DE3738474A1 - Pruefvorrichtung zum ueberpruefen der justiereinstellung und des gleichlaufs von waffe und zieleinrichtung eines kampffahrzeugs - Google Patents
Pruefvorrichtung zum ueberpruefen der justiereinstellung und des gleichlaufs von waffe und zieleinrichtung eines kampffahrzeugsInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Überprüfen der Justierein
stellung und des Gleichlaufs der Ziellinien von auf Zielpunkte richtba
ren Elementen eines Kampffahrzeugs gemäß des Patentanspruchs 1.
Eine Vorrichtung dieser Art ist aus der DE-PS 32 46 805 bekannt, bei der
die Instrumente der Feuerleitanlage eines Kampffahrzeugs, die jeweils
eine auf Zielpunkte richtbare Ziellinie aufweisen, mittels einer in
kurzem Abstand vor dem Kampffahrzeug aufstellbaren Hohlspiegeleinrich
tung, einer im Brennpunkt der Hohlspiegeleinrichtung angeordneten
Bildflächeneinrichtung und einer Strahlenquelle überprüft werden, die in
einer Waffe adaptierbar ist und mit der mit parallelen, mit der Seelen
achse zusammenliegenden Strahlen im Unendlichen ein Punkt abbildbar ist.
Die parallelen Strahlen werden nach Reflexion an der Hohlspiegeleinrich
tung auf der Bildflächeneinrichtung als Punkt abgebildet, der von den
einzelnen Instrumenten, beispielsweise dem Richtschützenperiskop und dem
Kommandantenperiskop betrachtet werden kann, deren Ziellinien in glei
cher Weise nach Reflexion an der Hohlspiegeleinrichtung auf die Bildflä
cheneinrichtung auftreffen. Diese Justiervorrichtung ist aufwendig, da
die Hohlspiegeleinrichtung zum einen große Abmessungen aufweist, damit
sämtliche parallel gerichteten Zielstrahlen erfaßt werden können und zum
anderen eine sehr große Genauigkeit erfordert, um die Zielstrahlen bzw.
die Strahlen der in der Waffe angeordneten Strahlenquelle präzise im
Brennpunkt auf dem Bildflächenelement zu fokussieren.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde bei einer Vorrichtung der
vorgenannten Art bei Verringerung des gerätetechnischen Aufwandes und
bei leichterer Handhabbarkeit eine Steigerung der Meßgenauigkeit zu
erzielen.
Diese Aufgabe wird durch die Merkmale des Kennzeichens des Patentan
spruchs 1 gelöst.
Durch die erfindungsgemäße Anordnung mindestens eines optischen Tripel
elementes werden die in dessen Strahleneingangsbereich unter beliebigen
Raumwinkeln einfallenden Strahlen exakt in dieselbe Richtung reflek
tiert. Außerdem wird jeder Strahl um den zweifachen Abstand zur Mitte
des Tripelelementes diametral parallel versetzt.
Aufgrund dieser Eigenschaften wird vorzugsweise als Tripelelement ein
Tripelprisma eingesetzt.
Soll die erfindungsgemäße Vorrichtung auch zur Überprüfung von z.B.
Wärmebildgeräten verwendet werden, ist es zweckmäßig, anstelle der aus
optischem Glas bestehenden Tripelprismen, die nur bis zu einer Wellen
länge von ca. 2 geeignet sind, Tripelspiegel zu verwenden, die jeweils
drei im rechten Winkel zueinander stehende Oberflächenspiegel angeordnet
haben. Damit läßt sich die erfindungsgemäße Vorrichtung unabhängig von
der Wellenlänge einsetzen.
Um alle an einem Kampffahrzeug gegebenen Visierlinien von Zielgeräten,
Wärmebildgeräten und Laserentfernungsmessern sowie Seelenachsen von
Waffen auf ihre Parallelität überprüfen zu können, wäre im Prinzip ein
einziges Tripelelement ausreichend, es wäre bei den gegebenen Parallel
abständen der zu überprüfenden Visierlinien und Seelenachsen zu groß und
somit nur schwer handhabbar. Es ist daher vorteilhaft, mehrere Tripel
elemente in zwei parallelen Reihen nebeneinander und jeweils gegenüber
liegend nach der Maßgabe anzuordnen, daß dem Strahlenausgangsbereich
eines Tripelelementes jeweils der Strahleneingangsbereich des nachgeord
neten Tripelelementes im wesentlichen parallel gegenüberliegend zugeord
net ist. Durch diese Aneinanderkopplung der Ein und Ausgänge der Tripel
elemente ergibt sich ein mäanderförmiger Strahlengang, der eine nahezu
beliebige Parallelversetzung des eintretenden zum austretenden Strahl
zuläßt. Ein besonderer Vorteil ist dadurch gegeben, daß eventuelle
Ungenauigkeiten, in der Zuordnung der Tripelelemente wie z.B. eine
Winkelversetzung zwischen zwei Tripelelementen keinerlei Auswirkung auf
die Genauigkeit der Parallelitätsmessung haben. Die Genauigkeit hängt
allein von der Fertigungsgenauigkeit der einzelnen Prismen ab. Damit
ist auch die Stabilität der Halterung der Tripelelemente vollkommen
unbedeutend.
