DE3802582A1 - Verfahren zum schneiden von betonteilen, insbesondere betonrohren, mit vorzugsweise grossem lichten durchmesser und vorrichtung zur durchfuehrung des verfahrens - Google Patents
Verfahren zum schneiden von betonteilen, insbesondere betonrohren, mit vorzugsweise grossem lichten durchmesser und vorrichtung zur durchfuehrung des verfahrensInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Schneiden von Betonteilen,
insbesondere Betonrohren, mit vorzugsweise großem
lichten Durchmesser in einem gewünschten Schnittwinkel zur
Rohrachse mittels eines Schneidwerkzeugs und eine Vorrichtung
zur Durchführung dieses Verfahrens.
Betonrohre haben im allgemeinen einen lichten Durchmesser
bzw. eine Nennweite von ca. 100 mm bis ca. 2500 mm. Die
Notwendigkeit zum Schneiden von solchen Betonröhren ergibt
sich aus dem in Länge und Ausrichtung vorgegebenen Verlauf
eines aus einer Vielzahl von Betonrohren zusammengesetzten
Rohrstrangs oder einer Rohrleitung, z. B. eines Abwässerkanals.
Bekannte Verfahren und Vorrichtungen erlauben bislang ein
Schneiden von Betonrohren ausschließlich in einem rechten
Winkel zur Rohrachse und damit lediglich ein Ablängen des
Betonrohrs, d. h. ein Schneiden des Betonrohrs auf eine
vorbestimmte Länge. Bei Änderung des geradlinigen Verlaufs
eines Rohrstrangs oder einer Rohrleitung werden sog.
Rohrbögen eingesetzt, die einen festen Umlenkwinkel
aufweisen. Das Herstellen von Beton-Rohrbögen ist im
Gegensatz zur Herstellung von Betonrohren mit rationellen
Mitteln, wie Rütteltischen, nicht möglich und entzieht sich
damit bis heute einer Automatisierung und rationellen
Fertigung. Nach veralteten Herstellungsmethoden, z. B.
Vergießen und Abbinden in der Schaltung, gefertigte
Beton-Rohrbögen sind jedoch verhältnismäßig teuer.
Die auch im Bereich der Betonprodukte erfolgreiche Verwendung
von Klebstoffen, in der Regel auf Zweikomponentenbasis,
ermöglicht heute eine zuverlässige Verbindung von
Betonrohren längs ihrer Stirnringflächen. Zur Einsparung von
Rohrbögen würde es sich daher anbieten, Betonrohre, wie z. B.
Rohre im Bereich der Metallindustrie, auf Gehrung zu
schneiden und an den planen Stirnflächen miteinander zu
verkleben. Diese Methode scheitert aber an geeigneten Trenn-
oder Schneidverfahren und Schneidvorrichtungen, die es
ermöglichen, die im Durchmesser bis zu 2,5 m betragenden
Betonrohre schräg zur Rohrachse zu durchtrennen.
Hilfslösungen, wie Schneiden von Betronrohren längs einer
elliptischen Umlaufbahn am Außenumfang mittels einer
Handkreissäge, führen wegen der erforderlichen Kühlung des
Sägeblattes mit Wasser und des beim Sägen anfallenden Staubes
zu untragbaren Arbeitsbedingungen und darüber hinaus zu
schlechten Schneidergebnissen, die infolge wenig planer
Schnittflächen ein Kleben in der Regel nicht zulassen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren zum
Schneiden von Betonteilen, insbesondere von Betonrohren, und
eine Vorrichtung hierzu anzugeben, das bzw. die ein
weitgehend automatisierbares Durchtrennen von Betonrohren
unter einem beliebigen Schnittwinkel zur Rohrachse ermöglicht
und dabei zuverlässig plane Schnittflächen erzielt.
Die Aufgabe ist bei einem Verfahren der im Oberbegriff des
Anspruchs 1 angegebenen Gattung erfindungsgemäß durch die
Merkmale im Kennzeichenteil des Anspruchs 1 gelöst.
Das erfindungsgemäße Verfahren erlaubt ein problemloses
Schneiden von Betonteilen, insbesondere Betonrohren, unter
einem beliebigen Schnittwinkel zur Rohrachse mit absolut
planen und ebenen Schnittflächen, die ohne Nachbearbeitung
zuverlässig verklebt werden können. Das erfindungsgemäße
Verfahren ist geeignet, mit entsprechenden
Schneidvorrichtungen automatisch ausgeführt werden zu können,
und trägt damit zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen bei.
Durch die rotatorische und translatorische Relativbewegung
von Rohr und Schneidwerkzeug zueinander wird das Rohr
lediglich im Wandbereich geschnitten, so daß das
Schneidwerkzeug nicht das hohle Innere des Rohrs durchdringen
muß. Sowohl die Zustellbewegung als auch der Durchmesser
eines rotierenden Schneidwerkzeugs, wie z. B. eines
Kreissägeblattes oder einer Trennscheibe, können unabhängig
von dem lichten Durchmesser des zu schneidenden Rohrs relativ
klein bemessen werden. Der Radius muß lediglich geringfügig
größer als die Wandstärke des zu schneidenden Rohrs gemacht
werden.
Vorteilhafte Weiterbildungen des erfindungsgemäßen Verfahrens
ergeben sich aus den Ansprüchen 2-7.
Durch eine Ausrichtung von Rohr und Schneidwerkzeug derart,
daß sich die Rotationsachse von Rohr und/oder
Schneidwerkzeug, die Rohrachse und die Schnittebene in einem
Punkt treffen, wird eine ständige Anlage des Schneidwerkzeugs
am Rohrmantel sichergestellt und eine ansonsten auftretende
Taumelbewegung des Schneidwerkzeugs bezüglich des Rohrmantels
vermieden. Durch die Verspannung des Rohrs auf beiden Seiten
der Schnittebene wird ein Herabfallen des abgeschnittenen
Rohrteils verhindert und somit eine Gefährdung der
Bedienungsperson und eine Beschädigung des Schneidwerkzeugs
vermieden.
Das in Anspruch 5 angegebene speziell ausgestaltete Verfahren
ermöglicht in besonders zweckmäßiger Weise eine selbsttätige
Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens mittels eines
Schneidautomaten. Sowohl das Festspannen des Rohrs als auch
das Schneiden selbst lassen sich problemlos realisieren. Mit
dem in Anspruch 6 und 7 angegebenen Weiterbildungen des
erfindungsgemäßen Verfahrens braucht der Bedienende lediglich
die Schnittlänge des Rohrs - gemessen von der Aufspannebene -
und den Schnittwinkel - gemessen zur Rohrachse - zu kennen
und in den Schneidautomaten einzugeben. Rohrachse und
Schnittniveau können bezüglich der Rotationsachse mit den
angegebenen geometrischen Beziehungen mittels entsprechender
Stellantriebe automatisch und exakt ausgerichtet werden. Nach
Eingabe von Nennweite und Wandstärke des zu schneidenden
Rohrs kann der Schneidvorgang automatisch gesteuert
selbsttätig ablaufen.
