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DE3844247A1 - Vorrichtung, insbesondere pflaster zum transdermalen verabreichen eines medikaments - Google Patents

Vorrichtung, insbesondere pflaster zum transdermalen verabreichen eines medikaments

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Publication number
DE3844247A1
DE3844247A1 DE3844247A DE3844247A DE3844247A1 DE 3844247 A1 DE3844247 A1 DE 3844247A1 DE 3844247 A DE3844247 A DE 3844247A DE 3844247 A DE3844247 A DE 3844247A DE 3844247 A1 DE3844247 A1 DE 3844247A1
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DE
Germany
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adhesive layer
protective film
skin
adhesive
uncoated
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Application number
DE3844247A
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English (en)
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DE3844247C2 (de
Inventor
Karl W Kreckel
Horst Dr Zerbe
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3M Co
Original Assignee
Minnesota Mining and Manufacturing Co
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Publication date
Priority to DE3844247A priority Critical patent/DE3844247A1/de
Application filed by Minnesota Mining and Manufacturing Co filed Critical Minnesota Mining and Manufacturing Co
Priority to DE68916973T priority patent/DE68916973T2/de
Priority to AU48372/90A priority patent/AU639224B2/en
Priority to PCT/US1989/005798 priority patent/WO1990007328A1/en
Priority to EP90901473A priority patent/EP0451202B1/de
Priority to JP2501914A priority patent/JPH08509200A/ja
Priority to CA002006828A priority patent/CA2006828A1/en
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Priority to US07/979,446 priority patent/US5244677A/en
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Description

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung, insbesondere Pflaster, zum transdermalen Verabreichen eines Medikaments an einen Patienten, mit einem Reservoir (Speicher) zum Aufnehmen und Abgeben des Medikaments auf die Haut des Patienten, mit einer das Reservoir tragenden Einrichtung, die eine hautver­ trägliche Klebstoffschicht aufweist, durch die die Vor­ richtung in ihrem Gebrauchszustand auf der Haut des Patienten haftet, und mit einem im Lagerzustand der Vorrichtung die Klebstoffschicht und das Reservoir abgabeseitig abdeckenden, abziehbaren Schutzfilm (Liner).
Es ist bekannt, Medikamente in Tropfen, Tabletten, Pillen oder Pulver oral zu verabreichen. Die Medikamente gelangen durch die Speiseröhre und den Magen in den Darmtrakt und werden in dieser Weise durch den Körper aufgenommen. Durch die eingenommene Menge, die in bestimmten Dosen mehrfach am Tage erfolgt, ergibt sich jeweils ein Medikamentenstoß. Nach der Absorption im Gastrointestinaltrakt passiert der Wirkstoff die Leber, wo in vielen Fällen eine mehr oder minder starke Umwandlung in unwirksame Metaboliten erfolgt. Dieser sogenannte "First Pass Effect" wird durch das trans­ dermale Verabreichen von Medikamenten (Transdermal Drug Delivery) umgangen, bei dem der Arzneiwirkstoff auf die Haut aufgebracht wird, durch diese diffundiert und unter Umgehung des Verdauungstraktes direkt in die Blutbahn gebracht wird.
Für die transdermale Verabreichung von Medikamenten sind Anwendungsgebiete für die verschiedensten Wirkstoffe bekannt. So weist ein Pflaster der eingangs erwähnten Art (offenge­ legte europäische Patentanmeldung 1 53 200) eine Tragein­ richtung mit einem zentrischen, im Querschnitt kegel­ stumpfförmigen, das Reservoir bildenden Mittelteil auf, der nach unten geöffnet ist und eine das Medikament enthaltende Lösung oder Suspension aufnimmt. Die Trageinrichtung weist weiterhin eine hautverträgliche Klebstoffschicht und im Lagerzustand des Pflasters einen die Klebstoffschicht und die Öffnungsfläche des Reservoirs abdeckenden, abziehbaren Schutzfilm auf (vgl. Fig. 1b in Verbindung mit S. 7, Abs. 1 und der Zusammenfassung der europäischen Patentanmeldung). Dieses bekannte Pflaster erweist sich dadurch als nachteilig, daß das Medium niedriger Viskosität, das das Medikament enthält, beim Abziehen des Schutzfilms und gleichzeitigem Aufbringen des Pflasters auf die Haut eines Patienten ver­ schüttet wird bzw. über den Hautbereich, dem es gezielt verabreicht werden soll, hinaustritt, so daß der gewünschte Effekt nicht erzielt wird. Ist nach Aufbringen des Pflasters auf die Haut die das Medikament enthaltende Lösung oder Suspension durch die Haut diffundiert und soll noch eine weitere Menge der Lösung oder Suspension dem Patienten verab­ reicht werden, so muß das Pflaster von der Haut entfernt und durch ein entsprechendes neues Pflaster ersetzt werden. Weiterhin ist im Lagerzustand die Gefahr eines Leckens durch Lateralmigration der Lösung oder Suspension in die auf die Trageinrichtung aufgebrachte Klebstoffschicht, und damit eine ungenügende Haftung des Pflasters bei der späteren Anwendung gegeben.
Bekannt ist weiterhin eine Vorrichtung zum transdermalen Verabreichen eines Wirkstoffs (US-PS 45 97 961), bei der in einem undurchlässigen flexiblen Materialstück aus der in Polyvinylidenchlorid, Polypropylen, Nylon, oder Silikonkaut­ schuk ein Hohlraum als Reservoir für eine den Wirkstoff enthaltende, perkutan zu verabreichende Flüssigkeit ausge­ bildet ist. Das Materialstück weist auftragsseitig eine hautverträgliche Klebstoffschicht sowie einen die Öffnungsfläche des Hohlraums abdichtenden Schutzfilm auf (vgl. Fig. 1 in Verbindung mit Sp. 5, Z. 7-21, sowie der Zusammenfassung der US-PS 45 97 961). Auch für diese Vor­ richtung gelten die oben benannten Nachteile in entspre­ chender Weise.
