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DE3739741A1 - Glasdach - Google Patents

Glasdach

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DE3739741A1
DE3739741A1 DE19873739741 DE3739741A DE3739741A1 DE 3739741 A1 DE3739741 A1 DE 3739741A1 DE 19873739741 DE19873739741 DE 19873739741 DE 3739741 A DE3739741 A DE 3739741A DE 3739741 A1 DE3739741 A1 DE 3739741A1
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DE19873739741
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English (en)
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August Eich
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Individual
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Publication date
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Publication of DE3739741A1 publication Critical patent/DE3739741A1/de
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Description

Die Erfindung betrifft ein Glasdach nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Es sind seit langem Glasdächer, beispielsweise für Treibhäu­ ser, Bahnhöfe, Lichtkuppeln oder dergleichen bekannt, bei denen Glasscheiben derart in einer Tragkonstruktion einge­ gliedert sind, daß der darunter befindliche Raum vor Witte­ rungseinflüssen geschützt und durch natürliches Tageslicht von oben ausgeleuchtet ist. In der Regel können solche Glas­ dächer problemlos eingebaut werden; bei ungünstigen baulichen Verhältnissen jedoch, beispielsweise bei geringem Abstand zum Nachbarhaus kann es wegen baupolizeilicher, insbesondere wegen der Brandschutzvorschriften, untersagt sein, ein sol­ ches Glasdach zu errichten. So schreiben die Brandschutzvor­ schriften vor, daß bei Unterschreitung eines Mindestabstands zum Nachbarhaus auch die Dachkonstruktion besonderen Brand­ schutzbestimmungen genügen muß. Solche Brandschutzvorschrif­ ten sehen vor, daß eine Brandschutztrennwand bzw. ein ent­ sprechendes Brandschutzdach so ausgebildet sein muß, daß sie/es eine Flammenfront eine vorgeschriebene Zeit lang aufhält, um ein Übergreifen des Brandes auf das Nachbarge­ bäude zu verhindern. Bekannte Glasdächer entsprechen nicht diesen Vorschriften, sie sind weder hinsichtlich des Glases noch hinsichtlich des Tragrahmens brandsicher ausgebildet.
Aus der DE-OS 33 02 044 ist eine Feuerschutztrennwand be­ kannt, bei der Brandschutzgläser innerhalb eines vertikal angeordneten Rahmens eingegliedert sind, so daß eine licht­ durchlässige, aber feuerhemmende Glaswand gebildet ist. Eine entsprechende Dachkonstruktion ist jedoch nicht bekannt.
Hiervon ausgehend liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, mit konstruktiv einfachen Mitteln ein Feuerschutz-Glasdach zu schaffen, das den bestehenden Brandschutzvorschriften entspricht.
Diese Aufgabe wird gemäß der Erfindung mit den im kennzeich­ nenden Teil des Anspruchs 1 aufgeführten Merkmalen gelöst.
Die erfindungsgemäße Lösung beschreibt ein Feuerschutz-Glas­ dach, das aus einem selbsttragenden Rahmen mit darin einge­ gliederten Brandschutzgläsern besteht. Ein solches Glasdach benötigt gebäudeseitig lediglich die sonst für Dachkonstruk­ tionen ebenfalls erforderlichen Auflager. In der einfachsten Form ist das Feuerschutz-Glasdach einflächig ausgebildet, mit Neigung in eine oder auch in zwei Richtungen. Es kann auch als Giebeldach oder in anderer Form ausgebildet sein, wobei vertikale Stirnseiten des Dachs durch eine Feuerschutz- Trennwand, wie sie in der DE-OS 33 02 044 beschrieben ist, aufgebaut sein können.
Der Tragrahmen des Glasdachs ist aus in Hauptneigungsrich­ tung des Dachs verlaufenden Sparren und quer dazu angeordne­ ten Riegel aufgebaut, an denen Auflageprofile angeordnet sind, in denen die Brandschutzgläser liegen. An den Dach­ innenseiten ist der Tragrahmen feuerbeständig verkleidet, so daß eine Flammenfront die Brandschutzgläser nicht seit­ lich hinterwandern kann und der Tragrahmen vor direktem Flammenkontakt geschützt ist. Um ein Eindringen von Wasser zu verhindern, ist das Glasdach im Bereich der Sparren und Riegel oberhalb der Brandschutzgläser mit dichtend anliegen­ den Abdeckprofilen versehen. Ein solches Feuerschutz-Glas­ dach bietet nach innen Schutz vor Witterungseinflüssen und nach außen hin Schutz vor einer unterhalb des Glasdachs befindlichen Flammenfront. Je nach Anforderungen können die eingesetzten Brandschutzgläser mit Isoliergläsern oder anderen Spezialgläsern kombiniert sein.
Der Tragrahmen der Glasdachkonstruktion kann aus handelsüb­ lichen Profilen aufgebaut und verhältnismäßig einfach und billig nach dem Baukastenprinzip gefertigt werden. Die Spar­ ren des Feuerschutz-Glasdachs bilden die Haupttragbalken, an ihren Enden müssen daher gebäudeseitig entsprechende Auflagerpunkte vorgesehen sein.
