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DE3910571A1 - Haengefahrzeug fuer eine einschienenhaengebahn - Google Patents

Haengefahrzeug fuer eine einschienenhaengebahn

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DE3910571A1
DE3910571A1 DE19893910571 DE3910571A DE3910571A1 DE 3910571 A1 DE3910571 A1 DE 3910571A1 DE 19893910571 DE19893910571 DE 19893910571 DE 3910571 A DE3910571 A DE 3910571A DE 3910571 A1 DE3910571 A1 DE 3910571A1
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DE
Germany
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roller
vehicle
vehicle according
axis
rollers
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Application number
DE19893910571
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DE3910571C2 (de
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Manfred Dipl Ing Finzel
Karl Dipl Ing Metzger
Gerald Dipl Ing Buettner
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R Stahl Foerdertechnik GmbH
Original Assignee
R Stahl Foerdertechnik GmbH
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Publication date
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B61RAILWAYS
    • B61BRAILWAY SYSTEMS; EQUIPMENT THEREFOR NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B61B3/00Elevated railway systems with suspended vehicles
    • B61B3/02Elevated railway systems with suspended vehicles with self-propelled vehicles

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Transportation (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Current-Collector Devices For Electrically Propelled Vehicles (AREA)

Description

Die Erfindung geht aus von einem Hängefahrzeug für eine Einschienenhängebahn mit den Merkmalen des Oberbegriffs des Anspruches 1.
Die DE-OS 30 16 454 zeigt ein gattungsgemä8es Hänge­ fahrzeug mit einem Fahrzeugrahmen, der, bezogen auf eine Frontalansicht des Fahrzeuges, etwa U-förmig ge­ staltet ist. Die beiden zueinander parallellaufenden Schenkel erstrecken sich vertikal zu beiden Seiten des Steges der Fahrschiene und tragen Stützrollen, die das Kippmoment des Fahrzeuges in die Fahrschienen einleiten sollen. In einem der beiden Rahmenschenkel ist außerdem eine Laufrolle gelagert, die auf der Ober­ seite des Unterflansches läuft und von einem seitlich neben dem Fahrzeugrahmen angeordneten Getriebemotor angetrieben werden kann. Unterhalb der Unterseite der Fahrschiene sind in dem Fahrzeug zwei Gegendruckrol­ len gelagert, von denen die eine unterhalb der Lauf­ rolle sitzt, während die andere im Abstand dazu mit einer weiteren auf der Oberseite des Flansches laufen­ den Losrolle zusammenwirkt. Die beiden Gegendruckrol­ len sitzen unter einer erheblichen Vorspannung, um den Reibschluß zwischen der Laufrolle und dem Flansch zu verbessern.
Der Antriebsmotor sitzt außerhalb des Fahrzeugrahmens und liegt mit seiner Längsachse parallel zur Fahrt­ richtung.
Aufgrund dieser Fahrzeugkonstruktion mit seitlich aus­ kragendem Motor entsteht ständig ein erhebliches Kipp­ moment in der Fahrschiene, das die Fahrschiene zu verwinden trachtet. Dementsprechend stabil muß das Widerstandsmoment der Fahrschiene sein.
Außerdem erfordert der in Längsrichtung liegende Motor, die an dem Unterflansch angreifenden zusätzlichen Rol­ len, um das von dem Motor ausgelöste Kippmoment in Fahrrichtung ebenfalls in die Schiene einzuleiten. Ohne diese Rollen würde sich der Fahrzeugrahmen auf der Fahrschiene schief einstellen. Die zusätzlichen Rollen, die nur wegen der ungünstigen Gewichtsver­ teilung notwendig sind, erhöhen unnötig den Roll­ widerstand des Fahrzeugs auf der Schiene.
