DE3800489C2 - Gewinde-Strehlwerkzeug - Google Patents
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Description
Die Erfindung betrifft ein Strehlwerkzeug nach dem Oberbegriff des
Patentanspruchs 1 Die Erfindung bezieht sich auch auf einen
Gewindeschneidkopf mit mehreren fortlaufend numerierten Strehlwerkzeugen der
oben genannten Art.
Aus US-PS 2 239 736 sind Strehler bekannt, die in einer in dieser
Vorveröffentlichung dargestellten Weise in einen Kopf einzusetzen sind. Solche
Strehler werden oft in Sätzen benutzt, um Gewinde einer Vielfalt von Typen auf
einer großen Vielfalt von Werkstücken aus Eisenmaterial oder Nicht-Eisenmaterial
zu schneiden.
Solche Werkzeuge und die zugehörigen Köpfe und Maschinen sind über die Jahre
hinaus erfolgreich eingesetzt worden. Jedoch haben sich Probleme bei der
Erzeugung von Gewinden, insbesondere Rohrleitungsgewinden, auf sehr weichen
oder sonst am Rand bearbeitbaren Materialien ergeben, die aufgrund ihrer relativ
geringen Kosten zunehmend in weit verbreitete Benutzung kommen. In vielen
Fällen werden beim Gewindeschneiden dann lange fadenförmige Späne erzeugt,
die ein Abreißen an den Profilspitzen des Gewindes hervorrufen und die
Erreichung der gewünschten Gewindegüte verhindern.
Es hat sich herausgestellt, daß - insbesondere bei NPT-Gewinden (National Pipe
Taper), die sich durch scharfe Profilspitzen auszeichnen, - die gegenseitige
Einwirkung zwischen den Schneidwerkzeugen und dem Werkstück eine
Quetschwirkung hervorruft, die Reißerscheinungen sowohl an den Flanken wie
auch an den Profilspitzen verursacht. Es wurde bereits vorgeschlagen, diesen und
ähnlichen Problemen dadurch zu begegnen, daß die Werkzeuge so angeordnet
werden, daß sie in reibender oder glättender Weise arbeiten. Dies führt jedoch zu
Wärmeerzeugung und vermindert die Lebensdauer bzw. Standzeit der Strehler.
Die US-A-1 007 317 beschreibt ein gattungsgemäßes Werkzeug zum Schneiden von Gewinden mit
einer Vielzahl von axialen hintereinander angeordneten Schneidzähnen, die derart
ausgebildet sind, daß jeweils eine Flanke jedes Schneidzahnes von der Profilspitze
bis zum Profilgrund hin zurückgesetzt ist, d. h. das Profil der Schneidzähne
asymmetrisch ist. Dadurch werden die Flanken der Schneidzähne entlastet.
Ferner ist es bekannt, Strehler mit entlasteten Flanken in Sätzen zu verwenden.
Die Strehlwerkzeuge werden abwechselnd derart angeordnet, daß die Strehler mit
ungeradzahliger Nummer, beispielsweise an der vorderen Flanke entlastet sind
und die Strehler mit geradzahliger Nummer an der rückwärtigen Flanke entlastet
sind.
Es hat sich gezeigt, daß mit den bekannten Schneidwerkzeugen Beschädigungen
der Profilspitzen und Flanken insbesondere bei sehr weichen zu fadenförmigen
Spänen neigenden Materialien nicht völlig verhindert werden können.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Strehlwerkzeug zu schaffen, das
es ermöglicht, ein Gewinde mit hoher Güte selbst in ein Werkstück aus sehr
weichem Material zu schneiden, ohne daß Risse an den Profilspitzen oder Flanken
des Gewindes auftreten. Der Erfindung liegt auch die Aufgabe zugrunde, einen
Gewindeschneidkopf mit mehreren fortlaufend numerierten Strehlwerkzeugen zu
schaffen, mit dem sich ein Gewinde hoher Güte selbst in ein Werkstück aus sehr
weichem Material schneiden läßt, ohne daß Risse an den Profilspitzen oder
Flanken des Gewindes auftreten.
