DE3737280A1 - Klebemassen - Google Patents
KlebemassenInfo
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- C09J—ADHESIVES; NON-MECHANICAL ASPECTS OF ADHESIVE PROCESSES IN GENERAL; ADHESIVE PROCESSES NOT PROVIDED FOR ELSEWHERE; USE OF MATERIALS AS ADHESIVES
- C09J4/00—Adhesives based on organic non-macromolecular compounds having at least one polymerisable carbon-to-carbon unsaturated bond ; adhesives, based on monomers of macromolecular compounds of groups C09J183/00 - C09J183/16
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- Adhesives Or Adhesive Processes (AREA)
- Addition Polymer Or Copolymer, Post-Treatments, Or Chemical Modifications (AREA)
- Polymerisation Methods In General (AREA)
Description
Die vorliegende Erfindung betrifft Klebstoffmassen und
insbesondere polymerisierbare Massen, die zum festen
Anhaften an steife, harte Gewebe im Körper, wie Zähne
und Knochen, geeignet sind. Die erfindungsgemäßen
Massen sind verwendbar als Auskleidungen, auf die
Reparatur-Zahnfüllmaterialien aufgebracht werden können,
und als Grundiermassen, auf die Zahnklebstoffe zum Befestigen
von beispielsweise orthodontischen Klammern
oder Kronen aufgebracht werden können. Die vorliegende
Erfindung betrifft somit auch die Verwendung der angegebenen
Massen als Grundiermittel zur Durchführung
einer Methode zum Reparieren von Zähnen, Ankleben an
Zähne oder Ändern der Stellung von Zähnen.
Amalgam und Reparatur-Zahnfüllmaterialien haften nicht
gut an Zahnoberflächen. Beim Füllen eines im Zahn befindlichen
Loches kann das Problem der schlechten
Haftung etwas erleichtert werden durch die Herstellung
unterschnittener Hohlräume, um die mechanische Retention
der Füllung zu verbessern. Im Falle von Zahnschmelzoberflächen
kann die mechanische Verkeilung in einem
kleineren Maßstab verbessert werden durch Ätzen der
Oberfläche mit Phosphorsäure. Ein tatsächliches Haft-
und Klebesystem würde jedoch den Zahnarzt in die Lage
versetzen, operative Maßnahmen zu verbessern. Der Einsatz
von Phosphorsäure könnte hochgradig vermindert
oder in einigen Fällen sogar ausgeschaltet werden;
unter Entfernung von Dentin erfolgende Reparaturmaßnahmen
könnten unter sehr starker Verminderung der
Entfernung von gesundem Gewebe durchgeführt werden;
Randundichtigkeiten könnten herabgesetzt werden.
Es muß berücksichtigt werden, daß es sich bei einem
Haftsystem, das mit Knochen und Zähnen zu tun hat, um
ein natürliches Material handelt, d. h., daß sich dieses
mit lebendem, dynamischem Gewebe verbindet, und demzufolge
ist davon auszugehen, daß jeder solche Klebstoff
das Ergebnis eines Kompromisses zwischen konkurrierenden
Einflüssen ist. So erfordert z. B. das Anhaften an
der Oberfläche eines Zahnes hydrophile Gruppen, doch
erhöht deren Vorliegen die Wahrscheinlichkeit, daß das
Klebemittel hydrolytisch instabil ist. Trotz allem
steht dem Praktiker eine Anzahl von Klebstoffen zur
Verfügung und fast alle basieren auf organischen Phosphatestern.
Es erweist sich somit als höchst wünschenswert,
daß die aktive Haftkomponente eine geringe Konzentration
in der Klebemasse hat, und demzufolge muß
diese Komponente hohe Hafteigenschaften besitzen. Die
Masse sollte eine niedrige Viskosität haben, so daß sie
über die zu bindende Oberfläche leicht fließt.