Außerdem bewirkt die Motoranbringung in Verbindung mit den zusätzlichen Rollen am Unterflansch ein un­ terschiedliches Steigungsfahrvermögen des Fahrzeugs, wenn nur mit Adhäsionsantrieb auf der Fahrschiene gefahren wird. Die unter dem Fahrzeug hängende Last erzeugt beim Bergwärtsfahren ein zusätzliches Kipp­ moment, das, je nach dem in welche Richtung das Fahrzeug fährt, entweder zu dem von dem Motor her­ rührenden Kippmoment hinzukommt oder diesem Kipp­ moment entgegenwirkt. Zusammen mit dem Antriebs­ moment an der Laufrolle ergeben sich deswegen je nach Fahrtrichtung unterschiedliche Anpreßkräfte für die Laufrolle auf die Fahrschiene. Die Folge hiervon ist ein unterschiedliches Steigvermögen des Fahrzeugs, d. h. es ist mit Adhäsionsantrieb in der Lage, in einer Richtung eine stärkere Steigung zu überwinden als in der anderen Richtung. Um diese Un­ terschiede möglichst wenig störend in Erscheinung treten zu lassen, ist deswegen bei dem bekannten Fahr­ zeug die Gegendruckrolle in Richtung auf die Laufrolle stark vorgespannt, was ebenfalls zu einer Erhöhung des Rollwiderstandes führt und die Laufrolle stärker verschleißen läßt.
Schließlich ist wegen der U-förmigen Rahmengestalt die Anbringung der Stromschiene an der Fahrschiene problematisch.
Grundsätzlich ähnliche Verhältnisse herrschen bei der Katze nach der DE-OS 23 43 502. Bei dieser Konstruktion hat das Fahrzeug in der Frontalansicht etwa C-förmige Gestalt, wobei am oberen Ende eine profilierte Lauf­ rolle mit zwei Spurkränzen vorgesehen ist, die auf der Oberseite des Oberflansches der Fahrschiene läuft. Sie wird durch einen Fahrmotor angetrieben, der oben in Schienenlängsrichtung befestigt ist. An der Unterseite des Fahrzeugs befinden sich zwei Gegendruckrollen, die das von dem Motor ausge­ löste Kippmoment aufnehmen, sowie zwei seitliche Füh­ rungsrollen, um das seitliche Kippmoment in die Schie­ nen einzuleiten.
Damit die Fahrschiene mit bügelförmigen Aufhängern an der Decke befestigt werden kann, ohne Biegemomente in die Decke einleiten zu müssen, muß auch bei der bekannten Katze der Antriebsmotor gegenüber dem Schie­ nenprofil seitlich versetzt sein.
Wegen der fehlenden zusätzlichen Vorspannung der Ge­ gendruckrollen treten je nach Fahrtrichtung noch größere Unterschiede in den möglichen Steigungen auf, die befahren werden können.
Ausgehend hiervon ist es Aufgabe der Erfindung, ein Hängefahrzeug mit niedriger Bauhöhe zu schaffen, das in beiden Fahrtrichtungen ein gutes Steigungsfahr­ vermögen aufweist.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch das Hängefahr­ zeug mit den Merkmalen des Anspruches 1 gelöst.
Die Anbringung des Antriebsmotors unterhalb der Fahr­ schiene ermöglicht es, den Schwerpunkt des gesamten Fahrzeugs in die Ebene des Steges der Fahrschiene zu bringen, um die Verwindungsmomente in der Schiene zu vermindern. Gleichzeitig erzeugen das Eigengewicht des Motors und das Gewicht der transportierten Last Momente bezüglich der Andruckrolle, die immer gleichsinnig in der Weise wirken, daß sie die Anpreßkraft der Laufrolle auf die Schiene erhöhen. Die von dem Motor und von der Last ausgeübte Kraft erzeugt bei Steigungs­ fahrten keine in entgegengesetzter Richtung wirkende Kippmomente. Das Fahrzeug kann deswegen in beiden Fahrtrichtungen dieselbe Maximalsteigung bei Adhä­ sionsantrieb überwinden. Außerdem kann bei dieser Form des Fahrzeugs die Fahrschiene sehr dicht unter der Decke oder sogar unmittelbar an der Decke be­ festigt werden. Es gibt keine über die Schienenober­ kante hinausragenden Teile.
