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DE3802369A1 - Anlage zur reinigung kontaminierter boeden - Google Patents

Anlage zur reinigung kontaminierter boeden

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DE3802369A1
DE3802369A1 DE19883802369 DE3802369A DE3802369A1 DE 3802369 A1 DE3802369 A1 DE 3802369A1 DE 19883802369 DE19883802369 DE 19883802369 DE 3802369 A DE3802369 A DE 3802369A DE 3802369 A1 DE3802369 A1 DE 3802369A1
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Norbert Plambeck
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Description

Die Erfindung betrifft eine Anlage zur Reinigung kontaminier­ ter Böden, bestehend aus einem insbesondere transportabel ausgebildeten und mit dem zu reinigenden Bodenmaterial sowie Klarwasser und einem die Ablösung der Kontamination vom Bo­ denmaterial begünstigenden Wirkstoff beschickbaren Mischer und zumindest einer Wasch- und Trenneinheit mit nachgeschal­ tetem Absetzbehälter für die mit der Kontamination angerei­ cherte, aus der Wasch- und Trenneinheit kommende wässerige Phase.
Das Problem der Reinigung kontaminierter Böden hat zur Schaf­ fung verschiedener Verfahren geführt, von denen beispielswei­ se die Deponierung, Verbrennung, die biologische in-situ-Be­ handlung, die biologische Behandlung im Beet sowie chemische Waschverfahren und Hochdruckwaschverfahren zu erwähnen sind.
Alle diese Verfahren sind mit spezifischen Nachteilen behaf­ tet, erfordern teilweise erheblichen gerätetechnischen Auf­ wand und liefern keine eindeutig vorhersehbaren Ergebnisse. Außerdem führen diese bekannten Verfahren häufig wiederum zu Umweltbelastungen und auch zu beträchtlichen Mengen an kriti­ schem Deponiegut.
Aufgabe der Erfindung ist es, eine Anlage zur Reinigung kon­ taminierter Böden der eingangs angegebenen Art zu schaffen, die sich durch besondere Wirtschaftlichkeit, Mobilität und Effektivität auszeichnet, für unterschiedlichste Arten von kontaminierten Böden geeignet ist und praktisch unter Vermei­ dung von zu deponierenden Stoffen innerhalb vergleichsweise kurzer Zeit die Wiederherstellung brauchbarer Böden gestat­ tet.
Gelöst wird diese Aufgabe nach der Erfindung dadurch, daß die Wasch- und Trenneinheit jeweils einen Schwingsiebwäscher mit einem Grobstoffauslaß und einem Flüssigphasen- und Fein­ stoffauslaß sowie zumindest eine dem Flüssigphasen- und Fein­ stoffauslaß nachgeschaltete Waschschnecke umfaßt, daß für das am Grobstoffauslaß des Schwingsiebwäschers und das am Feststoffabgabeende der Waschschneckenstrecke anfallende ge­ reinigte Bodenmaterial Aufnahmecontainer vorgesehen sind, und daß das kontaminierte, Rest-Feststoffe enthaltende Wasch­ schnecken-Waschwasser insbesondere über eine Pumpanordnung in einen Entwässerungscontainer mit bodenseitigem Klarwasser­ abzug geleitet wird.
Anlagen dieser Art können auf der Basis einer einfachen, ro­ busten und zuverlässigen Technik erstellt werden und gestat­ ten es, Böden unterschiedlicher Art beispielsweise von Öl, Benzin, Kerosin, Diesel, Heizöl und polyzyklischen aromati­ schen Kohlenwasserstoffen insbesondere vor Ort zu reinigen, wobei vor allem der Boden nicht chemisch oder thermisch abge­ tötet, sondern sofort wieder verwendet werden kann. Der Ein­ satz erfindungsgemäßer Anlagen gestattet es, Deponieraum zu schonen, weitere Umweltbelastungen zu vermeiden und den revi­ talisierten Boden praktisch sofort wieder zu verwenden. Die erzielbare Reinigungsleistung hängt dabei von der maschinel­ len Ausstattung ab, aber es ist ohne weiteres auch in Verbin­ dung mit einer mobilen Anlage eine Leistung von etwa 100 bis 150 t pro Arbeitstag erreichbar.
