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Mechanische Fernsteuerung für Winden mit Hilfe eines einzigen Zugorgans.
Der Gegenstand der Erfindung betrifft eine Einseilfernsteuerung sowohl für solche
Hubwinden, bei welchen der Antrieb nur zum Heben der Last erfolgt, während der Niedergang
der Last durch Lüften eines Bremshebels geschieht, als auch für Winden mit Wendegetriebe,
also solchen, bei welchen sowohl das Heben als auch das Senken der Last durch Antrieb
geschieht, wie z. B. bei den Winden mit Antrieb durch selbsthemmende Schnecke oder
bei den Winden zum Hin- und Herziehen einer Laufkatze (den sogenannten Fahrwinden),
bei welchen die Windentrommel ebenfalls vorwärts und rückwärts gedreht wird.
Soweit
Fernsteuerungen unter Verwendung nur eines Steuerseiles für das Heben und Senken
der Last oder die Links- und Rechtsbewegung des Kranwagens bekannt waren, war die
Steuerfolge derart, daß die Stellungen des Steuerhebels für das Senken der Last
und das Heben derselben unmittelbar nebeneinanderlagen. Bei dieser Anordnung der
Steuerung ist es unvermeidlich, daß man vom Heben der Last zum Stillsetzen derselben
die Stellung durchlaufen muß, in welcher die Last zum Sinken freigegeben ist; infolgedessen
kommt dort die Last niemals unmittelbar zum Stillstand, sondern sie fällt stets
zunächst ein kurzes Stück nach unten, bevor sie zum Stillstand kommt.
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Es ist zwar bei durch Handhebel gesteuerten Winden bekannt, in einer
Endstellung des Steuerhebels zu senken, in der anderen zu heben und in der Mittelstellung
zu bremsen. Die Erfindung besteht aber in der Anwendung dieser Steuerfolge in Verbindung
mit der Einseilsteuerung.
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So kann diese neue Verbindung auch z. B. für eine Fahrwinde, die zum
Ziehen einer Laufkatze in beiden Richtungen dienen soll, verwendet werden, da man
die Einrichtung so treffen kann, daß die Windentrommel in der Mittelstellung des
Steuerhebels feststeht, bei Linksbewegung sich in der einen Richtung, bei Rechtsbewegung
in der anderen Richtung dreht. Eine solche Anwendung ist bei der alten Steuerung
überhaupt unmöglich, denn hier bewirkt der Bremshebel in der einen äußersten Stellung
(tiefste Lage) das Festhalten derWindentrommel, in der anderen äußersten Lage (Höchstlage)
bewirkt er die Kupplung mit dem Triebwerk. Dazwischen kann er nur in eine solche
Stellung kommen, in der die Windentrommel weder gebremst noch mit dem Triebwerk
gekuppelt ist, wo sie sich also, wenn eine Last daran hängt, nur rückwärts drehen
kann.
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Die erwähnte Steuerfolge in Verbindung mit der Einseilsteuerung gemäß
der Erfindung wird dadurch erreicht, daß die betreffenden Steuervorrichtungen selbst
unter dem Einfluß einer Kraft (Gewicht, Feder o. dgl.) in einer bestimmten Lage
gehalten werden, aus der diese Steuervorrichtungen durch Anziehen oder Nachlassen
des Steuerseiles in zwei andere Steuerlagen gebracht werden können. Das Steuerseil
kann zweckmäßig an der Bedienungsstelle mit einer Zugkraft (Gewicht, Feder o. dgl.)
versehen sein, die der ersterwähnten auf die Steuervorrichtung unmittelbar wirkenden
Zugkraft entgegen wirkt, durch deren Verringerung (Anheben eines Gewichtes) oder
Verstärkung (Niederziehung eines Gewichtes) die Steuerung in einem oder anderem
Sinne bewegt wird.
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In der Zeichnung ist in der Abb. i die Anivendung der neuen Fernsteuerung
für eine :Hubwinde mit Sperradbremse und für eine Fahr-" winde mit Wendegetriebe,
welche beide in einem Windengestell vereinigt sind, in Verbindung mit einem Laufkran
dargestellt. Die Ausführungsart, die als Beispiel gelten soll, ist folgende: Auf
der ständig umlaufenden Vorgelegewelle i ist längsverschiebbar auf einer Feder,
also gegen die Welle nicht drehbar die Kupplungshälfte :3 angebracht. Ihr gegenüber
ist auf der Welle drehbar, aber nicht verschiebbar die Kupplungshälfte 3 angebracht.
Diese ist zusammengegossen mit einem Zahnrad :l und einem Sperrad 5. Das Zahnrad
4. greift in das Zahnrad 6 ein, welches mit der Lastseiltrommel7 fest verbunden
ist. Wird die Kupplungshälfte 2 nach rechts verschoben, so wird, wie aus der Zeichnung
klar ersichtlich, die Windentrommel in der Richtung des eingezeichneten Pfeils in
Umdrehung versetzt, und das Lastseil 8 beginnt sich aufzuwickeln und die Last 9
zu heben. :eben dem Sperrade 5 ist eine Bremsscheibe io lose drehbar befestigt.
Die Bremsscheibe ist mit einer Sperrklinke ii versehen, die dem Sperrad gestattet,
sich bei Verkupplung von,-, und i, mit der Welle im Sinne des auf der Riemscheibe
angebrachten Pfeils unabhängig von der Bremsscheibe io herumzudrehen, indem die
Sperrzähne unter der Klinke ii hinweggleiten. Wenn aber, wie auf der Zeichnung angegeben,
die Kupplungshälfte 2 außer Eingriff mit 3 ist, so stützt sich das Sperrad gegen
die Bremsscheibe ab und kann nur mit dieser zugleich sich drehen. Die Bremsscheibe
io wird durch einen mit Bremsklotz 12 versehenen Bremshebel 13, welcher durch eine
Druckfeder 14 belastet ist, festgehalten.