Wegen der L-Form des Fahrzeugs, bezogen auf die Frontalansicht, ist eine Seite der Fahrschiene prak­ tisch vollkommen frei und kann zur Anbringung der Stromschiene verwendet werden. Die Schleifstücke für die Stromschiene sind frei zugänglich und ermöglichen eine leichte Wartung.
Wenn lediglich eine Laufrolle vorgesehen ist, ergeben sich besonders einfache Verhältnisse. In diesem Falle können entweder eine oder zwei Gegendruckrollen ver­ wendet werden. Im Falle lediglich einer Gegendruck­ rolle sitzt diese unmittelbar unter der Laufrolle, während bei der Verwendung von zwei Gegendruckrollen diese gegenüber der Laufrolle symmetrisch angeordnet sind.
Bei Verwendung von zwei Laufrollen genügt eine Gegen­ druckrolle, die mittig zwischen den Laufrollen ange­ ordnet ist.
Wenn die Längsachse in einer vertikalen Ebene liegt, die auch die Achse der einzigen Laufrolle enthält, sind die Kippmomente in Schienenlängsrichtung minimal oder gegebenenfalls sogar null, wenn keine anderen auskragenden Gegenstände an dem Fahrzeug vorgesehen sind.
Eine besonders leichte Fahrzeugkonstruktion wird er­ halten, wenn zumindest das Getriebegehäuse einen tra­ genden Bestandteil des Fahrzeugrahmens darstellt. Dabei kann das Eigengewicht noch weiter verringert werden, wenn für den Fahrzeugrahmen auch noch wenig­ stens Teile des Motorgehäuses herangezogen werden. Separate Rahmenteile werden in diesem Falle voll­ ständig überflüssig.
Ein besonders geringer Rollwiderstand auf der hori­ zontal verlaufenden Fahrschiene wird erreicht, wenn die Gegendruckrolle oder die Gegendruckrollen sich auf einer Höhe befinden, derart, daß zwischen ihnen und der entsprechenden Lauffläche an der Fahrschiene ein kleiner Spalt bleibt, damit sie auf horizontal verlaufenden Schienenstücken nicht anliegen. Erst bei Steigungsfahrten, bei denen sie benötigt werden, um die Andruckkraft der Laufrolle auf der Fahrschiene zu erhöhen, kommen sie mit der Fahrschiene in Ein­ griff.
Im übrigen sind Weiterbildungen des neuen Fahrzeugs Gegenstand von Unteransprüchen.
In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel des Gegen­ standes der Erfindung dargestellt. Es zeigen
Fig. 1 ein Fahrzeug gemäß der Erfindung für eine Einschienenhängebahn in einer Ansicht von vorne und
Fig. 2 das Fahrzeug nach Fig. 1 in einer Seitenansicht auf das Getriebegehäuse.
In Fig. 1 ist ein Fahrzeug 1 für eine Einschienen­ hängebahn in einer Ansicht von vorne dargestellt, das dazu vorgesehen ist, längs einer im Querschnitt gezeigten Fahrschiene 2 zu fahren. Das Fahrzeug 1 enthält ein im wesentlichen quaderförmiges Getriebe­ gehäuse 3 mit einer von der Fahrschiene 2 abliegen­ den Außenseite 4 sowie einer dem Steg zugekehrten Innenseite 5. In dem Getriebegehäuse 3 ist ein nicht weiter erläutertes Zahnradgetriebe untergebracht und es erstreckt sich, wie die beiden Figuren erken­ nen lassen, mit seiner Hauptabmessung in vertikaler Richtung. Im Bereich der oberen Hälfte steht an der Innenseite 5 eine in dem Getriebegehäuse 3 drehbar gelagerte Achswelle 6 vor, auf der drehfest ein etwa scheibenförmiges Laufrad 7 sitzt, das auf der Achswelle 6 unverschieblich gehalten ist. Am unteren Ende, d. h. unterhalb des Laufrades 7, ist an der im we­ sentlichen ebenen Innenseite 5 des Getriebegehäuses 3 ein Motor 8 angeflanscht, der eine Längsachse 9 aufweist, die quer zu der Fahrtrichtung liegt. Seine aus Darstellungs­ gründen nicht sichtbare Ausgangswelle ragt in das Getriebegehäuse 3 und treibt die dort befindlichen Zahnräder an, um mit einer dem Übersetzungsverhält­ nis des Getriebes entsprechenden verminderten Dreh­ zahl das Laufrad 7 in Gang zu setzen, wenn das Fahr­ zeug 1 längs der Fahrschiene 2 fahren soll.
