DE3738982A1 - Verfahren zur bestimmung von proteinen, proteinstrukturen und nukleinsaeuren aus koerperfluessigkeiten - Google Patents
Verfahren zur bestimmung von proteinen, proteinstrukturen und nukleinsaeuren aus koerperfluessigkeitenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Bestimmung von
Proteinen, Proteinstrukturen und Nukleinsäuren, die aus
Proben von Körperflüssigkeiten stammen.
Die medizinische Analytik hat ihre mit Abstand größte
Bedeutung in der Analyse wäßriger Köprperflüssigkeiten
und Ausscheidungen erreicht, wie der Blut-, Sero-, Liquor-
und Urinanalytik.
Medizinische Analysen werden in der Regel an frischem
Probenmaterial durchgeführt. Die forensische Medizin
hingegen ist häufig auf die Analyse eingetrockneter
Spuren von Körperflüssigkeiten, beispielsweise Blut,
angewiesen. Aus solchen Proben können serologische Parameter
nur noch in stark eingeschränktem Umfang nachgewiesen
werden.. Ein bekanntes Beispiel für eine solche
Analytik ist die Blutgruppenzuordnung auch bei eingetrocknetem
Analysematerial. Eine Haplo-Typisierung ist
jedoch nicht mehr möglich, Es wäre somit in der medizinischen
Analytik von größter Bedeutung, wenn Diagnose
und Analyse körpereigener Proben mit getrocknetem Material
möglich wären. Es sei in diesem Zusammenhang nur
auf die AIDS-Serologie hingewiesen, das heißt auf den
Nachweis von Antikörpern, die gegen das AIDS-Virus (HIV)
gerichtet sind. Derartige AIDS-Tests werden an großen
Kollektiven durchgeführt. Die Untersuchung ganzer Bevölkerungskreise
wird diskutiert. Dabei ist bereits die
Probenentnahme durch Punktion einer Vene problematisch,
da sie nur vom Arzt durchgeführt werden darf. Anschließend
müssen flüssige Blutproben oder Seren sicher versandt
werden, Infolge der Bruch- und Infektionsgefahr
ist eine Versendung, wenn überhaupt, nur unter erhöhtem
Risiko möglich.
Des weiteren ist der Transport dieser gefährlichen infektiösen
Flüssigkeiten mit hohen Kosten verbunden.
Es ist seit längerer Zeit bekannt, daß beispielsweise
Antikörper aus getrocknetem Blut eluiert werden können
(H.D. Brede, 1956, Zentralblatt für Bakteriologie, Parasitenkunde,
Infektionskrankheiten und Hygiene, 167, 31
bis 37). In der Patentanmeldung P 37 14 445 wird speziell
für die Analytik von Anti-HIV-Antikörpern (human
immune deficiency virus) ein Verfahren vorgeschlagen,
um aus Trockenblut, welches auf Filterpapier fixiert
ist, mit Hilfe eines Immunfluoreszenztestes die spezifischen
Antikörper nachzuweisen. Das Verfahren funktioniert
jedoch zufriedenstellend nur, wenn von frisch
getrockneten Blutproben ausgegangen wird. Einer weiten
Nutzbarmachung dieses Systems steht jedoch entgegen,
daß die biologische Aktivität der Antikörper durch längere
Lagerung und/oder höhere Temperatur stark beeinträchtigt
wird.
Der Erfindung liegt somit die Aufgabe zugrunde, ein
Verfahren bereitzustellen zur Bestimmung von Proteinen,
Proteinstrukturen und Nukleinsäuren, die aus Proben von
Körperflüssigkeiten stammen, wobei die Aktivität dieser
Bestandteile der Körperflüssigkeiten auch bei einer
längeren Lagerung selbst bei höheren Temperaturen keine
Beeinträchtigung erfährt.
Überraschenderweise wird die der Erfindung zugrunde
liegende Aufgabe durch ein Verfahren gelöst, welches
dadurch gekennzeichnet ist, daß die zu untersuchende
Probe von einem gegebenenfalls ein mikrobizides Mittel
enthaltenden, saugfähigen Träger aufgenommen wird, wobei
der saugfähige Träger mit einem die Proteine und
Nukleinsäuren stabilisierenden Zusatz versehen ist, die
getrocknete Probe eluiert und dem Diagnoseverfahren
zugeführt wird.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung
besteht der Proteine, Proteinstrukturen und Nukleinsäuren
stabilisierende Zusatz im wesentlichen aus leicht
wasserlöslichen, nicht hygroskopischen Zuckern oder
Glycolen. Die nicht hygroskopischen Zucker stammen vorzugsweise
aus der Gruppe der Mono-, Di- oder Oligosaccharide.
