DE3908599A1 - Strahlungsheizeinrichtung - Google Patents
StrahlungsheizeinrichtungInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Strahlungsheizeinrichtung
eines Kochherdes, die in wenigstens einem unter einer
ebenen Platte, insbesondere Glaskeramikplatte,
angeordneten Isolierträger zwei getrennte Heizkörper
aufweist, wobei der erste Heizkörper auf einer einen
ersten kreisförmigen Außendurchmesser aufweisenden ersten
Teilfläche des Isolierträgers und der zweite Heizkörper
auf einer einen zweiten kreisförmigen Außendurchmesser
aufweisenden zweiten Teilfläche verlegt ist und der
zweite Außendurchmesser größer als der erste
Außendurchmesser ist und die erste Teilfläche innerhalb
der zweiten Teilfläche liegt.
Eine derartige Strahlungsheizeinrichtung ist in der
DE-OS 31 02 919 und in dem DE-GM 81 33 341 beschrieben.
Solche Zweikreisbeheizungen dienen dazu, den
heizwirksamen Durchmesser ein und derselben Kochstelle
der Kochplatte an Kochgeschirr mit unterschiedlichem
Bodendurchmesser anzupassen. Bei der Verwendung eines
Kochgeschirrs kleineren Bodendurchmessers wird nur der
Heizkörper der inneren Teilfläche eingeschaltet. Bei der
Verwendung eines Kochgeschirrs größeren Bodendurchmessers
wird zusätzlich auch der Heizkörper der äußeren
Teilfläche eingeschaltet. Da zum Kochen gewöhnlich eine
Serie von Kochgeschirr unterschiedlicher Bodendurchmesser
zur Verfügung steht, ist durch die Zweikreisbeheizung
erreicht, daß an der gleichen, kreisförmigen Kochstelle
Kochgeschirr verschiedener Bodendurchmesser eingesetzt
werden kann, ohne daß entweder das Kochgeschirr weit über
die Kochstelle hinaussteht, was den Kochvorgang
verzögert, oder das Kochfeld über das Kochgeschirr
hinausragt, was einen Energieverlust bedeutet. Die
Zweikreisbeheizung für Kochgeschirr mit kreisförmigem
Bodendurchmesser hat darüber hinaus den Vorteil, daß beim
Einsatz von Kochgeschirr unterschiedlicher
Bodendurchmesser für eine schnelle und wirtschaftliche
Beheizung nicht auf andere Kochstellen der Kochplatte
ausgewichen werden muß.
Nach dem Stand der Technik sind bei
Strahlungsheizeinrichtungen für Kochgeschirr mit
kreisförmigen Bodendurchmesser die beiden die zwei
Heizkörper tragenden Teilflächen immer konzentrisch
angeordnet. Diese Anordnung ist naheliegend, weil davon
ausgegangen ist, daß ein Kochgescnirr mit kreisförmigem
Bodendurchmesser unabhängig von der Größe des
Durchmessers immer ins Zentrum der Kochstelle gestellt
wird.
Es wurde jedoch gefunden, daß die konzentrische Anordnung
der beiden Heizkörper bzw. der diese tragenden
Teilflächen nachteilig ist. Denn beim Aufstellen eines
Kochgeschirrs kleinen Bodendurchmessers besteht auf der
Kochplatte um dieses herum ein Freiraum, der kaum nutzbar
ist. Außerdem wird ein das Kochgeschirr kleinen
Bodendurchmessers radial überragender Griff heiß, wenn
aus irgendwelchen Gründen auch der äußere Heizkörper
eingeschaltet ist oder kurz zuvor eingeschaltet war.