Die Längsachse 9 des Motors 8 liegt gemeinsam mit der Achse 9 der Achswelle 6 in einer vertikalen Ebene 11, wenn das Fahrzeug 1 auf einem horizontalen Ab­ schnitt der Fahrschiene 2 ist. Diese vertikale Ebene ist bei 11 in Fig. 2 angedeutet.
Die Längsachse 9 verläuft koaxial zu der nicht gezeig­ ten Welle des Motors 8, weshalb sein Schwerpunkt auf oder unmittelbar neben dieser Längsachse 9 liegt.
An dem Getriebegehäuse 3 ist oben ein etwa platten­ förmiger Ausleger 12 mit Schrauben 13 befestigt, der über die Innenseite 5 übersteht, d. h. in dieselbe Richtung auskragt, wie die Achswelle 6. An ihm sind drehbar zwei lose laufende Stützrollen 14 gelagert, deren Drehachse 15 vertikal angeordnet ist. Die Drehachsen 15 liegen symmetrisch bezüglich der Ebene 11 und die Stützrollen 14 befinden sich auf derselben Höhe oberhalb der Außenumfangsfläche der Laufrolle 7. Sie befinden sich etwa mittig über deren Lauffläche.
In dem entstehenden Winkelbereich zwischen der Innen­ seite 5 des Getriebegehäuses 3 und dem Motor 8 sitzt auf dessen Gehäuse 16 ein Halter 17 für zwei weitere untere Stützrollen 18, deren Drehachse 19 ebenfalls vertikal verläuft. Auch diese Drehachsen 19 sind symmetrisch bezüglich der Ebene 11 angeordnet. Die unteren Stützrollen 18, die ebenso wie die Stütz­ rollen 14 voneinander beabstandet sind, lenken das Fahrzeug 1 in Längsrichtung der Fahrschiene 2 und leiten eventuelle Kippmomente, die quer zu der Fahr­ richtung liegen, in die Fahrschiene 2 ein. Die unteren Stützrollen 18 liegen unterhalb der Lauffläche der Laufrolle 7, jedoch oberhalb des Motors 8. Sie sind, wie die oberen Stützrollen 14, frei drehbar auf entsprechenden Achsstummeln gelagert und in bekannter Weise, beispielsweise durch Sprengringe, axial ge­ sichert.
Der die unteren Stützrollen 18 tragende Halter 17 weist zwei ein Stück weit nach oben ragende Flansche 21 auf, die von der vertikalen Ebene 11 weiter ent­ fernt liegen als die beiden unteren Stützrollen 18. An diesen nach oben aufragenden Flanschen 21 sind Achsstummel 22 vernietet, auf denen zwei um eine horizontale Achse 23 drehbare Gegendruckrollen 24 frei drehbar gelagert sind.
Durch zusätzliche Winkelkonsolen 25 kann der im wesent­ lichen in Fahrrichtung liegende Halter 17 an seinen über das Motorgehäuse 16 überstehenden Enden gegen den Motor 8 hin abgestützt sein.
An der Unterseite des Motorgehäuses 16 ist eine U- förmige Lasche 26 befestigt, die sich auf der verti­ kalen Ebene 11 befindet und an der entweder eine Last unmittelbar oder lastaufnehmende Tragmittel an das Fahrzeug 1 angehängt werden können.
Neben dem Motor 8 ist in Fig. 2 schließlich noch ein Anschlußkasten 27 veranschaulicht, in dem die elektri­ sche Verdrahtung untergebracht ist, die den Motor 8 elektrisch mit Schleifstücken 28 verbindet, die auf einem Schleifstückträger 29 sitzen. Der Schleifstück­ träger 29 ist mittels eines Drehgelenkes 31 auf dem Motorgehäuse 16 gehaltert, und zwar bezüglich der Fahrschiene 2 auf der von dem Getriebegehäuse 3 ab­ liegenden Seite.
