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DE3942519A1 - Elektrische anschlussklemme - Google Patents

Elektrische anschlussklemme

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Publication number
DE3942519A1
DE3942519A1 DE3942519A DE3942519A DE3942519A1 DE 3942519 A1 DE3942519 A1 DE 3942519A1 DE 3942519 A DE3942519 A DE 3942519A DE 3942519 A DE3942519 A DE 3942519A DE 3942519 A1 DE3942519 A1 DE 3942519A1
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DE
Germany
Prior art keywords
clamping
lid
lower housing
terminal according
housing part
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE3942519A
Other languages
English (en)
Inventor
Manfred Boeing
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Hermann Kleinhuis GmbH and Co KG
Original Assignee
Hermann Kleinhuis GmbH and Co KG
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Hermann Kleinhuis GmbH and Co KG filed Critical Hermann Kleinhuis GmbH and Co KG
Priority to DE3942519A priority Critical patent/DE3942519A1/de
Publication of DE3942519A1 publication Critical patent/DE3942519A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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Landscapes

  • Connections Arranged To Contact A Plurality Of Conductors (AREA)

Description

Die Erfindung bezieht sich auf eine elektrische Anschluß­ klemme mit einem aus einem isolierenden Werkstoff be­ stehenden und Einführungsöffnungen aufweisenden Gehäuse, in dessen Innenraum elektrische und mechanische Einrich­ tungen, wie Klemmbolzen, Klemmschrauben, Klemmkäfige, Klemmfedern, Kontaktstücke u. dgl. angeordnet sind, wobei gegebenenfalls aus dem Gehäuse die Betätigungselemente einer oder mehrerer Lösetasten für Klemmfedern herausragen.
Elektrische Anschlußklemmen dieser Art sind in zahlreichen Ausführungsformen bekannt. So gibt es beispielsweise An­ schlußklemmen, die auch als Leuchtenklemmen bezeichnet sind, und die zum Beispiel zunächst als 12-polige Klemm­ leisten hergestellt sind. Bei Bedarf kann eine solche Klemmleiste auf jede niedrigere Polzahl abgeschnitten werden. Eine solche bekannte Einzelanschlußklemme hat in Längsrichtung des Gehäuses liegend einen Klemmbolzen, mit dem Klemmschrauben zusammenwirken, die in domartigen, quer zur Langsrichtung des Gehäuses verlaufenden hohlen Vor­ sprüngen untergebracht und dort unverlierbar gehalten sind. Derartige Leuchtenklemmen gibt es sowohl mit als auch ohne Drahtschutz. Neben derartigen, mit Schrauben arbeitenden Klemmen gibt es aber auch sogenannte schraubenlose An­ schlußklemmen, also solche mit Steckklemmenanschluß. Be­ kannte Ausführungsformen solcher schraubenloser Anschluß­ klemmen haben ein Gehäuse aus einem isolierenden Werkstoff, beispielsweise aus Polyamid. Im Inneren eines solchen Ge­ häuses ist ein Klemmrahmen aus einem metallischen Werk­ stoff angeordnet, dem eine Klemmfeder zugeordnet ist, wobei letztere beispielsweise aus Edelstahl besteht. Derartige schraubenlose Anschlußklemmen werden sowohl mit als auch ohne Lösetaste oder Wippe geliefert. Dabei können die Löseeinrichtungen unterschiedlich gestaltet sein. Es gibt beispielsweise einseitige Lösewippen, daneben aber auch zweiseitige.
Durch die Vielfalt der angebotenen elektrischen Anschluß­ klemmen wird nicht nur die Herstellung derartiger Klemmen verteuert, weil für jede Klemmart eigene Werkzeuge ver­ wendet werden müssen, sondern auch die Lagerhaltung er­ schwert, weil, um den Wünschen der Abnehmer gerecht zu werden, sämtliche Ausführungsformen der elektrischen An­ schlußklemmen heim Hersteller oder Lieferanten vorhanden sein müssen.
Hier setzt die Erfindung ein. Ihr liegt die Aufgabe zugrunde, eine elektrische Anschlußklemme der eingangs genannten Art zu schaffen, bei der als Grundelement eine einzige Aus­ führungsform eines aus elektrisch isolierenden Material bestehenden Gehäuses benutzt wird. Dabei kann ein solches Gehäuse anschließend wahlweise mit unterschiedlichen Ein­ richtungen, wie Klemmschrauhen, Klemmkäfigen, Klemmfedern, Kontaktstücken od. dgl. bestückt werden. Dabei soll ein solches einheitliches Gehäuse geschaffen werden, hei dem man die jeweils gewünschten Einrichtungen der genannten Art in einfacher Weise in dem Innenraum dieses Gehäuses unterbringen kann.
Zur Lösung dieser Aufgabe wird erfindungsgemäß vorge­ schlagen, daß das Gehäuse der Anschlußklemme aus einem Gehäuseunterteil und einem deckelartigen Oberteil besteht, die derart miteinander verbunden sind, daß der deckelartige Oberteil zur Schaffung einer großflächigen Einführungs­ öffnung wegnehmbar ist, und daß dieser Einführungsöffnung im Gehäuseunterteil liegende Kammern nachgeschaltet sind, die zur wahlweisen Unterbringung von unterschiedlichen elektrischen Einrichtungen, wie Klemmkäfigen, Klemmfedern od. dgl., dienen. Dabei hat wenigstens eine der Begrenzungs­ wandungen jeder Kammer eine Einführungsöffnung für Kabel, Leitungen od. dgl.
Die erfindungsgemäße elektrische Anschlußklemme hat gegen­ über dem Bekannten erhebliche Vorteile. Zunächst ist nur ein einziges Herstellungswerkzeug für das einheitliche Gehäuse erforderlich, obwohl durch wahlweises Einsetzen von unterschiedlichen Einrichtungen in das Innere dieses Gehäuses Anschlußklemmen geschaffen werden, die die unter­ schiedlichsten Verwendungszwecke zulassen. Man hat es somit in der Hand, das einheitliche Gehäuse mit unterschiedlichen elektrischen Einrichtungen zu bestücken.
