-
Gehänge für Schiebetüren. Die Erfindung bezieht sich auf ein Gehänge
für Schiebetüren, bei dem die Laufrollen zu einer endlosen Kette vereinigt sind,
die um ein an der Tür angebrachtes Widerlager herumgeführt ist. Bei den bisher bekannten
Gehängen dieser Art sind die Rollenketten nach Art der Gallschen Gelenkketten ausgebildet,
d. h. die Rollen lagern auf besonderen Drehachsen, welche in den an beiden Enden
gelochten Kettengliedern durch an ihren Enden angestauchte Köpfe gehalten sind.
Dadurch ist die Herstellung der Ketten umständlich, zeitraubend und kostspielig.
-
Demgegenüber sind bei dem den Erfindungsgegenstand bildenden Gehänge
für Schiebetüren die Rollen gemeinsam mit ihren Achsen durch an beiden Enden mit
einer Ringnut versehene walzenförmige Körper gebildet, während die Kettenglieder
aus länglichen Ringen bestehen, welche paarweise von entgegengesetzten Seiten her
in die Ringnuten der walzenförmigen Körper eingreifen. Dadurch sind die Ketten wesentlich
vereinfacht und verbilligt. Sie bestehen nunmehr nur noch aus einer Anzahl von walzenförmigen
Körpern, die auf automatischen Drehbänken von einem Rundstab abgestochen und dabei
gleichzeitig mit den Ringnuten versehen werden können, und einer Anzahl von länglichen,
je mit einem zweckmäßig an den beiden Enden verengten Langloch versehenen kleinen
Blechplatten, die aus einem fortlaufenden Blechstreifen ausgestanzt
werden
können. Das Zusammensetzen der Rollen und Glieder zu einer Kette ist leicht und
wenig zeitraubend. Es brauchen immer nur auf jedes Ende einer Rolle zwei Ringe aufgestreift
und dann so verschoben zu werden, daß sie von entgegengesetzten Seiten her in die
Ringnut der Rolle eingreifen. Lediglich zum Schließen oder Endlosmachen der Kette
ist eine Laufrolle mit nach beiden Seiten vorstehender Achse notwendig, deren Enden
nach dem Durchstecken durch die beiden zu verbindenden Kettenglieder mit angestauchten
Köpfen versehen werden.
-
An sich sind aus länglichen Ringen bestehende Kettenglieder bei rollenlosen
Transportketten, um die Kette leicht auseinandernehmen und wieder zusammensetzen
zu können, bereits bekannt. Dabei bestehen die Kettenglieder abwechsehld aus zwei
mit einem Langloch versehenen Blechplatten und abwechselnd aus einer Blechplatte,
in welcher zwei nach beiden Seiten vorstehende Achsen starr befestigt sind.
-
Demgegenüber bestehen beim Erfindungsgegenstand sämtliche Kettenglieder
aus länglichen Ringen, und sie sind mit dem erfindungsgemäß aus an jedem Ende mit
einer Ringnut versehenen walzenförmigen Körpern gebildeten -Laufrollen dadurch zu
einer Kette vereinigt, daß die Ringe paarweise von entgegengesetzten Seiten her
in die Ringnuten der Rollen eingreifen. Die Zeichnung veranschaulicht ein Ausführungsbeispiel
des Erfindungsgegenstandes, und zwar zeigt Abb. r eine Ansicht des neuen Gehänges
von der Rückseite mit teilweisem senkrechten Schnitt, Abb. a einen senkrechten Querschnitt
nach der Linie A-A der Abb. r,-Abb.3 eine teilweise geschnittene Draufsicht eines
Teiles der Rollenkette; Abb.4 veranschaulicht das Zusammenfügen der Kettenglieder
und Rollen.
-
a ist die ortsfeste Laufschiene, b der an der Schiebetür anzubringende,
über die Schiene a greifende U-förmige Tragbügel. Zwischen den Schenkeln des Bügels
b ist mittels eines Schraubenbolzens c eine schmale, hochkant gestellte und an ihren
Enden abgerundete Platte d befestigt, die als Widerlager für die Laufrollen dient.
Um die Platte d ist, wie bekannt, eine endlose Kette f gelegt, welche die Laufrollen
enthält. Von diesen Rollen befindet sich immer eine gewisse Anzahl, und zwar im
Beispiel je nach der Stellung der Kette drei oder -fier Rollen, zwischen Laufschiene
a und Widerlager d, so daß die Rollen sich bei der Verschiebung der Tür einerseits
an der festen Laufi schiene a, anderseits an der unteren, ebenen l Stirnfläche der
Platte d abwälzen.
-
Gemäß der Erfindung sind die Laufrollen g gemeinsam mit ihren Drehachsen
je aus einem walzenförmigen Körper gebildet, der an beiden Enden zweckmäßig etwas
abgesetzt ist und I außerdem an jedem Ende eine Ringnut h enthält. Die Kettenglieder
f bestehen je aus zwei länglichen Ringen, diese sind im Beispiel durch kleine Blechplatten
gebildet, die je ein Langloch i enthalten: Die Langlöcher i besitzen
auf dem mittleren Teil der Kettenglieder eine mit dem Durchmesser der Rollenenden
übereinstimmende lichte «feite, wohingegen sie an den beiden Enden der Glieder auf
den Innendurchmesser der Ringnuten lt abgesetzt sind. Rollen g und Glieder f werden
in der Weise zu einer Kette zusammengefügt, daß auf jedes Ende der Rollen g zwei
der länglichen Ringe f aufgestreift und dann so verschoben werden, daß sie von entgegengesetzten
Seiten her in die Ringnut eingreifen (s. insbesondere Abb. 3 und 4.). Zum Schließen
der Kette dient eine mit einer besonderen Drehachse k -'ersehene Laufrolle g1. Diese
Achse k wird durch die zu verbindenden Kettenglieder und die Bohrung der Rolle g
1 hindurchgeführt. Nachdem dann auf jedes Achsenende eine kleine Scheibe in aufgesteckt
ist, werden die beiden Enden der Achse k zu Nietköpfen gestaucht, welche die Scheiben
m auf der Achse halten.
-
Natürlich sind mancherlei Abänderungen des gezeichneten Beispiels
möglich. Z. B. könnten die länglichen Ringe f statt aus Blech auch aus anderem geeigneten
Material bestehen. Die zum Schließen der Kette dienende Rolle g1 könnte auch mit
einer damit aus einem Stück bestehenden Achse versehen sein, deren Enden zu Nietköpfen
gestaucht werden.
-
Außer bei Schiebetürhängen könnte die neue endlose Rollenkette auch
an anderen Stellen als Ersatz für die sonst üblichen Gallschen Gelenkketten benutzt
werden.