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DE3842379A1 - Elektromagnetanordnung an einem messgeraet in explosionsgeschuetzter ausfuehrung - Google Patents

Elektromagnetanordnung an einem messgeraet in explosionsgeschuetzter ausfuehrung

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Publication number
DE3842379A1
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DE
Germany
Prior art keywords
wall
protective housing
chamber
arrangement according
electromagnet arrangement
Prior art date
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Withdrawn
Application number
DE19883842379
Other languages
English (en)
Inventor
Heinz Buschmann
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
JOSEF HEINRICHS GMBH & CO MESSTECHNIK KG, 5000 KOE
Original Assignee
HEINRICHS MESSGERAETE JOSEF
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
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    • GPHYSICS
    • G01MEASURING; TESTING
    • G01DMEASURING NOT SPECIALLY ADAPTED FOR A SPECIFIC VARIABLE; ARRANGEMENTS FOR MEASURING TWO OR MORE VARIABLES NOT COVERED IN A SINGLE OTHER SUBCLASS; TARIFF METERING APPARATUS; MEASURING OR TESTING NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • G01D11/00Component parts of measuring arrangements not specially adapted for a specific variable
    • G01D11/24Housings ; Casings for instruments
    • G01D11/245Housings for sensors

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  • Physics & Mathematics (AREA)
  • General Physics & Mathematics (AREA)
  • Measuring Volume Flow (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft eine Elektromagnetanordnung an einem Meßgerät in explosionsgeschützter Ausführung, insbesondere an einem magnetisch-induktiven Durchflußmesser, das ein Schutzgehäuse und wenigstens einen elektrischen Spulenkörper mit wenigstens einem Polschuh aufweist.
Bei Meßgeräten in explosionsgeschützter Ausführung, insbe­ sondere bei den magnetisch-induktiven Durchflußmessern der vorstehend bezeichneten Art war es bisher üblich, daß die elektrischen Spulen und die hierzu um 90° versetzt am Strö­ mungskanal angeordneten Elektroden mit einem Schutzgehäuse zu umschließen und das Schutzgehäuse vollständig mit einem feinkörnigen Füllstoff aus einem dielektrischen Material, vorzugsweise Sand oder Glas, auszufüllen. Das Schutzgehäuse kann hierbei entsprechend den Bestimmungen als druckfeste Kapsel ausgebildet sein. Entsprechend den Bestimmungen ist ferner vorgesehen, daß zu Wartungs- und/oder Reparaturarbei­ ten das Schutzgehäuse nur mit einem sogenannten Begehungsschein geöffnet werden darf. Bei dem als Beispiel für ein derartiges Meßgerät genannten magnetisch-induktiven Durchflußmesser ist es jedoch möglich, das Undichtigkeiten auftreten, weil die Elektroden durch eine Bohrung in der Wandung des Strö­ mungskanals hindurchgesteckt sind und unmittelbar mit dem zu messenden strömenden Medium in Kontakt stehen. Da das Schutzgehäuse insgesamt mit dem Füllstoff angefüllt ist, sind nicht nur die Bestimmungen bezüglich des Begehungsscheins zu beachten, sondern sowohl bei einer Kontrolle als auch bei einem Auswechseln der Elektroden muß zunächst das Schutz­ gehäuse vollständig entleert werden und nach Abschluß der Wartungs- und/oder Reparaturarbeiten das Schutzgehäuse wieder­ um in der vorgeschriebenen Weise mit dem Füllstoff aufgefüllt werden. Da derartige Geräte an Strömungskanälen bis zu NW 1000 eingesetzt werden, sind hier erhebliche Mengen an Füll­ stoff auszutauschen, um das Gerät wieder in einen explo­ sionssicheren Zustand zu versetzen.
Der Erfindung liegt nun die Aufgabe zugrunde, eine Elektro­ magnetanordnung der eingangs bezeichneten Art zu schaffen, die einen wesentlich einfacheren Aufbau und eine erleich­ terte Begehung bietet.
