DE4040132A1 - Vorrichtung zum spuelen und trocknen von siliziumscheiben oder substraten - Google Patents
Vorrichtung zum spuelen und trocknen von siliziumscheiben oder substratenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Spülen und
Trocknen von Siliziumscheiben oder Substraten in einem
Prozeßbecken zur Aufnahme wenigstens eines die Scheiben
haltenden Trägers.
Eine solche Vorrichtung zum Bearbeiten von
Werkstoffscheiben in einem Becken ist der DE-OS 29 08 753
zu entnehmen; dort wird beschrieben, daß bei der
Herstellung von elektronischen Bauelementen die meisten auf
Sillziumscheiben oder Substraten befindlichen Elemente in
mehreren Arbeitsgängen behandelt werden, beispielsweise
durch Belacken, Belichten, Entwickeln, Dotieren,
Beschichten sowie Ätzen und Reinigen. Da etwa das Ätzen,
bedingt durch die sehr engen Geometrien der Bauelemente,
hauptsächlich durch Plasmaätzverfahren und nicht mehr -
wie ursprünglich - durch naßchemische Verfahren erfolgt,
erlangt die Reinigung und Trocknung der beschriebenen
Werkstoffscheiben eine immer wichtigere und kritischere
Bedeutung.
Bei dem Verfahren nach DE-OS 39 08 753 werden mehrere
Scheiben zum Reinigen und Trocknen in einen Träger
eingesetzt, mit diesem in das Bad getaucht und im Bad
selbsttätig vom Träger entfernt, wonach die Scheiben in der
durch den Träger vorgegebenen Lage zueinander im Bad
während des Arbeitsvorganges gehalten werden; der Träger
gibt die Scheiben durch Absinken zum Badtiefsten frei,
wobei die Scheiben von einem den Träger in Sinkrichtung
durchsetzenden und gegen die Sinkrichtung vom Boden des
Behälters aufragenden Tragelement aufgenommen werden.
In Kenntnis dieses Standes der Technik hat sich der Erfin
der das Ziel gesetzt, eine Vorrichtung der eingangs
erwähnten Art in konstruktiv einfacher Weise so zu
gestalten, daß eine Behandlung bei Bewegung der Scheiben
von allen Seiten möglich ist. Zudem soll die Vorrichtung
leicht in einen automatischen Arbeitsprozeß einzugliedern
sein.
Zur Lösung dieser Aufgabe führt, daß in der durch einen
Deckel dicht verschließbaren Prozeßkammer eine
Trägerhalterung drehbar angeordnet ist, in welcher der
Träger festlegbar und mitdrehbar lagert sowie die Scheiben
in Strahlbereich von Düsen sowie im Strahlungsbereich von
Heizelementen bewegbar sind. Dank dieser Maßgabe werden die
Scheiben drehend besprüht und anschließend durch Rotation
unter der Einwirkung der Zentrifugalkraft getrocknet.
Erfindungsgemäß erfolgt die Beladung vertikal von oben; die
Scharnierachse des die Vorrichtung verschließenden Deckels
verläuft parallel zur Beschickungsrichtung sowie
rechtwinkelig zu einer Antriebswelle für die
Trägerhalterung - die Bewegungsbahn des Deckels führt
diesen in eine Endstellung außerhalb des Prozeßweges.
Außerdem hat es sich als günstig erwiesen, diese
Antriebswelle außerhalb der Prozeßkammer einseitig zu
lagern, wobei zwischen deren Lager und der trommelartigen
Prozeßkammer ein Ringraum mit einer nicht schleifenden
Labyrinthdichtung liegt, der über einen tolerierten
Ringspalt mit dem Innenraum der Prozeßkammer in Verbindung
steht und von dem Anschlüsse zum Evakuieren, Quersprühen
und Entwässern ausgehen, um gegebenenfalls eingedrungene
Partikel, vor allem Lagerabrieb, entfernen zu können.
Nach einem weiteren Merkmal der Erfindung besteht die
Trägerhalterung als Rotor aus wellenparallelen Stäben und
von diesen in Abstand verbundenen Stirnplatten, deren eine
starr an die Antriebswelle angeschlossen ist.
