wei
ter zu erhöhen, hat sich auch in diesem Zusammenhang als be
sonders vorteilhaft erwiesen, zwei Blinklichter in der Dieb
stahlsicherung anzuordnen, die jeweils einer seitlichen Öff
nung zugewandt sind.
Weiterhin ist erfindungsgemäß vorgesehen, daß die Aufnahmevor
richtung an einer Seite, vorzugsweise an der Längsseite, mit
einem zusätzlichen, zur Aufnahme von Werkzeug oder dergleichen
dienenden Raum ausgestattet ist, und daß von diesem sowohl Be
wegungssensor als auch Signalgeber frei zugänglich sind. In
folge dieser Maßnahme besteht die Möglichkeit, in dem zusätz
lich vorgesehenen Raum Werkzeug und ähnliches zu verstauen,
ohne daß die Funktionsfähigkeit der Diebstahlsicherung infolge
eines freien Zugangs zu deren Innenleben gefährdet ist.
Damit bei der erfindungsgemäßen Diebstahlsicherung auf der
einen Seite akustische wie auch optische Signale ausgestrahlt
und auf der anderen Seite Signalgeber wie Bewegungssensor
nicht durch äußere Gewalteinwirkung, beispielsweise einer un
berechten Person, die ein Fahrrad entwendet, zerstört werden
können, sind die seitlichen Öffnungen der Aufnahmevorrichtung
als Längs- oder Querschlitze ausgebildet. Alternativ hierzu
weisen die seitlichen Öffnungen die Form eines Gitternetzes
auf.
Schließlich erfährt die Erfindung noch eine weitere Ausgestal
tung dadurch, daß die Aufnahmevorrichtung aus einem Guß- oder
geschweißtem Stahlgehäuse besteht. Die Aufnahmevorrichtung und
infolgedessen die Diebstahlsicherung sind hierdurch nahezu un
zerstörbar. Für Montage- bzw. Reparaturzwecke an der Diebstahl
sicherung ist es vorteilhaft, das Gehäuse zweiteilig auszubil
den, wobei dessen beide Einzelteile über einen Verriegelungs
mechanismus, z. B. in Form eines Schlosses, unlösbar miteinan
der verbunden sind.
Weitere Merkmale, Vorteile und Einzelheiten der Erfindung er
geben sich aus der nachfolgenden Beschreibung einer bevorzug
ten Ausführungsform der Erfindung sowie anhand der Zeichnung.
Hierbei zeigen:
Fig. 1 eine schematische Seitenansicht eines Fahrrads;
Fig. 2 eine teilweise Seitenansicht eines Fahrrads im Bereich
einer Ausführungsform des Gegenstandes in vergrößerter
Darstellung;
Fig. 3 eine teilweise Rückansicht eines Fahrrads im Bereich
der Ausführungsform des Gegenstandes in vergrößerter
Darstellung; und
Fig. 4 ein schematisches Schaltbild der Ausführungsform des
Gegenstandes.
Bei dem in Fig. 1 schematisch dargestellten Fahrrad 1 ist an
dessen Rahmen 2 zwischen Sattel 3 und Gepäckträger 4 eine er
findungsgemäße Diebstahlsicherung 5 angeordnet. Die Diebstahl
sicherung 5 ist hierbei unlösbar mit dem Rahmen 2 des Fahrrads
1 verbunden.
Die Ausführungsform einer Diebstahlsicherung 5 nach Fig. 2 um
faßt eine Aufnahmevorrichtung 6, die durch äußere Gewaltein
wirkung nicht bzw. nicht erheblich beschädigbar ist. Die Auf
nahmevorrichtung 6 ist mit seitlichen Öffnungen 7 versehen,
die bei dieser Ausführungsform als Längsschlitze ausgebildet
sind. Die seitlichen Öffnungen 7 können jedoch durchaus auch
als Querschlitze wie auch in Form eines Gitternetzes ausgebil
det sein. Des weiteren ist die Aufnahmevorrichtung 6 gemäß
Fig. 3 an ihrer Längsseite 8 mit einem zusätzlichen, zur Auf
nahme von Werkzeug oder dergleichen dienenden Raum ausgestat
tet. Die Öffnung 9 des nicht näher dargestellten Raumes ist
durch einen die Öffnung 9 überlappenden Deckel 10, der bei
spielsweise über Scharniere 11 an der Aufnahmevorrichtung 6
angelenkt sowie mit einem Verriegelungsmechanismus 12 in Form
z. B. eines Schnappverschlusses, Schlosses oder dergleichen
ausgerüstet ist, verschlossen.