Diese Aufgabe wird gemäß der Erfindung dadurch gelöst, daß eine mit dem Schutzgehäuse verbindbare Kammer vorgesehen ist, die den Spulenkörper mit geringem Abstand zur Kammerin­ nenwandung umschließt, daß die verbleibenden Freiräume zwi­ schen dem Spulenkörper und der Kammerwandung mit einem elektrisch isolierenden Füllstoff ausgefüllt wird und daß zumindest im Polbereich die Kammerwandungen aus einem magne­ tisch durchlässigen Werkstoff bestehen. Hierbei wird mit Vorteil ausgenutzt, daß bei derartigen Meßgeräten die Meßsig­ nalleitungen, die Elektroden und dgl. eigensicher ausgebildet sind und damit frei zugänglich geführt werden dürfen. Der Vorteil dieser Lösung besteht darin, daß nur die Teile, die mit einer hohen elektrischen Leistung beaufschlagt sind, nämlich der Spulenkörper des bzw. der Elektromagnete, in einer explosionssicher ausgebildeten Kammer angeordnet sind und je nach konstruktiver Ausbildung des betreffenden Meßgerä­ tes als gesondertes explosionsgeschützt ausgebildetes Bauteil in das Schutzgehäuse des Meßgeräts eingesetzt werden können. Hierbei braucht lediglich die Kammer druckfest und explosions­ geschützt ausgeführt zu sein, so daß je nach Art des Meßgerä­ tes das Schutzgehäuse lediglich die Anordnung vor äußeren Einflüssen zu schützen hat. Die im Schutzgehäuse untergebrach­ ten mechanischen und/oder eigensicher ausgeführten elektri­ schen Teile sind damit ohne Begehungsschein frei zugänglich. Lediglich wenn die Spulenkörper bzw. die durch die Spulenkör­ per gebildeten Elektromagneten ausgewechselt werden müssen, muß der Deckel über den Anschlußklemmen geöffnet werden. Hierzu ist ein Begehungsschein erforderlich. bereits erwähnten magnetisch-induktiven Durchflußmessern können derartige Elektromagnetanordnungen auch als Erregermagneten an Masse­ durchflußmessern eingesetzt werden, die nach dem Coriolis­ prinzip mit einer schwingenden Rohrschleife arbeiten. In beiden Fällen bietet die erfindungsgemäße Lösung auch die Möglichkeit, jeden Elektromagneten für sich in einer explosi­ onsgeschützt ausgeführten Kammer unterzubringen, so daß für ein Auswechseln der Spulen die Kammer als ganzes ausge­ wechselt wird. Das Entfernen und Auffüllen mit dem elektrisch leitenden Füllstoff kann hierbei weitgehend entfallen oder ist auf geringe Füllstoffmengen reduzierbar.
In einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung ist für eine Elektromagnetanordnung der eingangs bezeichneten Art mit einem im wesentlichen zylindrisch ausgebildeten Spulen­ körper erfindungsgemäß vorgesehen, daß die Kammer einen im wesentlichen parallel zur Spulenachse verlaufenden Wan­ dungsteil aufweist und daß im Bereich beider Pole je ein abgedichtet mit dem Wandungsteil verbindbarer Deckelteil angeordnet ist. Der Begriff zylindrisch im Sinne der Er­ findung umfaßt nicht nur kreiszylindrische Ausführungsfor­ men, sondern im Prinzip Spulenkörperformen beliebigen Quer­ schnitts mit gerader Spulenachse. Zweckmäßig ist es hierbei, daß zumindest der parallel zur Spulenachse verlaufende Wan­ dungsteil aus Metall besteht. Als Metalle kommen hierbei insbesondere nichtrostende Stähle und Aluminium in Betracht. Bei Spulen der vorstehend bezeichneten, mit im wesentlichen zylindrisch ausgebildeter Form, ist es ferner zweckmäßig, wenn die Deckelteile aus einem elektrisch leitenden Material bestehen. Dies hat den Vorteil, daß insbesondere bei einer Ausbildung der parallel zur Spulenachse verlaufenden Wan­ dungsteile aus Metall und einer Verbindung der Kammer mit einem ebenfalls aus Metall hergestellten Schutzgehäuse, die Deckelteile aus einem elektrisch isolierenden Material eine zusätzliche