DE3941391A1 - Verfahren zur passiven detektion von muendungsfeuer - Google Patents
Verfahren zur passiven detektion von muendungsfeuerInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Vorrichtung zur schnellen
örtlichen, eindeutigen Detektion des Mündungsfeuerblitzes von Geschützen.
Im Gefechtsfeld ist es von großer Wichtigkeit, feindliches Geschützfeuer
schnell und mit niedriger Fehlalarmrate zu entdecken. Dabei ist es
wünschenswert den Ort und die Entfernung mit ausreichender Genauigkeit
zu kennen um eventuelle Gegenmaßnahmen einleiten zu können. Als Nachweis
können Luft- und Bodenschall, Rauchentwicklung oder aber der immer
auftretende Mündungsfeuerblitz, d. h. eine optische Strahlungssignatur
des Abfeuervorganges zu seiner Detektion herangezogen werden. Die
Schallphänomene sind im Vergleich zu den Leuchterscheinungen wesentlich
langsamer und örtlich ungenauer detektierbar. Eine Begrenzung des
Sehfeldes in Vorwärtsrichtung von ca. ± 15° ist dabei sicher
ausreichend, da die Position des Angreifers in einem realistischen
Szenario mit Sicherheit in dieser Größenordnung bekannt ist.
In einem realistischen Kampfszenario gibt es aber sicherlich eine Menge
von Leuchterscheinungen, die dem vom Geschützfeuer ähnlich sind, z. B.
Explosionen aller Art von Einschlägen bis zu Sprengungen.
Die Aufgabe der Erfindung ist eine eindeutige passive Detektion von
Mündungsfeuer.
Die Lösung der Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zur
Mündungsfeuerblitzerkennung oder ähnlichem, das die Ereignisse in
Bildform aufzeichnet, über intelligente Bildverarbeitung analysiert und
erkennt. Es stützt sich dabei auf die für Mündungsfeuer wesentlichen
spezifischen Eigenschaften
- - die zeitliche Dauer (ca. ≦ 20 ms)
- - die charakteristische spektrale Lichtabstrahlung (UV bis IR; 200 nm ≦ λ ≦12 µm)
- - die örtliche Ausdehnung
die nur für Mündungsfeuer charakteristisch sind, die meist schon
vorbekannt sind, so daß diese Lichtdetektion zeitlich aufgelöst mit
bekannten "Fußabdrücken" verglichen werden kann. Damit ist ein Erkennen
des gesuchten Ereignisses mit sehr niedriger Fehlalarmrate garantiert.
Die Strahlungssignatur wird von einem oder zwei abbildenden Sensoren
(4, 5 in Fig. 1) in jeweils einem anderen Spektralbereich aufgezeichnet.
Da es sich hierbei um Hochgeschwindigkeitsvorgänge handelt, muß
mindestens eine der zwei Kameras I, II mit Kurzzeitbelichtung versehen
sein. Bei normalem Kamerabetrieb wird über eine Zeit von ca. 20 ms
gemittelt belichtet. Bei Kameras mit CCD oder Bildverstärker sind
Belichtungszeiten bis 5 ns Stand der Technik. Die Zeitdauer einer
typischen Gun-fire-Signatur im UV beträgt einige ms. Wird ein Bild von
20 ms Dauer für nur z. B. 5 ms belichtet, können Ereignisse während der
restlichen 15 ms nicht registriert werden. Belichtet man hingegen die
Kamera innerhalb von 20 ms z. B. 20mal mit Rechteckverteilung, d. h. die
"Auf"-Zeit a ist genauso lange wie die "Zu"-Zeit a′, so wird jedes Bild
zwar nur 10 ms lang insgesamt belichtet, aber man kann ein
Kurzzeitphänomen, das länger als 1 ms dauert immer registrieren (s. Fig.
2).
Bisher hat man den Gun-flash als solches registriert, aber nicht seine
zeitliche Dauer, weil das Bild der einzelnen Belichtungintervalle
überlagert am Gesamtbildausgang erscheint. Die Kenntnis der zeitlichen
Dauer ist aber für Falschalarmunterdrückung notwendig.
Das zeitliche Verhalten bekommt man, wenn man zusätzlich zum
Rechteck-Kurzzeitbelichten noch gleichzeitig den Lichtfleck innerhalb
des Kameragesichtsfeldes gleichförmig bewegt, sei es durch Schwenken der
Kamera oder durch Scannen in geeigneter Weise. In diesem Fall bekommt
man eine Aneinanderreihung von hellen Lichtpunkten des
Mündungsfeuerblitzes, deren Zahl gegeben ist durch die Zeitdauer des
Blitzes und die eingestellte Belichtungsfrequenz - ähnlich dem
Aufzeichnungsmodus einer Streakkamera -.
Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in der beigefügten Zeichnung
schematisch dargestellt und werden nachfolgend beschrieben. Es zeigen:
Fig. 1 eine Prinzipdarstellung des Sensorsystems zu Detektion von
Mündungsfeuerblitzen,
Fig. 2 Erscheinungsformen möglicher Bildfolgen bei gleichzeitigem
mehrfachem Kurzzeitbelichten beider Kameras zur Bildgewinnung
und Bildmanipulation durch Addition, Subtraktion oder Ermittlung
der Strahlungsintensität,
Fig. 3 eine magnetische Bildablenkungsvorrichtung für eine Kamera,
Fig. 4 eine schematische Darstellung der Szene, aufgeteilt in zwei
Bildanteile in verschiedenen Spektralbereichen.
Wie Fig. 1 zeigt, ist in der Zeichnung links ein zu detektierendes
Objekt dargestellt, wie ein Geschütz, ein Panzer oder dgl., wobei das
Objekt mit 1 bezeichnet ist, das Geschützrohr mit 2 und der Blitz des
Mündungsfeuers mit 3. Die Detektion kann über eine Entfernung von etwa
zwischen einem und fünf Kilometer bevorzugt zwischen 1,5 und drei
Kilometer erfolgen. Zur Bildaufnahme und Bildgewinnung dienen hier zwei
Kameras 4 und 5 gleicher Bauart, räumlich voneinander getrennt über eine
Basisstrecke 6. Die gewonnenen Bildsignale bzw. die Bildfolge wird
örtlich und zeitlich weiterverarbeitet und ausgewertet mit
Plausibilitätskontrolle in einer Auswerteeinheit 7 mit zugehörigem
Rechner. Falls die Auswertung eindeutig einen Mündungsfeuerblitz
erkennt, kann das Erkennungssignal an einen Leitrechner 8 zur
Verwertung, insbesondere Alarm- und/oder Gegenmaßnahmen manuell,
halbautomatisch oder automatisch verwertet werden.
In Fig. 2 sind mögliche Bildfolgen ersichtlich, gewonnen mit einer
Kamera 4 im UV-Bereich arbeitend und einer Kamera 5 im IR-Bereich
arbeitend. Beide sind über eine Basisstrecke miteinander verbunden, wie
in Fig. 1 ersichtlich, jedoch gemeinsam verschwenkbar über den
Sehbereich, bzw. Blickfeld, welches gewünscht wird und zwar sowohl im
Azimut als auch bezüglich Elevation. Beide Kameras werden extrem
kurzzeitig belichtet (im Bereich von etwa 20 ms und darunter) und die
Bildverarbeitung erfolgt mit Hilfe Bildmanipulation oder Addition oder
Subtraktion oder Strahlungsintensitätsfeststellung. Mögliche Bildfolgen
bei gleichzeitigem Takten wie vorbeschrieben, sind in der Mitte der Fig.
2 bei mehrfacher Einzelbildbelichtung und Bildbewegung in den
Bildverarbeitungsstufen bzw. Vorverarbeitungsstufen g und 10 sichtbar.
Hieraus wird ein charakteristisches Abbild herausgefiltert
("Foot-Print"), welches zu vergleichen ist mit den im Rechner
gespeicherten charakteristischen Mustern von bekannten
Mündungsfeuerblitzen bekannter Geschütze, Panzer oder dgl. Mit 11 und 12
ist die Anzeige des jeweiligen von der Kamera gewonnenen Teilbildes in
Fehlfarbendarstellung sichtbar, woraus durch Addition hier nach Fig. 2
beider Fehlfarbenbilder sich eine charakteristische Farbe (Mischfarbe)
im Auswerteelement 13 ergibt, wonach dann in der Einheit 14 durch
Bildsubtraktion zwischen den von den Kameras 4 und 5 gewonnenen Bildern,
z. B. ein starkes Kontrastbild Schwarz/Weiß gewonnen werden kann, ohne
hierauf beschränkt zu sein. Andere Auswertemethoden wie vor erwähnt,
sind anwendbar.
In Fig. 3 ist eine der beiden Kameras 4, 5 mit einer magnetischen
Bildablenkungsvorrichtung vorgesehen. Die Strahlung kommt in der
Zeichnung von links und durchläuft eine Optik mit einem Objektiv 15 und
tritt dann in die Photokathode 16 ein, mit 17 sind Elektroden zum
Anlegen einer Ablenkspannung bezeichnet. Mit 18 die Multikanalplatte,
mit 19 eine Phosphorscheibe und mit 20 eine ladungsgekoppelte
Vorrichtung CCD. Auch übliche Kameras können mit solcher
Bildablenkungsvorrichtung versehen werden. Die Belichtungssteuerung
(Takten), die Optik einschließlich eines eventuellen Zooms und eines
eventuellen Proxifiers und/oder Autofokus sind nicht im einzelnen
dargestellt, weil an sich bekannt.