Die Lösung dieser Aufgaben erfolgt erfindungsgemäß mit den Merkmalen des
Patentanspruchs 1 bzw. 4.
Durch die Erfindung wird ein verbessertes Strehlwerkzeug geschaffen, das das
Schneiden von Gewinden auf einem Werkstück mit vermindertem Kraftaufwand
und mit verminderter Wärmeerzeugung gestattet und das den Zutritt von
Gewindeschneide oder Kühlmittel zur Eingriffsfläche zwischen Werkzeug und
Werkstück erleichtert.
Dabei lassen sich die verbesserten Strehlwerkzeuge praktisch zu gleichem Preis
und mit gleichem Kostenaufwand herstellen wie die herkömmlichen
Gewindeschneidwerkzeuge bzw. Strehler. Weitere Merkmale und Vorteile der
Erfindung ergeben sich aus der folgenden Beschreibung eines
Ausführungsbeispiels anhand der Zeichnung.
Es zeigen:
Fig. 1 einen Teilschnitt in wesentlich vergrößertem Maßstab, der das Profil der
das Gewinde schneidenden Elemente eines Strehlwerkzeuges gemäß der
Erfindung wiedergibt, wobei ein Vergleich mit dem Stand der Technik
durch gestrichelte Linien angedeutet ist; und
Fig. 2 eine ähnliche Darstellung eines abgewandelten Strehlwerkzeuges, bei dem
das Profil der die Gewinde schneidenden Elemente spiegelbildlich zu dem
Strehler gemäß Fig. 1 ist und wobei ein solcher abgewandelter Strehler in
Verbindung mit einem Strehler gemäß Fig. 1 benutzbar ist.
Wie in der Zeichnung dargestellt, sind die Strehlwerkzeuge gemäß der Erfindung
mit einer Anzahl typischerweise 8 bis 10 gleichen das Gewinde schneidenden
Zähnen oder Rippen 10 versehen. Jede dieser Rippen 10 hat
Profilspitzen 12 und ist über Profilgrundbereiche 14 von benachbarten Rippen in
Abstand. Die vorderen und rückwärtigen Flanken der das Gewinde bildenden
Rippen sind jeweils bei 16 und 18 dargestellt. Im typischen Fall ist die Breite
dieser Rippen 10 im Bereich zwischen 0,635 mm und 2,54 mm.
Der Abstand zwischen benachbarten Profilspitzen 12 beträgt zwischen 1 mm und
3,2 mm. Herkömmlicherweise sind die Rippen symmetrisch um eine Achse 20
gebildet, die rechtwinklig zur Schraubenachse des Werkstücks steht, so daß die
Gewinde bildenden Elemente Spiegelbilder des auf dem Werkstück zu bildenden
Gewindes sind. Das Profil der rückwärtigen Flanke 18 des Strehlers gemäß Fig.
1 ist so in Übereinstimmung mit der herkömmlichen Praxis ausgebildet. Die
vorwärtige Flanke hat jedoch ein neuartiges Profil 16. Das Profil der in
herkömmlicher Weise ausgebildeten vorderen Flanke ist in gestrichelten Linien
bei 16′ gezeigt.
Im typischen Fall beträgt der Entlastungswinkal, d. h. der Winkel A zwischen der
neuartigen Flanke 16 und der in herkömmlicher Weise geformten 16′ zwischen 0°
10′′ und 3°.
Es hat sich jedoch herausgestellt, daß diese Zurückversetzung der vorderen
Flanke um einen Entlastungswinkel A gegenüber dem herkömmlichen normalen
Profil 16′ nicht allein ausreicht, um das oben angesprochene Profil der
Beschädigung der Profilgrundbereiche, Profilspitzen und Flanken der geformten
Gewinde bei sehr weichem, zu fadenförmigen Spänen neigende Material ausreicht
und auch nicht bei der Herstellung von Gewinden mit sehr scharfen Profilspitzen.