Vorteilhafterweise soll zudem die Trägerhalterung mit ihrer
Antriebswelle lösbar verbunden sein, z. B. über eine
Lagerplatte der Antriebswelle, die an eine Stirnplatte der
Trägerhalterung durch Bolzen angeschlossen ist.
Auch liegt es im Rahmen der Erfindung, die Antriebswelle
außerhalb der Mitte der Scheiben verlaufen zu lassen.
Nach der vom Erfinder gesehenen Lehre zum technischen
Handeln sollen die Scheiben im Rotor so angeordnet werden,
daß bei Rotation eine in Größe und Richtung vorherbestimmte
Fliehkraft einwirkt und durch diese bei einer relativ
geringen Drehzahl eine kraftschlüssige Fixierung aller
Scheiben innerhalb des Trägers erzeugt zu werden vermag.
Als günstig hat sich zum Festlegen der Scheiben und ihres
Trägers im Rotor ein Niederhalter erwiesen, der von der
Beckenaußenseite durch einen Drehstab aus einer Schließlage
In eine Öffnungsstellung überführt werden kann.
Der Drehstab des Niederhalters soll die als Hohlwelle
ausgebildete Antriebswelle koaxial sowie in ihr drehbar
durchsetzen und einends an einer parallel zu den
Stirnplatten der Trägerhalterung bewegbaren Teil des
Niederhalters festgelegt sein; andernends soll der Drehstab
mit einer Stellscheibe versehen und durch die drehbar
einstellbar sein; mit der Stellscheibe wird die
Teilkreisbewegung des Niederhalters bei stehender
Antriebswelle gesteuert, wozu an der Stellscheibe ein
Verstellgestänge angreift und diese zur Rückstellung mit
einem drehend wirkenden Kraftspeicher verbunden ist,
bevorzugt mit einer die Hohlwelle umgebenden
Schraubenfeder; diese bewirkt die Niederhaltekraft des
Niederhalters, der vorteilhafterweise wenigstens eine
parallel zu den Stirnplatten der Trägerhalterung gerichtete
und drehbar gelagerten Bügelplatte mit davon achsparallel
abragendem Druckstab aufweist. Dieser liegt in Schließlage
der Trägerhalterung etwa auf und kann mit dem Drehstab in
eine den Zugriff freigebende Öffnungsstellung überführt
werden.
Die Bügelplatte - und gegebenenfalls eine am anderen Ende
des Druckstabes vorhandene weitere Bügelplatte - ist
vorteilhafterweise an der Außenseite der Stirnplatte/n
vorgesehen, um den eigentlichen Prozeßraum frei zugänglich
zu halten sowie die Lagerung des Niederhalters möglichst
weit entfernt - durch die Stirnplatte zusätzlich
abgeschottet - von den partikelkritischen Scheiben
anzubringen.
Besonders günstig ist das beschriebene Verschlußsystem dann
ausgebildet, wenn die Bügelplatten nicht am Drehstab selbst
starr festliegen, sondern in radialem Abstand zur
Antriebswelle drehgelagert sind und vom Drehstab um diese
Anlenkstelle/n gedreht werden können. Erfindungsgemäß ist
die Trägerhalterung auf der der Bügelplatte bezüglich der
Antriebswelle entgegengesetzten Seite mit
Ausglelchsgewicht/en versehen, so daß eine vom exzentrisch
gelagerten Niederhalter ansonsten erzeugte Unwucht
hintangehalten wird; die Verschlußkraft kann durch
entsprechende Massenverteilung am Verschlußsystem
unabhängig von der Drehzahl eingestellt werden.
Dank der weiteren erfindungsgemäßen Maßgabe, die
Antriebswelle - und mit ihr den Drehstab - in einem
Winkel zur Horizontalen einstellbar zu gestalten, werden in
Ruhestellung die Scheiben in den Trägerschlitzen infolge
Gewichtskraft definiert fixiert.
Die Vorrichtung nach der Erfindung ist in eine
Naßchemielinie integrierbar, so daß ein bislang übliches
automatisches Handlingssystem keine trocknungsspezifischen
Sonderfunktionen mehr erfüllen muß, d. h. die Be- und
Entladung der Scheiben erfolgt mit derselben X-Y-Achsen-
Bewegung wie die vorangegangenen Beckenprozesse. Auch wird
die Be- und Entladung von Hand mit derzeit gebräuchlichen
Handgeräten oder aber automatisch mit üblichen
Bügelgreifsystemen möglich.
