DE4002232C2 - Antrieb für ein Falttor - Google Patents
Antrieb für ein FalttorInfo
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Description
Die Erfindung betrifft einen Antrieb für ein Falttor nach
dem Oberbegriff des Anspruchs 1 gemäß DE-Patent 38 43 174.
Falttore werden vorzugsweise dort eingesetzt, wo
Tordurchfahrten (z. B. für Feuerwehren, Industrieanlagen,
Krankenhäuser, etc.) in möglichst kurzer Zeit automatisch
oder manuell geöffnet und optimal dichtend automatisch oder
manuell geschlossen werden sollen.
Falttore sind zwischen Torrahmen schwenkbar gelagert, innen
oder außen stirnseitig geführt und zwischen den Flügeln
durch Scharniere schwenkbar verbunden. Der Antrieb mit
zugehörigen Gestängen und Bügeln für die Bewegung der
Torflügel ist extern, also außerhalb des Torrahmens innen
oder außen montiert, siehe Fig. 1 als Beispiel.
Dieser außenliegende Antrieb mit Gestängen und Bügeln bringt
bautechnisch häufig Probleme mit sich. Die Probleme sind
u. a.:
Die an den Toren befestigten Schwenkbügel laufen auf die rechts und links begrenzenden Wände auf, so daß diese daher entweder ausgebrochen oder versetzt oder die Tordurchfahrt verkleinert werden muß.
Die an den Toren befestigten Schwenkbügel laufen auf die rechts und links begrenzenden Wände auf, so daß diese daher entweder ausgebrochen oder versetzt oder die Tordurchfahrt verkleinert werden muß.
Der Antrieb ist über den Falttoren bzw. deren Rahmen
montiert. Bei tiefliegender Decke muß diese daher entweder
ausgebrochen oder angehoben werden oder eine Montage ist
nicht möglich.
Aus der DE-PS 7 17 399 ist ein gattungsgemäßes Falttor
bekannt. Der Antrieb ist dabei in einem Kanal nicht
genannter Größe ober- oder unterhalb des Tores angeordnet.
An den inneren Falttorelementen greifen nahe der
Schließkanten von der Gewindespindel angetriebene Muttern
an. Zum Herausdrücken der Falttorelemente aus der
Schließlage werden die äußersten Falttorelemente durch
Zahnradsegmente verschwenkt. Diese Art des Antriebs
erfordert eine aufwendige Kraftübertragung auf Spindel und
Zahnradsegmente.
Die GB-PS 16 69 613 offenbart ein Schwingtor mit einem
Profilrohrrahmen mit rotierender Gewindespindel und
Kettenantrieb und die US-PS 32 02 424 zeigt eine Schwenktüre
für ein Auto, die mittels eines elektromotorisch
angetriebenen Spindelantriebs betätigt wird und wobei eine
Mutter mit elektromagnetischer Kupplung vorgesehen ist. Die
GB 10 21 164 läßt bei einem gattungsmäßig abweichenden Tor
eine drehfeste Gewindespindel und ein mittels eines
Umkehrmotors angetriebenes Linearverschiebeglied mit
Hohlmutter erkennen, das sich auf der Gewindespindel axial
hin- und herbewegt.
Diese bekannten Betätigungseinrichtungen weisen einen
aufwendigen und komplizierten Antrieb auf.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen
gattungsgemäßen Antrieb für ein nach dem Hauptpatent 38 43 174
so auszugestalten, daß bei einem kompletten Aufbau, bei dem
die Antriebselemente soweit wie möglich im Rahmen des Tors
untergebracht sind, ein problemloses und kraftsparendes
Einziehen und Herausdrücken des bzw. der Mittelscharniere in
die bzw. aus der Schließlage bei weichem Endanschlag und
einfachem Antriebsmechanismus möglich ist.
Die Lösung dieser Aufgabe erfolgt durch die im Kennzeichen
des Patentanspruches 1 angegebenen Merkmale.
Durch die Ausgestaltung der Mitnehmer, insbesondere der
Größe der Anstellwinkel der Führung in den Mitnehmern läßt
sich die Andrück- bzw. Abdrückgeschwindigkeit der Mittelscharniere
einstellen und ein weiches Schließen erreichen.
Bei entsprechender Ausgestaltung der Führung in den
Mitnehmern läßt sich ein sicheres Halten der
Mittelscharniere in der Schließstellung erreichen.