Auf der anderen Seite gestaltet sich der Zusammenbau der erfindungsgemäßen elektrischen Anschlußklemme sehr einfach, und zwar deshalb, weil der deckelartige Oberteil des Ge­ häuses von dem Unterteil wegnehmbar ist. Dadurch wird eine großflächige Einführungsöffnung des Gehäuseunterteiles frei­ gelegt. Durch diese großflächige Einführungsöffnung können dann die jeweils gewünschten elektrischen Einrichtungen, wie Klemmkäfige, Klemmfedern, Kontaktstücke od. dgl., in das Innere des Gehäuses eingebracht und dort lagegesichert werden. Um dabei die jeweils eingesetzten Einrichtungen von­ einander zu trennen, ist eine Unterteilung des Innenraumes des Gehäuseunterteils in wenigstens zwei Kammern vorgenommen. In jede dieser Kammern kann dann eine separate elektrische Einrichtung eingesetzt werden. Die elektrischen Einrichtungen, die in den beiden Kammern angeordnet sind, können sowohl untereinander gleichgestaltet als auch unterschiedlich ge­ halten sein. So kann man beispielsweise in der einen Kammer einen Klemmkäfig einbringen, der mit einer Schraube zu­ sammenwirkt, während in der anderen Kammer eine andere Ausführungsform eines Klemmkäfigs eingebracht wird, die mit einer Klemmfeder zusammenwirkt. Hier sind die unterschied­ lichsten Versionen möglich.
Bei der bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist der deckelartige Oberteil zur Bildung einer Baueinheit über ein Filmscharnier mit dem Gehäuseunterteil der Anschlußklemme verbunden. Eine derartige Ausbildung des Gehäuses einer elektrischen Anschlußklemme läßt eine außerordentlich wirt­ schaftliche Herstellung zu. Durch die Verwendung eines Film­ scharniers zwischen dem Gehäuseunterteil und dem deckelar­ tigen Oberteil ist dabei wiederum die Freilegung der groß­ flächigen Einführungsöffnung im Gehäuseunterteil möglich. Dies geschieht einfach dadurch, daß man den deckelartigen Oberteil um das Filmscharnier z. B. um 180° umklappt. Diese Ausführungsform hat darüber hinaus den Vorteil, daß der deckelartige Oberteil nicht verloren gehen kann; vielmehr bleibt er stets - auch in der aufgeklappten Lage - mit dem Gehäuseunterteil verbunden.
Es empfiehlt sich dabei, den deckelartigen Oberteil an seiner der Decke abgekehrten Seite wenigstens eine Verlängerung aufweisen zu lassen, die in einen Haken ausläuft, der bei geschlossenem Gehäuse hinter eine Gegenrast der einen Seiten­ wand des Gehäuseunterteiles greift. Auf diese Weise wird durch Teile des Gehäuses selbst eine Verrastung zwischen dem deckelartigen Oberteil und dem Gehäuseunterteil erreicht.
Zweckmäßig ist es, wenn die Gegenrast der Verrastung an der einen Begrenzungswand einer Durchbrechung der Seiten­ wand des Gehäuseunterteiles angeordnet ist. Eine solche Durchbrechung läßt sich bei der Herstellung des Gehäuses miterzeugen. Sie hat den Vorteil, daß man hierdurch die Möglichkeit erhält, bei Bedarf die Verrastung zwischen dem deckelartigen Oberteil und dem Gehäuseunterteil zu lösen. Dies kann in einfachster Weise dadurch geschehen, daß man zum Beispiel die Spitze eines Schraubendrehers durch die Durchbrechung hindurchsteckt und dabei den Haken von der Gegenrast löst.
Nach einem weiteren Vorschlag der Erfindung sind die beiden Kammern des Gehäuseunterteiles durch eine dessen Boden an­ geformte Seitenwand voneinander getrennt. Ferner liegt bei geschlossenem Gehäuse in der Verlängerung dieser Trennwand eine der Decke des deckelartigen Oberteiles angeformte weitere Trennwand, derart, daß zwischen den Stirnflächen der beiden Trennwände ein Spalt verbleibt. Die Trennwände werden einmal dem Boden des Gehäuseunterteils und zum anderen der Innenwand der Decke des deckelartigen Oberteiles unmittelbar angeformt, und zwar zweckmäßig mittig liegend. Auf diese Weise erhält man zwei gleichgroße Kammern.
Bei der bevorzugten Ausführungsform der Erfindung werden die beiden Kammern, die im Gehäuseunterteil gebildet sind, von einem metallischen Kontaktkörper überbrückt. Dabei kann es sich zweckmäßig um einen plattenförmigen, metallischen Kontaktkörper handeln. Dieser durchgreift mit seinem Mittel­ teil den Spalt zwischen den Stirnflächen der beiden Trenn­ wände. Seine Endteile ruhen dagegen auf Lagerflächen, die den Innenflächen zweier diametral gegenüberliegender Seiten­ wände des Gehäuseunterteils angeformt sind. Da das Ein­ führen eines solchen plattenförmigen Kontaktkörpers bei aufgeklapptem, deckelartigen Oberteil erfolgt, können die Endteile des Kontaktstückes unmittelbar auf die Lagerflächen aufgebracht werden. Bei diesem Einbringen des Kontaktkörpers in den Gehäuseunterteil können die mit ihm zusammenwirkenden elektrischen Teile zugleich mit eingebracht werden. Dies gilt zum Beispiel für Klemmkäfige, die mit dem metallischen Kontaktkörper in leitender Verbindung stehen.
Es empfiehlt sich, die Decke des deckelartigen Oberteiles zwei auf unterschiedlichen Seiten seiner Trennwand liegenden Durchbrüche aufweisen zu lassen. Diese Durchbrüche sind je nach Bestückung des Gehäuseunterteils entweder zum Zugänglichmachen des Kopfes einer Schraube benutzbar, oder sie dienen zum Durchgriff des Oberteils einer Lösetaste. Eine Lösetaste wird immer dann benutzt, wenn die erfindungs­ gemäße Anschlußklemme als schraubenlose ausgebildet ist.