elektrische Isolierung bewirken, die einen unmittelbaren Kontakt zwischen der Spule und den in der Regel an "Masse" liegenden Schutzgehäuse verhindern. Da die Deckelteile zugleich die Polbereiche des Spulenkörpers abdecken, ist hier ein einwandfreier, verlustloser magneti­ scher Fluß gewährleistet. In der Regel bildet hierbei wieder­ um das Schutzgehäuse einen Teil des magnetischen Kreises, so daß hier die erforderliche magnetische Ankoppelung gege­ ben ist. Zweckmäßigerweise ist wenigstens ein Deckelteil mit einer Durchtrittsöffnung für das Ende eines Eisenkerns versehen. Die ist insbesondere für die Ankoppelung des Spu­ lenkörpers an einem Polschuh von Bedeutung, so daß beispiels­ weise für magnetisch-induktive Durchflußmesser eine einwand­ freie Ausbildung des Magnetfeldes in der Meßzone erreicht wird oder aber bei der Verwendung als Erregerspule eine einwandfreie Ausrichtung des Magnetfeldes auf den zugeordne­ ten Schwinganker erzielt wird. Zweckmmäßig ist es hierbei ferner, wenn der Eisenkern mit einer axialen Bohrung zur Aufnahme eines Befestigungsmittels versehen ist, deren Wan­ dung mit einem elektrisch-isolierenden Material bedeckt ist. Durch diese Anordnung ist es möglich, die den Spulenkör­ per enthaltende Kammer elektrisch-isoliert zwischen Schutz­ gehäuse und Polschuh zu verspannen.
Der Freiräume sind in einer Ausgestaltung der Erfindung mit einem schüttfähigen, feinkörnigen elektrisch isolieren­ den Füllstoff, vorzugsweise Sand und/oder Glas ausgefüllt. In einer besonders bevorzugten Ausgestaltung ist insbesondere für kapselförmig ausgebildete Kammern vorgesehen, daß die Frei­ räume mit einem gießbaren Kunststoff ausgegossen sind. Diese Anordnung hat den Vorteil, daß die Spulenkörper in den Kammern nicht nur mechanisch festgelegt sind, sondern daß darüber hinaus alle Freiräume vollständig mit dem Füllstoff ausge­ füllt sind, so daß kein Restvolumen verbleibt. Die Kammer mit dem Spulenkörper stellt somit praktisch einen massiven Körper dar, so daß darüber hinaus die Wandteile der Kammern nicht mehr unter dem Gesichtspunkt der Berstsicherheit bemes­ sen sein müssen, sondern nur noch so zu bemessen sind, daß ein wirksamer Schutz des Spulenkörpers einschließlich der Vergußmasse gegen mechanische Einwirkungen von außen gegeben ist. Somit ist es auch möglich, die Wandteile statt aus Metall auch aus einem Kunststoffmaterial herzustellen. Ein weiterer Vorteil dieser Bauform besteht darin, daß bei entspre­ chender Wahl des für die Wandteile verwendeten Kunststoffs die Magnetanordnung korrosionsfest ausgeführt werden kann, so daß selbst bei einem Einsatz im Bereich agressiver Medien der Spulenkörper gegen Beschädigungen durch Korrosion ge­ schützt ist.
In einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung ist ferner vorgesehen, daß mit der Außenseite der Kammerwandung, vor­ zugsweise des im wesentlichen parallel zur Spulenachse ver­ laufenden Wandungsteils, ein öffenbarer Klemmenkasten in explosionsgeschützter Ausführung verbunden ist, in dem das von außen kommende Versorgungskabel einerseits und die Lei­ tungsenden des elektrischen Spulenkörpers andererseits festgelegt sind. Diese Anordnung hat den Vorteil, daß der Spulenkörper als explosionsgeschütztes Bauteil vollständig auswechselbar ist, wobei insbesondere bei großen Spulenkörpern das Auswechseln des Füllstoffes vollständig entfällt. Die Begehungsbedingungen müssen lediglich für das Öffnen und Schließen des Klemmenkastens eingehalten werden, wobei dieser sehr kleinvolumig ausgebildet sein kann und ggf. bei verblei­ bendem geringen Restvolumen einer Füllung mit einem Füllstoff nicht bedarf.