Als Beispiel für ein erfindungsgemäß verwendbares
Disaccharid wird Saccharose genannt. Die erfindungsgemäß
verwendbaren saugfähigen Träger bestehen
vorzugsweise aus einem wäßrig benetzbaren Material,
besonders bevorzugt aus porösen Filtern, aus Cellulosepapier
oder porösem Kunststoff. Die saugfähigen Träger
werden mit 1 bis 50 Gew.-%iger, vorzugsweise 10 bis 40
Gew.-%iger, besonders bevorzugt 20 bis 35 Gew.-%iger
Lösung des erfindungsgemäßen Zusatzes behandelt. Nachdem
die Lösung bis zur Sättigung aufgenommen worden
ist, wird der saugfähige Träger getrocknet, so daß die
Zusätze in fester Form auf dem saugfähigen Träger vorliegen.
Die mit der Methode bestimmbaren Proteine sind insbesondere
Antikörper, Enzyme oder Strukturproteine.
Das erfindungsgemäße Verfahren kann für Körperflüssigkeiten
wie Blut, Urin, Liquor und/oder Sekrete verwendet
werden. Nach derElution, die vorzugsweise nach
Rekonstituierung der Probe in einer feuchten Kammer
durchgeführt werden sollte, kann die zu untersuchende
Probe bekannten Verfahren der klinischen Diagnostik wie
zellulärem ELISA, zellulärem RIA, die zellulärer Immunfluoreszenz
mikroskopie, Cytofluorimetrie Fluoreszenz
spektralphotometrie, EIA (enzyme immuno assay) oder
ELISA unterworfen werden.
Zur Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens sind
folgende Mittel geeignet:
- 1. eine Plastikfolie mit Löchern (3 mm Durchmesser) in Objektträgermaskenformat und Filterscheibchen, zum Beispiel 3MM-Filter der Firma Whatman (Durchmesser 5 mm), die auf die Lochränder geklebt sind und einen Proteine, Proteinstrukturen und Nukleinsäuren stabilisierenden Zusatz aufweisen (siehe Fig. 1a und 1b) oder
- 2. Filter aus steifem Papier, die einen Proteine, Proteinstrukturen und Nukleinsäuren stabilisierenden Zusatz aufweisen, zum Beispiel 3MM-Filter (Whatman) mit Objektträgerformatierung, bei der entweder die gesamte Maske plastifiziert oder hydrophob gemacht wurde oder die Filterscheibchenmarkierung mit hydrophobem, das Filter durchdringendem Druckmaterial aufgebracht wurde (siehe Fig. 2 und 3).
Es sind jedoch alle Mittel geeignet, die verhindern,
daß Serumbestandteile oder Lösungen der Elutionspuffer
Ursache für störende Kontaminationen sein können.
Die Abbildungen zeigen Vorrichtungen zur Aufnahme einer
Blutprobe, die als Trockenblutprobe lagerfähig und ohne
Kühlung transportfähig ist. Eine Blutprobe befindet
sich in einer Kapillare (1). Aus der Kapillare wird
eine kleine Blutmenge (2) in dafür vorgesehene Felder
(3 a bis c) getropft.
Die Fig. 1a und 1b zeigen eine in Querrichtung perforierte
Endlosplastikfolie (4), die Aussparungen (5)
aufweist, die mit saugfähigem Material, vorzugsweise
Filterpapierscheibchen (6), die einen Proteine, Proteinstrukturen
und Nukleinsäuren stabilisierenden Zusatz
aufweisen, zugeklebt sind (Fig. 1b) und zusammen das
Feld (3 a) bilden. Die Aussparungen (5) werden auf die
Größe der entsprechenden, bei der Analyse verwendeten
Objektträgermasken abgestimmt und haben vorzugsweise
einen Durchmesser von 3 mm.
Die Filterscheibchen (6) besitzen dann vorzugsweise
einen Durchmesser von ca. 5 mm. Die Ober- und Unterseite
der Vorrichtung kann gewünschtenfalls jeweils durch
eine abziehbare Deckfolie (7) geschützt sein, welche
beispielsweise in Richtung der Pfeile (8) abziehbar
ist. Die Blutprobe wird auf die entsprechenden Felder
(3 a) getropft und dann getrocknet. Bei der später erfolgenden
Analyse wird die Vorrichtung zur Durchführung
des erfindungsgemäßen Verfahrens direkt auf den Objektträger
(9) gelegt in der Weise, daß die Vertiefungen
(10) des Objektträgers mit den entsprechenden Feldern
(3 a) in eine coaxiale Anordnung, vorzugsweise Deckung
gebracht werden. Vorher muß selbstverständlich die gegebenenfalls
vorhandene abziehbare Folie (7) entfernt
worden sein. Danach wird mittels eines geeigneten Puffers
das Filterscheibchen eluiert.