Vorteilhaft ist es, wenn Sparren und Riegel, wie in Anspruch 2 beschrieben, aus Stahlhohlprofilen rechteckigen Querschnitts bestehen. Solche Stahlhohlprofile weisen eine hohe Stabili­ tät auf und können auf einfache Weise formschlüssig mitein­ ander verbunden werden. Bei dieser Konstruktion kann der gesamte Tragrahmen werkseitig so weit vorgefertigt werden, daß vor Ort lediglich die Sparren mit den Riegeln verbunden werden, was bei Formschlußverbindungen dieser Art durch einfaches Einstecken erfolgt. Um den Formschluß zwischen Riegeln und Sparren auch in Querrichtung der Sparren zu ge­ währleisten, sind die Sparren an ihren Enden, also den Aufla­ gerpunkten, an einem gemeinsamen Querträger oder dergleichen befestigt. Da die Sparren die Haupttragbalken bilden, sind diese regelmäßig stärker ausgebildet als die Riegel, so daß beispielsweise die Sparren im Querschnitt höher sind als die Riegel. Hierbei sind die Riegel in bezug auf die Sparren vorzugsweise so angeordnet, daß ihre Oberseiten, also die zum Glas weisenden Seiten in einer Ebene angeordnet sind, da dann unabhängig von der Tragrahmenkonstruktion gleiche Auflageprofile verwendet werden können.
Um den Aufbau der Dachkonstruktion möglichst einfach zu gestalten, d. h. weitgehend aus handelsüblichen Profilen aufbauen zu können, sind auf den Sparren und Riegeln gemäß Anspruch 3 vorteilhaft Zwischenprofile befestigt, auf denen dann die eigentlichen Auflageprofile sitzen. Diese Zwischen­ profile können einfache Rechteckstahlprofile sein, die be­ reits werksseitig, beispielsweise durch Schweißen an den Sparren bzw. den Riegeln befestigt werden. Durch den Einsatz solcher Zwischenprofile können die speziell anzufertigenden Auflageprofile verhältnismäßig dünnwandig ausgebildet sein, ohne die Stabilität der Konstruktion zu mindern. Insbesonde­ re bei Ausbildung der Auflageprofile gemäß Anspruch 4 ist der Einsatz solcher Zwischenprofile besonders wirtschaftlich und vorteilhaft.
Die in Anspruch 4 beschriebenen Auflageprofile können aus einem verhältnismäßig dünnwandigen Blech geformt werden und sitzen formschlüssig auf den Zwischenprofilen. Durch die im Querschnitt C-förmigen Schenkelbereiche der Auflagepro­ file wird eine gewisse Federwirkung erreicht, wodurch die Verbindung zwischen Tragrahmen und Brandschutzgläsern beson­ ders elastisch gestaltet wird. Da die Abdeckleisten an den Sparren bzw. Riegeln befestigt sind, werden die Brandschutz­ gläser zwischen den elastischen Auflagern der Auflageprofile und den Abdeckleisten eingespannt. Hierdurch wird sicherge­ stellt, daß die Dichtungen der Abdeckleisten stets angepreßt werden, so daß Wärmedehnungen innerhalb der Dachkonstruk­ tionen nicht allein von der Dichtung, sondern auch von den Auflageprofilen ausgeglichen werden. Durch den Freiraum zwi­ schen der Auflagefläche für das Brandschutzglas bzw. dem Brandschutzglas und dem Steg des Auflageprofils wird zum einen eine Luftzirkulation zwischen Abdeckprofil und Auflage­ profil erreicht, zum anderen ist das Brandschutzglas prak­ tisch schwimmend gelagert, so daß sich bei Wärmedehnungen Glaskörper und Tragrahmen unabhängig voneinander bewegen können. Dies ist insbesondere im Brandfall wichtig, um zu vermeiden, daß die Brandschutzgläser durch Wärmespannungen im Tragrahmen zerstört werden. Ein weiterer Vorteil dieser Abdeckprofile ist, daß sie den Bereich zwischen Tragrahmen und Brandschutzgläsern abschließen, und so ein seitliches Vorbeikriechen der Flammenfront zwischen zwei Brandschutz­ gläsern verhindern.
Die C-förmig ausgebildeten Schenkel der Auflageprofile die­ nen zugleich als Entlüftungs- bzw. Entwässerungsrinnen, so daß der darunter liegende Tragrahmen wirksam vor korro­ siven Einflüssen geschützt ist.
Gemäß Anspruch 5 sind Auflage- und Abdeckprofile aus Blech geformt. Vorzugsweise sollten hier nichtrostende Edelstahl­ bleche zum Einsatz kommen. Hierdurch werden die Instandhal­ tungskosten für das Glasdach erheblich gesenkt, da Schutzan­ striche im Bereich dieser Profile entfallen können. Insbe­ sondere bei den in eingebautem Zustand schwer zugänglichen Auflageprofilen, die das innerhalb der Konstruktion auftre­ tende Schwitzwasser auffangen und ableiten, ist eine Ausbil­ dung aus nichtrostendem Edelstahl angebracht, da ein Aus­ tausch dieser Profile mit erheblichem Aufwand verbunden ist.