In der DE-AS 26 53 389 ist eine Kochmulde mit mehreren im
Abstand voneinander angeordneten kreisförmigen
Kochstellen beschrieben. Zwischen jeweils zwei
Kochstellen ist eine Zusatzkochstelle vorgesehen. Damit
kann auch ovales Kochgeschirr erwärmt werden. In der
DE-OS 30 04 187 ist neben einer kreisförmigen Heizfläche
eine halbkreisförmige Heizfläche angeordnet. Damit ist
erreicht, daß sich außer einem Kochgeschirr mit einem
bestimmten kreisförmigen Durchmesser auch ein ovales
Kochgeschirr aufheizen läßt. In der DE-PS 29 43 477 ist
eine kreisförmige Heizfläche gezeigt, bei der
gegenüberliegend zwei zusätzliche Heizflächen vorgesehen
sind. Es lassen sich hier außer einem Kochgeschirr mit
kreisförmigem Boden auch verschieden lange ovale
Kochgeschirre erwärmen. Bei diesen Einrichtungen ist es
nicht möglich, Kochgeschirr unterschiedlicher
kreisförmiger Bodendurchmesser schnell und wirtschaftlich
zu erhitzen. Denn dann, wenn die kreisrunde Heizfläche
auf ein Kochgeschirr kleinen Bodendurchmessers ausgelegt
ist, steht ein Kochgeschirr größeren Bodendurchmessers
über das Kochfeld hinaus. Ist andernfalls die kreisrunde
Heizfläche auf ein Kochgeschirr größeren
Bodendurchmessers ausgelegt, entsteht bei der Verwendung
eines Kochgeschirrs kleineren Bodendurchmessers ein
Energieverlust.
Aufgabe der Erfindung ist es, eine Einrichtung der
eingangs genannten Art zur Verwendung für Kochgeschirr
unterschiedlicher kreisförmiger Bodendurchmesser
vorzuschlagen, die an der Platte ein Kochfeld bildet, auf
dem sich ein Kochgeschirr mit kleinerem kreisförmigen
Bodendurchmesser möglichst weit außen aufstellen läßt und
dabei von dem ersten Heizkörper wirtschaftlich und
schnell beheizbar ist und auf dem trotzdem auch ein
Kochgeschirr mit größerem kreisförmigen Bodendurchmesser
wirtschaftlich und schnell beheizbar ist.
Erfindungsgemäß ist obige Aufgabe bei einer Einrichtung
der eingangs genannten Art dadurch gelöst, daß die erste
Teilfläche exzentrisch zur zweiten Teilfläche angeordnet
ist und daß die Summe des Abstands der Mittelpunkte der
beiden Außendurchmesser und des Radius des kleineren,
ersten Außendurchmessers im wesentlichen gleich dem
Radius des des größeren, zweiten Außendurchmessers ist.
Wird ein Kochgeschirr großen Bodenkreisdurchmessers
verwendet, der dem zweiten Außendurchmesser entspricht,
dann steht das Kochgeschirr voll unter dem Einfluß des
ersten und des zweiten Heizkörpers, wobei der erste
Heizkörper zwar exzentrisch unter diesem Kochgeschirr
liegt, jedoch nicht über dieses hinausragt. Wird ein
Kochgeschirr eines kleineren Bodendurchmessers, der dem
ersten Außendurchmesser entspricht, verwendet, dann steht
dieses exzentrisch auf dem Kochfeld über dem ersten
Heizkörper. Selbst wenn zusätzlich auch der zweite
Heizkörper eingeschaltet ist, ist ein Griff des
Kochgeschirrs ohne weiteres so auszurichten, daß er nicht
durch die Wärmeentwicklung des zweiten Heizkörpers
erwärmt wird. Wegen der Exzentrizität besteht auf dem
Kochfeld neben dem Kochgeschirr kleineren
Bodendurchmessers über dem zweiten Heizkörper im Kochfeld
ein Platz, der sich zur Erwärmung anderen Geschirrs
ausnutzen läßt, ohne daß damit auch der Griff des über
dem ersten Heizkörper stehenden Kochgeschirrs erhitzt
wird. Die exzentrische Stellmöglichkeit des Kochgeschirrs
kleineren Bodendurchmessers gewährleistet dessen schnelle
und wirtschaftliche Aufheizung verbunden mit der
Möglichkeit eines ungehinderten Zugriffs und einer
Ausnutzbarkeit der übrigen Fläche des Kochfeldes, wobei
trotzdem die schnelle und wirtschaftliche Beheizbarkeit
eines Kochgeschirrs größeren Bodendurchmessers nicht
beeinträchtigt ist.
Ein weiterer Vorteil besteht darin, daß ein üblicherweise
vorgesehener stabförmiger Fühler eines Temperaturreglers,
der gegen den Einfluß des zweiten Heizkörpers abgeschirmt
werden muß, hierzu keiner besonderen Gestaltung bedarf.