In einer besonders bevorzugten Ausführungsform werden die Tripelelemente
jeweils nur im Randbereich ausgenutzt. Das Tripelelement kann daher in
der Höhe bzw. parallel zur Fläche des Strahleneingangs sowie des Strah
lenausgangsbereiches und zu beiden Seiten, im Parallelabstand zu einer
Schnittkante zweier Reflexionsflächen des Tripelelementes abgeschnitten
sein. Neben der Baugröße wird damit auch das Gewicht der Gesamtanordnung
reduziert.
Zweckmäßigerweise sind die Tripelelemente in Längsarmen angeordnet,
wobei es besonders vorteilhaft ist, zwei Längsarme über ein Drehgelenk
zu koppeln. Damit läßt sich die Vorrichtung auf jeden beliebigen Paral
lelabstand einstellen. Das Gelenk liegt dabei an der Kopplungsstelle
zwischen zwei Tripelelementen und kann die Strahlrichtung in keiner
Weise beeinflussen. Eine Winkeländerung des Gelenkes ist auch auf die
Bildaufrichtung ohne Einfluß, so daß ein über die in den Längsarmen
angeordneten Tripelelemente übertragenes Bild keine zusätzliche Drehung
erfährt. Bei geradzahliger Anzahl der Tripelelemente bleibt die Bildlage
vom Eingang zum Ausgang erhalten, bei ungeradzahliger Anzahl wird das
Bild seiten- und höhenvertauscht. Um den in die Prüfvorrichtung eintreten
den Strahl wieder auf das Prüfobjekt zu reflektieren ist eine ungerade
Anzahl von Tripelelementen erforderlich. Aus diesem Grund ist in einem
Längsarm ein Tripelelement mehr angeordnet als im anderen Längsarm.
Da die Gesamtgenauigkeit der Prüfvorrichtung nur von der Fertigungsge
nauigkeit der einzelnen Tripelelemente abhängt, ist es vorteilhaft in
den Strahlengang des Prüfgerätes zwischen zwei Tripelelementen ein
Korrekturelement einzufügen, wodurch sich eine extreme Genauigkeit bei
der Herstellung der Tripelelemente erübrigt. Das Korrekturelement
ermöglicht eine Korrektur der Strahleneinrichtung entsprechend der Summe
aller Einzelfehler der Tripelelemente, so daß der Gesamtfehler auf Null
reduzierbar ist.
In einer vorteilhaften Ausführungsform besteht das Korrekturelement aus
gegeneinander verdrehbaren optischen Keilscheiben.
Im Strahlengang der Prüfvorrichtung nach den Ansprüchen 1 bis 14 können
auch ein oder mehrere Rhomboidelemente angeordnet sein, mit denen
ebenfalls ein Parallelversatz der Strahlenrichtung, allerdings ohne
Strahlenumkehr erzeugbar ist.
Die Anordnung von Rhomboidelementen hat wie die Anordnung von Tripelele
menten den Vorteil, daß die Gesamtgenauigkeit der Prüfvorrichtung nur
von der Fertigungsgenauigkeit der einzelnen Rhomboidelemente abhängt,
wobei aber auch hier eventuelle Fehler durch das Korrekturelement
ausgeglichen werden können.
Da Rhomboidelemente mit zwei parallelen Reflexionsflächen nur einen
geringeren Herstellungsaufwand erfordern, kann es zur Erzeugung eines
möglichst weiten Parallelversatzes mit einfachen Mitteln vorteilhaft
sein, neben Tripelelementen eine Anzahl von Rhomboidelementen zu ver
wenden.
Weitere Vorteile ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung anhand
der Zeichnung und in Verbindung mit den Ansprüchen.
