DE3804056A1 - Einrichtung zur herstellung eines patienten-hartschaum-lagerungsbetts - Google Patents
Einrichtung zur herstellung eines patienten-hartschaum-lagerungsbettsInfo
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- A61G—TRANSPORT, PERSONAL CONVEYANCES, OR ACCOMMODATION SPECIALLY ADAPTED FOR PATIENTS OR DISABLED PERSONS; OPERATING TABLES OR CHAIRS; CHAIRS FOR DENTISTRY; FUNERAL DEVICES
- A61G7/00—Beds specially adapted for nursing; Devices for lifting patients or disabled persons
- A61G7/05—Parts, details or accessories of beds
- A61G7/065—Rests specially adapted therefor
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf eine Einrichtung zur Herstellung
eines individuell angepaßten Hartschaum-Lagerungs-Betts für ei
nen Patienten, mit einem Kasten, der zur Aufnahme eines Behält
nisses für den Hartschaum und den darauf gelegten Patienten be
stimmt ist.
Eine Herstellungseinrichtung der eingangs genannten Art ist
aus "Strahlentherapie und Onkologie" 163 (1987), Nr. 1, Sei
ten 32 bis 36, bekannt. Mit der bekannten Einrichtung können
Lagerungshilfen für die Ganzkörperbestrahlung in der Strahlen
therapie hergestellt werden. Dabei wird, um die Lagerung des
Patienten sicher reproduzieren zu können, vor der Ersteinrich
tung und Ganzkörperbestrahlung für die Aufnahme eines Computer
tomogramms ein individuelles Lagerungsbett aus Polyurethan-
Hartschaum hergestellt. Zu diesem Zweck wird der Patient in
eine seinen Körpermaßen entsprechende Kastenform gelegt. Diese
ist mit zwei Folien ausgekleidet, zwischen die die beiden ver
mischten Komponenten des Polyurethans gegossen werden. So sind
der Patient und die Form vor direkter Berührung mit dem Schaum
geschützt. Dabei wird der Patient auf dem Schaum den Erforder
nissen entsprechend gelagert. Nach einiger Zeit ist die Form
soweit stabil, daß der Patient sie verlassen kann; nach einigen
Stunden ist das Material völlig ausgehärtet. Die fertige Form
wird dann auf einer Lagerungsplatte fixiert.
Es hat sich gezeigt, daß ein Hartschaum-Lagerungsbett den Pa
tienten in der gewünschten Haltung festhalten kann, so daß bei
der Strahlungstherapie die zu bestrahlende Stelle genau genug
getroffen wird. Diese Therapieposition muß reproduzierbar sein,
damit bei einer nachfolgenden Bestrahlung - etwa einige Tage
später - dieselbe Stelle mit großer Präzision getroffen werden
kann. An das Hartschaum-Lagerungsbett und die Positionierung
desselben in bezug auf das Therapiegerät sind also hohe Ge
nauigkeitsanforderungen zu stellen.
Um eine gute Reproduzierbarkeit und eine hohe Treffgenauigkeit
zu gewährleisten, muß das nach dem Aufschäumen gebildete Hart
schaum-Lagerungsbett in sich stabil sein. Das heißt, es darf
nach dem Aushärten bei Bewegungen des Patienten nicht brechen,
also insbesonders nicht unter dem Eigengewicht des Patienten.
Ein solches Brechen könnte darauf zurückzuführen sein, daß beim
Aufschäumen unter dem Gewicht des Patienten einige Stellen
"durchgelegen" werden, das heißt wesentlich dünner werden als
andere Stellen.
Darüber hinaus muß gewährleistet sein, daß das Lagerungsbett
wiederholt mit hoher Präzision in die vorgegebene Bestrahlungs
position in bezug auf das Therapiegerät, z. B. einen Linearbe
schleuniger, gebracht werden kann.
