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DE3802582A1 - Verfahren zum schneiden von betonteilen, insbesondere betonrohren, mit vorzugsweise grossem lichten durchmesser und vorrichtung zur durchfuehrung des verfahrens - Google Patents

Verfahren zum schneiden von betonteilen, insbesondere betonrohren, mit vorzugsweise grossem lichten durchmesser und vorrichtung zur durchfuehrung des verfahrens

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DE3802582A1
DE3802582A1 DE19883802582 DE3802582A DE3802582A1 DE 3802582 A1 DE3802582 A1 DE 3802582A1 DE 19883802582 DE19883802582 DE 19883802582 DE 3802582 A DE3802582 A DE 3802582A DE 3802582 A1 DE3802582 A1 DE 3802582A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
cutting
tube
axis
plane
angle
Prior art date
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Withdrawn
Application number
DE19883802582
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English (en)
Inventor
Richard Kraiss
Karl Anhorn
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Prinzing Georg Co KG GmbH
Georg Prinzing and Co KG Betonformen und Maschinenfabrik GmbH
Original Assignee
Prinzing Georg Co KG GmbH
Georg Prinzing and Co KG Betonformen und Maschinenfabrik GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Prinzing Georg Co KG GmbH, Georg Prinzing and Co KG Betonformen und Maschinenfabrik GmbH filed Critical Prinzing Georg Co KG GmbH
Priority to DE19883802582 priority Critical patent/DE3802582A1/de
Publication of DE3802582A1 publication Critical patent/DE3802582A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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Description

Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Schneiden von Betonteilen, insbesondere Betonrohren, mit vorzugsweise großem lichten Durchmesser in einem gewünschten Schnittwinkel zur Rohrachse mittels eines Schneidwerkzeugs und eine Vorrichtung zur Durchführung dieses Verfahrens.
Betonrohre haben im allgemeinen einen lichten Durchmesser bzw. eine Nennweite von ca. 100 mm bis ca. 2500 mm. Die Notwendigkeit zum Schneiden von solchen Betonröhren ergibt sich aus dem in Länge und Ausrichtung vorgegebenen Verlauf eines aus einer Vielzahl von Betonrohren zusammengesetzten Rohrstrangs oder einer Rohrleitung, z. B. eines Abwässerkanals.
Bekannte Verfahren und Vorrichtungen erlauben bislang ein Schneiden von Betonrohren ausschließlich in einem rechten Winkel zur Rohrachse und damit lediglich ein Ablängen des Betonrohrs, d. h. ein Schneiden des Betonrohrs auf eine vorbestimmte Länge. Bei Änderung des geradlinigen Verlaufs eines Rohrstrangs oder einer Rohrleitung werden sog. Rohrbögen eingesetzt, die einen festen Umlenkwinkel aufweisen. Das Herstellen von Beton-Rohrbögen ist im Gegensatz zur Herstellung von Betonrohren mit rationellen Mitteln, wie Rütteltischen, nicht möglich und entzieht sich damit bis heute einer Automatisierung und rationellen Fertigung. Nach veralteten Herstellungsmethoden, z. B. Vergießen und Abbinden in der Schaltung, gefertigte Beton-Rohrbögen sind jedoch verhältnismäßig teuer.
Die auch im Bereich der Betonprodukte erfolgreiche Verwendung von Klebstoffen, in der Regel auf Zweikomponentenbasis, ermöglicht heute eine zuverlässige Verbindung von Betonrohren längs ihrer Stirnringflächen. Zur Einsparung von Rohrbögen würde es sich daher anbieten, Betonrohre, wie z. B. Rohre im Bereich der Metallindustrie, auf Gehrung zu schneiden und an den planen Stirnflächen miteinander zu verkleben. Diese Methode scheitert aber an geeigneten Trenn- oder Schneidverfahren und Schneidvorrichtungen, die es ermöglichen, die im Durchmesser bis zu 2,5 m betragenden Betonrohre schräg zur Rohrachse zu durchtrennen. Hilfslösungen, wie Schneiden von Betronrohren längs einer elliptischen Umlaufbahn am Außenumfang mittels einer Handkreissäge, führen wegen der erforderlichen Kühlung des Sägeblattes mit Wasser und des beim Sägen anfallenden Staubes zu untragbaren Arbeitsbedingungen und darüber hinaus zu schlechten Schneidergebnissen, die infolge wenig planer Schnittflächen ein Kleben in der Regel nicht zulassen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren zum Schneiden von Betonteilen, insbesondere von Betonrohren, und eine Vorrichtung hierzu anzugeben, das bzw. die ein weitgehend automatisierbares Durchtrennen von Betonrohren unter einem beliebigen Schnittwinkel zur Rohrachse ermöglicht und dabei zuverlässig plane Schnittflächen erzielt.
Die Aufgabe ist bei einem Verfahren der im Oberbegriff des Anspruchs 1 angegebenen Gattung erfindungsgemäß durch die Merkmale im Kennzeichenteil des Anspruchs 1 gelöst.
Das erfindungsgemäße Verfahren erlaubt ein problemloses Schneiden von Betonteilen, insbesondere Betonrohren, unter einem beliebigen Schnittwinkel zur Rohrachse mit absolut planen und ebenen Schnittflächen, die ohne Nachbearbeitung zuverlässig verklebt werden können. Das erfindungsgemäße Verfahren ist geeignet, mit entsprechenden Schneidvorrichtungen automatisch ausgeführt werden zu können, und trägt damit zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen bei. Durch die rotatorische und translatorische Relativbewegung von Rohr und Schneidwerkzeug zueinander wird das Rohr lediglich im Wandbereich geschnitten, so daß das Schneidwerkzeug nicht das hohle Innere des Rohrs durchdringen muß. Sowohl die Zustellbewegung als auch der Durchmesser eines rotierenden Schneidwerkzeugs, wie z. B. eines Kreissägeblattes oder einer Trennscheibe, können unabhängig von dem lichten Durchmesser des zu schneidenden Rohrs relativ klein bemessen werden. Der Radius muß lediglich geringfügig größer als die Wandstärke des zu schneidenden Rohrs gemacht werden.
Vorteilhafte Weiterbildungen des erfindungsgemäßen Verfahrens ergeben sich aus den Ansprüchen 2-7.