In Abbildung 2 ist die das zur Probeaufnahme bestimmte
Feld (3 b) tragende Schicht vorzugsweise ein in bestimmten
Abschnitte quer perforierter Endlospapierstreifen
(11), der mit Ausnahme der vorzugsweise rund ausgestalteten
Felder (3 b) mit einem hydrophoben Material imprägniert
ist, wobei das hydrophobe Material das Papier
durchdringt und beide Oberflächen bedeckt. Das hydrophobe
Material wird beispielsweise mittels Druckverfahren
aufgebracht. Der Papierstreifen (11) kann beispielsweise
aus Papier der Güte 3MM der Firma Whatman bestehen,
einen Proteine, Proteinstrukturen und Nukleinsäuren
stabilisierenden Zusatz aufweisen und ebenfalls mit
Plastikdeckfolien geschützt werden.
Die Abbildung 3 zeigt schematisch eine weitere bevorzugte
Ausgestaltung der Vorrichtung zur Durchführung
des erfindungsgemäßen Verfahrens, wobei die die zur
Aufnahme der Blutprobe bestimmten Felder (3 c) tragende
Schicht ein in bestimmten Abschnitten in Querrichtung
perforierter Endlospapierstreifen (12) ist, und die
vorzugsweise in runder Form ausgestalteten Felder (3 c)
durch eine aus hydrophobem Material bestehende Linie
(13) vorzugsweise kreisförmig begrenzt sind. Das hydrophobe
Material muß dabei sowohl oberflächlich auf dem
Papierstreifen (12) aufgebracht sein als auch den Papierstreifen
an den markierten Stellen durchdringen.
Das hydrophobe Material ist vorzugsweise ein hydrophobes
Druckmaterial. Die Größe der Felder (3 b und 3 c)
sind auch bei den entsprechenden Ausführungsformen so
abgestimmt, daß sie mit den Vertiefungen (10) der jeweils
verwendeten Objektträger (9) zur Deckung gebracht
werden können.
Eine weitere bevorzugte Ausführungsform der Vorrichtung
zur Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens besteht
aus einem Laminat aus
- a) einer oberen hydrophoben Folie mit Aussparungen,
- b) einer unteren hydrophoben Folie mit zu den Aussparungen der oberen Folie coaxialen Aussparungen,
- c) einem dazwischen liegenden saugfähigen Material, das allseitig über die Kanten der Aussparungen der Folien herausragt, einen Proteine, Proteinstrukturen und Nukleinsäuren stabilisierenden Zusatz aufweist und
- d) gegebenenfalls einer oberen und/oder unteren abziehbaren Deckfolie, die auf der oberen und/oder unteren hydrophoben Folie aufgebracht ist.
Eine weitere Vorrichtung zur Durchführung des erfindungsgemäßen
Verfahrens kann bestehen aus einer streifenförmigen
Folie, auf die in Abständen Stücke aus saugfähigem
Material, das einen Protein, Proteinstrukturen
und Nukleinsäuren stabilisierenden Zusatzt aufweist,
aufgebracht sind, oder einer stäbchenförmigen Anordnung,
an deren Enden sich das saugfähige Material befindet.
Die Breite der streifenförmigen Folie, die mit den
Stücken eines saugfähigen Materials versehen ist, bestimmt
die Anzahl der gewünschten Untersuchtungen.
Die Vorrichtungen zur Durchführung des erfindungsgemäßen
Verfahrens können entweder in Stücken oder als
lange, aufrollbare Streifen vorliegen.
Die Abbildung 4 zeigt eine besonders bevorzugte Ausführungsform
der Vorrichtung zur Durchführung des erfindungsgemäßen
Verfahrens bestehend aus einem Plastikstreifen
(14), auf den in der Nähe des einen Endes Filterpapierstücke
aufgeklebt sind. In einer besonders
bevorzugten Ausführungsform ist der Streifen 79 mm
lang, 5 mm breit und 0,1 mm dick. Das Filterpapier (15)
hat dann vorzugsweise die Größe 20 mm × 5 mm × 2 mm und
ist getränkt mit einer Lösung von beispielsweise 30%
Saccharose und 0,1% Natriumazid. Dieser Filterstreifen
ist insbesondere zur Aufnahme von Blut für die Auswertung
von Trockenblutproben geeignet.
Die Abbildung 5 zeigt stark schematisiert, wie das Elutionsverfahren
durchgeführt wird. Man verwendet dazu
eine Schablone, vorzugsweise in Postkartenformat, die
eventuell magnetisierbart ist. Die Schablone (16) weist
eine größere rechteckige Aussparung (17) auf, die vorzugsweise
etwas größer als ein zur Untersuchung eingesetzter
Objektträger ist. Unter der Aussparung (17) sind
zeilenartig untereinander in zwei Zeilen jeweils sechs
quadratische Aussparungen (18) angeordnet. Das Feld mit
den quadratischen Aussparungen (19) ragt nicht über die
längeren Seiten der rechteckigen Aussparung (17) hinaus.