Die Begrenzungswandungen des Durchbruches weisen zweck­ mäßig Vorsprünge auf, die mit der Umfangsfläche des Ober­ teiles der Lösetaste im Sinne der Erzeugung einer Klemm­ kraft zusammenwirken. Auf diese Weise kann ein in den Durch­ bruch eingebrachter Oberteil der Lösetaste zeitweise fest­ gehalten werden. Dies ist beispielsweise für die Vormontage von Baueinheiten zweckdienlich.
Die horizontale Decke des deckelartigen Oberteiles geht auf zwei in entgegengesetzte Richtungen weisenden Seiten in Schrägflächen über, die jeweils eine Aufnahme für ein Bezeichnungsschild aufweisen. Die Verwendung derartiger Bezeichnungsschilder ist insbesondere dann von Vorteil, wenn eine Vielzahl von Anschlußklemmen Verwendung findet. Durch die Bezeichnungsschilder kann dem Benutzer dann je­ weils ein Hinweis darauf gegeben werden, zu welcher Leitung oder zu welchem Gerät die jeweilige Anschlußklemme gehört.
Um dabei ein leichtes Anbringen und bei Bedarf auch ein leichtes Lösen zu ermöglichen, ist das Bezeichnungsschild jeweils durch eine Verrastung lösbar mit den Wandungen der Aufnahme in dem deckelartigen Oberteil verbunden. Für die Ausgestaltung derartiger Verrastungen können bekannte Aus­ führungsformen eingesetzt werden.
Soweit es sich um die Schaffung einer Anschlußklemme handelt, bei der mit Schrauben bestückte Klemmkäfige Verwendung finden, wird erfindungsgemäß vorgeschlagen, daß jeder Klemmkäfig ein U-förmiger Metallkörper ist, dessen Schenkel­ enden nach entgegengesetzten Richtungen umgebogen und über­ einanderliegend angeordnet sind, derart, daß das innen­ liegende Schenkelende unmittelbar auf der Oberseite des Kontaktkörpers und der Steg des U′s unterhalb der unteren Begrenzungskante einer Einführungsöffnung einer Seitenwand des Gehäuseunterteils liegt. Dabei sind die mit dem Gewinde des Schaftes der Schraube zusammenwirkenden Durchbrüche des Klemmkäfiges mit Innengewinde an den Schenkelenden vor­ gesehen. Es wird somit eine bereichsweise gefaltete Aus­ führungsform des Klemmkäfigs benutzt.
Wenn dagegen beabsichtigt ist, die Anschlußklemme mit Klemm­ käfigen auszurüsten, bei denen Klemmfedern vorhanden sind, dann wird nach einem anderen Vorschlag der Erfindung dieser Klemmkäfig jeweils als C-förmiger Metallkörper ausgebildet. Sein oberer Schenkel liegt mit seiner Unterkante unmittel­ bar auf dem Kontaktkörper auf, während sich der andere Schenkel mit seiner Außenseite auf dem Boden des Gehäuse­ unterteiles abstützt. Auf der Innenseite dieses zuletzt­ genannten Schenkels ist eine Klemmfeder gelagert, derart, daß der gegabelte Oberteil einerseits im Bereich einer Einführungsöffnung der einen Seitenwand des Gehäuseunter­ teils liegt, während er anderenends mit der Stirnfläche einer Lösetaste zusammenwirkt. Durch Verschließen der Lösetaste, was durch einfache Druckeinwirkung geschieht, kann daher der Oberteil der Klemmfeder in an sich bekannter Weise lageverändert werden, mit dem Erfolg, daß das von ihm festgehaltene, abgemantelte Kabelende in eine Freigabe­ stellung gelangt.
Auf den Zeichnungen ist die Erfindung in mehreren Ausführungs­ beispielen dargestellt und zwar zeigen:
Fig. 1 im Schnitt das Gehäuse für die erfindungs­ gemäß ausgebildete Anschlußklemme bei umge­ klapptem deckelartigen Oberteil, bei fehlen­ den Inneneinrichtungen und bei fortgelassenen Anschlußleitungen;
Fig. 2 ebenfalls im Schnitt die Anschlußklemme gemäß der Fig. 1, jedoch bei in seine wirk­ same Lage gebrachtem deckelartigen Oberteil, nach dem Anbringen der elektrischen Einrich­ tungen, wobei die elektrische Anschlußklemme an einer Wand festgelegt ist, jedoch bei feh­ lenden Anschlußleitungen und
Fig. 3 in schaubildlicher Darstellung, teilweise ge­ schnitten, mehrere elektrische Anschlußklemmen gemäß der Erfindung vor ihrem Zusammenkuppeln zur Schaffung einer größeren Einheit von Anschlußklemmen.
Es sei zunächst erwähnt, daß in den Figuren der Zeichnungen nur diejenigen Teile einer elektrischen Anschlußklemme dar­ gestellt sind, welche für das Verständnis der Erfindung von Bedeutung sind. So fehlen insbesondere die elektrischen Anschlußleitungen. Diese können nicht nur eine an sich be­ kannte Ausbildung haben sondern in ebenfalls bekannter Weise mit den elektrischen und mechanischen Teilen der Anschluß­ klemme verbunden werden. Im übrigen sind in den Figuren der Zeichnungen nur einige Möglichkeiten der Unterbringung der elektrischen und mechanischen Einrichtungen wiedergegeben. So ist beispielsweise in der Fig. 2 der Zeichnungen einmal eine Schraubverbindung und zum anderen eine schraubenlose Verbindung wiedergegeben. Die dabei zu benutzenden Teile sind bei dieser Ausführungsform in einem gemeinsamen Gehäuse untergebracht. Statt dessen können in dem gemeinsamen Gehäuse wahlweise auch zwei mit Schrauben arbeitende Einrichtungen oder zwei schraubenlose Einrichtungen untergebracht werden. Die Anzahl der unterzubringenden Einrichtungen kann ebenso variieren wie die Ausbildung und die Gestalt der mechani­ schen und der elektrischen Einrichtungen, die im Inneren des Gehäuses der elektrischen Anschlußklemme unterzubringen sind.
