DE3908966A1 - Anordnung zur erzeugung eines roentgen- oder gammastrahls mit geringem querschnitt und veraenderbarer lage - Google Patents
Anordnung zur erzeugung eines roentgen- oder gammastrahls mit geringem querschnitt und veraenderbarer lageInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Anordnung zur Erzeugung eines
Röntgen- oder Gammastrahls mit geringem Querschnitt und
veränderbarer Richtung, mit einem Röntgen- oder Gamma
strahler, von dessen Fokus ein Strahlenbündel ausgeht, und
einer Blendenanordnung, die aus dem Strahlenbündel einen
Strahl ausblendet und einen drehbaren hohlzylinderförmigen
ersten Blendenkörper mit zwei auf dem Umfang gegeneinander
versetzten schraubenlinienförmigen Schlitzen umfaßt.
Anordnungen dieser Art sind aus der EP-OS 74 021 für
medizinische Anwendungen und aus der DE-OS 34 43 095 für
industrielle Anwendungen im wesentlichen bekannt. Der
Blendenkörper aus einem strahlenabsorbierenden Material
hat dabei die Form eines Hohlzylinders, der auf seinem
Umfang mit zwei gegeneinander versetzten schraubenlinien
förmig umlaufenden Schlitzen versehen ist. Wenn auf einen
solchen Blendenkörper senkrecht zu dessen Zylinderachse
ein Bündel paralleler Strahlen fällt, dann gibt es stets
einen Punkt, in dem ein Röntgenstrahl die beiden Schlitze
passiert. Wird der Blendenkörper gedreht, dann wandert
dieser Punkt auf der Achse entlang, so daß hinter dem
Blendenkörper ein periodisch bewegter Röntgenstrahl
austritt. Dieser periodisch bewegte Röntgenstrahl kann für
medizinische oder industrielle Untersuchungen benutzt
werden.
Durch die beiden Schlitze im Blendenkörper wird ein
Röntgenstrahl mit trapezförmigem Querschnitt definiert.
Erwünscht ist jedoch ein quadratischer bzw. ein kreis
förmiger Querschnitt, wodurch sich ein richtungsunab
hängiges räumliches Auflösungsvermögen ergibt. Bei
gleicher Breite der beiden Schlitze ist die Annäherung an
die quadratische Querschnittsform um so besser, je größer
der Winkel ist, unter dem die beiden Schlitze einander
schneiden. Ein größerer Schnittwinkel könnte durch
Verwendung eines Blendenkörpers mit großem Durchmesser und
kleiner axialer Länge erreicht werden. Für viele Anwen
dungen ist jedoch ein relativ großer Ablenkwinkel des
Röntgenstrahls erforderlich, was eine entsprechende axiale
Länge des Blendenkörpers voraussetzt; ein großer Durch
messer ist bei vielen Anwendungen wegen des damit ver
bundenen Bauvolumens unerwünscht.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine Anordnung
der eingangs genannten Art so auszugestalten, daß auch bei
einem Blendenkörper mit geringem Durchmesser und relativ
großer axialer Länge ein günstiger Strahlquerschnitt
erreicht wird.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß
die Schlitze sich in mindestens je einer Windung um den
Blendenkörper winden und so geformt sind, daß durch die
Schlitze hindurch zum Fokus hin mindestens eine Gerade
verläuft, deren Lage durch Drehung des Blendenkörpers
änderbar ist.
Während also beim Stand der Technik die beiden Schlitze
sich über einen Umfangswinkel von 180° erstrecken bzw. nur
eine halbe Windung aufweisen, erstrecken sich die Schlitze
bei der Erfindung über einen Umfangswinkel von wenigstens
360° bzw. sie weisen wenigstens eine Windung auf (eine
Windung entspricht einem Umfangswinkel von 360°.) Die
Projektion der Schlitze auf die Dreh- bzw. Symmetrieachse
der hohlzylinderförmigen Blendenkörper schließt mit der
betreffenden Achse daher einen wesentlich größeren Winkel
ein, so daß der ausgeblendete Röntgenstrahl bei
vörgegebener Schlitzbreite in Richtung der genannten Achse
wesentlich kleinere Abmessungen hat.