Fig. 4 zeigt schließlich ein schematisches Schaltbild der Aus
führungsform einer Diebstahlsicherung 5. In dem Teil der Auf
nahmevorrichtung 6, der nicht von dem der Werkzeugaufnahme die
nenden Raum zugänglich ist, befindet sich ein Bewegungssensor
13, der mit einem Signalgeber 14 über eine Leitung 15 verbun
den ist. Der Bewegungssensor 13 kann hierbei beispielsweise
als Klöppel- oder Quecksilberschalter ausgebildet sein. Der
Signalgeber 14, der in diesem Ausführungsbeispiel als akusti
sche Vorrichtung ausgebildet ist, umfaßt ein Wiedergabegerät
16, z. B. einen Recorder mit Minikassette, ein Sprechgerät,
insbesondere einen Tonband-Recorder, oder dergleichen, sowie
zwei über Leitungen 17, 18 mit dem Wiedergabegerät 16 verbun
dene Lautsprecher 19, 20. Die Lautsprecher 19, 20 sind hier
bei in der Aufnahmevorrichtung 6 derart angeordnet, daß sie
zu den nicht näher dargestellten seitlichen Öffnungen 3 der
Aufnahmevorrichtung 6 zugewandt sind. Schließlich steht der
Signalgeber 14 auch mit einer Stromversorgungsquelle 21 über
eine Leitung 22 in Kontakt. Dies kann erfindungsgemäß entweder
eine herkömmliche Batterie oder aber ein Akkumulator sein, der
dann mittels eines Dynamo 23 und/oder am Fahrrad 1 angeordne
ten Solarzellen 24 aufladbar ist. Die außerhalb der Aufnahme
vorrichtung 6 angeordneten Aufladegeräte, wie Dynamo 23 bzw.
Solarzellen 24, sind mit dem Akkumulator als Stromversorgungs
quelle 21 über ein Leitungssystem 25 verbunden. In der Aufnah
mevorrichtung 6 ist schließlich noch ein Schalter 26, bei
spielsweise in Form eines Infrarotschalters, sowie ein Schalt
element 27 angeordnet, die jeweils über Leitungen 28, 29 mit
dem Bewegungssensor 13 in Verbindung stehen. Während über den
Schalter 26 der Bewegungssensor 13 durch den Fahrradinhaber
an- bzw. ausgeschaltet werden kann, dient das Schaltelement 27
der Einstellung des Zeitpunktes, zu welchem der Signalgeber
nach einer nicht vom Fahrradinhaber gewollten Berührung bzw.
Bewegung des Fahrrads auslöst. Die Auslösung kann hierdurch
sofort, aber auch erst nach drei bis zehn Sekunden stattfinden.
Die Erfindung ist dabei nicht auf das dargestellte Ausführungs
beispiel beschränkt. Beispielsweise wäre es auch denkbar, statt
des Wiedergabegerätes 16 ein Schaltelement vorzusehen, welches
die vom Bewegungssensor 13 ausgesendeten Signale aufnimmt und
an eine Sirene, Hupe oder dergleichen als akustische Vorrich
tungen bzw. an ein Blinklicht als optische Vorrichtung weiter
gibt. Auch kann das Gehäuse der Aufnahmevorrichtung 6 durchaus
zweiteilig ausgebildet sein, wobei die beiden Einzelteile dann
über einen Verriegelungsmechanismus unlösbar miteinander ver
bunden sein müßten, um die Funktionsfähigkeit der Diebstahlsi
cherung 5 zu jedem Zeitpunkt aufrechtzuerhalten.
Claims (15)
1. Diebstahlsicherung, insbesondere für Fahrräder, wobei die
Diebstahlsicherung mit dem Rahmen des Fahrrads unlösbar ver
bunden ist,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Diebstahlsicherung (5) eine von durch äußere Gewaltein
wirkung nicht bzw. nicht erheblich beschädigbare, mit seitli
chen Öffnungen (7) versehene Aufnahmevorrichtung (6) umfaßt, in
die ein vom Fahrradinhaber ein- bzw. ausschaltbarer Bewegungs
sensor (13) aufgenommen ist, welcher mit einem stromversorgten
Signalgeber (14) verbunden ist.
2. Diebstahlsicherung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Signalgeber (14) als akustische Vorrichtung ausgebildet
ist, die aus einem Wiedergabegerät (16) und wenigstens einem
mit diesem Wiedergabegerät (16) verbundenen Lautsprecher (18)
besteht, der einem der seitlichen Öffnungen (7) der Aufnahme
vorrichtung (6) zugeordnet ist.
3. Diebstahlsicherung nach Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Signalgeber (14) zwei Lautsprecher (18, 19) umfaßt,
die jeweils einer seitlichen Öffnung (7) zugewandt sind.
4. Diebstahlsicherung nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Signalgeber (14) ein Sprechgerät, insbesondere ein
Tonband-Recorder, ist.
