DE3850070T2 - Zwei-Etappen-Drahtverbindung und Schneidklemme. - Google Patents
Zwei-Etappen-Drahtverbindung und Schneidklemme.Info
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Description
- Die Erfindung betrifft elektrische Verbinder und in einem besonderen Aspekt eine Klemme, welche zur Querverbindung nützlich ist oder welche Anschlußbereichs-Vermittlungspunkte eines Fernmeldesystems bedient und insbesondere betrifft die Erfindung eine verbesserte Klemme, welche die Drahtverbindung an der Klemme in einem einzigen Operationsschritt ermöglicht und welche den Draht während dem zweiten Operationsschritt schneidet. Eine Vorrichtung zur Bereitstellung einer Querverbindung an Anschlußbereichs-Vermittlungspunkten umfaßt normalerweise Klemmen für 25 Drahtpaare, welche kompakt in einer Anordnung von Reihen und Spalten an einer Klemmenleiste angeordnet sind, wie dies zum Beispiel in der U.S. Patenturkunde mit der Nummer 4.431.247 beschrieben ist.
- Die bestehenden Klemmenleisten, wie sie in dem Patent mit der Nummer 4.431.247 beschrieben sind, dienen dazu, mit dem Draht eine die Isolierung durchstoßende Steckverbindung herzustellen, nachdem auf die Kappe eine Verdrehungsbewegung angewandt worden ist. Der zu verbindende Leiter erstreckt sich durch ausgerichtete Löcher in der Kappe und durch eine Öffnung in einem konzentrisch angeordneten, stationären Kontaktelement, wobei diese Öffnung zu einem geöffneten Drahtaufnahmeschlitz führt, der eine IDC-Steckverbindung (selbsttätig abisolierende Steckverbindung) mit dem Draht des Leiters ermöglicht. Die entgegengesetzte Seite des Kontakts umfaßt eine zweite Öffnung, durch welche sich der Leiter erstreckt, der anfangs mit einer zusammenpassenden zweiten Öffnung in der Kappe ausgerichtet ist. Ein Drehen der Kappe zur Herstellung der Drahtverbindung, drängt den Draht gegen die Kanten der zweiten Öffnung, was dazu führt, daß der Leiter gleichzeitig mit der Herstellung der Drahtverbindung bzw. des Endabschlusses abgetrennt wird.
- Es wird häufig verlangt, die Verbindung mit dem Kontakt herzustellen und es dabei noch zu ermöglichen, daß sich der Leiter über die Klemme hinaus erstreckt. In diesem Fall ist das gleichzeitige Abschneiden unerwünscht. Aus diesem Grund ist es ein Merkmal der vorliegenden Erfindung, eine Klemme vorzusehen, welche ein Durchstoßen des Drahtes an der Klemme ermöglicht und welche es ermöglicht, daß der Leiter mit einer anderen Klemme dauerhaft oder vorübergehend verbunden wird.
- Für die verbesserte Klemme sind zwei verschiedene Anwendungen ermittelt worden, welche es ermöglichen, daß die Drahtverbindung in einem Schritt ausgeführt und daß das Abschneiden bzw. Abt rennen des Drahts nach Wunsch in einem zweiten Schritt durchgeführt wird. Wenn eine Verbindung mit einer neuen Telephonnummer hergestellt wird, ermöglicht das verlängerte Ende des Leiters, welches durch die Kappe in der Klemme positioniert ist, erstens eine vorübergehende Verbindung mit der früheren Telephonnummerzuweisung. Danach kann der Draht zu der früheren Nummer einfach entfernt werden, ohne daß der Anschluß an die neue Nummer unterbrochen wird.
- Zweitens ermöglicht eine dauerhafte Verbindung mit einem Draht bei der Herstellung von Telephonnebenanschlüssen außer Haus, die Verbindung der gleichen Telephonnummer mit zwei getrennten Gebäuden, wie etwa einem Haus und einer Garage bzw. einem anderen Außengebäude, oder mit einem Büro und einem Labor in einem einzigen Gebäude.
