DE3929888A1 - Roentgengenerator zum betrieb einer roentgenroehre mit an masse angeschlossenen roehrenteilen - Google Patents
Roentgengenerator zum betrieb einer roentgenroehre mit an masse angeschlossenen roehrenteilenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft einen Röntgengenerator zum Betrieb
einer Röntgenröhre mit an Masse angeschlossenen Röhren
teilen und einer Hochspannungstransformatoranordnung mit
je einer Sekundärwicklung zur Erzeugung der positiven
bzw. negativen Hochspannung für die Anode bzw. die Kathode
der Röntgenröhre.
Ein derartiger Röntgengenerator ist aus
der EP-B 74 141 bekannt.
Bei Röntgenröhren mit einem an Masse angeschlossenen
Röhrenteil, beispielsweise einem Metallkolben, der gege
benenfalls noch mit einem zwischen Anode und Kathode
befindlichen Metallteil verbunden sein kann, fließt der an
der Kathode erzeugte Strom nicht vollständig zur Anode;
Ein Teil dieses Stromes fließt über das betreffende
Röhrenteil nach Masse. Infolgedessen wird die kathodensei
tige Hochspannungsquelle stärker belastet als die anoden
seitige Hochspannungsquelle, was bei hochohmigen, symme
trisch ausgelegten Hochspannungsquellen zu einer Unsymme
trie zwischen der Hochspannung an der Anode bzw. an der
Kathode führt (d.h. die Hochspannung zwischen Anode und
Masse ist größer als die Hochspannung zwischen Kathode und
Masse).
Diese Unsymmetrie bringt negative Effekte mit sich, die
von der Höhe der Spannung zwischen Anode und Kathode
abhängen:
- a) Bei großen Röhrenspannungen erreicht die Spannung zwischen Anode und Masse bereits einen Wert von mehr als der Hälfte der maximal zulässigen Röhrenspannung, bevor die Spannung zwischen Anode und Kathode ihren maximal zulässigen Wert erreicht. Um eine hochspan nungsmäßige Überlastung der Röntgenröhre zu vermeiden, darf die Röntgenröhre in einem solchen Fall nicht mit der vollen Spannung betrieben werden, für die sie ausgelegt ist.
- b) Bei kleinen Röhrenspannungen kann die Kathodenspannung so niedrig werden, daß der an der Kathode emittierte Strom durch Raumladungseffekte begrenzt wird. Um einen bestimmten Röhrenstrom zu erreichen, muß in diesem Fall der Heizstrom für die Kathode unnötig groß gemacht werden, was zu einer Verkürzung der Lebensdauer der Röhre führen kann.
Bei dem bekannten Röntgengenerator werden die Spannungsun
symmetrie und die dadurch bedingten negativen Effekte
dadurch beseitigt, daß ein Hochspannungstransformator mit
einer Primärwicklung und drei Sekundärwicklungen mit je
einem Gleichrichter vorgesehen ist. Die drei Gleichrich
terausgänge sind über eine Umschalteinrichtung so mitein
ander verbunden, daß die anodenseitige Hochspannung wahl
weise von einem oder zwei Gleichrichtern und die kathoden
seitige Hochspannung umgekehrt von zwei bzw. einem
Gleichrichter erzeugt wird. Der Aufwand für diese Lösung
(zusätzlich eine Sekundärwicklung, ein Hochspannungs
gleichrichter und eine Hochspannungsumschalteinrichtung)
ist verhältnismäßig hoch.
Es ist Aufgabe der Erfindung, die unerwünschten Effekte
mit geringerem Aufwand zu beseitigen.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß den
beiden Sekundärwicklungen je eine Primärwicklung zugeord
net ist und daß in Serie zu der Primärwicklung für die
Erzeugung der Anodenspannung eine Induktivität mittels
einer Schalteinrichtung einschaltbar ist.
