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DE3930022A1 - Dental-panoramaroentgenaufnahmevorrichtung, die auch schaedelaufnahmen erlaubt - Google Patents

Dental-panoramaroentgenaufnahmevorrichtung, die auch schaedelaufnahmen erlaubt

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DE3930022A1
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Kazuo Nishikawa
Kozo Nakano
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J Morita Manufaturing Corp
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Description

Die Erfindung betrifft eine Dental-Röntgenaufnahmevorrichtung zum Herstellen von Röntgenaufnahmen des gesamten Kiefers (vorliegend als Panoramaröntgen­ aufnahmen bezeichnet), die es zusätzlich gestattet, Röntgenaufnahmen eines standardisierten Schädelabschnittes (d.h. cephalometrische Radiographien, vor­ liegend kurz als Schädelaufnahmen bezeichnet) herzustellen.
In jüngster Zeit wurden Dental-Panorama/Cephalo-Röntgenaufnahmegeräte entwickelt, mittels deren sowohl Panoramaröntgenaufnahmen als auch Schädel­ röntgenaufnahmen hergestellt werden können. Derartige Vorrichtungen werden benutzt, um Platz und Kosten zu sparen. Solche Panorama/Cephalo-Röntgenauf­ nahmegeräte erfordern mehrere Strahldurchtrittsschlitze, nämlich einen in lot­ rechter Richtung langen, schmalen Schlitz, zwei unterschiedliche Schlitze mit quadratischer Öffnung, die in unterschiedlichen Positionen angeordnet sind, für Front- und Seiten-Schädelaufnahmen sowie Schlitze von unterschiedlichen Größen entsprechend den Standard-Filmkassettengrößen (die beispielsweise in sechs oder vier Bauteilen eingebracht sind). Diese Schlitze werden in Abhängig­ keit von der jeweiligen Aufnahmeaufgabe selektiv genutzt. Der Schlitz für Seiten- Schädelaufnahmen wird häufig in Verbindung mit einem Filter zur Bildauflösung von weichem Gewebe verwendet, um auf dem Film eine Gesichtskontur zu er­ zeugen, wenn eine kieferplastische Behandlung durchgeführt werden soll. Die vorstehend genannten Schlitze werden nach einem der beiden folgenden Verfah­ ren selektiv wirksam gemacht:
  • (1) es werden mehrere Maskenplatten mit jeweils einem der vorstehend genannten Schlitze hergestellt, und die einzelnen Platten werden auswechselbar vor einer Röntgenstrahlungsquelle montiert;
  • (2) eine kreisförmige, quadratische oder Y-förmige Maskenplatte mit verschiedenen Schlitzen wird gedreht oder verschoben, um einen gewünschten Schlitz mit der Röntgenstrahlachse auszurichten.
Bei dem genannten Verfahren (1) ist das Austauschen der Maskenplatten lästig und zeitaufwendig. Für die Maskenplatten muß ein geeigneter Speicherplatz vor­ gesehen werden. Werden die Maskenplatten nicht sorgfältig gespeichert, können sie verlorengehen. Im Falle des Vorgehens (2) werden mindestens drei Schlitze für Panoramaaufnahmen, Front-Schädelaufnahmen und Seiten-Schädelaufnah­ men in einer Maskenplatte ausgebildet. Falls der Wunsch besteht, weitere Meßarten einsetzen zu können, beispielsweise wenn eine Weichgewebe-Bildauf­ lösung bei Schädelaufnahmen erwünscht ist oder wenn im Zuge der Herstellung von Panoramaröntgenaufnahmen tomographische Aufnahmen entweder des Oberkiefers oder des Unterkiefers möglich sein sollen, müssen für diese Zwecke geeignete Schlitze in der Maskenplatte zusätzlich ausgebildet werden. Infolgedes­ sen werden die Abmessungen der Maskenplatte groß, was Beschränkungen im praktischen Einsatz zur Folge hat.