- Eine elektrische Klemme gemäß der vorliegenden Erfindung ist in Anspruch 1 offenbart. Sie umfaßt ein zylinderförmiges Kontaktelement und ein Kappenelement, welches relativ zu dem zylinderförmigen Element drehbar ist, um in einem Drehschritt eine IDC-Steckverbindung mit dem Draht eines Leiters zu ermöglichen und um während dem zweiten Drehschritt ein Abschneiden des verlängerten Endes des Leiters zu ermöglichen. Das zylinderförmige Kontaktelement umfaßt eine offene Längsnaht, die von einer Seite der Naht quer geschlitzt ist, um ein offenes, gegabeltes, abisolierendes Kontaktelement zu bilden und zu isolieren, sowie eine Längsperforation gegenüber der Naht, um so einen Drahtaustrittsdurchgang zu bilden. Dem zylinderförmigen Element ist ein Kappenelement drehbar zugeordnet, welches um das zylinderförmige Element positioniert ist. Die Kappe umfaßt eine Eintrittsöffnung in einer Linie mit dem offenen Gabelkontaktelement, zur Aufnahme eines Drahts und um diesen Draht in das Kontaktelement zu drängen. Die Kappe umfaßt ferner eine zweite Austrittsöffnung, die mit der Längsperforation ausgerichtet ist und sich neben dieser befindet, um den Durchgang eines Drahtes von der Perforation zu ermöglichen. Ein Stützelement stützt das Kappenelement drehbar relativ zu dem zylinderförmigen Kontaktelement für eine Verdrehungsbewegung, welche einen ersten Schritt zwischen einer In-line-Position vorsieht, an welcher die Öffnungen in der Kappe mit der Öffnung in das Kontaktelement und der Perforation des zylinderförmigen Kontaktelements ausgerichtet sind, an eine zwischenliegende, IDC-Steckverbindungsposition und durch einen zweiten Schritt von der zwischenliegenden Position an eine Drahttrennposition.
- Das Kappenelement kann mit einer zentralen Säule versehen sein, welche sich in dem zylinderförmigen Kontaktelement befindet. Die zentrale Säule weist dort hindurch einen Kanal auf, und zwar Inline mit der Öffnung des Kontaktelements und der Perforation, um einen Leiter nach dem Drehen des Kappenelements durch den ersten Schritt in Kontakt mit dem Gabelkontaktelement zu bringen. Die zentrale Säule umfaßt eine peripherische, ringförmige Wand, welche sich um das Innere des zylinderförmigen Kontaktelements erstreckt. Der Kanal und die Austrittsöffnung, welche durch die Wandeinrichtung in der Kappe definiert ist, welche das Kontaktelement umgibt, ist dicht an dem Kontaktelement positioniert, um den Draht relativ zu der Perforation zu bewegen und um den Draht beim Drehen des Kappenelements durch den zweiten Schritt von der zwischenliegenden Position an die Trennposition, gegen eine Kante der Perforation zu drängen.
- Das Kontaktelement kann an einem Gehäuseelement gestützt werden und es umfaßt einen zweiten Drahtaufnahmekontakt, welcher sich von einem Ende des Kontaktelements durch das Gehäuseelement erstreckt. Das Gehäuseelement ist ferner mit einem Stopper versehen, um das Ausmaß der Drehbewegung des Kappenelements zu begrenzen. Ferner ist das Gehäuseelement mit einer zusammenwirkenden Feststellvorrichtung versehen, um anzuzeigen, wenn das Kappenelement den ersten Schritt vollendet hat, d. h. an die zwischenliegende Position gedreht worden ist. Die Feststellvorrichtung umfaßt zugeordnete Elemente an der Kappe und an dem Gehäuseelement, um wenigstens eine physikalische Anzeige bzw. eine akustische Anzeige vorzusehen, wenn die Stelle der Drehung erreicht worden ist. Das Kappenelement kann mit sichtbaren Markierungen versehen sein, welche anzeigen, wenn die Kappe den ersten Schritt durchlaufen hat.
- Das Umfangsausmaß der Perforation in dem Kontaktelement kann größer oder gleich dem Ausmaß der Winkeldrehung zur Bewegung des Kappenelements an den ersten Schritt sein, d. h. von der ersten Position an die zwischenliegende Position. Das Winkelausmaß der Perforation kann jedoch geringer sein als das Winkelausmaß der Rotation durch beide Schritte, um ein Abschneiden des Leiters gegen ein Ende der Perforation zu ermöglichen, wenn dieser durch die den Kanal begrenzenden Wände und die Austrittsöffnung in der Kappe dagegen bewegt wird.
