DE4000407A1 - Elektrische steckverbindung - Google Patents
Elektrische steckverbindungInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine elektrische Steckverbindung
bestehend aus zwei Teilen, von denen der eine in den anderen
einsteckbar ist, und die eine Abschirmung aufweist.
Bei Datenleitungen werden Abschirmungen zur Reduktion von
Hochfrequenzstörungen immer wichtiger. Die Abschirmung von
elektrischen Steckverbindungen wird gewöhnlich durch
metallische Zwischenabschirmgehäuse, die zwischen die
Steckerteile eingeschoben sind, erreicht (vgl. zu z.B. die EP
01 12 713). Die EP 01 12 648 zeigt eine solche
Steckverbindung, bei der ein einstückiges metallisches Teil
zwei Gelenkabschnitte aufweist, die durch Zusammenklappen,
wobei die Gelenkteile ineinander eingreifen, eine Hülse
bilden, welche die in der Steckverbindung aufgenommenen
elektrischen Leiter umgibt. Diese Steckverbindungen besitzt
den Nachteil, daß bei fehlerhaftem Zusammenfügen des
metallischen Abschirmgehäuses eine Art Schlitzantenne
entsteht, die selbst Störungen aussendet.
Um dieses Problem zu umgehen, zeigt die EP 00 90 539 ein
zweiteiliges Abschirmgehäuse mit einem stufenartig abgesetzten
peripheren Flansch versehen. Durch den Flansch wird eine
bessere Einfügung zwischen die Steckerteile bewirkt. Die
Gefahr, daß man eine Schlitzantenne erhält, ist verringert.
Das Abschirmgehäuse besteht aus isolierendem Material, dessen
Innenfläche mit leitendem Material plattiert ist.
Die Erfindung stellt sich die Aufgabe, eine verbesserte
abgeschirmte Steckverbindung zu schaffen, bei der die o.g.
Nachteile der Zwischenabschirmgehäuse nicht auftreten.
Die Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß der eine
Teil der Steckverbindung einen elastisch federnden Kontakt und
der andere Teil des Steckergehäuses einen verhältnismäßig
starren Kontakt aufweist, die bei Verbindung der beiden Teile
zusammenwirken, und daß jedes Teil der Steckverbindung
wenigstens eine leitende Schicht aufweist, die gegenüber dem
Kontakt dieses Teils isoliert ist, und daß beim Verbinden der
genannten Teile deren leitende Schichten aneinander anliegen
und durch das Zusammenwirken des elastisch federnden und des
starren Kontakts aneinandergepreßt werden.
Einige Ausführungsbeispiele der Erfindung werden im folgenden
anhand der Zeichnungen beschrieben. Es zeigen:
Fig. 1 einen abgeschirmten Stecker
Fig. 2A, 2B und 2C eine abgeschirmte Steckverbindung zur Montage
auf einer bedruckten Leiterplatte
Fig. 3A, 3B und 3C eine abgeschirmte Steckeranordnung zur
Montage auf einer bedruckten Leiterplatte
Fig. 4A und 4B eine abgeschirmte Doppelstecker-Verbindung,
welche eine lösbare Zwischensteckerverbindung
darstellt.
Der in Fig. 1 dargestellte Stecker weist ein Gehäuse 1 auf,
das mit einer Öffnung 2 versehen ist, in welche ein Kabelende
3 eingesetzt ist. Es sei angenommen, daß das Kabel mit einer
metallischen Abschirmung oder einem Geflecht 4 versehen ist.
Bevor das Kabelende eingesteckt wird, wird die Abschirmung 4
und die Isolationsschicht 5 gekürzt, um den Draht 6
freizulegen. Die Isolationsschicht 5 wird weiter gekürzt als
die Abschirmung 4, um letztere über das Ende der
Isolationsschicht 5 zurückfalten zu können, wie dies bei 7
gezeigt ist.