Wie die Abbildung 5 (a) zeigt, wird die Rückseite der
Platte dadurch definiert, daß überlappend über das Feld
mit den quadratischen Aussparungen (19) eine selbstklebende
Folie befestigt wird, dergestalt, daß die klebrige
Schicht zur Vorderseite der Schablone (16) zeigt.
Die Abbildung 5 (b) zeigt nun in perspektivischer Darstellung
die Vorderseite der Schablone mit der Aussparung
(17) und den quadratischen Aussparungen (18), die
durch die selbstklebende Folie (20) verschlossen sind
und kleine Vertiefungen bilden. Der Teststreifen (14)
wird nun so angeordnet, daß er mit dem den saugfähigen
Träger (15) tragenden Ende genau in die Aussparung (17)
paßt und an seinem freien Ende mittels der Klebefolie,
die den Boden der quadratischen Aussparungen (18) bildet,
fixiert wird (siehe Pfeile). Der saugfähige Träger
(15) weist selbstverständlich zur Rückseite der Schablone.
In der Abbildung 5 (c) sind drei Teststreifen (14)
gezeigt, die mit den den saugfähigen Träger tragenden
Enden in die rechteckige Aussparung (17) weisen und am
anderen Ende durch die Klebefolie am Boden der quadratischen
Aussparung fixiert sind. Die Abbildung 5 (c)
zeigt die Vorderseite der Anordnung. Die Abbildung 5
(d) zeigt die Anordnung der Abbildung 5 (c) von der
Rückseite her gesehen. Die saugfähigen Träger (15) der
Teststreifen (14) ragen in die Aussparung (17) hinein.
Unter der rechteckigen Aussparung (17) befindet sich
der nicht klebende Teil der Klebefolie (20), der das
Feld mit den quadratischen Aussparungen (18) überlappend
überdeckt. Die Abbildung 5 (e) zeigt wiederum von
der Vorderseite eine Anordnung, in der durch parallel
zur längeren Seite der Aussparung (17) angeordnete Magnet
streifen (21) eine weitere Stabilisierung der Teststreifen
gegen eventuelles Verrutschen ermöglicht wird.
In die rechteckige Aussparung (17) ist nun ein Objektträger
(22) geschoben. Der Objektträger (22) weist in
zwei Reihen je sechs Vertiefungen auf, deren Positionen
mit römischen Ziffern gekennzeichnet sind.
Bevor die Proben aus dem saugfähigen Träger (15) des
Teststäbchens (14) in die entsprechenden Positionen
II/VIII, III/IX und IV/X eluiert werden, müssen die
saugfähigen Träger (14) jeweils mit 25 µl Verdünnungspuffer
beschichtet und für zwei Stunden bei 37°C in
einer feuchten Kammer inkubiert werden (dies entspricht
der Verfahrensstufge, die in Abbildung 5 (d) demonstriert
ist). Danach werden Proben in die entsprechenden
Vertiefungen in dem Objektträger transferiert, in
dem zuvor 10 µl Verdünnungspuffer pipettiert wurden.
Lediglich die Auftragsstellen I und VII erhalten je 10 µl
des entsprechenden, z. B. HIV-positiven Kontrollserums.
Die Abbildung 6 demonstriert das Verhalten der relativen
Fluoreszenz von Proben, die aus vorbehandelten bzw.
unbehandelten saugfähigen Trägern isoliert wurden im
Immunfluoreszenztest auf Anti-HIV-Antikörper. Die Proben
stammten jeweils aus HIV-positivem Blut. Im einzelnen
wird die zeitliche Abhängigkeit der relativen
Fluoreszenz von Proben, die
- a) aus unbehandeltem saugfähigen Träger (○-○)
- b) aus mit 30%iger Saccharose/0,1%igem Natriumazid (∆-∆) behandeltem saugfähigen Träger
- c) aus nur mit 0,1%igem Natriumazid (-) behandeltem saugfähigen Träger sowie
- d) aus mit 50 mM EDTA (⚫-⚫) behandeltem saugfähigen Träger eluiert wurden,
demonstriert. Auch nach 14 Tagen hat sich die relative
Fluoreszenzt der Probe, die aus mit der Zuckerlösung
behandeltem saugfähigen Träger stammt, kaum verändert,
während die relative Fluoreszenz der anderen Proben auf
20 bis etwas unter 40% abgesunken ist. Die Immunfluoreszenzmessung
wurde jeweils gegenüber einer Kontrolle,
die bei 4°C gelagert worden war, durchgeführt.
