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DE3940620A1 - Eisenbahnwaggon zur befoerderung von kraftfahrzeugen - Google Patents

Eisenbahnwaggon zur befoerderung von kraftfahrzeugen

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Publication number
DE3940620A1
DE3940620A1 DE3940620A DE3940620A DE3940620A1 DE 3940620 A1 DE3940620 A1 DE 3940620A1 DE 3940620 A DE3940620 A DE 3940620A DE 3940620 A DE3940620 A DE 3940620A DE 3940620 A1 DE3940620 A1 DE 3940620A1
Authority
DE
Germany
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wagon
transport level
deck
loading
level
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Ceased
Application number
DE3940620A
Other languages
English (en)
Inventor
Joerg Dipl Ing Scholz
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Individual
Original Assignee
Individual
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Publication date
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Publication of DE3940620A1 publication Critical patent/DE3940620A1/de
Ceased legal-status Critical Current

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Classifications

    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B61RAILWAYS
    • B61DBODY DETAILS OR KINDS OF RAILWAY VEHICLES
    • B61D3/00Wagons or vans
    • B61D3/16Wagons or vans adapted for carrying special loads
    • B61D3/18Wagons or vans adapted for carrying special loads for vehicles
    • B61D3/181Wagons or vans adapted for carrying special loads for vehicles with special accommodation for the motor vehicle driver or passengers

