HINTERGRUND DER ERFINDUNG
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Die Erfindung betrifft die Anordnung eines Gehäuses
eines Rufempfängers und insbesondere die Gehäuseanordnung eines
Rufempfängers mit einer Speichervorrichtung und einem
speziellen Schreibanschluß zum Einschreiben eines Codes in die
Speichervorrichtung.
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Wachsende Nachfrage ist nach einem Rufempfänger zu
verzeichnen, der klein, billig, zuverlässig und leicht zu warten
ist. Besonders bei seiner Anordnung besteht ein großer Bedarf
an einfacher Wartung und hoher Zuverlässigkeit. Zu einem
bekannten Rufempfänger gehört gewöhnlich eine Kammer zur
Aufnahme einer Leiterplatte, die mit einem elektrisch
löschbaren, programmierbaren Lesespeicher (EEPROM) oder einer
gleichartigen Speichervorrichtung zum Speichern einer
Funkrufnummer bestückt ist. An diese Kammer schließt sich eine
weitere Kammer zur Aufnahme einer Batterie an. Durch
Leitungen ist der EEPROM auf der Leiterplatte mit einem
Schreibanschluß zum Einschreiben der Funkrufnummer in den EEPROM
verbunden. Der Schreibanschluß ist auf der Leiterplatte
vorgesehen oder an einem Gehäuseteil des Empfängers so angebracht,
daß er von außen sichtbar und leicht zugänglich ist.
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Ein Nachteil der Anordnung mit dem auf der Leiterplatte
befestigten Schreibanschluß besteht darin, daß sich der Code
nicht in den EEPROM einschreiben läßt, ohne das die
Leiterplatten enthaltende Gehäuse auseinanderzunehmen und
anschließend eine Schreibvorrichtung an den Schreibanschluß
anzuschließen. Dies erfordert nicht nur umständliche Handlungen,
sondern widerspricht auch der Forderung nach einfacher
Wartung. Andererseits bringt der an einem Gehäuseteil
angebrachte Schreibanschluß das Problem mit sich, daß statische
Elektrizität über den Schreibanschluß leicht zum EEPROM und
zu verschiedenen integrierten Schaltungen geleitet werden
kann. Eine solche statische Elektrizität würde den im EEPROM
gespeicherten Code zerstören, zu Fehlfunktionen des
Empfängers führen und sogar den gesamten Schaltungsaufbau im
Empfänger zerstören, wodurch die Zuverlässigkeit des Empfängers
entscheidend beeinträchtigt wäre.
ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG
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Eine Aufgabe der Erfindung besteht folglich darin, eine
Gehäuseanordnung für einen Rufempfänger zu schaffen, die die
Wartung erleichtert, das einfache Einschreiben eines Codes
unterstützt und eine hohe Zuverlässigkeit im Betrieb
gewährleistet.
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Eine weitere Aufgabe der Erfindung besteht darin, eine
allgemein verbesserte Gehäuseanordnung für einen Rufempfänger
zu schaffen.
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Eine erfindungsgemäße Gehäuseanordnung für einen
Rufempfänger weist auf: eine Kammer zur Aufnahme einer
Leiterplatte, auf der mindestens eine Speichervorrichtung zum
Speichern eines Codes und ein Schreibanschluß zum Einschreiben
des Codes in die Speichervorrichtung angeordnet sind, ein
Batteriefach, das in einem sich an die Kammer angrenzenden
Raum vorgesehen ist und eine Öffnung hat, die zur Außenseite
gerichtet ist, und ein Fenster, das durch einen Teil des sich
an die Kammer anschließenden Batteriefachs ausgebildet ist
und mit der Kammer in Verbindung steht. Der Schreibanschluß
ist so auf der Leiterplatte positioniert, daß dieser dem
Fenster gegenüberliegt, so daß der Schreibanschluß mit einem
Verbinder einer Schreibvorrichtung, der durch das Fenster
eingesetzt wird, nach Bedarf verbindbar ist.
KURZE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
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Diese und weitere Aufgaben, Merkmale und Vorteile der
Erfindung dürften aus der nachfolgenden näheren Beschreibung
im Zusammenhang mit den beigefügten Zeichnungen deutlicher
werden. Es zeigen:
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Fig. 1 und 2 jeweils Perspektivansichten verschiedener
bekannter Gehäuseanordnungen für einen Rufempfänger;
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Fig. 3 eine Perspektivansicht der Gehäuseanordnung in
einer Ausführungsform der Erfindung;
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Fig. 4 eine teilweise Schnittansicht entlang der Linie
IV-IV von Fig. 3;
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Fig. 5 eine Perspektivansicht, die das Einschreiben
einer Funkrufnummer bei der Ausführungsform von Fig. 3
veranschaulicht;
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Fig. 6 eine zu Fig. 5 gehörende teilweise
Schnittansicht;
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Fig. 7 eine Perspektivansicht einer weiteren
Ausführungsform der Erfindung; und
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Fig. 8 eine zu Fig. 7 gehörende teilweise
Schnittansicht.
