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DE3738126A1 - Federlatte - Google Patents

Federlatte

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Publication number
DE3738126A1
DE3738126A1 DE19873738126 DE3738126A DE3738126A1 DE 3738126 A1 DE3738126 A1 DE 3738126A1 DE 19873738126 DE19873738126 DE 19873738126 DE 3738126 A DE3738126 A DE 3738126A DE 3738126 A1 DE3738126 A1 DE 3738126A1
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DE
Germany
Prior art keywords
pin
spring slat
spring
central part
slat
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Granted
Application number
DE19873738126
Other languages
English (en)
Other versions
DE3738126C2 (de
Inventor
Friedrich Breckle
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Breckle Bettrahmenfabrik GmbH
Original Assignee
Breckle Bettrahmenfabrik GmbH
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Filing date
Publication date
Application filed by Breckle Bettrahmenfabrik GmbH filed Critical Breckle Bettrahmenfabrik GmbH
Priority to DE19873738126 priority Critical patent/DE3738126A1/de
Publication of DE3738126A1 publication Critical patent/DE3738126A1/de
Application granted granted Critical
Publication of DE3738126C2 publication Critical patent/DE3738126C2/de
Granted legal-status Critical Current

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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47CCHAIRS; SOFAS; BEDS
    • A47C23/00Spring mattresses with rigid frame or forming part of the bedstead, e.g. box springs; Divan bases; Slatted bed bases
    • A47C23/06Spring mattresses with rigid frame or forming part of the bedstead, e.g. box springs; Divan bases; Slatted bed bases using wooden springs, e.g. of slat type ; Slatted bed bases
    • A47C23/062Slat supports
    • A47C23/063Slat supports by elastic means, e.g. coil springs
    • A47C23/064Slat supports by elastic means, e.g. coil springs by elastomeric springs
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47CCHAIRS; SOFAS; BEDS
    • A47C23/00Spring mattresses with rigid frame or forming part of the bedstead, e.g. box springs; Divan bases; Slatted bed bases
    • A47C23/06Spring mattresses with rigid frame or forming part of the bedstead, e.g. box springs; Divan bases; Slatted bed bases using wooden springs, e.g. of slat type ; Slatted bed bases
    • A47C23/061Slat structures

Landscapes

  • Seats For Vehicles (AREA)
  • Springs (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft eine Federlatte mit einer mit ihr parallel verlaufenden und mittels in Längsrichtung der Federlatte verschiebbaren Bügeln verbindbaren Tragfederlatte für Lattenroste, bei der die Tragfederlatte am Rostrahmen über elastische, einen Befestigungsfuß, ein sich nach oben hin anschließendes Mittelteil mit einer bzw. einem in Federlattenrichtung sich erstreckenden Ausnehmung bzw. Durchbruch und ein von diesem getragenes Tragelement aufweisende Tragkörper, die mit den Bügeln mittels in Richtung der Federlatte und des zugeordneten Tragkörpers sich erstreckenden Widerlagern lösbar verbindbar sind, festgelegt ist.
Bei bekannten Federlatten der eingangs genannten Art, wie sie z.B. in der DE-PS 33 21 520 beschrieben sind, erfolgt die Verbindung zwischen den Bügeln und den Tragkörpern mittels zweier parallel verlaufender und mit Abstand zueinander angeordneter Widerlager, die beiderseits des elastischen Mittelteils in den Raum zwischen dem Tragelement und dem Befestigungsfuß eingeschoben werden können, und sich dabei auf die Oberseite des Befestigungsfußes auflegen, so daß Kippbewegungen der Tragfederlatte um deren Längsachse nicht mehr möglich sind, da diese Kippbewegungen durch die Auflage der Widerlager auf dem Befestigungsfuß ausgeschaltet sind. In vielen Fällen hat sich diese Ausführungsform der Bügel samt Widerlagerkörper als nachteilig erwiesen, da durch die extreme Steifigkeit und Unschwenkbarkeit bzw. Unkippbarkeit der Federlatten eine optimale Anpassung an die Anatomie des Benutzers nicht erfolgen kann, so daß insbesondere die oberen Längskanten der Federlatten dem Benutzer Schmerzen zuführen können.