Besonders vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen angegeben.
Die Erfindung wird nachfolgend beispielsweise unter Bezugnah­ me auf die Zeichnung erläutert; in der Zeichnung zeigt:
Fig. 1 eine schematische Draufsicht einer gemäß der Erfin­ dung ausgebildeten Anlage zur Reinigung kontaminier­ ter Böden,
Fig. 2 eine schematische Darstellung einer Kieswaschstufe der Anlage nach Fig. 1,
Fig. 3 eine schematische Darstellung einer Sandwaschstufe der Anlage nach Fig. 1,
Fig. 4 eine schematische Darstellung einer Schlammsepara­ tionsstufe der Anlage nach Fig. 1, und
Fig. 5 eine schematische Darstellung zur Erläuterung einer im Zusammenhang mit der Anlage in der Fig. 1 verwend­ baren biologischen Aufbereitung.
Nach Fig. 1 ist ein auf einem Fahrzeug montierter speziali­ sierter Freifallmischer 1 vorgesehen, aus dem das zu rein­ igende Material einer Grobkornwaschtrommel 2 zugeführt wird.
Dieser mobile Freifallmischer 1 wird an dem zu sanierenden Ort mit dem kontaminierten Boden, welcher mittels Bagger oder dergleichen ausgehoben wird, beschickt, wobei keine be­ sondere Vorsortierung erforderlich ist, da Steine und eine gewisse Größenabmessung nicht überschreitender Unrat problem­ frei mitverarbeitet werden kann.
In dem rotierenden Freifallmischer werden dem kontaminierten Boden Klarwasser und ein einen neutralen ph-Wert aufweisen­ der Wirkstoff sowie zum Abbau der Kontamination geeignete und auch den Wirkstoff als Nahrungsmittel akzeptierende Bak­ terien beigegeben, wobei die Klarwassermenge so gewählt wird, daß im Freifallmischer ein fließfähiges Gemisch ent­ steht.
Bereits im Freifallmischer werden Bakterien und Wirkstoffe sehr gut verteilt, so daß bereits ein wesentliches Ablösen der Kontamination von den Teilchen des Erdreichs auftritt und auch die Bakterien direkt oder über den Wirkstoff zu den abzubauenden Verunreinigungen gelangen können.
Die in Fig. 1 gezeigte Grobkornwaschtrommel wird vor allem bei grobkiesartigen Böden verwendet, ist aber bei anderen Bo­ denarten, insbesondere bei ausschließlich feinsandigen Boden­ arten nicht erforderlich.
Dieser Grobkornwaschtrommel ist ein Absetzbecken 3 zuge­ ordnet, in das das in der Grobkornwaschtrommel 2 abgetrennte Öl-Wassergemisch zusammen mit Schwebstoffanteilen gelangt, wo eine biologische Aufbereitung erfolgen kann.
Entweder direkt aus dem Freifallmischer 1 oder über die Grob­ kornwaschtrommel 2 gelangt das fließfähige kontaminierte Ma­ terial auf einen Schwingsiebwäscher 4, der mit einer mit Klarwasser gespeisten Beduschungseinrichtung versehen ist.
Mittels dieses für die erfindungsgemäße Anlage wesentlichen Schwingsiebwäschers 4, welcher ein sehr feinmaschiges Sieb besitzt, gelingt es, eine Trennung des zugeführten Materials dergestalt vorzunehmen, daß die grobkörnigeren Bodenanteile bereits in gereinigter Form unmittelbar in einen Container 5 überführt werden können, während die die Kontamination mit sich führenden feinteiligen Anteile und die Wasserphase durch das in einer ausgesprochenen Naßphase arbeitende Schwingsieb zu einer Waschschnecke 8 gelangen.