Durch eine Ausrichtung von Rohr und Schneidwerkzeug derart, daß sich die Rotationsachse von Rohr und/oder Schneidwerkzeug, die Rohrachse und die Schnittebene in einem Punkt treffen, wird eine ständige Anlage des Schneidwerkzeugs am Rohrmantel sichergestellt und eine ansonsten auftretende Taumelbewegung des Schneidwerkzeugs bezüglich des Rohrmantels vermieden. Durch die Verspannung des Rohrs auf beiden Seiten der Schnittebene wird ein Herabfallen des abgeschnittenen Rohrteils verhindert und somit eine Gefährdung der Bedienungsperson und eine Beschädigung des Schneidwerkzeugs vermieden.
Das in Anspruch 5 angegebene speziell ausgestaltete Verfahren ermöglicht in besonders zweckmäßiger Weise eine selbsttätige Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens mittels eines Schneidautomaten. Sowohl das Festspannen des Rohrs als auch das Schneiden selbst lassen sich problemlos realisieren. Mit dem in Anspruch 6 und 7 angegebenen Weiterbildungen des erfindungsgemäßen Verfahrens braucht der Bedienende lediglich die Schnittlänge des Rohrs - gemessen von der Aufspannebene - und den Schnittwinkel - gemessen zur Rohrachse - zu kennen und in den Schneidautomaten einzugeben. Rohrachse und Schnittniveau können bezüglich der Rotationsachse mit den angegebenen geometrischen Beziehungen mittels entsprechender Stellantriebe automatisch und exakt ausgerichtet werden. Nach Eingabe von Nennweite und Wandstärke des zu schneidenden Rohrs kann der Schneidvorgang automatisch gesteuert selbsttätig ablaufen.
Eine vorteilhafte Vorrichtung zur Realisierung des erfindungsgemäßen Verfahrens ergibt sich aus Anspruch 8, insbesondere in Verbindung mit einem oder mehreren der Ansprüche 9-23. Durch die Merkmale in den Ansprüchen 24-27 ist erreicht, daß in einfacher Weise zugleich Bohrungen, und hierbei sowohl Anschlußbohrungen als insbesondere auch Kernbohrungen zur Gewinnung von Bohrkernen, hergestellt werden können, die zu Prüfzwecken und dergl. dienen.
Die Erfindung ist nachfolgend anhand von in den Zeichnungen dargestellten Ausführungsbeispielen näher erläutert. Es zeigen
Fig. 1 bis 3 jeweils eine schematische Seitenansicht einer Vorrichtung zum Schneiden eines Betonrohrs, teilweise in Schnittdarstellung, gemäß dreier Ausführungsbeispiele,
Fig. 4 ausschnittweise eine Seitenansicht eines Werkzeugträgers der Vorrichtung mit Revolverkopf.
Die in Fig. 1-3 skizzierten Schneidvorrichtungen arbeiten alle nach dem gleichen prinzipiellen Schneidverfahren wie folgt:
Ein mit 10 bezeichnetes Betonrohr mit dem Außendurchmesser D und der Wandstärke d, das auf einer Länge h unter einem Schnittwinkel α zur Rohrachse 11 geschnitten werden soll, wird zunächst so ausgerichtet, daß die Schnittebene 12 eines Schneidwerkzeugs 13, z. B. in Form einer Kreissäge oder Trennscheibe, mit der Rohrachse 11 einen dem gewünschten Schnittwinkel α entsprechenden Winkel einschließt. In dieser Ausrichtung wird das Betonrohr 10 fest verspannt, wobei die Verspannung vorzugsweise an der Innenwand des Betonrohrs 10 erfolgt und das Schneiden des Betonrohrs 10 vom Außenumfang her durchgeführt wird. Um ein Herabfallen des abgeschnittenen Rohrteils nach Schneiden zu vermeiden, wird dabei das Betonrohr 10 auf beiden Seiten der Schnittebene 12 verspannt. Das so festgespannte Betonrohr 10 und/oder das Schneidwerkzeug 13 werden relativ zueinander angetrieben, und zwar einmal rotatorisch um eine zur Schnittebene 12 rechtwinklige Rotationsachse 14, zum andern translatorisch in einer aufeinander zu gerichteten Bewegung. Auf diese Weise wird das Schneidwerkzeug 13 mehrfach über den Umfang des Betonrohrs 10 geführt und führt dabei eine Zustellbewegung aus, die mindestens gleich der durch den Kosinus des Schnittwinkels α geteilten Wandstärke d des Betonrohrs 10 ist.
Die Ausrichtung von Betonrohr 10 und Schneidwerkzeug 13 erfolgt in allen Fällen jeweils derart, daß die Rohrachse 11 und die Rotationsachse 14 von Betonrohr 10 und/oder Schneidwerkzeug 13 sich in der auf der Rohrachse 11 abgetragenen Schnittlänge h schneiden und dieser Schnittpunkt 15 in der Schnittebene 12 liegt. Bei der Schneidvorrichtung in Fig. 1 rotiert dabei das Betonrohr 10 um die vertikale Rotationsachse 14, während die Translationsbewegung auf das Betonrohr 10 zu durch Verschieben des Schneidwerkzeugs 13 durchgeführt wird. Bei der Schneidvorrichtung in Fig. 2 rotiert ebenfalls das Betonrohr 10 um die vertikale Rotationsachse 14. Bei feststehendem Schneidwerkzeug 13 wird aber die Translationsbewegung zwischen Betonrohr 10 und Schneidwerkzeug 13 durch horizontale Verschiebung des in seiner Ausrichtung festgespannten Betonrohrs 10 rechtwinklig zur Rotationsachse 14 bewirkt. Bei der Schneidvorrichtung in Fig. 3 rotiert das Schneidwerkzeug 13 bei feststehendem Betonrohr 10 um die entsprechend dem gewünschten Schnittwinkel α geneigte Rotationsachse 14 und führt zugleich den Vorschub beim Schneiden durch Axialverschiebung in der Schnittebene 12 aus. Selbstsverständlich ist es auch möglich, sowohl Betonrohr 10 als auch Schneidwerkzeug 13 gleichzeitig rotatorisch anzutreiben und in einer aufeinander zu gerichteten Zustellbewegung zu verschieben.