Bekannt ist weiterhin (offengelegte europäische Patent­ anmeldung 1 13 562, S.1, Abs. 2 von unten), ein Medikament mit Klebstoff zu vermischen und dieses in mehreren Schichten auf ein geeignetes Trägermaterial aufzubringen. Dabei wird die Konzentration des Medikamentes im Klebstoff so gewählt, daß die zuletzt aufgebrachte Schicht, d.h. die direkt auf der Haut liegende Klebstoffschicht, die geringste Konzentration des Medikaments aufweist und die von der Haut am weitesten entfernte Schicht die größte Konzentration zeigt. Daraus ergibt sich die Wirkungsweise, daß aufgrund der höchsten Konzentration in der von der Haut am weitesten entfernten Schicht eine Medikamentenzufuhr durch die Haut mit annähernd gleichmäßiger Permeationsrate erfolgt.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung zum dermalen Verabreichen eines Medikamentes auf die Haut eines Patienten gemäß der eingangs erwähnten Art so zu gestalten, daß eine definierte Menge der in flüssiger Form vorliegenden Arzneistoffe bzw. Zubereitungen während des Applikationszeitraumes exakt auf der für die Anwendung vorge­ sehene Hautstelle fixiert wird, wobei eine Lateralmigration des das Medikament enthaltenden Mediums sowohl im Lagerzu­ stand der Vorrichtung als auch während der Applikation der Vorrichtung vermieden werden soll, da dies zu einer Beein­ trächtigung der Adhäsion auf der Haut führt. Dies ist insbe­ sondere bei Mikroemulsionen als Medikamententräger zu be­ rücksichtigen, die eine hohe Oberflächenaktivität und eine niedrige Oberflächenspannung aufweisen, so daß insbesondere bei der Lagerung der Vorrichtung ein Lecken zu verhindern ist.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß zur Verabreichung von eine hohe Viskosität aufweisenden Salben, Cremes oder dergleichen dadurch gelöst, daß die Trageinrichtung von einem verhältnis­ mäßig flachen, geschlossene Poren aufweisenden Schaumstoff­ materialstück gebildet ist, das von einer zwischen den ge­ genüberliegenden Oberflächen geführten, das Reservoir bilden­ den Einstanzung durchsetzt ist, in der als Medikament ein hochviskoses im Gebrauchszustand der Vorrichtung langsam durch die Haut diffundierendes Medium (Creme oder Salbe) eingebracht ist, daß auf der sich zur hautverträglichen Klebstoffschicht abgewandten Oberfläche des Schaumstoff­ materialstücks ein das Reservoir aufnahmeseitig überdecken­ der, einen Klebstoff aufweisender Polymerfilm aufgebracht ist, und daß der abziehbare Schutzfilm ein im Lagerzustand der Vorrichtung eine Lateralmigration verhindernder, klebkraftabweisender Schutzfilm ist.
Vorteilhafte Weiterbildungen der erfindungsgemäßen Vorrich­ tung ergeben sich aus den Patentansprüchen 2 bis 11.
Zur transdermalen Verabreichung von Lösungen niedriger Visko­ sität wird die erfindungsgemäße Vorrichtung derart gestaltet, daß die Trageinrichtung von einem Vliesstoffband mit einer an seiner Unterseite vorgesehener Klebstoffschicht aufgebaut ist, an der ein das Reservoir bildendes Element aus sorp­ tionsfähigem Material aufnahmeseitig klebend befestigt ist, daß eine das Vliesstoffband und dessen Klebstoffschicht durchsetzende, mit dem Element kommunizierende Einfüllöffnung für mindestens eine das Medikament bildende Lösung geringer Viskosität vorgesehen ist, mit der das Element aus saugfähi­ gem Material im Lagerzustand der Vorrichtung gesättigt ist, daß auf der Oberseite des Vliesstoffbandes eine eine druck­ empfindliche, mehrfach verwendbare Klebstoffschicht aufwei­ sende, die Einfüllöffnung abdeckende Abdeckung vorgesehen ist, und daß der abziehbare Schutzfilm ein im Lagerzustand der Vorrichtung die Lateralmigration verhindernder, kleb­ kraftabweisender Schutzfilm ist.
Vorteilhafte Weiterbildungen dieser erfindungsgemäßen Vor­ richtung ergeben sich aus den Patentansprüchen 13 bis 23.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung kann in geeigneter Weise für eine mehrfache, dosierte Verabreichung von Medien hoher Viskosität oder Lösungen niedriger Viskosität auf einen Hautbereich des Patienten ohne Entfernen der Vorrichtung verwendet werden. Hierdurch ist eine besonders leicht hand­ habbare und effektive Behandlung des Patienten möglich.
Zum transdermalen Verabreichen von Medikamente enthaltenden Mikroemulsionen niedriger Viskosität eignet sich eins derart ausgebildete erfindungsgemäße Vorrichtung, daß die Tragein­ richtung von einem verhältnismäßig flachen, geschlossene Poren aufweisenden Schaumstoffstück gebildet ist, auf deren zur hautverträglichen Klebstoffschicht entgegengesetzt liegenden Oberfläche eine Heißschmelz-Klebstoffschicht aufge­ bracht ist, daß der Schichtverbund aus der Klebstoffschicht, dem Schaumstück und der hautverträglichen Klebstoffschicht von einer Einstanzung durchsetzt ist, in der ein das Reser­ voir ausfüllendes, saugfähiges, das in eine Mikroemulsion inkorporierte Medikament adsorptiv haltendes Material enthal­ ten ist, daß ein Schutzfilm die Einstanzung aufnahmeseitig abdeckend mit der Klebstoffschicht verbunden ist und somit eine Lateralmigration der im saugfähigen Material befind­ lichen, das Medikament enthaltenden Mikroemulsion verhindert, daß der mit der hautverträglichen Klebstoffschicht verbundene abziehbare Schutzfilm (Liner) im Lagerzustand der Vorrichtung die Einstanzung abgabeseitig abschließt, und daß der abzieh­ bare Schutzfilm ein im Lagerzustand der Vorrichtung eine die Lateralmigration verhindernder, klebkraftabweisender Schutzfilm ist.
