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DE3801920A1 - Vorrichtung zum anschliessen eines abzweigleiters - Google Patents

Vorrichtung zum anschliessen eines abzweigleiters

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Publication number
DE3801920A1
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DE
Germany
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fuse
housing
longitudinal ribs
temperature
ribs
Prior art date
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DE3801920A
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English (en)
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DE3801920C2 (de
Inventor
Horst Hartlmeier
Dieter Dipl Ing Sander
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Karl Pfisterer Elektrorechnische Spezialartikel GmbH and Co KG
Original Assignee
Karl Pfisterer Elektrorechnische Spezialartikel GmbH and Co KG
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Publication date
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Publication of DE3801920A1 publication Critical patent/DE3801920A1/de
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Granted legal-status Critical Current

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    • HELECTRICITY
    • H01ELECTRIC ELEMENTS
    • H01RELECTRICALLY-CONDUCTIVE CONNECTIONS; STRUCTURAL ASSOCIATIONS OF A PLURALITY OF MUTUALLY-INSULATED ELECTRICAL CONNECTING ELEMENTS; COUPLING DEVICES; CURRENT COLLECTORS
    • H01R13/00Details of coupling devices of the kinds covered by groups H01R12/70 or H01R24/00 - H01R33/00
    • H01R13/66Structural association with built-in electrical component
    • H01R13/68Structural association with built-in electrical component with built-in fuse
    • HELECTRICITY
    • H01ELECTRIC ELEMENTS
    • H01RELECTRICALLY-CONDUCTIVE CONNECTIONS; STRUCTURAL ASSOCIATIONS OF A PLURALITY OF MUTUALLY-INSULATED ELECTRICAL CONNECTING ELEMENTS; COUPLING DEVICES; CURRENT COLLECTORS
    • H01R11/00Individual connecting elements providing two or more spaced connecting locations for conductive members which are, or may be, thereby interconnected, e.g. end pieces for wires or cables supported by the wire or cable and having means for facilitating electrical connection to some other wire, terminal, or conductive member, blocks of binding posts
    • H01R11/11End pieces or tapping pieces for wires, supported by the wire and for facilitating electrical connection to some other wire, terminal or conductive member