In der europäischen Patentschrift 00 74 708 wird eine
beträchtliche Anzahl von Patentschriften diskutiert,
in denen verschiedene ethylenisch ungesättigte Phosphorester
als Klebemittel beschrieben sind. In dieser Patentschrift
werden spezielle Phosphatester, die auf einem
langkettigen Alkylester von Acryl- und Methacrylsäuren
basieren, beansprucht und als solche mit verbesserten
Hafteigenschaften auf zahnärztlichen Anwendungsgebieten
herausgestellt. In dieser Patentschrift wird gesagt,
daß 2-Methacryloyloxyethyl-dihydrogenphosphat eine vergleichsweise
schlechte Haftkomponente ist und Blasenbildung
in einem aufgestrichenen Film bewirkt. Die
europäische Patentanmeldung 01 15 948 beschreibt die Verwendung
von organischen Pyrophosphatestern als polymerisierbare
Haftkomponenten. Die europäischen Patentanmeldungen
00 58 483 und 01 32 318 beschreiben die Verwendung
von Halogenphosphorsäureestern als polymerisierbare
Monomere in einem Dentalklebstoff; diese Ester
enthalten mindestens eine ethylenisch ungesättigte
funktionelle Gruppe und ein direkt an das Phosphoratom
gebundenes Chlor- oder Bromatom.
Die US-Patentschrift 40 44 044 beschreibt die Verwendung
von Phosphatestern von Hydroxyacrylaten als Komponenten
in anaeroben Klebemassen. Von solchen Massen wird
behauptet, daß sie in einem flüssigen Zustand bleiben,
solange sie sich im Kontakt mit Luft befinden, wohingegen
sie angeblich durch Polymerisation schnell härten
unter dem Ausschluß von Luft. Solche Klebemassen sind
als Materialien zur Verhinderung des Loslösens, insbesondere
bei hohem Druck, brauchbar.
Es wurde nun gefunden, daß die Hafteigenschaften im
Zusammenhang mit polymerisierbaren Estern von Phosphorsäure
vom Grad der Verunreinigung in dem entsprechenden
Ester abhängen. Ist daher ein Dihydrogenphosphatester
praktisch frei von Phosphorsäure, dem Monohydrogenester
und dem vollständig veresterten Ester, dann erweist
sich die erhaltene Klebemasse überraschenderweise wirksam
als ein Klebstoff in wäßriger Umgebung. Die
vorliegende Erfindung betrifft lagerstabile Klebemassen,
die in Gegenwart von Luft rasch härtbar sind.
Gemäß vorliegender Erfindung wird eine durch sichtbares
Licht härtbare flüssige Einkomponenten-Klebemasse mit
einer Viskosität von weniger als 25 Centipoise bei 25°C angegeben, die umfaßt
- (a) 2 bis 20 Gew.-Teile mindestens eines praktisch reinen Phosphatesters der Formel CH₂=C(R¹) · CO · O · R² · OP(O) (OH)₂, worin R¹ für ein Wasserstoffatom oder eine Methylgruppe und R² für -CH₂-CH₂-, -CH₂-CH(CH₃)- oder -CH(CH₃)-CH₂- stehen, und
- (b) 98 bis 80 Gew.-Teile mindestens eines mit dem
Phosphatester copolymerisierbaren ethylenisch ungesättigten
Monomeren, und
eine wirksame Menge eines durch sichtbares Licht aktivierten Katalysators.
Bei der Phosphorsäureesterkomponente in den vorliegenden
Massen handelt es sich vorzugsweise um 2-Methacryloyloxy-
propyldihydrogenphosphat. Die in den erfindungsgemäßen
Massen eingesetzten Phosphatester sind z. B.
herstellbar durch Umsetzung von Hydroxyalkylacrylat
(oder -methacrylat) mit mindestens einer äquimolaren
Menge von Phosphoroxychlorid in Gegenwart eines tertiären
Amins und anschließende Hydrolyse von gegebenenfalls verbliebenen
Chlor-Phosphor-Bindungen. Der Dihydrogenphosphorsäureester
wird sodann durch eine Reihe von Wasch-
und Extraktionsstufen gereinigt, so daß der Ester
praktisch rein, d. h. frei von anderen Estern von Phosphorsäure,
ist, so daß dieser Verunreinigungsgrad
weniger als 5 Gew.-%, vorzugsweise weniger als 2 Gew.-%,
beträgt.