Mit der erfindungsgemäßen Anordnung werden so viele
Röntgenstrahlen erzeugt wie Geraden vorhanden sind, die
durch die Schlitze hindurch auf den Fokus treffen. Bei
vielen Anwendungen, beispielsweise bei solchen, bei denen
die von dem Röntgenstrahl erzeugte Streustrahlung
gemessen werden soll, will man jedoch nur mit einem
einzigen Röntgenstrahl arbeiten. In Ausgestaltung der
Erfindung ist daher vorgesehen, daß ein zweiter
Blendenkörper im Strahlenbündel angeordnet ist, der stets
nur einen Primärstrahl durchläßt, und daß der zweite
Blendenkörper so angeordnet und ausgestaltet ist, daß der
Primärstrahl stets mit einer der Geraden zusammenfällt.
In einer bevorzugten Ausgestaltung ist vorgesehen, daß der
zweite Blendenkörper die Form eines Hohlzylinders hat,
dessen Achse in der die Symmetrieachse und den Fokus
enthaltenden Ebene liegt und dessen Querschnitt kreis
förmig oder halbkreisförmig ist, und daß im zweiten
Blendenkörper bei halbkreisförmigem Querschnitt ein
Schlitz bzw. bei kreisförmigem Querschnitt zwei auf dem
Umfang um 180° gegeneinander versetzte schraubenlinien
förmige Schlitze vorgesehen sind. Wenn dabei der erste
Blendenkörper um einen Faktor 2n (n eine ganze Zahl)
schneller angetrieben wird als der zweite kann ein
Röntgenstrahl ausgeblendet werden, der sich periodisch
bewegt.
Wenn die Blendenanordnung zusammen mit dem Röntgen- oder
Gammastrahler eine räumlich kompakte Einheit bilden soll,
ist der Durchmesser des Blendenkörpers gegenüber dessen
Abstand von dem Fokus nicht mehr vernachlässigbar klein,
so daß ein Röntgenstrahl mit größerem axialen Abstand von
der Mitte des Blendenkörpers austritt als er in diesen
eintritt. Um diesen geometrischen Verhältnissen zu
genügen, sieht eine Weiterbildung der Erfindung vor, daß
die Schlitze des ersten Blendenkörpers voneinander ab
weichende Steigungen haben. Hierbei können die Röntgen
strahlen stets nur durch den einen Schlitz ein- und durch
den anderen Schlitz austreten. In weiterer Ausgestaltung
ist dabei vorgesehen, daß von den Schlitzen im ersten
Blendenkörper derjenige mit der größeren Steigung schmaler
ist als der andere und daß auf der vom Fokus abgewandten
Seite des ersten Blendenkörpers eine Schlitzblende vor
gesehen ist, deren schlitzförmige Öffnung in der durch den
Fokus und die Symmetrieachse des ersten Blendenkörpers
gebildeten Ebene liegt. Bei dieser Ausgestaltung wird die
Abmessung des Röntgenstrahls in Richtung der Symmetrie
achse durch den schmaleren der beiden Schlitze bestimmt
und seine dazu senkrechte Richtung durch die Öffnung in
der Schlitzblende.
Die Erfindung wird nachstehend anhand der Zeichnung näher
erläutert. Es zeigen
Fig. 1 eine erfindungsgemäße Anordnung,
Fig. 2 den ersten Blendenkörper und
Fig. 3 den zweiten Blendenkörper.
Von dem im Gehäuse 1 eines Röntgenstrahlers befindlichen
Fokus 2 geht ein Röntgenstrahlenbündel 3 aus und durch
setzt das Strahlenfenster 4 des Röntgenstrahlers. Mit dem
Gehäuse 1 ist eine Blendenanordnung 5 verbunden, die von
dem Röntgenstrahlenbündel 3 in einer zur Zeichenebene der
Fig. 1 senkrechten Ebene einen Strahlenfächer 31 von
wenigen Millimetern Dicke ausblendet. Die Blendenanord
nung 5 weist an ihrem vom Röntgenstrahler 1 abgewandten
Ende eine zylinderförmige Öffnung 6 auf, in der ein erster
hohlzylindrischer Blendenkörper 7 angeordnet ist, der
einen zweiten dazu konzentrisch angeordneten Blenden
körper 8 umschließt. Die gemeinsame Symmetrie- und
Drehachse der Blendenkörper 7 und 8 befindet sich in der
Ebene des Strahlenfächers 31, und zwar so, daß die
Verbindungslinie des Fokus 2 mit der Mitte des Blenden
körpers die Symmetrieachse rechtwinklig schneidet.