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Zur Verschiebung der Kupplungshälfte 2 dient ein Hebel 15, welcher
durch ein Gewicht 16 oder durch eine geeignete Feder, die das Gewicht ersetzt, derart
belastet ist, daß das Gewicht oder die Feder die Kupplungshälfte 2 aus der Kupplungshälfte
3 herauszieht. Die Anordnung ist nun so getroffen, daß, wenn man das Steuerseil
17 durch In-die-Höhe-Schieben des an demselben angebrachten Spanngewichtes 18 schlaff
werden läßt, die Kraft des Gewichtes 16 oder der an seine Stelle tretenden Feder
die Kraft der Feder 14. oder des an ihre Stelle tretenden Gewichtes überwiegt, so
daß der Bremshebel 13 gelüftet wird, worauf die Last zu sinken beginnt. Läßt man
das Spanngewicht 18, welches mit dem Gewicht 16 ungefähr das Gleichgewicht hält,
wieder heruntersinken, so wird der Bremshebel 13 durch die Feder 14 sofort wieder
angezogen, und die Kupplungshälfte 2 gelangt in die gezeichnete Mittelstellung,
bei welcher die Last weder gehoben noch gesenkt wird. Durch ein Herunterziehen des
Spanngewichtes 18 unter Überwindung des Gewichtes 16 wird dagegen die Kupplung 2
eingerückt und die Last wird gehoben.
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Versieht man nun das Spanngewicht 18 mit
einer Rolle
und führt das Steuerseil über zwei an der Laufkatze befestigte Rollen ig und 2o,
so kann ein im Führerkasten stehender und mit der Laufkatze mitfahrender Bedienungsmann
das Steuerseil an jeder beliebigen Stelle der Fahrbahn auch während des Fahrens
bewegen.
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Auf der Vorgelegewelle i ist nun ferner auf einer Feder längsverschiebbar,
also gegen die Welle nicht drehbar, eine Doppelkupplung 2i angebracht. Dieser Doppelkupplung
stehen zwei passende Kupplungshälften gegenüber, von denen die eine mit einem Zahnrad,
die andere mit einem Kettenrad zusammengegossen ist. In der Zeichnung ist links
die Kupplungshälfte 22 mit angegossenem Zahnrad und rechts die Kupplungshälfte 23
mit angegossenem Kettenrad gezeichnet. Das Zahnrad 22 steht mit einem Zahnrad 2.4,
das Kettenrad 23 steht durch Kette 25 mit dem Kettenrad 2() im Eingriff. Zahnrad
24. und Kettenrad 2() sind mit der Fahrseiltrommel27 fest verbunden.
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Um die Fahrseiltrommel 27 ist das Fahrseil 28
mehrmals halb
herumgewickelt, so daß es infolge der Reibung sicher mitgenommen wird. Das Fahrseil
28 ist im Kreis herumgeführt und seine beiden Enden sind an dem Laufwagen befestigt.
Es ist nun ohne weiteres ersichtlich, daß, wenn die Doppelkupplung 21 nach links
oder recht verschoben wird, sich der Laufwagen in der einen oder anderen Richtung
bewegen muß.
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Zum Verschieben der Doppelkupplung 21 dient der mit Gewicht oder anstatt
dessen durch eire Feder belastete Hebel 3o. Das Gewicht 29 oder die an seine Stelle
tretende Feder ist so berechnet, daß, wenn man das an dem Steuer-',eil 31 angebrachte
Spanngewicht 32 hochhebt und dadurch das Steuerseil 3 i schlaff werden läßt, die
Kupplungshälfte 21 mit solcher Kraft gegen die Kupplungshälfte 23 gepreßt wird,
daß die Fahrseiltrommel mitgenommen wird. Läßt man nun das Spanngewicht 32 herunter,
so legt sich der Hebel 3o in der Mittelstellung gegen ein einseitig nachgiebiges
Gewicht,-,-, (oder, wie in der Nebenabbildung 2 angegeben, gegen eine einseitig
nachgebende I# eder 34), so daß die Xupplung 21 in der Mittelstellung bleibt, weil
sich die Gewichte 2g und 32 ungefähr das Gleichgewicht halten. Erst bei weiterem
Herunterziehen des Gewichtes 32 unter Überwindung der Gewichtsbelastung 33 oder
der Federbelastung 3 4 wird die Kupplung .u entgegengesetzt- eingerückt.
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Man sieht ans dieser Beschreibung, daß man durch ein einziges Steuerseil
das Wendegetriebe für die Seiltrommel in den Endstellungen der Doppelkupplung in
der einen oder anderen Richtung einrücken und damit den Laufwagen zur Links- und
Rechtsfahrt bringen oder in der Mittelstellung der Doppelkupplung ihn stillsetzen
kann.
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Wenn man das Spanngewicht 32 mit einer losen Rolle versiebt und das
Steuerseil über zwei Leitrollen am Wagen führt, so kann wiederum die Steuerung von
dem mitfahrenden Kranführer geschehen.
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Zum Betriebe von Laufkranen werden die NVinden zum Heben und zum Fahren
in ein gemeinschaftliches Gestell, wie in Abb. i gezeichnet, zusammengebaut und
durch die gemeinschaftliche durchlaufende Welle i angetrieben, wobei man zur Bedienung
durch den mitfahrenden Kranführer nur ein Steuerseil für die Hubwinde und nur ein
Steuerseil für die Fahrwinde gebraucht.