Um das innerhalb der Konstruktion, also zwischen den Stirn­ seiten der Brandschutzgläser und zwischen Abdeck- und Auf­ lageprofil entstehende Schwitzwasser oder aber das bei Un­ dichtigkeit des Abdeckprofils eintretende Wasser abzuleiten, ist eine Ausbildung gemäß Anspruch 6 zweckmäßig. Hierbei sind die Querauflageprofile so angeordnet, daß die durch die Schenkel gebildeten Rinnen in den entsprchenden Schen­ keln bzw. Rinnen der Längsauflageprofile münden. Die Längs­ auflageprofile liegen parallel zu den in Hauptneigungsrich­ tung verlaufenden Sparren und führen das Wasser zu den unte­ ren Auflagepunkten der Sparren, wo es mittels einer Querrinne oder direkt ins Freie abgeführt wird.
Um eine dichtende Anlage der Abdeckprofile an den Brandschutz­ gläsern über den elastischen Bereich der Dichtungen hinaus zu erreichen, sind diese vorteilhaft federnd ausgebildet und gegenüber dem Tragrahmen verspannt (Anspruch 7).
Bewährt hat sich eine Ausbildung gemäß Anspruch 8, bei der die quer verlaufenden Abdeckprofile, also die Abdeckprofile über den Riegeln als flaches Federband mit Mittenüberhöhung ausgebildet sind. Die Überhöhung im Mittenbereich bietet einen ausreichenden Federweg zur dichtenden Anlage der Längs­ ränder. Die flache Ausbildung dieser Abdeckprofile hat zudem den Vorteil, daß bei Regen des Wassers gut darüber ablaufen kann und sich nicht vor einer Abdeckleiste staut.
Im Bereich der Sparren, also der Hauptneigungsrichtung sind die Abdeckprofile gemäß Anspruch 9 im Querschnitt etwa C- förmig ausgebildet, also im Vergleich zu den Abdeckprofilen im Riegelbereich erheblich höher. Hierdurch wird innerhalb des Profils eine gute Durchlüftung gewährleistet und nach außen hin ein gezielter Wasserabfluß zwischen zwei solchen Abdeckleisten nach unten erreicht.
Zur Befestigung der Abdeckleisten am Tragrahmen sind gemäß Anspruch 10 die Zwischenprofile, Auflageprofile und Abdeck­ profile durch Bolzen miteinander verbunden, die durch fluch­ tend zueinander angeordnete Bohrungen in den Zwischenprofi­ len, Auflageprofilen und Abdeckprofilen geführt sind. Durch diese Ausbildung werden die Abdeckprofile gegenüber dem Tragrahmen verspannt; die Spannkraft kann dabei definiert durch das Anzugsmoment der Schraube aufgebracht werden, so daß bei entsprechendem Abstand der Schrauben zueinander und vorgegebenem Anzugsmoment die Abdeckprofile völlig gleich­ mäßig angepreßt werden. Hierdurch werden bauliche Ungenauig­ keiten ausgeglichen, die Brandschutzgläser werden mit defi­ nierter Kraft eingespannt.
Besonders bewährt hat sich eine Ausbildung nach Anspruch 11, bei der die Bohrungen in den Zwischenprofilen und Auf­ lageprofilen als Langlöcher ausgebildet sind. Bei dieser Ausbildung können nach Montage des Tragrahmens und nach Einlegen der Brandschutzgläser die Abdeckprofile durch Ein­ setzen von Hammerkopfschrauben in die Langlöcher befestigt werden, ohne daß zuvor entsprechende Bolzen an den Zwischen­ profilen angebracht werden müssen. Diese Hammerkopfschrauben können vor Ort eingebaut bzw. ausgewechselt werden, sie sind handelsüblich und daher kostengünstig.
Um ein Eindringen von Wasser durch die Bohrungen in den Abdeckprofilen im Bereich der Bolzen zu verhindern, ist gemäß Anspruch 12 eine Kappe vorgesehen, mit der das aus dem Abdeckprofil herausragende Bolzenende sowie die darauf sitzende Mutter abgedeckt und gegenüber dem Abdeckprofil abgedichtet ist. Eine solche Kappe kann aus Kunststoff be­ stehen und beispielsweise mit einem Innengewinde versehen sein, so daß sie auf das freie Bolzenende aufschraubbar ist. Zur schnelleren Montage kann sie auch einfach auf das freie Bolzenende aufsteckbar sein.
Zur Abdichtung und zum Ausgleich von Unebenheiten ist zwi­ schen Glas und Auflageprofil ein elastisches, feuerfestes Band angeordnet (Anspruch 13). Dieses elastische Band hat eine gewisse Dichtwirkung, insbesondere verhindert es, daß bei anstehender Flammenfront die Flammen zwischen Auflage­ profil und Brandschutzglas hindurchtreten. Durch dieses elastisches Band wird eine Gleitbewegung zwischen Brandschutz­ glas und Auflageprofil erleichtert, wie sie beispielsweise bei unterschiedlichen Wärmedehnungen erforderlich ist.
Der Tragrahmen ist an seinen Dachinnenseiten gemäß Anspruch 14 vorteilhaft mit feuerbeständigen Blendleisten verkleidet. Hierdurch können auf einfache Weise Material und Farbe der sichtbaren Konstruktionsteile den individuellen geschmack­ lichen Anforderungen angepaßt werden. Die Blendleisten sind vorteilhaft direkt am Tragrahmen schraubbefestigt, sie kön­ nen auch vor Montage bereits zu einem im Querschnitt etwa U-förmigen Blendkasten vormontiert sein, der dann von unten auf einen Sparren bzw. einen Riegel aufgeschoben und an­ schließend befestigt wird.