Die drehbar gelagerten Blendenkörper 7 und 8 werden von
einer Antriebsanordnung so angetrieben, daß der erste
Blendenkörper 7 sich um den Faktor 6 schneller dreht als
der Blendenkörper 8. Die Antriebsanordnung könnte zu
diesem Zweck einen einzigen Motor enthalten, der über
geeignet ausgelegte Übersetzungen mit den Blendenkörpern 7
und 8 gekoppelt wäre. Statt dessen ist in Fig. 1 - der
Einfachheit halber - eine Antriebseinrichtung mit zwei
Schrittmotoren 9 und 10 dargestellt, von denen der mit dem
äußeren Blendenkörper 7 gekoppelte Schrittmotor 9 direkt
mit einem Schrittimpulsgeber 11 gekoppelt ist, während der
auf den zweiten Blendenkörper 8 einwirkende Schritt
motor 10 damit über einen Frequenzteiler 12 verbunden ist,
der die Schrittfrequenz im Verhältnis 1 : 6 untersetzt.
Infolgedessen rotiert der Blendenkörper 7 mit der sechs
fachen Drehzahl wie der innere Blendenkörper.
Wie noch in Verbindung mit den Fig. 2 und 3 erläutert,
wird durch die Blendenkörper 7 und 8 aus dem Strahlen
fächer 31 ein einziger Röntgenstrahl 32 ausgeblendet,
dessen Abmessungen in vertikaler Richtung (senkrecht zur
Ebene des Strahlenfächers 31) durch einen nur 0,5 mm
breiten und senkrecht zur Zeichenebene verlaufenden
Schlitz 13 begrenzt werden und dessen Abmessungen in
Achsrichtung durch die Gestaltung des
Blendenkörpers 7 bestimmt werden. Wenn die Blendenkörper
mit konstanter Drehzahl rotieren, dann ändert der
Röntgenstrahl 32 seinen Auftreffpunkt auf einer zur
Zeichenebene senkrechten Ebene nach einer sägezahnförmigen
Zeitfunktion.
Fig. 2 zeigt eine seitliche Draufsicht auf den ersten
Blendenkörper 7. Der Blendenkörper besteht aus einem
Material von solcher Stärke, daß die vom Fokus 2
ausgehende Röntgenstrahlung dadurch praktisch vollständig
absorbiert wird, beispielsweise aus einer 1 mm starken
Wolframlegierung. Der Blendenkörper kann eine Länge von
beispielsweise 50 mm und einen Durchmesser von 12 mm
haben. Mindestens eine der Hohlwellen 71 an seinen
Stirnflächen ist mit der anhand von Fig. 1 näher
erläuterten Antriebseinrichtung gekoppelt.
Auf dem Blendenkörper sind zwei gegeneinander versetzte,
mit dem gleichen Umlaufsinn umlaufende schraubenlinien
förmige Schlitze vorgesehen, die jeweils eine konstante
Steigung haben. Beide Schlitze haben je drei Windungen
bzw. Wendeln. Der Schlitz 73 hat jedoch eine größere
Steigung (das ist das Verhältnis zwischen der axialen
Länge einer Windung und dem Umfang des Körpers 7) als der
Schlitz 72. Der Schlitz 73 hat eine Breite von 0,4 mm,
während der Schlitz 72 wesentlich breiter ist, beispiels
weise 2 mm. Die axiale Länge des Schlitzes 73 ist gering
fügig kürzer als die Länge des Blendenkörpers 7; wäre der
Schlitz genauso lang, dann würde er den Blendenkörper in
zwei nicht zusammenhängende Teile zerschneiden. Anstelle
von drei Windungen können die beiden Schlitze auch
n Windungen (n = 1 oder 2 bzw. 4, 5, 6 usw.) aufweisen. In
diesem Fall mußte der erste Blendenkörper um den Faktor 2n
schneller gedreht werden als der zweite Blendenkörper 8.
Wenn die Wendeln im Blendenkörper 7 den gleichen Umlauf
sinn haben wie im Blendenkörper 8, müssen die Blenden
körper mit gleichem Drehsinn gedreht werden; bei
ungleichem Umlaufsinn ist eine Drehung mit entgegen
gesetztem Drehsinn erforderlich.