Weitere Vorteile, Merkmale und Einzelheiten der Erfin
dung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung
bevorzugter Ausführungsbeispiele sowie anhand der
Zeichnung; diese zeigt in
Fig. 1 eine Schrägsicht auf einen Träger mit Scheiben
aus Silizium;
Fig. 2 eine Schrägsicht auf eine Spül- und Trocken
vorrichtung mit einem Behandlungsraum für die
im Träger zusammengefaßten Scheiben;
Fig. 3 die transparente Rückenansicht zu Fig. 2;
Fig. 4 eine transparente Seitenansicht zu Fig. 2;
Fig. 5 ein vergrößertes Detail aus Fig. 2;
Fig. 6 die verkleinerte Seitenansicht zu Fig. 5 mit
Niederhalter am Behandlungsraum in
Öffnungsstellung
Fig. 7 eine gegenüber den Fig. 3, 4 vergrößerte und teil
weise geschnittene Darstellung von Innenteilen der
Vorrichtung mit geschlossenem Niederhalter;
Fig. 8 eine Teildraufsicht zu Fig. 7.
Fig. 9 eine andere Schrägsicht auf einen Träger mit
Scheiben aus Silizium;
Fig. 10 einen verkleinerten Schnitt durch einen
anderen Träger.
Zum Spülen und Trocknen von Scheiben 10 aus Silizium,
sog. Wafers, werden diese parallel zueinander in einem
querschnittlich etwa H-förmigen Träger 12 zusammenge
faßt. Dieser Träger 12 ist an den Innenflächen seiner
Seitenwände 14 mit in Fig. 9 erkennbaren Aufnahmenuten
13 für die Scheiben 10 versehen, deren Umfang 11 nach
unten hin zwischen zwei Fußleisten 16 der Seitenwand 14
freiliegt. An den in einem Außenabstand a zueinander
verlaufenden Fußleisten 16 setzen nach außen geneigte
Schrägflächen 18 an, an welche in einem Abstand b
zueinander jene Seitenflächen 14 angeformt sind.
Der Träger 12 wird in Prozeßrichtung x einer Vorrich
tung 20 zugeführt und in einen von oben her
zugänglichen Behandlungsraum in einem Gehäuse 22 ab
gesenkt, der von einer trommelartigen Prozeßkammer 24
eines Innendurchmessers d von beispielsweise 320 mm ge
bildet und mittels eines Kammerdeckels 26 dicht
verschließbar ist. Ein Gehäusedeckel 28 überspannt
sowohl eine schlauchartige Randabdeckung 29 als auch
den an ihm festliegenden Kammerdeckel 26 und ist so
angelenkt, daß seine - aus Gründen der
Übersichtlichkeit in Fig. 4 nur angedeutete -
Drehachse 30 parallel zur Prozeßrichtung x liegt; der
Gehäusedeckel 28 behindert so den Prozeßablauf nicht.
Das Öffnen und Schließen des Gehäusedeckels 28 erfolgt
durch ein Kniegestänge 32 mit Druckzylinder 33 durch
nicht wiedergegebene Steuereinrichtungen.
Der Träger 12 wird in der trommelartigen Prozeßkammer
24 von einer Trägerhalterung 34 aufgenommen, welche
zwei - der Frontseite 19 und der Rückseite 21 der Vor
richtung 20 zugeordnete - Stirnplatten 35 und diese
verbindende, quer zur Prozeßrichtung x verlaufende
Rundstäbe 36 aufweist. Diese als Drehkorb eingesetzte
Trägerhalterung 34 ist mit ihrer nahe der Drehachse 30
des Gehäusedeckels 28 vorgesehenen Stirnplatte 35 an
eine hohle Antriebswelle 38 angeschlossen, die über
einen Treibstrang 40 von einem Antriebsmotor 42 drehbar
ist; die Trägerhalterung 34 bildet einen Rotor, in dem
der mit seinen Schrägflächen 18 auf zwei unteren
Rundstäben 36 der Trägerhalterung 34 ruhende sowie
zwischen seine Führungsbahn seitlich begrenzenden
Flankenstäben 44 sitzende und von einem noch zu
beschreibenden Niederhalter 64 fixierte Träger 12
festliegt sowie mit ihm gedreht zu werden vermag. Zur
weiteren Lagesicherung und zur Vereinfachung des Ein
führens des Trägers 12 in seine Trägerhalterung 34 sind
deren Stirnplatten 35 zur axialen Festlegung Leitbleche
oder Führungsplatten 45 mit nach außen geneigten Kanten
45 a zugeordnet.