Der Erfindung liegt somit die Aufgabe zugrunde, eine Einrichtung
der eingangs genannten Art so auszugestalten, daß mit ihr in
sich stabile Lagerungsbetten hergestellt werden können.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß der Bo
den des Kastens ein vorgegebenes Muster aus Stützflächen und
Vertiefungen aufweist.
Bei der erfindungsgemäßen Herstelleinrichtung sorgt das genann
te Muster dafür, daß sich beim Aufschäumen des Kunststoffs letz
terer in die Vertiefungen quetschen kann. Insbesondere Längs
und/oder Querrillen können dabei im Boden vorgesehen sein. Auf
grund des Gewichts des Patienten wird der aufschäumende Kunst
stoff in diese Rillen hineingepreßt. Einem Durchliegen an Stel
len erhöhten Drucks und damit der Wahrscheinlichkeit eines spä
teren Bruchs an diesen Stellen wird somit entgegengewirkt. Man
kann sagen, daß sich die Kunststoffmasse unter dem Gewicht des
Patienten und unter Mitwirkung der Vertiefungen mehr oder weni
ger gleichmäßig verteilt, jedenfalls so gleichmäßig, daß ein in
sich stabiles, individuell angepaßtes Lagerungsbett entsteht,
das natürlich mit einem Negativ des Musters versehen ist. Die
ses Lagerungsbett kann wiederholt für den betreffenden Patien
ten verwendet werden.
Bevorzugt wird bei der Herstellung so vorgegangen, daß ein Sack
aus einer Kunststoff-Folie, der größer ist als der nach oben
offene Kasten, mit dem Schaumstoff gleichmäßig dick ausgespritzt
wird. Sodann wird der aufschäumende Sack auf den Kasten gelegt.
Anschließend legt sich der Patient auf den Sack, wobei das
Schaumstoff-Material nach und nach aushärtet. Auf diese Weise
modelliert sich der Patient selbst in den Sack hinein, wobei
der Folien-Sack mitsamt der aushärtenden Schaumstoff-Füllung
zum Patienten-Lagerungsbett wird. Dieses Lagerungsbett samt Pa
tient kann dann zunächst auf der Lagerungsplatte eines Diagno
segeräts, z. B. eines Computer-Tomographen (CT), dann auf der
Lagerungsplatte eines Strahlungstherapiegeräts (z. B. eines
Linearbeschleunigers) gelagert werden; der Patient wird dabei
- in fester Relation zum Lagerungsbett - der Untersuchung bzw.
der Bestrahlung unterzogen.
Ein besonderer Vorteil besteht darin, daß sich das genannte
Muster vom Boden des Kastens als Negativ auf der Rückseite des
Hartschaum-Lagerungsbettes abdrückt. Dies Negativ-Muster kann
gleichzeitig als Orientierung und Fixierung, d. h. als eine An
ordnung von Fixpunkten, sowohl beim Diagnose- als auch beim
Therapie-Gerät verwendet werden. In beiden Fällen muß nur ein
entsprechendes Positiv des Musters (oder zumindest eines Teils
davon) auf der betreffenden Lagerungsplatte für das Hartschaum
stoff-Lagerungsbett vorhanden sein. Damit ist beim Übergang vom
Diagnose-Gerät zum Bestrahlungsgerät eine feste Zuordnung gege
ben. Diese Zuordnung führt dazu, daß eine vorzügliche Treffsi
cherheit bei der Lokalisierung im Falle der Diagnose und der
Therapie gewährleistet ist.
Vorteilhafte Ausführungsformen der Erfindung sind in den Unter
ansprüchen beschrieben.
Im folgenden wird ein Ausführungsbeispiel der Erfindung anhand
von zwei Figuren näher geschildert. Es zeigen:
Fig. 1 eine Einrichtung zur Herstellung eines Hartschaum-Lage
rungsbetts im Blick von oben und
Fig. 2 das Hartschaum-Lagerungsbett von Fig. 1 im Schnitt ent
lang der Linie II-II.