Eine vorteilhafte Vorrichtung zur Realisierung des
erfindungsgemäßen Verfahrens ergibt sich aus Anspruch 8,
insbesondere in Verbindung mit einem oder mehreren der
Ansprüche 9-23. Durch die Merkmale in den Ansprüchen 24-27
ist erreicht, daß in einfacher Weise zugleich Bohrungen, und
hierbei sowohl Anschlußbohrungen als insbesondere auch Kernbohrungen
zur Gewinnung von Bohrkernen, hergestellt werden
können, die zu Prüfzwecken und dergl. dienen.
Die Erfindung ist nachfolgend anhand von in den Zeichnungen
dargestellten Ausführungsbeispielen näher erläutert. Es zeigen
Fig. 1 bis 3 jeweils eine schematische Seitenansicht einer
Vorrichtung zum Schneiden eines Betonrohrs,
teilweise in Schnittdarstellung, gemäß dreier
Ausführungsbeispiele,
Fig. 4 ausschnittweise eine Seitenansicht eines Werkzeugträgers
der Vorrichtung mit Revolverkopf.
Die in Fig. 1-3 skizzierten Schneidvorrichtungen arbeiten
alle nach dem gleichen prinzipiellen Schneidverfahren wie
folgt:
Ein mit 10 bezeichnetes Betonrohr mit dem Außendurchmesser D
und der Wandstärke d, das auf einer Länge h unter einem
Schnittwinkel α zur Rohrachse 11 geschnitten werden soll,
wird zunächst so ausgerichtet, daß die Schnittebene 12 eines
Schneidwerkzeugs 13, z. B. in Form einer Kreissäge oder
Trennscheibe, mit der Rohrachse 11 einen dem gewünschten
Schnittwinkel α entsprechenden Winkel einschließt. In dieser
Ausrichtung wird das Betonrohr 10 fest verspannt, wobei die
Verspannung vorzugsweise an der Innenwand des Betonrohrs 10
erfolgt und das Schneiden des Betonrohrs 10 vom Außenumfang
her durchgeführt wird. Um ein Herabfallen des abgeschnittenen
Rohrteils nach Schneiden zu vermeiden, wird dabei das
Betonrohr 10 auf beiden Seiten der Schnittebene 12 verspannt.
Das so festgespannte Betonrohr 10 und/oder das
Schneidwerkzeug 13 werden relativ zueinander angetrieben, und
zwar einmal rotatorisch um eine zur Schnittebene 12
rechtwinklige Rotationsachse 14, zum andern
translatorisch in einer aufeinander zu gerichteten Bewegung.
Auf diese Weise wird das Schneidwerkzeug 13 mehrfach über den
Umfang des Betonrohrs 10 geführt und führt dabei eine
Zustellbewegung aus, die mindestens gleich der durch den
Kosinus des Schnittwinkels α geteilten Wandstärke d des
Betonrohrs 10 ist.
Die Ausrichtung von Betonrohr 10 und Schneidwerkzeug 13
erfolgt in allen Fällen jeweils derart, daß die Rohrachse 11
und die Rotationsachse 14 von Betonrohr 10 und/oder
Schneidwerkzeug 13 sich in der auf der Rohrachse 11
abgetragenen Schnittlänge h schneiden und dieser Schnittpunkt
15 in der Schnittebene 12 liegt. Bei der Schneidvorrichtung
in Fig. 1 rotiert dabei das Betonrohr 10 um die vertikale
Rotationsachse 14, während die Translationsbewegung auf das
Betonrohr 10 zu durch Verschieben des Schneidwerkzeugs 13
durchgeführt wird. Bei der Schneidvorrichtung in Fig. 2
rotiert ebenfalls das Betonrohr 10 um die vertikale
Rotationsachse 14. Bei feststehendem Schneidwerkzeug 13 wird
aber die Translationsbewegung zwischen Betonrohr 10 und
Schneidwerkzeug 13 durch horizontale Verschiebung des in
seiner Ausrichtung festgespannten Betonrohrs 10 rechtwinklig
zur Rotationsachse 14 bewirkt. Bei der Schneidvorrichtung in
Fig. 3 rotiert das Schneidwerkzeug 13 bei feststehendem
Betonrohr 10 um die entsprechend dem gewünschten
Schnittwinkel α geneigte Rotationsachse 14 und führt zugleich
den Vorschub beim Schneiden durch Axialverschiebung in der
Schnittebene 12 aus. Selbstsverständlich ist es auch möglich,
sowohl Betonrohr 10 als auch Schneidwerkzeug 13 gleichzeitig
rotatorisch anzutreiben und in einer aufeinander
zu gerichteten Zustellbewegung zu verschieben.
Das mit den Vorrichtungen in Fig. 1 und 2 realisierte
Schneidverfahren weist folgende Verfahrensschritte auf:
Zunächst wird das Betonrohr 10 auf eine Aufspannebene 16, die
z. B. von der Aufspannplatte 17 eines Aufspanntisches 18
gebildet wird, aufgesetzt und mit Spannmitteln 19, die im
einzelnen noch beschrieben werden, verspannt. Danach wird die
Aufspannebene 16 um einen Schwenkwinkel β gegenüber einer
horizontalen Bezugsebene 20 geschwenkt, die beispielsweise
parallel zu dem Aufspanntisch 18 durch den Scheitelpunkt des
Schwenkwinkels β verläuft. Bei der Vorrichtung in Fig. 1 wird
nunmehr die Aufspannebene 16 längs der Bezugsebene 20 um den
Verschiebeweg s so weit verschoben, daß die auf der Rohrachse
11 von der Aufspannebene 16 aus abgetragene vorgegebene
Schnittlänge h des Betonrohrs 10 mit der rechtwinklig zur
Bezugsebene 20 verlaufenden Rotationsachse 14 einen
Schnittpunkt 15 bildet. Der Verschiebeweg s berechnet sich
aus dem Schwenkwinkel β und der vorgegebenen Schnittlänge h
gemäß
s = R - a · cos β + h · sin β , (1)
wobei a der Abstand der Rohrachse 11 von dem Scheitelpunkt
des Schwenkwinkels β und R der Abstand des Scheitelpunktes
des Schwenkwinkels β von der Rotationsachse 14 vor Beginn der
Verschiebebewegung der Aufspannebene 16 ist. Zwischen dem
gewünschten Schnittwinkel α und dem Schwenkwinkel β besteht
die Beziehung
β = 90° - α . (2)
Nunmehr wird das Schneidwerkzeug 13 relativ zum Betonrohr 10
derart eingestellt, daß seine Schnittebene 12 parallel zur
Bezugsebene 20 verläuft und der Schnittpunkt 15 von
Schnittlänge h, Rohrachse 11 und Rotationsachse 14 in der
Schnittebene 12 liegt. Der Abstand n der Schnittebene 12 von
der Bezugsebene 20 errechnet sich gemäß
n = a · sin β + h · cos β . (3)
Nunmehr wird die Aufspannebene 16 kontinuierlich um die
Rotationsachse 14 gedreht und das Schneidwerkzeug 13 längs
der Schnittebene 12 mit angepaßtem Vorschub zu einer
Translationsbewegung angetrieben, bis die Wand des Betonrohrs
10 durchtrennt ist.