Denn dieser Temperaturfühler läßt sich oberhalb des
ersten Heizkörpers so anordnen, daß er nicht oberhalb des
zweiten Heizkörpers verläuft. Es erübrigen sich damit
Maßnahmen zur Kompensierung des Einflusses des zweiten
Heizkörpers auf den Temperaturfühler. Der
Temperaturregler hat dabei unabhängig davon, ob der
zweite Heizkörper ein- oder ausgeschaltet ist, gleiches
Schaltverhalten.
Durch die Erfindung ist auch erreicht, daß die beiden
Heizkörper gleichzeitig verlegt werden können, da sich
die beiden Verlegeköpfe, die jeweils einen der Heizkörper
verlegen, beim Bewegungsablauf nicht stören und sich die
Heizkörper nicht über- oder unterkreuzen. Dies
beschleunigt die Herstellung.
In bevorzugter Ausgestaltung der Erfindung ist der
Abstand der einen Teilfläche von der Unterseite der
Platte kleiner als der Abstand der anderen Teilfläche von
der Unterseite der Platte. Somit liegt der eine
Heizkörper der Platte näher als der andere Heizkörper.
Die Strahlungswärme des der Platte näherliegenden
Heizkörpers streut damit weniger weit in den über dem
anderen Heizkörper liegenden Bereich der Platte, als es
dann der Fall wäre, wenn der Heizkörper einen größeren
Abstand von der Platte hätte. Auch der tieferliegende
Heizkörper streut weniger weit in den Bereich über dem
höherliegenden Heizkörper, da die zwischen den beiden
Teilflächen bestehende Stufe dies verhindert. Damit ist
die wirtschaftliche und schnelle Beheizung verbessert,
weil jeder Heizkörper im wesentlichen nur den über ihm
liegenden Bereich der Platte bestrahlt. Zugleich ist
vermieden, daß sich am Kochfeld der Platte in der
Grenzzone zwischen den beiden Heizkörpern eine unbeheizte
Zone ergibt.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung
ergeben sich aus den Unteransprüchen und der folgenden
Beschreibung. In der Zeichnung zeigen:
Fig. 1 eine Strahlungsheizeinrichtung schematisch in
Aufsicht,
Fig. 2 einen Schnitt der Strahlungsheizeinrichtung unter
einer Herdplatte längs der Linie II-II nach Fig. 1 und
Fig. 3 eine alternative Ausführung in der Ansicht
entsprechend Fig. 2.
Unter einer Glaskeramik-Herdplatte (1) ist wenigstens ein
tellerförmiger Isolierträger (2) angeordnet. Dieser weist
einen kreisringförmigen Ringrand (3) auf, welcher der
Herdplatte (1) zugewandt ist.
Am Isolierträger (2) ist eine erste Teilfläche (4)
ausgebildet. Diese weist einen kreisförmigen
Außendurchmesser (A) auf. Außerdem ist am Isolierträger (2)
eine zweite Teilfläche (5) vorgesehen, die einen
kreisförmigen Außendurchmesser (B) aufweist. Der
Außendurchmesser (B) ist größer als der Außendurchmesser
(A). Die erste Teilfläche (4) liegt innerhalb der zweiten
Teilfläche (5) . Die erste Teilfläche (4) ist exzentrisch
zur zweiten Teilfläche (5) angeordnet. Die Mittelpunkte
(M, N) der Außendurchmesser (A, B) sind also voneinander
beabstandet. Der Abstand ist mit c bezeichnet. Die
Exzentrizität ist so gewählt, daß die erste Teilfläche (4)
bis ganz außen an die zweite Teilfläche (5) reicht. Die
Summe des Abstands (c) der Mittelpunkte (M, N) und des
Radius (a) des Außendurchmessers (A) ist gleich dem
Radius (b) des Außendurchmessers (B) (vgl. Fig. 2).
Auf der ersten Teilfläche (4) ist spiralförmig ein erster
elektrischer Heizkörper (6) verlegt. Auf der zweiten
Teilfläche (5) ist ein zweiter elektrischer Heizkörper (7)
in Windungen verlegt. Jeder Heizkörper (6, 7) ist von einer
Heizwendel gebildet. Die Leistung des ersten
Heizkörpers (6) beträgt beispielsweise 1 kW, die des
zweiten Heizkörpers (7) beispielsweise 1,1 kW.