Dadurch daß die seitlichen Schwenkbügel entfallen, können
Wände, Säulen, Träger usw. links und rechts bis knapp an den
Torrahmen geführt werden. Durch den Wegfall des externen
Antriebskastens ist es außerdem möglich, die Decke bis zum
stirnseitig montierten Querbalken des Torrahmens
herunterzuziehen.
Weitere Ausgestaltungen der Erfindung sind in den
Unteransprüchen näher gekennzeichnet.
Die Erfindung soll nachstehend anhand eines
Ausführungsbeispiels näher beschrieben und erläutert werden.
Es zeigt
Fig. 1 Perspektivische Darstellung der
Toranlage mit Antrieb nach dem bekannten
Stand der Technik, und
Fig. 2 eine entsprechende Darstellung gemäß der
Erfindung,
Fig. 3 Ansicht des Torrahmens mit Antrieb und
perspektivischer Darstellung eines
Rahmenprofils,
Fig. 4 Draufsicht und Seitenansicht von Rahmen
und Falttorflügel,
Fig. 5 perspektivische Darstellung eines
Linearverschiebeschlittens mit Antrieb.
Ein seitlich geschlitzter Profilrohrrahmen 0 ist in einen
[-Rahmen 1 eingeschoben. Der [-Rahmen 1 liegt waagerecht auf
zwei Profilrohrstützen 2 und 3 auf und bildet somit einen
geschlossenen, Falttore umgebenden Rahmen.
Der seitlich geschlitzte Profilrohrrahmen 0 ist an seinen
Enden mit Befestigungsplatten 4 begrenzt. In diese
Befestigungsplatten 4 ist eine Gewindespindel 5 drehfest
eingesetzt. Diese Gewindespindel 5, die auch eine Zahnstange
sein kann, durchläuft motorisch betriebene
Linearverschiebeschlitten 6, 7 oder tangiert diese.
Die Linearverschiebeschlitten bestehen aus einem Gehäuse 8
mit Führungsschiene 9, einem Antriebsmotor 10 mit
Inkrementalgeber 11, einer verschiebbaren, auf 0-Lage
federgeführten Schaltwelle 12 mit verstellbaren Schaltnocken
13 mit zugehörigen Endschaltern 14 und einem
Antriebssystem 15, hier im Beispiel einem auf der Motorwelle
befestigten Zahnriemenrad 16, einer Spannrolle 17 einer
Hohlmutter 18, deren Bohrung ein Innengewinde ist, das dem
Gewinde der drehfest im Profilrohrrahmen 0 befestigten
Gewindespindel 5 analog ist und einem Zahnriemen 19.
Innerhalb des Linearverschiebeschlittens 6 ist die
Gewindespindel 5 in einer Gleitlagerbuchse 30 geführt.
Anstatt des Riementriebes 15 kann auch die Motorwelle als
Hohlmutterwelle ausgebildet sein.
Anstatt eines Antriebes über Gewindespindel und Hohlmutter
oder Hohlmutterwelle kann der Antriebsmotor 10 mit einem
Zahnradtrieb ausgerüstet sein, der auf eine Zahnstange
wirkt, die über die gesamte Länge des Profilrohrrahmens 0
montiert ist.
Die Stromzuführung erfolgt entweder über Schleifkontakt 21,
die auf Stromführungsleisten 22 gleiten oder über
Schleppkabel 23, die einmal am Linearverschiebeschlitten
6, 7 befestigt sind, zum anderen durch diese durch
einen Führungskanal 24 hindurchgeführt werden.
Die Linearverschiebeschlitten 6, 7 sind mit einem Mitnehmer
25 ausgerüstet. Entweder ist dieser gemäß Variante I
als Lasche aus Gummi ausgebildet oder gemäß Variante II als
Element, das eine axial verschiebbare, nach beiden Seiten
abgefederte Lagerbuchse (Nutenstein) 50 hat.
Auskuppelbar, bzw. herausziehbar aus dem Mitnehmer 25 ist
ein Lagerbolzen 26, der mit dem inneren Falttorflügel F2 in
drehbarer Verbindung y steht. Der Lagerbolzen 26 ist in zwei
Positionen (eingerastet bzw. ausgerastet) arretierbar.
Die Linearverschiebeschlitten 7 sind mit einem An- und
Abdrückkurvenelement 27 ausgestattet.