Die beiden Schlitze sind so gegeneinander versetzt
angeordnet, daß sie in der durch den Pfeil 70 angedeuteten
Mitte des Blendenkörpers genau um 180° auf dem Umfang
versetzt sind. In der in Fig. 2 dargestellten Stellung des
Blendenkörpers kann daher ein Röntgenstrahl die
Schlitze 72 und 73 in der Mitte des Blendenkörpers
senkrecht zur Zeichenebene durchsetzen - wenn sich der
Fokus der Strahlenquelle genau in der Mitte hinter dem
Blendenkörper befindet. In dieser Stellung des Blenden
körpers gibt es noch zwei weitere Stellen, an der auf der
dem Fokus zugewandten Seite der Schlitz 72 die Ebene
schneidet, welche durch den Fokus und die Symmetrie-
bzw. Drehachse 75 gebildet wird. Die axiale Lage dieser
Stellen ist durch die Pfeile 721 und 723 angedeutet.
Ebenso gibt es zwei Stellen die durch die Pfeile 731 und
733 angedeutet sind, an denen der Schlitz 73 auf der vom
Fokus abgewandten Seite diese Ebene schneidet.
Wenn der Abstand des Fokus von der ihm zugewandeten
Mantellinie des Blendenkörpers sich zu dem Abstand des
Fokus von der ihm abgewandten Mantellinie genauso verhält,
wie sich die axialen Längen einer Windung der Schlitze 72
und 73 zueinander verhalten, dann passiert zusätzlich ein
weiterer Röntgenstrahl bei 721 den Schlitz 72 und bei 731
den Schlitz 73. Ebenso passiert bei 723 und 733 ein
Röntgenstrahl die Schlitze 72 und 73. Diese drei Röntgen
strahlen definieren eine Ebene, die naturgemäß mit der
Ebene des Strahlenfächers 31 zusammenfällt.
In diesem Fall bewegen sich die drei Röntgenstrahlen beim
Drehen des Blendenkörpers je nach Drehrichtung nach links
oder nach rechts, bis der erste Strahl das eine Ende des
Schlitzes erreicht, wonach am anderen Ende ein weiterer
Strahl auftaucht.
Aus dem vorhergehenden wird deutlich, daß die Unterschiede
in der Steigung der Schlitze bzw. in der axialen Länge
ihrer Windungen durch den Abstand des Fokus vom Blenden
körper 7 und vom Durchmesser des Blendenkörpers bestimmt
sind. Je kleiner das Verhältnis dieser beiden Größen ist,
desto unterschiedlicher sind die Längen bzw. Steigungen.
Ist der Strahler im Vergleich zum Durchmesser hingegen
sehr weit vom Blendenkörper entfernt, dann sind die Längen
und die Steigungen der beiden Schlitze nahezu gleich.
Aus dem vorherstehenden ergibt sich weiter, daß der Quer
schnitt eines aus der Blendenanordnung 5 (vgl. Fig. 1)
austretenden Röntgenstrahls 32 in axialer Richtung durch
die Abmessungen des dünneren Schlitzes und in der zum
Strahlenfächer 31 senkrechten Ebene durch die Öffnung der
Schlitzblende 13 bestimmt sind. Es wäre auch möglich, den
Schlitz 72 genauso schmal zu machen, wie den Schlitz 73,
so daß auf die Schlitzblende 13 sogar verzichtet werden
könnte. Bei endlichen Abmessungen des Fokus 2 würde sich
dadurch aber die geometrische Unschärfe des Röntgenstrahls
vergrößern und die Anordnung wäre empfindlicher gegen
Fertigungsstreuungen der Lage des Fokus 2 in bezug auf den
Blendenkörper. Deshalb ist die Anordnung mit einem
breiteren Schlitz 72 mit kleinerer Steigung und einer
zusätzlichen Schlitzblende 13 zu bevorzugen.