Bei der Schneidvorrichtung gemäß Fig. 2 ist das beschriebene
Schneidverfahren insoweit modifiziert, als nach Aufspannen
des Betonrohrs 10 auf die Aufspannebene 16 nicht die
Aufspannebene 16 längs der Bezugsebene 20, sondern das
aufgespannte Betonrohr 10 längs der Aufspannebene 16
verschoben wird. Die Verschiebebewegung s′ errechnet sich
dabei gemäß
s′ = R/cos β - a + h · tan β , (4)
wobei wiederum a der Abstand der Rohrachse 11 von dem
Scheitelpunkt des Schwenkwinkels β und R der Abstand des
Scheitelpunktes des Schwenkwinkels β von der Rotationsachse
14 ist. Die Beziehung zwischen Schwenkwinkel β und
vorgegebenem Schnittwinkel α ist wiederum wie in Gl. (2)
angegeben. Nunmehr wird das Schneidwerkzeug 13 wiederum
relativ zum Betonrohr 10 derart eingestellt, daß seine
Schnittebene 12 parallel zur Bezugsebene 20 verläuft und der
Schnittpunkt 15 von auf der Rohrachse 11 abgetragener
Schnittlänge h und Rotationsachse 14 in der Schnittebene 12
liegt. Der Abstand n′ der Schnittebene 12 von der Bezugsebene
20 berechnet sich in diesem Fall gemäß
n′ = h · cos β + (R + h · sin b ) · tan β . (5)
Nunmehr wird wiederum die Aufspannebene 16 um die
Rotationsachse 14 kontinuierlich gedreht. Bei feststehendem
Schneidwerkzeug 13 wird die Zustellbewegung, also der
Vorschub des Schneidwerkzeugs 13 relativ zum Betonrohr 10
innerhalb der Schnittebene 12, durch Verschieben der
räumlichen festen Zuordnung von Betonrohr 10, Aufspannebene
16 und Rotationsachse 14 längs der Bezugsebene 20 bewirkt.
Die in Fig. 1 dargestellte Vorrichtung zur Durchführung des
vorstehend beschriebenen Schneidverfahrens für Betonrohre ist
als Schneidautomat konzipiert, bei welchem nach Aufsetzen des
Betonrohrs 10 mit dessen Glockenmuffenbereich 10 a auf die
Aufspannplatte 17 des Aufspanntisches 18 und Eingabe der
Rohrdaten, wie Außendurchmesser D und Mantelstärke d, sowie
der Schneiddaten, wie Schnittlänge h und Schnittwinkel α,
der Schneidvorgang automatisch abläuft. Hierzu weist der
Schneidautomat ein Steuergerät 21 auf, das aus den
Eingabedaten den Schwenkwinkel β, den Verschiebeweg s, das
Schneidniveau n, sowie die Rotationsgeschwindigkeit für die
Rohrrotation und die Vorschubgeschwindigkeit des
Schneidwerkzeugs 13 ermittelt und entsprechende Steuerbefehle
an elektrische oder hydraulische Stellantriebe sowie an die
Drehantriebe für Rohrrotation und Schneidwerkzeug 13, das
z. B. aus einer von einem Elektromotor 13 a angetriebenen
Trennscheibe 13 b besteht, gibt.
Im einzelnen weist der Schneidautomat ein feststehendes
Stützbett 22 auf, auf welchem sich ein Drehteller 23 über
einen Lagerring 24 abstützt. Drehteller 23 und Lagerring 24
sind konzentrisch zur vertikalen Rotationsachse 14
angeordnet. Der Drehteller 23 trägt auf seinem Außenumfang
einen Zahnkranz 25, der mit einem Antriebsritzel 26 eines
elektromotorischen Drehantriebs 27 kämmt. Auf dem Drehteller
23 sitzt horizontal verschieblich der Aufspanntisch 18, der
ein Schwenklager 28 mit horizontaler Schwenkachse 29 trägt.
Im Schwenklager 28 ist die Aufspannplatte 17 nahe ihrer einen
Längskante schwenkbeweglich gehalten. Ein Schwenkantrieb 30,
der sich einerseits an dem Aufspanntisch 18 und andererseits
an der Unterseite der Aufspannplatte 17 abstützt, vermag die
Aufspannplatte 17 in jede beliebige Schwenkstellung zwischen
0° und 45° bezüglich des Aufspanntisches 18 zu bringen und in
dieser Schwenkstellung zu verriegeln. Die Schwenkstellung der
Aufspannplatte 17 wird durch den Schwenkwinkel β vorgegeben,
der sich aus dem gewünschten Schnittwinkel α gemäß Gl. (2)
errechnet. Im vorliegenden Beispiel ist der Schwenkantrieb 30
als hydraulischer Arbeitskolben ausgebildet, der über eine
hydraulische Steuereinheit 31 aus einem Druckspeicher 32 mit
Hydrauliköl versorgt wird. Anstelle eines hydraulischen
Schwenkantriebs 30 kann auch ein elektromotorischer oder
pneumatischer Stellantrieb vorgesehen werden. Die
hydraulische Steuereinheit 31 wird von dem Steuergerät 21
derart gesteuert, daß sie entsprechend dem eingegebenen
Schnittwinkel α den Schwenkwinkel β der Aufspannplatte 17
einstellt.