Das mit den Vorrichtungen in Fig. 1 und 2 realisierte Schneidverfahren weist folgende Verfahrensschritte auf:
Zunächst wird das Betonrohr 10 auf eine Aufspannebene 16, die z. B. von der Aufspannplatte 17 eines Aufspanntisches 18 gebildet wird, aufgesetzt und mit Spannmitteln 19, die im einzelnen noch beschrieben werden, verspannt. Danach wird die Aufspannebene 16 um einen Schwenkwinkel β gegenüber einer horizontalen Bezugsebene 20 geschwenkt, die beispielsweise parallel zu dem Aufspanntisch 18 durch den Scheitelpunkt des Schwenkwinkels β verläuft. Bei der Vorrichtung in Fig. 1 wird nunmehr die Aufspannebene 16 längs der Bezugsebene 20 um den Verschiebeweg s so weit verschoben, daß die auf der Rohrachse 11 von der Aufspannebene 16 aus abgetragene vorgegebene Schnittlänge h des Betonrohrs 10 mit der rechtwinklig zur Bezugsebene 20 verlaufenden Rotationsachse 14 einen Schnittpunkt 15 bildet. Der Verschiebeweg s berechnet sich aus dem Schwenkwinkel β und der vorgegebenen Schnittlänge h gemäß
s = R - a · cos β + h · sin β , (1)
wobei a der Abstand der Rohrachse 11 von dem Scheitelpunkt des Schwenkwinkels β und R der Abstand des Scheitelpunktes des Schwenkwinkels β von der Rotationsachse 14 vor Beginn der Verschiebebewegung der Aufspannebene 16 ist. Zwischen dem gewünschten Schnittwinkel α und dem Schwenkwinkel β besteht die Beziehung
β = 90° - α . (2)
Nunmehr wird das Schneidwerkzeug 13 relativ zum Betonrohr 10 derart eingestellt, daß seine Schnittebene 12 parallel zur Bezugsebene 20 verläuft und der Schnittpunkt 15 von Schnittlänge h, Rohrachse 11 und Rotationsachse 14 in der Schnittebene 12 liegt. Der Abstand n der Schnittebene 12 von der Bezugsebene 20 errechnet sich gemäß
n = a · sin β + h · cos β . (3)
Nunmehr wird die Aufspannebene 16 kontinuierlich um die Rotationsachse 14 gedreht und das Schneidwerkzeug 13 längs der Schnittebene 12 mit angepaßtem Vorschub zu einer Translationsbewegung angetrieben, bis die Wand des Betonrohrs 10 durchtrennt ist.
Bei der Schneidvorrichtung gemäß Fig. 2 ist das beschriebene Schneidverfahren insoweit modifiziert, als nach Aufspannen des Betonrohrs 10 auf die Aufspannebene 16 nicht die Aufspannebene 16 längs der Bezugsebene 20, sondern das aufgespannte Betonrohr 10 längs der Aufspannebene 16 verschoben wird. Die Verschiebebewegung s′ errechnet sich dabei gemäß
s′ = R/cos β - a + h · tan β , (4)
wobei wiederum a der Abstand der Rohrachse 11 von dem Scheitelpunkt des Schwenkwinkels β und R der Abstand des Scheitelpunktes des Schwenkwinkels β von der Rotationsachse 14 ist. Die Beziehung zwischen Schwenkwinkel β und vorgegebenem Schnittwinkel α ist wiederum wie in Gl. (2) angegeben. Nunmehr wird das Schneidwerkzeug 13 wiederum relativ zum Betonrohr 10 derart eingestellt, daß seine Schnittebene 12 parallel zur Bezugsebene 20 verläuft und der Schnittpunkt 15 von auf der Rohrachse 11 abgetragener Schnittlänge h und Rotationsachse 14 in der Schnittebene 12 liegt. Der Abstand n′ der Schnittebene 12 von der Bezugsebene 20 berechnet sich in diesem Fall gemäß
n′ = h · cos β + (R + h · sin b ) · tan β . (5)
Nunmehr wird wiederum die Aufspannebene 16 um die Rotationsachse 14 kontinuierlich gedreht. Bei feststehendem Schneidwerkzeug 13 wird die Zustellbewegung, also der Vorschub des Schneidwerkzeugs 13 relativ zum Betonrohr 10 innerhalb der Schnittebene 12, durch Verschieben der räumlichen festen Zuordnung von Betonrohr 10, Aufspannebene 16 und Rotationsachse 14 längs der Bezugsebene 20 bewirkt.
Die in Fig. 1 dargestellte Vorrichtung zur Durchführung des vorstehend beschriebenen Schneidverfahrens für Betonrohre ist als Schneidautomat konzipiert, bei welchem nach Aufsetzen des Betonrohrs 10 mit dessen Glockenmuffenbereich 10 a auf die Aufspannplatte 17 des Aufspanntisches 18 und Eingabe der Rohrdaten, wie Außendurchmesser D und Mantelstärke d, sowie der Schneiddaten, wie Schnittlänge h und Schnittwinkel α, der Schneidvorgang automatisch abläuft. Hierzu weist der Schneidautomat ein Steuergerät 21 auf, das aus den Eingabedaten den Schwenkwinkel β, den Verschiebeweg s, das Schneidniveau n, sowie die Rotationsgeschwindigkeit für die Rohrrotation und die Vorschubgeschwindigkeit des Schneidwerkzeugs 13 ermittelt und entsprechende Steuerbefehle an elektrische oder hydraulische Stellantriebe sowie an die Drehantriebe für Rohrrotation und Schneidwerkzeug 13, das z. B. aus einer von einem Elektromotor 13 a angetriebenen Trennscheibe 13 b besteht, gibt.