Gemäß dem Ausführungsbeispiel nach der Fig. 1 der Zeichnung ist die Anschlußklemme generell mit 10 bezeichnet. In der Fig. 1 ist nur das Gehäuse dieser Anschlußklemme wiederge­ geben. Daraus folgt, daß dieses Gehäuse aus einem Gehäuse­ unterteil 11 besteht, das über ein Filmscharnier 21 mit einem Deckel bzw. deckelartigen Oberteil 12 verbunden ist. In der Darstellung gemäß der Fig. 1 befindet sich der deckel­ artige Oberteil in seiner aufgeklappten Lage, so daß eine große Einführungsöffnung 51 im Gehäuseunterteil 11 gebildet ist. Der Einführungsöffnung 51 gegenüber liegt der Boden 14 des Gehäuseunterteils 11. Die Seitenwände desselben sind mit 13 bezeichnet. Das gesamte aus Gehäuseunterteil 11 und deckelartigen Oberteil 12 bestehende Gehäuse wird einstückig aus einem der in der Elektroindustrie gebräuchlichen Isolier­ stoffe gefertigt.
In zwei diametral gegenüberliegenden Seitenwandungen 13 sind Einführungsöffnungen 15 für die einzubringenden Anschluß­ leitungen vorhanden. Diese erweitern sich jeweils nach außen hin trichterförmig, was das Einführen der abgemantelten Enden der Kabel oder Leitungen erleichtert. Der nicht näher be­ zeichnete Innenraum des Gehäuseunterteiles 11 ist durch eine vertikal verlaufende Trennwand 16 in die beiden Kammern 17 und 18 unterteilt. Im gewählten Ausführungsbeispiel ist die Trennwand 16 der Innenseite des Bodens 14 mittig angeformt, so daß die beiden Kammern 17 und 18 gleich groß gehalten sind. In diese Kammern 17 bzw. 18 münden die Einführungsöffnungen 15 der Seitenwände 13 ein.
Auf der der Zwischenwand 16 gegenüberliegenden Außenseite ist dem Boden ein generell mit 31 bezeichneter Befestigungs­ zapfen angeformt, der als Einschnappilz ausgebildet ist. Dieser Befestigungszapfen 31 ist durch einen in seiner Längs­ richtung verlaufenden Schlitz in zwei gleiche Hälften auf­ geteilt, die in einen massiven rückwärtigen Teil übergehen. An der Umfangsfläche des massiven Teiles ist eine umlaufende Einschnürung 33 vorhanden, die durchmessermäßig kleiner ge­ halten ist als der benachbarte kegelige Teil des Befesti­ gungszapfens 31, so daß eine Schulter 34 entsteht. In der Fig. 2 ist dargestellt, daß dieser Befestigungszapfen 31 zum leichten und bequemen Anbringen des Gehäuses 11 der An­ schlußklemme 10 an einer Wand 30 benutzt werden kann. Dies geschieht im Bereich einer glattwandigen Durchbrechung 32 der Wand 30. Durch die Anordnung des Schlitzes zwischen den beiden Hälften des Befestigungszapfens 31 können diese ein­ ander genähert werden, so daß ein einfaches Einführen und Durchführen des vorderen Teiles des Befestigungszapfens durch den Durchbruch 32 der Wand 30 möglich ist. Nach dem Durchführen können sich die beiden Hälften des Befestigungs­ zapfens wieder ausdehen mit dem Erfolg, daß sich die Schulter 34 an der Unterseite der Wand 30 im Sinne der Fig. 2 der Zeichnung anlegt. Der Durchmesser der Einschnürung 33 ent­ spricht dabei im wesentlichen dem Durchmesser der kreis­ runden Durchbrechung 32 der Wand 30.
Wie schon erwähnt, ist durch Umklappen des deckelartigen Oberteils 12 die Einführungsöffnung 51 des Gehäuseunter­ teiles 11 offengelegt. Um dieses Umklappen zu ermöglichen, ist der deckelartige Oberteil 12 mit dem Gehäuseunterteil 11 über ein Filmscharnier 21 verbunden. Dieses Filmscharnier kann aus seiner in der Fig. 1 gezeigten Öffnungslage in die in der Fig. 2 wiedergegebenen Schließlage überführt werden. In dieser ist der deckelartige Oberteil 12 lösbar mit dem Gehäuseunterteil 11 verbunden. Dazu dienen Rastmittel, die teilweise dem Gehäuseunterteil 11 und teilweise dem deckel­ artigen Oberteil 12 zugeordnet sind. Aus der Fig. 1 - linke Seite - geht hervor, daß in der oberen Hälfte der einen Seiten­ wand 13 eine glatte Durchbrechung 20 mit etwa rechteckigem Querschnitt angebracht ist. Die Begrenzungswandung dieser Durchbrechung dient bereichsweise als Gegenrast 19, und zwar ist dies derjenige Bereich, der der Kammer 17 benachbart ist. Mit dieser Gegenrast 19 wirkt ein Haken 27 zusammen, der an einer Verlängerung 26 des deckelartigen Oberteils 12 angeformt ist. Dieser Haken 27 greift in der Schließlage nach der Fig. 2 hinter die Gegenrast 19. Um ein Wiederöffnen des Gehäuses zu ermöglichen, ist die Durchbrechung 20 vorge­ sehen. Durch diese Durchbrechung 20 kann ein Werkzeug, z. B. ein Schraubendreher, hindurchgeführt werden, durch dessen Spitze kann die Verbindung zwischen dem Haken 27 und der Gegenrast 19 wieder aufgehoben werden.
Der deckelartige Oberteil 12 ist in seinen Höhenabmessungen wesentlich niedriger gehalten als der Gehäuseunterteil 11. Er hat eine eben verlaufende mittige Decke 22, die zu zwei Seiten hin in nicht näher bezeichneten Schrägen übergeht. Im Bereich dieser Schrägen ist jeweils eine Aufnahme 28 für ein Bezeichnungsschild 29 vorgesehen. Das Aussehen dieser Bezeichnungsschilder ist am besten aus der Fig. 3 der Zeich­ nungen zu erkennen. Diese Bezeichnungsschilder können im übrigen eine bekannte Ausbildung haben und in ebenfalls bekannter Weise in der Aufnahme 28 des Deckels 12 befestigt sein. Vorzuziehen ist eine Schnappverbindung des Bezeichnungs­ schildes 29 mit den Begrenzungswandungen der Aufnahme 28. Diese garantiert einmal ein schnelles Anbringen der Bezeich­ nungsschilder 29 in der Aufnahme 28, zum anderen kann die Ver­ bindung bei Bedarf wieder gelöst werden, beispielsweise um ein anderes Bezeichnungsschild anzubringen.