Der in Führungen 33 auf dem Drehteller 23 horizontal
verschiebbare Aufspanntisch 18 wird von einem
elektromotorischen Stellantrieb 34 angetrieben. Der
Stellantrieb 34 wird von dem Steuergerät 21 in der Weise
gesteuert, daß er den Verschiebeweg s gemäß Gl. (1)
entsprechend den Eingabedaten von Schnittwinkel α und
Schnittlänge h einstellt.
Auf der Aufspannplatte 17 ist unverschieblich ein Rohrhalter
35 festgelegt, der die Spannmittel 19 zum Verspannen des
Betonrohrs 10 auf der Aufspannplatte 17 trägt. Diese
Spannmittel 19 werden von einer von dem Rohrhalter 35
rechtwinklig wegstrebenden Spannlanze 36 gebildet, die mit in
Axialabständen voneinander angeordneten Kränzen von
Spannfingern 37 versehen ist. Die Spannfinger 37 sind in
jedem Kranz über den Umfang verteilt angeordnet und streben
radial von der Spannlanze 36 weg. Die Spannfinger 37 sind
radial ausschiebbar, so daß sie sich an die Innenwand des
Betonrohrs 10 anlegen können und das Betronrohr 10 in seiner
rechtwinkligen Ausrichtung zur Aufspannplatte 17 halten. Das
Ausschieben der Spannfinger 37 und das Anpressen der
Spannfinger 37 an die Innenwand des Betonrohrs 10 kann
beispielsweise hydraulisch erfolgen, wozu die Spannlanze 36
und die Spannfinger 37 mit Zuleitungen versehen sind und über
die hydraulische Steuereinheit 31 aus dem Druckspeicher 32
mit Hydrauliköl versorgt werden. Pneumatischer oder
elektromotorischer Antrieb der Spannfinger 37 zwecks
Ausfahren und Einziehen in die Spannlanze 36 ist ebenfalls
möglich.
Seitlich von Stützbett 22 und Aufspanntisch 18 ist eine
vertikale Führungssäule 38 feststehend angeordnet, auf
welcher ein das Schneidwerkzeug 13 tragender Werkzeugträger
39 axial verschieblich geführt ist. Der Werkzeugträger 39
kann mittels eines elektromotorischen Stellantriebs 40
längs der Führungssäule 38 verfahren werden. Der Stellantrieb
40 wird wiederum von dem Steuergerät 21 gesteuert, das
aufgrund der Eingabedaten den Abstand n der Schnittebene 12
und der Bezugsebene 20 gemäß Gl. (3) ermittelt und ein
entsprechendes Steuersignal an den Stellantrieb 40 gibt. Der
Werkzeugträger 39 wird im Ausführungsbeispiel der Fig. 1 von
einem von der Führungssäule 38 frei auskragenden
Tragarm 41 und einem in Tragarm 41 axial verschieblichen
Halter 42 gebildet, der an seiner Stirnseite das
Schneidwerkzeug 13 aufnimmt. Die Axialverschiebung des
Halters 42 im Tragarm 41 erfolgt mittels eines weiteren
elektromotorischen Stellantriebs 43, der wiederum von dem
Steuergerät 21 gesteuert wird. Das Steuergerät 21 bestimmt
zum einen aus dem eingegebenen Rohrdurchmesser D die
notwendige Verschiebung des Halters 42 aus dessen
Grundstellung bis zur Anlage des Schneidwerkzeugs 13 am
Rohraußenmantel und steuert andererseits den Vorschub des
Halters 42 mit dem Schneidwerkzeug 13 beim eigentlichen
Schneidvorgang. Der Vorschub wird von dem Steuergerät 21 nach
einem fest vorgegebenen Programm in Abhängigkeit von der
Drehzahl des Drehantriebs 27 für den Drehteller 23 errechnet.
Selbstverständlich ist es möglich, anstelle der
elektromotorischen Stellantriebe 34, 40 und 43 auch
pneumatische oder hydraulische Stellantriebe zu verwenden.
Der in Fig. 2 skizzierte Schneidautomat ist in einigen
Punkten gegenüber dem Schneidautomaten in Fig. 1 modifiziert,
wobei im nachfolgenden lediglich die Modifikationen
beschrieben werden. Bauteile, die mit solchen in Fig. 1
übereinstimmen, sind mit gleichen Bezugszeichen versehen,
wobei jedoch die Bezugszeichen modifizierter Bauteile zur
Unterscheidung um 100 erhöht worden sind.
Das Stützbett 122 ist hier nicht feststehend angeordnet,
sondern auf einer Schiene 44 horizontal verschiebbar. Die
Verschiebung wird durch einen elektromotorischen Stellantrieb
45 bewirkt, der von dem Steuergerät 21 gesteuert wird. Der
Stellantrieb 45 wird in gleicher Weise wie der Stellantrieb
43 in Fig. 1 von dem Steuergerät 21 gesteuert und bestimmt
den Vorschub des Schneidwerkzeugs 13 bzw. des Betonrohrs 10
längs der Schnittebene 12 während des eigentlichen
Schneidvorgangs. Das Schneidwerkzeug 13 ist feststehend am
Werkzeugträger 139 angeordnet, der in gleicher Weise wie in
Fig. 1 an der Führungssäule 38 mittels des Stellantriebs 40
höhenverstellbar ist. Der Werkzeugträger 139 kann ebenfalls
aus Tragarm 141 und Halter 142 bestehen, die zum Zwecke der
Justierung des Schneidwerkzeugs 13 relativ zum Betonrohr 10
zueinander verschieblich ausgebildet sind. Beim eigentlichen
Schneidvorgang ist jedoch die Relativbewegung von Tragarm 141
und Halter 142 blockiert.
Im Gegensatz zu dem Schneidautomaten in Fig. 1 ist bei dem
Schneidautomaten gemäß Fig. 2 der Aufspanntisch 118 fest mit
dem Drehteller 123 verbunden. Der Rohrhalter 135 ist axial
verschieblich auf der Aufspannplatte 117 geführt und kann
mittels eines elektromotorischen Stellantriebs 46 längs der
Aufspannplatte 117 verschoben worden. Der Stellantrieb 46 ist
in gleicher Weise wie der Stellantrieb 34 in Fig. 1 von dem
Steuergerät 21 gesteuert. Dieses errechnet aus den
Eingabedaten den Verschiebeweg s′ des Rohrhalters 135 gemäß
Gl. (4) und generiert ein entsprechendes Steuersignal für den
Stellantrieb 46, der die Verschiebung des Rohrhalters 135 um
diesen Verschiebeweg s′ ausführt. Das Einschalten des
Schneidwerkzeugs 13, dessen Säge- oder Trennscheibe 13 b von
einem Elektromotor 13 a angetrieben wird, sowie die Steuerung
der Drehzahl des Drehantriebs 27 für den Drehteller 123
erfolgt genau wie bei dem Schneidautomaten in Fig. 1 durch
das Steuergerät 21.
