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DE3843990A1 - Verpackungspolster - Google Patents

Verpackungspolster

Info

Publication number
DE3843990A1
DE3843990A1 DE19883843990 DE3843990A DE3843990A1 DE 3843990 A1 DE3843990 A1 DE 3843990A1 DE 19883843990 DE19883843990 DE 19883843990 DE 3843990 A DE3843990 A DE 3843990A DE 3843990 A1 DE3843990 A1 DE 3843990A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
packaging
pad
goods
packaged
itemised
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Ceased
Application number
DE19883843990
Other languages
English (en)
Inventor
Roland Kleist
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Deutsche Thomson Brandt GmbH
Original Assignee
Deutsche Thomson Brandt GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Deutsche Thomson Brandt GmbH filed Critical Deutsche Thomson Brandt GmbH
Priority to DE19883843990 priority Critical patent/DE3843990A1/de
Publication of DE3843990A1 publication Critical patent/DE3843990A1/de
Ceased legal-status Critical Current

Links

Classifications

    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D81/00Containers, packaging elements, or packages, for contents presenting particular transport or storage problems, or adapted to be used for non-packaging purposes after removal of contents
    • B65D81/02Containers, packaging elements, or packages, for contents presenting particular transport or storage problems, or adapted to be used for non-packaging purposes after removal of contents specially adapted to protect contents from mechanical damage
    • B65D81/05Containers, packaging elements, or packages, for contents presenting particular transport or storage problems, or adapted to be used for non-packaging purposes after removal of contents specially adapted to protect contents from mechanical damage maintaining contents at spaced relation from package walls, or from other contents
    • B65D81/107Containers, packaging elements, or packages, for contents presenting particular transport or storage problems, or adapted to be used for non-packaging purposes after removal of contents specially adapted to protect contents from mechanical damage maintaining contents at spaced relation from package walls, or from other contents using blocks of shock-absorbing material
    • B65D81/113Containers, packaging elements, or packages, for contents presenting particular transport or storage problems, or adapted to be used for non-packaging purposes after removal of contents specially adapted to protect contents from mechanical damage maintaining contents at spaced relation from package walls, or from other contents using blocks of shock-absorbing material of a shape specially adapted to accommodate contents