Es besteht das Bedürfnis, den Bereich des Bestrahlungsfeldes in Abhängigkeit von Unterschieden zwischen einzelnen Patienten (beispielsweise Unterschieden zwischen Erwachsenen und Kindern oder zwischen männlichen und weiblichen Patienten) zu ändern, um die Strahlenbelastung des Patienten zu minimieren. Außerdem kann es erforderlich werden, mit nichtstandardisierten Filmen zu ar­ beiten. Diesen Erfordernissen kann mit dem vorstehend geschilderten Schlitz- Austauschverfahren in der Praxis nicht begegnet werden.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine auch für Schädelaufnahmen ge­ eignete Dental-Panoramaröntgenaufnahmevorrichtung zu schaffen, die mit einer kompakten Blendenvorrichtung ausgestattet ist, welche es erlaubt, in Abhängig­ keit von der Aufnahmeart auf sehr einfache analoge und/oder digitale Weise die jeweils erforderliche Strahldurchtrittsöffnung bereitzustellen.
Bei einer Dental-Panoramaröntgenaufnahmevorrichtung, die auch Schädelauf­ nahmen erlaubt und die versehen ist mit einem Schwenkarm, einem am einen Ende des Schwenkarms abgestützten Röntgenstrahlgenerator und einer am ande­ ren Ende des Schwenkarms in einer dem Röntgenstrahlgenerator gegenüberlie­ genden Stellung abgestützten Röntgenfilmkassette wird diese Aufgabe dadurch gelöst, daß eine in dem Röntgenstrahlgenerator untergebrachte Röntgenstrahl- Blendenvorrichtung mit zwei parallelen Maskenplatten vorgesehen ist, die mit verschiedenen, in der Längsrichtung der Maskenplatten aufeinanderfolgenden Strahldurchtrittsöffnungen ausgestattet, einander eng benachbart mindestens nä­ herungsweise lotrecht zu der Röntgenstrahlachse des Röntgenstrahlgenerators angeordnet und in ihrer Längsrichtung gegeneinander derart verschiebbar sind, daß durch Kombinationen sich überlappender Strahldurchtrittsöffnungen der ge­ wünschte Abblendgrad einstellbar ist.
In weiterer Ausgestaltung der Erfindung kann der Röntgenstrahlgenerator an dem Schwenkarm derart abgestützt sein, daß der Röntgenstrahlgenerator wahl­ weise in eine für Panoramaaufnahmen oder für Schädelaufnahmen geeignete Richtung gedreht werden kann, wobei eine Aufnahmeart-Wählvorrichtung vorge­ sehen ist, die Ausgangssignale bereitstellt, mittels deren die Überlappungskombi­ nationen der Strahldurchtrittsöffnungen gewählt werden und die Ausrichtung des Röntgenstrahlgenerators entsprechend geändert wird. Auf diese Weise können die verschiedenen Aufnahmeerfordernisse genau und rasch erfüllt werden.
Bevorzugte Ausführungsbeispiele der Erfindung sind nachstehend anhand der Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine Front-Gesamtansicht einer erfindungsgemäßen Dental- Panoramaröntgenaufnahmevorrichtung,
Fig. 2 in größerem Maßstab einen lotrechten Schnitt entlang der Linie II-II der Fig. 1,
Fig. 3 eine perspektivische Ansicht eines Ausführungsbeispiels der vorliegend vorgesehenen Blendenvorrichtung,
Fig. 4(a) und (b) Teilfrontansichten eines Ausführungsbeispiels der Blenden­ vorrichtung,
Fig. 5 eine Teilfrontansicht einer abgewandelten Ausführungsform der Blendenvorrichtung und
Fig. 6 ein Blockschaltbild einer Anordnung zum Steuern der Masken­ platten und des Röntgenstrahlgenerators unter Verwendung ei­ ner Aufnahmeart-Wählvorrichtung.
Die veranschaulichte, auch Schädelaufnahmen erlaubende Dental-Panora­ maröntgenaufnahmevorrichtung weist einen Schwenkarm 1 auf, der an seinem einen Ende einen Röntgenstrahlgenerator 2 und an seinem anderen Ende eine Röntgenfilmkassette 8 in einer dem Röntgenstrahlgenerator gegenüberliegenden Stellung trägt. In dem Röntgenstrahlgenerator 2 ist eine Röntgenstrahl-Blenden­ vorrichtung 3 untergebracht (Fig. 3), die zwei rechteckige Maskenplatten 4 und 5 aufweist. Jede der beiden Maskenplatten 4, 5 ist mit einer Folge von in Platten­ längsrichtung aufeinanderfolgenden Strahldurchtrittsöffnungen versehen. Die Maskenplatten 4, 5 sind parallel zueinander eng benachbart mindestens nähe­ rungsweise lotrecht zu der Röntgenstrahlachse des Röntgenstrahlgenerators 2 an­ geordnet; sie lassen sich in ihrer Längsrichtung gegeneinander verschieben. Auf diese Weise kann der gewünschte Abblendgrad durch Überlappungskombinatio­ nen der Strahldurchtrittsöffnungen, beispielsweise der Öffnungen 41 und 51, be­ quem eingestellt werden.