Die Verwendung eines saugfähigen Trägers, der einen
Proteine, Proteinstrukturen und Nukleinsäuren stabilisierenden
Zusatz enthält, ermöglicht eine exakte Erfassung
von diagnostischen Parametern bei der Untersuchung
von getrockneten Körperflüssigkeiten auch nach
längerer Lagerzeit bei höheren Temperaturen.
Durch das erfindungsgemäße Verfahren werden Untersuchungen
bestimmter Parameter getrockneter Körperflüssigkeiten,
wie Blut, Urin, Liquor oder Sekrete, in besonders
vorteilhafter Weise ermöglicht. Die Vorteile
des erfindungsgemäßen Verfahrens werden am Beispiel des
AIDS-Tests erläutert:
Es werden Serodiagnosen zum Beispiel auf Antikörper
gegen HIV, aus Trockenblut stammend, möglich, welche
- - problemlos durch Hilfspersonal erfolgen können,
- - wobei der Postversand sicher, billig und ohne Bruchgefahr von Gefäßen vonstatten gehen kann,
- - wobei die Proben die lange Zeit des Versandweges bei auftretenden hohen Temperaturen ohne Schädigung überstehen,
- - wobei das Probenmaterial in großer Stückzahl durch "Massenscreening" auch in medizinisch unterversorgten Gebieten möglich wird,
- - wobei die Auswertung durch Fachpersonal in zentralen Laboreinheiten erfolgen kann und die gefährliche Selbstbeurteilung bei "dip stick"-Tests vermieden werden kann sowie
- - anonyme Tests erleichtert werden.
Die nativ eluierten Proteine können mit unterschiedlichsten
Meßverfahren bestimmt werden wie ELISA-Techniken,
Immunfluoreszenztechniken, RIA, EIA, FIA, Western
blot etc.
Die Erfindung wird anhand der folgenden Beispiele näher
erläutert:
Zur Präparation des zur Aufnahme der Körperflüssigkeiten,
insbesondere Blut, geeigneten Filters verwendet
man eine Plastikfolie mit Löchern von 3 mm Durchmesser
im Objektträgermaskenformat, wobei 3MM Filter (zum Beispiel
der Fa. Whatman, Durchmesser 5 mm oder Fa. Macherey & Nagel,
MN 440 oder MN 827, Durchmesser 5 mm) auf
die Lochränder geklebt sind. Es können aber auch Filter
aus steifem Papier zum Einsatz kommen, vorzugsweise mit
Objektträgerformatierung, bei der entweder die gesamte
Maske plastifiziert oder hydrophobiert wurde oder die
Filterscheibchenmarkierung mit hydrophobem, das Filter
durchdringendem Druckmaterial aufgebracht wurde. Als
weitere bevorzugte Anwendungsform können Plastikstreifen
verwendet werden, vorzugsweise aus hydrophobem Material,
auf die runde oder eckige Filterpapierplättchen
aufgeklebt sind. Als Filterpapier werden die oben genannten
Qualitäten bevorzugt. Als besonders geeignet
für eine Einzelanalyse haben sich schmale Teststreifen,
wie sie in der medizinischen Diagnostik gebräuchlich
sind, herausgestellt. Dabei werden vorzugsweise auf
einem 5 oder 6 mm breiten Plastikstreifen die eckigen,
vorzugsweise quadratischen oder runden Papierfilter im
Abstand der Objektträger-Lochpositionen aufgeklebt. Das
Filterpapier wird vor dem Klebevorgang mit einer zuckerhaltigen
Lösung getränkt. Dabei wird vorzugsweise eine
30%ige Lösung von Saccharose und 0,1% NaN₃ verwendet.
Das Papier nimmt dabei in etwa die Lösungsmenge seines
Eigengewichtes auf. Das entspricht ca. 15 bis 30 µl pro
5 mm × 20 mm Filter je nach gewählter Papierqualität.
Der gesättigte Filter wird sodann getrocknet und ist
für den Aufklebevorgang präpariert. Soll auf dem Objektträger
eine weitere Testreihe, zum Beispiel mit HIV-infizierten
Zellen, installiert werden, werden auf dem
Streifen entsprechend drei Filter im Lochabstand des
Objektträgers aufgebracht.
Der Teststreifen wird für die Analyse mit der Filterseite
so auf die Lochpositionen positioniert, daß bis
zu sechs Streifen parallel über dem Zellrasen eluiert
werden können. Die überstehenden Enden der Streifen
stehen für Zwecke der korrekten Positionierung und einer
Kodierung zur Verfügung.