Vorteilhafte Weiterbildungen dieser erfindungsgemäßen Vor­ richtung ergeben sich aus den Patentansprüchen 25 bis 33.
Die Auswahl des Klebers im Schichtverbund richtet sich nach Art des verwendeten Schaumstoffes. Geeignete Heißschmelzkle­ ber sind dem Fachmann bekannt. Vorzugsweise erreicht man durch die Heißversiegelung der Heißschmelz-Klebstoffschicht und des mit Aluminium bedampften Polyethylenfilms eine sehr feste Verbindung zwischen dem Schaumstoffstück aus Polyethy­ len und der Abdeckung des Reservoirs, die jede Lateral­ migration der in dem saugfähigen Material enthaltenden Mikroemulsion niedriger Viskosität ausschließt.
Von Wichtigkeit ist, daß die Dicke des saugfähigen Materials, das in der Einstanzung enthalten ist, geringfügig kleiner als die Dicke des Polyethylen-Schaumstücks ist, damit ein Ein­ pressen der Mikroemulsion zwischen den druckempfindlichen Kleber und die Abdeckung (Schutzschicht) vermieden wird.
Der in einem speziellen Muster mit Silikon oder einem anderen abhäsiven Material beschichtete abziehbare Schutzfilm sorgt im Lagerzustand der Vorrichtung für eine sichere Barriere gegen eine Lateralmigration der Mikroemulsion zwischen dem abziehbaren Schutzfilm und die Oberfläche der hautverträg­ lichen Klebstoffschicht.
Um eine ausreichend lange Lagerzeit für ein gebrauchsfertiges Pflaster zu erreichen, ist stets eine besondere Beschaffen­ heit des abziehbaren Schutzfilms erforderlich, der sich nach den physiko-chemischen Eigenschaften des flüssigen Arznei­ stoffträgers richtet. Der abziehbare Schutzfilm muß eine gute Barriere gegen das Unterwandern des Klebstoffes bilden und beim Gebrauch des Pflasters einfach abziehbar sein. Durch die Möglichkeit der Variierbarkeit des Verhältnisses der Flächen­ größen und/oder Flächenform der beschichteten Teilflächen und unbeschichteten Teilflächen des Musters der mit der hautver­ träglichen Klebstoffschicht verbundenen Oberfläche des Schutzfilms ist eine Optimierung eines geeigneten Barriere­ verhaltens und einer günstigen Abziehfähigkeit des Schutzfilms erzielbar.
Auch in den Fällen, in denen die Beschaffenheit und Vis­ kosität der Mikroemulsion ein extrem gutes Diffundieren durch die Haut des Patienten ermöglicht, was zugleich die Gefahr einer Unterwanderung der hautverträglichen Klebstoffschicht durch Mikroemulsion extrem erhöht, schließt der speziell ausgebildete Schutzfilm im Lagerzustand der Vorrichtung jegliches Lecken der Mikroemulsion aus.
Vorzugsweise kann der hautverträgliche Klebstoff aus Kompo­ nenten bestehen, die ein Eindringen der das Medikament ent­ haltenden Mikroemulsion verhindern.
Vorteilhafte Ausführungsformen der erfindungsgemäßen Vor­ richtung, die den unterschiedlichen Viskositäten der trans­ dermal zu verabreichenden Medikamente Rechnung tragen, werden nun anhand der Zeichnungen erläutert. In diesen sind:
Fig. 1 eine Draufsicht einer Ausführungsform der Vorrich­ tung zum dermalen Verabreichen von Salben oder Cremes, d.h. von Medikamenten mit hoher Viskosität;
Fig. 2 ein Aufriß der Ausführungsform nach Fig. 1;
Fig. 3 eine Draufsicht einer anderen Ausführungsform der Vorrichtung zum dermalen Verabreichen von Medikamenten hoher Viskosität;
Fig. 4 ein Aufriß der Ausführungsform nach Fig. 3;
Fig. 5 eine Draufsicht einer Ausführungsform der Vorrichtung zum dermalen Verabreichen von Lösungen niedriger Viskosität;
Fig. 6 ein Aufriß der Ausführungsform nach Fig. 5;
Fig. 7 ein Aufriß einer Abänderung der Ausführungsform nach Fig. 5;
Fig. 8 ein Aufriß einer Ausführungsform der Vorrichtung zum transdermalen Verabreichen von die Medikamente enthal­ tenden Mikroemulsionen;
Fig. 9 eine Draufsicht der Ausführungsform nach Fig. 8; und
Fig. 10 eine Draufsicht auf die mit der hautverträglichen Klebstoffschicht der Vorrichtung zu verbindende Ober­ fläche des abziehbaren Schutzfilms.
Wie aus den Fig. 1 und 2 hervorgeht, ist in ein Schaum­ stoffmaterialstück 2, das geschlossene Poren aufweist, ein Reservior 5 eingestanzt. Eine Oberfläche dieses Schaum­ stoffmaterialstücks 2 ist mit einer hautverträglichen Kleb­ stoffschicht 3 versehen, die wiederum mit einem silikonisier­ ten Schutzfilm 4 aus Papier oder einem anderen geeigneten Material klebend verbunden ist. Der Papierschutzfilm 4 weist eine Abziehlasche 6 auf und deckt im Lagerzustand des Pflasters das eingestanzte Reservoir 5 im Schaumstoff­ materialstück 2 ab. Wie Fig. 1 zeigt, hat das Reservoir 5 einen kreisförmigen Querschnitt. Fig. 2 zeigt, daß die Kleb­ stoffschicht 3 das eingestanzte Reservoir 5 umfangsmäßig einfaßt.