- Die vorliegende Erfindung wird in bezug auf die beigefügte Zeichnung näher beschrieben. Es zeigen:
- Fig. 1 eine Draufsicht eines Querverbindungsmoduls, welches die erfindungsgemäßen Klemmen umfaßt;
- Fig. 2 eine Endansicht, und
- Fig. 3 eine Seitenansicht des Moduls aus Fig. 1, wobei ein Teilstück im Schnitt dargestellt ist;
- die Fig. 4, 5 und 6 entsprechende Perspektivansichten der Kappe, des Kontaktelements und des Gehäuses einer Klemme des Moduls aus Fig. 1 in axialer Ausrichtung;
- Fig. 7 einen Längsquerschnitt der zusammengesetzten Klemme der Fig. 4-6, ungefähr im Bereich 7-7 der Fig. 4-6;
- Fig. 8 eine Draufsicht des Rohlings für das Kontaktelement aus Fig. 5;
- Fig. 9 eine Seitenansicht des Kontaktelements, und zwar in bezug auf die Ansicht aus Fig. 5 um 120 Grad im Uhrzeigersinn gedreht;
- Fig. 10 eine Schnittansicht entlang der Linie 10-10 aus Fig. 7; und
- Fig. 11 eine Unteransicht des Gehäuses aus Fig. 6.
- Das Modul 10 aus den Fig. 1-3 umfaßt eine Mehrzahl separater Klemmen 12, z. B. 50 Klemmen, die in fünf Reihen und zehn Spalten angeordnet sind. Ein Modul ist in der U.S. Patenturkunde mit der Nummer 4.431.247 dargestellt und es umfaßt eine Basis und eine Anordnung der Klemmen, die allgemein der des hierin beschriebenen Moduls gleicht. Die Basis 14, welche die unteren Wände 15 aufweist, ist zur Anbringung an einem Träger in einem Gehäuse bemessen, und zwar durch Schrauben, welche durch die Löcher 16 eingeführt werden. Die Anschlußflächen 18 an den Enden der Basis sind zur Stützung und Anordnung einzelner Drähte bzw. Drahtbündel vorgesehen, welche verbunden werden sollen. Eine Farbkennzeichnung der Klemmen wird vorzugsweise hinzugefügt, um die Spitzen- und Ringpositionen besser identifizieren zu können.
- Die Klemme 12 umfaßt ein Gehäuse 20, Fig. 7, welches als ein Teil der Basis 14 ausgebildet ist. Es umfaßt ein schalenförmiges Segment 22 mit einer leicht konischen, äußeren, oberen Oberfläche und dieses Segment ist teilweise von einer halbmondförmigen Wand 24 umgeben, wobei beide durch einen Stopper 26 verbunden sind und mit Zwischenabstand versehen sind, um die Basis eines Kappenelements 70 aufzunehmen, welches nachstehend beschrieben wird. Der Stopper 26 erstreckt sich von der Basis 14 nach oben und eine Feststellvorrichtung 28, siehe Fig. 7, steht von der entgegengesetzten inneren Oberfläche nach innen vor. Der Boden der Schale, der einen Teil der Basis 14 bildet, ist an der bogenförmigen Perforation 30 perforiert und trägt die erhöhten Leisten 32 und 34 an der Außenoberfläche. Die Leisten 32 weisen gegenüberliegende Verlängerungen 36 auf, siehe Fig. 7 und 11, wobei die Verlängerungen einen Drahthalteweg in Ausrichtung mit der Mitte der bogenförmigen Perforation 30 definieren.
- Das röhrenförmige bzw. allgemein zylinderförmige Element 40 aus Fig. 5 wird aus einem flachen Rohling 42 gestaltet, wie dies in Fig. 8 dargestellt ist. Es umfaßt ein Paar lateral gerichteter Kontaktfinger 44, welche einen offenen Drahtaufnahmeschlitz 18 definieren, der so adaptiert ist, daß er eine oder mehrere Drahtgrößen aufnehmen kann, die in der Fernmeldeindustrie verwendet werden. Ein Randzwischenraum bzw. ein teilweiser Schlitz 47 oben und ein zweiter Schlitz 48 unten, dienen zur Isolierung des resultierenden Gabelkontaktelements und sie dienen ferner dazu, eine notwendige, geringfügige Abweichung der Kontaktfinger bei der Einführung eines Leiters in den Schlitz 46 zu erlauben, um eine IDC-Steckverbindung mit dem Kontaktelement herzustellen.