Gemäß der Erfindung ist jeder Sekundärwicklung auch eine
Primärwicklung zugeordnet, so daß die Spannungen an den
Sekundärwicklungen zumindest in einem gewissen Bereich
voneinander unabhängig vorgegeben werden können. Geht man
davon aus, daß die Primärwicklungen einander entsprechen
und ebenso die Sekundärwicklungen, dann liefert der erfin
dungsgemäße Röntgengenerator an eine "normale" Röntgen
röhre, d.h. eine Röntgenröhre ohne an Masse angeschlos
sene Röhrenteile, beispielsweise eine Röntgenröhre mit
einem Glaskolben, eine symmetrische Spannungsverteilung,
d.h. die Spannung zwischen Anode und Masse ist dem Betrage
nach gleich groß wie die Spannung zwischen Kathode und
Masse. Bei Anschluß einer Röntgenröhre hingegen, deren
Anodenstrom vom Kathodenstrom abweicht, wird mittels der
Schalteinrichtung die Induktivität in Serie zu der Primär
wicklung für die Erzeugung der anodenseitigen Hochspannung
geschaltet. Dadurch wird die Spannung an der anodenseiti
gen Primärwicklung im Vergleich zu der Spannung an der
kathodenseitigen Primärspannung verringert, wodurch bei
geeigneter Bemessung der Induktivität die Anodenspannung
zumindest näherungsweise um den gleichen Betrag reduziert
wird wie die Kathodenspannung als Folge des höheren
Kathodenstroms.
Es ist aber auch möglich, die Induktivität so zu bemessen,
daß die Anodenspannung stärker absinkt als die Kathoden
spannung, so daß die Kathodenspannung größer ist als die
halbe Röhrenspannung - solange die Kathodenspannung die
Hälfte der maximalen Röhrenspannung nicht übersteigt. In
diesem Fall kann die Raumladung im Bereich der Kathode
beseitigt werden, so daß bei vorgegebener Kathodentempera
tur der Strom durch die Röntgenröhre vergrößert oder bei
vorgegebenem Röhrenstrom die Kathodentemperatur abgesenkt
und damit die Lebensdauer der Kathode erhöht werden kann.
Grundsätzlich wäre es möglich, für die Erzeugung der
Kathodenspannung und der Anodenspannung einen getrennten
Transformator vorzusehen und die Zusatzinduktivität in
Serie zu der Primärwicklung für den Transformator für die
Anodenspannung anzuordnen. Der Aufwand für zwei getrennte
Transformatoren ist jedoch noch relativ groß und ebenso
der Platzbedarf für die beiden Hochspannungstransformato
ren. Eine bevorzugte Ausführungsform sieht daher vor, daß
die Primärwicklungen und die Sekundärwicklungen auf einen
gemeinsamen Kern gewickelt und so angeordnet sind, daß die
Streuinduktivität zwischen den einander zugeordneten
Primär- und Sekundärwicklungen wesentlich kleiner ist als
die Streuinduktivität zwischen den einander nicht zugeord
neten Wicklungen.
Wenn mehrere Wicklungen so auf einen gemeinsamen Kern
gewickelt sind, daß sie praktisch von dem gleichen Induk
tionsfluß durchsetzt werden, sind die Spannungen in diesen
Wicklungen an sich vorgegeben, so daß eine getrennte
Steuerung der Primärwicklung und Sekundärwicklungen für
die Anode bzw. die Kathode zunächst nicht möglich er
scheint. Bei einem Hochspannungstransformator für eine
Röntgenröhre müssen jedoch die Primärwicklungen und die
die Hochspannung führenden Sekundärwicklungen voneinander
isoliert werden, woraus sich ein gewisser Streufluß bzw.
eine gewisse Streuinduktiviät zwischen den einander zuge
ordneten Primär- und Sekundärwicklungen ergibt. Sorgt man
nun durch geeignete Anordnung der Wicklungen dafür, daß
der Streufluß bzw. die Streuinduktivität zwischen einander
nicht zugeordneten Wicklungen (z.B. zwischen der Primär
wicklung für die Anodenspannung und der Sekundärwicklung
für die Kathodenspannung) noch wesentlich größer wird als
der Streufluß bzw. die Streuinduktivität zwischen einander
zugeordneten Wicklungen, dann verhalten sich die
Wicklungspaare innerhalb gewisser Grenzen wie zwei
getrennte Hochspannungstransformatoren.
Eine andere Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, daß die
Induktivität aus mehreren in Reihe liegenden Teilindukti
vitäten besteht und daß eine Umschalteinrichtung mit den
Teilinduktivitäten koppelbar ist, derart, daß die Indukti
vität ganz oder nur teilweise in die Zuleitung zur Primär
wicklung schaltbar ist. Diese Ausgestaltung erlaubt es,
die in Serie zu der anodenseitigen Primärwicklung geschal
tete (Teil-)Induktivität den jeweiligen Erfordernissen
in Stufen anzupassen: Bei hohen Röhrenspannungen wird eine
relativ kleine Teilinduktivität mittels der Umschaltein
richtung eingeschaltet, die so bemessen ist, daß Anoden-
und Kathodenspannung zumindest annähernd dem Betrage nach
gleich sind. Bei kleinen Röhrenspannungen hingegen wird
eine größere Induktivität wirksam gemacht, so daß die
Kathodenspannung größer wird als die Anodenspannung, was
bei einem vorgegebenen Röhrenstrom eine Herabsetzung der
Kathodentemperatur ermöglicht.