Im dargestellten Ausführungsbeispiel sind zwei Wasch­ schnecken 8 in Reihe geschaltet, wobei diese Waschschnecken einander entsprechend aufgebaut sind und jeweils einen trog­ förmigen Behälter umfassen, aus dem sich die rotierende För­ derschnecke schräg nach oben erstreckt.
In diesen Waschschnecken 8 erfolgt besonders ausgeprägt ein Auswaschen der Sandanteile, wobei nicht nur im Trogbereich, sondern auch im Bereich des oberen Endes der Schnecke eine Klarwasserzuführung erfolgen kann, so daß der angestrebte Auswaschvorgang möglichst ausgeprägt ist.
Das Abgabeende der ersten Förderschnecke 8 führt im darge­ stellten Ausführungsbeispiel zum Aufgabeende der zweiten För­ derschnecke 8, und deren Abgabeende mündet über einem Contai­ ner 5 für gereinigten Boden.
Durch das Zusammenwirken von Schwingsiebwäscher 4 und Waschschnecken 8 gelingt es, die jeweilige Kontamination praktisch vollständig in die wässerige Phase zu überführen, und diese stark verunreinigte wässerige Phase wird aus den Trogbereichen der Waschschnecken 8 über entsprechende Leitun­ gen und unter Zwischenschaltung einer Schmutzwasserpumpe 11 einem Entwässerungscontainer 12 zugeführt.
Dieser Container 12 ist vorzugsweise als doppelwandiger Con­ tainer ausgebildet, wobei die Innenwand zumindest bodensei­ tig siebartig ausgeführt ist. Das Waschwasser mit der Konta­ mination und Schwebstoffanteilen, das in den Entwässerungs­ container 12 gelangt, wird dort ausgeflockt, worauf bodensei­ tig über eine Pumpe 13 praktisch Klarwasser abgezogen und in einen Wasservorratsbehälter geleitet bzw. als Waschwasser wieder in den Kreislauf zurückgeführt werden kann. Auf diese Weise wird das erforderliche Waschwasser auf eine Mindestmen­ ge begrenzt.
Der stark kontaminierte Schlamm, in dem sich der größte Teil der ursprünglich im kontaminierten Boden vorhandenen Schad­ stoffe befinden, wird vorzugsweise kontinuierlich in einen Bioreaktor 16 überführt. Zu erwähnen ist dabei, daß die im Freifallmischer zugegebenen Bakterien während des gesamten geschilderten Verfahrensablaufs bereits ihre Wirksamkeit ent­ falten können und auch in den Bioreaktor 16 gelangen.
Durch ideale Lebensbedingungen bei ca. 35°C und geregelter Sauerstoffzufuhr kann im Bioreaktor die Kontamination be­ reits in den ersten 24 Stunden um etwa 90% durch die vorhan­ denen Mikroorganismen zu Kohlendyoxid und Wasser veratmet werden. Mach Erreichen der geforderten Abbauleistung wird das Wasser vorzugsweise über einen Entwässerungscontainer von dem Belebschlamm getrennt und kann dann in die Kanalisa­ tion eingeleitet werden. Der Belebschlamm kann in den gerein­ igten Boden wieder eingemischt oder anderweitig verwendet werden.
In Fig. 1 ist eine Steuereinrichtung für den Wasserzulauf mit 6 bezeichnet und ein schematisch dargestellter, benötig­ ter Elektroanschluß besitzt das Bezugszeichen 20.
Die Überführung von Schlamm zwischen Entwässerungscontainer 12, Bioreaktor 16 und einem Lagerbehälter 15 für belasteten Schlamm kann mittels eines Mobilbaggers 17 erfolgen. Mit 21 ist ein zu einem Vorfluter im Kanalnetz führender Schmutzwas­ serablauf aus dem Bioreaktor 16 gekennzeichnet, und ferner sind zur Darstellung des Gesamtsystems noch ein Laborcontai­ ner 18 und ein Aufenthaltungscontainer 19 in der Fig. 1 ange­ deutet dargestellt.