Im einzelnen weist der Schneidautomat ein feststehendes Stützbett 22 auf, auf welchem sich ein Drehteller 23 über einen Lagerring 24 abstützt. Drehteller 23 und Lagerring 24 sind konzentrisch zur vertikalen Rotationsachse 14 angeordnet. Der Drehteller 23 trägt auf seinem Außenumfang einen Zahnkranz 25, der mit einem Antriebsritzel 26 eines elektromotorischen Drehantriebs 27 kämmt. Auf dem Drehteller 23 sitzt horizontal verschieblich der Aufspanntisch 18, der ein Schwenklager 28 mit horizontaler Schwenkachse 29 trägt. Im Schwenklager 28 ist die Aufspannplatte 17 nahe ihrer einen Längskante schwenkbeweglich gehalten. Ein Schwenkantrieb 30, der sich einerseits an dem Aufspanntisch 18 und andererseits an der Unterseite der Aufspannplatte 17 abstützt, vermag die Aufspannplatte 17 in jede beliebige Schwenkstellung zwischen 0° und 45° bezüglich des Aufspanntisches 18 zu bringen und in dieser Schwenkstellung zu verriegeln. Die Schwenkstellung der Aufspannplatte 17 wird durch den Schwenkwinkel β vorgegeben, der sich aus dem gewünschten Schnittwinkel α gemäß Gl. (2) errechnet. Im vorliegenden Beispiel ist der Schwenkantrieb 30 als hydraulischer Arbeitskolben ausgebildet, der über eine hydraulische Steuereinheit 31 aus einem Druckspeicher 32 mit Hydrauliköl versorgt wird. Anstelle eines hydraulischen Schwenkantriebs 30 kann auch ein elektromotorischer oder pneumatischer Stellantrieb vorgesehen werden. Die hydraulische Steuereinheit 31 wird von dem Steuergerät 21 derart gesteuert, daß sie entsprechend dem eingegebenen Schnittwinkel α den Schwenkwinkel β der Aufspannplatte 17 einstellt.
Der in Führungen 33 auf dem Drehteller 23 horizontal verschiebbare Aufspanntisch 18 wird von einem elektromotorischen Stellantrieb 34 angetrieben. Der Stellantrieb 34 wird von dem Steuergerät 21 in der Weise gesteuert, daß er den Verschiebeweg s gemäß Gl. (1) entsprechend den Eingabedaten von Schnittwinkel α und Schnittlänge h einstellt.
Auf der Aufspannplatte 17 ist unverschieblich ein Rohrhalter 35 festgelegt, der die Spannmittel 19 zum Verspannen des Betonrohrs 10 auf der Aufspannplatte 17 trägt. Diese Spannmittel 19 werden von einer von dem Rohrhalter 35 rechtwinklig wegstrebenden Spannlanze 36 gebildet, die mit in Axialabständen voneinander angeordneten Kränzen von Spannfingern 37 versehen ist. Die Spannfinger 37 sind in jedem Kranz über den Umfang verteilt angeordnet und streben radial von der Spannlanze 36 weg. Die Spannfinger 37 sind radial ausschiebbar, so daß sie sich an die Innenwand des Betonrohrs 10 anlegen können und das Betronrohr 10 in seiner rechtwinkligen Ausrichtung zur Aufspannplatte 17 halten. Das Ausschieben der Spannfinger 37 und das Anpressen der Spannfinger 37 an die Innenwand des Betonrohrs 10 kann beispielsweise hydraulisch erfolgen, wozu die Spannlanze 36 und die Spannfinger 37 mit Zuleitungen versehen sind und über die hydraulische Steuereinheit 31 aus dem Druckspeicher 32 mit Hydrauliköl versorgt werden. Pneumatischer oder elektromotorischer Antrieb der Spannfinger 37 zwecks Ausfahren und Einziehen in die Spannlanze 36 ist ebenfalls möglich.
Seitlich von Stützbett 22 und Aufspanntisch 18 ist eine vertikale Führungssäule 38 feststehend angeordnet, auf welcher ein das Schneidwerkzeug 13 tragender Werkzeugträger 39 axial verschieblich geführt ist. Der Werkzeugträger 39 kann mittels eines elektromotorischen Stellantriebs 40 längs der Führungssäule 38 verfahren werden. Der Stellantrieb 40 wird wiederum von dem Steuergerät 21 gesteuert, das aufgrund der Eingabedaten den Abstand n der Schnittebene 12 und der Bezugsebene 20 gemäß Gl. (3) ermittelt und ein entsprechendes Steuersignal an den Stellantrieb 40 gibt. Der Werkzeugträger 39 wird im Ausführungsbeispiel der Fig. 1 von einem von der Führungssäule 38 frei auskragenden Tragarm 41 und einem in Tragarm 41 axial verschieblichen Halter 42 gebildet, der an seiner Stirnseite das Schneidwerkzeug 13 aufnimmt. Die Axialverschiebung des Halters 42 im Tragarm 41 erfolgt mittels eines weiteren elektromotorischen Stellantriebs 43, der wiederum von dem Steuergerät 21 gesteuert wird. Das Steuergerät 21 bestimmt zum einen aus dem eingegebenen Rohrdurchmesser D die notwendige Verschiebung des Halters 42 aus dessen Grundstellung bis zur Anlage des Schneidwerkzeugs 13 am Rohraußenmantel und steuert andererseits den Vorschub des Halters 42 mit dem Schneidwerkzeug 13 beim eigentlichen Schneidvorgang. Der Vorschub wird von dem Steuergerät 21 nach einem fest vorgegebenen Programm in Abhängigkeit von der Drehzahl des Drehantriebs 27 für den Drehteller 23 errechnet. Selbstverständlich ist es möglich, anstelle der elektromotorischen Stellantriebe 34, 40 und 43 auch pneumatische oder hydraulische Stellantriebe zu verwenden.
Der in Fig. 2 skizzierte Schneidautomat ist in einigen Punkten gegenüber dem Schneidautomaten in Fig. 1 modifiziert, wobei im nachfolgenden lediglich die Modifikationen beschrieben werden. Bauteile, die mit solchen in Fig. 1 übereinstimmen, sind mit gleichen Bezugszeichen versehen, wobei jedoch die Bezugszeichen modifizierter Bauteile zur Unterscheidung um 100 erhöht worden sind.
Das Stützbett 122 ist hier nicht feststehend angeordnet, sondern auf einer Schiene 44 horizontal verschiebbar. Die Verschiebung wird durch einen elektromotorischen Stellantrieb 45 bewirkt, der von dem Steuergerät 21 gesteuert wird. Der Stellantrieb 45 wird in gleicher Weise wie der Stellantrieb 43 in Fig. 1 von dem Steuergerät 21 gesteuert und bestimmt den Vorschub des Schneidwerkzeugs 13 bzw. des Betonrohrs 10 längs der Schnittebene 12 während des eigentlichen Schneidvorgangs. Das Schneidwerkzeug 13 ist feststehend am Werkzeugträger 139 angeordnet, der in gleicher Weise wie in Fig. 1 an der Führungssäule 38 mittels des Stellantriebs 40 höhenverstellbar ist. Der Werkzeugträger 139 kann ebenfalls aus Tragarm 141 und Halter 142 bestehen, die zum Zwecke der Justierung des Schneidwerkzeugs 13 relativ zum Betonrohr 10 zueinander verschieblich ausgebildet sind. Beim eigentlichen Schneidvorgang ist jedoch die Relativbewegung von Tragarm 141 und Halter 142 blockiert.