- Eine vergrößerte Perforation 49, die als Langloch dargestellt ist, befindet sich in dem Rohling und ist mit dem Schlitz 46 ausgerichtet, um sich allgemein genau entgegengesetzt zu diesem zu befinden, wenn aus dem Rohling das allgemein zylinderförmige Verbindungselement 40 gestaltet wird. Eine Kante 49a der Perforation ist allgemein genau entgegengesetzt zu einer bogenförmigen Kantenwand, welche eine halbkreisförmige Konkavität 50 definiert, die entlang einer Kante 51 ausgebildet ist, welche die Naht des Kontaktelements 40 bildet. Eine entgegengesetzte Kante 49b der Perforation befindet sich allgemein genau entgegengesetzt zu einer Fläche zwischen der Länge des Schlitzes 46. Die Perforation 49 und die offene Öffnung des Verbindungselements 40 zwischen den angewinkelten Innenkanten 45 an den Spitzen der Finger 44 bilden einen querliegenden Durchgang für einen Draht, allgemein diametral durch das röhrenförmige Verbindungselement 40. Die Größe der Perforation 49 ist so bemessen, daß ein Draht ungehindert dort hindurchtreten kann, wenn er sich in dem offenen Bereich des Verbindungselements 40 befindet, zwischen der Konkavität 50 und den Wänden bzw. Kanten 45 und wenn der Draht in den Schlitz 46 gedrängt ist und die Kappe an die Zwischenposition gedreht worden ist.
- Ein zweites Paar von Kontaktfingern 52, die an der unteren Kante des Elements 40 hängen und ein verlängertes zweites Gabelkontaktelement 53 bilden, erstreckt sich durch eine bogenförmige Öffnung 30 in der Basis und an und über die Leiste 34. Winkelvorsprünge 54 an den Längskanten der Verlängerungen dringen in die Wände der Öffnung 30 ein und verankern das Element 40 an der Basis.
- Das Element 40 ist ferner von der unteren Kante geschlitzt und bildet einen breiten Schlitz 56. Die den Schlitz bildenden Seitenkanten tragen winkelige Verankerungsvorsprunge 58. Die innere Feststelleinrichtung 28 des Gehäuses 20 paßt genau in den Schlitz 56 und verhindert ein Drehen des Verbindungselements 40 relativ zu dem Gehäuse. Die Vorsprünge 58 dringen in die Kanten der Feststelleinrichtung 28 ein und unterstützen die Verankerung des Elements gegen eine Entfernung.
- Eine Zunge 60, die unter der Konkavität 50 einen Teil der Kante des Rohlings 42 bildet, ist nach innen gebogen und bildet den Kontaktstreifen 62, der sich horizontal über die Mitte des zylinderförmigen Kontaktelements 40 erstreckt, wie dies in Fig. 7 dargestellt ist.
- Die Kappe 70 ist ebenfalls allgemein zylinderförmig und umfaßt eine obere Wand 72, an welcher eine Mittelsäule 74 hängt, welche ein kreisförmiges Wandsegment definiert, wobei ein ringförmiger Zwischenraum 75 zwischen der Wand der Säule 74 und der um das Kontaktelement positionierten ringförmigen Wand verbleibt. Die Kappe paßt über das obere Teilstück des röhrenförmigen Elements 40, wobei sich das Element 40 in den ringförmigen Zwischenraum 75 erstreckt und über die röhrenförmige Schale 22 des schalenförmigen Segments des Gehäuses, und zwar an eine Position neben der Basis 14. Die oberen und unteren Teilstücke 76, 78 der Kappe sind aus Gründen einer erhöhten Festigkeit radial vergrößert. Ein Segment des unteren Teilstücks wurde weggelassen und hinterläßt einen Zwischenraum 80, der es ermöglicht, daß die Kappe über den Stopper 26 an dem Gehäuse 20 paßt und darauf um ungefähr eine viertel Umdrehung gedreht werden kann.