Es zeigt
Fig. 1 in schematischer Darstellung das Grundprinzip einer aus Tripel
elementen zusammengesetzten Prüfvorrichtung in Prüfstellung,
Fig. 2 die Prüfvorrichtung nach Fig. 1 in der Selbstteststellung,
Fig. 3 in schematischer Darstellung das Grundprinzip einer Rhomboid
elemente enthaltenden Prüfvorrichtung,
Fig. 4 die Darstellung eines Tripelelementes bzw. eines Tripelprismas
gemäß der Blickrichtung A in Fig. 5,
Fig. 5 die Darstellung des Tripelprismas gemäß der Blickrichtung B
in Fig. 6,
Fig. 6 die Darstellung des Tripelprismas gemäß der Blickrichtung C
in Fig. 7 und
Fig. 7 die Darstellung des Tripelprismas gemäß der Blickrichtung A
in Fig. 5.
Die Fig. 1 zeigt die Prüfvorrichtung 1, die sich aus zwei Längsarmen 2
und 3 zusammensetzt, die über ein Gelenk 4 miteinander verbunden sind.
Die Längsarme 2 und 3 tragen jeweils eine Anzahl von Tripelelementen 5,
von denen jedes drei im rechten Winkel zueinander stehende Reflexions
flächen 6, 7 und 8 aufweist. Die Reflexionsflächen können in optischen
Tripelprismen oder Tripelspiegeln enthalten sein. Die geometrische
Formgebung eines Tripelelementes ist im genaueren anhand der Fig. 4 bis
7 beschrieben. Jedes Tripelelement 5 enthält einen Strahleneingangsbe
reich 9 und einen Strahlenausgangsbereich 10, wobei die Tripelelemente 5
in den Längsarmen 2 und 3 jeweils so zueinander angeordnet sind daß dem
Strahlenausgangsbereich 10 der Strahleneingangsbereich 9 des nachgeord
neten Tripelelementes 5 gegenüber liegt.
Das Gelenk 4 weist einen freien Strahlendurchgang auf, in dem ein
Korrekturelement 11 angeordnet ist, das gegeneinander verdrehbare
optische Keilscheiben aufweist.
An den Enden weisen die Längsarme 2 und 3 Fensteröffnungen 12 und 13 auf.
Die die Tripelelemente 5 in den Längsarmen 2 und 3 durchlaufende Ziel
linie 14 wird von einer aus einem Spiegelkollimator bestehenden Strah
lenquelle 15 erzeugt, die in präziser Fixierung in der Mündung einer
Waffe 16 bzw. Kanone derart befestigt ist, daß die Seelenachse 17 der
Kanone mit der von der Strahlenquelle 15 erzeugten Ziellinie 14 zusam
menfällt.
In der Strahlenquelle 15 ist ein Strichmarkenträger 18 (Fig. 2) angeord
net, mittels dem über die in den Strahlengang des Kommandantenperiskops
17 eintretende Ziellinie 14 eine die Justierstellung der Waffe 16
repräsentierende Strichmarke 19 im Okular 20 des Kommandantenperiskops
17 darstellbar ist. Eine eventuelle Ablage der Strichmarke 19 von der
Visiermarkierung 21 des Kommandantenperiskops 17 zeigt somit die zu
korrigierende Justierabweichung zwischen der Ziellinie der Kanone und
der Visierlinie des Kommandantenperiskops an.
In gleicher Weise erfolgt die Überprüfung der Justierstellung in bezug
auf das Richtschützenperiskop 22, wobei die Ziellinie 14 durch einfaches
Verschwenken der Längsarme 2 und 3 um die Achse 4 des Gelenks 4 auf den
Strahlengang des Richtschützenperiskops ausgerichtet werden kann.
Aufgrund der Verwendung eines Spiegelkollimators als Strahlenquelle 15
kann neben dem sichtbaren Wellenlängenbereich auch im Infrarot-Wellen
längenbereich z.B. 10 - Bereich emittiert werden, wodurch die Strich
marke 19 auch im Wärmebildgerät 23 abbildbar ist.