Zu der Röntgenaufnahmevorrichtung gehört ein Ständer 7, an welchem der Schwenkarm 1 für eine Schwenkbewegung in waagrechter Ebene abgestützt ist. Die Röntgenfilmkassette 8 wird zur Herstellung von Panoramaaufnahmen ver­ wendet. Von dem Ständer 7 steht ein Träger 9 in waagrechter Richtung ab. An dem freien Ende des Trägers 9 sind eine Filmkassette 91 für Schädelaufnahmen und eine Kopfhalterung 92 angebracht. Der Röntgenstrahlgenerator 2 läßt sich gegenüber dem Schwenkarm 1 so drehen, daß er sowohl für Panoramaaufnahmen als auch für Schädelaufnahmen eingesetzt werden kann. Vorzugsweise ist eine Aufnahmeart-Wählvorrichtung 10 vorhanden (Fig. 6), die Ausgangssignale bereit­ stellt, mittels deren sowohl Überlappungskombinationen der Strahldurchtrittsöff­ nungen der Maskenplatten 4 und 5 als auch der Drehwinkel des Röntgenstrahl­ generators 2 eingestellt werden.
Die Maskenplatten 4 und 5 sind aus einem Röntgenstrahlen abschirmenden Me­ tall, beispielsweise Blei oder einer Bleilegierung, hergestellt und mit Trägerplat­ ten 400 bzw. 500 zusammengebaut, die beispielsweise aus Aluminium bestehen. Es sind Motore 40 und 50 vorgesehen, die es erlauben, die Maskenplatten 4 und 5 in den Fig. 4 und 5 nach rechts bzw. nach links zu verschieben.
Die Strahldurchtrittsöffnungen der Maskenplatten 4 und 5 können unterschiedli­ che Formen aufweisen. Beispielsweise hat bei der Ausführungsform nach den Fig. 3 und 4 die der Röntgenstrahlquelle 20 des Röntgenstrahlgenerators 2 nä­ her liegende Maskenplatte 4 drei Strahldurchtrittsöffnungen 41, 42 und 43, deren Breiten dem schmalen Schlitz für Panoramaaufnahmen, der Standardbreite des quadratischen Schlitzes für Front-Schädelaufnahmen bzw. der Standardbreite des quadratischen Schlitzes für Seiten-Schädelaufnahmen entsprechen. Die Höhen dieser Strahldurchtrittsöffnungen sind etwas größer als die Standardhöhen der genannten Schlitze. Die Maskenplatte 5 weist eine Strahldurchtrittsöffnung 51 mit einem waagrecht langgestreckten Abschnitt 511, dessen Höhe gleich der vor­ stehend genannten Standardhöhe ist, und einen lotrecht langgestreckten Ab­ schnitt 512 auf, dessen Breite etwas größer als die Standardbreite des herkömmli­ chen Schlitzes für Panoramaaufnahmen ist.
Bei der abgewandelten Ausführungsform gemäß Fig. 5 ist die der Röntgenstrahl­ quelle 20 zugewendete Maskenplatte 4 die gleiche wie bei der Ausführungsform nach Fig. 4. Die Maskenplatte 5 hat dagegen eine langgestreckte Strahldurch­ trittsöffnung 52, deren Höhe gleich der Höhe des normalen Schädelaufnahme­ schlitzes ist, sowie zwei mit Abstufungen versehene Strahldurchtrittsöffnungen 53 und 54. An Stelle der abgestuften Strahldurchtrittsöffnungen 53 und 54 können auch Öffnungen verwendet werden, die an einer Seite eine kontinuierlich ge­ neigte Kante aufweisen. Ein für Röntgenstrahlen halbdurchlässiges Filter 6 zur Bildauflösung von weichem Gewebe ist auf der einen Seite der Strahldurchtritts­ öffnungen 51 und 52 vorgesehen. Das Filter 6 kann beispielsweise aus Messing oder Zinn bestehen. Sein Seitenrand ist zweckmäßig nach innen gekrümmt, und die Dicke des Filters nimmt vorzugsweise in Richtung auf den gekrümmten Rand hin ab.