Ausgehend von dem obigen Stand der Technik liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, die gattungsgemäße Federlatte durch einfache Maßnahmen so weiterzubilden, daß auch in ihrer härtesten Stellung, wenn die Widerlager mit den Tragkörpern zusammenarbeiten, eine begrenzte, der Anatomie des Benutzers des Lattenrostes anpaßbare Verschwenk- bzw. Verdrehbarkeit und quer zu ihrer Längsrichtung und im wesentlichen unabhängig von der Form des Tragkörpers möglich ist.
Die gestellte Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die Bügel jeweils ein einziges zapfenförmiges Widerlager besitzen, das in die Ausnehmung bzw. den Durchbruch des Mittelteiles des Tragkörpers formschlüssig eingreift, und daß im wirksamen Zustand des Zapfens die Mantelfläche des in den Mittelteil eingreifenden Abschnittes des Zapfens der zugeordneten Innenfläche des mit dem Zapfen verbindbaren Abschnittes des Durchbruches bzw. der Ausnehmung entspricht.
Die Erfindung geht von der Erkenntnis aus, daß die Verdrehbarkeit bzw. Verschwenkbarkeit der Tragfederlatte von der Verschwenkbarkeit des Tragelementes, das mit dem Befestigungsfuß verbunden ist, abhängig ist. Hierbei wird die Elastizität des Mittelteiles durch das Widerlager verändert, so daß es sich so verhält, als wäre es durchbruchfrei. Ein weiterer Faktor, der die Elastizität des Mittelteiles und somit auch die Kippbarkeit des Tragelementes mitbestimmt, ist die Höhe des Mittelteiles, d.h. der Abstand des Tragelementes von dem Befestigungsfuß. Wird dieser Abstand gering gehalten, dann wird die Kippbarkeit des Tragelementes verringert, während ein verhältnismäßig hohes Mittelteil die Verschwenkbarkeit des Tragelementes unterstützt. Aus alledem ergibt sich, daß durch eine sehr einfache Veränderung des Bügelteiles, nämlich die Ausbildung und Positionierung des Widerlagers, herkömmliche Tragkörper verwendet werden können, um auch in der härtesten Stellung der Federlatte eine begrenzte und genau definierbare Verschwenkbarkeit der Tragfederlatte zu erreichen.
Weitere zweckmäßige und vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung gehen aus den Unteransprüchen hervor.
Eine besonders vorteilhafte Maßnahme der Erfindung sieht vor, daß der mit der Außenseite des Bodenteiles des Bügels fest verbundene Zapfen ein Hohlkörper ist, dessen Wandstärke etwa der Wandstärke des Bügels entspricht. Hierbei können die Maßnahmen auch so getroffen sein, daß im Innenraum des Zapfens mindestens ein in Längsrichtung des Zapfens sich erstreckender Versteifungssteg ausgebildet ist, der vorzugsweise diametral angeordnet ist und dessen Längsseiten mit der Innenwand des Zapfens fest verbunden sind. Der besondere Vorteil eines solchen Bügels besteht darin, daß er mit einem sehr einfachen Werkzeug und mit hoher Präzision hergestellt werden kann. Die gleiche Wandstärke des Bügels und des Zapfens führt nämlich dazu, daß beide Teile etwa die gleiche Aushärtungszeit benötigen. Durch die Ausbildung der Versteifungsstege wird insbesondere erreicht, daß der Zapfen die Härte eines vollen Zapfens besitzt. Darüber hinaus führen diese Maßnahmen auch zur Verringerung des Materialverbrauches.