Es wurde daher im Rahmen der Erfindung herausgefunden, daß diese Probleme
wesentlich vermindert oder beseitigt werden können, wenn noch eine weitere
Modifikation des Profils vorgenommen wird.
Gemäß der Erfindung ist die Flanke 16 noch weiterhin in einem Abschnitt des
Profilgrundbereichs dadurch entlastet, daß eine Oberfläche 16′′ vorgesehen wird,
die einen noch größeren Entlastungswinkel aufweist; beispielsweise und
vorzugsweise kann diese Fläche 16′′ im wesentlichen parallel zur Achse 20
liegen, wodurch der Profilgrundbereich 14 wirksam und asymmetrisch
aufgeweitet wird. Die Anordnung der Oberfläche 16′′ ist derart, daß die Weite
des Profilgrundbereiches 14 das 1,5-fache bis 3-fache der Weite des
Profilgrundbereiches in herkömmlich ausgebildeten Strehlern beträgt. Das Maß
der Abwandlung des größeren Teiles der Flanke und die weitere
Profilabwandlung des Profilgrundbereiches werden bestimmt durch den Typ des
zu bildenden Gewindes und die Art des Materials aus welchem das mit Gewinde
zu versehene Werkstück besteht, dabei sind die größten Abwandlungen für die
Bearbeitung der weichesten Materialien und der schwierigsten Gewindeformen
vorzusehen.
Der Strehler gemäß Fig. 2 hat ein Profil seiner das Gewinde formenden
Elemente, das ein Spiegelbild von dem Profil ist, wie es beim Strehler nach Fig.
1 vorgesehen ist. Die vorderen Flanken 22 der das Gewinde formenden Rippen
24 sind in der herkömmlichen, unabgewandelten Form, während die rückwärtigen
Flanken 26 in gleicher Weise abgewandelt sind, wie die vorwärtigen Flanken 16
des Strehlers gemäß Fig. 1.
Es können auch Strehler vorgesehen werden, die in abwechselnder Folge die
Ausbildung von Schneidelementen gemäß Fig. 1 und Schneidelementen gemäß
Fig. 2 aufweisen. Solche Strehler können allein benutzt werden zum
Gewindeschneiden an Drehbänken. Häufiger jedoch werden die Strehler in Sätzen
benutzt, wie dies beispielsweise auch in US-PS 2 239 736 gezeigt ist. In solchen
Fällen, in welchen zwei oder mehr Strehler benutzt sind, werden sie abwechselnd
eingesetzt. Die Strehler mit ungeradzahliger Nummer können dann die in Fig. 1
gezeigte Form aufweisen und die Strehler mit geradzahliger Nummer können
dann die Form nach Fig. 2 aufweisen.
Während des Gewindeschneidens wirken die oben erläuterten
Entlastungsmaßnahmen dann dahingehend, daß die Schneidwirkung der
abwechselnd eingesetzten Strehler im wesentlichen an den gegenüberliegenden
Seiten der einander zugeordneten Form erfolgt, um die oben erwähnte verbesserte
Arbeitsweise, insbesondere eine Verbesserung in der Oberflächengüte und
Formgüte des Gewindes zu erreichen.
Wegen der Modifizierung der Gewindeform bearbeiten die Strehler gleichzeitig
im wesentlichen eine Flanke des Gewindes auf einem Werkstück und vermeiden
so eine Abhebe- und Reißwirkung an der Gewindespitze des Werkstücks, wie dies
bei den herkömmlichen Werkzeugen unvermeidlich war. Durch die
Entlastungsmaßnahmen werden lange Späne vermieden, die bisher das Reißen der
Profilspitze am Gewinde verursacht hat. Die erfindungsgemäßen
Entlastungsmaßnehmen lassen ferner eine Rohbearbeitungs- und
Fertigbearbeitungswirkung eintreten, durch die die Fertigbearbeitungs-Güte erhöht
wird. Die Entlastungsmaßnahmen gestatten auch, daß Kühlmittel durch denjenigen
Teil des Werkzeugs verteilt wird, der Wärmeerzeugung hervorruft. Hierdurch
wird die Schmierung verbessert und es wird zum Entfernen der Späne und
abgeriebener Teilchen beigetragen, die sonst zum Ausfall des Werkzeugs
beitragen könnten.