In einer Ausgestaltung ist für eine Elektro­ magnetanordnung an einem magnetisch-induktiven Durchfluß­ messer, der einen von einem Schutzgehäuse umfaßten Strömungs­ kanal aufweist, in den von außen zwei diametral zueinander angeordnete Meßelektroden einmünden und an dessen Außenwan­ dung zwei diametral ausgerichtete, um 90° zu den Meßelektro­ den versetzte, mit elektrischen Spulenkörpern versehene Elektromagnete angeordnet sind und wobei das Schutzgehäuse im Bereich der den Strömungskanal abgewandten freien Enden der Meßelektroden jeweils durch einen Deckel verschließba­ ren Öffnung versehen ist, erfindungsgemäß vorgesehen, daß die Spulenkörper zumindest mit einem Teil der Wandung der sie umgebenden Kammer in das Schutzgehäuse durch die Öffnung einschiebbar ausgebildet sind. Diese Anordnung hat den Vorteil, daß selbst bei verhältnismäßig großvolumigen Schutzgehäusen die Spulenkörper als Auswechselteile in explosionsgeschützter Ausführung jeweils für sich eingeschoben werden können, so daß der übrige Raum des Schutzgehäuses, insbesondere die Elektroden ohne Begehungsschein frei zugänglich sind.
In einer anderen Ausgestaltung der Erfindung ist für einen magnetisch-induktiven Durchflußmesser der vorstehend bezeich­ neten Art eine beide Spulenkörper umgebende Kammer vorgesehen, die durch einen Teil des Schutzgehäuses einerseits und durch zwei durch die Öffnung einschiebbare und abdichtbare, im wesentlichen parallel zur Spulenachse verlaufende Wandungs­ teile gebildet wird, daß die Wandungsteile jeweils eine abdichtbare Durchgangsöffnung für das zugeordnete freie Ende der Meßelektrode aufweist und daß der verbleibende Freiraum mit einem feinkörnigen Feststoff aus einem dielektri­ schen Material ausgefüllt ist. Diese Anordnung hat den Vorteil, daß selbst bei großvolumigen Schutzgehäusen der mit dem Füllstoff auzufüllende Freiraum verhältnismäßig klein gehalten werden kann, wobei beide Spulenkörper in einer gemeinsamen Kammer untergebracht sind, während wiederum die außerhalb dieser explosionsgeschützt ausgebildeten Kammer liegenden freien Enden der Meßelektroden nach dem Öffnen der Deckel des Schutzgehäuses ohne Begehungsschein frei zugänglich sind.
Die Erfindung wird anhand schematischer Zeichnungen von Ausführungsbeispielen näher erläutert. Es zeigt
Fig. 1 eine Elektromagnetanordnung im Längs­ schnitt,
Fig. 2 ein Querschnitt durch einen magnetisch- induktiven Durchflußmesser mit einer Elektromagnetanordnung gem. Fig. 1,
Fig. 3 eine modifizierte Ausführungsform des Durchflußmessers gem. Fig. 2.
Die in Fig. 1 dargestellte Elektromagnetanordnung 1 besteht im wesentlichen aus einem Spulenkörper 2, der in Form eines Hohlzylinders gewickelt ist und der einen Eisenkern 3 in üblicher Weise umschließt. Der Spulenkörper 2 ist in einer Kammer 4 angeordnet, die einen koaxial zum Spulenkörper 2 verlaufenden Wandungsteil 5 aufweist, der beispielsweise aus Metall hergestellt ist. Die Kammer 4 ist auf beiden Stirnseiten mit Deckelteilen 6 und 7 abgeschlossen, die bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel aus einem dielek­ trischen Kunststoffmaterial hergestellt sind. Der Wandungs­ teil 5 ist hierbei rohrförmig ausgebildet und verläuft im wesentlichen parallel zur Spulenachse 8.