Die erfindungsgemäßen Klebemassen enthalten mindestens
ein ethylenisch ungesättigtes Monomer, das mit dem
Phosphatester copolymerisierbar ist. Die Viskositätscharakteristika
der Masse, wie z. B. die Viskosität
selbst und Fließ- und Benetzungseigenschaften, werden
hochgradig durch diejenigen des Monomeren bestimmt. Ein
weiter Bereich von Monomer(en) ist für die vorliegenden
Massen geeignet, vorausgesetzt, daß die Viskosität der
erhaltenen Masse weniger als 25 mPa·s bei 25°C
beträgt. Die am häufigsten verwendeten Monomere umfassen
solche des (Meth)acrylat-, Vinylurethan- und
Styroltyps und Vinylacetat. Andere Monomere, wie (Meth)-
acrylamide, Vinylether, Fumarate, Maleate, Vinylketone,
Vinylnitrile, Vinylpyridine und Vinylnaphthaline können
jedoch entweder allein oder in Kombination ebenfalls
verwendet werden, vorausgesetzt, daß die Viskositätsparameter
der Masse erfüllt werden. Die Konzentration
des Phosphatesters in der Klebemasse beträgt vorzugsweise
5 Gew.-% oder mehr, und ist vorzugsweise nicht
größer als 15 Gew.-%.
Zum erfindungsgemäßen Einsatz geeignete Vinylester
umfassen z. B. Vinylacetat und Ester von Acrylsäure der
Struktur CH₂=CH-COOR³, worin R³ für eine Alkyl-, Aryl-,
Alkaryl-, Aralkyl- oder Cycloalkylgruppe steht. So kann
z. B. R³ eine Alkylgruppe mit 1 bis 20 und vorzugsweise
1 bis 10 Kohlenstoffatomen sein. Spezielle Vinylester,
die genannt werden können, umfassen z. B. Methylacrylat,
Ethylacrylat, n- und Isopropylacrylate und n-, Iso- und
tertiär-Butylacrylate.
Andere geeignete Vinylester umfassen z. B. Ester der
Formel
CH₂=C(R⁴)COOR³
worin R⁴ für Methyl steht. In dem Ester der Formel
CH₂=C(R⁴)COOR³
können R³ und R⁴ gleich oder verschieden sein.
Spezielle Vinylester, die erwähnt werden können, umfassen
z. B. Methylmethacrylat, Ethylmethacrylat, n- und
Isopropylmethacrylat und n-, Iso- und tertiär-Butylmethacrylat,
Vinylester wie n-Hexyl-, Cyclohexyl- und
Tetrahydrofurfurylacrylate und -methacrylate. Die Monomere
sollten eine geringe Toxizität haben. Geeignete aromatische
Vinylverbindungen des Styroltyps umfassen z. B.
Styrol und Derivate desselben, z. B. α-Alkylderivate von
Styrol, z. B. α-Methylstyrol und Vinyltoluol.
Geeignete Vinylnitrile umfassen z. B. Acrylonitril und
Derivate desselben, z. B. Methacrylonitril.
Andere geeignete ethylenisch ungesättigte Monomere umfassen
Vinylpyrrolidon und Hydroxyalkylacrylate und
-methacrylate, z. B. Hydroxyethylacrylat, Hydroxypropylacrylat,
Hydroxyethylmethacrylat und Hydroxypropylmethacrylat.
Polyfunktionelle Monomere sind ebenfalls als Polymerisationsmaterialien
geeignet, d. h., Monomere, die zwei
oder mehr Vinylgruppen enthalten. Geeignete Monomere
umfassen z. B. Glycoldimethacrylat, Diallylphthalat
und Triallylcyanurat.
Das ethylenisch ungesättigte Material kann mindestens
ein ethylenisch ungesättigtes Polymer, zweckmäßigerweise
in Kombination mit mindestens einem ethylenisch
ungesättigten Monomer umfassen.
Die vorliegende Masse ist vorzugsweise frei von flüchtigem
Lösungsmittel. Ist jedoch ein Lösungsmittel vorhanden,
so können die folgenden polymerisierbaren Materialien
ebenfalls vorliegen, vorausgesetzt, daß die
Viskosität der Masse weniger als 25 mPa·s bei 25°C
beträgt.
Derartige polymerisierbare Materialien sind vorzugsweise
ein flüssiges ethylenisch ungesättigtes Material,
wie Vinylurethan, z. B. solche, wie sie in den britischen
Patentschriften 13 52 063, 14 65 097, 14 98 421 und in
der deutschen Offenlegungsschrift 24 19 887 beschrieben
sind, oder das Reaktionsprodukt eines Diols wie Glycol,
jedoch insbesondere eines Bisphenols, mit einem Glycidylalkacrylat
wie denjenigen, die z. B. in den US-Patentschriften
30 66 112 und 41 31 729 beschrieben sind (wobei
auf die in diesen Patentschriften gegebene Offenbarung
hier besonders bezuggenommen wird).