Die gegenüberliegende Oberfläche des Schaumstoffmaterial­ stücks 2 ist von einem auf sie mittels eines Klebstoffs 3 a aufgebrachten Polymerfilm 1 abgedeckt. Der Polymerfilm 1 kann transparent und mikroperforiert und lösbar haftend aufge­ bracht sein. Der Klebstoff 3 a kann mehrfach verwendbar sein.
Die Anwendung dieses Pflasters erfolgt in der Weise, daß zunächst der Papierschutzfilm 4 abgezogen und das Pflaster dann so auf die Haut aufgebracht wird, daß die zu behandelnde Stelle der Haut im Reservoir 5 sichtbar ist.
Der transparente Polymerfilm 1, mit dem das Schaumstoffma­ terialstück 2 auf der gegenüberliegenden Oberfläche abgedeckt ist, wird gelöst und das hochviskose Medikament wird in das Reservoir 5 gestrichen. Das hochviskose Medikament kann auch bereits im Lagerzustand des Pflasters im Reservoir 5 direkt oder in einem offenzelligen Schaumstoffstück vorgesehen sein. Nach der Applikation penetriert das Medikament langsam in die Haut, wodurch sich die medikamentöse Behandlung des Patienten vollzieht.
Aus den Fig. 3 und 4 geht eine Abwandlung der zuvor be­ schriebenen Ausführungsform hervor, bei der ein undurch­ sichtiger Polymerfilm (Abdeckung) 1 und die diesem zuge­ ordnete Klebstoffschichten 7 und 8 mit unterschiedlichen Eigenschaften verwendet sind.
Längs der Querkante ist der Polymerfilm 1 gegenüberliegend zur Abziehlasche 6 mit Klebstreifen 7 aus Klebstoff hoher Klebkraft versehen. Der zur Abziehlasche 6 benachbarte Klebe­ streifen 8 ist aus (mehrfach verwendbarem) Klebstoff geringer Klebkraft gebildet. Dabei kann der Klebestreifen 8 aus einem Klebstoff geringer Klebkraft entweder ein relativ schmaler Streifen entlang der Abziehlasche 6 sein, oder er kann die gesamte Fläche bis zum Streifen 7 abdecken. In das Schaum­ stoffmaterialstück 2 ist wiederum das Reservoir 5 einge­ stanzt.
Beispiel 1
Eine erfindungsgemäße Vorrichtung zum Verabreichen von eine hohe Viskosität aufweisenden Salben oder Cremes wird wie folgt hergestellt:
Auf ein geschlossene Zellen aufweisendes Polyäthylenschaum­ stück von ca. 1 bis 2 mm Dicke wird beidseitig ein Acrylat­ kleber auflaminiert.
In das Laminat werden Löcher mit einem Durchmesser von z.B. 30 mm gestanzt.
Ein 40 Mikrometer dicker Polypropylenfilm, mikroperforiert, wird auf eine mit Acrylatkleber versehene Oberfläche des Polyäthylenschaumstückes laminiert.
In die Ausstanzungen werden offenzellige Polyurethanschaum­ stoffstücke auf Polyetherbasis mit geringer Anfangsdichte eingelegt.
In dieses Polyurethanschaumstoffstück wird bei der späteren Applikation die Salbe eingebracht. Auf die noch verbliebene Haftkleberschicht wird ein vollflächig mit Silikon oder einem anderen abhäsiven Material beschichteter Polyesterschutzfilm auflaminiert.
Das Laminat wird in Einzelstücke geeigneter Größe von zum Beispiel 50 mm × 60 mm zerteilt.
Das transdermale Verabreichen von Medikamenten, die eine geringe Viskosität aufweisen, ist teilweise weitaus schwie­ riger, da die Medikamente häufig nicht an der für die Be­ handlung benötigten Stelle zu halten sind. Außerdem ist die Konzentration eines Medikaments mit geringer Viskosität auf eine kleine Hautfläche relativ schwer zu erreichen.
Die aus den Fig. 5 bis 7 hervorgehenden Ausführungsformen der Vorrichtung ermöglichen jedoch in vorteilhafter Weise eine sichere Verabreichung von Medikamenten bzw. Zubereitung geringer Viskosität.
Wie aus den Fig. 5 und 6 hervorgeht, ist ein sorptionsfähiges Materialstück 11, das z.B. die Form einer kleinen, kreis­ runden Scheibe aufweist, durch ein mit einer Klebstoffschicht 10 versehenes Band 9 aus Vliesstoff, das über der Mitte der saugfähigen Scheibe 11 eine kleine Einfüllöffnung 12 besitzt, in der jeweiligen Lage gehalten. Durch die in dem Vlies­ stoffband 9 und der zugeordneten Klebstoffschicht 10 einge­ stanzte Einfüllöffnung 12 kann das Medikament mit geringer Viskosität jeweils nachgefüllt werden, indem die über der Einfüllöffnung 12 befindliche Abdeckung 15 angehoben und nach Einfüllen des Medikaments durch die Einfüllöffnung 12 in die Scheibe 11 aus sorptionsgfähigem Material wieder verschlossen wird. Die Abdeckung 15 weist eine Abziehlasche 14 auf. Die Dosierung der zuzuführenden Menge kann von dem Patienten selbst vorgenommen werden. Die Scheibe 11 aus saugfähigem Material ist normalerweise mit den Arzneistofflösungen nie­ driger Viskosität gesättigt. Die Abdeckung 15 weist eine Klebstoffschicht 13 auf, die mehrfach verwendbar ist. Der Schutzfilm (Liner) 16 ist leicht abziehbar und liegt im Lagerzustand des Pflasters auf der Abgabeseite der Scheibe 11 aus saugfähigem Material auf.