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Description

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Anschließen eines Leiters an eine isolierte Freileitung mittels einer Klemme, mit wenigstens einem eine Sicherung aufnehmenden und diese Sicherung kontaktierende Kontaktkörper enthaltenden Gehäuse aus einem elektrisch isolierenden Kunststoff, das mit Längsrippen versehen ist.
Bei einer bekannten Vorrichtung dieser Art (DE-GM 78 29 026.3) ist das zylindrische Gehäuse in einen topfförmigen oberen Teil, der einen Kontaktkörper enthält, sowie einen in den oberen Teil einschraubbaren unteren Teil unterteilt, welcher eine Haltevorrichtung für die Sicherung bildet und den anderen Kontaktkörper enthält. Die Längsrippen, die am unteren Teil vorgesehen sind, haben eine sehr geringe Höhe, da sie allein dem Zweck dienen, den unteren Teil des Gehäuses für das Einschrauben in und Herausschrauben aus dem oberen Teil sicher erfassen zu können. Diese Vorrichtung ist jedoch nur für Sicherungen mit einer relativ niedrigen Nennstrom­ stärke verwendbar, da wegen der schlechten Wärmeleitfähig­ keit, welche der aus Isolationsgründen für das Gehäuse zu verwendende Kunststoff hat, die bei einer Sicherung höhere Stromstärke in dieser und an den Übergangswiderständen von der Sicherung zu den Kontaktkörpern entstehende Wärme zu einer Temperatur des Gehäuses führen würde, bei welcher das Gehäuse nicht mehr die erforderliche Stabilität hat.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung der eingangs genannten Art dahingehend zu verbessern, daß sie auch für Sicherungen mit höherer Nennstromstärke ver­ wendbar ist. Diese Aufgabe löst eine Vorrichtung mit den Merkmalen des Anspruches 1.
Durch die erfindungsgemäße Gestaltung der Längsrippen wird zum einen die für eine Wärmeabgabe zur Verfügung stehende Oberfläche des Gehäuses vergrößert. Vor allem aber bilden die Rippen eine versteifende Armierung, da zumindest die den größten radialen Abstand vom Sicherungskörper aufweisenden Bereiche die Erweichungstemperatur nicht erreichen.
Vorteilhafterweise erstrecken sich die Längsrippen zumindest über die gesamte Länge des den Sicherungskörper der Sicherung umgebenden Teil des Gehäuses, vorzugsweise auch über die die Kontaktkörper umgebenden Teile des Gehäuses, da dort die stärkste Erwärmung auftritt.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform sind die Längsrippen wenigstens über das eine Ende des Gehäuses hinaus verlängert und hier unmittelbar miteinander verbunden, damit das von den Rippen gebildete versteifte Gerüst in sich auch im Bereich wenigstens des einen Endes des Gehäuses geschlossen ist. Statt über solche Verlängerungen könnten die Rippen an wenigstens einem ihrer beiden Enden aber auch über einen Verbindungskörper miteinander verbunden sein.
Die Längsrippen können nach außen und/oder nach innen von der Gehäusewand abstehen.
Ferner können die Rippen wenigstens einen sich über ihre gesamte Länge erstreckenden Kanal aufweisen. Durch einen solchen Kanal, der geschlossen oder nach außen oder innen offen sein kann, kann die Wärmeabgabe vor allem dann ver­ bessert werden, wenn der Kanal in vertikaler Richtung verläuft und dadurch die Luftkonvektion begünstigt.
Im folgenden ist die Erfindung anhand von in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispielen im einzelnen erläutert. Es zeigen
Fig. 1 einen unvollständigen Längsschnitt eines ersten Ausführungsbeispiels,
Fig. 2 eine Draufsicht des ersten Ausführungsbeispiels,
Fig. 3 einen Gehäusequerschnitt eines zweiten Ausführungs­ beispiels,
Fig. 4 einen unvollständigen Gehäusequerschnitt eines dritten Ausführungsbeispiels,
Fig. 5 einen unvollständigen Gehäusequerschnitt eines vierten Ausführungsbeispiels.
Eine Vorrichtung zum Anschließen eines Abzweigleiters 1 an die eine, isolierte Ader 2 einer beispielsweise von Masten ge­ tragenen, isolierten Energieversorgungskabels mit Hilfe einer vollisolierten Abzweigklemme 3 weist ein aus Kunststoff bestehendes und dadurch elektrisch isolierendes, zylinderar­ tiges Gehäuse auf, das aus einem oberen Gehäuseteil 4 und einem unteren Gehäuseteil 5 besteht. In dem nur zum unteren Gehäuseteil 5 hin offenen oberen Gehäuseteil 4 ist der unisolierte eine Endabschnitt 6 eines Kontaktstiftes 7 festgelegt, der aus einem elektrisch gut leitenden Material, beispielsweise Aluminium, besteht und in radialer Richtung aus dem oberen Gehäuseteil 4 austritt. An der Austrittsstelle bildet der Gehäuseteil 4 einen stutzenartigen Vorsatz, den ein den außen liegenden Teil des Kontaktstiftes umge­ bender, elektrisch isolierender Mantel 9, bei dem es sich beispielsweise um einen Schrumpfschlauch handeln kann, übergreift, so daß an der Austrittsstelle kein Wasser in das Innere des oberen Gehäuseteils 4 eindringen kann. Das Isoliermaterial, aus dem der Mantel 9 besteht, ist so weich, daß Spitzen oder Schneiden in dem zur Aufnahme des Kontakt­ stiftes bestimmten Klemmkanal der Abzweigklemme 3, welcher im Ausführungsbeispiel parallel zu dem die Ader 2 aufnehmenden Klemmkanal liegt, den Mantel 9 durchdringen und den Kontakt­ stift kontaktieren können. Der Endabschnitt 6, welcher einen ersten Kontaktkörper bildet, liegt, wie Fig. 1 zeigt, an der Innenseite der oberen Stirnwand des Gehäuseteils 4 an und ist zwecks einer besseren Kontaktgabe in Längs­ richtung geriffelt.