Unter feuerfester Verkleidung im Sinne des Anspruchs 14 ist eine Ummantelung im Bereich der Dachinnenseiten des Tragrah­ mens zu verstehen, die den Tragrahmen eine bestimmte Zeit vor direktem Flammenkontakt schützt. Eine solche Verkleidung kann beispielsweise aus Fiber-Silikat, Hartholz oder der­ gleichen bestehen.
Um ein selbsttätiges Abrutschen der verhältnismäßig schweren Brandschutzgläser zu vermeiden, ist eine Ausbildung gemäß Anspruch 15 vorgesehen. Hier werden die Brandschutzgläser im Bereich der Querriegel in an sich bekannter Weise durch Fensterklötze gegenüber dem Steg der Querauflageprofile verkeilt und ausgerichtet. Im übrigen bleiben die Brandschutz­ gläser schwimmend gelagert, d. h. sie können sich in gewissen Bereichen gegenüber dem Tragrahmen verschieben, um so mecha­ nische Spannungen auszugleichen.
Vorteilhaft ist gemäß Anspruch 16 eine Wärmeisolierung im Bereich zwischen Auflageprofil, Abdeckprofil und den Stirn­ seiten der dazwischen angeordneten Brandschutzgläser vorge­ sehen. Diese Ausbildung ist insbesondere dann vorzusehen, wenn das Glasdach sowohl dem Brandschutz als auch der Wärme­ isolation dienen soll. Durch die Wärmeisolierung zwischen den Brandschutzgläsern wird die Bildung von Kältebrücken wirksam vermieden.
Das erfindungsgemäße Feuerschutz-Glasdach ist weitgehend aus handelsüblichen und damit kostengünstigen Stahlprofilen aufgebaut. Es kann bis auf wenige Montagearbeiten werksei­ tig vorgefertigt werden, so daß eine kostengünstige Herstel­ lung gewährleistet ist. Die aufgrund der Brandschutzvor­ schriften besonders ausgebildete Konstruktion des Tragrah­ mens ist kompakt und unauffällig gestaltet, so daß es die optischen Vorzüge eines Glasdachs praktisch nicht beeinträch­ tigt. Hervorzuheben ist, daß selbst bei auftretenden Undich­ tigkeiten an den Abdeckleisten das eintretende Wasser schnell und zuverlässig durch die Auflageprofile abgeführt wird, so daß die üblicherweise bei Dächern turnusmäßig auftreten­ den Undichtigkeiten hier praktisch keine Rolle spielen.
Die Erfindung ist nachfolgend anhand eines in den Figuren dargestellten Ausführungsbeispiels näher erläutert. Es zeigt
Fig. 1 in perspektivischer Darstellung ein Giebelglasdach;
Fig. 2 in vergrößerter Darstellung einen Schnitt längs der Schnittlinie II-II in Fig. 1;
Fig. 3 in vergrößerter Darstellung einen Schnitt längs der Schnittlinie III-III in Fig. 1;
Fig. 4 in Draufsicht einen Teil eines Auflageprofils und
Fig. 5 einen Schnitt längs der Schnittlinie V-V in Fig. 4.
Das in Fig. 1 dargestellte Feuerschutz-Glasdach 1 besteht aus zwei geneigt angeordneten Dachteilen 2, von denen in Fig. 1 nur der vordere sichtbar ist. Die beiden Dachteile 2 sind am First des Dachs fest miteinander zu einem Giebel­ dach verbunden und liegen an ihren unteren Enden auf einem Fundament 3, beispielsweise einer Hauswand auf, mit der sie ebenfalls fest verbunden sind.
Die vertikalen Stirnwände 4 des Dachs 1 sind in bekannter Weise als Feuerschutztrennwand ausgebildet und mit den Dach­ teilen 2 verbunden.
Jedes Dachteil 2 ist selbsttragend aufgebaut und weist einen aus Sparren 5 und Riegeln 6 bestehenden Tragrahmen auf. Die Sparren 5 verlaufen in Hauptneigungsrichtung des Dachteils 2 und sind von unten bis zum First durchgehend ausgebildet. Jeder Sparren 5 ist, wie in Fig. 2 dargestellt, aus einem Stahlrohrprofil rechteckigen Querschnitts gefertigt, wobei die Höhe des Sparrenquerschnitts aus Stabilitätsgründen (höhe­ res Widerstandsmoment) größer als die Querschnittbreite ist. Je nach Länge der Sparren 5 kann die Querschnittshöhe vergrößert bzw. verkleinert werden, ohne daß die übrigen Bauteile des Dachs (mit Ausnahme der Verkleidungen) geändert werden müssen. Bei dem in Fig. 1 dargestellten Giebeldach 1 sind die Sparren 5 beider Dachteile 2 an ihren oberen Enden über einen Firstbalken 7 fest miteinander verbunden. Die unteren Enden der Sparren 5 liegen auf dem Fundament 3 auf, wo sie fest verankert sind.