Eine weitere zweckmäßige Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, daß der Außenumriß des Querschnittes des Zapfens vorzugsweise kreisrund oder oval ist und daß zum zusätzlichen Anheben der Tragfederlatte der Querschnitt des Zapfens vom freien Ende zum Bügel hin zunimmt. Selbstverständlich sind auch andere geometrische Formen des Zapfens möglich, von denen die n-Eck-Form des Zapfens vorteilhaft eingesetzt werden kann.
Weitere mögliche Formen des Zapfens sind z.B. kegelstumpf-, pyramidenstumpfförmig usw. Ist der Querschnitt des Zapfens oval, dann ist es zweckmäßig, wenn die größere Achse vertikal verläuft. Dadurch wird die Höhe des Mittelteiles vergrößert und somit die Verschwenkbarkeit des Tragelementes erhöht.
Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, daß das freie, in der Ausnehmung bzw. dem Durchbruch des Mittelteiles angeordnete bzw. aus diesem herausragende Ende des Zapfens mit einem Sperrkörper verbindbar ist, der den Zapfen gegen axiale Verschiebungen sichert. Durch diese Ausgestaltung soll vor allem sichergestellt sein, daß der Zapfen in der Ausnehmung bzw. dem Durchbruch keine relativen Bewegungen ausführt, was insbesondere dann in Betracht kommt, wenn der Zapfen z.B. kegelstumpfförmig ausgebildet ist und in der Stellung arretiert werden muß. Als Sperrkörper kann ein Bolzen mit einem Kopf vorgesehen sein, der in den Zapfen einsteckbar und mit diesem form­ und kraftschlüssig verbindbar ist, wobei der Kopf des Bolzens sich an der vom Bügel abgekehrten Stirnseite des Tragkörpers abstützt. Man erkennt, daß ein solcher Sperrkörper den Zapfen nicht nur festhält, sondern auch seine Steifigkeit erhöht.
Eine besonders zweckmäßige Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, daß im unwirksamen Zustand des Zapfens der Querschnitt desselben größer ist als der Querschnitt der Ausnehmung bzw. des Durchbruches, die bzw. der den Zapfen aufnimmt.
Eine weitere Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, daß der den Zapfen tragende Bügel ein einstückiges Spritzgußteil ist und daß die Längsmittelachse des Zapfens in einer senkrechten Ebene liegt die die Tragfederlatte in zwei spiegelbildlich gleiche Teile unterteilt. Hierbei können die Maßnahmen auch so getroffen sein, daß der den Zapfen aufweisende Bügel ein hinterschnittfreier Körper ist, der aus einem harten und elastisch verformbaren Kunststoff besteht. Durch diese Ausgestaltungen der Erfindung können die Bügel samt Zapfen besonders kostengünstig hergestellt werden.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Zeichnung schematisch dargestellt und wird im folgenden näher erläutert. Es zeigt:
Fig. 1 eine perspektivische Seitenansicht eines Teiles eines Lattenrostes mit daran angeschlossener Tragfederlatte,
Fig. 2 einen Tragkörper in Stirnansicht, und
Fig. 3 einen Bügel mit einem Zapfen.