Integraler Teil des Gehäuses 1 ist ein elastisch federnder
Zugentlastungsteil 8, in bekannter Art und Weise bewirkt, daß
das Kabelende im Stecker gehalten wird, indem er auf das
Kabelende eine radial wirkende Kraft ausübt. Der Teil 7 der
Abschirmung und der linke Teil des Gehäuses 1 weisen eine
duchgehende elektrisch leitende Beschichtung 9 auf, die in
einen Plattierungsprozeß aufgetragen worden ist. Sie stellt
eine elektrische leitende Verbindung zwischen dem Teil 7 der
Abschirmung 4 und dem Äußeren des Gehäuses 1 dar. Wird ein
solcher Stecker in eine Hülse gesteckt, deren Inneres ähnlich
beschichtet ist, so entsteht eine direkte Verbindung des
Inneren der Hülse mit der Abschirmung 4 des Kabels.
Das äußerste Ende des Kabels 6 erstreckt sich in eine
Blindbohrung im rechten Teil des Gehäuses 1, wo es von den
Spitzen 10 eines Kontaktes 11, der ggf. weitere isolierende
Schichten durchdringen kann, erfaßt wird. Die Spitzen 10 und
ein elastisch federnder Kontaktfinger 12, der normalerweise
über den äußeren Umfang des Steckers hinausragt, sind
integrale Teile des Kontakts 11.
Der rechte Teil des Steckergehäuses 1 darf
selbstverständlicherweise nicht beschichtet werden, um einen
Kurzschluß des Kontaktes 11 zu vermeiden. Alternativ dazu kann
der Kontakt 11 in einem separaten, unbeschichteten Einsatz 13
aus isolierendem Material aufgenommen sein.
Bei dem in den Fig. 2A, 2B und 2C dargestellten zweiten
Ausführungsbeispiel wird ein allgemein mit 14 bezeichneter
Stecker verwendet, der gleich dem in Fig. 1 dargestellten
Stecker ist, aber nicht notwendigerweise mit diesem vollkommen
identisch sein muß.
Beim zweiten Ausführungsbeispiel wirkt der Stecker mit einer
Steckhülse 15 zusammen, die in den Fig. 2A und 2B im
Querschnitt und in Fig. 2C in einer Vorderansicht dargestellt
ist. In Fig. 2A wird der Stecker am Beginn des Einsteckens in
die Steckhülse und in Fig. 2B vollkommen eingesteckt
dargestellt.
Die Steckhülse 15 ist derart ausgeführt, daß sie auf einer
bedruckten mit Leiterbahnen 17 versehenen Leiterplatte 16
montierbar ist. Wie es am besten aus Fig. 2C zu ersehen ist,
weist die Steckhülse 15 ein isolierendes Gehäuse 18 mit einem
im wesentlichen U-förmigen Querschnitt auf. Das Gehäuse 18 ist
derart ausgeführt, daß es auf der Leiterplatte 16 befestigt
werden kann, indem die unteren Teile der vertikalen Seiten des
Gehäuses 18 in entsprechende Schlitze 19 der Leiterplatte 16
eingeführt werden. Die Verriegelungen 20 greifen dann in
Löcher der Leiterplatte ein, um die Steckhülse 15 in ihrer
eingesetzten Position auf der Leiterplatte zu halten.
Da das Gehäuse 18 an der Unterseite offen ist, sind die
Leiterbahnen 17 der Leiterplatte frei zugänglich. Wenn der
Stecker 14 - wie in den Fig. 2A und 2B gezeigt - eingesteckt
wird, stellen Kontaktfinger 12 federnd Kontakt mit den
Leiterbahnen 17 her.