Das trägernahe Ende der Hohlwelle 38 ist an einer La
gerplatte 46 festgelegt, die mit der hinteren Stirn
platte 35 der Trägerhalterung 34 durch Haltebolzen 47
verbunden ist. Anderseits ist die Hohlwelle 38 - wie
in Fig. 6, 7 verdeutlicht - an der Rückseite der Vor
richtung 20 in einem Lager 48 angeordnet, die Träger
halterung 34 also im Bereich der Frontseite 19 der
Vorrichtung 20 nicht festgelegt, was einen sehr kurzen
Abstand der vorderen Stirnplatte 35 zu dieser
Frontseite 19 erlaubt. Zudem bringt die einseitige
Lagerung Vorteile bezüglich der Partikelemission.
Der Ringraum 49 des Lagers 48 hat über einen Ringspalt
Verbindung zum Trommelinnenraum 23 der Prozeßkammer 24
und ist mit einer nicht schleifenden Labyrinthdichtung
50 verschlossen, zwischen der und dem Prozeßbecken 24
sich Abläufe 52 befinden; über diese läßt sich der
Ringraum 49 absaugen, mit DE-Wasser querspülen und
entwässern.
In der Hohlwelle 38 lagert ein sie beidends axial über
ragender Drehstab 54, an dessen hinterem Ende eine
Stellscheibe 55 sitzt, an der eine die Hohlwelle 38 um
fangende, gegen Verwindung rückstellende Schraubenfeder
56 angreift sowie an einen Mitnehmer 57 der
Stellscheibe 55 ein Verstellgestänge 58 mit
Steuerzylinder 59.
Insbesondere Fig. 8 läßt erkennen, daß parallel zum
Verstellgestänge 58 sowie zwischen diesem und dem
Prozeßbecken 24 ein weiteres Gestänge 60 mit Zylinder
61 sitzt. Dieses Gestänge 60 ist der Hohlwelle 38
zugeordnet und liegt dort einem Bremskragen 62 dann an,
wenn sich die Hohlwelle 38 nicht drehen soll; ist diese
stillgesetzt, kann über die Stellscheibe 55 der
Drehstab 54 in einem Teilkreis verstellt werden, um
einen die Trägerhalterung 34 übergreifenden
bügelartigen Niederhalter 64 aus einer Schließlage in
eine Öffnungsstellung zu überführen. Dieser besteht aus
zwei von einem Druckstab 65 verbundenen Bügelplatten
66, die an der Außenseite der Stirnplatten 35 der
Trägerhalterung 34 bei 68 drehbar gelagert sind. Dabei
fällt eines dieser Lager 68 mit einem der Haltebolzen
47 zusammen, um dessen die Bügelplatten 66 aus der in
Fig. 5 gestrichelt wiedergegebenen Schließlage in die
dort deutlicher gezeichnete Öffnungsstellung überführt
werden, in welcher der Druckstab 65 außerhalb der
Einbringbahn für den Träger 12 liegt. Erkennbar sind
nach oben gerichtete und abgewinkelte Haltearme 63 der
Bügelplatten 66, deren exzentrische Lagerung bei 68 und
ein an die hintere Bügelplatte 66 angelenkter
Lenkerstab 70, der andernends an einer den Drehstab 54
radlal kreuzenden und mit ihm drehenden Lenkerlasche 71
angelenkt ist. Ruht der Niederhalter 64 in seiner
Schließstellung, dann ist die Lenkerlasche 71 im
gewählten Ausführungsbeispiel etwa horizontal
angeordnet. Sie dreht sich in Fig. 5 gegen den
Uhrzeigersinn unter Mitnahme des Lenkerstabes 70 und
des Niederhalters 64, bis sich dessen Druckstab 65 in
der gezeigten Öffnungsstellung befindet. Der Träger 12
kann nunmehr entnommen werden. Die beschriebene Drehung
des Drehstabes 54 erfolgt - wie gesagt - dann, wenn
die Hohlwelle 38 dank des Gestänges 60 stillgesetzt
worden ist.