In Fig. 1 ist eine Federlatte 10 mit einer mit ihr parallel verlaufenden und mittels in Längsrichtung der Federlatte 10 verschiebbaren Bügeln 12 verbindbaren Tragfederlatte 14 für Lattenroste dargestellt. Die Tragfederlatte 14 ist am Rostrahmen 16 über elastische, einen Befestigungsfuß 18, ein sich nach oben hin anschließendes Mittelteil 20 mit einer bzw. einem in Federlattenrichtung sich erstreckenden Ausnehmung bzw. Durchbruch 32 und ein von diesem getragenes Tragelement 24 aufweisende Tragkörper 26, die mit den Bügeln 12 mittels in Richtung der Federlatte 10 und des zugeordneten Tragkörpers 26 sich erstreckenden und in Form eines als Zapfen 30 ausgebildeten Widerlagers lösbar verbindbar sind, festgelegt. Die Bügel, von denen nur der Bügel 12 dargestellt ist, besitzen jeweils ein einziges zapfenförmiges Widerlager, das in den Durchbruch 32 des Mittelteiles 20 des Tragkörpers 26 formschlüssig eingreift. Im wirksamen Zustand des Zapfens 30 entspricht die Mantelfläche des in den Mittelteil 20 eingreifenden Abschnittes des Zapfens 30 der zugeordneten Innenfläche des mit dem Zapfen 30 verbindbaren Abschnittes des Durchbruches 32 bzw. der Ausnehmung. Man erkennt, daß der mit der Außenseite des Bodenteiles 40 des Bügels 12 fest verbundene Zapfen 30 ein Hohlkörper ist, dessen Wandstärke etwa der Wandstärke des Bügels 12 entspricht. Im Innenraum des Zapfens 30 sind zwei in Längsrichtung des Zapfens 30 sich erstreckende Versteifungsstege 42 und 44 ausgebildet, die diametral angeordnet sind und deren Längsseiten mit der Innenwand des Zapfens 30 fest verbunden sind.
Der Außenumriß des Querschnittes des Zapfens 30 ist im vorliegenden Falle kreisrund, er könnte jedoch auch oval und hierbei so ausgebildet sein, daß seine größere Achse vertikal verläuft.
Der Zapfen 30 ist so bemessen, daß im unwirksamen Zustand des Zapfens 30 der Querschnitt desselben größer ist als der Querschnitt der Ausnehmung bzw. des Durchbruches, die bzw. der den Zapfen aufnimmt.
Die Fig. 1 und 3 lassen erkennen, daß der den Zapfen 30 tragende Bügel 12 ein einstückiges Spritzgußteil ist und daß die Längsmittelachse 50 des Zapfens 30 in einer senkrechten Ebene liegt, die den Bügel 12 und damit auch die Tragfederlatte 14 in zwei spiegelbildlich gleiche Teile unterteilt. Der Bügel 12 ist ein hinterschnittfreier Körper, der aus einem harten Kunststoff besteht.
Schließlich läßt Fig. 2 erkennen, daß das Mittelteil hülsenartig ausgebildet ist und einen Durchbruch 32 für den Zapfen 30 aufweist. Das Mittelteil ist mit dem Tragelement 24 direkt verbunden. Die Verbindung zwischen dem Mittelteil 20 und dem Befestigungsfuß 18 ist mittels eines Steges 21 hergestellt, der sich in Federlattenrichtung erstreckt. Durch diese zwei Verbindungen und hierbei insbesondere durch die Höhe und die Dicke des Steges 21 kann die Verschwenkbarkeit der Federlatte beeinflußt werden. So ermöglicht ein schmaler und hoher Steg eine große Verschwenkbarkeit des Tragelementes, während ein breiter und niedriger Steg die Verschwenkbarkeit begrenzt. Der Außenumriß des Querschnittes des Mittelteiles 20 ist hier oval, er könnte jedoch auch kreisrund sein. Die Verbindung des Tragkörpers 26 mit dem Rostrahmen 16 kann mittels einer Schraube oder eines Bolzens hergestellt werden, die in der Bohrung 19 des Befestigungsfußes angeordnet ist.