Auskuppelbar, bzw. herausziehbar aus dem An- und
Abdrückkurvenelement 27 ist ein Lagerbolzen 28
gegebenenfalls mit einer Lagerrolle 29, der mit dem äußeren
Falttorflügel in drehbarer Verbindung Z steht. Der
Lagerbolzen 28 ist in zwei Positionen (eingerastet bzw.
ausgerastet) arretierbar.
Die beschriebene Anordnung der An- und Abdrückkurvenelemente
27 mit Lagerbolzen 28 hat Gültigkeit für eine
Konzeption, bei der sich die Falttorflügel F1, F2 nach der
Seite hin öffnen, auf der der Profilrohrrahmen 0 geschlitzt
ist.
Im skizzierten Bild - Fig. 2 - öffnet sich das Falttor nach
innen.
Soll sich das Falttor nach außen öffnen, so kann zum einen
die geschlitzte Seite des Profilrohrrahmens 0 nach außen
gelegt werden. Dann bleibt die Situation und Anordnung der
Mitnehmer 25 und An- und Abdrückkurvenelemente 27 dieselbe,
wie beschrieben.
Soll bei sich nach außen öffnenden Falttorflügel F1, F2 die
geschlitzte Seite des Profilrohrrahmens 0 innen verbleiben,
so ändert sich die Situation und Anordnung der Mitnehmer 25
und An- und Abdrückkurvenelemente 27 dergestalt, daß die
Mitnehmer 25 hinsichtlich der Lage der Bohrung in
Lagerbuchse (Nutenstein) 50 eine Änderung erfährt und die
An- und Abdrückkurven-Elemente 27 nicht mehr am
Linearverschiebeschlitten 7, sondern am Falttorflügel 30
montiert sind. An den Linearverschiebeschlitten 7 sind in
diesem Falle Mitnehmerlaschen 31 mit Lagerrollen 32
angebracht.
Diese Ausführung hat den Vorteil, daß alle Bewegungs- und
Antriebselemente schmutz- und wettergeschützt innen liegen
und Abdichtungen sowie Verkleidungen auf ein Minimum
reduziert werden können. Schutzvorkehrungen gegen unbefugtes
Öffnen von außen entfallen.
Sind die inneren Torflügel F2 schmaler als die äußeren
Torflügel F1, dann ist die nach beiden Seiten abgefederte
Lagerbuchse 50 nicht als Bohrung, sondern als Langloch
ausgebildet. Die Länge des Langlochs ergibt sich aus der
Maßdifferenz zwischen Torflügel F1-F2.
Die Mitnehmer 25, sowie die An- und Abdrückelemente, 27, die
jeweils mit den Linearverschiebeschlitten 6, 7 verbunden
sind, dienen gleichzeitig einer zusätzlichen Führung der
Linearverschiebeschlitzen 6, 7 in Gleitschienen 33, die
Bestandteil des geschlitzten Profilrohrrahmen 0 sind (siehe
auch Führungschiene 9.
Der geschlitzte Profilrohrrahmen 0 ist wahlweise mit
Bürstenleisten, Gummi- oder sonstigen Dichtbändern
(Leisten) 34 versehen. Eine Abdeckung 35 ist eine
zusätzliche Führung bei manuellem Betrieb.
Die Linearverschiebeschlitten 6, 7 können durch zusätzliche
Führungsstangen 36 stabilisiert werden.
Werden stromführende Kabel verwendet, so werden diese aus
den Linearverschiebeschlitten 6, 7 heraus innerhalb dem
geschlitzten Profilrohrrahmen 0 bis zu einer der
Profilrohrstützen 2, 3 geführt und in die Senkrechte
umgelenkt.
Da ein Aufwickeln der Kabel 23 auf eine Kabeltrommel 37 aus
Platzgründen schwerlich möglich ist, wird ein Flaschenzug 38
für jeden Linearverschiebeschlitten installiert.
Über Umlenkungen 39 laufen die Schleppkabel 23 über lose
Rollen 40 zu an der Profilrohr-Stütze 2 bzw. 3 gelagerten
Rollen 41, von wo die Schleppkabel 23 nach unten dem Schaltkasten
42 zugeführt werden.
Während die Rollen 41 eine unveränderte Position haben,
bewegen sich die Rollen 40 auf und ab im Verhältnis 1:2,
bezogen auf den Kabelweg in der Horizontalen.
An den Rollen 40 ist entweder ein Gewicht 43 oder eine
Zugfeder 44 befestigt. Die Zugfeder 44 ist am Boden
angebracht.