An den oberen Gehäuseteil 4 sind radial nach außen abstehende Längsrippen 4′ angeformt, die sich nicht nur über die gesamte Länge des oberen Gehäuseteils 4 erstrecken, sondern über das geschlossene Ende desselben überstehen und hier unmittel­ bar miteinander verbunden sind. Die Abmessungen der Längs­ rippen 4′, insbesondere ihre in radialer Richtung gemessene Höhe sind so gewählt, daß zumindest die den größten radialen Abstand von der Wand aufweisende Längszone auch bei der höchsten Temperatur, welche die Wand erreichen kann, eine Temperatur haben, die unterhalb der Erweichungstemperatur des Kunststoffes liegt, aus welcher der obere Gehäuseteil 4 besteht.
Der Innenraum des oberen Gehäuseteils 4 ist an die Abmessungen einer aufzunehmenden Sicherung 10, beispielsweise einer E-Sicherung mit 63 A Nennstrom, angepaßt, die mit der einen Stirnfläche der an ihrem einen Ende vorhandenen Kontaktkappe 11 unmittelbar oder über ein nicht dargestelltes, in Richtung der Längsachse des Gehäuses elastisch verformbares Kontakt­ element an dem geriffelten Bereich des Endabschnittes 6 anliegt, wenn der obere Gehäuseteil 4 mit dem unteren Ge­ häuseteil 5 verbunden ist.
Der aus demselben Kunststoffmaterial wie der obere Gehäuse­ teil 4 bestehende untere Gehäuseteil 5 ist auf einem Teil seiner Länge mit einem Außengewinde 12 versehen, das in ein Innengewinde 13 des oberen Gehäuseteils 4 zur Herstellung der Verbindung zwischen beiden Gehäuseteilen eingeschraubt werden kann. Eine Riffelung oder Rippen 16 geringerer Höhe außen am unteren Endabschnitt des unteren Gehäuseteils 5 ermöglichen ein sicheres Erfassen des unteren Gehäuse­ teils 5 für das Herstellen oder Lösen der Gewindeverbindung zwischen beiden Gehäuseteilen.
In der den unteren Gehäuseteil 5 nach unten abschließenden Stirnfläche ist eine zentrale Durchtrittsöffnung 17 für den Abzweigleiter 1 vorgesehen, die durch einen stutzen­ artigen Fortsatz des unteren Gehäuseteils nach außen hin verlängert ist. Im Inneren des unteren Gehäuseteils 5 liegt lose ein Kontaktkörper 18, der als Schraubklemme für den Anschluß des Abzweigleiters 1 ausgebildet ist und dessen dem oberen Gehäuseteil 4 zugekehrte Stirnfläche die Kontakt­ fläche bildet, an der die Sicherung 10 mit ihrer einen Kontaktkappe oder über ein nicht dargestelltes, in Richtung der Längsachse des Gehäuses elastisch verformbares Kontakt­ element anliegt. Zum Anschließen des Abzweigleiters 1 kann der Kontaktkörper 18 aus dem unteren Gehäuseteil 5 heraus­ genommen werden.
Am unteren Gehäuseteil 5 sind einstückig mit ihm ausgebildete, schmale Haltefinger 20 vorgesehen, die gleichmäßig auf dem Umfang des oberen Randes des Gehäuseteils 5 verteilt angeordnet sind und sich von hier aus in Längsrichtung des Gehäuses in den oberen Gehäuseteil 4 hineinerstrecken. Diese Haltefinger 20 nehmen die Sicherung 10 auf und halten sie in der gewünschten Lage, wodurch das Einsetzen und Austauschen einer Sicherung wesentlich vereinfacht wird.
Da sich die Längsrippen 4′ über alle diejenigen Abschnitte des Gehäuses erstrecken, welche die Verlustwärmequellen im Inneren des Gehäuses umgeben, wird durch die Längsrippen 4′ die Ableitung der Wärme von der Gehäusewand und die Wärmeabgabe an die Umgebung begünstigt, zumal die Längsrippen 4′, die gleichmäßig über den Umfang verteilt angeordnet sind, zwischen sich vertikale Kanäle bilden, in denen die erwärmte Luft aufsteigt und dadurch die Wärmeabgabe durch Konvektion gefördert wird. Außerdem bilden die Rippen 4′ ein topfförmiges Versteifungsgerüst für das Gehäuse, da durch ihre Dimensionierung gewährleistet ist, daß auch bei maximaler Verlustwärme im Inneren des Gehäuses und maximaler Außentemperatur die Erweichungstemperatur des Kunststoffes nicht erreicht wird.
Wie Fig. 3 zeigt, kann man zusätzlich zu Längsrippen 4′, die vom oberen Gehäuseteil 4 radial nach außen abstehen, radial nach innen abstehende Längsrippen 4′′ vorsehen. Diese inneren Längsrippen 4′′ können die Sicherung 10 auf­ nehmen und damit die Haltefinger 20 des unteren Gehäuse­ teils entbehrlich machen. Sofern die inneren Längsrippen 4′′ eine so große Höhe haben, daß die Temperatur der Wand des oberen Gehäuseteils 4 stets unterhalb der Erweichungs­ temperatur des Kunststoffes liegt, aus dem sie besteht, kann selbstverständlich auf die radial nach außen abstehenden Längsrippen 4′ verzichtet werden.
Statt der massiven Längsrippen kann man auch, wie die Fig. 4 und 5 zeigen, Rippen vorsehen, die wenigstens einen sich über ihre gesamte Länge erstreckenden Kanal bilden. Bei dem in Fig. 4 dargestellten Ausführungsbeispiel haben die radial nach außen vom oberen Gehäuseteil 104 abstehenden Längsrippen 104′ je einen Längskanal 108, der sich, wie Fig. 4 zeigt, durch die Wand des oberen Gehäuseteils 104 hindurch fortsetzt, also zum Innenraum des oberen Gehäuse­ teils 104 hin offen ist.
Bei dem in Fig. 5 dargestellten Ausführungsbeispiel sind die Längskanäle 208, von denen je einer jede radial nach außen abstehenden Längsrippe 204′ des oberen Gehäuseteils 204 durchdringt, nur an ihren beiden Enden offen. Der Vorteil einer fehlenden Verbindung zwischen den Längskanälen 208 und dem Innenraumdes Gehäuses besteht darin, daß im Bereich des oberen Endes der Längskanäle keine Maßnahmen vorgesehen werden müssen, um ein Eindringen von Feuchtigkeit zu verhindern. Daher läßt sich mit solchen Kanälen eine gute Kaminwirkung erreichen, wodurch in entsprechendem Maße die konvektive Wärmeabgabe verbessert wird.
Alle in der vorstehenden Beschreibung erwähnten sowie auch die nur allein aus der Zeichnung entnehmbaren Merkmale sind als weitere Ausgestaltungen Bestandteile der Erfindung, auch wenn sie nicht besonders hervorgehoben und insbesondere nicht in den Ansprüchen erwähnt sind.