Die derart aufgebaute Blendenvorrichtung 3 sitzt entsprechend Fig. 2 in dem Röntgenstrahlgenerator 2 vor der Röntgenstrahlquelle 20. Der von der Röntgen­ strahlquelle 20 erzeugte Röntgenstrahl durchläuft einen Schlitz, der von der Überlappungskombination der Strahldurchtrittsöffnungen der Maskenplatten 4 und 5 gebildet wird. Der Röntgenstrahl durchquert dann ein (nicht veranschau­ lichtes) Objekt, das in dem Röntgenstrahlengang angeordnet wird, und er fällt auf die Filmkassette 8 oder die Filmkassette 91 auf.
Bei der Herstellung von Panoramaröntgenaufnahmen steht der Röntgenstrahlge­ nerator 2 so, daß die von ihm gebildete Röntgenstrahlachse auf die Röntgenfilm­ kassette 8 für Panoramaaufnahmen gerichtet ist. Die Maskenplatte 4 wird derart seitlich verschoben, daß die Strahldurchtrittsöffnung 41 mit der Röntgen­ strahlachse ausgerichtet ist. Dann wird die Maskenplatte 5 seitlich verschoben, um den lotrecht langgestreckten Abschnitt 512 mit der Strahldurchtrittsöffnung 41 entsprechend Fig. 4(a) zu überlappen. Die im Strahlengang liegenden Strahl­ durchtrittsöffnungen haben daher in ihrem Überlappungsbereich eine Höhe und eine Breite entsprechend der Standardhöhe und Standardbreite des Schlitzes für Panoramaaufnahmen. Bei der in Fig. 5 veranschaulichten Ausführungsform wer­ den die abgestuften Strahldurchtrittsöffnungen 53 und 54 der Maskenplatte 5 mit der lotrecht langgestreckten Strahldurchtrittsöffnung 41 der Maskenplatte 4 kom­ biniert, wobei obere und untere Abschnitte des lotrecht langgestreckten Schlitzes für Panoramaaufnahmen abgeschnitten werden können, um eine Panoramaauf­ nahme nur von einem gewünschten Teilbereich (beispielsweise nur dem Unter­ kiefer, nur dem Oberkiefer oder einem anderen Teil) herzustellen.
Zur Anfertigung einer Schädelaufnahme wird die Maskenplatte 4 so verschoben, daß die Strahldurchtrittsöffnung 42 oder 43 mit der Röntgenstrahlachse ausge­ richtet ist. Dann wird die Maskenplatte 5 verschoben, um den waagrecht langge­ streckten Abschnitt 511 der Strahldurchtrittsöffnung 51 oder die Strahldurch­ trittsöffnung 52 mit der Röntgenstrahlachse auszurichten. Wenn ein anderer Be­ reich als die Frontansicht oder die Seitenansicht photographiert werden soll (bei­ spielsweise wenn eine Aufnahme unter einem Winkel von 45° erfolgen soll), wer­ den sowohl die Kopfhalterung 92 als auch der Patient um 45° gedreht und posi­ tioniert, wobei die Maskenplatten gleichfalls entsprechend einzurichten sind. Eine Aufnahme unter einem Winkel von 45° ist vorliegend möglich, indem nur die Maskenplatte 4 geringfügig verschoben wird, ohne daß eine Änderung des praktisch wirksamen Bestrahlungsfeldes erfolgt. Beim Herstellen einer Seiten­ aufnahme wird der gekrümmte und sich verjüngende Seitenbereich der Filter­ platte 6 mit der Strahldurchtrittsöffnung 42 oder 43 ausgerichtet, wie dies in Fig. 4(b) veranschaulicht ist. Bei einer solchen Einstellung kann das weiche Gewebe der Gesichtshälfte entlang dem Schädel auf Film aufgenommen werden. Die er­ läuterte Form der Filterplatte 6 führt zu einer näherungsweisen Ausrichtung mit der Form des weichen Gewebes der Gesichtshälfte. Der Röntgenstrahl trifft mit höherer Intensität auf tiefere Weichgewebeabschnitte auf, während er im Bereich dünnerer Abschnitte stärker gedämpft wird. Dadurch werden Bilder mit klareren Konturen erhalten. Bei unterschiedlichen Objekten können die Seitenabschnitte der Strahldurchtrittsöffnungen 51 und 52 mit den Strahldurchtrittsöffnungen 42 und 43 entsprechend ausgerichtet werden. Auf diese Weise läßt sich die Schlitzbreite in Abhängigkeit von den jeweiligen Unterschieden einstellen.