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Buffer Packaging (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft ein Verpackungspolster mit Hohlräumen.
Verpackungspolster werden meist durch Ausschäumen einer Form mit einem Schaumstoff z.B. Styropor hergestellt. Die Verpac­ kungspolster werden dabei an die Form des vor Beschädigung beim Lagern oder beim Transport zu schützenden Verpackungsgutes ange­ paßt. Es gibt z.B. quaderförmige Verpackungspolster mit einer quaderförmigen Aussparung, die einfach auf das ebenfalls quader­ förmige Verpackungsgut, beispielsweise ein Rundfunk- oder Fern­ sehgerät, aufgesteckt wird, so daß das zu schützende Gerät auf zwei sich gegenüberliegenden Seiten in je einem Verpackungspol­ ster gelagert ist. Das Gerät mit den aufgesetzten Verpackungs­ polstern kann nun in einem Karton verpackt werden.
Für die Lagerung und den Transport lassen sich mehrere Kartons übereinander stapeln. Weil es beim Stapeln, Umladen und während des Transports der Kartons mit den eingepackten Geräten häufig vorkommt, daß Kartons herunterfallen, wird sowohl von den Her­ stellern der verpackten Geräte als auch von den Transportunter­ nehmen gefordert, daß die verpackten Geräte eine vorgegebene An­ zahl von Stürzen aus einer Mindestfallhöhe unbeschadet überste­ hen. Richtlinien für die Anzahl der Stürze aus einer Mindest­ fallhöhe werden z.B. von Transportunternehmen herausgegeben oder von den Herstellern der verschiedenen Geräte ausgearbeitet.
Um die Kosten für die Verpackung, die Lagerung und den Trans­ port gering zu halten, ist einerseits auf geringes Volumen der Kartons sowie geringes Gewicht und geringen Verbrauch an Schaum­ stoff bei der Herstellung der Verpackungspolster zu achten; an­ dererseits aber sollte eine gute Polsterwirkung erzielt werden, damit die Forderung nach der vorgeschriebenen Mindestfallhöhe erfüllt wird und sich außerdem möglichst viele Kartons überein­ ander stapeln lassen.
Um Gewicht und Schaumstoff einzusparen, ist es bekannt, Hohlräu­ me in den Verpackungspolstern vorzusehen. In Fig. 1 ist ein derartiges Verpackungspolster mit Hohlräumen H dargestellt. Bei hohem Druck, wie er z.B. entsteht, wenn mehrere Geräte überein­ ander gestapelt sind oder wenn Kartons vom Stapel herunterfal­ len, werden die Kräfte nicht gleichmäßig über die Verpackungs­ polster auf die einzelnen Geräte übertragen. Vielmehr treten an den Stegen S zwischen jeweils zwei Hohlräumen H hohe Druckkräf­ te K auf, die unter Umständen zu einer Beschädigung der herun­ tergefallenen oder unten im Stapel liegenden Geräte führen kön­ nen.
Es auch bekannt, Verpackungspolster außen oder innen mit Rippen R zu versehen, wie in den Fig. 2 und 3 dargestellt ist. Der­ artige Verpackungspolster, sogenannte gerippte Polster, haben ebenfalls den Nachteil, daß an den Stellen, wo die Rippen R auf dem Gerät aufliegen, aus den gleichen Gründen wie bei den Ste­ gen hohe Druckkräfte entstehen. Ein weiterer Nachteil gerippter Verpackungspolster zeigt sich im Stapel. Wenn z.B. mehrere Kar­ tons KR mit Geräten übereinander gestapelt sind, kann es vorkom­ men, daß bei zwei aufeinander gestapelten Kartons KR die Rippen der einzelnen Verpackungspolster nicht aufeinander liegen, son­ dern gegeneinander versetzt sind, wie in Fig. 4 gezeigt ist. Weil in diesem ungünstigen Fall die Rippen jeweils in die Zwi­ schenräume zwischen zwei Rippen ragen, drücken sie auf die Stel­ len des Kartons, die nicht durch Rippen abgestützt sind, so daß an diesen Stellen der Karton leicht einknicken kann und der Sta­ pel deshalb zum Umfallen neigt. Um Beschädigungen des Kartons zu vermeiden, werden daher Verpackungspolster mit ebenen durch­ gehenden Auflageflächen bevorzugt.
Um eine gleichmäßige Druckverteilung auf das Gehäuse der Geräte sowie eine große Fall- und Stapelhöhe zu erzielen, müssen die Verpackungspolster jedoch genügend dick sein. Ein dickeres Ver­ packungspolster erlaubt zwar eine größere Fall- und Stapelhöhe als ein dünneres, ist jedoch schwerer und benötigt zu seiner Herstellung mehr Schaumstoff als ein dünneres Verpackungspol­ ster. Weil ein dickeres Verpackungspolster außerdem ein größe­ res Volumen des Kartons erfordert, führt es zu einem erhebli­ chen Anstieg der Verpackungs-, Lagerungs- und Transportkosten. Die Forderung nach geringem Volumen des Kartons, geringem Ge­ wicht und wenig Material des Verpackungspolsters widerspricht aber der Forderung nach einer guten Polsterwirkung.
Trotzdem ist es Aufgabe der Erfindung, ein Verpackungspolster so zu gestalten, daß sowohl eine Ersparnis an Gewicht und Mate­ rial als auch eine erhöhte Polsterwirkung erzielt wird.
Die Erfindung löst diese Aufgabe dadurch, daß in den Stegen zwi­ chen den Hohlräumen in der dem zu schützenden Verpackungsgut zugewandten Hälfte ein zusätzlicher Hohlraum zur seitlichen Um­ kehrung der Kraftlinien vorgesehen ist.
Es zeigen
Fig. 5 ein erstes Ausführungsbeispiel der Erfindung,
Fig. 6 ein zweites Ausführungsbeispiel der Erfindung.
Anhand des in Fig. 5 dargestellten ersten Ausführungsbeispiels wird die Erfindung zuerst beschrieben und anschließend erläu­ tert.
In der Fig. 5 ist ein Verpackungspolster V mit Hohlräumen H ge­ zeigt. In den Stegen S zwischen den Hohlräumen H sind in der dem zu polsternden Verpackungsgut zugewandten Hälfte zusätzli­ che Hohlräume Z vorgesehen, deren Querschnitt z.B. kreis- oder dreieckförmig gewählt ist.
Bei Druck von außen, wie er z.B. beim Fall von einem Stapel oder in einem Stapel verursacht wird, werden die Kraftlinien K infolge der zusätzlichen Hohlräume Z seitlich umgelenkt. Des­ halb können sich an den Stellen, wo die Stege S auf dem zu schützenden Gerät aufliegen, keine erhöhten Druckkräfte mehr ausbilden, denn der Druck wird infolge der zusätzlichen Hohlräu­ me annähernd gleichmäßig auf die Auflagefläche verteilt.
Der Querschnitt der zusätzlichen Hohlräume kann wie bereits er­ wähnt z.B. kreisförmig oder dreieckförmig gewählt sein. Bei der Dreieckform verläuft eine Seite des Dreiecks parallel zur Aufla­ gekante des Verpackungspolsters.
In der Fig. 6 sind drei übereinander gestapelte quaderförmige Geräte G abgebildet, die von einem zweiten Ausführungsbeispiel der Erfindung gegen Beschädigungen geschützt sind. Das zweite Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen Verpackungspolsters hat ebenfalls Quaderform und ist mit einer quaderförmigen Aus­ sparung ausgestattet, in die das Gerät G paßt. Auf zwei gegen­ überliegenden Seiten des Gerätes G wird nun jeweils ein Verpac­ kungspolster V aufgesteckt. Es ist aber z.B. auch möglich, die Abmessungen des Verpackungspolsters V so groß zu wählen, daß das Gerät G vollständig in den quaderförmigen Ausschnitt gescho­ ben werden kann.
Beim zweiten Ausführungsbeispiel der Erfindung sind sowohl in der Ober- als auch in der Unterseite sowie in der Front- und Rückseite zusätzliche Hohlräume Z vorgesehen. In den Stegen S kann sowohl in der oberen als auch in der unteren Hälfte je ein zusätzlicher Hohlraum Z vorgesehen sein, so daß das Verpackungs­ polster symmetrisch aufgebaut ist. Der Querschnitt der zusätzli­ chen Hohlräume Z kann, wie bereits erläutert, beispielsweise kreisförmig oder dreieckförmig sein, doch sind auch andere Quer­ schnitte denkbar. In der Fig. 6 sind aus einer Vielzahl von möglichen Beispielen für die Querschnitte der zusätzlichen Hohlräume der Kreis, das Dreieck und das Oval gezeigt.
Dadurch, daß die zusätzlichen Hohlräume Z die Kraftlinien K seitlich umlenken, wird die Polsterwirkung verbessert. Deshalb kann, um die gleiche Polsterwirkung wie bei einem bekannten Ver­ packungspolster zu erzielen, die Dicke des erfindungsgemäßen Verpackungspolsters wesentlich geringer gewählt werden als bei dem bekannten Verpackungspolster. Bei gleicher Polsterdicke er­ laubt das erfindungsgemäße Verpackungspolster eine wesentlich höhere Fall- und Stapelhöhe als bereits bekannte Verpackungspol­ ster.
Es ist auch möglich, für die Dicke des erfindungsgemäßen Verpac­ kungspolsters einen Wert zwischen der angeführten Mindest- und Höchstdicke zu wählen, so daß einerseits die Polsterwirkung ver­ bessert und andererseits Material sowohl bei der Herstellung der Kartons als auch der Verpackungspolster gespart wird. Durch die zusätzlichen Hohlräume Z ergibt sich sogar noch eine weite­ re, wenn auch geringe Ersparnis an Gewicht und Schaumstoff.
Besonders geeignet zur Herstellung der erfindungsgemäßen Verpac­ kungspolster sind Schaumstoffe wie z.B. Styropor. Die erfin­ dungsgemäßen Verpackungspolster sind zur Verpackung von Stück­ gut jeder Art geeignet.