Die mittige Decke 22 ist im gewählten Ausführungsbeispiel mit durchlaufenden Durchbrüchen 23 versehen, die im Quer­ schnitt gesehen etwa kreisrund gehalten sind. Jedoch sind an den Innenwandungen jedes Durchbruches 23 Vorsprünge 24 vorhanden, die sich jedoch - wie die Fig. 1 zeigt - nicht über die ganze Höhe der Begrenzungswand erstrecken. Diese Vorsprünge 24, die z. B. leistenförmig gestaltet sein können, dienen zur Erzeugung einer Klemmkraft, um beispielsweise die in der Fig. 2 dargestellte Lösetaste 42 zeitweise in ihrer Lage festzuhalten. Dies soll derart geschehen, daß bei Bedarf die Klemmkraft überwunden und die Lösetaste 42 trotz Vorhandenseins der Vorsprünge in ihre wirksame, nicht darge­ stellte Lage überführt werden kann. Diese Vorsprünge 24 können zugleich zur Vormontage der Lösetaste 42 im Bereich des deckelartigen Oberteiles 12 benutzt werden. Darüber hinaus können bei Bedarf auch andere Teile zeitweise festgehalten werden, soweit es sich um solche Teile handelt, die mit einem Durchbruch 23 in der Decke 22 des Deckels 12 zusammen­ wirken sollen.
Die Durchbrüche 23 sind untereinander gleichgestaltet und in symmetrischer Anordnung in der Decke 22 vorgesehen. Zwischen ihnen liegt eine Trennwand 25, die senkrecht zur Grundebene der Decke 22 angeordnet ist und die nach dem Überführen des deckelartigen Oberteils 12 in seine wirksame Lage gemäß der Fig. 2 mit ihrer Stirnfläche in Abstand von der Stirnfläche der Trennwand 16 des Gehäuseunterteiles 11 liegt. Der Spalt 52 zwischen den Stirnflächen der beiden Trennwände 16 bzw. 25 ist dabei so groß gehalten, daß er das Dickenmaß eines plattenförmigen Kontaktkörpers 38 übersteigt. Dieser Kontakt­ körper 38 wird nämlich in den Innenraum des Gehäuseunter­ teiles 11 eingebracht, und zwar so, daß seine Endbereiche sich auf an den Innenwandungen angeformten Lagerflächen 39 abstützen können. Dies bedeutet, daß der plattenförmige Kontaktkörper 38 praktisch beide Kammern 17 und 18 überbrückt.
Im Ausführungsbeispiel nach der Fig. 2 der Zeichnung wirkt Der plattenförmige Kontaktkörper 38 mit zwei unterschiedlich gestalteten Klemmkäfigen 35 bzw. 40 zusammen. Von diesen beiden Klemmkäfigen ist der mit 35 bezeichnete in der Kammer 17 des Gehäuseunterteiles 11 und der mit 40 bezeichnete in der anderen Kammer 18 untergebracht. Dies bedeutet, daß die beiden Klemmkäfige 35 und 40 durch die Trennwand 16 vonein­ ander getrennt und damit gegeneinander isoliert sind. Der einstückig aus einem metallischen Werkstoff gefertigte Klemmkäfig 35 hat im Querschnitt gesehen etwa U-förmige Gestalt, wobei jedoch die beiden Schenkelenden 37 nach ent­ gegengesetzten Richtungen umgebogen sind und dann überein­ anderliegen. Diese gefalteten Bereiche der Schenkelenden 37 verlaufen parallel zum Steg des U-förmigen Klemmkäfigs 35. Der Steg liegt dabei in Nähe der einen Einführungs­ öffnung 15. Von den beiden gefalteten Schenkelenden liegt dagegen das eine unmittelbar auf der dem deckelartigen Ober­ teil 12 zugekehrten Oberfläche des plattenförmigen Kontakt­ körpers 38 auf. Auf diese Weise entsteht eine innige leitende Verbindung zwischen den beiden metallischen Körpern 35 und 38. Die übereinanderliegenden, gefalteten Schenkelenden sind je mit einem nicht näher bezeichneten Durchbruch versehen, der ein Innengewinde trägt, welches mit dem Außengewinde einer generell mit 36 bezeichneten Schraube zusammenwirkt. Der Klemmkäfig 35 wirkt in grundsätzlich bekannter und daher nicht dargestellter Weise mit dem in die Einführungsöffnung 15 eingebrachten abgemantelten Ende einer Leitung, eines Kabels od. dgl. zusammen. Der Schlitz im Kopf der Schraube 36 ist durch den Durchbruch 23 in der Decke 22 des deckel­ artigen Oberteils 12 hindurch zugänglich. Daher kann von dieser Seite her jederzeit eine Betätigung der Schraube 36 erfolgen.