Fig. 7 zeigt eine Abänderung der Ausführungsform nach den Fig. 5 und 6, bei der auf der aufnahmeseitigen Oberfläche der Scheibe 11 aus saugfähigem Material eine undurchlässige Sperrschicht 17 aufgebracht und von der mit der Scheibe 11 kommunizierenden Einfüllöffnung 12 durchsetzt ist. Die Sperrschicht 17 ist mit der hautverträglichen Kleb­ stoffschicht 10 des Vliesstoffbandes 9 verklebt und ragt umfangsmäßig über die Scheibe 11 hinaus. Durch diese Aus­ führungsform wird ein Eindringen oder Angreifen des Verbundes aus dem Vliesstoffband 9 und der hautverträglichen Kleb­ stoffschicht 10 durch spezielle Lösungen vermieden.
Beispiel 2
Eine erfindungsgemäße Vorrichtung zur Verabreichung niedrig­ viskoser Lösungen wird wie folgt hergestellt:
Auf ein medizinisches Klebeband, bestehend aus mit einem hautverträglichen Acrylatkleber beschichteten Rayon-Vlies­ stoff, wird eine Scheibe aus aluminiumbedampftem Polyethylen­ film, der ebenfalls mit einer Haftkleberschicht versehen ist, aufgebracht. In das Laminat werden Löcher mit einem Durch­ messer von ca. 3 mm gestanzt.
Ein ca. 1 mm dickes Vliesstoffstück aus Viskose-Zellwolle wird mittig auf die Haftkleberseite des aluminiumbedampften Polyethylenfilms aufgelegt. Der Durchmesser dieses Vlies­ stoffstreifens muß kleiner sein als der Durchmesser der Sperrschichtfolie.
Auf die noch verbliebene Haftkleberschicht wird vollflächig ein mit Silikon oder einem anderen abhäsiven Material be­ schichtetes Schutzpapier auflaminiert.
Zur Abdeckung der Einfüllöffnung wird auf die Oberseite der Vorrichtung eine Abziehlasche in Form eines 5 mm breiten und 2 cm langen Klebebandstreifens aufgebracht.
Zur Vereinfachung des Abziehvorgangs ist am Ende dieser Abziehlasche ein Stück eines klebenden Papiers angebracht.
Die Gesamtkonstruktion wird in Einzelstücke von ca. 50 × 60mm zerteilt.
Aus den Fig. 8 und 9 geht eine Ausführungsform der Vorrich­ tung zum transdermalen Verabreichen von niedrigviskosen, die Medikamente enthaltenden Mikroemulsionen hervor. Diese sind in einem Materialstück 22 aus saugfähigem Material enthalten, das in einem eingestanzten Reservoir 21 angeordnet ist, das ein geschlossene Zellen aufweisendes Polyethylenschaumstück 18 durchsetzt. Die Dicke des Polyethylenschaumstücks 18 ist etwas größer als die Dicke des saugfähigen Materials 22, das das in die Mikroemulsion inkorporierte Medikament adsorptiv haftend enthält, wodurch eine Druckentlastung gegeben ist. Auf der einen Oberfläche des Polyethylenschaumstücks 18 ist eine hautverträgliche, druckempfindliche Klebstoffschicht 19 aufgebracht, die wiederum durch eine Schutzfolie 24 aus Polyester oder andere geeignete Materialien im Lagerzustand der Vorrichtung abgedeckt ist.
Die gegenüberliegende Oberfläche des Polyethylenschaumstücks 18 ist vorzugsweise mit einer Heißschmelz-Klebstoffschicht 20 aus Ethylenvinylacetat versehen, durch die ein vorzugsweise mit Aluminium bedampfter Polyethylenschutzfilm 23 auf dem Polyethylenschaumstück 18 haftet. Die Heißschmelz-Klebstoff­ schicht 20 und der Polyethylenschutzfilm 23 sind miteinander unter Bildung einer Barriere gegen Lateralmigration heißver­ siegelt.
Wie die Fig. 2, 4, 6, 7, 8 und 10 zeigen, ist auf der hautverträglichen Klebstoffschicht 3 (Fig. 2 und 4), bzw. 10 (Fig. 6 und 7), bzw. 19 (Fig. 8) der im Lagerzustand der Vorrichtung das Reservoir 5, 11, 22 abgabeseitig abschließen­ de, abziehbare Polyesterfilm 4, 16, 24 aufgebracht, der auf seiner der hautverträglichen Klebstoffschichten zugewandten Oberfläche 25 in einem geeigneten Muster mit Silikon oder einem anderen abhäsiven Material beschichtet ist, so daß die verbleibende nicht-silikonisierte bzw. unbeschichtete Schutzfilmoberfläche mit der Klebstoffschicht 19 eine innige Verbindung eingeht, die eine sichere Barriere gegen eine Lateralmigration der Mikroemulsion darstellt. Wie Fig. 10 zeigt, sind die beschichteten Teilflächen 26 des Musters, die auch als Inseln angesprochen werden können, gleichbleibend quadratisch ausgebildet und durch unbeschichtete Stege 27 gleicher Breite voneinander getrennt.