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Transportation (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Ladders (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft einen Eisenbahnwaggon zur Beförderung von Kraftfahrzeugen im Rahmen von Personen befördernden Zügen, insbesondere sogenannten "Mitläufer"- Zügen, in Doppelstockausführung.
Es sind Eisenbahnwagen bekannt, die in doppelstockartiger Weise mit zwei übereinander angeordneten Transportebenen ausgestattet sind. Derartige Eisenbahnwaggons dienen insbesondere zur Beförderung von Kraftfahrzeugen; es sind aber auch Personenwagen in Doppelstockausführung bekannt.
Es ist weiter bekannt, Doppelstockwagen für den Kraftfahrzeugtransport, vornehmlich bei Fernschnellzügen, "mitlaufen zu lassen", so daß bei einem derartigen, sogenannten "Autoreisezug" die Reisenden über lange Strecken gleichzeitig ihr Kraftfahrzeug mitbefördern lassen können.
Dabei stellte es sich als gewissen Nachteil heraus, daß die Reisenden in den üblichen Personenwagen sitzen und während der Reise zu den gesonderten PKW-Transportwaggons und damit zu ihrem Kraftfahrzeug keinen Zugang haben. Darüber hinaus haben Züge, die aus Personenwagen und PKW- Transportwagen bestehen, den Nachteil, daß die PKWs in den Transportebenen der PKW-Transportwagen hintereinander angeordnet sind und stirnseitig be- und entladen werden müssen, so daß nur ein gemeinsames Bestimmungsziel in Frage kommt, d. h. es ist nicht möglich, daß unterwegs ein bestimmter PKW allein entladen werden kann. Des weiteren ist es kaum möglich, mit einem Zug durch Kurswagen verschiedene Reiseziele zu bedienen. Als weiterer Nachteil ist anzusehen, daß die Autotransportwagen nur stirnseitig beladen werden können, so daß es erforderlich ist, daß in den entsprechenden Bahnhöfen Kopfladerampen vorgesehen sind, die zudem einen Rangierverkehr unerläßlich machen.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, einen Eisenbahnwaggon verfügbar zu machen, der es den Reisenden ermöglicht, während der Reise zu ihren Kraftfahrzeugen zu gelangen, und eine vielseitige Beladungsmöglichkeit eröffnet, wodurch insbesondere das Erfordernis einer stirnseitigen Auffahrrampe vermieden wird.
Die Erfindung besteht darin, daß bei einem Eisenbahnwaggon der eingangs genannten Art die untere Transportebene zur Beförderung von Kraftfahrzeugen ausgestaltet ist und daß die obere Transportebene der Beförderung von Personen dient.
Zweckmäßig sind die untere Transportebene und die obere Transportebene durch Treppen miteinander verbunden.
Eine vorteilhafte Ausbildung besteht darin, daß die obere Transportebene in Abteile und einen durchgehenden Gang unterteilt ist und daß die Treppen von dem durchgehenden Gang der oberen Transportebene nach unten in die untere Transportebene führen.
Mit Vorteil sind einzelne, die Fahrzeuge aufnehmende Abschnitte der unteren Transportebene Abschnitten oder Abteilen der oberen Transportebene zugeordnet.
Um den Laderaum der unteren Transportebene an die Größe von Kraftfahrzeugen anpassen zu können, kann vorgesehen sein, daß die von der oberen zur unteren Transportebene führenden Treppen hochklappbar sind.
Für eine vorteilhafte Beladung ist vorgesehen, daß die Abschnitte der Seitenwände der unteren Transportebene nach außen schwenkbar und als Laderampen ausgebildet sind.
Um eine seitliche Beladung zu erleichtern, ist gemäß einer weiteren Ausbildung der Erfindung vorgesehen, daß den verschließbaren Öffnungen der Seitenwände rechtwinklig zur Fahrtrichtung ausfahrbare Paletten zugeordnet sind.
Eine Fortbildung der Erfindung besteht darin, daß die seitlich ausschwenkbaren Seitenwände oder ausfahrbaren Paletten den Anschluß zu einem tiefer gelegenen Niveau als das der Bahnsteige ermöglichen.
Eine weitere Fortbildung besteht darin, daß die ausschwenkbaren Seitenwände oder die ausfahrbaren Paletten als Hubtisch ausgebildet und absenkbar sind.
Eine Weiterbildung der Erfindung besteht darin, daß ausschwenkbare Seitenwände oder ausfahrbare Paletten auf beiden Seiten des Waggons vorgesehen sind.
Dabei kann mit Vorteil vorgesehen sein, daß eine stirnseitige Ladeöffnung vorgesehen ist und daß an der stirnseitigen Ladeöffnung eine Beladungswageneinheit anschließt, die ein stirnseitiges Befahren des zu beladenden Waggons ermöglicht.
Gemäß einer Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen, daß die Beladungswageneinheit seitlich oder ebenfalls stirnseitig befahrbar ist und eine Verbindung der oberen Transportebene mit den anschließenden, nur Personen befördernden Wagen herstellt.
Gemäß einer Weiterbildung der Erfindung ist an den Waggons stirnseitig vorn und hinten je eine Beladungswageneinheit angeschlossen.
Für den Fall des Transportes von Elektroautos sind in der unteren Transportebene Ladesteckdosen vorgesehen.
Mit dem erfindungsgemäßen Eisenbahnwaggon wird es somit ermöglicht, daß die Fahrgäste während der Reisezeit zu ihren Fahrzeugen gehen können. Des weiteren ist es möglich, daß ohne besondere Laderampen der Waggon mit Kraftfahrzeugen beladen werden kann. Dadurch entfällt das Erfordernis, daß die Reisenden mit ihren Kraftfahrzeugen an bestimmte Zielbahnhöfe gebunden sind. Außerdem können auch bei Autoreisezügen mehrere Bestimmungsbahnhöfe durch Kurswagen bedient werden. Zeitaufwendige Rangiermanöver entfallen.
Die Erfindung soll nachstehend unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen näher erläutert werden.
In den Figuren zeigen:
Fig. 1 einen Eisenbahnwaggon in schematischer Darstellung, bei dem die Seitenwand entfernt ist;
Fig. 2 eine Draufsicht auf den Eisenbahnwaggon nach Fig. 1 nach entferntem Dach;
Fig. 3 eine Ansicht entsprechend der nach Fig. 1 mit einer stirnseitig angeschlossenen Beladungswageneinheit;
Fig. 4 eine Draufsicht auf den Waggon nach Fig. 3 mit entferntem Dach;
Fig. 5 eine Stirnansicht in schematischer Darstellung mit ausschwenkbaren Seitenwänden;
Fig. 6 eine Ansicht entsprechend der nach Fig. 5 mit einer seitlich ausfahrbaren Palette, als Hubtisch ausgebildet.
In Fig. 1 ist ein Eisenbahnwaggon 1 dargestellt, der in eine untere Transportebene 2 zur Beförderung von Kraftfahrzeugen 4 und eine obere Transportebene 3 zur Beförderung von Personen dient. Die untere Transportebene 2 und die obere Transportebene 3 sind durch Treppen 5 miteinander verbunden. In die obere Transportebene gelangen die Reisenden über die Treppen 5 von der unteren Transportebene 2 über Treppen 6 in einen Gang 7, von dem die Abteile 8 abgehen.
Die Abteile 8 sind wie gewöhnlich mit Sitzbänken 9 ausgestattet, größere Abteile können zusätzlich noch mit Tischen 10 versehen sein. Wie aus Fig. 1 und 2 zu entnehmen ist, gehen die von der oberen Transportebene 3 in die untere Transportebene 2 führenden Treppen 5 von dem Gang 7 aus. Die untere Transportebene 2 ist durch die Treppen 5 in Abschnitte 11 unterteilt, denen in der oberen Transportebene 3 Abteile 8 entsprechend zugeordnet sind. Um den Laderaum der unteren Transportebene 2 optimal ausnutzen zu können, sind die von der oberen Transportebene 3 zur unteren Transportebene 2 führenden Treppen 5 hochklappbar ausgestaltet.
Wie Fig. 6 zeigt, sind Abschnitte 12 der Seitenwände 13 der unteren Transportebene 2 nach außen schwenkbar als Laderampe 14 ausgebildet. Es ist aber auch möglich, daß den Abschnitten 12 als verschließbare Öffnungen der Seitenwände 13 rechtwinklig zur Fahrtrichtung ausfahrbar Paletten 15 zugeordnet sind. Wie Fig. 5 zeigt, können die ausfahrbaren Paletten 15 den Anschluß zu einem tieferen Niveau als dem der Bahnsteige ermöglichen, indem sie als Hubtisch ausgebildet sind. Zu diesem Zweck sind Hebearme 16 mit einem an der Unterseite der unteren Transportebene angebrachten Getriebe 17 verbunden. Auch die ausschwenkbaren Seitenwände in Form der Laderampen 14 können als absenkbarer Hubtisch ausgebildet sein, was jedoch nicht dargestellt ist.
In Fig. 3 ist eine Weiterbildung der Erfindung dargestellt, indem die untere Ladeebene 2 mit einer stirnseitigen Ladeöffnung versehen ist, an die eine Beladungseinheit 21 sich anschließt. Bei 22 seitlich oder auch stirnseitig durch eine Stirnwand 23, die geöffnet werden kann, können die Kraftfahrzeuge über die Beladungswageneinheit 21 in den zu beladenden Waggon 1 gefahren werden. Es ist auch möglich, an beiden Seiten des Waggons 1 eine Beladungswageneinheit 21 anzuschließen, wie es an einer Seite in Fig. 3 bzw. Fig. 4 dargestellt ist. Für den Transport von Elektroautos sind in der unteren Beladungsebene 2 Ladesteckdosen 25 vorgesehen.
Die Erfindung hat damit einen Eisenbahnwaggon verfügbar gemacht, der in konstruktiv sinnvoller Weise ein Reisen mit Kraftfahrzeugen ermöglicht, bei dem die Reisenden während der Fahrt zu ihren Kraftfahrzeugen Zugang haben können und bei dessen Einsatz ein Transport von Reisenden mit Kraftfahrzeugen ermöglicht wird, der nicht den bisherigen Beschränkungen von Autoreisezügen unterliegt.