Zur Überprüfung des Lasersenders 24 wird die Fensteröffnung 13 in den
Sendestrahl 25 des Lasersenders 24 und die Fensteröffnung 12 in den
Strahlengang der Strahlenquelle 15 geschwenkt, wobei anstelle des
Strichmarkenträgers 18 eine strahlungsempfindliche Platte eingeschwenkt
wird, mit der die Strahlung des Lasersenders 24 sichtbar gemacht werden
kann. Besonders sind hierfür mit phosphoreszierendem Material beschich
tete Platten geeignet, da sie wiederverwendbar sind. Der Strichmarken
träger 18 und die strahlungempfindliche Platte sind dabei so angeord
net, daß sie je nach Bedarf in den Strahlengang der Strahlungsquelle 15
eingeschwenkt werden können. Die Lichtenergie des Lasers 24 wird über
die Prüfvorrichtung zur Strahlungsquelle 15 gelenkt und erzeugt dort auf
der strahlungsempfindlichen Platte einen nachleuchtenden Punkt ab. Die
Winkellage dieses Punktes zu einem Periskop, beispielsweise dem Komman
dantenperiskop 17 kann anschließend sichtbar gemacht werden, indem die
Fensteröffnung 13 aus dem Sendestrahl 25 des Lasersenders 24 in den
Strahlengang des Kommandantenperiskops 17 geschwenkt wird. Eine eventu
elle Ablage des nachleuchtenden Punktes von der Visiermarkierung 21 des
Kommandantenperiskops 17 zeigt die zu korrigierende Justierabweichung
des Lasersenders 24 von dem vorher bereits justierten Kommandantenperis
kops 17 an.
Die Fig. 2 zeigt die Prüfvorrichtung 1 in der Selbstteststellung in dem
eine Überprüfung der Parallelität des eintretenden und des austretenden
Strahls durchgeführt werden kann. Dies erfolgt dadurch, daß der Längsarm
3 parallel zum Längsarm 2 geklappt wird, so daß die in die Prüfvorrich
tung 1 eintretende Ziellinie 14′ als auch die von der Prüfvorrichtung 1
austretende Ziellinie 14′′ von einer in der Strahlenquelle 15 angeordne
ten Beobachtungsvorrichtung betrachtet werden kann. Um dies trotz der
unterschiedlichen Anzahl der Tripelelemente 5 zu ermöglichen, werden die
Tripelelemente 5 im Längsarm 3 entsprechend länger ausgeführt.
Die erste Reflexionsfläche 6 an der Fensteröffnung 12 des ersten Längs
armes 2 ist als halbdurchlässiger Spiegel, z.B. teilverspiegelter
Spiegel (sowohl für sichtbares als auch für IR-Licht) ausgeführt.
Dadurch kann der aus der Strahlenquelle 15 austretende Strahl (Ziellinie
14) wieder in die Strahlenquelle 15 als reflektierter Strahl (Ziellinie
14′′) zurückgeführt werden und die Parallelität beider Strahlen überprüft
werden. Dies geschieht mittels eines in der Strahlenquelle 15 bzw. im
Spiegelkollimator angeordneten Strahlenteilers 26 durch den im Okular 27
zum einen die von einem Strichmarkenträger 18 erzeugte Strichmarke 19
der aus der Strahlenquelle 15 austretenden Ziellinie 14′ und zum anderen
die Strichmarke 19′ der reflektierten Ziellinie 14′′ abbildbar ist. Eine
eventuelle Ablage der reflektierten Strichmarke 19′ von der Strichmarke
19 zeigt die Ungenauigkeit der Prüfvorrichtung 1 an, die über das
Korrekturelement 11 beseitigt werden kann.
Zur Gleichlaufprüfung wird die Prüfvorrichtung 1 über ein entsprechendes
Adaptionsteil (nicht dargestellt) an der Waffe 16 befestigt. In diesem
Adaptionsteil ist eine seiten- und höhenrichtbare Halterung für den
Spiegelkollimator integriert. Dieser ist unmittelbar vor dem optischen
Eingang der Prüfvorrichtung angeordnet, so daß nach dem Schwenken der
Prüfvorrichtung in die Sichtlinie des Zielgerätes die Strichmarke des
Spiegelkollimators im Okular des Zielgerätes erscheint.
Nach dem Justieren des Spiegelkollimators auf das Fadenkreuz des Zielge
rätes kann die eigentliche Gleichlaufprüfung durchgeführt werden:
Einstellen des gewünschten Elevationswinkels, ggf. Nachführen der
Prüfvorrichtung und Ablesen der Abweichung in Seite und Höhe anhand der
Strichmarke.
Die Gleichlaufprüfung von nichtoptischen Zielgeräten erfordert wie bei
der Justierüberprüfung ein separates Fernrohr welches am zu prüfenden
elevierbaren Gerät angebracht wird.