Nach den Fig. 1 und 2 umfaßt die Herstelleinrichtung einen oben
offenen Kasten 2. Mit diesem Kasten 2 wird ein individuell ange
paßtes Lagerungsbett 4 für einen Patienten 6 produziert. Nach
der Fertigstellung ist die Oberseite des Lagerungsbetts 4 der
Kontur des Patienten 6 angepaßt. Das Lagerungsbett 4 selbst be
steht dann aus einer oberen Folie 8 und einer unteren Folie 10
aus einem flexiblen Kunststoff, zwischen denen sich ein erstarr
ter Hartschaum 12, wie z. B. Polyurethan, befindet.
Zu Beginn des Herstell-Prozesses für das Hartschaum-Lagerungs
bett 4 wird ein aus der Oberseite 8 und der Unterseite 10 be
stehender Kunststoff-Folien-Sack (Behältnis) überlappend über
den Kasten 2 gelegt. Dieser Sack ist weitgehend gleichmäßig mit
dem aushärtenden Hartschaum 12 gefüllt. Legt sich der Patient 6
auf diesen Sack, so wird seine Kontur in dessen Oberfläche (Fo
lie 8) fixiert.
Der Kasten 2 besteht aus einem generell mit 14 bezeichneten Bo
den und zwei Seitenwänden 16 und 18. Die Seitenwände 16 und 18
sind bevorzugt vom Kasten 2 abnehmbar; sie sind durch außen an
gebrachte Stützen 16 A bzw. 18 A gegen den beim Aufschäumen ent
stehenden Druck abgestützt. Die Stützen 16 A, 18 A sind ebenfalls
abnehmbar.
Wie aus der Aufsicht von Fig. 1 deutlich hervorgeht, weist der
Boden 14 des Kastens 2 ein vorgegebenes Raster oder Muster aus
Stützflächen 20 und Vertiefungen 22, 24 auf. Die Vertiefungen
22 sind vorliegend als Längsrillen und die Vertiefungen 24 sind
als Querrillen ausgebildet. Diese Bezeichnungen beziehen sich
auf die Richtung Z, die der Körper-Längsrichtung des Patienten
6 entspricht.
Im vorliegenden Fall sind die Stützflächen 20 rechteckig ausge
bildet. Die größere Anzahl dieser Stützflächen 20, insbesondere
die zentral gelegenen Flächen, ist im wesentlichen quadratisch
und besitzt etwa eine Größe von 5 cm×5 cm. Auch andere Konfi
gurationen (z. B. rund) für die Stützflächen 20 und damit auch
für die Längs- und/oder Querrillen 22 bzw. 24 sind möglich. Die
oberen Kanten der Stützflächen 20 entlang der Längs- und/oder
Querrillen 22, 24 sowie die seitlichen Kanten der Stützflächen
20 sind bevorzugt mit einem Radius versehen, d. h. abgerundet
(nicht gezeigt), damit ein leichtes Wiedereinbringen des Hart
schaum-Lagerungsbettes 4 ohne Materialabschabung möglich ist.
Aus Fig. 2 wird deutlich, daß der Boden 14 ein Trage- oder
Grundbrett 30 aufweist. Auf diesem sind parallel zueinander ei
ne Anzahl von Querlatten 32 befestigt. Diese Querlatten 32 sind
mit den besagten Längsrillen 22, die nicht ganz bis zum Grund
brett 30 hindurchgehen, versehen. Sämtliche Vertiefungen 22, 24,
d. h. sowohl die Längsrillen 22 als auch die Querrillen 24, be
sitzen gegenüber den Stützflächen 20 eine Tiefe t von ca. 2
bis 3 cm, z. B. von t=2,5 cm. Die Querlatten 32 sind vorlie
gend auf Längslatten 34, 36, die am Rande der Wände 16 bzw. 18
auf dem Grundbrett 30 befestigt sind, gelagert.