- Die Kappe, welche die Mittelsäule 74 umfaßt, ist auf der Höhe des Querdurchgangs in dem Element 40 seitlich perforiert und sieht dadurch einen Drahtaufnahmekanal 82 vor. Die Außenoberfläche der Kappe ist unterhalb dem Eingang in diesen Kanal vergrößert und abgeschrägt, wie etwa bei dem Vorsprung 84, um die Einführung eines Drahtendes in den Kanal zu erleichtern.
- Die Oberseite der Kappe ist geschlitzt und perforiert. Wie dies in Fig. 1 dargestellt ist, befindet sich der Schlitz 86 auf einer Linie zu der Säule quer zu der Basis 14, wenn der Verbinder zur Aufnahme eines Drahtendes offen ist, wobei sich die linke Kante des unteren Kappenteilstücks 78 an dem Stopper 26 befindet. Die Perforation 88 befindet sich parallel zu und dicht an der Längsachse; sie erstreckt sich auf einer Linie mit dem Kontaktstreifen 62 durch die obere Wand 72. Eine Austrittsöffnung 90 in der Kappe 70 ermöglicht es, daß der Leiter durch die Perforation 49 und die entgegengesetzte Seite der Kappe tritt.
- Die Kappe 70 ist mit einer Feststellvorrichtung versehen, welche mit einem stationären Teilstück der Klemme zusammenwirkt, um eine physikalische und/oder akustische Anzeige vorzusehen, die anzeigt, daß die Kappe in einem Bogen gedreht worden ist, wobei die Kappe von einer ersten Position, an der sich die linke Kante des Zwischenraums 80 an dem Stopper 26 befindet, an eine zwischenliegende Position bewegt wird, wo ein Draht in dem Kanal 82 und ein offener Bereich des Kontaktelements 40 an eine Drahtverbindungsposition in dem Schlitz 46 gedrängt werden. Von dieser zwischenliegenden Position kann die Kappe in jede Richtung gedreht werden, wobei eine andauernde Drehung im Uhrzeigersinn den Draht gegen die Kante 49a bewegt, um das verlängerte Ende des Drahts an der Perforation abzuschneiden. Die weitere Drehung bewegt die rechte Kante des Zwischenraums 80 der Kappe an den Stopper 26 und das abgeschnittene Ende des verbundenen Drahtes wird zwischen dem Wandsegment 74 der Kappe und dem Verbindungselement eingeschlossen.
- Alternativ kann die Position der Kappe, wie etwa die Oberseite der Kappe, mit einer Einrichtung versehen sein, welche eine sichtbare Anzeige einer Linie 95 vorsieht, wie dies auf der oberen Wand 72 der Kappe aus Fig. 4 angezeigt wird, welche die Rotation der Kappe zwischen 45 und 60 Grad anzeigt, wodurch eine visuelle Anzeige der zwischenliegenden Position gegeben ist.
- Wie dies in Fig. 10 dargestellt ist, umfaßt die Feststellvorrichtung einen an der unteren Kante der Kappe 70 ausgebildeten Vorsprung 96, der radial nach außen vorsteht. Der Vorsprung 96 steht an eine Position vor, an welcher er mit der Wand 24 eingreift, welche den Vorsprung nach innen ablenkt, wenn die Kappe 70 gemäß der Darstellung in Fig. 10 im Uhrzeigersinn gedreht wird, bis sie eine erste Aussparung 97 erreicht, welche anzeigt, daß die Kappe die zwischenliegende Position erreicht hat. Eine weitere Drehung zur Vollendung einer viertel Umdrehung, positioniert den Vorsprung 96 in einer zweiten Aussparung 98 und eine den Zwischenraum 80 definierende Wand berührt den Stopper 26.