Zur Veranschaulichung des kompakten Aufbaus einer Anlage nach der Erfindung werden verschiedene Stufen dieser Anlage nochmals detailiert in den Fig. 2 bis 5 gezeigt.
Fig. 2 zeigt den fahrbaren Freifallmischer 1 während der Be­ schickung des mit einer Beduschungsanlage ausgestatteten Schwingsiebwäschers 4.
Die bereits von den Verunreinigungen befreiten Bestandteile des zu reinigenden Bodens gelangen unmittelbar vom Schwing­ siebwäscher 4 in einen Container 5, der im gefüllten Zustand abtransportiert und durch einen anderen Container ersetzt werden kann.
Die durch das feinmaschige Schwingsieb gelangenden Teile und insbesondere die kontaminierte flüssige Phase werden - wie bereits anhand der Fig. 1 erläutert - dem vorzugsweise in einer ausgehobenen Grube angeordneten Trogteil der nachfol­ genden Waschschnecke 8 zugeführt.
Fig. 3 zeigt die Serienschaltung zweier Sandwaschschnecken 8 in Verbindung mit dem Schwingsiebwäscher 4. Das für die Bedu­ schungseinrichtung am Schwingsiebwäscher 4 erforderliche Was­ ser wird vorzugsweise über eine Pumpe mit Verteiler 7 aus dem Wasservorratsbehälter 14 abgezogen.
Die Neigung der Sandwaschschnecken kann ggf. variiert wer­ den, um auf diese Weise Verweildauer und Strömungsgeschwin­ digkeit des ggf. endseitig zugeführten Waschwassers zu beein­ flussen. Die gereinigten Festbestandteile gelangen von den Sandwaschschnecken 8 in einen Container 5.
Fig. 4 zeigt die Weiterverarbeitung der in den Wasch­ schnecken 8 anfallenden, stark kontaminierten Flüssigphase, die aus den oberen Bereichen der Waschschneckentröge über eine Schmutzwasserpumpe 11 abgezogen und in den Entwässe­ rungscontainer 12 überführt werden. Ggf. kann die stark kon­ taminierte Flüssigphase nach Abzug aus den Waschschnecken über einen Hydrozyklon 9 geleitet werden.
Wie bereits anhand der Fig. 1 erläutert, gelangt das im Ent­ wässerungscontainer 12 anfallende Klarwasser über eine ent­ sprechende Förderpumpe 13 in den Wasservorratsbehälter 14.
Fig. 5 zeigt die biologische Aufbereitung der im Entwässe­ rungscontainer 12 anfallenden, stark kontaminierten Feststof­ fe, wobei wesentlich ist, daß der Anteil dieser Feststoffe bezogen auf das ursprünglich zu reinigende Gesamtmaterial sehr gering ist und beispielsweise 1% bis 5% dieses Gesamt­ materials beträgt. Zweckmäßigerweise werden diese Feststoffe aus dem Entwässerungscontainer 12 zunächst in einen Lagerbe­ hälter 15 für belasteten Schlamm gekippt und von dort mit­ tels eines Mobilbaggers 17 in einen Bioreaktor 16 einge­ bracht. Auf den Bioreaktor folgt wiederum ein Entwässerungs­ container 12 für die mittels einer Pumpe 11 bodenseitig abge­ zogenen Bestandteile, so daß nach entsprechender Ausflockung das im Entwässerungscontainer 12 bodenseitig anfallende Schmutzwasser direkt in den Vorfluter 21 eines Kanalnetzes geleitet werden kann.