Wie bereits erwähnt, blendet der Blendenkörper 7
(zumindest) soviel Röntgenstrahlen aus, wie die Schlitze
Windungen haben. In der Regel ist aber nur ein Röntgen
strahl erwünscht. Dies ließe sich zwar erreichen, wenn
Schlitze mit nur einer einzigen Windung vorgesehen wären,
doch würden in diesem Fall die Schlitze bzw. deren
Projektion die Ebene des Strahlenfächers unter einem
wesentlich spitzeren Winkel schneiden, so daß bei gleicher
Schlitzbreite die axialen Abmessungen in unerwünschter
Weise wesentlich vergrößert würden. Bei dem Ausführungs
beispiel nach den Fig. 1 bis 3 wird daher ein anderer Weg
beschritten: Es wird von den Röntgenstrahlen, die den
Blendenkörper durchsetzen könnten, nur ein einziger durch
gelassen.
Diesem Zweck dient der zweite Blendenkörper 8 (Fig. 3).
Der zweite Blendenkörper 8 ist wiederum ein Hohlzylinder,
der aus dem gleichen Material bestehen kann wie der erste
Blendenkörper und der an mindestens einer Stirnseite eine
mit der Antriebseinrichtung 9...12 (Fig. 1) gekoppelte
Welle aufweist. Im übrigen entspricht dieser Blendenkörper
demjenigen nach der EP-OS 74 021, d.h. er ist mit zwei auf
dem Umfang um 180° gegeneinander versetzten Schlitzen 82
und 83 versehen, von denen sich jeder über die gleiche
axiale Länge erstreckt und die Form einer Schraubenlinie
hat. Jedoch weisen die beiden Schlitze 82 und 83 nur eine
halbe Windung auf, d.h. sie erstrecken sich auf dem Umfang
des Blendenkörpers 8 über einen Bogen von nur je 180°. Die
Schlitze 82 und 83 sind wesentlich breiter als der schmale
Schlitz 73 auf dem ersten Blendenkörper.
Bei geeigneter Lage der beiden Blendenkörper zueinander
werden von den drei Röntgenstrahlen, die den ersten
Blendenkörper passieren könnten, zwei absorbiert,
beispielsweise die beiden äußeren, und nur der mittlere
durchgelassen. Wenn der zweite Blendenkörper mit einem
Sechstel der Drehzahl des ersten Blendenkörpers gedreht
wird, verschiebt sich dieser Röntgenstrahl in beiden
Blendenkörpern mit der gleichen Geschwindigkeit, so daß
stets nur dieser eine Röntgenstrahl durchgelassen wird.
Die Zahl a der Windungen der Schlitze 72, 73 im ersten
Blendenkörper 7, die der Röntgenstrahl im Laufe seiner
axialen Bewegung durchsetzt, muß nicht unbedingt ganz
zahlig sein, und ebensowenig muß die entsprechende Zahl b
für den zweiten Blendenkörper 8 genau gleich 0,5 sein.
Jedoch muß für das Verhältnis die Bedingung a/b = 2n
gelten, wobei n eine ganze Zahl (größer als 0) ist. Nur
dann ergibt sich bei konstanter Drehzahl eine periodische
Bewegung des Röntgenstrahls. Wenn a nicht ganzzahlig
und/oder b kleiner ist als 0,5, gibt es im Laufe der
periodischen Bewegung mehr oder weniger lange Intervalle,
in denen der Röntgenstrahl unterdrückt ist.
Anstelle des in Fig. 3 dargestellten Blendenkörpers können
auch andere hohlzylindrische und mit dem Blendenkörper 7
mitrotierende Blendenkörper vorgesehen sein, wie im
einzelnen in der deutschen Patentanmeldung P 38 29 688
beschrieben. Beispielsweise kann dieser Blendenkörper
einen halbkreisförmigen Querschnitt haben und mit nur
einem einzigen Schlitz versehen sein, der sich über die
Länge des Blendenkörpers erstreckt und einen Bogen von
zumindest annähernd 180° beschreibt. Ebenso kann ein
hohlzylindrischer Körper mit halbkreisförmigem Querschnitt
verwendet werden, der auf seinem Umfang mit mehreren in
axialer und in Umfangsrichtung gegeneinander versetzten
Öffnungen vorgesehen sein. Allerdings springt bei der
letztgenannten Ausführungsform der Röntgenstrahl dann von
der einen Öffnung zu der anderen. Der Vorteil der in
Fig. 3 dargestellten Ausführungsform gegenüber den letzt
genannten besteht auch darin, daß dieser Blendenkörper
keine Unwucht aufweist.