Aus Fig. 1 wird deutlich, daß die Längsrillen 22 benachbarter
Querlatten 32 um eine halbe Teilung bezüglich der Längsrichtung
z versetzt angeordnet sind. Dadurch wird eine gewisse ungleich
mäßige Verteilung des Musters der Stützflächen 20 erzielt. Die
ses erhöht die Stabilität, weil sich dadurch ausgesprochene
Bruchrillen nicht ausbilden können.
Im vorliegenden Ausführungsbeispiel bestehen die Bestandteile
30, 32, 34 des Bodens 14 sowie die Seitenwände 16, 18 aus Holz.
Auch ein anderes Material, wie beispielsweise ein Metall oder
Kunststoff, kann verwendet werden.
Vor der Benutzung des dargestellten Kastens 2 als Herstellein
richtung für individuell angepaßte Hartschaum-Lagerungsbetten 4
können an den Seitenwänden 16, 18 des Kastens 2 Keile angeord
net werden. Solche Keile an den Tot-Stellen des Kastens 2 tra
gen dazu bei, Schaumstoff-Material einzusparen. In den Fig. 1
und 2 sind lediglich zwei Keile 40, 42 eingezeichnet. Auch die
se Keile 40, 42 können bevorzugt aus Holz oder aber Kunststoff
bestehen. Die Anordnung weiterer Keile ist möglich. Es sollten
nur so viele Keile 40, 42 zum Einsatz kommen, daß auf jeder
Seite im Bereich der Querrillen 24 zwei bis drei Stellen aus
gespart bleiben. Diese Stellen stützen das Hartschaum-Lagerungs
bett 4 ab.
In einem bevorzugten Ausführungsbeispiel hatten die in der Mit
te gelegenen Stützflächen 20 eine quadratische Form; ihre Kan
tenlänge betrug jeweils 5 cm. Die Breite b der einzelnen Längs
rillen 32 betrug etwa 3 cm. Der Abstand a benachbarter Querlat
ten 32 wurde zu etwa 7 cm gewählt. Bei dem angewandten Polyure
than-Hartschaumstoff erfüllten die Längsrillen 22 und die Quer
rillen 24 voll ihre Funktion als Quetschrillen, d. h. in diese
drückte sich bei aufgelegtem Patienten 6 überschüssiges Material
12 hinein. Dieses ergab auf der Rückseite des Lagerungsbettes 4
ein Negativ des in Fig. 1 gezeigten Rechteckmusters. Die Längs
und Querrillen dienen dort zur Stabilisierung des fertigen La
gerungsbettes 4.
Ein Bereich 44 am Ende des Kastens 2 wurde nicht mit Querlatten
32 belegt, sondern freigelassen. Dieser Bereich 44 diente der
Auflage des Kopfes des Patienten 6. Es ist auch möglich, im Be
reich 44 eine spezielle Auflage für den Kopf anzubringen (Kopf
halter).
Das in Fig. 2 gezeigte individuell angepaßte Hartschaum-Lage
rungsbett 4 läßt sich sowohl für CT-Aufnahmen als auch für ra
diologische Behandlungen verwenden. Das Lagerungsbett 4 kann
dabei mit seinem auf der Rückseite abgedrücktem Negativ des
vorgegebenen Musters auf ein entsprechendes Positiv auf einer
Lagerplatte des CT-Geräts und/oder des Therapie-Geräts aufge
setzt werden. Dadurch wird es möglich, die bei diagnostischen
Geräten, z. B. im Computer-Tomographen gewonnenen Daten auf
therapeutische Geräte mit hoher Präzision zu übertragen. Dies
ergibt bessere Behandlungsmöglichkeiten in Risikogebieten des
Patienten.
Bei Anwendung von einigen Hartschaummaterialien bzw. bei ver
schiedenen Mischungsverhältnissen ist es möglich, daß die Hart
schaumschale 4 nach dem Aushärten kleiner wird (bis ca. 2%).