Der Klemmkäfig 40 in der anderen Kammer 18 des Gehäuseunter­ teiles 11 hat in Seitenansicht gesehen etwa die Gestalt eines C′s. Dabei liegt die eine Unterseite des einen Schenkels dieses C′s auf dem Boden 14 auf. Der Steg erstreckt sich bis in den Raum oberhalb des plattenförmigen Kontaktkörpers 38, derart, daß die Innenfläche des zweiten Schenkels in der in der Fig. 2 ersichtlichen Weise in leitender Verbindung mit der Oberfläche dieses Kontaktkörpers 38 steht. Im Inneren nimmt der Klemmkäfig 40 eine Klemmfeder 41 auf, die dem schraubenlosen Anschluß einer Leitung, eines Kabels od.dgl. dient, das wiederum durch die Einführungsöffnung 15 in die Kammer 18 eingeführt wird. Der untere Schenkel der Klemm­ feder 41 dient als Lager. Er liegt mit seiner Außenseite auf der Innenfläche des einen Schenkels des Klemmkäfigs 40 auf. Der andere Schenkel geht gekrümmt in einen gegabelten Oberteil über, wobei die Gabelung dieses Oberteils etwa in der Höhe der einen Einführungsöffnung 15 liegt. Die vorderen freien Enden des gegabelten Endes sind jeweils abgewinkelt, so daß eine großflächige Kontaktanlage an dem abgemantelten eingeführten , nicht dargestellten Kabel vorhanden ist. Das gabelförmige Oberteil der Klemmfeder 41 drückt das abge­ mantelte Ende des Kabels gegen die Unterseite des platten­ förmigen Kontaktkörpers 38. Das Anbringen des Kabels erfolgt somit durch einfaches Einstecken in grundsätzlich bekannter Weise. Ebenso bekannt ist es, bei Bedarf diese Verbindung zu lösen. Hierzu dient die aus isolierendem Werkstoff ge­ fertigte, generell mit 42 bezeichnete Lösetaste. Diese be­ steht aus einem massiven zylindrischen Oberteil 43, der einen der Durchbrüche 23 des Deckels 12 so durchgreift, daß er ver­ hältnismäßig weit über die Decke 22 des deckelartigen Ober­ teils 12 hinausragt. Dies deshalb, weil der Benutzer durch eine Längsbewegung der Lösetaste 42 ein Aufheben der Klemm­ kraft herbeiführen muß. Hierzu bedarf es eines verhältnis­ mäßig langen Weges.
Der Unterteil 44 ist durchmessermäßig etwas größer gehalten als der Oberteil 43, derart, daß eine Schulter 45 entsteht. Diese legt sich an die Unterseite der Innenwand des deckel­ artigen Oberteils 12 an. Durch die Klemmfeder 41 wird die Lösetaste 42 in der in Fig. 2 dargestellten Lage gehalten.
Wie am besten aus der Fig. 3 der Zeichnung - rechte Hälfte - ersichtlich, läuft der Unterteil 44 nicht durch sondern geht in eine schmale, nicht näher bezeichnete Verlängerung über. Diese Verlängerung liegt seitlich neben dem oberen Schenkel des Klemmkäfigs 40 und auch seitlich neben dem plattenförmigen Kontaktkörpers 38.
Wie die Fig. 1 deutlich erkennen läßt, ist nach dem Um­ klappen des deckelartigen Oberteils 12 die große Einfüh­ rungsöffnung 51 des Gehäuseunterteiles 11 der Anschluß­ klemme 10 freigelegt. Durch diese Einführungsöffnung 51 hin­ durch kann nun das Beschicken der beiden Kammern 17 bzw. 18 des Gehäuseunterteiles 11 erfolgen. Dabei hat man es in der Hand, in die Kammern 17 und 18 diejenigen Elemente einzu­ bringen, die man für die jeweiligen Verwendungszwecke der Anschlußklemme 10 benötigt. Dabei hat man ferner die Mög­ lichkeit, vorgefertigte Baueinheiten zu schaffen und diese dann von oben her in die Kammern 17 bzw. 18 einzubringen. So kann man beispielsweise den plattenförmigen Kontakt­ körper 38 einmal mit dem einen Klemmkäfig 35 und zum anderen mit dem zweiten Klemmkäfig 40 in Wirkverbindung bringen, wobei im letztgenannten Falle vorher in dem Klemmkäfig 14 die Klemmfeder 41 angeordnet wird. Eine so vormontierte Baugruppe kann dann von oben her in die Einführungsöffnung 51 eingebracht werden, bis schließlich die Enden des platten­ förmigen Kontaktkörpers 38 auf der Lagerfläche 39 abgestutzt werden. Die Klemmkäfige 35 bzw. 40 werden durch die Schraube 36 bzw. durch die Lösetaste 42 ergänzt. Dabei hat man es auch in der Hand, die Lösetaste 42 vorher mit dem deckelartigen Oberteil 12 zu vereinigen. In diesem Falle erfolgt dann das Verschwenken des deckelartigen Oberteils 12, um das Film­ scharnier 21 mit der bereits eingesteckten Lösetaste 42. In der Endlage kommt dann der Haken 27 mit der Gegenrast 19 des Gehäuseunterteils 11 in Wirkverbindung. Anschließend kann dann durch Einstecken des Befestigungszapfens 31 in die Durchbrechung 32 in der Wand 30 die Anschlußklemme 10 ihre in der Fig. 2 gezeichnete Endlage an der Wand 30 ein­ nehmen.
Selbstverständlich wäre es ohne weiteres möglich, in die Kammern 17 und 18 des Gehäuseunterteils 11 gleichgestaltete Klemmkäfige einzubringen, beispielsweise in jede Kammer 17 und 18 je einen Klemmkäfig 35, der dann jeweils durch die zugeordnete Schraube 36 ergänzt wird. Auf der anderen Seite wäre es aber in Abwandlung ohne weiteres denkbar, in die beiden Kammern 17 und 18 Klemmkäfige 40 mit den Klemmfedern 41 einzubringen. In diesem Falle erfolgt dann die Ergänzung durch das jeweilige Anbringen einer Lösetaste 42. Darüber hinaus ist es möglich, die Anzahl der Kammern zu vergrößern, beispielsweise derart, daß in einem Gehäuseunterteil 11 mehr als zwei Kammern 17 und 18 untergebracht sind.
In der Fig. 3 der Zeichnungen ist eine abgewandelte Aus­ führungsform der erfindungsgemäßen Anschlußklemme wiederge­ geben. In diesem Falle sind mehrere Anschlußklemmen vorgesehen, die zunächst jeweils paarweise zu einer Baueinheit zusammen­ gefaßt sind. Die beiden so gebildeten kleinen Baueinheiten sollen danach noch zu einer größeren Einheit zusammengefaßt werden. Die eine kleine Baueinheit umfaßt die Anschluß­ klemmen 1 und 2, die andere die Anschlußklemmen 3 und 4. Die Anschlußklemme 2 ist dabei mit dem Klemmkäfig 35 und der Schraube 36 bestückt; die im Schnitt wiedergegebene Anschluß­ klemme 3 dagegen mit dem Klemmkäfig 40, der Klemmfeder 41 und der Lösetaste 42. Der Einfachheit halber ist in der Fig. 3 jeweils nur eine Ausführungsform zeichnerisch wiedergegeben. Die übrigen, insgesamt sechs freibleibenden Durchbrechungen 23 können nach Wunsch bestückt werden. Dabei ist es möglich, ein und derselben Anschlußklemme gleichgestaltete Klemm­ käfige zuzuordnen oder unterschiedlich gestaltete.