Claims (10)

1. Anlage zur Reinigung kontaminierter Böden, bestehend aus einem insbesondere transportabel ausgebildeten und mit dem zu reinigenden Bodenmaterial sowie Klarwasser und einem die Ablösung der Kontamination vom Bodenmaterial be­ günstigenden Wirkstoff beschickbaren Mischer und zumin­ dest einer Wasch- und Trenneinheit mit nachgeschaltetem Absetzbehälter für die mit der Kontamination angereicher­ te, aus der Wasch- und Trenneinheit kommende wässerige Phase, dadurch gekennzeichnet,
daß die Wasch- und Trenneinheit jeweils einen Schwingsieb­ wäscher (4) mit einem Grobstoffauslaß und einem Flüssig­ phasen- und Feinstoffauslaß sowie zumindest eine dem Flüs­ sigphasen- und Feinstoffauslaß nachgeschaltete Wasch­ schnecke (8) umfaßt,
daß für das am Grobstoffauslaß des Schwingsiebwäschers (4) und das am Feststoffabgabeende der Waschschnecken­ strecke anfallende gereinigte Bodenmaterial Aufnahmecon­ tainer (5) vorgesehen sind, und
daß das kontaminierte, Rest-Feststoffe enthaltende Wasch­ schnecken-Waschwasser insbesondere über eine Pumpanord­ nung (11) in einen Entwässerungscontainer (12) mit boden­ seitigem Klarwasserabzug geleitet wird.
2. Anlage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß jedem Schwingsiebwäscher (4) eine Einrichtung zur Klarwasserbeduschung des aufgegebenen, sich bereits in einer fließfähigen Phase befindenden Bodenmaterials zuge­ ordnet ist.
3. Anlage nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß jede Waschschnecke (8) einen Aufnahmetrog und eine sich ausgehend vom Trogbodenbereich schräg nach oben zu einem Feststoffabgabeende erstreckende Förderschnecke um­ faßt, wobei im oberen Trogbereich ein Anschluß zum Abzug von kontaminiertem Waschwasser vorgesehen ist.
4. Anlage nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest zwei Waschschnecken (8) in Reihe geschaltet sind.
5. Anlage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Entwässerungscontainer (12) als zumindest be­ reichsweise doppelwandiger Behälter ausgebildet ist, wo­ bei zumindest bodenseitige Bereiche der innenliegenden Wandung siebartig ausgebildet sind und der bodenseitige Klarwasserabzug in einem Klarwasser-Vorratsbehälter (14) mündet.
6. Anlage nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß an den Klarwasser-Vorratsbehälter (14) Speiseleitun­ gen zur Zuführung von Klarwasser zu dem Schwingsiebwä­ scher (4) und/oder zu den Waschschnecken (8) anschließbar sind.
7. Anlage nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der im Entwässerungscontainer (12) anfallende Fest­ stoff in einen Bioreaktor (16) überführt wird, dem insbe­ sondere ein weiterer Entwässerungscontainer (12) zur Auf­ nahme der im Bioreaktor (16) anfallenden, Feinstoffe ent­ haltenden Flüssigphase nachgeschaltet ist.
8. Anlage nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß jeder Entwässerungscontainer (12) mit Flockungsmittel beschickbar ist.
9. Anlage nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der dem Mischer (1) zugegebene Wirkstoff einen neutra­ len ph-Wert besitzt und für gleichzeitig zugeführte Bakte­ rien Nahrungsmittelfunktion besitzt.
10. Anlage nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Schwingsiebwäscher (4) über eine Grobkornwasch­ trommel (2) vom Mischer (1) beschickt wird, und daß der Grobkornwaschtrommel (2) ein Absetzbecken (3) zur Aufnah­ me eines anfallenden Öl-Wasser-Gemisches mit Schwebstoff­ anteilen zugeordnet ist, wobei dieses Absetzbecken (3) wiederum einer biologischen Aufbereitung vorgeschaltet ist.
DE19883802369 1988-01-27 1988-01-27 Anlage zur reinigung kontaminierter boeden Withdrawn DE3802369A1 (de)

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