Bei der Schneidvorrichtung gemäß Fig. 3, die ebenfalls als
Schneidautomat ausgeführt sein kann, ist auf dem
feststehenden Stützbett 50 ein Hubtisch 51 mit horizontal
fest ausgerichteter Aufspannplatte 71 angeordnet,
der mittels eines hydraulischen Stellantriebs 52
höhenverstellbar ist. Auf der Aufspannplatte 71 ist axial
verschieblich ein Rohrhalter 53 angeordnet, der ebenso wie
bei dem Schneidautomaten in Fig. 2 mittels eines
Stellantriebs 54 horizontal auf der Aufspannplatte 71
verschoben werden kann. Der Rohrhalter 53 weist wie der
Rohrhalter 35 in Fig. 1 wiederum nicht dargestellte
Spannmittel auf, z. B. in Form einer Spannlanze mit
Spannfingern, die ebenso wie der Hubtisch 51 über eine
hydraulische Steuereinheit 55 aus einem Druckspeicher 56 mit
Hydrauliköl versorgt werden. Das Betonrohr 10 wird wiederum
mit seinem Glockenmuffenbereich 10 a auf den Rohrhalter 53
aufgesetzt und an seiner Innenwand mittels der Spannmittel
verspannt, so daß während des gesamten Schneidvorgangs die
Rohrachse 11 vertikal ausgerichtet ist. Das Rohr 10 wird von
einem Traggestell 57 umgriffen, das an einem galgenartigen
Ständer 58 um eine horizontale Schwenkachse 59
schwenkbeweglich gehalten ist. Mittels einer
Stift-Schlitzführung 60, 61 kann dabei das Traggestell 57 so
verschwenkt werden, daß die durch die Schwenkachse 59
hindurchgehende Längs- oder Symmetrieachse des Traggestells
57, welche die Rotationsachse 14 für die Rotation des
Schneidwerkzeugs 13 bildet, in jeden beliebigen Winkel
zwischen 0 und 45° bezüglich der Rohrachse 11 geschwenkt
werden kann. In jeder dieser Schwenkstellungen ist das
Traggestell 57 verriegelbar. An seinem das Rohr 10
umgreifenden unteren offenen Ende trägt das Traggestell 57
einen Ringflansch 62, an dem ein Antriebsring 63 drehbar
gelagert ist. Ringflansch 62 und Antriebsring 63 sind koaxial
zur Rotationsachse 14 angeordnet. Der Antriebsring 63 trägt
auf der Unterseite einen Zahnkranz 64, mit welchem ein
Antriebsritzel 65 eines Drehantriebs 66 kämmt. Auf der
gegenüberliegenden Seite des Antriebsrings 63 ist ein
Werkzeugträger 67 für das Schneidwerkzeug 13 fest angeordnet.
Der Werkzeugträger 67 besteht wiederum aus einem fest mit dem
Antriebsring 63 verbundenen Tragarm 68 und einem darin
verschieblichen Halter 69 zur Aufnahme des Schneidwerkzeugs
13. Zur Relativbewegung des Halters 69 zum Tragarm 68 greift
an dem Halter 69 ein elektromotorischer Stellantrieb 70 an,
der den Schneidvorschub des Schneidwerkzeugs 13 während des
Schneidvorgangs steuert.
In gleicher Weise wie zu Fig. 1 und 2 beschrieben ist, werden
Rohrachse 11, Rotationsachse 14 und Schnittebene 12 des
Schneidwerkzeugs 13 so eingestellt, daß sich diese in dem
Schnittpunkt 15 schneiden, der auf der abgetragenen
Schnittlänge des Rohrs 10 in der Rohrachse 11 liegt. Bei
drehendem Antriebsring 63 umläuft das Schneidwerkzeug 13 in
einer elliptischen Bahn den Mantel des Rohrs 10 und erfährt
dabei durch den Stellantrieb 70 einen Vorschub längs der
Schnittebene 12, was zu allmählichem Durchtrennen des Rohrs
10 längs der Schnittebene 12 führt.
Anstelle des rotierenden Antriebsrings 63 kann auch das
Traggestell 57 um die Rotationsachse 14 drehbar ausgebildet
werden, so daß dann der Werkzeugträger 67 mit dem
Schneidwerkzeug 13 fest an dem Traggestell 57 sitzt.
Es ist ebenfalls möglich, den Hubtisch 51 durch eine
feststehende horizontale Aufspannplatte zu ersetzen, auf
welcher der Rohrhalter 53 horizontal verschiebbar angeordnet
ist. Zur Einstellung der Schnittlänge h des Rohrs 10 muß dann
der galgenartige Ständer 58 zweiteilig ausgebildet sein,
wobei der frei auskragende Ständerteil an dem vertikalen
Ständerteil höhenverschiebbar ist.
Alle Stellantriebe können wiederum von einem Steuergerät
gesteuert werden, dem wie in Fig. 1 und 2 die notwendigen
Eingabedaten zur Beschreibung des Betonrohrs 10 und der
Schnittführung eingegeben werden.
Die vorstehend beschriebenen Vorrichtungen lassen sich nach
Austausch des Schneidwerkzeugs 13 durch ein rotierendes
Bohrwerkzeug 72 (Fig. 4) zum Einbringen von Bohrungen in die
Rohrwand eines Betonrohrs 10 unter einem beliebigen
Bohrwinkel verwenden. Der Bohrwinkel, d. h. der Winkel
zwischen Rohrachse 11 und Bohrrichtung 73 des Bohrwerkzeugs
72, entspricht dabei dem Schnittwinkel α in Fig. 1 oder 2.
Zusätzlich zum Austausch der Werkzeuge wird der Drehantrieb
27 stillgesetzt, so daß beim Bohren das Betonrohr 10 relativ
zum Bohrwerkzeug 72 stillsteht. Zur Vermeidung von zu großen
Rüstzeiten ist - wie in Fig. 4 schematisch dargestellt -
zweckmäßigerweise der Werkzeugträger 74 mit einem
Revolverkopf 75 ausgerüstet, der sowohl das Schneidwerkzeug
13 gemäß Fig. 1-3 als auch das Bohrwerkzeug 72 aufnimmt.