Die beiden kleinen Baueinheiten werden dann zu einer größeren Einheit zusammengefaßt. Um dieses zu ermöglichen, ist an einander zugekehrten Seitenwandungen 13 des Gehäuses je­ weils ein Unterbringungsraum 46 vorgesehen. In jedem Unter­ bringungsraum ist eine Kupplungshälfte 47 bzw. 48 unterge­ bracht. Diese Kupplungshälften sind unterschiedlich ge­ staltet. Dabei ist die Anschlußklemme 3 mit der Kupplungs­ hälfte 47 und die Anschlußklemme 2 mit der anderen Kupp­ lungshälfte 48 ausgerüstet. Die beiden Kupplungshälften 47 und 48 ergänzen sich zu einer gemeinsamen Kupplung, die die kleinen Baueinheiten 1 und 2 bzw. 3 und 4 miteinander ver­ einigt. Dies geschieht im gewählten Ausführungsbeispiel da­ durch, daß die Kupplungshälfte 47 mit Schwalbenschwanz­ führungen 49 ausgestattet ist, während die andere Kupplungs­ hälfte 48 dazu passende Gegenstücke 50 aufweist. Die beiden Kupplungshälften werden über die Schwalbenschwanzführung 49 und das Gegenstück 50 durch Einschieben miteinander verbun­ den. Dabei können Anschläge vorgesehen sein, die den Ein­ schubweg begrenzen, derart, daß die Decken und die Böden der Anschlußelemente miteinander fluchten.
Wie bereits erwähnt, sind die dargestellten Ausführungen nur beispielsweise Verwirklichungen der Erfindung und diese nicht darauf beschränkt. Vielmehr sind noch mancherlei andere Ausführungen und Anwendungen möglich. Dies gilt insbesondere für die Ausbildung des Gehäuseunterteils 11 und des deckelartigen Oberteils 12 sowie der zwischen diesen vorgesehenen Verbindung, die ein Verschwenken des deckel­ artigen Oberteils 12 im Bezug auf den Gehäuseunterteil 11 erlaubt. Grundsätzlich wird dabei der Ausbildung dieser Verbindung als Filmscharnier der Vorzug gegeben, einmal weil sie sich in wirtschaftlicher Weise herstellen läßt und zum anderen, weil sie die Unverlierbarkeit des deckelartigen Oberteils 12 garantiert. Sollte auf diese Unverlierbarkeit kein Wert gelegt werden, dann könnte der deckelartige Ober­ teil 12 auch in anderer Weise mit dem Gehäuseunterteil 11 verbunden werden, beispielsweise durch Aufstecken. In diesem Falle könnte man an den Stirnflächen des deckelartigen Ober­ teils Vorsprünge anformen, die in entsprechend gestaltete Ausnehmungen der Seitenwandungen 13 des Gehäuseunterteils 11 klemmend eingreifen. Die Anzahl der Kammern im Gehäuse­ unterteil 11 und die elektrischen Einrichtungen, die darin unterzubringen sind, können abweichend von den dargestellten Ausführungsbeispielen gewählt werden. Der Einfachheit halber ist gemäß der Fig. 3 der Zeichnung lediglich vorgesehen, zwei kleine Baueinheiten zu einer größeren Einheit zusammenzu­ fassen. Selbstverständlich ist es auch denkbar, mehr als zwei kleine Baueinheiten zusammenzufügen. In diesem Falle müssen natürlich weitere Kupplungshälften vorgesehen sein. Diese Kupplungshälften können im übrigen eine andere als die in Fig. 3 dargestellte Ausbildung erhalten. Der in der Fig. 1 in strichpunktierten Linien dargestellte Befestigungs­ zapfen 31 - der Einschnapp-Pilz - kann auch fortgelassen werden. Bei Bedarf können an seiner Stelle auch andere an sich bekannte Verbindungselemente eingesetzt werden. Selbstverständlich ist es auch möglich, die in der Fig. 3 dargestellten kleinen Baueinheiten von Anschlußklemmen ohne die Kupplungsmittel 47 und 48 herzustellen. Die Seitenwände einer solchen Baueinheit sind dann glattwandig gehalten. Eine solche Baueinheit kann aus zwei oder mehreren Anschlußklemmen 10 bestehen.