In Fig. 3 ist der prinzipielle Aufbau einer optische Rhomboidelemente 28
enthaltenden Prüfvorrichtung dargestellt. Damit ist ebenfalls ein
Parallelversatz einer von einer Strahlenquelle 15, beispielsweise einem
in der Mündung einer Kanone befestigten Spiegelkollimator, erzeugten
Ziellinie 14 erreichbar, womit in gleicher Weise wie mit der Ausfüh
rungsform nach den Fig. 1 und 2 die Justierstellung und der Gleichlauf
des Kommandantenperiskops 17, des Richtschutzperiskops 22 und weiterer
Elemente überprüfbar ist.
Die Rhomboidelemente 28 enthalten jeweils zwei zueinander parallele
Rhomboid-Reflexionsflächen 29 mit denen ein Z-förmiger Parallelversatz
der Ziellinie 14 erreichbar ist. Im Gegensatz zu dem Tripelelement 5 ist
ein Rhomboidelement 28 billiger. Die in Fig. 3 gezeigte Ausführungsform
besteht nur aus einem Längsarm, doch kann auch bei Verwendung von
Rhomboidelementen eine zweiarmige, gelenkige Prüfvorrichtung entspre
chend der Ausführungsform nach Fig. 1 geschaffen werden.
Die Fig. 4 bis 7 zeigen in Vollinien ein Tripelelement 5 mit den Re
flexionsflächen 6, 7 und 8 und dem Strahleneingangsbereich 9 und dem
Strahlenausgangsbereich 10.
Claims (21)
1. Vorrichtung zum Überprüfen der Justiereinstellung und des Gleich
laufs der Ziellinien von auf Zielpunkte richtbaren Elementen eines
Kampffahrzeugs mittels einer in kurzem Abstand vor den Elementen anord
baren Reflexionseinrichtung, wobei die Ziellinien die Visierlinien von
optischen Zielgeräten, die Strahlenlinien von Entfernungsmeßgeräten
sowie Wärmebildgeräten und die Seelenachsen einer oder mehrerer Waffen
sein können, dadurch gekennzeichnet, daß
- - in einem Element, vorzugsweise in einer Waffe (16) eine, eine Ziellinie (14) erzeugende Strahlenquelle (15), beispielsweise ein Kollimator angeordnet ist,
- - die Reflexionseinrichtung aus mindestens einem optischen Tripelele ment (5) besteht, das drei, jeweils im rechten Winkel zueinander stehende Reflexionsflächen (6, 7, 8) aufweist,
- - das Tripelelement (5) einen Strahleneingangsbereich (9) und einen Strahlenausgangsbereich (10) aufweist, wobei ein in den Strah leneingangsbereich (9) eintretender, eine Ziellinie repräsentierender Strahl auf eine erste Reflexionsfläche (6) auftrifft und nach Reflexion an der zweiten und dritten Reflexionsfläche (7, 8) in räumlich exakt paralleler Ausrichtung zum eintretenden Strahl aus dem Strahlenausgangsbereich (10) des Tripelelementes (5) austritt.
2. Prüfvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
das Tripelelement (5) aus einem Tripelprisma besteht.
3. Prüfvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
das Tripelelement (5) aus einem Tripelspiegel besteht, der drei im
rechten Winkel zueinander angeordnete Oberflächenspiegel angeordnet hat.
4. Prüfvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß mehrere Tripelelemente (5) in zwei parallelen
Reihen nebeneinander und jeweils gegenüberliegend nach der Maßgabe
angeordnet sind, daß dem Strahlenausgangsbereich (10) eines Tripelele
mentes (5) jeweils der Strahleneingangsbereich (9) des nachgeordneten
Tripelelementes (5) im wesentlichen parallel gegenüberliegend zugeordnet
ist.
5. Prüfvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch
gekennzeichnet, daß die Tripelelemente (5) nach der Maßgabe verkleinert
sind, daß die Tripelelementspitze, in der die drei Reflexionsflächen
zusammentreffen, parallel zur Strahleneingangsfläche bzw. Strahlenaus
gangsfläche des Tripelelements (5) abgeschnitten ist und daß das Tripel
element (5) in zu einer Schnittkante zweier Reflexionsflächen (7, 8)
parallelen Ebenen abgeschnitten ist.
6. Prüfvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch
gekennzeichnet, daß die Tripelelemente (5) in einem oder mehreren
Längsarmen (2, 3) angeordnet sind, wobei an einem Ende eines Längsarmes
ein Eingangstripelelement mit einem Strahleneingangsbereich (9) und am
anderen Ende eines Längsarmes ein Ausgangstripelelement mit einem
Strahlenausgangsbereich (10) angeordnet sind.
7. Prüfvorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß
die Längsarme (2, 3) in denen jeweils ein Eingangstripelelement und
ein Ausgangstripelelement angeordnet sind über ein Gelenk (4) derart
verbunden sind, daß die Strahlenaustrittsmittellinie des in dem einen
Längsarm angeordneten Ausgangstripelelementes und die Strahleneintritts
mittellinie des in dem anderen Längsarm angeordneten Eingangstripelele
mentes mit der Gelenkachse (4′) im wesentlichen zusammenfallen.
8. Prüfvorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß
- - der zweite Längsarm (3) zu Selbsttestzwecken derart verschwenkbar ist, daß der Strahlenausgangsbereich (10) des Ausgangstripelelementes des zweiten Längsarmes (3) mit dem Strahleneingangsbereich (9) des Eingangstripelelementes des ersten Längsarmes (2) in Deckung bringbar ist,
- - die Reflexionsfläche (6) im Strahlenaustrittsbereich (9) an einer Fensteröffnung (12) des ersten Längsarmes (2) optisch halb transparent ist,
- - im Strahlengang der die Ziellinie (14) eines Elementes dar stellenden Strahlungsquelle (15) eine Vorrichtung zur Erzeugung einer Strichmarke (19) und ein Strahlenteiler (26) angeordnet sind,
- - vom Strahlenteiler (26) sowohl ein Bild der Strichmarke (19) als auch ein Bild des durch die Tripelelemente (5) beider Längsarme (2, 3) verlaufenden, die Strichmarke als Reflexionsbild (19′) reprä sentierenden Strahles (14′) abgezweigt wird,.
9. Prüfvorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß
in dem vom Strahlenteiler (26) abgezweigten Strahlengang Mittel zur
Darstellung der abgezweigten Bilder (19, 19′) angeordnet sind.
10. Prüfvorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß
die Mittel zur Darstellung der abgezweigten Bilder aus einer Mattscheibe
bestehen.
11. Prüfvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch
gekennzeichnet, daß im Strahlengang, ein Korrekturelement (11) angeord
net ist.
12. Prüfvorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß
das Korrekturelement (11) im Strahlengang zwischen dem ersten und dem
zweiten Längsarm (2, 3) angeordnet ist.
13. Prüfvorrichtung nach den Ansprüchen 11 und 12, dadurch gekenn
zeichnet, daß das Korrekturelement (11) aus gegeneinander verdrehbaren
optischen Keilscheiben besteht.
14. Prüfvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch
gekennzeichnet, daß in dem von der Strahlenquelle (15) erzeugten
Strahlengang mindestens ein optisches Rhomboidelement (28) angeordnet
ist, mit dem bei einer Ziellinie ein Parallelversatz erzeugbar ist.
15. Prüfvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch
gekennzeichnet, daß die Strahlenquelle (15) einen Strichmarkenträger
(18) zur Erzeugung der Strichmarke (19) aufweist.
16. Prüfvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch
gekennzeichnet, daß die Strahlenquelle (15) eine zur Sichtbarmachung
eines Laserstrahls geeignete strahlungsempfindliche Platte angeordnet
hat.
17. Prüfvorrichtung nach den Ansprüchen 15 und 16, dadurch gekenn
zeichnet, daß der Strichmarkenträger (18) und die strahlungsempfindli
che Platte so angeordnet sind, daß sie wechselweise in den Strahlengang
der Strahlenquelle (15) einschiebbar sind.
18. Prüfvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch
gekennzeichnet, daß die Strahlungsquelle (15) ein Spiegelkollimator ist.
19. Prüfvorrichtung zum Oberbegriff wie Anspruch 1, dadurch gekenn
zeichnet, daß
- - wie Anspruch 1
- - die Reflexionseinrichtung aus mindestens einem optischen Rhom boidelement (28) besteht, mit dem bei einer Ziellinie ein Parallelver satz erzeugbar ist.
20. Prüfvorrichtung nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß
das Rhomboidelement (28) ein Rhomboidprisma mit zwei parallelen Reflexi
onsflächen (29) ist.
21. Prüfvorrichtung nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß
das Rhomboidelement (28) zwei parallel zueinander angeordnete Oberflä
chenspiegel als Reflexionsflächen (29) aufweist.
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