Claims (7)

1. Vorrichtung zum Anschließen eines Leiters an eine isolierte Freileitung mittels einer Klemme, mit we­ nigstens einem eine Sicherung aufnehmenden und diese Sicherung kontaktierende Kontaktkörper enthaltenden Gehäuse aus einem elektrisch isolierenden Kunststoff, das mit Längsrippen versehen ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Längsrippen (4′, 4′′, 104′, 204′) derart gestaltet sind, daß wenigstens die den größten radialen Abstand vom Sicherungskörper aufweisende Materialpartie eine auch bei maximaler Temperatur der Sicherung (10) und der Kontaktkörper (6, 18) sowie bei maximaler Umgebungstemperatur des Gehäuses (4, 5, 104, 204) unterhalb der Erweichungstemperatur des Kunststoffes liegende Temperatur hat.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekenn­ zeichnet, daß sich die Längsrippen (4′, 4′′, 104′, 204′) zumindest über die gesamte Länge des den Sicherungs­ körper der Sicherung (10) umgebenden Teils des Gehäuses (4, 5) erstrecken.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Längsrippen (4′, 4′′, 104′, 104′′) sich zumindest über den die Sicherung (10) und die Kontaktkörper (6, 18) umgebenden Bereich des Gehäuses (4, 5) erstrecken.
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet daß die Längsrippen (4′) wenigstens an ihrem einen Ende unmittelbar oder über ein mit ihnen einstückig ausgebildetes und hinsichtlich seiner Temperatur wie die Rippen gestaltetes Verbindungs­ element miteinander in Verbindung stehen.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Längsrippen (4′, 4′′, 104′, 204′) von der Gehäusewand nach außen und/oder innen abstehen.
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Längsrippen (104′, 204′) wenigstens einen sich über ihre gesamte Länge erstreckenden Kanal (108, 208) aufweisen.
7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekenn­ zeichnet, daß der Kanal (108) zum Gehäuseinneren hin offen ist.
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