Der Spulenkörper 2 ist von der Kammerinnenwandung allseitig mit geringem Abstand umschlossen, wobei der verbleibende Freiraum zwischen Spulenkörper und Kammerinnenwandung mit einem dielektrischen Füllstoff 9 ausgefüllt ist. Der Füll­ stoff 9 kann hierbei aus trockenem Sand oder Glasgranulat bestehen. Bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel ist jedoch der Freiraum mit einem gieß- und aushärtbarem Kunst­ stoff ausgegossen, so daß der verbleibende Freiraum voll­ ständig, d.h. ohne Restvolumen ausgefüllt ist und zugleich der Spulenkörper in der Kammer festgelegt ist. Da im Innen­ raum der Kammer bei einem Ausgießen mit Kunststoff keinerlei Restvolumen verbleibt, kann die aus dem Wandungsteil 5 und den Deckelteilen 6 und 7 bestehende Kammerwandung verhältnis­ mässig dünn ausgeführt werden, da die Voraussetzungen für eine druckfeste Ausbildung der Kammerwandungen, wie sie für explosionsgeschützte elektrische Geräte bestehen, wegen des fehlenden Restvolumens nicht gegeben sind.
In den Deckelteilen 6 und 7 ist jeweils eine Durchtrittsöff­ nung vorgesehen, wobei der Eisenkern 3 durch die Öffnung des Deckelteils 7 hindurchragt. Der Eisenkern 3 ist hierbei zweckmäßigerweise gegenüber der Spule 2 mit einer isolieren­ den Zwischenlage 10 versehen, die beispielsweise bei einem Ausgießen auch durch den Füllstoff 9 gebildet werden kann. Der Eisenkern 3 ist ferner mit einer Durchgangsbohrung 11 versehen, durch die eine Spannschraube 12 hindurchgeführt werden kann, mit der dann die ganze patronenförmige Elektro­ magnetanordnung an einem hier nur durch eine Wandung angedeu­ teten Schutzgehäuse 13 oder an einem anderen Bauteil festge­ legt werden kann.
An der Außenseite der Kammer 4, zweckmäßigerweise am Wan­ dungsteil 5 ist ein Klemmenkasten 14 angeordnet, in den die Leitungsenden 15 des Spulenkörpers 2 einerseits und das Ende des Versorgungskabels 16 andererseits eingeführt ist. Da das Versorgungskabel 16 seinerseits in explosionsge­ schützter Ausführung hergestellt ist, kann das Versorgungska­ bel 16 frei bis an die Elektromagnetanordnung herangeführt werden, so daß lediglich der Klemmenkasten in üblicher Weise in explosionsgeschützter Ausführung ausgebildet sein muß. Die Einführung des Versorgungskabels 16 erfolgt über eine Kabeltülle 17 in der für explosionsgeschützte Gerätean­ schlüsse üblichen Bauart.
Eine derart ausgebildete Elektromagnetanordnung kann auf­ grund ihrer explosionsgeeschützten Bauart frei eingesetzt werden, wobei die Bedingungen für eine Begehung nur dann zu erfüllen sind, wenn der Klemmenkasten 14 geöffnet werden muß. Da der Klemmenkasten 14 sehr klein gehalten werden kann und ein ganz geringes Volumen aufweist, kann es sich je nach Größe der Bauform auch erübrigen, den Klemmenkasten selbst mit einem Füllstoff zu versehen, so daß hier das Öffnen und Schließen des Klemmenkastens wesentlich verein­ facht ist, da die Probleme des Entleerens und des ordnungs­ gemäßen Füllens mit Füllstoff entfallen.
Die Innenbohrung 11 im Eisenkern 3 ist hierbei zweckmäßiger­ weise mit einer Abdeckung 18 aus einem isolierenden Material versehen, so daß die mit dem elektrische "Masse" darstellen­ den Schutzgehäuse 13 verbundene Befestigungsschraube 12 keinen elektrischen Kontakt mit dem Spulenkörper 2 herstellen kann, falls dieser durch mechanische oder elektrische Ein­ flüsse schadhaft werden sollte. Falls die vorstehend be­ schriebene und dargestellte Elektromagnetanordnung in einem Bereich eingesetzt wird, in dem der Polschuh 19 im Bereich der umgebenden explosiven Atmosphäre liegt, ist in gleicher Weise durch den vorbeschriebenen Aufbau dafür Sorge getragen, daß hier keine elektrische Verbindung zwischen dem Spulen­ körper 2 und dem Eisenkern 3 bzw. dem Polschuh 19 möglich ist. Eine derartige Elektromagnetanordnung wird beispiels­ weise benötigt als Erregermagnet für einen nach dem Coriolis- Prinzip arbeitenden Massedurchflußmesser, bei dem der Elektro­ magnet mit seinem Pol 19 auf eine mit dem zu erregenden Schwingungsrohr verbundenen Anker einwirkt.