Eine Weiterbildung der Erfindung sieht vor, daß die Induk
tivität als Luftdrossel ausgebildet ist. Grundsätzlich
könnte die Induktivität auch durch eine Spule mit ferro
magnetischem Kern gebildet werden. Da die erforderlichen
Induktivitäten aber relativ klein sind, hätte eine solche
Spule nur eine oder wenige Windungen, so daß eine genaue
Bemessung schwierig wäre. Außerdem würde bei einer solchen
Spule wegen der hohen Ströme, die bei einer Röntgenauf
nahme durch die Primärwicklung fließen können (einige
hundert A), Sättigungserscheinungen auftreten. Eine Luft
drossel, d.h. eine Spule ohne ferromagnetischen Kern, kann
demgegenüber eine ausreichende Zahl von Windungen auf
weisen und zeigt keine Sättigungseffekte.
In noch weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist vorge
sehen, daß die Induktivität auf einen Ringkern gewickelt
ist. Eine Luftdrossel könnte an sich besonders einfach auf
einen Zylinderkern gewickelt werden. Eine Luftdrossel mit
gleichmäßig auf dem Umfang des (nicht ferromagnetischen)
Ringkerns verteilten Windungen ist zwar schwieriger zu
wickeln, erzeugt jedoch ein kleineres magnetisches Streu
feld in ihrer Umgebung.
Die Erfindung wird nachstehend anhand der Zeichnung näher
erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 ein Prinzipschaltbild eines Teils eines erfindungs
gemäßen Röntgengenerators und
Fig. 2 einen Querschnitt durch einen dafür geeigneten
Hochspannungstransformator.
In Fig. 1 sind zwei an den Röntgengenerator wahlweise
anschließbare Röntgenröhren 1 und 2 vorgesehen. Während
bei der Röntgenröhre 2 der Kathodenstrom genauso groß ist
wie der Anodenstrom, weil diese Röhre beispielsweise einen
Glaskolben aufweist, ist dies bei der Röntgenröhre 1 nicht
der Fall. Wie schematisch angedeutet, weist diese Röntgen
röhre einen geerdeten Metallkolben und ein damit elek
trisch leitend verbundenes, zwischen Anode und Kathode
angeordnetes Mittelteil auf. Bei einer solchen an sich
bekannten Röntgenröhre (vergl. dazu EP-OS 74 141) kann ein
Teil des Kathodenstroms über den Mittelteil und den
Metallkolben nach Erde abfließen, so daß der Kathodenstrom
größer ist als der Anodenstrom.
Jeweils eine der beiden Röntgenröhren 1 oder 2, die sich
an unterschiedlichen Arbeitsplätzen befinden (in der
klinischen Praxis können auch noch mehr Röntgenröhren vor
gesehen sein), ist mittels einer Hochspannungsumschaltein
richtung 3 - die mit dem nicht näher dargestellten
Arbeitsplatzwähler gekoppelt sein kann - an die im Rönt
gengenerator erzeugte Hochspannung anschließbar. Die
Hochspannung für die Gleichrichter 11 bzw. 12 wird von den
Sekundärwicklungen 21 bzw. 22 geliefert, denen jeweils
eine Primärwicklung 31 bzw. 32 zugeordnet ist. Die vier
genannten Wicklungen sind auf einen gemeinsamen Transfor
matorkern 4 gewickelt. Anstelle der Sekundärwicklungen 21
bzw. 31 kann auch eine aus mehreren Einzelwicklungen be
stehende Sekundärwicklungsanordnung treten.
Die Ausgangsspannung der Gleichrichter 11 und 12 wird von
Kondensatoren 41 bzw. 42 geglättet und über je einen
Dämpfungswiderstand 51 bzw. 52 dem Umschalter 3 zuge
führt. Die positive bzw. negative Hochspannung, an die
eine der Röntgenröhren 1 oder 2 im Betriebszustand ange
schlossen ist, wird zu Meß- und Regelzwecken von je einem
Spannungsteiler 61 bzw. 62 erfaßt.