Das Gehäuse 18 ist innen und außen - z.B. durch Plattieren -
mit einer durchgehenden elektrisch leitenden Oberfläche 21
beschichtet, die den direkten Kontakt mit der leitenden
Beschichtung 9 des eingeschobenen Steckers herstellt. Dadurch
wird eine durchgehende elektrische Verbindung zwischen der
Abschirmung 4 des Kabels 3, dem Außenbereich des Steckers 14
und dem Innen- und sowie dem Außenbereich der Steckhülse 15
erreicht. Das elastische Federn der Kontaktfinger 12
gewährleistet einen guten Kontakt zwischen den
Abschirmoberflächen der Steckverbindung. Die leitende
Beschichtung des Außenbereichs des Gehäuses 18 setzt sich über
die Veriegelungen 20 fort, welche ihrerseits gegen
Abschirmschichten 42 auf der Unterseite der Leiterplatte 16
gepreßt werden.
Eine alternative Konstruktion besteht darin, daß die ganze
Steckhülse 15 aus einem elektrisch leitenden Material besteht.
Die Fig. 3A, 3B und 3C zeigen eine einstückige abgeschirmte
Steckverbindung 22 für eine Montage auf einer bedruckten
Leiterplatte 23. Die Fig. 3A und 3B zeigen
Schnittdarstellungen und Fig. 3C die Vorderansicht.
Die Steckverbindung 22 weist ein Gehäuse 24 aus isolierendem
Material auf, das ähnlich wie das Gehäuse 1 nach Fig. 1, 2A
und 2B ist. Ein Ende 25 eines Flachkabels ist im Gehäuse 24
aufgenommen und wird darin von einem Zugentlastungsteil 26
(Fig. 3A) auf die gleiche Weise wie in Fig. 1 gehalten. Das
Zugentlastungsteil 26 ist mit einer leitenden Schicht
überzogen oder plattiert. Diese Schicht hängt mit einer
Schicht auf der Außenseite des Gehäuses zusammen, so daß - wie
bereits beschrieben - eine fortlaufende Abschirmverbindung
zwischen dem zurückgefalteten Ende der Abschirmung 27 des
Kabels und der Außenseite des Gehäuses gegeben ist. Die
leitende Beschichtung der Außenseite des Gehäuses ist hier
ebenfalls - wie bereits weiter oben beschrieben wurde - im
Bereich des elastisch federnden Kontaktfingers 28 nicht
gegeben.
Die Steckeranordnung kann über die Kanten der bedruckten
Leiterplatte 23 so aufgeschoben werden, daß die Kontaktfinger
28 mit den Leiterbahnen 29 der Leiterplatte in Kontakt treten
(siehe dazu Fig. 3B und 3C). Es ist aber auch möglich die
Situation so zu betrachten, daß die bedruckte Leiterplatte in
der Steckeranordnung aufgenommen ist.
Das Gehäuse 24 ist mit nach unten verlaufenden
Befestigungsteilen 30 versehen, die in Schlitze der
Leiterplatte 23 eingreifen. Die Teile 30 enden in Füßen 31,
welche durch die von den Kontaktfingern 28 ausgeübte
Federkraft gegen die Unterseite der Leiterplatte 23 gepreßt
werden. Die oberen Flächen der Füße 31 sind leitend
beschichtet oder plattiert oder in einer ähnlichen Weise
ausgeführt, wie bei 32 in Fig. 3C gezeigt, und zwar
zusammenhängend mit der Beschichtung der Außenseite des
Gehäuses 24. Der von den Füßen 31 nach oben ausgeübte Druck
bewirkt, daß die Beschichtung 32 auf eine Abschirmschicht 33
(Fig. 3A) der Unterseite der Leiterplatte 23 gepreßt wird.
Auf die Weise wird eine durchgehende leitende Verbindung von
der Abschirmung des Kabels 25 über die Beschichtung des
Gehäuses 24 zur Abschirmschicht 33 der bedruckten Leiterplatte
erreicht.
Die Fig. 4A und 4B zeigen einen Querschnitt durch eine
Zweifach-Steckverbindung, wie sie in variablen
Zwischenverbindungen ("patening") verwendet wird.