Ein bevorzugtes Reaktionsprodukt eines Glycidylalkacrylats
und eines Diols hat die Formel
Bevorzugte Vinylurethane, die in den angegebenen britischen
Patentschriften und der deutschen Offenlegungsschrift
beschrieben sind, sind das Reaktionsprodukt
eines Urethanprepolymers und eines Esters von Acryl-
oder Methacrylsäure mit einem Hydroxyalkanol, das mindestens
2 Kohlenstoffatome aufweist, wobei das Urethanprepolymer
das Reaktionsprodukt eines Diisocyanats der
Struktur OCN-R⁵-NCO und eines Diols der Struktur
HO-R⁶-OH ist, worin R⁵ für eine divalente Kohlenwasserstoffgruppe
steht und R⁶ der Rest eines Kondensats
eines Alkylenoxids mit einer organischen Verbindung,
die zwei phenolische oder alkoholische Gruppen enthält,
ist.
Andere geeignete Vinylurethane umfassen solche, die
durch Umsetzung von Alkyl- und Aryl-, vorzugsweise
Alkyldiisocyanaten mit Hydroxyalkylacrylaten und
-alkacrylaten gewonnen sind, z. B. solchen, die in den
britischen Patentschriften 14 01 805, 14 28 672 und
14 30 303 beschrieben sind (wobei auf deren Offenbarung
hier besonders bezuggenommen wird).
Die Dentalmassen der vorliegenden Erfindung werden durch
Bestrahlung der Masse mit sichtbarer Strahlung, vorzugsweise
solcher mit einer Wellenlänge im Bereich von 400
bis 500 nm, gehärtet. Um sicherzustellen, daß die Härtung
der Massen in diesem Bereich bewirkt wird, enthalten
die Massen einen Katalysator, der durch sichtbares
Licht aktiviert wird. Ein derartiger Katalysator
enthält vorzugsweise mindestens ein aus Fluorenon und
Diketon ausgewähltes Keton und mindestens ein organisches
Peroxid.
Zur Verwendung in der erfindungsgemäßen Masse geeignete
Ketone zeigen auch von sich aus eine gewisse photoempfindliche
katalytische Wirkung ohne das Vorliegen
von organischem Peroxid. Eine derartige Aktivität des
Ketons wird durch den Zusatz eines Reduktionsmittels,
wie es in der deutschen Offenlegungsschrift 22 51 048
beschrieben ist, gesteigert. Demzufolge werden die vorliegend
eingesetzten Ketone aus Fluorenon und α-Diketonen
und deren Derivaten ausgewählt, die im Gemisch mit
einer ähnlichen Menge eines organischen Amins, das zur
Reduktion dieses Ketons, wenn sich letzteres in einem
angeregten Zustand befindet, befähigt ist, jedoch in
Abwesenheit von organischem Peroxid, die Härtung eines
ethylenisch ungesättigten Materials katalysieren. Das
Auftreten von Härtung kann bequemerweise festgestellt
werden durch Untersuchung der Änderung der Viskosität
eines Gemisches des ethylenisch ungesättigten Materials,
welches das Keton und organische Amin jeweils in einer
Konzentration von 1 Gew.-%, bezogen auf ethylenisch ungesättigtes
Material, enthält, unter Verwendung eines
Oszillationsrheometers bei einer Probendicke von 2 mm,
während das Gemisch mit Licht einer Wellenlänge im Bereich
von 400 bis 500 nm bestrahlt wird. Eine derartige
Untersuchung kann unter Verwendung der im Britischen
Standard 5199, 1975, Absatz 6.4 beschriebene Methode
durchgeführt werden, vorausgesetzt, daß dafür Sorge getragen
wird, daß sichtbares Licht auf das Gemisch gerichtet
werden kann. Vorzugsweise hat das Keton eine
Härtungszeit von weniger als 15 min bei einem Bestrahlungspegel
von 1000 W/m², gemessen bei 470 nm, Bandbreite
±8 nm, z. B. unter Verwendung eines Macam-Radiometers
(Macam Photometrics Ltd., Edinburgh, Scotland).