Außer den dargestellten Ausführungsbeispielen sind auch andere
Ausführungsformen der Erfindung möglich, im Rahmen der in den
Patentansprüchen wiedergegebenen Merkmale und deren Äquivalenten.
Bei den erfindungsgemäßen Strehlwerkzeugen bzw. Gewindeschneidköpfen mit
mehreren Strehlwerkzeugen können die das Gewinde schneidenden Elemente, d. h.
Zähne oder Rippen in an sich bekannter Weise zu tiefem gestaffeltem Arbeiten
oder seitengestaffeltem Arbeiten angeordnet sein. In beiden Fällen sind die
erfindungsgemäßen Entlastungsmaßnahmen unverändert oder entsprechend
äquivalent anzuwenden.
Claims (4)
1. Gewinde-Strehlwerkzeug, das eine Mehrzahl von das Gewinde
schneidenden Zähnen (10, 24) mit sich zwischen den jeweiligen
Profilspitzen (12) und den jeweiligen Profilgrundbereichen (14)
erstreckenden Schneidflanken (18, 22) aufweist, wobei nur eine der
Schneidflanken (18, 22) jedes Zahnes (10, 24) spiegelbildlich zu dem auf
dem Werkstück zu bildenden Gewindeprofil ist und die gegenüberliegende
Schneidflanke (16, 26) auf einen wesentlichen Teil ihrer Länge von der
Profilspitze (12) aus zum Profilgrund (14) hin um einen ersten
Entlastungswinkel (A) zurückgesetzt ist, dadurch gekennzeichnet, daß die
gegenüberliegende Schneidflanke (16, 26) in einem dem Profilgrund (14)
benachbarten Abschnitt um einen zweiten, größeren Entlastungswinkel
(16′′) zurückgesetzt ist.
2. Werkzeug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der erste
Entlastungswinkel (A) zwischen 0 Grad, 10 Minuten und 3 Grad beträgt.
3. Werkzeug nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die
Weite des Profilgrundbereiches (14) durch die beiden Entlastungswinkel
(A, 16′′) der einen Schneidflanke (16, 26) auf das im wesentlichen 1,5-fache
bis im wesentlichen 3-fache Maß gegenüber dem Spiegelbild des zu
bildenden Gewindeprofils verbreitert ist.
4. Gewindeschneidkopf mit mehreren fortlaufend numerierten
Strehlwerkzeugen nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß an den Werkzeugen mit ungeradzahliger Nummer die
rückwärtigen Schneidflanken (18) der Schneidzähne (10) spiegelbildlich zu
dem auf dem Werkstück zu bildenden Gewindeprofil und die vorwärtigen
Schneidflanken (16) von einem der Profilspitze (12) benachbarten Punkt
aus nach dem Profilgrund (14) hin um den ersten Entlastungswinkel (A)
und in dem dem Profilgrund (14) benachbarten Abschnitt um den zweiten,
größeren Entlastungswinkel (16′′) zurückgesetzt ist, während bei den
Werkzeugen mit geradzahliger Nummer die vorwärtigen Schneidflanken
(22) der Schneidzähne (24) spiegelbildlich zu dem auf dem Werkstück zu
bildenden Gewindeprofil und die rückwärtigen Schneidflanken (26) von
einem der Profilspitze benachbarten Punkt aus nach dem Profilgrund hin
um den ersten Entlastungswinkel und in dem dem Profilgrund
benachbarten Abschnitt um den zweiten, größeren Entlastungswinkel
zurückgesetzt sind.
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