Claims (12)
1. Anordnung zur Erzeugung eines Röntgen- oder Gamma
trahls (32) mit geringem Querschnitt und veränderbarer
Richtung, mit einem Röntgen- oder Gammastrahler (1), von
dessen Fokus (2) ein Strahlenbündel (3) ausgeht, und einer
Blendenanordnung (5), die aus dem Strahlenbündel einen
Strahl ausblendet und einen um seine Symmetrieachse (75)
drehbaren hohlzylinderförmigen ersten Blendenkörper (7)
mit zwei auf dem Umfang gegeneinander versetzten
schraubenlinienförmigen Schlitzen (72, 73) umfaßt,
dadurch gekennzeichnet, daß die Schlitze (72, 73) sich
in mindestens je einer Windung um den Blendenkörper winden
und so geformt sind, daß durch die Schlitze hindurch zum
Fokus (2) hin mindestens eine Gerade verläuft, deren Lage
durch Drehung des Blendenkörpers änderbar ist.
2. Anordnung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß jeder Schlitz (72, 73) eine
ganze Zahl von Windungen aufweist.
3. Anordnung nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet, daß ein zweiter Blendenkörper (8)
im Strahlenbündel (3) angeordnet ist, der stets nur einen
Primärstrahl durchlaßt, und daß der zweite Blendenkörper
so angeordnet und ausgestaltet ist, daß der Primärstrahl
stets mit einer der Geraden zusammenfällt.
4. Anordnung nach Anspruch 3,
dadurch gekennzeichnet, daß der zweite Blendenkörper (8)
die Form eines Hohlzylinders hat, dessen Achse in der die
Symmetrieachse (75) und den Fokus enthaltenden Ebene liegt
und dessen Querschnitt kreisförmig oder halbkreisförmig
ist und daß im zweiten Blendenkörper (8) bei halbkreis
förmigem Querschnitt ein Schlitz bzw. bei kreisförmigem
Querschnitt zwei auf dem Umfang um 180° gegeneinander
versetzte schraubenlinienförmige Schlitze (82, 83)
vorgesehen sind.
5. Anordnung nach Anspruch 4,
dadurch gekennzeichnet, daß der bzw. die Schlitze (82, 83)
auf dem Umfang des zweiten Blendenkörpers einen Winkel von
180° beschreiben.
6. Anordnung nach Anspruch 4 oder 5,
dadurch gekennzeichnet, daß eine Antriebs
einrichtung (9...12) vorgesehen ist, die den ersten
Blendenkörper (7) mit der 2n-fachen Winkelgeschwindigkeit
antreibt wie den zweiten Blendenkörper (8).
7. Anordnung nach Anspruch 6,
dadurch gekennzeichnet, daß der Umfangswinkel, den ein
Schlitz (72, 73) auf dem ersten Blendenkörper (7)
beschreibt, um den Faktor 2n größer ist als der von einem
Schlitz (82, 83) auf dem zweiten Blendenkörper (8)
beschriebene Umfangswinkel.
8. Anordnung nach Anspruch 4,
dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Blenden
körper (7, 8) konzentrisch zueinander angeordnet sind und
einander umschließen und daß die Schlitze (82, 83) des
zweiten Blendenkörpers (8) breiter sind als mindestens
einer der Schlitze (73) im ersten Blendenkörper (7).
9. Anordnung nach Anspruch 8,
dadurch gekennzeichnet, daß der erste den zweiten Blenden
körper umschließt.
10. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 9,
dadurch gekennzeichnet, daß die Schlitze (72, 73) des
ersten Blendenkörpers (7) voneinander abweichende
Steigungen haben.
11. Anordnung nach Anspruch 10,
dadurch gekennzeichnet, daß von den Schlitzen im ersten
Blendenkörper (7) derjenige mit der größeren Steigung (73)
schmaler ist als der andere (72).
12. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 11,
dadurch gekennzeichnet, daß eine Schlitzblende (13)
vorgesehen ist, deren Schlitz mit der Dreh- bzw.
Symmetrieachse (75) des ersten Blendenkörpers (7)
zusammenfällt und die die Abmessungen des ausgeblendeten
Strahls in Richtung senkrecht zu ihrer Längsrichtung
bestimmt.
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