Ein Zweifach-Steckergehäuse 34 besteht aus Metall oder ist mit
einer leitenden Schicht 35 überzogen. Es ist mit Führungen 36
versehen, die parallel zueinander Stecker 37 und 38 aufnehmen,
die von entgegengesetzten Enden des Steckergehäuses 34 in
entgegengesetzter Richtung in dieses eingesetzt sind. Fig. 4A
zeigt den Beginn des Einsetzvorganges; in Fig. 8 sind die
Stecker 37 und 38 vollständig eingesetzt.
Der Stecker 37 ist vom Typ des in den Fig. 1, 2A und 2B
beschriebenen Steckers. Er ist außenseitig mit einer leitenden
Beschichtung versehen, die mit der Abschirmung eines Kabels 39
verbunden ist. Die Beschichtung ist im Bereich eines oder
mehrerer elastisch federnder Kontaktfinger 40 unterbrochen.
Der Stecker 38 ist ähnlich ausgebildet wie Stecker 37, außer
daß der oder die elastisch federnden Kontaktfinger 40 durch
einen oder mehrere starre Kontakte 41 ersetzt sind.
Wenn die beiden Stecker vollkommen eingeführt sind - wie in
Fig. 4B dargestellt - dann greifen die Kontaktfinger 40
elastisch federnd an den korrespondierenden starren Kontakten
41 des anderen Steckers an. Die Rückstellkraft der elastisch
federnden Kontaktfinger 10 bewirkt einen Gegendruck, welche
die beiden Stecker voneinander wegzudrücken versucht und die
den Kontakten 40 bzw. 41 gegenüberliegenden Seiten der Stecker
37 und 38 in guten Kontakt mit dem Gehäuse 34 bringt. Dies
bewirkt nicht nur, daß die Stecker fest im Gehäuse gehalten
werden, sondern auch, daß die Abschirmschichten auf den
Außenseiten der Stecker in gutem Kontakt mit der
Abschirmschicht 35 stehen.
Claims (9)
1. Elektrische Steckverbindung bestehend aus zwei Teilen
(14, 22, 37, 38; 15, 34), von denen der eine in den anderen
einsteckbar ist, und die eine Abschirmung aufweist,
dadurch gekennzeichnet, daß der eine Teil (14, 22, 37) der
Steckverbindung einen elastisch federnden Kontakt
(12, 20, 40) und der andere Teil des Steckergehäuses einen
verhältnismäßig starren Kontakt (17, 21, 29, 41) aufweist,
die bei Verbindung der beiden Teile zusammenwirken, und
daß jedes Teil der Steckverbindung wenigstens eine
leitende Schicht (9, 21, 32) aufweist, die gegenüber dem
Kontakt dieses Teils isoliert ist, und daß beim Verbinden
der genannten Teile deren leitende Schichten (9, 21, 32)
aneinander anliegen und durch das Zusammenwirken des
elastisch federnden (12, 28, 40) und des starren Kontakts
(17, 21, 29, 41) aneinandergepreßt werden.
2. Steckverbindung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß der eine Teil der Steckverbindung durch einen Stecker
(14, 22, 37, 38) und der andere Teil durch eine Steckhülse
(15, 34) zur Aufnahme des Steckers (14, 22, 37, 38) gebildet
wird, wobei der Stecker (14, 22, 37, 38) an dem einen Ende
eines abgeschirmten Kabels (3, 25, 29) angebracht ist und an
seiner Außenseite eine leitende Schicht (9) aufweist, die
mit der Abschirmung (4, 27) des Kabels (3, 25, 29) verbunden
ist, und daß die Steckhülse (15, 34) aus Metall besteht
oder an der Oberfläche ihrer zur Aufnahme des Steckers
bestimmten Innenseite mit einer leitenden Beschichtung
(20) versehen ist, an der die leitende Schicht (9) des
Steckers (14, 22, 37, 38) anliegt.