In Fig. 4 ist ersichtlich wiederum von links der Strahlungseinfall,
insbesondere Lichteinfall, in die Optik 15, wobei diese Strahlung danach
auf einen Strahlteiler 21 auftrifft, welcher sie in zwei verschiedenen
Spektralbereiche aufteilt, im wesentlichen parallel zu dem Strahlteiler.
Für Aufteilung in gleiche Teile ist ein Oberflächenspiegel 22 angeordnet
und jedem der Teilstrahlen ist ein Filter 23 und 24 zugeordnet. Beide
Teilstrahlen treffen auf eine Photokathode 16 auf und werden danach über
einen Proxifier, ausgeführt als Faserplatte um die Annäherung zu
bewerkstelligen, mit einer Phosphorscheibe 19 verbunden. Im Strahlengang
dahinter liegt eine Faseroptik 25 (Taper). Erst dahinter kommt die
ladungsgekoppelte Vorrichtung CCD 20.
Auch hier ist die Erfindung nicht auf die dargestellte Anordnung
beschränkt, auch andere Strahlungsaufteilungen und Optiken (nicht nur
Taper) sind anwendbar.
Claims (19)
1. Verfahren zur passiven Detektion von Mündungsfeuer, insbesondere
von Geschützmündungsfeuerblitzen anhand ihrer charakteristischen,
zeitlichen, örtlichen und optischen Strahlensignatur mit Hilfe optischer
Sensoren, die mindestens in einem Spektralbereich Strahlung aufnehmen
können, wobei das aufgenommene Signal über eine elektronische
Signalverarbeitungs- und -auswerteeinrichtung ausgegeben und verwertet
wird, gekennzeichnet durch den Einsatz bildgebender, im
ultravioleten, sichtbaren oder im infraroten Spektralbereich
empfindlicher Punkt- oder Flächensensoren, deren Signale anschließend
parallel oder seriell verarbeitet werden, wobei jeweils ein
Spektralbereich einem Verarbeitungskanal zur Nutzsignalerzeugung
zugeordnet ist und bei der Bildauswertung die Ausgangssignale von einer
Bildauslesestufe der Auswerteeinrichtung einem Rechner zugeführt werden,
der sie mit gespeicherten vorbekannten Mustern insbesondere bestimmter
bekannter Spektralsignatur vergleicht und nach Plausibilitätskontrolle
sicher erkennt und verwertet insbesondere zur Alarmgebung.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß zur
Ortung bzw. Lage- und Entfernungsbestimmung (in einem Koordinatensystem)
eines Mündungsfeuerblitzes die zeitliche Abfolge der Strahlung
ausgewertet wird.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß
die spektralen und zeitlichen Strahlungseigenschaften eines
Mündungsfeuerblitzes entweder von einem oder gleichzeitig von mehreren
Sensoren erfaßt werden.
4. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die Strahlungserfassung entweder über mehrere
zusammenzusetzende Punktsensoren oder über Matrixsensoren bildgebend
erfolgt in jeweils verschiedenen Spektralbereichen (UV, VIS, IR).
5. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die Sensorsignale in ihren jeweiligen
Spektralkanälen vorverarbeitet werden mittels an sich bekannter
Bildverarbeitungsstufen und/oder elektronischer Schwellwertanpassung
und/oder Filterung (Tief-, Hoch-, Bandpaß).
6. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß eine erfaßte Strahlung als Nutzsignal bei der
Auswertung und Plausibilitätskontrolle nur durchgelassen und verwertet
wird, wenn sie ein gemeinsames zeitliches und örtliches Erscheinungsbild
aufweisen, das mit den vorgegebenen Mustern (Mündungsfeuerblitz)
korreliert.
7. Vorrichtung zur passiven Detektion nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß sie wenigstens zwei bildgebende Sensoren enthält,
wovon einer im UV-Strahlungsbereich und ein anderer im sichtbaren oder
IR-Strahlungsbereich Strahlung erfaßt, sowie deren zeitliche und
örtliche Koinzidenz feststellt und der Bildauswerteeinrichtung mit
Rechner und Plausibilitätskontrolle zuführt.
8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß einer der
bildgebenden Sensoren nur im "Solarblind"-Bereich (200 ≦λ ≦ 400 nm)
empfindlich ist und somit in der Lage ist, bei diesem Spektralbereich
eine Art Binärbild (Schwarz-Weiß) zu erfassen mit Hilfe dafür angepaßter
Eingangsoptik, optischer Filterung, Auswerteeinrichtung hoher Dynamik,
hoher Auflösung und hohem Signal-Rauschabstand, da kein natürlicher
Lichthintergrung existiert, für die Auslesung des Bildes.