Die Anlauf- und Stopp-Impulse für die Linearverschiebeschlitten
6, 7, sowie die Fahrgeschwindigkeiten derselben
werden prozeßgesteuert befehligt. Die Steuerung ist im
Schaltkasten 42 untergebracht.
Die Information über die Position der einzelnen
Linearverschiebeschlitten 6, 7 erfolgt entweder über
Inkrementalgeber oder über auf dem Profilrohrrahmen
intallierete Endschalter 14.
Die Steuerung verwertet außerdem folgende Informationen:
| Mechanisch | |
| Hand-Fußschalter Uhrzeitbedingtes Öffnen und Schließen | |
| Thermisch | Rauch - Feuer - etc. |
| Optisch | Infrarot, etc. |
| Hoch-Niederfrequenz | Funk, etc. |
| Witterung | Feuchtigkeit, etc. |
| Akkustik | Tonsignale, etc. |
| Elektrische und elektronische | Induktionsschleife, etc. |
Durch eine beliebige Befehlsgabe wird über die Steuerung ein
Öffnungs- oder Schließvorgang des Falttores veranlaßt.
Geht man von einem geschlossenen Falttor aus und veranlaßt
einen Öffnungsvorgang, so laufen zunächst die Motoren 10 der
Linearverschiebe-Schlitten 7 weich mit niedriger Drehzahl an
und drehen die Hohlmuttern 18, die mit der Gewindespindel 5
in Eingriff stehen.
Dadurch wird bewirkt, daß sich der Linearverschiebeschlitten
7a in Richtung L und der Linearverschiebeschlitten in
Richtung R bewegt. Bei diesem Bewegungsvorgang drücken die
An- und Abdrückkurvenelemente 27 gegen die Lagerbolzen 28
die zunächst zwischen den Kurvenfingern liegen. Dadurch wird
bewirkt, daß die zunächst im Totpunkt liegenden Scharniere Z
in Richtung A ausfahren.
Kurz bevor die Lagerbolzen 28 den Eingriffs-Bereich der An-
und Abdrückkurvenelemente verlassen, beginnen die Motore 10
der Linearverschiebeschlitten 6 weich anzulaufen, wobei der
Linearverschiebeschlitten 6a in Richtung L, der
Linearverschiebeschlitten 6b in Richtung R fährt. Der
Antrieb erfolgt analog der Linearverschiebeschlitten 7 über
Hohlmutter 18 und Gewindespindel 5. Bei diesem Bewegungsvorgang
ziehen die Linearverschiebeschlitten 6 über ihre
Mitnehmer 25 und gefederten Lagerbuchsen 50 die Falttorflügel
F1, F2 in Richtung L bzw. R. Nach einem zu
bestimmenden gefahrenen Weg bschleunigen die Motoren 10 der
Linearverschiebeschlitten 6 ihre Geschwindigkeit, und
verlangsamen kurz vor der Endstellung (geöffneten Zustand
der Falttore) ihre Geschwindigkeit wieder (sanftes
Auflaufen). Das sanfte An- und Auflaufen wird unterstützt
durch die beidseitige Federung der Lagerbuchsen 50. Diese
Federung ist jedoch in Richtung Tormitte unumgänglich, da
sich die Torflügel F1, F2 beim Herausfahren aus dem toten
Punkt in Richtung A zunächst etwa 10 bis 15 mm in Richtung
Tormitte bewegen. Eine starre Lagerung würde daher zur
Zerstörung irgend eines Teiles in diesem Bereich führen.
Das langsame Anlaufen der Motoren 10, deren Beschleunigung,
und das langsame Auslaufen wird entweder über die
Inkrementalgeber 11 über die Elektronik oder aber über eine
Endschalterkette, die entlang dem Profilrohrrahmen 0
installiert ist, veranlaßt. Die Werte werden programmiert.
Während die Linearverschiebeschlitten 7 nach dem Ausdrückvorgang
bis in ihre Endlage (Profilrohrstützen 2) fahren und
dort verharren, öffnen die Linearverschiebeschlitten 6 die
Torflügel soweit, bis diese rechtwinklig zum Torrahmen
stehen. Die Endschalter 14, die über gefederte
Verschiebestangen mit Schaltnocken 13, die verstellbar sind,
betätigt werden, schalten dann, wenn die Verschiebestangen
12 ein Auflaufen der Linearverschiebeschlitten
untereinander oder gegen die Endlage am Profilrohr 0
registrieren. Sie schalten die Motore 10 ab.