Claims (13)

1. Federlatte mit einer mit ihr parallel verlaufenden und mittels in Längsrichtung der Federlatte verschiebbaren Bügeln verbindbaren Tragfederlatte für Lattenroste, bei der die Tragfederlatte am Rostrahmen über elastische, einen Befestigungsfuß, ein sich nach oben hin anschließendes Mittelteil mit einer bzw. einem in Federlattenrichtung sich erstreckenden Ausnehmung bzw. Durchbruch und ein von diesem getragenes Tragelement aufweisende Tragkörper, die mit den Bügeln mittels in Richtung der Federlatte und des zugeordneten Tragkörpers sich erstreckenden Widerlagern lösbar verbindbar sind, festgelegt ist, dadurch gekennzeichnet,
daß die Bügel (12) jeweils ein einziges zapfenförmiges Widerlager (30) besitzen, das in die Ausnehmung bzw. den Durchbruch (32) des Mittelteils (20) des Tragkörpers (26) formschlüssig eingreift, und
daß im wirksamen Zustand des Zapfens (30) die Mantelfläche des in den Mittelteil (20) eingreifenden Abschnittes des Zapfens (30) der zugeordneten Innenfläche des mit dem Zapfen (30) verbindbaren Abschnittes des Durchbruches (32) bzw. der Ausnehmung entspricht.
2. Federlatte nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der mit der Außenseite des Bodenteiles (40) des Bügels (12) fest verbundene Zapfen (30) ein Hohlkörper ist, dessen Wandstärke etwa der Wandstärke des Bügels (12) entspricht.
3. Federlatte nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß im Innenraum des Zapfens (30) mindestens ein in Längsrichtung des Zapfens (30) sich erstreckender Versteifungssteg (42, 44) ausgebildet ist, der vorzugsweise diametral angeordnet ist und dessen Längsseiten mit der Innenwand des Zapfens (30) fest verbunden sind.
4. Federlatte nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet,
daß der Außenumriß des Querschnittes des Zapfens (30) vorzugsweise kreisrund oder oval ist und
daß zum zusätzlichen Anheben der Tragfederlatte der Querschnitt des Zapfens (30) vom freien Ende zum Bügel (12) hin zunimmt.
5. Federlatte nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die größere Achse des ovalen Zapfens vertikal verläuft.
6. Federlatte nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß das freie, in der Ausnehmung bzw. dem Durchbruch des Mittelteiles angeordnete bzw. aus diesem herausragende Ende des Zapfens (30) mit einem Sperrkörper verbindbar ist, der den Zapfen (30) gegen axiale Verschiebungen sichert.
7. Federlatte nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Sperrkörper die Form eines Bolzens mit einem Kopf besitzt, der in den Zapfen einsteckbar und mit diesem form- und kraftschlüssig verbindbar ist und dessen Kopf sich an der vom Bügel abgekehrten Stirnseite des Tragkörpers abstützt.
8. Federlatte nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß im unwirksamen Zustand des Zapfens (30) der Querschnitt desselben größer ist als der Querschnitt der Ausnehmung bzw. des Durchbruches (32), die bzw. der den Zapfen (30) aufnimmt.
9. Federlatte nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet,
daß der den Zapfen (30) tragende Bügel (12) ein einstückiges Spritzgußteil ist und
daß die Längsmittelachse (50) des Zapfens (30) in einer senkrechten Ebene liegt, die die Tragfederlatte (14) in zwei spiegelbildlich gleiche Teile unterteilt.
10. Federlatte nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß der den Zapfen (30) aufweisende Bügel (12) ein hinterschnittfreier Körper ist, der aus einem harten und elastisch verformbaren Kunststoff besteht.
11. Federlatte nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß das hülsenartig ausgebildete Mittelteil (20) mit dem Tragelement (24) direkt verbunden ist, während es mit dem Befestigungsfuß (18) über einen Steg (21) verbunden ist, der sich in Federlattenrichtung erstreckt.
12. Federlatte nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß der Außenumriß des Querschnittes des Mittelteiles (20) oval oder kreisrund ist.
13. Federlatte nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß die axiale Länge des Mittelteiles (20) etwa der Tiefe der Aufnahmetasche (22) des Tragelementes (24) entspricht, in die die Tragfederlatte (14) einsteckbar ist.
DE19873738126 1987-10-31 1987-11-10 Federlatte Granted DE3738126A1 (de)

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