Die in Längsrichtung des Dachs 1 verlaufenden Riegel 6 sind ebenfalls aus Stahlrohrprofilen rechteckigen Querschnitts gefertigt, wie Fig. 3 veranschaulicht. Der Querschnitt der Riegel 6 weist etwa die gleiche Breite wie der der Sparren 5 auf, jedoch entsprechend der geringeren statischen Bela­ stung (diese Belastung ist abhängig vom Abstand der Sparren 5 zueinander) eine deutlich geringere Höhe. Die Riegel 6 sind formschlüssig zwischen den jeweils benachbarten Sparren 5 befestigt. Hierzu sind an einem Sparren 5 in dem Bereich, in dem ein Riegel 6 auf den Sparren 5 stößt, Vorsprünge ange­ schraubt oder angeschweißt, die etwa dem Innenquerschnitt eines Riegels 6 entsprechen. Bei Montage des Tragrahmens werden dann die Riegel 6 auf die Vorsprünge an einem Sparren 5 aufgeschoben, wonach der benachbarte Sparren 5 mit seinen Vorsprüngen in die Riegel 6 eingeschoben und verankert wird, so daß die Riegel 6 formschlüssig zwischen jeweils zwei Sparren 5 festgelegt sind. Die Riegel 6 sind dabei so ange­ ordnet, daß die Oberseiten der Riegel 6 und der Sparren 5 in einer Ebene liegen.
An der Oberseite jedes Sparrens 5 ist mittig ein über die gesamte Länge des Sparrens 5 verlaufendes Zwischenprofil 8 befestigt. Das Zwischenprofil 8 hat quadratischen Querschnitt und ist an seinen Längsseiten durch je eine Schweißnaht mit dem Sparren 5 verbunden. Auf den Riegeln 6 sind ebenfalls Zwischenprofile 9 angebracht, die die gleiche Breite, aber eine größere Höhe im Vergleich zu den Zwischenprofilen 8 aufweisen.
Auf den Zwischenprofilen 8 und 9 sitzen im Querschnitt etwa T-förmige Auflageprofile 10, 11. Mit 10 sind die auf den Sparren 5 sitzenden Längsauflageprofile bezeichnet. Die auf den Riegeln 6 angeordneten Querauflageprofile 11 unterschei­ den sich von den Längsauflageprofilen 10 lediglich in der Steghöhe, die sich nach der Querschnittshöhe des zugehörigen Zwischenprofils 8 bzw. 9 richtet. Im Stegbereich ist jedes Auflageprofil 10, 11 etwa U-förmig und nach unten offen ausgebildet, es umgibt das zugehörige Zwischenprofil 8, 9 an der Oberseite und zu beiden Seiten. Am Ende des U-för­ migen Stegs schließt sich zu beiden Seiten ein im Querschnitt C-förmiger Teil an, der zum Zwischenprofil 8, 9 hin geöffnet ist. Der C-förmige Teil der Auflageprofile 10, 11 liegt auf der Oberseite des Sparrens 5 bzw. des Riegels 6 auf, er ist am Ende dieser Seite um 90° nach oben abgebogen und bildet dann mit einem um 90° nach innen abgebogenen oberen Flachteil eine Auflagefläche 12 für ein Brandschutzglas 13. Die Auflageprofile 10 und 11 sind aus Blech geformt und bestehen aus nichtrostendem Edelstahl. Die mechanische Rahmenstabilität wird durch die fest mit den Sparren 5 bzw. Riegeln 6 verbundenen Zwischenprofile 8 und 9 gewährleistet, so daß die Auflageprofile 10 und 11 aus verhältnismäßig dünnen Blechen gefertigt werden können, derart, daß die Auflageflächen 12 zum Ausgleich von Fertigungs- und Montage­ ungenauigkeiten einfedern können, während der Bereich um die Zwischenprofile 8 und 9 praktisch starr ist.
Die Auflageflächen 12 der Auflageprofile 10 und 11 sind jeweils mit einem Streifen 14 aus Basaltwolle oder Stein­ wolle gleicher Breite abgedeckt. Über dem Basaltwollstrei­ fen 14 ist ein Keramikfaserband 15 angeordnet, auf dem das Brandschutzglas 13 mit seinem Rand aufliegt. Der Basaltwoll­ streifen 14 dient dem Brandschutz und der Wärmeisolierung und bildet zugleich ein Polster, durch das Unebenheiten der Auflageprofile 10 und 11 ausgeglichen werden. Das Kera­ mikfaserband 15 ist am Rand des Brandschutzglases 13 aufge­ klebt und bildet eine Brandschutzdämmschicht für den Randbe­ reich des Brandschutzglases 13. Ein Brandschutzglas ist in der Regel zwei- oder mehrlagig aufgebaut; die dadurch gebildeten Glaszwischenräume werden durch einen seitlich zwischen den Gläsern angeordneten Halter abgeschlossen. Das Keramikfaserband dient insbesondere zum Schutz dieses Randbereiches des Brandschutzglases 13 gegen Überhitzung.
Das in den Figuren dargestellte Brandschutzglas 13 ist ein Kombinationsglas, es ist als Brandschutz- und Wärme­ isolierglas ausgebildet. Im Bereich der Sparren 5 ist das Brandschutzglas 13 so bemessen, daß es bis zum stegseitigen Abschluß der Auflagefläche 12 reicht, jedoch nicht an den Steg des Längsauflageprofils 10 anstößt. Der auf diese Weise gebildete Freiraum dient zur Belüftung, Kondenswasserabfuhr und soll ein freies Ausdehnen des Brandschutzglases in Quer­ richtung ermöglichen. Wie die Fig. 2 zeigt, ist der Steg des Längsauflageprofils 10 so hoch ausgebildet, daß ein seitliches Verschieben des Brandschutzglases 13 nur in engen Grenzen möglich ist, ein weiteres Verschieben jedoch durch den Steg begrenzt wird.