Um beim Drehen der Trägerhalterung 34 durch die Masse
des Niederhalters 64 keine Unwucht entstehen zu lassen,
ist etwa auf dem von der Achse A der Hohlwelle 38 und
dem Drehlager 68 bestimmten Durchmesser auf der vom
Drehlager 68 fernliegenden Seite eine Masseanhäufung
vorgenommen, beispielsweise durch Gewichte 72. Ein
solches befindet sich bei Vorhandensein einer zweiten
Bügelplatte 66 auch auf der anderen Seite der
Trägerhalterung 34.
In Fig. 6 ist auf dem Druckstab 65, einem VA-Rohr, eine
Ummantelung 74 aus PFA zu erkennen, die in
Schließstellung den Scheiben 10 aufliegt und diese
unbeschädigt läßt; die Scheiben 10 des Trägers 12 sind
in der Trägerhalterung 34 in radialer Richtung
kraftschlüssig zwischen dem Druckstab 65 und den
unteren Rundstäben 36 fixiert.
In dem in der Zeichnung gewählten Ausführungsbeispiel
ist ein einziger Träger 12 in der Prozeßkammer 24
untergebracht; wenn man die Länge n der Prozeßkammer 24
vergrößert, kann man auch mehrere Träger 12 axial
hintereinander unterbringen.
Bei Vorrichtungen 20 für einen einzelnen Träger 12 hat
sich die beschriebene einseitige Lagerung der
Trägerhalterung 34 bzw. des Rotors als günstig
erwiesen, bei Vergrößerung der Prozeßkammer 24 zur
Aufnahme mehrerer Träger 12 kann es erforderlich
werden, den Rotor bzw. die Trägerhalterung 34 beidseits
zu lagern.
Die Prozeßkammer 24 ist aus VA-Stahl und besitzt im
unteren Bereich über ihre gesamte Länge n einen
Ablaufschlitz 80, der sich in einen Sammelkasten 81
öffnet. Aus diesem führt - nach einem Rückhaltesieb 82
- ein Anschlußstutzen 83 zu einem nicht dargestellten
Siphon, um eine bauseitige Absaugungentwässerung zu
ermöglichen. Durch das Rückhaltesieb 82 werden
gegebenenfalls entstehende Scheibenbruchstücke
zurückgehalten.
Während der Umdrehung des Rotors bzw. der
Trägerhalterung 34 durchfahren die Scheiben 10 Strahlen
aus bei 86 angedeuteten Düsen. Der Trommelinnenraum 23
der Prozeßkammer 24 kann sowohl mit DI-Wasser
beaufschlagt als auch über dieselben Sprühstäbe bzw.
-düsen 86 unter Zwischenschaltung eines Filters 88 mit
Stickstoff geflutet werden. Zur Trocknung der Scheiben
10 ist am äußeren Umfang der trommelartigen
Prozeßkammer 24 eine elektrische Heizung vorgesehen,
die aus Gründen der Übersichtlichkeit nicht besonders
dargestellt ist.
Um bei Drehung der Trägerhalterung 34 einen besseren
Sitz der Scheiben 10 im dann eingespannten Träger 12 zu
erreichen, ist der jeweilige Scheibenmittelpunkt M
gemäß Fig. 9 außerhalb der Drehachse A des Systems zum
Boden des Trägers 12 hin angeordnet. Diese
Scheibenmittelpunkte M liegen idealerweise auf einer
Geraden E - in der Praxis ist dies jedoch durch die
Toleranzen der Aufnahmenuten 13 des Trägers 12 nicht
der Fall, d. h. die Umfänge 11 der Scheiben 10 des
Radius r eines Trägers 12 fluchten nur teilweise
miteinander.