An die Stelle des Schutzgehäuses 13 kann je nach Verwendungs­ zweck für die Elektromagnetanordnung auch ein Joch treten, durch das der magnetische Schluß zwischen dem durch den Schraubenkopf der Befestigungsschraube 12 definierten einen Pol mit dem durch den Polschuh 19 definierten anderen Pol zusammenwirkenden Bauteil gewährleistet ist. Das Schutzge­ häuse bzw. das betreffende Joch muß hierbei aus einem mag­ netisierbaren Werkstoff bestehen.
In Fig. 2 ist als Ausführungsbeispiel für den Einsatz der Elektromagnetanordnung gem. Fig. 1 in einem Querschnitt ein magnetisch-induktiver Durchflußmesser dargestellt. Ein derartiger Durchflußmesser besteht im wesentlichen aus einem Meßrohr 20, das an seinen beiden Enden mit einem Anschluß­ flansch 21 versehen ist und das einen Strömungskanal bildet. Bei der üblichen Ausführung in metallischen Werkstoffen ist das Meßrohr 20 auf seiner Innenwandung mit einer isolie­ renden Auskleidung 22 versehen. Durch Anschlußstutzen 23, die im Meßrohr 20 diametral gegenüberliegen, sind Meßelektro­ den 24 eingeführt, die in unmittelbarem Kontakt mit dem zu messenden strömungsfähigen Medium stehen. An den freien Enden der Meßelektroden sind Signalleitungen 25 angeschlos­ sen, die für explosionsgeschützte Ausführungen eigensicher ausgebildet sind und daher frei verlegt werden können.
Um 90° versetzt zu den Meßelektroden 24 sind Elektromagnete angeordnet, die bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel jeweils durch eine Elektromagnetanordnung 1 entsprechend Fig. 1 gebildet werden. Über einen Polschuh 19′ sind beide Elektromagneten mit dem Meßrohr 20 verbunden. Die Elektro­ magneten 1 sind über ihre Befestigungsschrauben 12 mit einem aus korrosionsbeständigem, nichtmagnetisierbarem Stahl her­ gestellten Schutzgehäuse 13′ befestigt, das das Meßrohr 20 zwischen den beiden Flanschen vollständig umschließt und die gesamte Anordnung gegen Einwirkungen von außen schützt.
Das Schutzgehäuse 13′ ist im Bereich der freien Enden der Elektroden 24 jeweils mit lösbaren Deckeln 26 versehen, die zu Wartungsarbeiten abgenommen werden können und die die gesamte Anordnung gegen mechanische Einwirkungen aber auch gegen den Eintritt von Wasser oder Feuchtigkeit schüt­ zen. Zum Schutze gegen den Eintritt von Feuchtigkeit ist bei der dargestellten Ausführungsform in die seitliche Öffnung des Schutzgehäuse 13′ jeweils noch ein Zwischen­ deckel 27 eingeschoben, der mit einem umlaufenden Dichtungs­ rand 28 versehen ist. Die Versorgungskabel für die Elektro­ magneten 1 und die ausgehenden Signalleitungen 25 sind durch die angedeuteten Ständerrohre 29 geführt, über die ggf. in einem ebenfalls explosionsgeschützt ausgeführtem Gehäuse die Auswerteelektronik angeordnet ist.