Als zu untersuchendes Vollblut dient durch Punkion gewonnenes
Kapillarblut. Ca. 10 µl Blut werden auf ein
Filterpapierplättchen (beispielsweise Papierqualitäten
wie 3MM Papier, Fa. Whatman oder Nr. MN 440 oder MN
827, Fa. Macherey & Nagel) von 5 mm Durchmesser gegeben
und dort getrocknet. Diese getrockneten Blutproben können
über einen Zeitraum von mehreren Tagen bis zu Wochen
sogar bei Temperaturen von 50°C gelagert werden.
Vor einer Elution der Antikörper wird das Filter vorzugsweise
für mindestens zwei Stunden in einer feuchten
Kammer bei 37°C mit 30 µl PBS/1% BSA rekonstituiert. Das
Filterpapier darf hierbei nicht auf einer saugfähigen
Unterlage liegen, sondern muß zum Beispiel auf Glas oder
Parafilm gelagert sein, um Vermischungen der einzelnen
Positionen zu vermeiden. Auf die Auftragsstellen des
Objektträgers werden 10 µl PBS/1% BSA gegeben. Anschließend
wird jedes Filter direkt auf eine Auftragstelle
gelegt und mit 20 µl PBS/BSA überschichtet. Die Elution/Bindung
der Antikörper erfolgt in einer feuchten Kammer
bei 37°C in 30 Minuten. Anschließend werden die Objektträger
vorzugsweise mit PBS abgespült und für 5 Minuten
in PBS, das auf 37°C temperiert ist, gewaschen.
Nach kurzem Abspülen der Objektträger mit Aqua bidest.
werden die Objektträger getrocknet. Nach dem Trocknen
der Objektträger werden sämtliche Auftragsstellen mit 10
µl FITC-markiertem Sekundärantikörper beschichtet. Die
Objektträger werden für 30 Minuten in einer feuchten
Kammer inkubiert und dann gewaschen, wie im folgenden
Beispiel beschrieben.
Nach der Inkubation der Probe mit Sekundärantikörpern
(siehe Beispiel 1) wird wie folgt verfahren: Die Menge
des gebundenen Sekundärantikörpers ist abhängig vom,
anti-HIV-Antikörpergehalt der Serumprobe. Nicht gebundene
Sekundärantikörper werden durch Waschen entfernt.
Zellgebundfene Fluoreszenz wird im Fluoreszenzmikroskop
nachgewiesen.
Als Reagentien werden benötigt:
Phosphatgepufferte Saline
Rinderserumalbumin
Antikörper-FITC-Konjugat (Fluorescein Isothiocyanat) Glycerin
Herstellung der Lösungen
Phosphatgepufferte Saline
Rinderserumalbumin
Antikörper-FITC-Konjugat (Fluorescein Isothiocyanat) Glycerin
Herstellung der Lösungen
IPhosphatgepufferte Saline:
6 g NaCl, 1,8 g K₂HPO₄ × 3H₂O und 0,27 g KH₂PO₄ in 1 Liter aqua bidest. lösen. IIProbenpuffer:
0,5 g Rinderserumalbumin in 50 ml Lösung I lösen. IIIAntikörper-FITC-Konjugat:
1 Volumenteil des anti-IgG-Antikörper-FITC-Konjugats mit 40 Volumenteilen Lösung II mischen. IVEindecklösung:
9 Volumenteile Glycerin mit 1 Volumenteil Lösung I mischen.
6 g NaCl, 1,8 g K₂HPO₄ × 3H₂O und 0,27 g KH₂PO₄ in 1 Liter aqua bidest. lösen. IIProbenpuffer:
0,5 g Rinderserumalbumin in 50 ml Lösung I lösen. IIIAntikörper-FITC-Konjugat:
1 Volumenteil des anti-IgG-Antikörper-FITC-Konjugats mit 40 Volumenteilen Lösung II mischen. IVEindecklösung:
9 Volumenteile Glycerin mit 1 Volumenteil Lösung I mischen.
Zur Probenvorbereitung werden 1 Volumenteil Probandenserum
mit 9 Volumenteilen Lösung II gemischt.
Der Test wird bei Raumtemperatur, 18 bis 25°C, ausgeführt:
- - 10 Mikroliter verdünntes Probandenserum sind auf eine Auftragsstelle, die infizierte Zellen enthält, aufzutropfen. Ebenfalls 10 Mikroliter sind auf die darüberliegende Auftragstelle, die nicht infizierte Zellen enthält, zu pipettieren. Auf jedem Objektträger sind zwei Positionen für ein Positivserum und ein Negativserum als Kontrollen vorgesehen. Der Objektträger wird in einer feuchen Kammer für 30 Minuten bei 37°C inkubiert.