- Im Betrieb werden die Querverbindungsdrähte mit den einzelnen Klemmen dadurch verbunden, daß der Draht in und durch den Kanal 82 eingeführt wird und daß die Kappe in einem Bogen verdreht wird, bis der Draht zwischen die Finger 44 gedrängt wird, welche die Isolierung durchstoßen und mit dem Leiter einen Federdruckrückstellkontakt herstellen. Das verbleibende freie Ende erstreckt sich durch die Perforation 49 und die Austrittsöffnung 90. Die Verdrehung wird mit einem normalen Schraubenzieher durchgeführt, wobei die Spitze in den Schlitz 86 paßt. Der Vorsprung 96 tritt in die Aussparung 97 ein und verursacht ein Geräusch und einen Widerstand gegen eine weitere Rotation. Zu diesem Zeitpunkt erfolgt eine IDC-Steckverbindung des Drahts mit dem röhrenförmigen Kontaktelement 40. Das verlängerte Ende des Drahts, das sich auch zu einer anderen Klemme erstrecken kann, wurde nicht abgetrennt. Wenn an der Klemme 12 ein Abschluß verlangt wird, so kann die Kappe dann bis an die durch den Stopper 26 vorgegebene Grenze gedreht werden. Wenn ein elektrischer Kontakt mit der Klemme verlangt wird, wie etwa zu Prüfzwecken, so sorgt die Öffnung 88 für einen Zugang einer geeigneten Prüfsonde zu dem Streifen 62.
- Die Kombination der Kappe 70 und des Kontaktelements 40 ist bei Verbindern und Klemmen allgemein nützlich und bietet besondere Vorteile, wenn sie in Mehrfachklemmenanordnungen eingesetzt wird, wie dies in Fig. 1 dargestellt ist, wobei die Klemmen im teilweise vorverdrahteten und vorher abgeschlossenen Zustand bereitgestellt werden, wie dies nachstehend beschrieben wird.
- Bei der Konstruktion der Fig. 1-3 und 11, werden die Drahtsegmente unter Verwendung eines geeigneten Einführungswerkzeugs in die Kontakte 53 und zwischen gegenüberliegende Verlängerungen 36 gedrängt. Überschüssiger Draht wird gleichzeitig durch die Schneidtätigkeit des Werkzeugs an der Leiste 34 abgeschnitten. Eine ähnliche Werkzeugkonstruktion und Tätigkeit ist in der U.S. Patenturkunde mit der Nummer 4.210.378 dargestellt. Die freien Enden der Drahtsegmente werden gebündelt und die Verbindungen werden an der Verwendungsposition dadurch abgedichtet, daß sie mit einem geeigneten Dichtungsmittel eingebettet werden, welches über die untere Oberfläche der Basis 14 aufgetragen wird und den durch die Wände 15 begrenzten Zwischenraum wenigstens teilweise füllt.
- Bei dem Zusammenbau der Klemmen kann auch ein früherer Abschluß durchgeführt werden. Ein Drahtsegment wird gegen die untere Oberfläche der Basis 14 in Position gedrängt, und zwar in dem Kanal zwischen den Leisten 32 und den Verlängerungen 36 und über die bogenförmige Perforation 30 und das Segment wird dann mit einer Stützvorrichtung an der Verwendungsposition gehalten, während das Verbindungselement 40 durch das Gehäuse 20 eingeführt wird. Die verschiedenen Drähte werden dann gebündelt und die Verbindungen werden gemäß der obengenannten Beschreibung eingebettet.
Claims (10)
1. Elektrische Klemme (12) mit: einem zylinderförmigen
Kontaktelement (40), das von einer Drahtaufnahmeöffnung (45, 45,
50) transversal geschlitzt ist (bei 46), um ein selbsttätig
abisolierendes Kontaktelement zu bilden und zu isolieren und
welches gegenüber der Drahtaufnahmeöffnung (45, 45, 50) eine
Perforation (49) aufweist, um einen Drahtausgangsdurchgang zu
bilden; einem Kappenelement (705, das dem zylinderförmigen
Kontaktelement (40) drehbar zugeordnet ist, wobei das
Kappenelement (70) einen Kanal (82) aufweist, der sich In-line
mit der Drahtaufnahmeöffnung (45, 45, 50) des Kontaktelements
(40) befindet, um einen Draht aufzunehmen und um den Draht in den
Kontaktelementschlitz (46) zu drängen, wobei der Kanal mit der
Perforation (49) ausgerichtet ist, um den Durchgang des Drahts
von der Perforation (49) zu ermöglichen; und mit einer
Trageinrichtung (20), um das Kappenelement (70) in bezug auf das
zylinderförmige Kontaktelement (40) drehbar zu tragen, dadurch
gekennzeichnet, daß das Kappenelement (70) und die
Trageinrichtung (20) eine Feststellvorrichtung (96, 24, 97, 98)
aufweisen, welche eine erste In-line-Drahteinführposition, eine
zwischenliegende Drahtverbindungsposition und eine
Drahttrennposition bestimmt, zwischen welchen das Kappenelement
(70) bewegbar ist.