Im Gegensatz zu dem Schneidautomaten in Fig. 1 ist bei dem Schneidautomaten gemäß Fig. 2 der Aufspanntisch 118 fest mit dem Drehteller 123 verbunden. Der Rohrhalter 135 ist axial verschieblich auf der Aufspannplatte 117 geführt und kann mittels eines elektromotorischen Stellantriebs 46 längs der Aufspannplatte 117 verschoben worden. Der Stellantrieb 46 ist in gleicher Weise wie der Stellantrieb 34 in Fig. 1 von dem Steuergerät 21 gesteuert. Dieses errechnet aus den Eingabedaten den Verschiebeweg s′ des Rohrhalters 135 gemäß Gl. (4) und generiert ein entsprechendes Steuersignal für den Stellantrieb 46, der die Verschiebung des Rohrhalters 135 um diesen Verschiebeweg s′ ausführt. Das Einschalten des Schneidwerkzeugs 13, dessen Säge- oder Trennscheibe 13 b von einem Elektromotor 13 a angetrieben wird, sowie die Steuerung der Drehzahl des Drehantriebs 27 für den Drehteller 123 erfolgt genau wie bei dem Schneidautomaten in Fig. 1 durch das Steuergerät 21.
Bei der Schneidvorrichtung gemäß Fig. 3, die ebenfalls als Schneidautomat ausgeführt sein kann, ist auf dem feststehenden Stützbett 50 ein Hubtisch 51 mit horizontal fest ausgerichteter Aufspannplatte 71 angeordnet, der mittels eines hydraulischen Stellantriebs 52 höhenverstellbar ist. Auf der Aufspannplatte 71 ist axial verschieblich ein Rohrhalter 53 angeordnet, der ebenso wie bei dem Schneidautomaten in Fig. 2 mittels eines Stellantriebs 54 horizontal auf der Aufspannplatte 71 verschoben werden kann. Der Rohrhalter 53 weist wie der Rohrhalter 35 in Fig. 1 wiederum nicht dargestellte Spannmittel auf, z. B. in Form einer Spannlanze mit Spannfingern, die ebenso wie der Hubtisch 51 über eine hydraulische Steuereinheit 55 aus einem Druckspeicher 56 mit Hydrauliköl versorgt werden. Das Betonrohr 10 wird wiederum mit seinem Glockenmuffenbereich 10 a auf den Rohrhalter 53 aufgesetzt und an seiner Innenwand mittels der Spannmittel verspannt, so daß während des gesamten Schneidvorgangs die Rohrachse 11 vertikal ausgerichtet ist. Das Rohr 10 wird von einem Traggestell 57 umgriffen, das an einem galgenartigen Ständer 58 um eine horizontale Schwenkachse 59 schwenkbeweglich gehalten ist. Mittels einer Stift-Schlitzführung 60, 61 kann dabei das Traggestell 57 so verschwenkt werden, daß die durch die Schwenkachse 59 hindurchgehende Längs- oder Symmetrieachse des Traggestells 57, welche die Rotationsachse 14 für die Rotation des Schneidwerkzeugs 13 bildet, in jeden beliebigen Winkel zwischen 0 und 45° bezüglich der Rohrachse 11 geschwenkt werden kann. In jeder dieser Schwenkstellungen ist das Traggestell 57 verriegelbar. An seinem das Rohr 10 umgreifenden unteren offenen Ende trägt das Traggestell 57 einen Ringflansch 62, an dem ein Antriebsring 63 drehbar gelagert ist. Ringflansch 62 und Antriebsring 63 sind koaxial zur Rotationsachse 14 angeordnet. Der Antriebsring 63 trägt auf der Unterseite einen Zahnkranz 64, mit welchem ein Antriebsritzel 65 eines Drehantriebs 66 kämmt. Auf der gegenüberliegenden Seite des Antriebsrings 63 ist ein Werkzeugträger 67 für das Schneidwerkzeug 13 fest angeordnet.
Der Werkzeugträger 67 besteht wiederum aus einem fest mit dem Antriebsring 63 verbundenen Tragarm 68 und einem darin verschieblichen Halter 69 zur Aufnahme des Schneidwerkzeugs 13. Zur Relativbewegung des Halters 69 zum Tragarm 68 greift an dem Halter 69 ein elektromotorischer Stellantrieb 70 an, der den Schneidvorschub des Schneidwerkzeugs 13 während des Schneidvorgangs steuert.
In gleicher Weise wie zu Fig. 1 und 2 beschrieben ist, werden Rohrachse 11, Rotationsachse 14 und Schnittebene 12 des Schneidwerkzeugs 13 so eingestellt, daß sich diese in dem Schnittpunkt 15 schneiden, der auf der abgetragenen Schnittlänge des Rohrs 10 in der Rohrachse 11 liegt. Bei drehendem Antriebsring 63 umläuft das Schneidwerkzeug 13 in einer elliptischen Bahn den Mantel des Rohrs 10 und erfährt dabei durch den Stellantrieb 70 einen Vorschub längs der Schnittebene 12, was zu allmählichem Durchtrennen des Rohrs 10 längs der Schnittebene 12 führt.
Anstelle des rotierenden Antriebsrings 63 kann auch das Traggestell 57 um die Rotationsachse 14 drehbar ausgebildet werden, so daß dann der Werkzeugträger 67 mit dem Schneidwerkzeug 13 fest an dem Traggestell 57 sitzt.
Es ist ebenfalls möglich, den Hubtisch 51 durch eine feststehende horizontale Aufspannplatte zu ersetzen, auf welcher der Rohrhalter 53 horizontal verschiebbar angeordnet ist. Zur Einstellung der Schnittlänge h des Rohrs 10 muß dann der galgenartige Ständer 58 zweiteilig ausgebildet sein, wobei der frei auskragende Ständerteil an dem vertikalen Ständerteil höhenverschiebbar ist.
Alle Stellantriebe können wiederum von einem Steuergerät gesteuert werden, dem wie in Fig. 1 und 2 die notwendigen Eingabedaten zur Beschreibung des Betonrohrs 10 und der Schnittführung eingegeben werden.