- - Anschließend wird der Objektträger für 5 Minuten in 50 ml Lösung I gewaschen. Dieser Waschvorgang ist einmal zu wiederholen. Der Objektträger wird sodann an der Luft getrocknet.
- - 15 Mikroliter Antikörper-Konjugat (Lösung III) sind auf die Auftragsstellen zu pipettieren. Der Objektträger wird dann in einer feuchten Kammer für 30 Minuten bei 37°C inkubiert.
- - Der Objektträger wird anschließend für 5 Minuten in 50 ml Lösung I gewaschen. Dieser Waschvorgang ist einmal zu wiederholen. Der Objektträger wird sodann an der Luft getrocknet.
- - 5 Mikroliter Lösung IV sind auf die Auftragsstellen zu pipettieren und diese mit Deckgläschen abzudecken. Der Objektträger wird im Fluoreszenzmikroskop bei einer Gesamtvergrößerung von 200 × unter Verwendung der Filterkombination für Fluorescein-Isothiocyanat untersucht. Als positiv und damit indikativ für die Präsenz von anti-HIV-Antikörpern werden solche Fluoreszenzerscheinungen gewertet, die ringförmig an den infizierten Zellen auftreten.
Wird mit einem Serum eine Fluoreszentfärbung sowohl an
infizierten als auch an nicht infizierten Zellen erhalten,
muß davon ausgegangen werden, daß das Serum kreuzreagierende
Antikörper enthält, die nicht mit einer
HIV-Infektion korrelieren.
Sensitivitätsuntersuchung mit seriell verdünntem, HIV-
positivem Blut
Zur Bestimmung des Effektes von Sucrose auf die Stabilisierung
von Antikörpern in getrocknetem Blut wurden
mehrere Proben von HIV-positivem Blut in Verdünnungsreihen
auf unbehandelte sowie Sucrose-behandelte Filter
gegeben und mit dem Immunfluoreszenztest auf anti-HIV-
Antikörper untersucht. Durch die Untersuchung in Verdünnungsreihen
läßt sich der Abbau von Antikörpern in
einer Abnahme des Fluoreszenzsignals quantitativ verfolgen.
Die Blutentnahme von 11 HIV-seropositiven Patienten
erfolgte in der Universitätsklinik Düsseldorf (Kalium/EDTA-
Blut). Eine Verdünnungsreihe mit Blut eines
seronegativen Probanden wurde am nächsten Tag angefertigt:
10 µl HIV-Blut zu 90 µl Blut pipettiert (1 : 10),
gemischt, 10 µl hiervon zu 90 µl Blut pipettiert
(1 : 100), gemischt, 10 µl hiervon zu 980 µl Blut pipettiert
(1 : 1000). Jeweils 20 µl unverdünnten bzw. 1 : 10,
1 : 100 oder 1 : 1000 verdünnten Blutes wurden auf je ein
nicht-stabilisiertes und ein Sucrose-stabilisiertes
Filter gegeben und über Nacht getrocknet. Nach 7 Tagen
wurden die Filter gemäß Protokoll zur Auswertung von
Trockenblutstreifen im Immunfluoreszenztest (IF-Test)
untersucht.
Wie aus den Tabellen ersichtlich ist, besteht bei einer
sich unmittelbar an die Blutentnahme anschließenden
Probenauswertung kein Unterschied zwischen stabilisierten
und nicht-stabilisierten Filtern.
Die Filterstreifen wurden nach der ersten Elution an
der Luft getrocknet und für 7 Tage bei 37°C gelagert.
Anschließend wurden analog zur ersten Untersuchung dieselben
Filterstreifen erneut im HIV-Test untersucht.
Im direkten Vergleich zu Objektträgern aus der ersten
Elution zeigte sich nach einer einwöchigen Lagerung der
stabilisierten Filter lediglich in der letzten Verdünnungsstufe
eine geringe Signalabschwächung. Die nicht-
stabilisierten Filter hingegen wiesen nach einer einwöchigen
Lagerung einen deutlichen Abfall in der Menge an
nachzuweisenden Antikörpern auf.
Claims (15)
1. Verfahren zur Bestimmung von Proteinen, Proteinstrukturen
und Nukleinsäuren, die aus Proben von Körperflüssigkeiten
stammen, dadurch gekennzeichnet, daß die Probe
von einem gegebenenfalls ein mikrobizides Mittel
enthaltenden, saugfähigen Trger aufgenommen wird, wobei
der saugfähige Träger mit einem die Proteine und
Nukleinsäuren stabilisierenden Zusatz versehen ist, die
getrocknete Probe eluiert und dem Diagnoseverfahren
zugeführt wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
der stabilisierende Zusatz im wesentlichen aus leicht
wasserlöslichen, nicht hygroskopischen Zuckern oder
Glycolen besteht.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
daß die nicht hygroskopischen Zucker Mono-, Di-
oder Oligosaccharide sind.