Der Revolverkopf 75 wird dabei von dem im Tragarm 41 des
Werkzeugträgers 74 axial verschieblichen Halter 42 getragen,
der mittels des Stellantriebs 43 (Fig. 1) bzw. 70 (Fig. 3)
angetrieben wird. Bei längs der Bezugsebene 20 verschiebbarem
Aufspanntisch 118 (Fig. 2) ist der Halter 42 im Tragarm 41
unverschieblich gehalten. Durch Schwenken des Revolverkopfs
75, was durch elektrische Steuerung auf manuelle
Steuerknopfbetätigung hin ausgelöst werden kann, wird
wahlweise das Schneidwerkzeug 13 oder das Bohrwerkzeug 72 zum
Einsatz gebracht. Bei Überführen des Bohrwerkzeugs 72 in
seine Einsatzstellung wird gleichzeitig der elektrische
Stromkreis für den Drehantrieb 27 gegen Einschalten
verriegelt.
Zum Einbringen von Bohrungen ist die Prozedur des Aufspannens
und Einrichten des Betonrohrs 10 auf der Aufspannebene 16
identisch wie zuvor beschrieben. Das Verschieben des
Betonrohrs 10 um den Verschiebeweg s (Fig. 1) bzw. s′ (Fig. 2)
könnte entfallen. Im allgemeinen wird jedoch die Bohrung
unmittelbar im Anschluß an das Schneiden des Betonrohrs 10
eingebracht, so daß für beide Vorgänge ein einmaliges
Ausspannen und Ausrichten des Betonrohrs 10 wie beschrieben
durchgeführt wird. Zum Bohren wird mittels des Stellantriebs
40 (Fig. 1 und 2) der Werkzeugträger 39 (Fig. 1) bzw. 139
(Fig. 2) bzw. 74 (Fig. 4) auf ein solches Niveau eingestellt,
daß die Bohrrichtung 73 des Bohrwerkzeugs 72 sich mit der
Rohrachse 11 in dem auf der Rohrachse 11 abgetragenen
vorgegebenen Bohrabstand vom Rohrabstand schneidet. Im Falle
der Fig. 3 wird das Trenniveau in gleicher Weise durch
Verstellen des Hubtisches 51 mittels des Stellantriebs 52
eingestellt.
Das vorstehend beschriebene Einbringen von Bohrungen in das
Betonrohr 10 dient dazu, definierte Ausgangspunkte für den
Anschluß von Zuläufen an das Hauptrohr zu schaffen. Im
allgemeinen wird dabei auf den Mantel des Betonrohrs 10 ein
Betonrohrstutzen mit gegenüber dem Betonrohr 10 kleinerer
Nennweite so aufgesetzt, daß die Öffnung der Bohrung im
Betonrohrmantel von dem Betonrohrstutzen umschlossen wird.
Der Betonrohrstutzen wird dann an das Betonrohr 10 angeklebt
oder angemörtelt und bildet in der Endausbaustufe die Mündung
eines Zulaufs, z. B. einer Hausentwässerung, im Hauptrohr,
z. B. im Hauptabwasserkanal.
Die beschriebenen Bohrungen können mit Kern-Bohrwerkzeugen
auch zur Gewinnung von Bohrkernen gemacht werden, die zu
Materialprüfungen, Festigkeitsuntersuchungen und dgl. dienen.
Bei den vorstehend beschriebenen Verfahren zum Schneiden von
Betonrohren und zum Einbringen von Bohrungen in Betonrohre,
sowie bei der beschriebenen Vorrichtung hierzu, ist der
Begriff "Betonrohr" als Synonym für beliebig geformte hohle
Betonteile verwendet. Zum optimalen Einsatz des
Schneidverfahrens ist es zwar von Vorteil, wenn diese
zumindest im Schneidbereich rotationssymmetrisch ausgebildet
sind, jedoch lassen sich bei entsprechender Steuerung der
translatorischen Zustellbewegung zwischen Schneidwerkzeug und
Betonteil auch nicht rotationssymmetrische Bereiche der
Betonteile trennen.
Claims (27)
1. Verfahren zum Schneiden von Betonteilen, insbesondere
Betonrohren, mit vorzugsweise großem lichten Durchmesser
in einem gewünschten Schnittwinkel zur Rohrachse mittels
eines Schneidwerkzeuges, dadurch gekennzeichnet, daß das
Rohr (10) so ausgerichtet wird, daß die Rohrachse (11)
und die Schnittebene (12) des Schneidwerkzeugs (13) einen
dem gewünschten Schnittwinkel ( α ) entsprechenden Winkel
miteinander einschließen, und in dieser Ausrichtung
festgespannt wird, und daß das festgespannte Rohr (10)
und/oder das Schneidwerkzeug (13) relativ zueinander
rotatorisch um eine zur Schnittebene (12) rechtwinklige
Rotationsachse (14) und translatorisch derart angetrieben
werden, daß das Schneidwerkzeug (13) mehrfach über den
Umfang des Rohrs (10) geführt wird und dabei eine die
Wandstärke des Rohrs (10) übersteigende Zustellbewegung
ausführt.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
das Rohr (10) und das Schneidwerkzeug (13) zueinander
derart ausgerichtet werden, daß die Rohrachse (11) und
die Rotationsachse (14) von Rohr (10) und/oder
Schneidwerkzeug (13) sich schneiden und der Schnittpunkt
(15) in der Schnittebene (12) liegt.
3. Verfahren nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet,
daß das Rohr (10) an seiner Innenwand verspannt und das
Schneiden vom Außenumfang her durchgeführt wird.
4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1-3, dadurch
gekennzeichnet, daß das Rohr (10) auf beiden Seiten der
Schnittebene (12) verspannt wird.
5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1-4, dadurch
gekennzeichnet, daß das Rohr (10) auf eine Aufspannebene
(16) mit zu dieser rechtwinklig verlaufender Rohrachse
(11) aufgesetzt wird, daß die Aufspannebene (16)
gegenüber einer vorzugsweise horizontalen Bezugsebene
(20) um einen Schwenkwinkel ( β ) geschwenkt wird, der
gleich der Differenz aus rechtem Winkel und gewünschtem
Schnittwinkel ( α ) ist, daß das Rohr (10) längs der
Aufspannebene (16) oder die Aufspannebene (16) mit Rohr
(10) längs der Bezugsebene (20) so weit verschoben wird,
daß die auf der Rohrachse (11) von der Aufspannebene (16)
aus abgetragene vorgegebene Schnittlänge (h) des Rohrs
(10) mit einer rechtwinklig zur Bezugsebene (20)
verlaufenden Rotationsachse (14) einen Knotenpunkt (15)
bildet, daß das Schneidwerkzeug (13) relativ zum Rohr
(10) derart eingestellt wird, daß seine Schnittebene (12)
parallel zur Bezugsebene (20) verläuft und der
Knotenpunkt (15) in der Schnittebene (12) liegt, und daß
beim Schneiden die Aufspannebene (16) und/oder das
Schneidwerkzeug (13) um die Rotationsachse (14)
kontinuierlich gedreht wird und zur Zustellung das
Schneidwerkzeug (13) längs der Schnittebene (12) und/oder
die räumliche Zuordnung von Rohr (10), Aufspannebene (16)
und Rotationsachse (14) längs der Bezugsebene (20)
verschoben wird.