Um die Scheiben 10 dennoch zu fixieren, dies auch dann,
wenn sehnenartige Umfangsabschnitte 9 zufällig
unterhalb des Druckstabes 65 und zu diesem in Abstand i
stehen, sind in Fig. 9 an ihm Federzungen 75, in Fig.
10 Druckfedern 76 für jede der Scheiben 10 vorgesehen.
Die Prozeßkammer 24 selbst ist über Schwingungsdämpfer
89 an einem Gestell 90 festgelegt, welches seinerseits
auf vier schwingungsdämpfenden Stellfüßen 91 steht. Die
bevorzugte Breite e des Gehäuses 22 liegt bei 400 mm,
seine Höhe h bei 900 mm. Alle Anschlüsse für Strom,
Pneumatik, DI-Wasser, Stickstoff, Unterdruck und
Entwässerung sind an der Gehäuserückseite 21
angeordnet.
Claims (24)
1. Vorrichtung zum Spülen und Trocknen von
Siliziumscheiben oder Substraten mit einer
Prozeßkammer zur Aufnahme wenigstens eines die
Scheiben haltenden Trägers,
dadurch gekennzeichnet,
daß in der durch einen Deckel (26) dicht
verschließbaren Prozeßkammer (24) eine Trägerhalterung
(34) drehbar angeordnet ist, in welcher der Träger
(12) festlegbar und mitdrehbar lagert sowie die
Scheiben (10) im Strahlbereich von Düsen (86) und im
Strahlungsbereich von Heizelementen bewegbar sind.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß der an der Prozeßkammer (24) festliegende Deckel
(26) mit einem Deckel (28) des Gehäuses (22) verbunden
und dieser mittels einer Drehachse (30) angelenkt ist,
die parallel zur Prozeßrichtung (x) sowie rechtwinklig
zu einer Antriebswelle (38) für die Trägerhalterung
(34) verläuft, deren Antrieb (42) außerhalb der
Prozeßkammer (24) liegt.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß die Trägerhalterung (34) an ihrer
Antriebswelle (38) außerhalb der Prozeßkammer (24)
einseitig fliegend gelagert ist.
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß sich zwischen dem Lager (48) für
die Antriebswelle (38) der Trägerhalterung (34) und
der trommelartigen Prozeßkammer (24) ein Ringraum (49)
mit einer nicht schleifenden Labyrinthdichtung (50)
liegt, der über einen Ringspalt mit dem Innenraum (23)
der Prozeßkammer verbunden ist.
5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet,
daß der Ringraum (49) nach außen geführte Anschlüsse
(52) aufweist und über diese evakuierbar oder mit DI-
Wasser querspülbar ausgebildet ist.
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch
gekennzeichnet, daß die Trägerhalterung (34) als Rotor
aus wellenparallelen Stäben (36) und von diesen in
Abstand verbundenen Stirnplatten (35) besteht, deren
eine starr an die Antriebswelle (38) angeschlossen
ist.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch
gekennzeichnet, daß die Trägerhalterung (34) mit ihrer
Antriebswelle (38) lösbar verbunden ist.
8. Vorrichtung nach Anspruch 6 oder 7, gekennzeichnet
durch eine Lagerplatte (46) der Antriebswelle (38),
die mit einer Stirnplatte (35) der Trägerhalterung
(34) durch Bolzen (47) od. dgl. verbunden ist.
9. Vorrichtung nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis
8, dadurch gekennzeichnet, daß die Achse (A) der
Antriebswelle (38) außerhalb der Mittelpunkte (M) der
Scheiben (10) verläuft.
10. Vorrichtung nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis
9, gekennzeichnet durch eine solche Anordnung der
Scheiben (10) in der Trägerhalterung (34), daß bei
Rotation eine in Größe und Richtung vorherbestimmte
Fliehkraft einwirkbar ist.
11. Vorrichtung nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis
10, gekennzeichnet durch einen auf die Scheiben (10)
auflegbaren Niederhalter (64), der von der
Beckenaußenseite durch einen Drehstab (54) aus einer
Schließlage in eine Öffnungsstellung überführbar ist.