In Hauptneigungsrichtung, also in Achsrichtung der Sparren 5 müssen die Brandschutzgläser 13 ausgerichtet werden. Zu diesem Zweck sind die Stege der Querauflageprofile 11 und die darunter liegenden Zwischenprofile 9 deutlich höher ausgebildet, so daß ein Brandschutzglas 13 mittels Fenster­ klötzen 16 jeweils zwischen zwei Riegeln 6 festlegbar ist.
Die Größe der Brandschutzgläser 13 ist so bemessen, daß zwischen den gegenüberliegenden Stirnseiten benachbarter Gläser 13 ein Abstand bleibt, der deutlich größer ist als die Breite der Zwischenprofile 8, 9. Innerhalb dieses Zwi­ schenraums ist eine Isolierung 17 vorgesehen. Diese Isolie­ rung verhindert die Bildung einer Kältebrücke in diesem Bereich.
Die Oberseite der Brandschutzgläser 13 ist im Randbereich (entspricht etwa dem unteren Auflagebereich) mit einer Ab­ deckbahn 18 überdeckt, die wasserundurchlässig ist und die die Isolierung 17 nach oben hin abschließt. Über der Abdeck­ bahn 18 ist ein diese übergreifendes Dichtgummi 19 angeord­ net, dessen äußere Enden dichtend an der Oberseite der Glas­ körper 13 anliegen. Das Dichtgummi 19 kann entweder als einteilige im Mittenbereich unterbrochene Bahn oder auch zweiteilig, wie in den Figuren dargestellt, ausgebildet sein. Die Abdeckbahn 18 bildet eine zusätzliche Isolierung gegenüber von außen eindringender Feuchtigkeit, sie weist eine gummierte Unterseite auf, mit der sie auf dem Brand­ schutzglas 13 festgeklebt ist.
Nach oben hin wird der Freiraum zwischen den Brandschutzglä­ sern 13 durch ein Abdeckprofil 20 bzw. 21 abgeschlossen, das am Tragrahmen befestigt ist. Die Abdeckprofile 20 und 21 bestehen aus nichtrostendem Edelstahl und sind aus Blech geformt. Das Abdeckprofil 21, das die über den Riegeln 6 liegenden Zwischenräume abschließt, ist als flaches Feder­ band mit einer Überhöhung im mittleren Bereich ausgebildet, die in Fig. 3 dargestellt ist. Die zu den Brandschutzglä­ sern 13 flach auslaufenden Endbereiche pressen das Dicht­ gummi 19 zwischen Abdeckprofil 21 und Brandschutzglas 13 dichtend ein. Da dieses Abdeckprofil 21 in der Regel quer zur Hauptneigungsrichtung des Dachs 1 angeordnet ist, ist es so flach wie möglich ausgebildet, damit das ablaufende Wasser sich nicht vor dem Profil staut, was auf die Dauer zu Undichtigkeiten führen kann und unansehnliche Rückstände auf dem Glas hinterläßt.
Die Abdeckprofile 20, die oberhalb der Sparren 5 angeordnet sind, haben etwa C-förmigen Querschnitt, wie in Fig. 2 dargestellt ist. Auch hier wird das Dichtgummi 19 zwischen den flachen, aber nach innen gerichteten Endseiten des Ab­ deckprofils 20 und den Brandschutzgläsern 13 dichtend einge­ preßt. Dieses Profil 20 ist ebenfalls federnd ausgebildet, weist jedoch eine größere Höhe auf, so daß das abfließende Wasser längs dieses Profils 20 geführt wird.
In den Oberseiten der Zwischenprofile 8 und 9 sowie in dem darüberliegenden Teil der Auflageprofile 10 und 11 sind in gewissem Abstand Langlöcher 22 vorgesehen, in denen je­ weils eine Hammerkopfschraube 23 sitzt. Eine solche Hammer­ kopfschraube 23 wird mit dem Kopf durch ein solches Langloch 22 in einem Auflageprofil 10, 11 und den darunterliegenden Zwischenprofilen 8, 9 gesteckt und dann um 90° gedreht, so daß der Kopf innerhalb des Zwischenprofils 8, 9 verankert ist. Sodann wird auf die Hammerkopfschraube 23 unter Einfü­ gung einer Unterlegscheibe eine erste Mutter 24 aufgeschraubt und festgezogen. Hierdurch werden das Zwischenprofil 8, 9 und das zugehörige Auflageprofil 10, 11 miteinander ver­ bunden, zugleich wird die Schraube 23 in ihrer Lage fixiert. Auf die so befestigten Hammerkopfschrauben 23 wird dann das Abdeckprofil 20 bzw. 21 aufgesetzt, so daß die freien Schraubenenden an der Oberseite des Abdeckprofils 20, 21 vorstehen. Nach Auflegen eines Dichtrings 25 und einer Unter­ legscheibe wird dann eine zweite Mutter 26 auf das freie Ende der Hammerkopfschraube 