Über dem ersten Heizkörper (6) bzw. über der ersten
Teilfläche (4) ist ein stabförmiger Temperaturfühler (8) so
angeordnet, daß er den zweiten Heizkörper (7) nicht
überkreuzt. Der Temperaturfühler (8) ist an der Stelle, an
der sich die Außendurchmesser (A, B) berühren, durch den
Ringrand (3) herausgeführt und mit einem Regler (9)
verbunden.
Elektrische Anschlüsse (10, 11) des Heizkörpers (6) sind
dort aus dem Isolierträger (2) herausgeführt, wo der
Außendurchmesser (A) dem Außendurchmesser (B) nahekommt.
Die Anschlüsse (10, 11) überkreuzen somit den zweiten
Heizkörper (7) nicht. Elektrische Anschlüsse (12, 13) des
zweiten Heizkörpers (7) sind neben den Anschlüssen (10, 11)
aus dem Isolierträger (2) herausgeführt.
Die elektrische Schaltung ist so gewählt, daß sich der
erste Heizkörper (6) alleine und im Bedarfsfalle zusammen
mit dem Heizkörper (7) einschalten läßt. Spricht der
Temperaturregler (9) an, dann werden beide Heizkörper (6, 7)
abgeschaltet.
Die beschriebene Strahlungsheizeinrichtung eignet sich
insbesondere zum Beheizen eines Kochgeschirrs, dessen
kreisförmiger Bodendurchmesser entweder dem
Durchmesser (A) oder dem Durchmesser (B) gleich ist. Ein
Kochgeschirr mit dem Bodendurchmesser (B) wird
konzentrisch zum Mittelpunkt (M) auf das Kochfeld (14) der
Kochplatte (1) aufgestellt und von beiden Heizkörpern (6, 7)
beheizt. Ein Kochgeschirr mit dem Bodendurchmesser (A)
wird exzentrisch zum Mittelpunkt (M), jedoch konzentrisch
zum Mittelpunkt (N) auf das kreisförmige Kochfeld (14)
aufgesetzt. Es steht dabei außen am Kochfeld (14), so daß
sich ein an ihm vorgesehener Griff leicht so ausrichten
läßt, daß er nicht über dem Heizkörper (7) steht. Der
Griff wird also nicht erhitzt, wenn aus irgendwelchen
Gründen der Heizkörper (7) eingeschaltet ist, oder kurz
vorher eingeschaltet war, so daß noch eine gewisse
Restwärme den Griff erhitzen kann. Der Heizkörper (7) kann
beispielsweise eingeschaltet sein, um ein neben dem
Kochgeschirr mit dem Sodendurchmesser (A) aufgestelltes,
kleineres Kochgeschirr zu erwärmen oder warmzuhalten.
Dieses findet auf dem Kochfeld (14) neben dem Kochgeschirr
mit dem Bodendurchmesser (A) Platz.
Die Teilflächen (4, 5) können in der gleichen Ebene liegen,
so daß die beiden Heizkörper (6, 7) gleichen Abstand von
der Herdplatte (1) haben. Die Teilflächen (4, 5) können
jedoch auch unterschiedliche Abstände von der
Herdplatte (1) aufweisen (vgl. Fig. 2, Fig. 3).
Nach Fig. 2 ist der Abstand zwischen der ersten
Teilfläche (4) und der Herdplatte (1) größer als der
Abstand der zweiten Teilfläche (5) von der Herdplatte (1) .
Dementsprechend liegt der Heizkörper (6) tiefer als der
Heizkörper (7). Die Stufe zwischen den beiden
Teilflächen (4, 5) ist mit (15) bezeichnet. Sie ist im
gezeigten Beispiel etwa doppelt so hoch wie der
Durchmesser der Heizwendeln, die die Heizkörper (6, 7)
bilden.
Beim Ausführungsbeispiel nach Fig. 3 ist umgekehrt der
Abstand zwischen der zweiten Teilfläche (5) und der
Herdplatte (1) größer als der Abstand der ersten
Teilfläche (4) von der Herdplatte (1). Die Ausführung nach
Fig. 2 hat demgegenüber den Vorteil, daß über dem
Heizkörper (6) für den Temperaturfühler (8) ein sehr hoher
Raum verbleibt, so daß sich die Bauhöhe des
Isolierträgers (2) verringern läßt.
Durch die gegeneinander gestuften Teilflächen (4, 5) nach
den Fig. 2 und 3 ist erreicht, daß der näher bei der
Kochplatte (1) liegende Heizkörper (7) (vgl. Fig. 2) bzw.