9. Vorrichtung nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, daß
der andere bildgebende Sensor in einem für Mündungsfeuerblitze
charakteristischen, optischen Wellenlängenbereich (≧ 0,4 µm)
insbesondere im nahen Infrarot empfindlich ist und eine hierauf
angepaßte Eingangsoptik, optische Filter, elektronische
Auswerteeinrichtung hoher Dynamik und hoher Auflösung für die
Bildauslesung aufweist.
10. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß einer oder beide der bildgebenden Sensoren eine
extrem kurzzeitige Belichtungssteuerung aufweisen mit insbesondere einem
durch Takten gesteuerten sich im elektrooptischen Strahlengang
befindlichen Mikrokanalplattenverstärker (MCP).
11. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß wenigstens einer der bildgebenden Sensoren
mechanisch in X-Y-Richtung steuerbar ist durch Bewegung des Sensorkopfes
oder elektrooptisch durch X-Y-Bewegung des Bildes mit Hilfe
elektromagnetischer Ablenkeinrichtung zwischen dem Eingangsbild auf der
Photokathode und dem Ausgabebild am CCD.
12. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß das bildausgebende oder -auslesende Element eine
ladungsgekoppelte Einrichtung CCD oder eine ladungsindizierende
Einrichtung CID ist, von hoher Dynamik und Bandbreite, elektronisch
geschwindigkeitsgesteuert, insbesondere angepaßt im
Geschwindigkeitsbereich an die gespeicherten Muster
(Blitzerscheinungen), mit denen verglichen werden soll.
13. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß bei identischer Gesichtsfeldgröße und -Richtung und
bei gleicher Bildfolgefrequenz von in den verschiedenen
Spektralbereichen arbeitenden bildaufnehmenden Kameras eine
Bildmanipulation erfolgt insbesondere, eine Fehlfarbendarstellung, eine
Bildsubtraktion oder eine Bildaddition und durch Bildvergleich mit
charakteristischen gespeicherten Mustern und Plausibilitätskontrolle bei
der Auswertung einer Erkennung und Weiterleitung zum Alarmgeber erfolgt.
14. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß bei der Bildauswertung eine Subpixelberechung im
Rechner erfolgt zur örtlichen Bestimmung unter anderem der
Ausdehnung/Größe der Strahlung des erfaßten Blitzes um bei der
Auswertung und Plausibilitätskontrolle Signale zu dikriminieren, die zu
Fehlalarmen führen könnten.
15. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die in unterschiedlichen Spektralbereichen
aufnehmenden Kameras räumlich voneinander getrennt sind und eine
Basisstrecke zwischen sich aufweisen, die es erlaubt, über
Triangulationsverfahren, Stereosehen oder dgl. die Entfernung eines
erfaßten Mündungsfeuerblitzes im Rechner zu ermitteln.
16. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß der zeitliche, spektrale und der Intensitätsverlauf
der Signale von den aufnehmenden Systemen (Sensoren, Kameras) in der
Auswerteeinrichtung mit Plausibilitätskontrolle mit den gespeicherten
Mustern von Mündungsfeuerblitzen verglichen wird.
17. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß durch eine Grauwertzuordnung erfaßte
Mündungsfeuerblitze die Intensität der Erscheinung in ihrer zeitlichen
Abfolge ermittelt wird.
18. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß als bildaufnehmender Sensor allein ein Sensor im
UV-Spektralbereich verwendet wird mit hierzu angepaßter
Bildauswerteeinrichtung, wobei nur solche Ereignisse von dem Sensor
erfaßt werden, die innerhalb einer Zeitdauer von kleiner als 15 ms
ablaufen.
19. Vorrichtung nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß der
Sensor im UV-Spektralbereich kurzzeitbelichtbar ist, z. B. ≦ 5 ns
mittels Takten der Photokathode, welche in einem breiten Spektralbereich
empfindlich ist (200 nm bis etwa 850 nm) und daß der Photokathode eine
Strahlteileranordnung zugeordnet ist mit Filtern in wenigstens zwei
verschiedenen Wellenlängenbereichen, so daß das Bild in zwei
verschiedene spektrale Anteile zerlegt ist, die in eigenen Kanälen
verarbeitet werden, wobei der erste Anteil nur Strahlung zwischen 200
und 300 nm erfaßt und der zweite Anteil nur Strahlung < 700 nm, so daß
mittels einer bildaufnehmenden Kamera in zwei ausgewählten
Spektralbereichen mit Hintergrund- bzw. Tageslichtunterdrückung
gearbeitet wird.
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