Bezugszeichenliste
10 Anschlußklemme
11 Gehäuseunterteil (von 10)
12 Deckel=Oberteil (von 10)
13 Seitenwand (von 11)
14 Boden (von 11)
15 Einführungsöffnung (in 13)
16 Trennwand (an 14)
17 Kammer (in 11)
18 Kammer (in 11)
19 Gegenrast
20 Unterbrechung
21 Filmscharnier (zwischen 11 und 12)
22 Decke (von 12)
23 Durchbrüche (in 22)
24 Vorsprung
25 Trennwand (an 22)
26 Verlängerung
27 Haken (an 26) = Rast
28 Aufnahme
29 Bezeichnungsschild
30 Wand
31 Befestigungszapfen = Einschnapp-Pilz
32 Durchbrechung (in 30)
33 Einschnürung (von 31)
34 Schulter (von 31)
35 Klemmkäfig (für 36)
36 Schraube
37 gefaltete Schenkelenden (von 35)
38 Kontaktkörper
39 Lagerfläche (für 38)
40 Klemmkäfig (für 41)
41 Klemmfeder
42 Lösetaste
43 Oberteil (von 42)
44 Unterteil (von 42)
45 Schulter (zwischen 43 und 44)
46 Unterbringungsraum (für 47 bzw. 48)
47 Kupplungshälfte
48 Kupplungshälfte
49 Schwalbenschwanzführung (an 47)
50 Gegenstück (zu 49)
51 Einführungsöffnung (von 11)
52 Spalt (zwischen 16 und 25)

Claims (12)

1. Elektrische Anschlußklemme mit einem aus einem isolierenden Werkstoff bestehenden und Einführungsöffnungen aufweisenden Gehäuse, in dessen Innenraum elektrische und mechanische Einrichtungen, wie Klemmbolzen, Klemmschrauben, Klemmkäfige, Klemmfedern, Kontaktstücke und dergl. angeordnet sind, wobei gegebenenfalls aus dem Gehäuse die Betätigungselemente einer oder mehrerer Lösetasten für Klemmfedern herausragen, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse der Anschlußklemme (10) aus einem Gehäuse­ unterteil (11) und einem deckelartigen Oberteil (12) besteht, die derart miteinander verbunden sind, daß der deckelartige Oberteil (12) zur Schaffung einer großflächigen Einführungs­ öffnung (51) wegnehmbar ist und daß dieser Einführungsöffnung im Gehäuseunterteil (11) liegende Kammern (17, 18) nachgeschaltet sind, die zur wahlweisen Unterbringung von unterschiedlichen elektrischen Einrichtungen, wie Klemmkä­ figen (35 bzw. 40), Klemmfedern (41) od. dgl. dienen, wobei wenigstens eine der Begrenzungswandungen jeder Kammer (17, bzw. 18) eine Einführungsöffnung (15) für Kabel, Leitungen od. dgl. aufweist.
2. Anschlußklemme nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der deckelartige Oberteil (12) zur Bildung einer Bauein­ heit über ein Filmscharnier (21) mit dem Gehäuseunterteil (11) der Anschlußklemme (10) verbunden ist.
3. Anschlußklemme nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß der deckelartige Oberteil (12) an seiner der Decke (22) abgekehrten Seite wenigstens eine Verlängerung (26) aufweist, die in einen Haken (27) ausläuft, der bei geschlossenem Gehäuse hinter eine Gegenrast (19) der einen Seitenwand (13) des Gehäuseunterteiles (11) greift.
4. Anschlußklemme nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Gegenrast (19) an der einen Begrenzungswand einer Durchbrechung (20) der Seitenwandung (13) des Gehäuseunter­ teiles (11) angeordnet ist.
5. Anschlußklemme nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Kammern (17 bzw. 18) des Gehäuseunterteiles (11) durch eine dessen Boden (14) angeformte Trennwand (16) voneinander getrennt sind und daß bei geschlossenem Gehäuse in der Verlängerung dieser Trennwand (16) eine der Decke (22) des deckelartigen Oberteiles (12) angeformte weitere Trennwand (25) liegt, wobei zwischen den Stirnflächen der Trennwände (16 bzw. 22) ein Spalt (52) verbleibt.
6. Anschlußklemme nach Anspruch 1 und 5, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die beiden Kammern (17 bzw. 18) von einem metallischen Kontaktkörper (38) überbrückt werden, der mit seinem Mittelteil den Spalt (52) durchgreift und der mit seinen Endteilen auf Lagerflächen (39) ruht, die den Innen­ flächen zweier diametral gegenüberliegender Seitenwände (13) des Gehäuseunterteiles (11) angeformt sind.
7. Anschlußklemme nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Decke (22) des deckelartigen Oberteiles (12) zwei auf unterschiedlichen Seiten der Trennwand (25) liegende Durchbrüche (23) aufweist, die wahlweise zum Zugänglichmachen des Kopfes einer Schraube (36) oder zum Durchgriff des Oberteiles (43) einer Lösetaste (42) dienen.
8. Anschlußklemme nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Begrenzungswandungen des Durchbruches (23) Vorsprünge (24) aufweisen, die mit der Umfangsfläche des Oberteiles (43) der Lösetaste (42) im Sinne der Erzeugung einer Klemmkraft zusammenwirken.
9. Anschlußklemme nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die horizontale Decke (22) des deckelartigen Oberteiles (12) auf zwei in entgegengesetzte Richtungen weisenden Seiten in Schrägflächen übergeht, die jeweils eine Aufnahme (28) für ein Bezeichnungsschild (29) aufweisen.
10. Anschlußklemme nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß das Bezeichnungsschild (29) durch Verrastung lösbar mit den Wandungen der Aufnahme (28) verbunden ist.
11. Anschlußklemme nach Anspruch 1 und 6, bei der mit Schrauben bestückte Klemmkäfige benutzbar sind, dadurch gekennzeichnet, daß der Klemmkäfig (35) ein U-förmiger Metallkörper ist, dessen Schenkelenden (37) nach entgegengesetzten Richtungen umgebogen und übereinander liegend angeordnet sind, derart, daß das innenliegende Schenkelende (37) unmittelbar auf der Oberseite des Kontaktkörpers (38) und der Steg des U′s unterhalb der unteren Begrenzungskante einer Einführungsöff­ nung (15) der Seitenwandung (13) des Gehäuseunterteiles (11) liegt, wobei die mit dem Gewinde des Schaftes der Schrau­ be (36) zusammenwirkenden Durchbrüche des Klemmkäfigs (35) mit Innengewinde an den Schenkelenden (37) vorgesehen sind.
12. Anschlußklemme nach Anspruch 1 und 6, bei der mit Klemmfedern versehene Klemmkäfige benutzbar sind, dadurch gekennzeichnet, daß der Klemmkäfig (41) ein C-förmiger Metallkörper ist, dessen oberer Schenkel mit seiner Unterseite unmittelbar auf dem Kontaktkörper (38) aufliegt und dessen anderer Schenkel sich mit seiner Außenseite auf dem Boden (14) des Gehäuseunter­ teiles (11) abstützt, während auf der Innenseite dieses Schenkels eine Klemmfeder (41) gelagert ist, deren gegabelter Oberteil einerseits im Bereich einer Einführungsöffnung (15) der Seitenwand (13) liegt und andernends mit der Stirn­ fläche einer Lösetaste (42) zusammenwirkt.
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