Im Bereich der Patientenauflage ist dies unerheblich, sogar von
Vorteil. Im Bereich des Rasters auf der Rückseite der Hartschaum
schale 4 muß die Verkleinerung einmal ermittelt werden. Das Po
sitiv für das CT- oder Therapiegerät muß entsprechend gefertigt
werden.
Claims (13)
1. Einrichtung zur Herstellung eines individuell angepaßten
Hartschaum-Lagerungsbetts für einen Patienten, mit einem Ka
sten, der zur Aufnahme eines Behältnisses für den Hartschaum
und den darauf gelegten Patienten bestimmt ist, dadurch
gekennzeichnet, daß der Boden (14) des Ka
stens (2) ein vorgegebenes Muster aus Stützflächen (20) und
Vertiefungen (22, 24) aufweist.
2. Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Vertiefungen (22, 24) als Längs-
und/oder Querrillen ausgebildet sind.
3. Einrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch ge
kennzeichnet, daß der Boden (14) ein Grundbrett
(30) aufweist, auf dem parallel zueinander eine Anzahl von
Querlatten (32) befestigt sind, die mit Längsrillen (22) ver
sehen sind.
4. Einrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Längsrillen (22) benachbarter Quer
latten (32) bezüglich der Längsrichtung (z) versetzt angeordnet
sind.
5. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch
gekennzeichnet, daß die Stützflächen (20) recht
eckig ausgebildet sind.
6. Einrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Stützflächen (20) eine Größe von
etwa 5 cm×5 cm besitzen.
7. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch
gekennzeichnet, daß der Boden (14) aus Holz be
steht.
8. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch
gekennzeichnet, daß an den Seitenwänden (16,
18) des Kastens (2) Keile (40, 42) angeordnet sind.
9. Einrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Keile (40, 42) aus Holz bestehen.
10. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch
gekennzeichnet, daß die Seitenwände (16, 18)
des Kastens (2) und gegebenenfalls vorhandene Stützen (16 A, 18 A)
abnehmbar sind.
11. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, da
durch gekennzeichnet, daß die Vertiefun
gen (22, 24) gegenüber den Stützflächen (20) eine Tiefe (t) von
ca. 2 bis 3 cm aufweisen.
12. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, da
durch gekennzeichnet, daß die Vertiefun
gen (22, 24) eine Breite (a) von 3 bis 7 cm haben.
13. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 12, da
durch gekennzeichnet, daß das vorgegebene
Muster auf ein entsprechendes Raster für ein Diagnostik- und/
oder Therapiegerät paßt.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19883804056 DE3804056A1 (de) | 1988-02-10 | 1988-02-10 | Einrichtung zur herstellung eines patienten-hartschaum-lagerungsbetts |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19883804056 DE3804056A1 (de) | 1988-02-10 | 1988-02-10 | Einrichtung zur herstellung eines patienten-hartschaum-lagerungsbetts |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE3804056A1 true DE3804056A1 (de) | 1989-08-24 |
Family
ID=6347073
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE19883804056 Withdrawn DE3804056A1 (de) | 1988-02-10 | 1988-02-10 | Einrichtung zur herstellung eines patienten-hartschaum-lagerungsbetts |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE3804056A1 (de) |
Cited By (2)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE4001100A1 (de) * | 1990-01-17 | 1991-07-18 | Audi Ag | Einrichtung zur ermittlung der koerperkonturen von personen |
| EP0422166A4 (en) * | 1989-04-05 | 1991-07-24 | Pacific Medical Products | Static spinal alignment device |
-
1988
- 1988-02-10 DE DE19883804056 patent/DE3804056A1/de not_active Withdrawn
Cited By (2)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| EP0422166A4 (en) * | 1989-04-05 | 1991-07-24 | Pacific Medical Products | Static spinal alignment device |
| DE4001100A1 (de) * | 1990-01-17 | 1991-07-18 | Audi Ag | Einrichtung zur ermittlung der koerperkonturen von personen |
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Legal Events
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