Da die Elektromagneten 1 in sich als explosionsgeschütztes Bauteil ausgeführt sind und die Meßelektroden 24 mit ihren Signalleitungen 25 eigensicher ausgebildet sind, braucht der Freiraum innerhalb des Schutzgehäuses 13′ nicht mit einem Füllstoff ausgefüllt zu werden. Da beispielsweise bei der Messung von korrosiven Medien oder mit Feststoffen versetzten strömenden Medien die Elektroden in bestimmten Wartungsintervallen überprüft und ggf. ausgewechselt werden müssen, können die Deckel 26 des Schutzgehäuses 13′ ohne Begehungsschein abgenommen und die entsprechenden Wartungs­ arbeiten an den Elektroden ausgeführt werden. Erst wenn sich bei einer Überprüfung herausstellen sollte, daß die Elektromagnetanordnungen 1 beschädigt sind, muß das Verfahren mit Begehungsschein durchgeführt werden, da zum Auswechseln der Elektromagnetanordnungen 1 nicht nur das Schutzgehäuse 13′ zu öffen ist, sondern darüber hinaus auch noch der jeweils an dem einzelnen Elektromagneten angeordnete Klemmenkasten zu öffnen ist oder aber, wenn die Versorgungsleitung der Elektromagnetanordnungen 1 mit diesem in explosionsgeschütz­ ter Ausführung unmittelbar und fest verbundenen sind und durch die Ständerrohre 29 nach außen geführt sind, der ent­ sprechende außenliegende Klemmenkasten zu öffnen ist. Das gleiche gilt, wenn eine derartige Elektromagnetanordnung 1 in einem explosionsgefährdeten Bereich für andere Einsatz­ zwecke verwendet wird.
Speziell für den Einsatz an einem magnetisch-induktiven Durchflußmesser ist in Fig. 3 eine andere Ausführungsform für die Erfindung dargestellt. Der Aufbau des magnetisch- induktiven Durchflußmessers entspricht dem anhand von Fig. 2 beschriebenen Aufbau. Der Unterschied besteht jedoch darin, daß die die Elektromagnete definierenden Spulenkörper 30 in herkömmlicher Weise aufgebaut und über die Polschuhe 19′ mit dem Meßrohr 20 verbunden sind. Da diese Bauform der Elektromagnete für sich nicht explosionsgeschützt ausgebildet sind, sind durch die seitlichen Öffnungen des Schutzgehäuses Zwischenwandteile 31 eingeschoben, die mit Durchtrittsöffnun­ gen 32 für die freien Enden der Meßelektroden 24 bzw. für deren Halterohr 23 versehen sind und die bis dicht an die Wandung des Meßrohres 20 herangeschoben sind. Durch die Zwischenwandteile 31 wird innerhalb des Schutzgehäuses 13′ eine verhältnismäßig kleine Kammer 33 abgeteilt, die beide Spulenkörper 30 umfaßt. Der Freiraum der Kammer 33 ist bei dieser Ausführungsform mit einem schüttfähigen feinkörnigen Füllstoff, beispielsweise Sand oder Glas ausgefüllt, so daß nur ein ganz geringes Restvolumen verbleibt. Die Zwischen­ wandteile 31 sind über umlaufende Dichtungen 34 gegenüber dem zwischen Zwischenwandteil 31 und Deckel 26 bzw. Zwischen­ deckel 27 verbleibenden Freiraum 35 dicht abgeschlossen, so daß wiederum die Bedingungen für eine explosionsgeschütz­ te Ausführung gegeben sind. Gleichwohl besteht auch bei dieser Ausführungsform die Möglichkeit, das Schutzgehäuse 13′ zur Wartung und/oder zum Auswechseln der Elektroden ohne Begehungsschein zu öffnen. Ein weiterer Vorteil dieser Anordnung besteht darin, daß bei Undichtigkeiten im Bereich der Meßelektroden, die ja bis unmittelbar in den Strömungs­ kanal hereinragen, die austretende Flüssigkeit nur in den Freiraum 35 eintreten kann, jedoch nicht in den mit Füllstoff ausgefüllten Raum 33 eindringen kann. Die Gefahr, daß bei derartigen Undichtigkeiten durch Korrosion die Spulenkörper 30 angegriffen werden, erübrigt sich somit.