Die Fahrschiene 2, längs der das Fahrzeug 1 fahren kann, besteht aus einem in Längsrichtung der Fahr­ schiene durchlaufenden,vertikal sich erstreckenden Steg 33, an dessen Oberkante ein oberer Flansch 34 und an dessen unterer Kante ein unterer Flansch 35 angeformt sind. Der obere Flansch 34 ist beidseits des Steges 33 mit zwei nach unten weisenden Leisten 36 versehen, derart, daß beidseits des Steges 33 sich zwei nach unten zu offene parallelflankige Nuten 37 ergeben, die in Längsrichtung der Fahrschiene 2 durchlaufen. In einer dieser beiden Nuten 37 laufen die beiden oberen Stützrollen 14, die je nach Kipp­ moment, entweder an der Innenseite der Leiste 36 oder an dem Steg 33 entlanglaufen, der deswegen zumindest in diesem Bereich eben ausgebildet ist.
Der untere Flansch 35 der Fahrschiene 2 enthält zwei nach unten weisende Leisten 38, die ebenfalls in Längs­ richtung der Fahrschiene 2 durchlaufen und zusammen mit der Unterseite des Flansches 35 eine parallelflankige Nut 39 begrenzen, die nach unten offen ist. In dieser Nut 39, die sich in Verlängerung des Steges 33 befindet, laufen sowohl die beiden unteren Stützrollen 18 als auch die beiden Gegen­ druckrollen 24, wobei sich die unteren Stützrollen 18 an den einander zugekehrten Seiten der beiden Leisten 38 abstützen, während die Gegendruckrollen 24 an der Unterseite des Flansches 35 anlegen können.
Die Laufrolle 7 läuft auf der Oberseite des unteren Flansches 35, der hierzu beidseits des Steges 2 entsprechende Laufflächen bildet. Die eben erläuterte Fahrschiene 2 ist bezüglich des Steges 33 symmetrisch, damit das Fahrzeug 1 sowohl in der in Fig. 1 gezeigten Weise als auch in der dazu spiegelbildlichen Anord­ nung auf die Fahrschiene 2 aufgesetzt werden kann.
Wie aus Fig. 1 zu ersehen ist, hat das Fahrzeug 1 in einer Ansicht entgegen oder in Richtung der Fahrbe­ wegung etwa die Gestalt eines L, das von dem Getriebe­ gehäuse 3 und dem Motor 8 im wesentlichen gebildet ist.
Durch diese Formgebung werden nach oben über die Fahr­ schiene 2 überstehende Teile vermieden und es ist auch sichergestellt, daß der Schwerpunkt des gesamten Fahrzeuges 1 unterhalb der Achse der Laufrolle 7 liegt. Vorzugsweise befindet er sich in der Ebene 11 in Verlängerung des Steges 33, so daß das Fahr­ zeug 1 auch ohne die oberen und unteren Stützrollen 14, 18 sowie die Gegendruckrollen 24 eine stabile Lage auf der Fahrschiene 2 einnimmt. Die Gegendruckrollen 24 können deswegen vorspannungsfrei bzw. so angeordnet sein, daß sie bei horizontal verlaufender Fahrschiene 2 ein geringes Spiel gegenüber der Unterseite des unteren Flansches 35 haben und deswegen nicht anliegen.