Das seitliche Verschieben der Maskenplatten 4 und 5 zur Herstellung von Kom­ binationen der Strahldurchtrittsöffnungen erfolgt mit Hilfe der Motore 40 und 50. Der Röntgenstrahlgenerator 2 wird unter Verwendung einer später noch näher erläuterten Anordnung in die für Panoramaaufnahmen bzw. Schädelaufnahmen geeignete Richtung geschwenkt. Insbesondere wird die Röntgenstrahlachse auf die Filmkassette 8 gerichtet, wenn Panoramaaufnahmen hergestellt werden sol­ len, während für Schädelaufnahmen die Röntgenstrahlachse auf die Filmkassette 91 gerichtet wird. Die Verstellung der Motoren 40 und 50 sowie des Röntgen­ strahlgenerators 2 wird aktiviert, wenn der Benutzer eine von unterschiedlichen Aufnahmearten auswählt, die in einer Aufnahmeart-Wählvorrichtung 10 (Fig. 6) einprogrammiert sind. Durch Verwendung der Aufnahmeart-Wählvorrichtung können die Schlitzauswahl und die Richtungsänderung des Röntgenstrahlgenera­ tors 2 je nach dem Zweck der jeweiligen Aufnahme genau und rasch durchgeführt werden.
Wie aus den Fig. 1 und 2 hervorgeht, ist der Röntgenstrahlgenerator 2, in den die Blendenvorrichtung 3 eingebaut ist, an dem einen Ende des waagrechten Schwenkarmes 1 so aufgehängt, daß er um eine lotrechte Achse 21 des Armes 1 in einer waagrechten Ebene frei gedreht werden kann. Auf diese Weise erfolgt die Ausrichtung der Röntgenstrahlachse des Röntgenstrahlgenerators 2 auf die Röntgenfilmkassette 8 oder die Röntgenfilmkassette 91, je nach dem, ob eine Panoramaaufnahme oder eine Schädelaufnahme hergestellt werden soll. Das Verschwenken des Röntgenstrahlgenerators 2 erfolgt dabei über einen Motor 22 und ein Schneckengetriebe 23. Die Röntgenstrahlachse wird selbsttätig positio­ niert; für diesen Zweck sind geeignete (nicht dargestellte) Anschläge oder End­ schalter vorgesehen. Vor der Röntgenstrahlquelle 20 des Röntgenstrahlgenera­ tors 2 sitzt die im einzelnen in Fig. 3 veranschaulichte Blendenvorrichtung 3. Eine Kopfhalterung für das Herstellen von Panoramaaufnahmen ist in Fig. 1 bei 11 angedeutet. Der waagrecht verlaufende Schwenkarm 1 dreht sich um die Kopf­ halterung 11.