(6) (vgl. Fig. 3) weniger weit in den Bereich des
Kochfeldes (14) strahlt, der über dem anderen Heizkörper (6
bzw. 7) liegt als wenn er weiter von der Herdplatte (1)
beabstandet wäre.
Außerdem ist erreicht, daß der tieferliegende
Heizkörper (6) (vgl. Fig. 2) bzw. (7) (vgl. Fig. 3)
weniger weit in den Bereich des Kochfeldes (14) über dem
anderen Heizkörper (7 bzw. 6) strahlt, da die Stufe (15)
dazu beiträgt, seine Strahlung direkt nach oben zu
richten.
Claims (10)
1. Strahlungsheizeinrichtung eines Kochherdes, die in
wenigstens einem unter einer ebenen Platte, insbesondere
Glaskeramik-Platte, angeordneten Isolierträger zwei
getrennte Heizkörper aufweist, wobei der erste Heizkörper
auf einer einen ersten kreisförmigen Außendurchmesser
aufweisenden ersten Teilfläche des Isolierträgers und der
zweite Heizkörper auf einer einen zweiten kreisförmigen
Außendurchmesser aufweisenden zweiten Teilfläche verlegt
ist und der zweite Außendurchmesser größer als der erste
Außendurchmesser ist und die erste Teilfläche innerhalb
der zweiten Teilfläche liegt, dadurch gekennzeichnet, daß
die erste Teilfläche (4) exzentrisch zur zweiten
Teilfläche (5) angeordnet ist und daß die Summe des
Abstandes (c) der Mittelpunkte (M, N) der beiden
Außendurchmesser (A, B) und des Radius (a) des kleineren,
ersten Außendurchmessers (A) im wesentlichen gleich dem
Radius (b) des größeren, zweiten Außendurchmessers (B) ist.
2. Strahlungsheizeinrichtung nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß ein stabförmiger Temperaturfühler (8),
der sich unter der Platte (1) erstreckt, so durch einen
Ringrand (3) des Isolierträgers (2) herausgeführt ist, daß
er den zweiten Heizkörper (7) nicht kreuzt.
3. Strahlungsheizeinrichtung nach Anspruch 2, dadurch
gekennzeichnet, daß der Temperaturfühler (8) an der Stelle
aus dem Isolierträger (2) herausgeführt ist, an der sich
der erste Außendurchmesser (A) und der zweite
Außendurchmesser (B) treffen.
4. Strahlungsheizeinrichtung nach Anspruch 2 oder 3,
dadurch gekennzeichnet, daß der Temperaturfühler (8) sich
nur zwischen dem ersten Heizkörper (6) und der Platte (1)
erstreckt.
5. Strahlungsheizeinrichtung nach einem der
vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der
erste Heizkörper (6) auf der ersten Teilfläche (4)
spiralförmig und der zweite Heizkörper (7) auf der zweiten
Teilfläche (5) in Windungen verlegt sind.
6. Strahlungsheizeinrichtung nach einem der
vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß
Anschlüsse (10, 11) des ersten Heizkörpers (6) kreuzungsfrei
mit dem zweiten Heizkörper (7) in dem Bereich aus dem
Isolierträger (2) herausgeführt sind, in dem sich der
erste Außendurchmesser (A) und der zweite
Außendurchmesser (B) nähern.
7. Strahlungsheizeinrichtung nach einem der
vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der
Abstand der einen Teilfläche (4, 5) von der Unterseite der
Platte (1) kleiner ist als der Abstand der anderen
Teilfläche (5, 4) von der Unterseite der Platte (1).
8. Strahlungsheizeinrichtung nach Anspruch 7, dadurch
gekennzeichnet, daß zwischen der ersten Teilfläche (4) und
der zweiten Teilfläche (5) eine Stufe (15) vorgesehen ist.
9. Strahlungsheizeinrichtung nach Anspruch 8, dadurch
gekennzeichnet, daß die Höhe der Stufe (15) wenigstens
ebenso groß ist wie der Durchmesser der Heizwendel.
10. Strahlungsheizeinrichtung nach einem der
vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die
erste und die zweite Teilfläche (4, 5) in Bereichen, in
denen sie nicht aneinander angrenzen, an einen
kreisförmigen Ringrand (3) des Isolierträgers (2)
angrenzen.
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