Diketone haben die Formel
worin die Gruppen A, die gleich oder verschieden sein
können, für Kohlenwasserstoff- oder substituierte Kohlenwasserstoffgruppen
stehen, und worin die Gruppen A
ferner miteinander verbunden sein können durch eine
direkte Bindung oder durch eine divalente Kohlenwasserstoff-
oder substituierte Kohlenwasserstoffgruppe,
oder worin die Gruppen A zusammen ein kondensiertes
aromatisches Ringsystem bilden können. Vorzugsweise
sind die Gruppen A gleich.
Die Gruppen A können aliphatisch oder aromatisch sein.
Im Rahmen des Ausdrucks aliphatisch sind cycloaliphatische
Gruppen und aliphatische Gruppen, die aromatische
Substituenten tragen, d. h. Aralkylgruppen, eingeschlossen.
In analoger Weise sind im Rahmen des Ausdrucks
aromatische Gruppe Gruppen eingeschlossen, die
Alkylsubstituenten tragen, d. h. Alkarylgruppen. Im
Rahmen des Ausdrucks aromatische Gruppen sind heterocyclische
Gruppen eingeschlossen.
Die aromatische Gruppe kann eine benzolartige aromatische
Gruppe sein, z. B. die Phenylgruppe, oder es kann
eine nicht-benzolartige cyclische Gruppe sein, die von
der Fachwelt so eingeschätzt wird, daß sie Charakteristika
einer benzolartigen aromatischen Gruppe aufweist.
Die Gruppen A, insbesondere wenn es sich um aromatische
Gruppen handelt, können andere Substituentengruppen
als Kohlenwasserstoffgruppen, z. B. Halogen- oder Alkoxygruppen,
tragen. Andere Substituenten als Kohlenwasserstoffgruppen
können eine Hemmung der Polymerisation
von ethylenisch ungesättigten Materialien herbeiführen
und wenn das a-Diketon derartige Substituenten
trägt, ist es in der photopolymerisierbaren Masse vorzugsweise
nicht in einer solchen Konzentration vorhanden,
daß dies zu einer wesentlichen Hemmung der Polymerisation
des ethylenisch ungesättigten Materials in
der Masse führt.
Die Gruppen A können ferner miteinander verbunden sein
durch eine direkte Bindung oder durch eine divalente
Gruppe, z. B. eine divalente Kohlenwasserstoffgruppe,
d. h. zusätzlich zu der Bindung durch die Gruppe
Die Gruppen A können ferner so verbunden sein, daß ein
cyclisches Ringsystem gebildet wird. So kann z. B. dann,
wenn die Gruppen A aromatisch sind, das α-Diketon die
Struktur
haben, worin Ph für eine Phenylengruppe, Y für <CH₂
oder ein Derivat desselben, in dem eines oder beide
Wasserstoffatome durch eine Kohlenwasserstoffgruppe
ersetzt sind, und m für 0, 1 oder 2 stehen. Vorzugsweise
ist die Gruppe Y an die aromatischen Gruppen in
ortho-Stellung zur Gruppe
gebunden.
Die Gruppen A können zusammen ein kondensiertes aromatisches
Ringsystem bilden.
In der Regel können α-Diketone durch Bestrahlung im
sichtbaren Bereich des Spektrums, d. h. durch Licht mit
einer Wellenlänge von größer als 400 nm, z. B. im Wellenlängenbereich
von 400 bis 500 nm, angeregt werden. Zum
Einsatz in vorliegender Erfindung sollte das α-Diketon
eine geringe Flüchtigkeit haben, um Geruch und Konzentrationsänderungen
minimal zu halten. Geeignete α-
Diketone umfassen Benzil, in dem beide Gruppen A für
Phenyl stehen, α-Diketone, in denen beide Gruppen A
kondensierte Aromaten, z. B. α-Naphthyl und β-Naphthyl,
sind, und α-Diketone, in denen die Gruppen A Alkarylgruppen,
z. B. p-Tolyl, sind. Als ein Beispiel eines
geeigneten α-Diketons, in dem die Gruppen A für nichtbenzolartige
aromatische Gruppen stehen, kann Furyl, z. B.
2,2′-Furyl, genannt werden. Derivate von α-Diketonen,
in denen die Gruppen A Nicht-Kohlenwasserstoffgruppen
tragen, z. B. p,p′-Dialkoxybenzil, z. B. p,p′-Dimethoxybenzil
oder p,p′-Dihalogenbenzil, beispielsweise p,p′-
Dichlorobenzil, oder p-Nitrobenzil, können einverleibt
werden.