Die vorstehend beschriebenen Vorrichtungen lassen sich nach Austausch des Schneidwerkzeugs 13 durch ein rotierendes Bohrwerkzeug 72 (Fig. 4) zum Einbringen von Bohrungen in die Rohrwand eines Betonrohrs 10 unter einem beliebigen Bohrwinkel verwenden. Der Bohrwinkel, d. h. der Winkel zwischen Rohrachse 11 und Bohrrichtung 73 des Bohrwerkzeugs 72, entspricht dabei dem Schnittwinkel α in Fig. 1 oder 2. Zusätzlich zum Austausch der Werkzeuge wird der Drehantrieb 27 stillgesetzt, so daß beim Bohren das Betonrohr 10 relativ zum Bohrwerkzeug 72 stillsteht. Zur Vermeidung von zu großen Rüstzeiten ist - wie in Fig. 4 schematisch dargestellt - zweckmäßigerweise der Werkzeugträger 74 mit einem Revolverkopf 75 ausgerüstet, der sowohl das Schneidwerkzeug 13 gemäß Fig. 1-3 als auch das Bohrwerkzeug 72 aufnimmt. Der Revolverkopf 75 wird dabei von dem im Tragarm 41 des Werkzeugträgers 74 axial verschieblichen Halter 42 getragen, der mittels des Stellantriebs 43 (Fig. 1) bzw. 70 (Fig. 3) angetrieben wird. Bei längs der Bezugsebene 20 verschiebbarem Aufspanntisch 118 (Fig. 2) ist der Halter 42 im Tragarm 41 unverschieblich gehalten. Durch Schwenken des Revolverkopfs 75, was durch elektrische Steuerung auf manuelle Steuerknopfbetätigung hin ausgelöst werden kann, wird wahlweise das Schneidwerkzeug 13 oder das Bohrwerkzeug 72 zum Einsatz gebracht. Bei Überführen des Bohrwerkzeugs 72 in seine Einsatzstellung wird gleichzeitig der elektrische Stromkreis für den Drehantrieb 27 gegen Einschalten verriegelt.
Zum Einbringen von Bohrungen ist die Prozedur des Aufspannens und Einrichten des Betonrohrs 10 auf der Aufspannebene 16 identisch wie zuvor beschrieben. Das Verschieben des Betonrohrs 10 um den Verschiebeweg s (Fig. 1) bzw. s′ (Fig. 2) könnte entfallen. Im allgemeinen wird jedoch die Bohrung unmittelbar im Anschluß an das Schneiden des Betonrohrs 10 eingebracht, so daß für beide Vorgänge ein einmaliges Ausspannen und Ausrichten des Betonrohrs 10 wie beschrieben durchgeführt wird. Zum Bohren wird mittels des Stellantriebs 40 (Fig. 1 und 2) der Werkzeugträger 39 (Fig. 1) bzw. 139 (Fig. 2) bzw. 74 (Fig. 4) auf ein solches Niveau eingestellt, daß die Bohrrichtung 73 des Bohrwerkzeugs 72 sich mit der Rohrachse 11 in dem auf der Rohrachse 11 abgetragenen vorgegebenen Bohrabstand vom Rohrabstand schneidet. Im Falle der Fig. 3 wird das Trenniveau in gleicher Weise durch Verstellen des Hubtisches 51 mittels des Stellantriebs 52 eingestellt.
Das vorstehend beschriebene Einbringen von Bohrungen in das Betonrohr 10 dient dazu, definierte Ausgangspunkte für den Anschluß von Zuläufen an das Hauptrohr zu schaffen. Im allgemeinen wird dabei auf den Mantel des Betonrohrs 10 ein Betonrohrstutzen mit gegenüber dem Betonrohr 10 kleinerer Nennweite so aufgesetzt, daß die Öffnung der Bohrung im Betonrohrmantel von dem Betonrohrstutzen umschlossen wird. Der Betonrohrstutzen wird dann an das Betonrohr 10 angeklebt oder angemörtelt und bildet in der Endausbaustufe die Mündung eines Zulaufs, z. B. einer Hausentwässerung, im Hauptrohr, z. B. im Hauptabwasserkanal.
Die beschriebenen Bohrungen können mit Kern-Bohrwerkzeugen auch zur Gewinnung von Bohrkernen gemacht werden, die zu Materialprüfungen, Festigkeitsuntersuchungen und dgl. dienen.
Bei den vorstehend beschriebenen Verfahren zum Schneiden von Betonrohren und zum Einbringen von Bohrungen in Betonrohre, sowie bei der beschriebenen Vorrichtung hierzu, ist der Begriff "Betonrohr" als Synonym für beliebig geformte hohle Betonteile verwendet. Zum optimalen Einsatz des Schneidverfahrens ist es zwar von Vorteil, wenn diese zumindest im Schneidbereich rotationssymmetrisch ausgebildet sind, jedoch lassen sich bei entsprechender Steuerung der translatorischen Zustellbewegung zwischen Schneidwerkzeug und Betonteil auch nicht rotationssymmetrische Bereiche der Betonteile trennen.

Claims (27)

1. Verfahren zum Schneiden von Betonteilen, insbesondere Betonrohren, mit vorzugsweise großem lichten Durchmesser in einem gewünschten Schnittwinkel zur Rohrachse mittels eines Schneidwerkzeuges, dadurch gekennzeichnet, daß das Rohr (10) so ausgerichtet wird, daß die Rohrachse (11) und die Schnittebene (12) des Schneidwerkzeugs (13) einen dem gewünschten Schnittwinkel ( α ) entsprechenden Winkel miteinander einschließen, und in dieser Ausrichtung festgespannt wird, und daß das festgespannte Rohr (10) und/oder das Schneidwerkzeug (13) relativ zueinander rotatorisch um eine zur Schnittebene (12) rechtwinklige Rotationsachse (14) und translatorisch derart angetrieben werden, daß das Schneidwerkzeug (13) mehrfach über den Umfang des Rohrs (10) geführt wird und dabei eine die Wandstärke des Rohrs (10) übersteigende Zustellbewegung ausführt.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Rohr (10) und das Schneidwerkzeug (13) zueinander derart ausgerichtet werden, daß die Rohrachse (11) und die Rotationsachse (14) von Rohr (10) und/oder Schneidwerkzeug (13) sich schneiden und der Schnittpunkt (15) in der Schnittebene (12) liegt.
3. Verfahren nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Rohr (10) an seiner Innenwand verspannt und das Schneiden vom Außenumfang her durchgeführt wird.