Bei der erläuterten Konstruktion des Fahrzeuges 1 wird das Gewicht einer angehängten Last über das Motorgehäuse 16 sowie das Getriebegehäuse 13 unmit­ telbar unter Vermeidung weiterer Teile in die Lauf­ rolle 7 eingeleitet. Das Motorgehäuse 16 und das Getriebegehäuse 3 bilden den Rahmen des Fahrzeuges, wodurch eine besonders leichte Fahr­ zeugkonstruktion erreicht wird. Das schwerste Bau­ teil des Fahrzeuges 1 ist deswegen auch der Motor 8, weshalb der Schwerpunkt des Fahrzeuges 1 nur knapp über der Längsachse 9 liegt, also einen großen Ab­ stand von der Achse der Laufrolle 7 hat. Dieser große Abstand des Schwerpunktes von der Achse der Laufrolle 7 führt bei Steigungsfahrten in Verbindung mit den sich gegen die Unterseite der Fahrschiene 2 abstützenden Gegendruckrollen 24 zu einer hohen Anpreßkraft der auf dem Unterflansch 35 laufenden Laufrolle 7, damit auch große Steigungen mit Adhäsion überwunden werden können. Eine an der Lasche 26 an­ gehängte Last erhöht die Andruckkraft weiter. Das Fahrzeug 1 kann deswegen mit oder ohne Last gleich steile Steigungen überwinden. Wegen der symmetrischen Anordnung der Gegendruckrollen 24 bezüglich der Lauf­ rolle 7 ist das Steigungsfahrvermögen auch unabhängig von der Fahrrichtung, da sich unabhängig davon, ob, bezogen auf Fig. 2, die linke oder die rechte Gegen­ druckrolle 24 wirksam ist, um das Gegenmoment zu er­ zeugen, sich immer dieselben Hebelverhältnisse er­ geben. Die Anbringung des Motors 8 unterhalb der Fahrschiene 2 mit seinem Schwerpunkt zwischen den beiden Gegendruckrollen 24 unterstützt in jedem Falle das bei der Steigungsfahrt von der Last ausgeübte Moment, das die Laufrolle 7 auf den Unterflansch 35 andrückt.
Die L-Form der mechanischen Teile des Fahrzeuges 1 erleichtert, wie Fig. 1 erkennen läßt, den Zugang zu der Stromschiene, der durch Teile des Fahrzeuges 1,von dem Halter 29 für die Schleifstücke 28 abge­ sehen, nicht behindert wird. Die Schleifstücke 28 sind deswegen nach Verschwenken des Halters 29 in dem Gelenk 31 jederzeit frei zugänglich. Die Fahrschiene 2 kann folglich ohne weiteres mittels einer auf ihrer Oberseite vorgesehenen T-Nut 41 an einer Decke eines Gebäudes oder an einem Halter befestigt werden. Anstelle der in den Figuren gezeigten beiden Gegendruckrollen 24 kann auch lediglich eine einzige Gegendruckrolle 24 verwendet werden, die dann so angeordnet ist, daß ihre Drehachse 23 in der Ebene 11 liegt. Im Falle der Verwendung von zwei Laufrol­ len 7 können entweder zwei Gegendruckrollen 24 ein­ gesetzt werden, die, wie in den Figuren gezeigt, an­ geordnet sind, oder es wird eine Gegendruckrolle verwendet, die dann mittig zwischen den beiden Laufrollen sitzt. Wenn zwei Laufrollen eingesetzt werden, sind sie symmetrisch bezüglich der Ebene 11 angeordnet, die durch den Fahrzeugschwerpunkt defi­ niert ist.

Claims (18)

1. Hängefahrzeug (1) für eine Einschienenhängebahn, deren Fahrschiene (2) einen vertikal und in Längsrichtung durchlaufenden Steg (33) sowie wenigstens einen an der Unterkante des Steges (33) befindlichen hori­ zontal und in Längsrichtung sich erstreckenden Flansch (35) aufweist, mit einem Fahrzeugrahmen (3, 16), in dem wenigstens zwei auf unterschiedlichen Höhen befindliche Stützrollen (14, 18) mit vertikalen Drehachsen (15, 19), wenigstens eine das Gewicht des Fahrzeugs (1) tragende und auf der Oberseite des unteren Flansches (35) laufende Laufrolle (7) mit einer horizontalen, quer zu der Fahrschiene (2) verlaufenden Achse (6) sowie wenigstens eine Gegen­ druckrolle (24) gelagert sind, die unterhalb des unteren Flansches (35) läuft und um eine zu der Laufrolle (7) parallele Achse (23) drehbar ist, sowie mit einem ein in ein Getriebegehäuse (3) an­ geordneten Getriebe aufweisenden Antriebsmotor (8), dessen Ausgangswelle getrieblich mit der wenigstens einen Laufrolle (7) gekuppelt ist, wobei zumindest eine Stützrolle (14) oberhalb der Laufrolle (7) angeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, daß der Motor (8) in dem Fahrzeug (1) unterhalb der Gegen­ druckrolle (24) sitzt, wobei sich seine Längsachse (9) parallel zu der Achse (6) der Laufrolle (7) er­ streckt und daß das Fahrzeug (1) mit dem Motor (8) in einer Ansicht auf den Querschnitt der Fahrschie­ ne (2) etwa L-förmig gestaltet ist.