Die Gruppen A können durch eine direkte Bindung oder
durch eine divalente Kohlenwasserstoffgruppe miteinander
verbunden sein unter Bildung eines cyclischen Ringsystems.
So kann z. B. dann, wenn die Gruppen A aliphatisch
sind, das α-Diketon Campherchinon sein.
Ein Beispiel für ein α-Diketon der Struktur I ist
Phenanthrachinon, in dem die aromatischen Gruppen A
durch eine direkte Bindung in ortho-Stellung zu der
Gruppe
verbunden sind. Geeignete Derivate umfassen 2-Bromo-,
2-Nitro-, 4-Nitro-, 3-Chloro-, 2,7-Dinitro-, 1-Methyl-
7-isopropyl-phenanthrachinon.
Beim α-Diketon kann es sich um Acenaphthenchinon handeln,
in dem die Gruppen A zusammen ein kondensiertes
aromatisches Ringsystem bilden.
Beim Keton kann es sich auch um Fluorenon und dessen
Derivate handeln, z. B. mit Niedrigalkyl(C1-6), Halogen,
Nitro, Carbonsäure und Estern, insbesondere in den 2-
und 4-Stellungen.
Das Keton kann z. B. in der Masse in einer Konzentration
im Bereich von 0,01 bis 2 Gew.-%, bezogen auf das polymerisierbare
Material in der Masse, vorliegen, obwohl
auch Konzentrationen außerhalb dieses Bereichs gewünschtenfalls
verwendbar sind. Zweckmäßigerweise liegt das
Keton in einer Konzentration von 0,1 bis 1 Gew.-% und
noch mehr bevorzugt von 0,5 bis 1 Gew.-%, bezogen auf
das ethylenisch ungesättigte Material in der Masse, vor.
Das Keton sollte in dem polymerisierbaren Material löslich
sein und die obigen Konzentrationen beziehen sich
auf Lösungskonzentration.
Die zum Einsatz in der erfindungsgemäßen Masse geeigneten
organischen Peroxide umfassen solche der Formel
R⁷ - O - O - R⁷
worin die Gruppen R⁷, die gleich oder verschieden sein
können, für Wasserstoff oder Alkyl-, Aryl- oder Acylgruppen
stehen, wobei nicht mehr als eine der Gruppen
R Wasserstoff ist. Der Ausdruck Acyl hat die Bedeutung
der Formel
R⁸ - CO -
worin R⁸ für eine Alkyl-, Aryl-, Alkoxy- oder Aryloxygruppe
steht. Die Ausdrücke Alkyl und Aryl haben die
Bedeutung, wie sie oben für die Gruppen A angegeben
wurden und umfassen substituiertes Alkyl und Aryl.
Beispiele für organische Peroxide, die zur Verwendung
in der erfindungsgemäßen Masse geeignet sind, umfassen
Diacetylperoxid, Dibenzoylperoxid, Di-tertiär-butylperoxid,
Dilauroylperoxid, tertiär-Butylperbenzoat,
Ditertiär-butylcyclohexylperdicarbonat.
Das organische Peroxid kann z. B. in der Masse im Konzentrationsbereich
von 0,1 bis 10 Gew.-%, bezogen auf das
polymerisierbare Material in der Masse, vorliegen, obwohl
Konzentrationen außerhalb dieses Bereichs gewünschtenfalls
verwendbar sind.
Die Reaktivität eines Peroxids wird oftmals als eine
10 h-Halbwertstemperatur gemessen, d. h., daß innerhalb
von 10 h bei dieser Temperatur die Hälfte des Sauerstoffs
verfügbar gemacht wurde. Die in den vorliegenden
Massen eingesetzten Peroxide haben vorzugsweise 10 h-
Halbwertstemperaturen von weniger als 150°C, mehr bevorzugt
von weniger als 100°C.
Die Rate, bei der die erfindungsgemäße Masse unter dem
Einfluß von sichtbarem Licht härtet, kann erhöht werden
durch Einverleiben eines Reduktionsmittels in die Masse,
das zur Reduktion des Ketons, wenn sich letzteres in
einem angeregten Zustand befindet, befähigt ist. Geeignete
Reduktionsmittel werden z. B. in der deutschen
Offenlegungsschrift 22 51 048 beschrieben und umfassen
organische Amine, Phosphite, Sulfinsäuren.