6. Verfahren nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß
aus der vorgegebenen Schnittlänge (h) und dem
vorgegebenen Schnittwinkel ( α ) des Rohrs (10) der
Verschiebeweg (s) der Aufspannebene (16) längs der Bezugsebene
(20) gemäß
s = R - a · cos β + h · sin βund der Abstand (n) der Schnittebene (12) von der
Bezugsebene (20) gemäßn = a · sin β + h · cos βberechnet wird, wobei a der Abstand der Rohrachse (11)
von dem Scheitelpunkt des Schwenkwinkels ( β ) und R der
Abstand des Scheitelpunktes des Schwenkwinkels ( β ) von
der Rotationsachse (14) vor Beginn der Verschiebebewegung
der Aufspannebene (16) ist und zwischen dem Schwenkwinkel
( β ) und dem vorgegebenen Schnittwinkel ( α ) die Beziehungβ = 90° - αbesteht.
7. Verfahren nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß
aus der vorgegebenen Schnittlänge (h) und dem
vorgegebenen Schnittwinkel ( α ) des Rohrs (10) der
Verschiebeweg (s′) des Rohrs (10) längs der Aufspannebene
(16) gemäß
s′ = R/cos β - a + h · tan βund der Abstand (n′) der Schnittebene (12) von der
Bezugsebene (20) gemäßn′ = h · cos β + (R + h · sin β ) · tan βberechnet wird, wobei a der Abstand der Rohrachse (11)
von dem Scheitelpunkt des Schwenkwinkels ( β ) und R der
Abstand des Scheitelpunktes des Schwenkwinkels ( β ) von
der Rotationsachse (14) ist und zwischen dem
Schwenkwinkel ( β ) und dem vorgegebenen Schnittwinkel ( α )
die Beziehungβ = 90° - αbesteht.
8. Vorrichtung zum Durchführen des Verfahrens nach einem der
Ansprüche 1-7, gekennzeichnet durch einen Aufspanntisch
(18; 118, 51) mit Aufspannplatte (17; 117, 71) einen auf der
Aufspannplatte (16; 116, 71) angeordneten Rohrhalter
(35; 135, 53) mit Spannmitteln (19) zum Verspannen des
Rohrs (10) mit vorzugsweise zur Aufspannplatte
(16; 116, 71) rechtwinkliger Ausrichtung seiner Rohrachse
(11), einen Werkzeugträger (39, 67) mit Schneidwerkzeug
(13), einen Drehantrieb (27, 66) zur Erzeugung einer
rotatorischen Relativbewegung zwischen Schneidwerkzeug
(13) und Aufspanntisch (18; 118, 51) um eine zur
Schnittebene (12) des Schneidwerkzeugs (13) rechtwinklige
Rotationsachse (14), einen Stellantrieb (43; 45; 70) zum
Erzeugen einer aufeinander zu gerichteten translatorischen
Relativbewegung zwischen Schneidwerkzeug (13) und
Aufspanntisch (18; 118, 51) und durch Mittel zum Schwenken
und Höhenverstellen von Aufspannplatte (16; 116, 71)
und/oder Schnittebene (12) derart, daß die Schnittebene
(12) mit der Rohrachse (11) einen Winkel ( β ) einschließt,
der gleich der Differenz aus rechtem Winkel und dem
gewünschten Schnittwinkel ( α ) ist, und die Rohrachse (11)
in der gewünschten, von der Aufspannplatte (16; 116, 71)
aus gemessenen Schnittlänge (h) schneidet.
9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß
der Aufspanntisch (18, 51) und/oder die Rotationsachse
(14) zu einer solchen Einstellung verstellbar ausgebildet
sind, daß die Rotationsachse (14) durch den Schnittpunkt
(15) von Rohrachse (11) und Schnittebene (12) verläuft.
10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß
der Aufspanntisch (18) mit Aufspannplatte (17) horizontal
verschiebbar und der Rohrhalter (35) auf der
Aufspannplatte (17) fest angeordnet ist.
11. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß
der Aufspanntisch (118) unverschiebbar und der Rohrhalter
(135) längs der Aufspannplatte (116) verschiebbar
angeordnet ist.
12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 8-11, dadurch
gekennzeichnet, daß die Mittel zum Schwenken der
Aufspannplatte (16; 116) von einem am Aufspanntisch
(18; 118) festgelegten Schwenklager (28) mit horizontaler
Schwenkachse (29) und einem an der Aufspannplatte
(17; 117) angreifenden, am Aufspanntisch (18; 118) sich
abstützenden Schwenkantrieb (30) gebildet sind, der die
Aufspannplatte (17; 117) in jede beliebige Schwenkstellung
zwischen einem Schwenkwinkel von 0° und mindestens 45°
gegenüber der Horizontalen anzustellen und zu verriegeln
vermag.
13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 8-12, dadurch
gekennzeichnet, daß die Mittel zum Höhenverstellen der
Schnittebene (12) von einer vertikalen Führungssäule (38)
gebildet sind, auf der der Werkzeugträger (39) mit
Schneidwerkzeug (13) verschiebbar angeordnet ist.
14. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 8-12, dadurch
gekennzeichnet, daß die Mittel zum Höhenverstellen der
Aufspannplatte (71) von einem Hubtisch (51) gebildet
sind, auf dem die Aufspannplatte (71) fest angeordnet
ist.
15. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 8-14, dadurch
gekennzeichnet, daß die Mittel zum Höhenverstellen
und/oder Schwenken der Schnittebene (12) von einem den
Werkzeugträger (67) mit Schneidwerkzeug (13) aufnehmenden
Traggestell (57) gebildet sind, das das aufgespannte Rohr
(10) umgreift und vertikal verschiebbar und/oder um einen
Schwenkwinkel von mindestens 45° gegenüber der Vertikalen
schwenkbar ausgebildet ist.