4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1-3, dadurch gekennzeichnet, daß das Rohr (10) auf beiden Seiten der Schnittebene (12) verspannt wird.
5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1-4, dadurch gekennzeichnet, daß das Rohr (10) auf eine Aufspannebene (16) mit zu dieser rechtwinklig verlaufender Rohrachse (11) aufgesetzt wird, daß die Aufspannebene (16) gegenüber einer vorzugsweise horizontalen Bezugsebene (20) um einen Schwenkwinkel ( β ) geschwenkt wird, der gleich der Differenz aus rechtem Winkel und gewünschtem Schnittwinkel ( α ) ist, daß das Rohr (10) längs der Aufspannebene (16) oder die Aufspannebene (16) mit Rohr (10) längs der Bezugsebene (20) so weit verschoben wird, daß die auf der Rohrachse (11) von der Aufspannebene (16) aus abgetragene vorgegebene Schnittlänge (h) des Rohrs (10) mit einer rechtwinklig zur Bezugsebene (20) verlaufenden Rotationsachse (14) einen Knotenpunkt (15) bildet, daß das Schneidwerkzeug (13) relativ zum Rohr (10) derart eingestellt wird, daß seine Schnittebene (12) parallel zur Bezugsebene (20) verläuft und der Knotenpunkt (15) in der Schnittebene (12) liegt, und daß beim Schneiden die Aufspannebene (16) und/oder das Schneidwerkzeug (13) um die Rotationsachse (14) kontinuierlich gedreht wird und zur Zustellung das Schneidwerkzeug (13) längs der Schnittebene (12) und/oder die räumliche Zuordnung von Rohr (10), Aufspannebene (16) und Rotationsachse (14) längs der Bezugsebene (20) verschoben wird.
6. Verfahren nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß aus der vorgegebenen Schnittlänge (h) und dem vorgegebenen Schnittwinkel ( α ) des Rohrs (10) der Verschiebeweg (s) der Aufspannebene (16) längs der Bezugsebene (20) gemäß s = R - a · cos β + h · sin βund der Abstand (n) der Schnittebene (12) von der Bezugsebene (20) gemäßn = a · sin β + h · cos βberechnet wird, wobei a der Abstand der Rohrachse (11) von dem Scheitelpunkt des Schwenkwinkels ( β ) und R der Abstand des Scheitelpunktes des Schwenkwinkels ( β ) von der Rotationsachse (14) vor Beginn der Verschiebebewegung der Aufspannebene (16) ist und zwischen dem Schwenkwinkel ( β ) und dem vorgegebenen Schnittwinkel ( α ) die Beziehungβ = 90° - αbesteht.
7. Verfahren nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß aus der vorgegebenen Schnittlänge (h) und dem vorgegebenen Schnittwinkel ( α ) des Rohrs (10) der Verschiebeweg (s′) des Rohrs (10) längs der Aufspannebene (16) gemäß s′ = R/cos β - a + h · tan βund der Abstand (n′) der Schnittebene (12) von der Bezugsebene (20) gemäßn′ = h · cos β + (R + h · sin β ) · tan βberechnet wird, wobei a der Abstand der Rohrachse (11) von dem Scheitelpunkt des Schwenkwinkels ( β ) und R der Abstand des Scheitelpunktes des Schwenkwinkels ( β ) von der Rotationsachse (14) ist und zwischen dem Schwenkwinkel ( β ) und dem vorgegebenen Schnittwinkel ( α ) die Beziehungβ = 90° - αbesteht.
8. Vorrichtung zum Durchführen des Verfahrens nach einem der Ansprüche 1-7, gekennzeichnet durch einen Aufspanntisch (18; 118, 51) mit Aufspannplatte (17; 117, 71) einen auf der Aufspannplatte (16; 116, 71) angeordneten Rohrhalter (35; 135, 53) mit Spannmitteln (19) zum Verspannen des Rohrs (10) mit vorzugsweise zur Aufspannplatte (16; 116, 71) rechtwinkliger Ausrichtung seiner Rohrachse (11), einen Werkzeugträger (39, 67) mit Schneidwerkzeug (13), einen Drehantrieb (27, 66) zur Erzeugung einer rotatorischen Relativbewegung zwischen Schneidwerkzeug (13) und Aufspanntisch (18; 118, 51) um eine zur Schnittebene (12) des Schneidwerkzeugs (13) rechtwinklige Rotationsachse (14), einen Stellantrieb (43; 45; 70) zum Erzeugen einer aufeinander zu gerichteten translatorischen Relativbewegung zwischen Schneidwerkzeug (13) und Aufspanntisch (18; 118, 51) und durch Mittel zum Schwenken und Höhenverstellen von Aufspannplatte (16; 116, 71) und/oder Schnittebene (12) derart, daß die Schnittebene (12) mit der Rohrachse (11) einen Winkel ( β ) einschließt, der gleich der Differenz aus rechtem Winkel und dem gewünschten Schnittwinkel ( α ) ist, und die Rohrachse (11) in der gewünschten, von der Aufspannplatte (16; 116, 71) aus gemessenen Schnittlänge (h) schneidet.
9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Aufspanntisch (18, 51) und/oder die Rotationsachse (14) zu einer solchen Einstellung verstellbar ausgebildet sind, daß die Rotationsachse (14) durch den Schnittpunkt (15) von Rohrachse (11) und Schnittebene (12) verläuft.
10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß der Aufspanntisch (18) mit Aufspannplatte (17) horizontal verschiebbar und der Rohrhalter (35) auf der Aufspannplatte (17) fest angeordnet ist.
11. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß der Aufspanntisch (118) unverschiebbar und der Rohrhalter (135) längs der Aufspannplatte (116) verschiebbar angeordnet ist.
12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 8-11, dadurch gekennzeichnet, daß die Mittel zum Schwenken der Aufspannplatte (16; 116) von einem am Aufspanntisch (18; 118) festgelegten Schwenklager (28) mit horizontaler Schwenkachse (29) und einem an der Aufspannplatte (17; 117) angreifenden, am Aufspanntisch (18; 118) sich abstützenden Schwenkantrieb (30) gebildet sind, der die Aufspannplatte (17; 117) in jede beliebige Schwenkstellung zwischen einem Schwenkwinkel von 0° und mindestens 45° gegenüber der Horizontalen anzustellen und zu verriegeln vermag.