Claims (11)

1. Elektromagnetanordnung an einem Meßgerät in explosions­ geschützter Ausführung, insbesondere an einem magnetisch- induktiven Durchflußmesser, das ein Schutzgehäuse und wenigstens einen Spulenkörper mit wenigstens einem Polschuh aufweist, dadurch gekennzeich­ net, daß eine mit dem Schutzgehäuse (13) verbindbare Kammer (4) vorgesehn ist, die den Spulenkörper (2) mit geringem Ab­ stand zur Kammerinnenwandung umschließt, daß die verblei­ benden Freiräume zwischen dem Spulenkörper (2) und der Kam­ merinnenwandung mit einem elektrisch isolierenden Füll­ stoff (9) ausgefüllt sind und daß zumindest im Polbereich die Kammerwandung (6, 7) aus einem magnetisch durchlässigen Werkstoff bestehen.
2. Elektromagnetanordnung nach Anspruch 1 mit einem im wesentlichen zylindrisch ausgebildeten Spulenkörper, dadurch gekennzeichnet, daß die Kammer (4) einen im wesentlichen parallel zur Spulenachse (8) verlaufenden Wandungsteil (5) aufweist und daß im Bereich beider Pole je ein abgedichtet mit dem Wandungsteil (5) verbindbarer Deckelteil (6, 7) angeordnet ist.
3. Elektromagnetanordnung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest der parallel zur Spulenachse verlaufende Wandungsteil (5) aus Metall besteht.
4. Elektromagnetanordnung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeich­ net, daß die Deckelteile (6, 7) aus einem elektrisch isolie­ renden Material bestehen.
5. Elektromagnetanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens ein Deckelteil (6, 7) mit einer Durchtrittsöffnung für das Ende eines Eisen­ kerns (3) versehen ist.
6. Elektromagnetanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Eisenkern (3) mit einer axialen Bohrung (11) zur Aufnahme eines Befestigungsmittels (12) versehen ist, deren Wandung mit einem elektrisch-isolie­ renden Material (18) bedeckt ist.
7. Elektromagnetanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Freiräume mit einem schütt­ fähigen feinkörnigen elektrisch isolierenden Füllstoff, vor­ zugsweise Sand und/oder Glas ausgefüllt sind.
8. Elektromagnetanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Freiräume mit einem gieß­ baren Kunststoff ausgegossen sind.
9. Elektromagnetanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß mit der Außenseite der Kammer­ wandung (5, 6, 7), vorzugsweise des im wesentlichen parallel zur Spulenachse (8) verlaufenden Wandungsteiles (5) ein öffenbarer Klemmenkasten (14) in explosionsgeschützter Aus­ führung verbunden ist, in den das von außen kommende Versor­ gungskabel (16) einerseits und die Leitungsenden (15) des elektrischen Spulenkörpers (2) andererseits festgelegt sind.
10. Elektromagnetanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 9 an einem magnetisch-induktiven Durchflußmesser, der einen von einem Schutzgehäuse umfassenden Strömungskanal aufweist, in den von außen zwei diametral zueinander angeordnete Meß­ elektroden einmünden und an dessen Außenwandung zwei diametral ausgerichtete, um 90° zu den Meßelektroden versetzte, mit elektrischen Spulenkörpern versehene Elektromagnete angeord­ net sind, wobei das Schutzgehäuse im Bereich der dem Strö­ mungskanal angewandten freien Enden der Meßelektroden jeweils mit einer durch einen Deckel verschließbaren Öffnung versehen ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Spulenkörper (2) zumin­ dest mit einem Teil der Wandung der sie umgebenden Kammer (4) in das Schutzgehäuse (13) durch die Öffnung einschiebbar ausgebildet sind.
11. Elektromagnetanordnung nach Anspruch 10, dadurch gekenn­ zeichnet, daß eine beide Spulenkörper (2) umgebende Kammer vorgesehen ist, die durch einen Teil des Schutzgehäuses (13) und durch zwei durch die Öffnungen einschieb- und abdichtbare, im wesentlichen parallel zur Spulenachse (8) verlaufende Zwischenwandteile (31) gebildet wird, daß die Zwischenwandungsteile (31) jeweils eine abdichtbare Durch­ gangsöffnung (32) für das zugeordnete freie Ende der Meßelek­ trode (24) aufweisen und daß der verbleibende Freiraum (33) mit einem feinkörnigen Feststoff aus einem dielektrischen Material ausgefüllt ist.
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