5. Diebstahlsicherung nach einem der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Signalgeber (14) über einen Akkumulator (21) mit Strom
versorgt wird, welcher mittels eines Dynamos (23) und/oder am
Fahrrad angeordneter Solarzellen (24) aufladbar ist.
6. Diebstahlsicherung nach einem der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Signalgeber (14) durch eine vom Fahrradinhaber aus
tauschbare Batterie (21) mit Strom versorgt wird.
7. Diebstahlsicherung nach einem der Ansprüche 1 bis 6,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Bewegungssensor (13) als Klöppel- oder Quecksilber
schalter ausgebildet ist, der über beispielsweise einen Infra
rotschalter (26) ein- bzw. ausschaltbar ist.
8. Diebstahlsicherung nach Anspruch 7,
dadurch gekennzeichnet,
daß dem Bewegungssensor (13) ein Schaltelement (27) zugeord
net ist, mittels welchem der Zeitpunkt zur Auslösung des Sig
nalgebers (14) nach einer nicht vom Fahrradinhaber gewollten
Bewegung des Fahrrads einstellbar ist.
9. Diebstahlsicherung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß als Signalgeber eine optische Vorrichtung in Form eines
Schaltelements mit wenigstens einem Blinklicht vorgesehen
ist, das einem der seitlichen Öffnungen (7) der Aufnahmevor
richtung (6) zugeordnet ist.
10. Diebstahlsicherung nach Anspruch 9,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Signalgeber (14) zwei Blinklichter umfaßt, die jeweils
einer seitlichen Öffnung (7) zugewandt sind.
11. Diebstahlsicherung nach einem der Ansprüche 1 bis 10,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Aufnahmevorrichtung (6) an einer Seite, vorzugsweise
an der Längsseite (8), mit einem zusätzlichen, zur Aufnahme
von Werkzeug oder dergleichen dienenden Raum ausgestattet ist,
ohne daß von diesem sowohl Bewegungssensor (13) als auch Sig
nalgeber (14) frei zugänglich sind.
12. Diebstahlsicherung nach einem der Ansprüche 1 bis 11,
dadurch gekennzeichnet,
daß die seitlichen Öffnungen (7) als Längs- oder Querschlitze
ausgebildet sind.
13. Diebstahlsicherung nach einem der Ansprüche 1 bis 11,
dadurch gekennzeichnet,
daß die seitlichen Öffnungen (7) die Form eines Gitternetzes
aufweisen.
14. Diebstahlsicherung nach einem der Ansprüche 1 bis 13,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Aufnahmevorrichtung (6) aus einem Guß- oder ge
schweißten Stahlgehäuse besteht.
15. Diebstahlsicherung nach Anspruch 14,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Gehäuse der Aufnahmevorrichtung (6) zweiteilig ausge
bildet ist, wobei die beiden Einzelteile des Gehäuses über
einen Verriegelungsmechanismus unlösbar miteinander verbunden
sind.
Priority Applications (2)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19904004947 DE4004947A1 (de) | 1990-02-16 | 1990-02-16 | Psychologische diebstahlsicherung speziell fuer fahrraeder und sonstige zweiraeder |
| DE9003625U DE9003625U1 (de) | 1990-02-16 | 1990-02-16 | Diebstahlsicherung, insbesondere für Fahrräder |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19904004947 DE4004947A1 (de) | 1990-02-16 | 1990-02-16 | Psychologische diebstahlsicherung speziell fuer fahrraeder und sonstige zweiraeder |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE4004947A1 true DE4004947A1 (de) | 1991-08-22 |
Family
ID=6400362
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE19904004947 Withdrawn DE4004947A1 (de) | 1990-02-16 | 1990-02-16 | Psychologische diebstahlsicherung speziell fuer fahrraeder und sonstige zweiraeder |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE4004947A1 (de) |
Cited By (2)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE9208798U1 (de) * | 1992-07-01 | 1992-09-10 | Andres, Uwe, 7400 Tübingen | Alarmanlage für Fahrzeuge |
| WO2010000103A1 (zh) * | 2008-07-04 | 2010-01-07 | 万创科技有限公司 | 自行车的照明及防盗侦测装置 |
-
1990
- 1990-02-16 DE DE19904004947 patent/DE4004947A1/de not_active Withdrawn
Cited By (2)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE9208798U1 (de) * | 1992-07-01 | 1992-09-10 | Andres, Uwe, 7400 Tübingen | Alarmanlage für Fahrzeuge |
| WO2010000103A1 (zh) * | 2008-07-04 | 2010-01-07 | 万创科技有限公司 | 自行车的照明及防盗侦测装置 |
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Legal Events
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|---|---|---|---|
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| 8139 | Disposal/non-payment of the annual fee |