Fig. 2 zeigt einen Querschnitt durch den Hochspannungs
transformator mit dem Kern 4, den beiden Primärwicklungen
31 und 32 und den beiden Sekundärwicklungen 21 und 22. Der
Kern 4, ein Schnittbandkern, hat die Form eines rechteck
förmigen Ringkerns. Zweckmäßigerweise wird ein solcher
Kern aus zwei identischen Kernen mit U-Form zusammenge
setzt, so daß die Wicklungen gefertigt werden können,
bevor sie auf je einen Kern aufgebracht werden und bevor
die beiden Kerne zusammengesetzt werden. Die Sekundär
wicklung 21 bzw. 22 umschließt jeweils die ihr zugeordnete
Primärwicklung 31 bzw. 32, und die Primärwicklungen 31 und
32 umschließen denselben Schenkel des Kerns 4. Da die
Primärwicklungen gleich viele Windungen haben - und ebenso
die Sekundärwicklungen - ergibt sich ein bezüglich der
Mittellinie 40 symmetrischer Transformatoraufbau.
Bei diesem Aufbau ist die magnetische Kopplung zwischen
einander nicht zugeordneten Wicklungen - beispielsweise
der Primärwicklung 32 und der Sekundärwicklung 21 wesent
lich schwächer - und demgemäß die Streuinduktivität bzw.
der Streu-Induktionsfluß wesentlich größer - als zwischen
den einander zugeordneten Wicklungen, beispielsweise der
Primärwicklung 31 und der Sekundärwicklung 21. Ein
Verhältnis der genannten Streuinduktivitäten von 6:1
erwies sich schon als ausreichend, um eine unsymmetrische
Speisung der Wicklungen zu ermöglichen, ohne daß unzuläs
sig hohe Ausgleichsströme fließen.
Wie sich aus Fig. 1 ergibt, werden die beiden Primärwick
lungen 31 und 32 von einer regelbaren Wechselspannungs
quelle gespeist, beispielsweise mit einem Mittelfrequenz-
Reihenresonanz-Wechselrichter mit einer Betriebsfrequenz
von z.B. 3-12 kHz. Während jedoch die Primärwicklung 32
für die Erzeugung der Kathodenspannung unmittelbar an den
Ausgang der Wechselspannungsquelle 5 angeschlossen ist,
ist in einer der Verbindungsleitungen zwischen der Primär
wicklung 31 und dem Wechselspannungsgenerator eine Induk
tivität vorgesehen, die aus den in Serie geschalteten
Teilinduktivitäten 7, 8 und 9 besteht, denen jeweils ein
Schalter 70, 80 und 90 parallelgeschaltet ist. Während die
Primär- und Sekundärwicklungen in einem z.B.mit Transfor
matoröl gefüllten Kessel angeordnet sein müssen, können
die Teilinduktivitäten 7, 8 und 9 sowie die Schalter 70, 80
und 90 außerhalb dieses Kessels angeordnet sein.
Der Röntgengenerator wird wie folgt betrieben: Beim
Anschluß der Röntgenröhre 2 (in der ausgezogenen Stellung
des Hochspannungsumschalters 3) sind alle Schalter 70, 80
und 90 geschlossen, so daß die Induktivität 7, 8, 9 kurz
geschlossen ist. Die Primärwicklungen 31 und 32 werden mit
gleich großen Wechselspannungen gespeist, so daß sich eine
symmetrische Spannungsaufteilung an der Röntgenröhre 2
ergibt, d.h., die Anodenspannung ist dem Betrage nach
gleich groß wie die Kathodenspannung (jeweils gegenüber
Masse bzw. Erde).
Zum Anschluß der Röntgenröhre 1 wird der Hochspannungsum
schalter 3 in die in Fig. 1 nicht dargestellte Stellung
umgeschaltet. Bei hohen Röhrenspannungen wird in diesem
Fall nur ein Schalter geöffnet, beispielsweise der
Schalter 70, so daß nur die Teilinduktivität 7 in Serie zu
der Primärwicklung 31 wirksam ist. Infolgedessen ist die
Spannung an der Primärwicklung 31 kleiner als an der Pri
märwicklung 32, und dementsprechend ist auch die Leerlauf
spannung (d.h. die Spannung ohne Belastung durch die Rönt
genröhre 1) kleiner als die Leerlaufspannung am Ausgang
des Gleichrichters 12. Infolge des Unterschiedes zwischen
Kathoden- und Anodenstrom sinkt die Betriebsspannung an
der Kathode jedoch stärker als an der Anode, so daß sich
bei geeigneter Bemessung der Teilinduktivität 7 zumindest
näherungsweise eine symmetrische Spannungsverteilung an
der Röntgenröhre 1 einstellt.