23 aufgeschraubt. Hierdurch wird das Abdeckprofil 20, 21 in bezug auf den Tragrahmen verspannt, so daß die Brandschutzgläser 13 zwischen Auflage­ profil 10, 11 und Abdeckprofil 20, 21 klemmbefestigt werden. Da die Abdeckprofile 20, 21 und die Auflageprofile 10 und 11 federnd ausgebildet sind, können sich die Brandschutzglä­ ser 13 in gewissen Grenzen frei dehnen und verschieben, ohne daß es zu mechanischen Spannungen zwischen Tragrahmen 5, 6 und den Gläsern 13 kommt. Des weiteren werden der Dicht­ ring 25 und das Dichtgummi 19 durch die Federkraft des vor­ gespannten Abdeckprofils dichtend angepreßt. Die Befestigung der Hammerkopfschrauben 23 in den Langlöchern 22 bietet nicht nur den Vorteil der einfachen und schnellen Montage, sondern ermöglicht auch eine Relativbewegung zwischen Trag­ rahmen, Brandschutzgläsern 13 und den Abdeckprofilen 20, 21, da die Hammerkopfschrauben 23 innerhalb der Langlöcher 22 verschiebbar sind. Es versteht sich, daß die Hammerkopf­ schrauben 23 in bezug auf die Auflageprofile 10 und 11 fest montiert sind, sie können jedoch bei größerer seitlicher Kraftbeaufschlagung innerhalb der Langlöcher 22 wandern. Eine solche Kraftbeaufschlagung kann beispielsweise im Brand­ fall entstehen, wenn ein hohes Temperaturgefälle zwischen der Dachaußen- und der Dachinnenseite ansteht. Da Tragrah­ men, Brandschutzgläser 13 und Abdeckprofile 20, 21 zueinan­ der relativbeweglich sind, werden unzulässig hohe Wärmespan­ nungen durch entsprechende Gleitbewegungen innerhalb der Dachkonstruktion ausgeglichen.
Um ein Eindringen von Wasser im Bereich der Schraube 23 zu verhindern, ist das freie Ende der Schraube mit einer Abdeck­ kappe 27 versehen, die aufsteckbar ist und vorteilhaft aus Kunststoff besteht.
Die Schrauben 23, die Unterlegscheiben und die Muttern 24, 26 sind aus nichtrostendem Edelstahl gefertigt, so daß keine Korrosionsprobleme auftreten können.
Wie die Fig. 4 und 5 zeigen, sind die Längsauflageprofile 10 in dem Bereich, in dem die Querauflageprofile 11 hierauf stoßen, mit einer entsprechend dem Querschnitt des Querauf­ lageprofils 11 ausgebildeten Aussparung 28 versehen. Bei der Darstellung nach den Fig. 4 und 5 ist eine solche Aussparung nur einseitig, d. h. zum Anschluß eines von rechts kommenden Querauflageprofils 11 vorgesehen. Auf diese Weise ist sichergestellt, daß die im Schenkelbereich der Querauf­ lageprofile 11 gebildeten Rinnen in eine Rinne des benach­ barten Längsauflageprofils 10 münden. Durch die Neigung des Dachs 1 wird über dieses Rinnensystem Kondenswasser oder von außen im Bereich der Abdeckprofile 20, 21 eindrin­ gendes Wasser über die Querauflageprofile 11 in die Längsauf­ lageprofile 10 und von da am unteren Ende dieser Profile abgeleitet. Hierdurch ist einerseits sichergestellt, daß der Tragrahmen vor korrosiven Feuchtigkeitseinflüssen ge­ schützt ist, zum anderen sind die Freiräume zwischen den Brandschutzgläsern 13 gut belüftet und entwässert, was hin­ sichtlich der Lebensdauer der eingesetzten Stoffe positive Auswirkungen hat.
Aus Gründen des Brandschutzes und um die Stahlkonstruktion des Stahlrahmens an die darunter befindliche Raumausstattung anpassen zu können, sind die Sparren 5 und die Riegel 6 mit Blendleisten 29, 29′ und 30 verkleidet. Die seitlichen Blendleisten 29, 29′ erstrecken sich von der Unterseite des Brandschutzglases 13 bzw. der Unterseite des Keramikfa­ serbands 15 bis über das untere Ende des jeweiligen Sparrens 5 oder Riegels 6. Zwei seitliche Blendleisten 29, 29′ sind unterhalb eines Sparrens 5 bzw. Riegels 6 mit einer unteren Blendleiste 30 verbunden, so daß eine unauffällige Verklei­ dung gebildet wird, die die Trag- und Dichtkonstruktion des Dachs vollständig verdeckt. Die Blendleisten 29, 29′, 30 können in Farbe und Werkstoff weitgehend frei gewählt werden, müssen jedoch den vorgeschriebenen Feuerschutzbedin­ gungen entsprechen.