3. Steckverbindung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet,
daß der Stecker (14, 22, 37, 38) mit einem Zugentlastungsteil
(8, 26) versehen ist, das mit elektrisch leitenden Material
beschichtet ist, und daß das Zugentlastungsteil (18, 26)
mit der leitenden Schicht (9) an der Außenseite des
Steckers (14, 22, 37, 38) leitend verbunden ist, und daß die
beschichtete Oberfläche des Zugentlastungsteils (8, 26) an
dem von der Kabelabschirmung (4, 27) freigelegten Ende des
Kabels im Inneren des Steckers angreift.
4. Steckverbindung nach einem der Ansprüche 2 oder 3, dadurch
gekennzeichnet, daß der elastisch federnde Kontakt
(12, 28, 40) integral mit einem eine Isolationsschicht eines
Kabels (3, 25, 29) durchdringenden Kontaktspitze (11)
ausgebildet ist, die im Eingriff mit dem Kabelende im
Inneren des Steckers (14, 22, 37, 38) steht.
5. Steckverbindung nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch
gekennzeichnet, daß die Steckhülse (15) durch ein
metallisches oder metallisch beschichtetes Gehäuse (18)
mit einer offenen Seite und durch eine bedruckte
Leiterplatte (16) gebildet wird, auf der das Gehäuse (18)
befestigbar ist, und daß der starre Kontakt aus einer
Leiterbahn (17) der bedruckten Leiterplatte (16) besteht,
welche im Inneren des Gehäuses (18) freiliegt.
6. Steckverbindung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet,
daß an der der Leiterbahn (17) gegenüberliegenden Seite
der bedruckten Leiterplatte (16) eine Abschirmschicht (42)
vorgesehen ist, und daß das Gehäuse (18) durch
Verriegelungen (20) oder ähnliche Teile des Gehäuses auf
der Leiterplatte (16) befestigt wird, wobei die
Verriegelungen (20) aus Metall bestehen oder mit Metall
beschichtet sind und an die Abschirmschicht (33, 42)
angepreßt werden.
7. Steckverbindung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß der eine Teil der Steckverbindung durch einen Bereich
der Leiterplatte (23) gebildet wird und den starren
Kontakt in Form einer Leiterbahn (29) auf einer Seite der
Leiterplatte (23) und eine leitende Abschirmschicht (33)
auf der anderen Seite der Leiterplatte (23) aufweist, und
daß der andere Teil der Steckverbindung ein Stecker (22)
ist, der die bedruckte Leiterplatte zwischen
Befestigungsteilen (30, 31) des Steckers (22) aufnimmt, so
daß ein federnder Kontakt (28) des Steckers (22) an einem
starren Kontakt (29) auf der einen Seite der bedruckten
Leiterplatte (23) anliegt, und daß eine leitende
Oberfläche (32) der Befestigungsteile (30, 31) des Steckers
(22) gegen die Abschirmschicht (33) auf der anderen Seite
der Leiterplatte (23) gepreßt wird.
8. Steckverbindung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß ein Teil der Steckverbindung durch Stecker (37, 38) und
der andere Teil durch ein Zweifach-Steckergehäuse (34)
gebildet wird, in das der Stecker (37) und ein weiterer
Stecker (38) einsteckbar sind derart, daß ein elastisch
federnder Kontakt (40) des einen Steckers (37) an einem
starren Kontakt (41) des anderen Steckers (38) anliegt,
und daß jeder Stecker (37, 38) an seiner Außenseite eine
leitende Abschirmschicht aufweist, und daß das
Zweifach-Steckergehäuse (34) aus Metall gefertigt ist oder
eine leitende Abschirmschicht aufweist, so daß beim
Einstecken der Stecker (37, 38) in das
Zweifach-Steckergehäuse (34) die leitenden Schichten an
der Außenseite der beiden Stecker (37, 38) durch das
Zusammenwirken des elastisch federnden Kontakts (40) und
des starren Kontakts (41) in Kontakt mit der
Abschirmschicht des Zweifach-Steckergehäuses (34) gebracht
werden.
9. Steckverbindung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch
gekennzeichnet, daß die leitende Beschichtung durch
Plattieren hergestellt wird.
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| JPH02168581A (ja) | 1990-06-28 |
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