Bei niedrigeren Röhrenspannungen können auch zwei der drei
Schalter oder aber alle drei geöffnet sein. Die Spannung
an der Primärwicklung 31 nimmt dann soweit ab, daß die
Anodenspannung stets kleiner ist als die Kathodenspan
nung. Der Vorteil dieser unsymmetrischen Betriebsart be
steht darin, daß bei vorgegebener Spannung zwischen Anode
und Kathode der maximal mögliche Emissionsstrom vergrößert
bzw. daß bei vorgegebenem Röhrenstrom die Kathodentempera
tur verringert werden kann, so daß deren Lebensdauer ver
längert wird.
In diesem Fall müssen also die Schalter 70, 80, 90 in Ab
hängigkeit von der Spannung an der Röntgenröhre gesteuert
werden. Ist hingegen nur ein einziger Schalter vorhanden
und nur eine einzige Induktivität, dann erfolgt die
Steuerung des Schalters in Abhängigkeit von dem nicht
näher dargestellten Arbeitsplatzwähler, der auch den Hoch
spannungsumschalter 3 betätigt.
Es hat sich gezeigt, daß schon relativ kleine Induktivitä
ten ausreichen, um bei einer Röntgenröhre vom Typ der
Röhre 1 eine symmetrische Spannungsaufteilung zu errei
chen; so konnte eine maximale Betriebsspannungsunsymmetrie
(das ist die Differenz zwischen Anodenspannung und Katho
denspannung - ohne die Induktivität) von 14 kV mittels
einer Induktivität von rund 13 µH nahezu vollständig
ausgeglichen werden. Würde man zur Herstellung einer
derartigen Spule einen ferromagnetischen Kern vorsehen,
dann dürfte diese Spule nur eine oder wenige Windungen
aufweisen, so daß eine genaue Herstellung schwierig wäre.
Außerdem könnten sich im Kern infolge der sehr großen
Ströme, die bei einer Röntgenaufnahme über die Primärwick
lungen fließen (einige 100A), Sättigungseffekte auftre
ten. Die Induktivität ist daher als Luftdrossel ausgebil
det. Die Windungen dieser Luftdrossel sind vorzugsweise
auf einen nicht ferromagnetischen Ringkern - gleichmäßig
verteilt - gewickelt, so daß sich in der Umgebung der
Luftdrossel nur geringe magnetische Streufelder ergeben.
Claims (5)
1. Röntgengenerator zum Betrieb einer Röntgenröhre (1) mit
an Masse angeschlossenen Röhrenteilen und einer Hochspan
nungstransformatoranordnung (4) mit je einer Sekundär
wicklungsanordnung (21, 31) zur Erzeugung der positiven
bzw. negativen Hochspannung für die Anode bzw. die Kathode
der Röntgenröhre,
dadurch gekennzeichnet, daß den beiden Sekundärwicklungs
anordnungen (21, 22) je eine Primärwicklung (31, 32) zuge
ordnet ist und daß in Serie zu der Primärwicklung (31) für
die Erzeugung der Anodenspannung eine Induktivität (7, 8, 9)
mittels einer Schalteinrichtung (70, 80, 90) einschaltbar
ist.
2. Röntgengenerator nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß die Primärwicklungen (31, 32)
und die Sekundärwicklungsanordnung (21, 22) auf einen
gemeinsamen Kern (4) gewickelt und so angeordnet sind, daß
die Streuinduktivität zwischen den einander zugeordneten
Primär- und Sekundärwicklungen (z.B. 31, 21) wesentlich
kleiner ist als die Streuinduktivität zwischen den
einander nicht zugeordneten Wicklungen (z.B. 31, 22).
3. Röntgengenerator nach einem der vorhergehenden
Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Induktivität aus mehreren
in Reihe liegenden Teilinduktivitäten (7, 8, 9) besteht und
daß eine Umschalteinrichtung (70, 80, 90) mit den Teilinduk
tivitäten koppelbar ist, derart, daß die Induktivität ganz
oder nur teilweise in die Zuleitung zur Primärwicklung
(31) schaltbar ist.
4. Röntgengenerator nach einem der vorhergehenden
Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Induktivität (7, 8, 9) als
Luftdrossel ausgebildet ist.
5. Röntgengenerator nach Anspruch 4,
dadurch gekennzeichnet, daß die Induktivität (7, 8, 9) auf
einen Ringkern gewickelt ist.
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