Bezugszeichenaufstellung
1 - Feuerschutz-Glasdach
2 - Dachteil
3 - Fundament
4 - Stirnseite
5 - Sparren
6 - Riegel
7 - Firstbalken
8 - Zwischenprofil (Sparren)
9 - Zwischenprofil (Riegel)
10 - Längsauflageprofil
11 - Querauflageprofil
12 - Auflagefläche
13 - Brandschutzglas
14 - Basaltwollstreifen
15 - Keramikfaserband
16 - Fensterklötze
17 - Isolierung
18 - Abdeckbahn
19 - Dichtgummi
20 - Abdeckprofil (Sparren)
21 - Abdeckprofil (Riegel)
22 - Langlöcher
23 - Hammerkopfschraube
24 - erste Mutter
25 - Dichtring
26 - zweite Mutter
27 - Abdeckkappe
28 - Aussparung
29 - Blendleisten (seitlich)
29′ - Blendleisten (seitlich) Fig. 3
30 - Blendleisten unten

Claims (16)

1. Glasdach, bestehend aus einem selbsttragenden Tragrahmen für Glasscheiben, der aus in Neigungsrichtung des Dachs verlaufenden Sparren und quer dazu angeordneten und damit verbundenen Riegeln aufgebaut ist, dadurch ge­ kennzeichnet, daß auf den Sparren (5) Längsauf­ lageprofile (10) und auf den Riegeln (6) Querauflageprofi­ le (11) angebracht sind, die im Querschnitt etwa T-förmig sind, und die mit ihren Schenkeln Randauflageflächen (12) für Brandschutzgläser (13) bilden, die jeweils in den durch die Auflageprofile (10, 11) begrenzten Feldern zwischen den Stegen der Auflageprofile (10, 11) angeordnet sind, mit über den Auflageprofilen (10, 11) angeordneten und an den Sparren (5) bzw. Riegeln (6) befestigten Abdeckprofilen (20, 21), die den Randbereich der Brandschutzgläser (13) dichtend überlappen, und daß der Tragrahmen an den Dach­ innenseiten feuerbeständig verkleidet ist.
2. Glasdach nach Anspruch 1, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Sparren (5) und Riegel (6) aus Stahlhohlprofilen rechteckigen Querschnitts bestehen, wobei die Sparren (5) durchgehend ausgebildet sind, und die Riegel (6) formschlüssig zwischen den Sparren (5) angebracht sind, vorzugsweise derart, daß die Oberseiten der Sparren (5) und der Riegel (6) in einer Ebene liegen.
3. Glasdach nach Anspruch 1 oder 2, dadurch ge­ kennzeichnet, daß auf den Sparren (5) und den Riegeln (6) Zwischenprofile (8, 9), vorzugsweise Stahlhohl­ profile rechteckigen Querschnitts angebracht sind, auf denen die Auflageprofile (10, 11) sitzen.
4. Glasdach nach Anspruch 3, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Auflageprofile (10, 11) im Bereich ihres Stegs im Querschnitt U-förmig nach unten offen ausge­ bildet sind, daß die Schenkel der Auflageprofile (10, 11) im Querschnitt etwa C-förmig ausgebildet sind, derart, daß zwischen der Auflagefläche (12) für das Brandschutzglas (13) und dem Steg ein Freiraum gebildet ist.
5. Glasdach nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Auflageprofile (10, 11) und/oder die Abdeckprofile (20, 21) aus Blech, vorzugs­ weise aus nichtrostendem Edelstahl geformt sind.
6. Glasdach nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Querauflageprofile (11), insbesondere deren Schenkel, in die Längsauflageprofi­ le (10), vorzugsweise in die Schenkel der Längsauflageprofi­ le (10) münden.
7. Glasdach nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Abdeckprofile (20, 21) federnd ausgebildet sind, und deren Längsränder über Dichtgummileisten (19) an den Brandschutzgläsern (13) anlie­ gen, und daß die Abdeckprofile (20, 21) zur dichtenden Anla­ ge gegenüber dem Tragrahmen verspannt sind.
8. Glasdach nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Abdeckprofile (21) über den Riegeln (6) als flaches Federband mit einer Überhö­ hung im Bereich ihrer Längsmittelachse ausgebildet sind.
9. Glasdach nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Abdeckprofile (20) über den Sparren (5) im Querschnitt etwa C-förmig ausgebil­ det sind.
10. Glasdach nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Zwischenprofile (8, 9), die Auflageprofile (10, 11) und die Abdeckprofile (20, 21) zueinander fluchtende Bohrungen (22) aufweisen, in denen jeweils ein diese Profile verbindender Bolzen (23) angeord­ net ist.
11. Glasdach nach Anspruch 10, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Bohrungen (22) in den Zwischenpro­ filen (8, 9) und den Auflageprofilen (10, 11) als Langlöcher zur Aufnahme von Hammerkopfschrauben (23) ausgebildet sind.
12. Glasdach nach Anspruch 10 oder 11, dadurch ge­ kennzeichnet, daß der nach oben aus dem Abdeck­ profil (20, 21) herausragende Teil eines Bolzens (23) mit einer Kappe (27) dichtend zur Oberseite des Abdeckprofils (20, 21) hin abgedeckt ist.
13. Glasdach nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß im Auflagebereich (12) des Brandschutzglases (13) zwischen Glas (13) und Auflageprofil (10, 11) ein elastisches, feuerfestes Band (14, 15) angeordnet ist.
14. Glasdach nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß der Tragrahmen an den Dachinnenseiten mit feuerbeständigen Blendleisten (29, 29′, 30) verkleidet ist.
15. Glasdach nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Brandschutzgläser (13) im Bereich der Riegel (6) durch Fensterklötze (16) ausgerich­ tet und klemmbefestigt, im übrigen schwimmend gelagert sind.
16. Glasdach nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß eine Wärmeisolierung (17) im Bereich zwischen Auflageprofil (10, 11) und Abdeckprofil (20, 21) und den Stirnseiten der dazwischen angeordneten Brandschutzgläser (13) vorgesehen ist.
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