BESCHREIBUNG DER BEVORZUGTEN AUSFÜHRUNGSFORMEN
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Zum besseren Verständnis der Erfindung wird zunächst
kurz auf bekannte Gehäuseanordnungen für einen Rufempfänger
eingegangen, die in Fig. 1 und 2 gezeigt sind.
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Gemäß Fig. 1 ist in einem bekannten Gehäuse 10 für einen
Rufempfänger ein EEPROM oder eine ähnliche
Speichervorrichtung 12 zum Speichern eines gewünschten Codes untergebracht,
der dem Rufempfänger zugewiesen wird. Ein Batteriefach 14 zum
Aufnehmen einer Batterie ist in das Gehäuse 10 so eingebaut,
daß eine Kammer 16 durch das Batteriefach 14 und das Gehäuse
10 abgegrenzt ist. In der Kammer 16 ist eine Leiterplatte 18
angeordnet. Das Batteriefach 14 hat eine Öffnung 20, die
gewöhnlich durch einen Deckel 22 verschlossen wird, der einen
Teil des Gehäuses 10 bildet. Der EEPROM 12 ist auf der
Leiterplatte 18 angebracht und durch Leitungen 26 und 28 so mit
einem Schreibanschluß 24 verbunden, daß der Code in den
EEPROM 12 über den Anschluß 24 eingeschrieben werden kann.
Während der Schreibanschluß 24 gemäß Fig. 1 direkt auf der
Leiterplatte 18 angebracht sein kann, kann er gemäß Fig. 2
auch in einem Teil 10a des Gehäuses 10 angebracht sein.
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Bei jeder der gezeigten und beschriebenen
Gehäuseanordnungen bleibt, wie vorstehend beschrieben wurde, ein Problem
ungelöst. Insbesondere ist es bei der Anordnung von Fig. 1
zum Einschreiben eines Codes in den EEPROM 12 notwendig, das
die Leiterplatte 18 enthaltende Gehäuse 10
auseinanderzunehmen und anschließend eine (nicht gezeigte) Schreibvorrichtung
am Schreibanschluß 24 anzuschließen. Dies ist nicht nur
aufwendig, sondern für eine einfache Wartung auch abzulehnen.
Andererseits leidet die Anordnung von Fig. 2 unter dem
Nachteil, daß statische Elektrizität leicht zum EEPROM 12 und
verschiedenen integrierten Schaltungen über den
Schreibanschluß 24 geleitet werden kann, der durch das Gehäuseteil 10a
zur Außenseite freiliegt. Eine solche statische Elektrizität
würde die im EEPROM 12 gespeicherten Daten zerstören, zu
Fehlfunktionen des Empfängers führen und sogar den gesamten
Schaltungsaufbau im Empfänger zerstören, wodurch die
Zuverlässigkeit des Empfängers entscheidend beeinträchtigt wäre.
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Fig. 3 bis 8 zeigen bevorzugte Ausführungsformen der
Erfindung, die frei von den vorstehend diskutierten Nachteilen
der bekannten Gehäuseanordnungen sind. In Fig. 3 bis 8 sind
gleiche oder ähnliche Bauelemente wie in Fig. 1 und 2 mit
gleichen Bezugszahlen bezeichnet.
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In Fig. 3 und 4 hat ein erfindungsgemäßes Gehäuse im
allgemeinen eine rechteckige Parallelepipedform. Ein
Batteriefach 14 ist in das Gehäuse 10 im Anschluß an eine Öffnung
20 des Gehäuses 10 eingebaut und grenzt zusammen mit dem
Gehäuse 10 eine Kammer 16 ab. Ein Deckel 22 ist abnehmbar am
Gehäuse 10 angebracht, um die Öffnung 20 zu verschließen,
während er einen Teil des Gehäuses 10 bildet, wodurch eine
Kammer zum Aufnehmen einer (nicht gezeigten) Batterie
abgegrenzt wird. Das Gehäuse 10, das Batteriefach 14 und der
Dekkel 22 bestehen jeweils aus einem nichtleitenden Material,
z. B. Polycarbonat. Eine Leiterplatte 18 ist in der Kammer 16
angeordnet, während ein EEPROM 12 auf der Leiterplatte 18
zusammen mit verschiedenartigen Schaltungsteilen angebracht
ist. An einem Endabschnitt ist die Leiterplatte 18 mit einem
Schreibanschluß 24 bestückt, der über Leitungen 26 und 28 mit
dem EEPROM 12 verbunden ist. Der dem Schreibanschluß 24
gegenüberliegende Teil des Batteriefachs 14 ist mit einer Öffnung
oder einem Fenster 14a versehen. Durch dieses Fenster
14a kann ein Verbinder 32 einer Schreibvorrichtung 30
eingesetzt werden, um eine elektrische Verbindung mit dem
Schreibanschluß
24 herzustellen, was nachstehend anhand von Fig. 5
und 6 beschrieben wird.