16. Vorrichtung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß
der Werkzeugträger (67) mit Schneidwerkzeug (13) am
freien Ende des Traggestells (57) um dessen die
Rotationsachse (14) bildende Längsachse umlaufend
ausgebildet ist und der Drehantrieb (66) am
Werkzeugträger (67) angreift.
17. Vorrichtung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß
der Werkzeugträger mit Schneidwerkzeug feststehend am
Traggestell angeordnet und das Traggestell um seine die
Rotationsachse bildende Längsachse drehend
ausgebildet ist und daß der Drehantrieb am Traggestell
angreift.
18. Vorrichtung nach Anspruch 16 oder 17, dadurch
gekennzeichnet, daß der Werkzeugträger (67) einen am
Traggestell (57) gehaltenen Tragarm (68) und einen am
Tragarm (68) verschieblichen, das Schneidwerkzeug (13)
aufnehmenden Halter (69) aufweist und daß der
Stellantrieb (70) am Halter (69) angreift.
19. Vorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß
der feststehende bzw. horizontal verschiebbare
Aufspanntisch (18; 118) auf einem Drehteller (23; 123) mit
vertikaler Rotationsachse (14) sitzt, der sich über einen
Lagerring (24) auf einem Stützbett (22; 122) abstützt, und
daß der Drehteller (23; 123) von dem Drehantrieb (27)
angetrieben ist.
20. Vorrichtung nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß
der Werkzeugträger (39) einen auf der Führungssäule (38)
gleitenden, rechtwinklig auskragenden Tragarm (41) und
einen am Tragarm (41) axial verschieblichen, das
Schneidwerkzeug (13) aufnehmenden Halter (42) aufweist,
und daß der Stellantrieb (43) am Halter (42) zu dessen
Längsverschiebung angreift.
21. Vorrichtung nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß
der Werkzeugträger (139) einen an der Führungssäule (38)
gleitenden, rechtwinklig auskragenden Tragarm (141) und
einen am Tragarm (141) fest angeordneten, das
Schneidwerkzeug (13) aufnehmenden Halter (141) aufweist,
daß das Stützbett (122) horizontal verschieblich
ausgebildet ist und daß der Stellantrieb (45) am
Stützbett (122) zu dessen Längsverschiebung angreift.
22. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 8-21, dadurch
gekennzeichnet, daß die Spannmittel (19) von einer
rechtwinklig von dem Rohrhalter (35) wegstrebenden
Spannlanze (36) mit in axialen Abständen voneinander
angeordneten Kränzen von Spannfingern (37) gebildet sind,
die in jedem Kranz über den Umfang der Spannlanze (36)
verteilt angeordnet und zum Verspannen des Rohrs (10)
radial ausschiebbar ausgebildet sind.
23. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1-22, dadurch
gekennzeichnet, daß das Schneidwerkzeug (13) als
Schneidzahn, Trennscheibe, Kreissäge, Bandsäge, Stichsäge
mit zum Rohr (10) tangentialer Hubrichtung od. dgl.
ausgebildet ist.
24. Verfahren zum Einbringen von Bohrungen in Betonteile,
insbesondere Betonrohre, mit vorzugsweise großem lichten
Durchmesser unter einem gewünschten Bohrwinkel zur Rohrachse
mittels eines Bohrwerkzeugs, z. B. eines Kernbohrers zwecks
Gewinnung eines Bohrkernes zu Prüf- od. dgl. Zwecken, dadurch
gekennzeichnet, daß das Rohr (10) so ausgerichtet wird,
daß die Rohrachse (11) und die Bohrrichtung (73) des
Bohrwerkzeugs (72) einen dem gewünschten Bohrwinkel ( α )
entsprechenden Winkel miteinander einschließen, und in
dieser Ausrichtung festgespannt wird, und daß das
festgespannte Rohr (10) und/oder das Bohrwerkzeug (72)
relativ zueinander translatorisch derart angetrieben
werden, daß das Bohrwerkzeug (72) eine die Wandstärke des
Rohrs (10) übersteigende Zustellbewegung zum Rohr (10)
hin ausführt.
25. Verfahren nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, daß
das Rohr (10) auf eine Aufspannebene (16) mit zu dieser
rechtwinklig verlaufender Rohrachse (11) aufgesetzt wird,
daß die Aufspannebene (16) gegenüber einer vorzugsweise
horizontalen Bezugsebene (20) um einen Schwenkwinkel ( β )
geschwenkt wird, der gleich der Differenz aus rechtem
Winkel und gewünschtem Bohrwinkel ( β ) ist, und daß bei
rotierendem Bohrwerkzeug (72) dieses selbst oder die
Aufspannebene (16) mit festgespanntem Rohr (10) längs der
Bezugsebene (20) verschoben wird.
26. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 8-21,
gekennzeichnet durch die Verwendung zur Durchführung des
Verfahrens nach Anspruch 24 oder 25, wobei der
Drehantrieb (27) zur Erzeugung einer rotatorischen
Relativbewegung zwischen Schneidwerkzeug (13) und
Aufspanntisch (18) stillgesetzt ist und der
Werkzeugträger (39; 139; 67) anstelle des Schneidwerkzeugs
(13) ein rotierendes Bohrwerkzeug (72), insbesondere einen
Kernbohrer zur Herstellung eines Bohrkernes, trägt.
27. Vorrichtung nach Anspruch 26, dadurch gekennzeichnet, daß
der Werkzeugträger (74) mit einem Revolverkopf (75)
bestückt ist, in dem das Schneidwerkzeug (13) und das
Bohrwerkzeug (72) aufgenommen sind.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19883802582 DE3802582A1 (de) | 1988-01-29 | 1988-01-29 | Verfahren zum schneiden von betonteilen, insbesondere betonrohren, mit vorzugsweise grossem lichten durchmesser und vorrichtung zur durchfuehrung des verfahrens |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19883802582 DE3802582A1 (de) | 1988-01-29 | 1988-01-29 | Verfahren zum schneiden von betonteilen, insbesondere betonrohren, mit vorzugsweise grossem lichten durchmesser und vorrichtung zur durchfuehrung des verfahrens |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE3802582A1 true DE3802582A1 (de) | 1989-08-03 |
Family
ID=6346202
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE19883802582 Withdrawn DE3802582A1 (de) | 1988-01-29 | 1988-01-29 | Verfahren zum schneiden von betonteilen, insbesondere betonrohren, mit vorzugsweise grossem lichten durchmesser und vorrichtung zur durchfuehrung des verfahrens |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE3802582A1 (de) |
Cited By (10)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
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- 1988-01-29 DE DE19883802582 patent/DE3802582A1/de not_active Withdrawn
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