Claims (4)

1. Verpackungspolster (V) mit Hohlräumen (H), dadurch gekennzeichnet, daß in den Stegen (S) zwi­ schen den Hohlräumen (H) in der dem zu schützenden Verpac­ kungsgut (G) zugewandten Hälfte ein zusätzlicher Hohlraum (Z) zur seitlichen Umlenkung der Kraftlinien (K) vorgese­ hen ist.
2. Verpackungspolster nach Anspruch 1, dadurch ge­ kennzeichnet, daß in jeder Hälfte der Stege (S) zwischen den Hohlräumen (H) je ein zusätzlicher Hohlraum (Z) zur seitlichen Umlenkung der Kraftlinien (K) vorgese­ hen ist.
3. Verpackungspolster nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der zusätzliche Hohlraum (Z) kreisförmigen Querschnitt aufweist.
4. Verpackungspolster nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der zusätzliche Hohlraum (Z) dreieckförmigen Querschnitt aufweist, daß eine Seite des Dreiecks parallel zu der Seite verläuft, die dem zu schützenden Verpackungsgut (G) zugewandt ist.
DE19883843990 1988-12-27 1988-12-27 Verpackungspolster Ceased DE3843990A1 (de)

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DE19883843990 DE3843990A1 (de) 1988-12-27 1988-12-27 Verpackungspolster

Publications (1)

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DE3843990A1 true DE3843990A1 (de) 1990-07-05

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Cited By (5)

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US7131617B2 (en) 2003-11-19 2006-11-07 Rsvp Operations, Llc Modified spring system end cap for packaging fragile articles within shipping cartons

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