2. Klemme nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das
Kappenelement (70) mit einer ringförmigen Wand (75, 76, 78)
versehen ist, welche um das zylinderförmige Kontaktelement,
koaxial zu diesem, angeordnet ist, wobei die ringförmige Wand
eine Öffnung (84) aufweist, die sich In-line mit dem Kanal (82)
befindet, um dabei unterstützend zu wirken, den Draht nach dem
Drehen des Kappenelements (70) von der ersten Position an die
zwischenliegende Position in Kontakt mit dem Kontaktelement (40)
zu drängen.
3. Klemme nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß sich die
ringförmige Wand (75, 76, 78) um das zylinderförmige
Kontaktelement (40) erstreckt und daß die Wand eine zweite
Ausgangsöffnung (90) aufweist, um mit dem Draht einzugreifen, um
diesen in bezug auf die Perforation (49) zu bewegen und um den
Draht nach dem Drehen des Kappenelements (70) von der
zwischenliegenden Position an die Trennposition gegen eine Kante
der Perforation (49) zu drängen.
4. Klemme nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet,
daß die Trageinrichtung (20) eine Stoppereinrichtung (26) zur
Begrenzung der Drehbewegung des Kappenelements (70) umfaßt sowie
eine zusammenwirkende Feststellvorrichtung (96, 97), um zu
bestimmen, wann sich das Kappenelement (70) an die
zwischenliegende Position gedreht hat.
5. Klemme nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das
Kappenelement (70) und das Tragelement (20) eine zusammenwirkende
Einrichtung (96, 97) aufweisen, um ein hörbares Geräusch zu
erzeugen, wenn das Kappenelement (70) die zwischenliegende
Position erreicht hat.
6. Klemme nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
Trageinrichtung (20) eine Stoppereinrichtung (26) zur Begrenzung
der Drehbewegung des Kappenelements (70) umfaßt und daß das
Kappenelement und die Trageinrichtung (20) eine zusammenwirkende
Feststellvorrichtung (96, 97) umfassen, welche einen größeren
Widerstand gegen die Drehbewegung des Kappenelements (70)
ermöglicht, wenn das Kappenelement an die zwischenliegende
Position gedreht wird.
7. Klemme nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
Perforation (49) eine Winkelausdehnung aufweist, welche dem
Ausmaß der Winkeldrehung zur Bewegung des Kappenelements (70) von
der ersten Position an die zwischenliegende Position gleicht oder
dieses übersteigt.
8. Klemme nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
Perforation (49) eine Winkelausdehnung aufweist, welche größer
ist als die Winkelausdehnung der Drehung des Kappenelements (70)
zwischen der ersten Position und der zwischenliegenden Position
und welche geringer ist als die Winkeldrehung des Kappenelements
(70) zwischen der ersten Position und der Trennposition.
9. Klemme nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die
Perforation (49) ein längliche Öffnung darstellt, welche sich um
den Umfang des zylinderförmigen Kontaktelements erstreckt, wobei
die Winkelausdehnung dem Ausmaß der Winkeldrehung zur Bewegung
des Kappenelements (70) von der ersten Position an die
zwischenliegende Position gleicht oder dieses übersteigt.
10. Klemme nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß auf der
oberen Wand des Kappenelements eine Linie gestaltet ist, welche
sich beim Drehen des Kappenelements (70) unter der Steuerung der
Feststellvorrichtung (96, 24, 97, 98) zuerst um 45 Grad und dann
um 60 Grad dreht, wenn sich das Kappenelement entsprechend an die
zwischenliegende Position bzw. an die Trennposition bewegt.
Applications Claiming Priority (2)
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|---|---|---|---|
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