4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß der nicht hygroskopische Zucker
Saccharose ist.
5. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
der Träger mit 1 bis 50 Gew.-%iger, vorzugsweise 10 bis
40 Gew.-%iger, besonders bevorzugt 20 bis 35 Gew.-%iger
Lösung des Zusatzes behandelt worden ist und die gelösten Zusätze
in fester Form auf dem saugfähigen Träger
vorliegen.
6. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch
gekennzeichnet, daß die Proteine Antikörper, Enzyme
oder Strukturproteine sind.
7. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch
gekennzeichnet, daß die Körperflüssigkeiten Blut, Urin,
Liquor und/oder Sekrete sind.
8. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch
gekennzeichnet, daß der saugfähige Träger aus einem
wäßrig benetzbaren Material besteht.
9. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch
gekennzeichnet, daß das wäßrig benetzbare Material ein
poröser Filter aus Cellulosepapier oder porösem Kunststoff
ist.
10. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch
gekennzeichnet, daß als Diagnoseverfahren ein zellulärer
ELISA, ein zellulärer RIA, die zelluläre Immunfluoreszenzmikroskopie,
die Cytofluorimetrie, die Fluoreszenzspektralphotometrie,
EIA (enzyme immuno assay) oder
ein ELISA eingesetzt wird.
11. Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach Ansprüchen
1 bis 10, bestehend aus einem Laminat aus
- a) einer oberen hydrophoben Folie mit Aussparungen,
- b) einer unteren hydrophoben Folie mit zu den Aussparungen der oberen Folie coaxialen Aussparungen,
- c) einem dazwischen liegenden saugfähigen Material, das allseitig über die Kanten der Aussparungen der Folien herausragt, mit einem Proteine und Nukleinsäuren stabilisierenden Zusatz versehen ist und
- d) gegebenenfalls einer oberen und/oder unteren abziehbaren Deckfolie, die auf der oberen und/oder unteren hydrophoben Folie aufgebracht ist.
12. Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach Ansprüchen
1 bis 10, bestehend aus einer hydrophoben Folie
mit Aussparungen, wobei die Aussparungen mit einem
saugfähigen Material überklebt, mit einem Proteine und
Nukleinsäuren stabilisierenden Zusatz versehen sind und
gegebenenfalls jeweils eine abziehbare Deckfolie auf
der Ober- und/oder Unterseite der hydrophoben Folie
angebracht ist.
13. Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach einem
der Ansprüche 1 bis 10, bestehend aus einer streifenförmigen
hydrophoben Folie, auf die in Abständen Stücke
aus saugfähigem Material mit einem Proteine und Nukleinsäuren
stabilisierenden Zusatz aufgebracht sind.
14. Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach Ansprüchen
1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die hydrophobe
Folie aus einem Papierstreifen, der mit einem
Proteine und Nukleinsäuren stabilisierenden Zusatz versehen
ist, besteht, der mit Ausnahme von Aussparungen
hydrophobiert ist, oder die Aussparung durch eine hydrophobe
Umrandung von der Umgebung getrennt ist.
15. Vorrichtung nach Ansprüchen 11 bis 14, dadurch gekennzeichnet,
daß sie als lange, aufrollbare Streifen vorliegen.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19873738982 DE3738982A1 (de) | 1987-04-30 | 1987-11-17 | Verfahren zur bestimmung von proteinen, proteinstrukturen und nukleinsaeuren aus koerperfluessigkeiten |
Applications Claiming Priority (2)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE3714445 | 1987-04-30 | ||
| DE19873738982 DE3738982A1 (de) | 1987-04-30 | 1987-11-17 | Verfahren zur bestimmung von proteinen, proteinstrukturen und nukleinsaeuren aus koerperfluessigkeiten |
Publications (2)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE3738982A1 true DE3738982A1 (de) | 1988-11-17 |
| DE3738982C2 DE3738982C2 (de) | 1989-11-23 |
Family
ID=25855109
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE19873738982 Granted DE3738982A1 (de) | 1987-04-30 | 1987-11-17 | Verfahren zur bestimmung von proteinen, proteinstrukturen und nukleinsaeuren aus koerperfluessigkeiten |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE3738982A1 (de) |
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Also Published As
| Publication number | Publication date |
|---|---|
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| OP8 | Request for examination as to paragraph 44 patent law | ||
| 8181 | Inventor (new situation) |
Free format text: IMMELMANN, ANDREAS, DR. HENCO, KARSTEN, DR., 4006 ERKRATH, DE |
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| D2 | Grant after examination | ||
| 8364 | No opposition during term of opposition | ||
| 8339 | Ceased/non-payment of the annual fee |