Die Elektronik überwacht kontinuierlich die Positionen der
einzelnen Linearverschiebeschlitten zueinander und nimmt
gegebenenfalls Korrekturen vor.
Dies gilt auch für den Fall einer Notabschaltung in
beliebigen Stellungen durch die Not-Aus-Kontaktleisten in
den Torflügeln F2. Ein Widerstand baut sich beispielsweise
beim Schließen zwischen den Torflügeln F2 auf.
Der Lagerbolzen 28 kann beliebig zur Mitte des Torflügels F1
gebracht werden. Je mehr dieser zur Mitte gebracht wird,
desto kürzer wird das An- und Abdrückkurvenelement 27, desto
größer wird die erforderliche Kraft des Motors 10. Hier sind
räumliche Verhältnisse mit den möglichen Motorleistungen in
Einklang zu bringen.
Claims (6)
1. Antrieb für ein Falttor mit mindestens einem
Torflügel, der aus mindestens zwei Falttorelementen
besteht, wobei der Antrieb sich in einem
Kanal im Rahmen des Falttores befindet und
eine Gewindespindel aufweist, sowie Antriebsglieder,
die an der Gewindespindel angreifen
und über aus dem Kanal vortretende Mitnehmer
und An- und Abdrückkurvenelemente auf die
Falttorelemente einwirken, gemäß DE-PS 38 43 174,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Kanal als Profilrohrrahmen (0) ausgebildet ist, daß die Gewindespindel (5) drehfest im Profilrohrrahmen (0) befestigt ist,
daß als Antriebsglieder Linearverschiebeschlitten (6) für den Antrieb der Falttorelemente (F1, F2) und Linearverschiebeschlitten (7) für das An- und Abdrücken der Falttorelemente (F1, F2) vorgesehen sind und die Linearverschiebeschlitten (6, 7) motorisch angetriebene, mit der Gewindespindel (5) in Eingriff stehende Hohlmuttern (18) tragen.
daß der Kanal als Profilrohrrahmen (0) ausgebildet ist, daß die Gewindespindel (5) drehfest im Profilrohrrahmen (0) befestigt ist,
daß als Antriebsglieder Linearverschiebeschlitten (6) für den Antrieb der Falttorelemente (F1, F2) und Linearverschiebeschlitten (7) für das An- und Abdrücken der Falttorelemente (F1, F2) vorgesehen sind und die Linearverschiebeschlitten (6, 7) motorisch angetriebene, mit der Gewindespindel (5) in Eingriff stehende Hohlmuttern (18) tragen.
2. Falttorantrieb nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß der gesamte Antrieb exteren in
dem geschlitzten Profilrohrrahmen (0) installiert
und montiert werden kann und dann
als komplette Antriebseinheit in den U-Rahmen
(1), der horizontal auf den seitlichen
Profilrohrstützen (2) ruht eingeschoben
werden kann.
3. Falttorantrieb nach den Ansprüchen 1 und 2, dadurch
gekennzeichnet, daß die Linearverschiebeschlitten
(6, 7) mit einem Motor ausgerüstet
sind, der entweder eine Hohlmutter (18)
antreibt, die in die drehfest im Profilrohrrahmen
(0) befestigte Gewindespindel
(5) eingreift oder aber der Motor (10)
selbst eine Hohlwelle besitzt, die als Antriebmutter
ausgebildet ist.
4. Falttorantrieb nach den Ansprüchen 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß eine Prozeßsteuerung die
Informationen der Endschalter (14), des Inkrementalgebers
(11), sowie externer Endschalter derart
verwertet, daß hinsichtlich
der Bewegungsabläufe der Linearverschiebeschlitten
- auch bei zwischenzeitlichen Notausschaltung
- immer ein synchroner, beidseitig
abgestimmter Bewegungsablauf garantiert
ist.
5. Falttor nach den Ansprüchen 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet,
daß die Linearverschiebeschlitten
(6, 7) wahlweise mit Mitnehmern
(25) und An- und Abdrückkurvenelementen
(27) ausgestattet sind.
6. Falttorantrieb nach den Ansprüchen 1 bis 5, dadurch
gekennzeichnet, daß die Falttorelemente (F1, F2) mit
Lagerbolzen (26, 28) ausgerüstet sind, die
für motorischen Betrieb in die Mitnehmer (25)
und An- und Abdrückkurvenelemente (27)
eingreifen und für manuellen Betrieb aus
dem Mitnehmer (25) und dem An- und Abdrückelement
(27) ausrastbar sind.
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