13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 8-12, dadurch gekennzeichnet, daß die Mittel zum Höhenverstellen der Schnittebene (12) von einer vertikalen Führungssäule (38) gebildet sind, auf der der Werkzeugträger (39) mit Schneidwerkzeug (13) verschiebbar angeordnet ist.
14. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 8-12, dadurch gekennzeichnet, daß die Mittel zum Höhenverstellen der Aufspannplatte (71) von einem Hubtisch (51) gebildet sind, auf dem die Aufspannplatte (71) fest angeordnet ist.
15. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 8-14, dadurch gekennzeichnet, daß die Mittel zum Höhenverstellen und/oder Schwenken der Schnittebene (12) von einem den Werkzeugträger (67) mit Schneidwerkzeug (13) aufnehmenden Traggestell (57) gebildet sind, das das aufgespannte Rohr (10) umgreift und vertikal verschiebbar und/oder um einen Schwenkwinkel von mindestens 45° gegenüber der Vertikalen schwenkbar ausgebildet ist.
16. Vorrichtung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß der Werkzeugträger (67) mit Schneidwerkzeug (13) am freien Ende des Traggestells (57) um dessen die Rotationsachse (14) bildende Längsachse umlaufend ausgebildet ist und der Drehantrieb (66) am Werkzeugträger (67) angreift.
17. Vorrichtung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß der Werkzeugträger mit Schneidwerkzeug feststehend am Traggestell angeordnet und das Traggestell um seine die Rotationsachse bildende Längsachse drehend ausgebildet ist und daß der Drehantrieb am Traggestell angreift.
18. Vorrichtung nach Anspruch 16 oder 17, dadurch gekennzeichnet, daß der Werkzeugträger (67) einen am Traggestell (57) gehaltenen Tragarm (68) und einen am Tragarm (68) verschieblichen, das Schneidwerkzeug (13) aufnehmenden Halter (69) aufweist und daß der Stellantrieb (70) am Halter (69) angreift.
19. Vorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß der feststehende bzw. horizontal verschiebbare Aufspanntisch (18; 118) auf einem Drehteller (23; 123) mit vertikaler Rotationsachse (14) sitzt, der sich über einen Lagerring (24) auf einem Stützbett (22; 122) abstützt, und daß der Drehteller (23; 123) von dem Drehantrieb (27) angetrieben ist.
20. Vorrichtung nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß der Werkzeugträger (39) einen auf der Führungssäule (38) gleitenden, rechtwinklig auskragenden Tragarm (41) und einen am Tragarm (41) axial verschieblichen, das Schneidwerkzeug (13) aufnehmenden Halter (42) aufweist, und daß der Stellantrieb (43) am Halter (42) zu dessen Längsverschiebung angreift.
21. Vorrichtung nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß der Werkzeugträger (139) einen an der Führungssäule (38) gleitenden, rechtwinklig auskragenden Tragarm (141) und einen am Tragarm (141) fest angeordneten, das Schneidwerkzeug (13) aufnehmenden Halter (141) aufweist, daß das Stützbett (122) horizontal verschieblich ausgebildet ist und daß der Stellantrieb (45) am Stützbett (122) zu dessen Längsverschiebung angreift.
22. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 8-21, dadurch gekennzeichnet, daß die Spannmittel (19) von einer rechtwinklig von dem Rohrhalter (35) wegstrebenden Spannlanze (36) mit in axialen Abständen voneinander angeordneten Kränzen von Spannfingern (37) gebildet sind, die in jedem Kranz über den Umfang der Spannlanze (36) verteilt angeordnet und zum Verspannen des Rohrs (10) radial ausschiebbar ausgebildet sind.
23. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1-22, dadurch gekennzeichnet, daß das Schneidwerkzeug (13) als Schneidzahn, Trennscheibe, Kreissäge, Bandsäge, Stichsäge mit zum Rohr (10) tangentialer Hubrichtung od. dgl. ausgebildet ist.
24. Verfahren zum Einbringen von Bohrungen in Betonteile, insbesondere Betonrohre, mit vorzugsweise großem lichten Durchmesser unter einem gewünschten Bohrwinkel zur Rohrachse mittels eines Bohrwerkzeugs, z. B. eines Kernbohrers zwecks Gewinnung eines Bohrkernes zu Prüf- od. dgl. Zwecken, dadurch gekennzeichnet, daß das Rohr (10) so ausgerichtet wird, daß die Rohrachse (11) und die Bohrrichtung (73) des Bohrwerkzeugs (72) einen dem gewünschten Bohrwinkel ( α ) entsprechenden Winkel miteinander einschließen, und in dieser Ausrichtung festgespannt wird, und daß das festgespannte Rohr (10) und/oder das Bohrwerkzeug (72) relativ zueinander translatorisch derart angetrieben werden, daß das Bohrwerkzeug (72) eine die Wandstärke des Rohrs (10) übersteigende Zustellbewegung zum Rohr (10) hin ausführt.
25. Verfahren nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, daß das Rohr (10) auf eine Aufspannebene (16) mit zu dieser rechtwinklig verlaufender Rohrachse (11) aufgesetzt wird, daß die Aufspannebene (16) gegenüber einer vorzugsweise horizontalen Bezugsebene (20) um einen Schwenkwinkel ( β ) geschwenkt wird, der gleich der Differenz aus rechtem Winkel und gewünschtem Bohrwinkel ( β ) ist, und daß bei rotierendem Bohrwerkzeug (72) dieses selbst oder die Aufspannebene (16) mit festgespanntem Rohr (10) längs der Bezugsebene (20) verschoben wird.
26. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 8-21, gekennzeichnet durch die Verwendung zur Durchführung des Verfahrens nach Anspruch 24 oder 25, wobei der Drehantrieb (27) zur Erzeugung einer rotatorischen Relativbewegung zwischen Schneidwerkzeug (13) und Aufspanntisch (18) stillgesetzt ist und der Werkzeugträger (39; 139; 67) anstelle des Schneidwerkzeugs (13) ein rotierendes Bohrwerkzeug (72), insbesondere einen Kernbohrer zur Herstellung eines Bohrkernes, trägt.
27. Vorrichtung nach Anspruch 26, dadurch gekennzeichnet, daß der Werkzeugträger (74) mit einem Revolverkopf (75) bestückt ist, in dem das Schneidwerkzeug (13) und das Bohrwerkzeug (72) aufgenommen sind.
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