Die Teilflächen bzw. Inseln des Musters können jedoch auch kreisförmig, dreieckig, rechteckig, elliptisch, rhombisch usw. gestaltet sein, wobei die unterschiedliche geometrische Gestaltung der Teilflächen 26 eine entsprechende Gestaltung der Stege 27 nach sich zieht. So wird es zum Beispiel bei kreisförmiger Gestaltung der Teilflächen 26 im Bereich der sich am nächsten kommenden Kreisränder schmale Stege 27 geben, während die Kreuzungsbereiche der Stege entsprechend flächenmäßig ausgeweitet sind. Die jeweilige geometrische Gestaltung der Teilflächen 26 und der zugehörigen Stege 27 wird durch die verschiedenen Anforderungen an den abziehbaren Polyesterfilm 4, 16, 24 bestimmt, die dadurch beeinflußt werden, daß die einander entgegenwirkenden Bedürfnisse, nämlich die Stärke der Haftung einerseits und die leichte Abziehbarkeit oder Ablösbarkeit des Polyesterfilms 4, 16, 24 andererseits auf den jeweiligen Bedarfsfall bei der Anwendung als Schutzfilm des Pflasters zugeschnitten sein sollen.
Beispiel 3
Eine erfindungsgemäße Vorrichtung zum Verabreichen einer wirkstoffhaltigen Microemulsion wird wie folgt hergestellt:
In einer Mischung aus Ethylacetat und Methanol (15 : 1) wird ein Copolymerisat aus Isoctylacrylat und Acrylamid (93 : 7) gelöst. Die Konzentration des Copolymerisates in der Kleber­ lösung soll 15-30% betragen.
Die Kleberlösung wird in geeigneter Weise auf ein einseitig abhäsiv ausgerüstetes Papier ausgestrichen. Nach dem Aus­ streichen wird zunächst 15 Minuten bei Raumtemperatur und anschließend 90 Minuten im Umlufttrockenschrank bei 60°C getrocknet. Das Flächengewicht des getrockenten Klebers soll 150-300 g/m2 betragen.
Der Kleber wird auf ein geschlossene Zellen aufweisendes Polyethylenschaumstück, das einseitig mit einer Heißschmelz- Klebstoffschicht aus Ethylenvinylacetat versehen ist, auf­ laminiert.
In das Laminat werden Löcher mit einem geeigneten Durch­ messer, z.B. 30 mm, gestanzt.
Ein geeigneter, mit Aluminium bedampfter Polyethylenfilm wird mit der Heißschmelz-Klebeschicht heißversiegelt.
In die Ausstanzungen werden Vliesstoffstücke aus mit Polyole­ finen oberflächenbehandelter Viskose-Zellwolle eingelegt.
Das Vliesstoffstück wird mit der wirkstoffhaltigen Microemul­ sion getränkt. Anschließend wird das einseitig abhäsiv ausge­ rüstete Papier entfernt. Dann wird ein Polyesterschutzfilm, der eine in einem Muster aufgebrachte klebstoffabweisende Schicht, bestehend aus Quadraten der Seitenlänge 3 mm und einer Stegbreite zwischen den Quadraten von 0,5 mm, aufweist, auf die druckempfindliche Klebstoffschicht laminiert.
Das Laminat wird in Einzelstücke von geeigneter Größe, z.B. 50 mm × 60 mm, zerteilt.
Bezugszeichen
 1 Polymerfilm
 2 Schaumstoffmaterialstück
 3 Klebstoffschicht
 3 a Klebstoff
 4 Papierschutzfilm
 5 Reservoir (Speicher)
 6 Abziehlasche
 7 Klebstoffschicht, hochfest
 8 Klebstoffschicht, mehrfach verwendbar
 9 Vliesstoffband
10 Klebstoff
11 absorptionsfähiges Materialstück (saugfähige Scheibe)
12 Einfüllöffnung
13 Klebstoffschicht, mehrfach verwendbar
14 Abziehlasche
15 Abdeckung
16 Schutzfilm (Liner)
17 undurchsichtige Sperrschicht
18 Polyethylenschaumstück
19 Klebstoffschicht
20 Heißschmelz-Klebstoffschicht
21 Reservoir
22 Materialstück aus saugfähigem Material
23 Polyethylenschutzfilm
24 Schutzfilm (Polyester)
25 Oberfläche (des Polyesterfilms 24)
26 Teilflächen
27 Stege

Claims (33)

1. Vorrichtung , insbesondere Pflaster, zum dermalen Verab­ reichen eines Medikaments an einen Patenten, mit einem Reser­ voir (Speicher) zum Aufnehmen und Abgeben des Medikaments auf die Haut des Patienten, mit einer das Reservoir tragenden Einrichtung, die eine hautverträgliche Klebstoffschicht aufweist, durch die die Vorrichtung in ihrem Gebrauchszustand auf der Haut des Patienten haftet, und mit einem im Lagerzu­ stand der Vorrichtung die Klebstoffschicht und das Reservoir abgabeseitig abdeckenden, abziehbaren Schutzfilm (Liner), dadurch gekennzeichnet, daß die Trageinrichtung von einem verhältnismäßig flachen, geschlossene Poren aufweisenden Schaumstoffmaterialstück (2) gebildet ist, das von einer zwischen den gegenüberliegenden Oberflächen geführten, das Reservoir bildenden Einstanzung (5) durchgesetzt ist, in der als Medikament ein hochviskoses im Gebrauchszustand der Vorrichtung langsam durch die Haut diffundierendes Medium (Creme oder Salbe) eingebracht ist, daß auf der sich zur hautverträglichen Klebstoffschicht (3) abgewandeten Ober­ fläche des Schaumstoffmaterialstücks (2) ein das Reservoir (5) aufnahmeseitig überdeckender, ein Klebstoff (3 a) auf­ weisender Polymerfilm (1) aufgebracht ist, und daß der ab­ ziehbare Schutzfilm ein im Lagerzustand der Vorrichtung eine Lateralmigration verhindernder, klebkraftabweisender Schutzfilm (4) ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Einstanzung (5) einen kreisförmigen Querschnitt aufweist und abgabeseitig von der Klebstoffschicht (3) umfangsmäßig eingefaßt ist.
3. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Schutzfilm (4) und der Polymerfilm (1) jeweils eine über die Oberfläche des Schaumstoffmaterial­ stücks (2) hinausragende Abziehlasche (6) aufweisen.
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Polymerfilm (1) undurchsichtig und mit zwei benachbarten, längs seiner Querkanten vorgesehenen Klebstreifen (7) bzw. (8) auf dem Schaumstoffmaterialstück (2) befestigt ist, wobei der von der Abziehlasche (6) des Polymerfilms (1) entfernt liegende Klebstreifen (7) aus dem Klebstoff hoher Klebkraft und der zur Abziehlasche (6) be­ nachbarte Klebestreifen (8) aus mehrfach verwendbarem Kleb­ stoff geringer Klebkraft gebildet ist.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Polymerfilm (1) transparent und mikroperforiert ist.
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Schutzfilm (4) auf seiner der Kleb­ stoffschicht (3) zugewandten Oberfläche in einem Muster mit Silikon oder anderen abhäsiven Materialien derart beschichtet ist, daß die verbleibende unbeschichtete Schutzfilmoberfläche mit der Klebstoffschicht (3) eine Barriere gegen eine Late­ ralmigration der Medikaments in die hautverträgliche Kleb­ stoffschicht (3) bildet.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die beschichteten und unbeschichteten Teilflächen (26 bzw. 27) des Musters der mit der Kleb­ stoffschicht (3) verbundenen Oberfläche des abziehbaren Schutzfilms (4) zur Optimierung der Barrierewirkung der unbeschichteten Teilflächen (27) und der Abziehfähigkeit des Schutzfilms (4) entsprechend der Konsistenz des Medikaments nach Flächengröße und/oder dem Verhältnis der geometrischen Flächenform variiert sind.
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die beschichteten Teilflächen (26) des Musters Quadrate sind, die durch unbeschichtete Stege (27) getrennt sind.
9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die beschichteten Teilflächen (26) des Musters kreisförmig, dreieckig, rechteckig, elliptisch oder rhombisch gestaltet sind und daß die dazwischenliegenden unbeschichteten Teilflächen (27) entsprechend geometrisch gestaltet sind.
10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die beschichteten Teilflächen (26) Inseln und die unbeschichteten Stege (27) eine durchgehende Barriere bilden.
11. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüchs 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß der hautverträgliche Kleb­ stoff (3) aus Komponenten besteht, die ein Eindringen des Medikaments verhindern.
12. Vorrichtung, insbesondere Pflaster, zum dermalen Verab­ reichen eines Medikaments an einen Patienten, mit einem Reservoir (Speicher) zum Aufnehmen und Abgeben des Medika­ ments auf die Haut des Patienten, mit einer das Reservoir tragenden Einrichtung, die eine hautverträgliche Kleb­ stoffschicht aufweist, durch die die Vorrichtung in ihrem Gebrauchszustand auf der Haut des Patienten haftet, und mit einem im Lagerzustand der Vorrichtung die Klebstoffschicht und das Reservoir abgabeseitig abdeckenden, abziehbaren Schutzfilm (Liner) dadurch gekennzeichnet, daß die Tragein­ richtung aus einem Vliesstoffband (9) mit einer an seiner Unterseite vorgesehenen Klebstoffschicht (19) aufgebaut ist, an der ein das Reservoir bildendes Element (11) aus sorp­ tionsfähigem Material aufnahmeseitig klebend befestigt ist, daß eine das Vliesstoffband (9) und dessen Klebstoffschicht (19) durchsetzende, mit dem Element (11) kommunizierende Einfüllöffnung (12) für mindestens eine das Medikament bil­ dende Lösung geringer Viskosität vorgesehen ist, mit der das Element (11) aus saugfähigem Material im Lagerzustand der Vorrichtung gesättigt ist, daß auf der Oberseite des Vlies­ stoffbandes (9) eine eine druckempfindliche, mehrfach ver­ wendbare Klebstoffschicht (13) aufweisende, die Ein­ füllöffnung (12) abdeckende Abdeckung (15) vorgesehen ist, und daß der abziehbare Schutzfilm ein im Lagerzustand der Vorrichtung die Lateralmigration verhindernder klebkraftab­ weisender Schutzfilm (16) ist.
13. Vorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß das Element (11) aus saugfähigem Material eine Scheibe ist, über deren Mitte die Einfüllöffnung (12) angeordnet ist.
14. Vorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß auf dem Element (11) aufnahmeseitig eine okklusive Sperrschicht (17) befestigt ist, die mit ihrer von dem Element (11) abgewandten Oberfläche an der Klebstoffschicht (19) des Vliesstoffbandes (9) festgeklebt und von der mit dem Element (11) kommunizierenden Einfüllöffnung (12) durchsetzt ist.
15. Vorrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Sperrschicht (17) umfangsmäßig über das Element (11) vorsteht.
16. Vorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Lösung geringer Viskosität einen Arzneistoff, z.B. ein Antiseptikum, Anästhetikum, oder ein Allergen enthält.
17. Vorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Klebstoffschicht (10) des Vliesstoffbandes (9) feuchtig­ keitsundurchlässig und nicht saugfähig ist.
18. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 12 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß der Schutzfilm (16) seiner der Kleb­ stoffschicht (10) zugewandten Oberfläche in einem Muster mit Silikon oder anderen abhäsiven Materialien derart beschichtet ist, daß die verbleibende unbeschichtete Schutzfilmoberfläche mit der Klebstoffschicht (10) eine Barriere gegen eine Lateralmigration des Medikaments in die hautverträgliche Klebstoffschicht (10) bildet.
19. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 12 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß die beschichteten und unbeschichteten Teilflächen (26 bzw. 27) des Musters der mit der Kleb­ stoffschicht (10) verbundenen Oberfläche des abziehbaren Schutzfilms (16) zur Optimierung der Barrierewirkung der unbeschichteten Teilflächen (27) und der Abziehfähigkeit des Schutzfilms (16) entsprechend der Konsistenz des Medikaments nach Flächengröße und/oder dem Verhältnis der geometrischen Flächenform variiert sind.
20. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 12 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß die beschichteten Teilflächen (26) des Musters Quadrate sind, die durch unbeschichtete Stege (27) getrennt sind.
21. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 12 bis 20, dadurch gekennzeichnet, daß die beschichteten Teilflächen (26) des Musters kreisförmig, dreieckig, rechteckig, elliptisch oder rhombisch gestaltet sind und daß die dazwischenliegenden unbeschichteten Teilflächen (27) entsprechend geometrisch gestaltet sind.
22. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 12 bis 21, dadurch gekennzeichnet, daß die beschichteten Teilflächen (26) Inseln und die unbeschichteten Stege (27) eine durchgehende Barriere bilden.
23. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 12 bis 22, dadurch gekennzeichnet, daß der hautverträgliche Klebstoff (10) aus Komponenten besteht, die ein Eindringen des Medikaments verhindern.
24. Vorrichtung, insbesondere Pflaster, zum dermalen Verab­ reichen eines Medikaments an einen Patienten, mit einem Reservoir (Speicher) zum Aufnehmen und Abgeben des Medika­ ments auf die Haut des Patienten, mit einer das Reservoir tragenden Einrichtung, die eine hautverträgliche Kleb­ stoffschicht aufweist, durch die die Vorrichtung in ihrem Gebrauchszustand auf der Haut des Patienten haftet, und mit einem im Lagerzustand der Vorrichtung die Klebstoffschicht und das Reservoir abgabeseitig abdeckenden, abziehbaren Schutzfilm (Liner), dadurch gekennzeichnet, daß die Tragein­ richtung von einem verhältnismäßig flachen, geschlossenen, Poren aufweisenden Schaumstoffstück (18) gebildet ist, auf deren zur hautverträglichen Klebstoffschicht (19) entgegenge­ setzt liegenden Oberfläche eine Klebstoffschicht (20) aufge­ bracht ist, daß der Schichtverbund aus der Klebstoffschicht (20), dem Schaumstoffstück (18) und der hautverträglichen Klebstoffschicht (19) von einer Einstanzung (21) durchsetzt ist, in der ein das Reservoir ausfüllendes, saugfähiges, das in eine Mikroemulsion inkorporierte Medikament adsorptiv haltendes Material (22) enthalten ist, daß ein Schutzfilm (23) die Einstanzung (21) aufnahmeseitig abdeckend mit der Klebstoffschicht (20) verbunden ist und somit eine Lateral­ migration der im saugfähigen Material (22) befindlichen, das Medikament enthaltenden Mikroemulsion verhindert, daß der mit der hautverträglichen Klebstoffschicht (19) verbundene ab­ ziehbare Schutzfilm (24) (Liner) im Lagerzustand der Vor­ richtung die Einstanzung (21) abgabeseitig abschließt, und daß der abziehbare Schutzfilm (24) ein im Lagerzustand der Vorrichtung eine Lateralmigration verhindernder, klebkraftab­ weisender Schutzfilm ist.
25. Vorrichtung nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, daß der Schutzfilm (23) auf seiner Unterseite mit Aluminium bedampft ist.
26. Vorrichtung nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, daß der Schutzfilm (23) mit der Klebstoffschicht (20) heißver­ siegelt ist.
27. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 24 bis 26, dadurch gekennzeichnet, daß der Schutzfilm (24) auf seiner der Kleb­ stoffschicht (19) zugewandten Oberfläche (25) in einem Muster mit Silikon oder anderen abhäsiven Materialien derart be­ schichtet ist, daß die verbleibende unbeschichtete Schutz­ filmoberfläche mit der Klebstoffschicht (19) eine Barriere gegen eine Lateralmigration der das Medikament enthaltenden Mikroemulsion in die hautverträgliche Klebstoffschicht (19) bildet.
28. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 24 bis 27, dadurch gekennzeichnet, daß die beschichteten und unbeschichteten Teilflächen (26 bzw. 27) des Musters der mit der Kleb­ stoffschicht (19) verbundenen Oberfläche (25) des abziehbaren Schutzfilms (24) zur Optimierung der Barrierewirkung der unbeschichteten Teilflächen (27) und der Abziehfähigkeit des Schutzfilms (24) entsprechend der Konsistenz der das Medika­ ment enthaltenden Mikroemulsion nach Flächengröße und/oder dem Verhältnis der geometrischen Flächenform variiert sind.
29. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 24 bis 28, dadurch gekennzeichnet, daß die beschichteten Teilflächen (26) des Musters Quadrate sind, die durch unbeschichtete Stege (27) getrennt sind.
30. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 24 bis 29, dadurch gekennzeichnet, daß die beschichteten Teilflächen (26) des Musters kreisförmig, dreieckig, rechteckig, elliptisch oder rhombisch gestaltet sind und daß die dazwischenliegenden unbeschichteten Teilflächen (27) entsprechend geometrisch gestaltet sind.
31. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 24 bis 30, dadurch gekennzeichnet, daß die beschichteten Teilflächen (26) Inseln und die unbeschichteten Stege (27) eine durchgehende Barriere bilden.
32. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 24 bis 31, dadurch gekennzeichnet, daß der hautverträgliche Klebstoff (19) aus Komponenten besteht, die ein Eindringen der das Medikament enthaltenden Mikroemulsion verhindern.
33. Vorrichtung nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, daß die Klebstoffschicht (29) aus einem Heißschmelz-Kleber aufge­ baut ist.
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