Alle Bauteile der in den Fig. 2, 3 und 4 veranschaulichten Blendenvorrichtung 3 sind auf einem Block 30 montiert. Im mittleren Teil des Blockes 30 befindet sich eine Röntgenstrahldurchtrittsöffnung 300, welche den Block 30 von hinten nach vorne durchsetzt. An der Vorderseite des Blockes 30 sind die Maskenträgerplat­ ten 400 und 500 von oberen und unteren Rollen 31 und 32 für eine Verschiebe­ bewegung in Querrichtung abgestützt. Am oberen und unteren Rand der Träger­ platten 400 und 500 befinden sich V-Nuten 401 und 501. Die Rollen 31 und 32 wälzen sich entlang der V-Nuten 401 und 501 ab. Die Motoren 40 und 50 sind an der rechten und der linken Seite des Blockes 30 derart befestigt, daß ihre An­ triebswellen parallel zueinander verlaufen. Die Antriebswellen der Motore 40 und 50 sind mit Gewindespindel 40 a bzw. 50 a verbunden. Die Gewindespindeln 40 a und 50 a stehen ihrerseits mit Verbindungsstangen 40 b und 50 b in Verbin­ dung, die an den Trägerplatten 400 bzw. 500 angebracht sind. Wenn die Motore 40 und 50 laufen, drehen sich die Gewindespindeln 40 a und 50 a. Aufgrund dieser Drehung werden die Verbindungsstangen 40 b und 50 b nach vorne oder hinten verstellt. Die Größe der Verstellbewegung hängt von dem Grad der Drehung ab. Aufgrunddessen werden die von den Trägerplatten 400 und 500 abgestützten Maskenplatten 4 und 5 in Querrichtung verschoben. Schiebepotentiometer 40 c und 50 c sind parallel zu den Gewindespindeln 40 a und 50 a angeordnet. Die En­ den der Schieber der Potentiometer 40 c und 50 c sind mit den mittleren Teilen der Verbindungsstangen 40 b und 50 b verbunden. Wenn sich die Gewindespindeln 40 a und 50 a in der oben erläuterten Weise drehen, werden die Verbindungsstan­ gen 40 b und 50 b nach rechts bzw. nach links verschoben. In Abhängigkeit von dieser Bewegung werden die Schieber der Potentiometer 40 c und 50 c hin- und herbewegt. Die Positionen der Maskenplatten 4 und 5 werden auf diese Weise mittels der Potentiometer 40 c und 50 c erfaßt. Die Positionen der Maskenplatten 4 und 5 lassen sich unter Verwendung der Motoren 40 und 50 selbsttätig einstellen, indem von den Potentiometern 40 c und 50 c erfaßte Positionsinformationen zu ei­ nem automatischen Steuer- oder Regelsystem, d.h. vorliegend der Aufnahmeart- Wählvorrichtung 10, zurückgeführt werden.
Fig. 6 zeigt ein Blockschaltbild des automatischen Steuersystems zum Einstellen der Positionen der Maskenplatten 4 und 5 und zum Ändern der Ausrichtung des Röntgenstrahlgenerators 2 unter Verwendung der Aufnahmeart-Wählvorrichtung 10. Positionsinformationen bezüglich verschiedener Panorama- und Schädelauf­ nahmearten sind in die Aufnahmeart-Wählvorrichtung 10 eingegeben (einpro­ grammiert). Wenn der Benutzer eine der verschiedenen Aufnahmearten aus­ wählt, gibt die Aufnahmeart-Wählvorrichtung 10 Antriebssignale an die An­ triebsmotore 40 und 50 der Blendenvorrichtung 3 und/oder an den Antriebsmo­ tor 22 zum Ändern der Ausrichtung des Röntgenstrahlgenerators 2. Auf diese Weise werden die Maskenplatten 4 und 5 um die erforderlichen Beträge verscho­ ben, während der Röntgenstrahlgenerator 2 in der erforderlichen Weise mit Be­ zug auf eine der Filmkassetten ausgerichtet wird.
Die oben erläuterten und in den Zeichnungen veranschaulichten Ausführungs­ formen lassen sich bedarfsweise abwandeln. Wenn beispielsweise Panoramarönt­ genaufnahmen bei liegenden Patienten hergestellt werden sollen, bedarf es nicht des Ständers 7. In diesem Fall schwenkt der Schwenkarm 1 in einer lotrechten Ebene. Der Träger 9 mit der Filmkassette 91 für Schädelaufnahmen und der Kopfhalterung 92 braucht nicht von dem Ständer 7 waagrecht abzustehen, son­ dern kann beispielsweise auch als Zusatzeinrichtung ausgebildet werden. In ei­ nem solchen Fall können der Träger 9, die Filmkassette 91 und die Kopfhalte­ rung 92 beispielsweise von der Decke eines Röntgenraumes herunterhängen. Die Maskenplatten 4 und 5 lassen sich auf andere als die veranschaulichte Weise hal­ ten und verschieben. Auch die Strahldurchtrittsöffnungen sind nicht auf die in den Figuren gezeigten Formen beschränkt.
Durch Verschieben der beiden vorliegend vorgesehenen Maskenplatten lassen sich die Strahldurchtrittsöffnungen auf vielfältige Weise kombinieren. Die Schlitzformen und Schlitzgrößen können daher auf digitale oder analoge Weise geändert werden. In Abhängigkeit von der Aufnahmeart kann die Schlitzauswahl rasch und einfach erfolgen. Obwohl eine Vielzahl von Auswahlmöglichkeiten be­ steht, bleibt die Aufnahmevorrichtung kompakt. Weil nur die beiden Maskenplat­ ten seitlich verschoben zu werden brauchen, kann eine selbsttätige Steuerung oder Regelung ohne Schwierigkeiten aufgebaut werden.