Im allgemeinen werden nicht-basische Reduktionsmittel
bevorzugt, weil es weniger wahrscheinlich ist, daß sie
mit dem Phosphatester reagieren. Geeignete nicht-basische
Reduktionsmittel umfassen Aldehyde und Organo-Zinnverbindungen
der Formel
(R⁹) n Sn (OR¹⁰) m
worin n und m ganze Zahlen mit Werten 1, 2 oder 3 sind
und n + m = 4 ist, R⁹ für eine Alkyl- oder Alkenylgruppe
mit 1 bis 18 Kohlenstoffatomen und R¹⁰ für R⁹ oder
R⁹ · CO- stehen, oder der Formel
([R⁹]₃Sn)₂O.
Das Vermischen der Komponenten kann dadurch bewirkt
werden, daß das polymerisierbare Material und irgendein
Füllstoff miteinander verrührt werden. Es kann zweckmäßig
sein, die Katalysatorkomponenten zuerst in dem
polymerisierbaren Material zu lösen; das polymerisierbare
Material kann bequemerweise, jedoch in weniger bevorzugter
Weise, mit einem geeigneten Verdünnungsmittel
verdünnt werden, um die Lösung der Katalysatorkomponenten
zu verbessern. Sobald das Vermischen bewirkt wurde,
kann das Verdünnungsmittel gewünschtenfalls, z. B. durch
Verdampfen, entfernt werden. Wünschenswerterweise ist
die vorliegende Masse praktisch frei von Lösungsmittel,
da dessen Vorliegen die Haftung beeinträchtigen und zu
Toxizitätsproblemen führen kann.
Da der photoempfindliche Katalysator das polymerisierbare
Material und das Monomer gegenüber Licht im sichtbaren
Bereich von 400 bis 500 nm empfindlich macht, sollte
dieser Abschnitt der Herstellung der vorliegenden Masse,
bei dem der photoempfindliche Katalysator zugegeben wird,
sowie die nachfolgende Manipulation, z. B. das Füllen von
Behältern, in praktischer Abwesenheit von Licht in diesem
Bereich durchgeführt werden. Am bequemsten kann die
Herstellung unter Verwendung von Licht außerhalb dieses
Bereichs erfolgen, z. B. unter Licht, das durch elektrische
Natriumdampf-Entladungslampen emittiert wird.
Gemäß einer weiteren Ausführungsform der vorliegenden
Erfindung ist ein Härtungsprozeß vorgesehen, der die Bestrahlung
der erfindungsgemäßen Masse mit sichtbarer
Strahlung einer Wellenlänge zwischen 400 und 500 nm umfaßt.
Das Verfahren kann bei jeder zweckmäßigen Temperatur
durchgeführt werden, vorausgesetzt, daß die Masse
nicht kristallisiert und splittert, wobei die Temperatur
in diesem Falle zu niedrig ist, oder sich unangemessen
verflüchtigt, wobei die Temperatur in diesem Falle zu
hoch ist. Vorzugsweise wird das Verfahren bei Umgebungstemperatur,
d. h. zwischen 15 und 40°C, durchgeführt.
Es ist vorgesehen, daß eine Zahnoberfläche mit der vorliegenden
Masse beschichtet und danach unter einer sichtbaren
Lichtquelle gehärtet wird, wobei die Masse bequemerweise
von einer tragbaren Lichtquelle gehärtet wird.
Eine erfindungsgemäße Dentalmasse wird vorzugsweise in
einen kleinen Einzelbehälter (z. B. von 10 g Fassungsvermögen)
verpackt, um die Handhabung in der zahnchirurgischen
Behandlung zu erleichtern und das Risiko einer
unbeabsichtigten Härtung durch beispielsweise Streulicht
zu vermindern.
Für kosmetische Zwecke kann eine derartige Dentalmasse
ein getöntes, gefärbtes oder natürliches Aussehen eines
Zahnes haben und demzufolge kann die vorliegende Masse
kleine Mengen von Pigmenten, opaleszierenden Mitteln
und dergleichen enthalten. Die Masse kann ferner kleine
Mengen anderer Materialien, wie Antioxidantien und
Stabilisatoren aufweisen, vorausgesetzt, daß sie die
Härtung nicht wesentlich beeinflussen.
Die Erfindung wird unter Bezugnahme auf die folgenden
Beispiele erläutert.