2. Fahrzeug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß lediglich eine einzige Laufrolle (7) vorgesehen ist.
3. Fahrzeug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß lediglich eine einzige Gegendruckrolle (24) vor­ gesehen ist.
4. Fahrzeug nach den Ansprüchen 2 und 3, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die Achse (23) der Gegendruck­ rolle (24) sowie die Achse (6) der Laufrolle (7) in einer den Schwerpunkt des Fahrzeugs (1) enthalten­ den Ebene (11) liegen.
5. Fahrzeug nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß zwei Gegendruckrollen (24) vorgesehen sind,deren Achsen (23) etwa denselben Abstand von der Achse (6) der Laufrolle (7) haben.
6. Fahrzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Gegendruckrollen (24) sich bei auf der Fahrschiene (2) befindlichem Fahrzeug (1) unterhalb des Steges (33) der Fahrschiene (2) befinden.
7. Fahrzeug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß zwei Laufrollen (7) vorgesehen sind, von de­ nen lediglich eine angetrieben ist und daß die lediglich eine Gegendruckrolle (24) sich sym­ metrisch zwischen den beiden Laufrollen (7) be­ findet.
8. Fahrzeug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Getriebegehäuse (3) einen tragenden Be­ standteil des Fahrzeugrahmens bildet.
9. Fahrzeug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (16) des Motors (8) einen tragen­ den Teil des Fahrzeugrahmens bildet.
10. Fahrzeug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß lastaufnehmende Tragmittel (26) unterhalb des Motors (8) an dem Fahrzeugrahmen (3, 16) be­ festigt sind.
11. Fahrzeug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Längsachse (9) des Motors (8) in einer vertikalen Ebene (11) liegt, die die Drehachse (6) der einzigen Laufrolle (7) enthält.
12. Fahrzeug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Gegendruckrolle (24) oder die Gegendruckrollen (24) bezüglich der Achse (6) der Laufrolle (7) oder der Laufrollen (7) auf einer Höhe angeord­ net sind, derart, daß sie bei horizontal verlaufen­ der Fahrschiene (2) mit der Fahrschiene (2) nicht in Berührung stehen.
13. Fahrzeug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß oberhalb der Laufrolle (7) zwei Stützrollen (14) mit Abstand voneinander um parallele Achsen (15) drehbar gelagert sind und daß sich diese beiden oberen Stützrollen (14) auf derselben Seite des Steges (33) der Fahrschiene (2) befinden.
14. Fahrzeug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß unterhalb der Laufrolle (7) zwei untere Stütz­ rollen (18) vorgesehen sind, deren Achsen (19) voneinan­ der beabstandet und zueinander parallel sind.
15. Fahrzeug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Drehachsen (19) der unteren beiden Stütz­ rollen (18) in einer gemeinsamen, zu der Achse (6) der Laufrolle (7) senkrechten Ebene liegen.
16. Fahrzeug nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Drehachsen (19) der unteren Stützrol­ len (13) in Verlängerung des Steges (33) der Fahrschiene (2) angeordnet sind.
17. Fahrzeug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß es auf der von der Laufrolle (7) abliegenden Seite des Steges (33) elektrische Übertragungsmit­ tel (28) aufweist.
18. Fahrzeug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß sämtliche Rollen (7, 14), die neben dem Steg (33) der Fahrschienen (2) oder auf dem Steg (33) laufen, sich lediglich auf einer Seite des Ste­ ges (33) befinden.
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