Wenn die Ausgangssignale der Aufnahmeart-Wählvorrichtung genutzt werden, um sowohl die Ausrichtung des Röntgenstrahlgenerators einzustellen als auch die Form und/oder Schlitzgröße zu wählen, kann die Umstellung von Panoramaauf­ nahmen auf Schädelaufnahmen und umgekehrt genau und rasch erfolgen. Der Gefahr von Fehlbetätigungen ist wirkungsvoll vorgebeugt.
Die beschriebenen Maßnahmen erlauben es auch, bereits vorhandene Panora­ maröntgenaufnahmevorrichtungen nachträglich so umzubauen, daß sie die wahl­ weise Aufnahme von Schädelaufnahmen gestatten. Dazu braucht nur die Blen­ denvorrichtung in den Röntgenstrahlgenerator eingebaut zu werden, und der Röntgenstrahlgenerator selbst ist derart abzustützen, daß er sich gegenüber dem Schwenkarm horizontal drehen läßt.

Claims (5)

1. Dental-Panoramaröntgenaufnahmevorrichtung, die auch Schädelaufnahmen erlaubt, mit einem Schwenkarm (1), einem am einen Ende des Schwenkarmes abgestützten Röntgenstrahlgenerator (2) und einer am anderen Ende des Schwenkarmes in einer dem Röntgenstrahlgenerator gegenüberliegenden Stellung abgestützten Röntgenfilmkassette (8), gekennzeichnet durch eine in dem Röntgenstrahlgenerator (2) untergebrachte Röntgenstrahl-Blendenvor­ richtung (3) mit zwei parallelen, rechteckigen Maskenplatten (4, 5), die mit verschiedenen, in der Längsrichtung der Maskenplatten aufeinanderfolgen­ den Strahldurchtrittsöffnungen (41, 42, 43; 51, 52, 53, 54) ausgestattet, einan­ der eng benachbart mindestens näherungsweise lotrecht zu der Röntgen­ strahlachse des Röntgenstrahlgenerators angeordnet und in ihrer Längsrich­ tung gegeneinander derart verschiebbar sind, daß durch Kombinationen sich überlappender Strahldurchtrittsöffnungen der gewünschte Abblendgrad ein­ stellbar ist.
2. Dental-Panoramaröntgenaufnahmevorrichtung nach Anspruch 1, dadurch ge­ kennzeichnet, daß der Schwenkarm (1) in waagrechter Ebene um einen Stän­ der (7) verschwenkbar ist, der einen in waagrechter Richtung abstehenden Träger (9) aufweist, an dessen freiem Ende eine Schädelaufnahme-Filmkas­ sette (91) und eine Kopfhalterung (92) angebracht sind.
3. Dental-Panoramaröntgenaufnahmevorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, da­ durch gekennzeichnet, daß der Röntgenstrahlgenerator (2) an dem Schwenkarm (1) derart abgestützt ist, daß der Röntgenstrahlgenerator wahl­ weise in eine für Panoramaaufnahmen oder für Schädelaufnahmen geeignete Richtung gedreht werden kann, und daß eine Aufnahmeart-Wählvorrichtung (10) vorgesehen ist, die Ausgangssignale bereitstellt, mittels deren die Über­ lappungskombinationen der Strahldurchtrittsöffnungen (41, 42, 43; 51, 52, 53, 54) gewählt werden und die Ausrichtung des Röntgenstrahlgenerators ent­ sprechend geändert wird.
4. Dental-Panoramaröntgenaufnahmevorrichtung nach einem der vorhergehen­ den Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß Motore (40, 50) zum Verstellen der Maskenplatten (4, 5) vorgesehen sind.
5. Dental-Panoramaröntgenaufnahmevorrichtung nach einem der vorhergehen­ den Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß in einem Teil einer der Strahl­ durchtrittsöffnungen (51) ein Filter (6) zur Bildauflösung von weichem Ge­ webe angeordnet ist.
DE3930022A 1988-09-13 1989-09-08 Panoramaröntgenaufnahmevorrichtung zum wahlweisen Herstellen von Dental-Panoramaaufnahmen und von Schädelaufnahmen Expired - Fee Related DE3930022C2 (de)

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