Claims (14)

1. Eisenbahnwaggon zur Beförderung von Kraftfahrzeugen im Rahmen von Personen befördernden Zügen, insbesondere sogenannten "Mitläufer"-Zügen, in Doppelstockausführung, dadurch gekennzeichnet, daß die untere Transportebene (2) zur Beförderung von Kraftfahrzeugen (4) ausgestaltet ist und daß die obere Transportebene (3) der Beförderung von Personen dient.
2. Waggon nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die untere Transportebene (2) und die obere Transportebene (3) durch Treppen (5) miteinander verbunden sind.
3. Waggon nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die obere Transportebene (3) in Abteile (8) und einen durchgehenden Gang (7) unterteilt ist und daß die Treppen (5) von dem durchgehenden Gang (7) in der oberen Transportebene (3) nach unten in die untere Transportebene (2) führen.
4. Waggon nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß einzelne, die Fahrzeuge (4) aufnehmende Abschnitte (11) der unteren Transportebene (2) Abschnitten oder Abteilen (8) der oberen Transportebene (3) zugeordnet sind.
5. Waggon nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die von der oberen zur unteren Transportebene (2) führenden Treppen (5) hochklappbar sind.
6. Waggon nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß Abschnitte (12) der Seitenwände (13) der unteren Transportebene (2) nach außen schwenkbar und als Laderampen (14) ausgebildet sind.
7. Waggon nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß den verschließbaren Öffnungen (12) der Seitenwände (13) rechtwinklig zur Fahrtrichtung ausfahrbare Paletten (15) zugeordnet sind.
8. Waggon nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, daß die seitlich ausschwenkbaren Seitenwände (14) oder ausfahrbaren Paletten (15) den Anschluß zu einem tiefer gelegenen Niveau als das der Bahnsteige ermöglichen.
9. Waggon nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die ausschwenkbaren Seitenwände (14) oder die ausfahrbaren Paletten (15) als Hubtisch (16, 17) ausgebildet und absenkbar sind.
10. Waggon nach einem der Ansprüche 6 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß ausschwenkbare Seitenwände (14) oder ausfahrbare Paletten (15) auf beiden Seiten des Waggons (1) vorgesehen sind.
11. Waggon nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß eine stirnseitige Ladeöffnung (23) vorgesehen ist und daß an der stirnseitigen Ladeöffnung (23) eine Beladungswageneinheit (31) anschließt, die ein stirnseitiges Befahren des zu beladenden Waggons (1) ermöglicht.
12. Waggon nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Beladungswageneinheit (21) seitlich oder ebenfalls stirnseitig befahrbar ist und eine Verbindung der oberen Transportebene (3) mit den anschließenden, nur Personen befördernden Wagen herstellt.
13. Waggon nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, daß stirnseitig vorn und hinten je eine Beladungswageneinheit (21) angeschlossen ist.
14. Waggon nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß in der unteren Transportebene (2) Ladesteckdosen (25) für Elektroautos vorgesehen sind.
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