12. Vorrichtung nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis
11, dadurch gekennzeichnet, daß der Drehstab (54) des
Niederhalters (64) die als Hohlwelle ausgebildete
Antriebswelle (38) koaxial sowie in ihr drehbar
durchsetzt und einends an einem parallel zu den
Stirnplatten (35) der Trägerhalterung (34) bewegbaren
Teil (66) des Niederhalters festgelegt ist.
13. Vorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet,
daß der Drehstab (54) andernends mit einer
Stellscheibe (55) versehen und durch diese drehbar
ist.
14. Vorrichtung nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis
13, dadurch gekennzeichnet, daß an der Stellscheibe
(55) ein Verstellgestänge (60, 61) angreift.
15. Vorrichtung nach Anspruch 13 oder 14, dadurch
gekennzeichnet, daß die Stellscheibe (55) mit einem
drehend wirkenden Kraftspeicher (56) verbunden ist,
insbesondere mit einer Schraubenfeder, welche den
Niederhalter (64) in seine Schließlage führt.
16. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch
gekennzeichnet, daß der Niederhalter (64) wenigstens
eine parallel zu den Stirnplatten (35) der
Trägerhalterung (34) gerichtete und drehbar gelagerte
Bügelplatte (66) mit davon achsparallel abragendem
Druckstab (65) aufweist, der in Schließlage der
Trägerhalterung etwa aufliegt.
17. Vorrichtung nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis
16, dadurch gekennzeichnet, daß die Bügelplatte (66)
und gegebenenfalls eine am anderen Ende des
Druckstabes (65) vorhandene weitere Bügelplatte an der
Außenseite der Stirnplatte/n (35) vorgesehen ist/sind.
18. Vorrichtung nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis
17, dadurch gekennzeichnet, daß die Bügelplatte/n (66)
in radialem Abstand zur Antriebswelle (38)
drehgelagert ist/sind.
19. Vorrichtung nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet,
daß die Trägerhalterung (34) auf der der Bügelplatte
(66) bezüglich der Antriebswelle (38)
entgegengesetzten Seite mit Ausgleichsgewicht/en (72)
versehen ist.
20. Vorrichtung nach Anspruch 18 oder 19, dadurch
gekennzeichnet, daß die Verschlußkraft durch
entsprechende Massenverteilung am Verschlußsystem
unabhängig von der Drehzahl einstellbar ist.
21. Vorrichtung nach Anspruch 18 oder 19, dadurch
gekennzeichnet, daß der Träger (12) über die vom
Druckstab (54) belasteten Scheiben (10) kraftschlüssig
in der Trägerhalterung (34) fixiert ist.
22. Vorrichtung nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis
21, dadurch gekennzeichnet, daß der Druckstab (54) mit
wenigstens einem Kraftspeicher (75, 76) versehen und
dieser auf den Umfang (9, 11) der Scheibe/n aufsetzbar
ist.
23. Vorrichtung nach Anspruch 22, gekennzeichnet durch
eine der maximalen Scheibenzahl des Trägers (12)
entsprechende Anzahl von Kraftspeichern,
beispielsweise Druckfedern (76) oder Federzungen (75).
24. Vorrichtung nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis
23, dadurch gekennzeichnet, daß die Antriebswelle (38)
in ihrem Winkel zur Horizontalen einstellbar ist.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE4040132A DE4040132A1 (de) | 1990-12-15 | 1990-12-15 | Vorrichtung zum spuelen und trocknen von siliziumscheiben oder substraten |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE4040132A DE4040132A1 (de) | 1990-12-15 | 1990-12-15 | Vorrichtung zum spuelen und trocknen von siliziumscheiben oder substraten |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE4040132A1 true DE4040132A1 (de) | 1992-06-17 |
Family
ID=6420434
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE4040132A Withdrawn DE4040132A1 (de) | 1990-12-15 | 1990-12-15 | Vorrichtung zum spuelen und trocknen von siliziumscheiben oder substraten |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE4040132A1 (de) |
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| CN116020820A (zh) * | 2022-09-19 | 2023-04-28 | 宿迁学院产业技术研究院 | 一种计算机柜体用除尘设备 |
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1990
- 1990-12-15 DE DE4040132A patent/DE4040132A1/de not_active Withdrawn
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| 8139 | Disposal/non-payment of the annual fee |