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Fig. 5 und 6 zeigen, wie ein gewünschter Code in den
EEPROM 12 eingeschrieben wird. Dabei wird insbesondere der
Deckel 22 (Fig. 3) abgenommen, um das Batteriefach 14 nach
außen freizulegen; anschließend wird der an der
Schreibvorrichtung 30 über eine Leitung 34 angeschlossene Verbinder 32
in das Gehäuse 10 durch das Fenster 14a eingesetzt, um mit
dem Schreibanschluß 24 verbunden zu werden. In diesem Zustand
kann ein Code in den EEPROM 12 eingeschrieben werden, der mit
der Schreibvorrichtung 30 über den Schreibanschluß 24 und die
Leitungen 26 und 28 verbunden ist. In Fig. 6 bezeichnet die
Bezugszahl 36 einen federnden Kontakt für den Anschluß.
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Obwohl in dieser speziellen Ausführungsform der
Schreibanschluß 24 vollständig im Gehäuse 10 untergebracht ist, läßt
sich ein Code in den EEPROM 12 dadurch einschreiben, daß
lediglich der Deckel 22 abgenommen und der Verbinder 32 durch
das Fenster 14a des Batteriefachs 14 eingesetzt wird, um an
den Schreibanschluß 24 angeschlossen zu werden. Dadurch wird
die Beschaltung vereinfacht und die einfache Wartung
unterstützt.
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Gemäß Fig. 4 soll angenommen werden, daß der Abstand
zwischen dem Schreibanschluß 24 und der Innenfläche des
Batteriefachs 14 a, die Dicke des Batteriefachs 14 b, das
Innenmaß des Batteriefachs 14 c und die Dicke des Deckels 22 d
beträgt. Demnach hat der nicht nach außen freiliegende
Schreibanschluß 24 von der Außenfläche des Batteriefachs 14 einen
Abstand a + b, und bei aufgesetztem Deckel 22 auf dem Gehäuse
10 hat er von der Außenfläche des Deckels 22 einen Abstand &
+ b + c + i. Der Einfluß von außerhalb des Gehäuses 10
entwickelter statischer Elektrizität auf das Innere des Gehäuses
10 verringert sich proportional zum Abstand a + b oder a + b
+ c + i, um den EEPROM 12 und andere verschiedene
Schaltungsteile vor Zerstörung zu schützen. Durch eine solche Anordnung
wird folglich die Betriebszuverlässigkeit des Rufempfängers
verbessert.
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Fig. 7 und 8 zeigen eine weitere Ausführungsform der
Erfindung. Diese Ausführungsform ähnelt im wesentlichen der
vorherigen Ausführungsform mit der Ausnahme, daß ein
nichtleitendes Schild 38 auf das Batteriefach 14 aufgeklebt ist,
um das Fenster 14a zu verschließen, wobei das Schild 38 den
im EEPROM 12 gespeicherten Code anzeigt. Diese alternative
Ausführungsform hat den Vorteil, daß lediglich durch Abnehmen
des Deckels 22 das Schild 38 und damit der Speicherinhalt des
EEPROM 12 sichtbar ist, abgesehen von den verschiedenen im
Zusammenhang mit der ersten Ausführungsform beschriebenen
Vorteilen. Außerdem erhöht das Schild 38 zum Verschließen des
Fensters 14a die Widerstandsfähigkeit des EEPROM 12 und
anderer Teile gegenüber statische Elektrizität und verhindert,
daß Staub, Wasser und andere Verunreinigungen durch das
Fenster 14a zum Schreibanschluß 24 und zur Leiterplatte 18
gelangen.
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Zusammenfassend weist ein erfindungsgemäßes Gehäuse für
einen Rufempfänger ein Batteriefach auf, das Teil eines
Gehäuses bildet und mit dem Gehäuseinneren über ein Fenster in
Verbindung steht. Durch das Fenster kann ein Verbinder einer
Schreibvorrichtung in das Gehäuse eingesetzt werden, um eine
Verbindung mit einem Schreibanschluß herzustellen, der
elektrisch an eine Speichervorrichtung angeschlossen ist. Somit
läßt sich ein Code in die Speichervorrichtung einschreiben,
indem lediglich ein Deckel abgenommen wird, der zum
Verschließen des Batteriefachs dient. Dadurch wird ein einfaches
Einschreiben sowie eine einfache Wartung unterstützt. Da der
Schreibanschluß nicht zur Außenseite des Gehäuses freiliegt,
verbessern sich die Widerstandsfähigkeit gegenüber statischer
Elektrizität und die hermetische Abdichtung gegen
Verunreinigungen, was zu einer bisher einmaligen Zuverlässigkeit im
Betrieb führt.
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Dem Fachmann dürften anhand der offenbarten Lehren
verschiedene Abwandlungen der beschriebenen Anordnungen sowie
weitere Ausführungsformen deutlich sein, ohne vom
Schutzumfang der Erfindung abzuweichen, der durch die beigefügten
Ansprüche begrenzt ist.