Phosphoroxychlorid (127,9 g; 0,83 mol) wurde mit Methylenchlorid
(600 cm³) vermischt. Das Gemisch wurde gerührt
und auf 0°C gekühlt. Ein Gemisch aus Hydroxypropylmethacrylat
(120 g; 0,83 mol), Pyridin (65,8 g;
0,83 mol) und Methylenchlorid (400 cm³) wurde tropfenweise
zu dem Phosphoroxychloridgemisch innerhalb einer
Zeitspanne von 45 min zugegeben, während die Reaktionstemperatur
im Bereich von 0 bis 3°C gehalten wurde. Das
Gemisch wurde weitere 2 h lang innerhalb dieses Temperaturbereichs
gerührt. Das Reaktionsgemisch wurde sodann
in 1 l kaltes Wasser geschüttet und die Methylenchloridschicht
wurde abgetrennt und zweimal mit Wasser gewaschen.
Die Methylenchloridlösung wurde sodann mit Wasser
gemischt und das Methylenchlorid wurde unter Verwendung
eines Rotationsverdampfers entfernt unter Zurücklassung
einer wäßrigen Phase und etwas in Wasser unlöslichem
anorganischem Material. Die wäßrige Schicht wurde zweimal
mit Methylenchlorid gewaschen und dann vorsichtig
unter Rühren angesäuert (208 cm³ Salzsäure). Die wäßrige
Phase wurde sodann unter Verwendung von Ethylacetat
(1 l) extrahiert und die wäßrige Phase wurde verworfen.
Die Konzentration des Phosphatesters wurde dann bestimmt
und analysiert durch Säure-Basen-Titrationsmethoden und
es wurde gefunden, daß er eine Esterverunreinigung von
weniger als 2 Gew.-% von 2-Methacryloyloxypropyldihydrogenphosphat
enthielt. Ein anderes ethylenisch ungesättigtes
Monomer (Comonomer) wurde sodann je nach
Wunsch gemäß den erforderlichen relativen Konzentrationen
in der fertigen Masse zugegeben. Ethylacetat wurde
sodann entfernt unter Verwendung eines Rotationsverdampfers
bei 65°C und unter einem Vakuum von (50 mmHg) 67 hPa.
(b) Herstellung von Vinylurethan (VU) erfolgte unter
Verwendung der in Beispiel 1 der europäischen Patentschrift
00 59 649 beschriebene Methode.
(c) Eine Reihe von Formulierungen wurde hergestellt,
welche die in der Tabelle 1 angegebenen Comonomerkonzentration
und -zusammensetzung aufwiesen. Zu dem
Monomergemisch wurden die Katalysatorkomponenten wie folgt
zugesetzt:
% (G/G)
Campherchinon0,73
Dimethylamino-ethylmethacrylat (DMAEM)0,49
t-Butyl-perbenzoat0,98
"Topanol" Oauf 200 ppm, bezogen auf fertige Masse
Diese Zugabe und die nachfolgenden Operationen unter
Verwendung der Masse wurden unter Natriumdampf-Entladungslicht
durchgeführt.
Die Bewertung der Haftfestigkeit von Proben mit den obigen
Formulierungen wurden unter Verwendung der in
British Dental Journal 1984, Seiten 93 bis 95, beschriebenen
Verfahrensweise durchgeführt mit der Ausnahme, daß
als das im Zusammenhang mit der Klebemasse verwendete
zusammengesetzte Reparaturmaterial "Occlusin" (Handelsmarke
der Imperial Chemical Industries PLC) diente.
Die Proben wurden durch Bestrahlung aus einer Wolframhalogenlampe
mit getuntem Reflektor und einem dichroitischen
Filter, das ultraviolette Strahlung eliminiert,
gehärtet; die Intensität betrug 1000 Wm-2 und die Härtungszeit
betrug 30 s.
"Topanol" ist ein Handelsname der Imperial Chemical
Industries PLC und bei "Topanol" O handelt es sich um
2,6-Di-tertiär-butyl-4-methylphenol.
Eine Klebmassenformulierung wurde wie in Beispiel 1 hergestellt,
die jedoch die folgende Zusammensetzung aufwies:
Gew.-Teile
Phosphatester (Beispiel 1a) 9,78
TEGDM90,22
Campherchinon 0,73
Dibutyl-Zinndilaurat 0,49
t-Butyl-perbenzoat 0,98
"Topanol" Oauf 200 ppm
Eine Probe der obigen Masse wurde gehärtet und ausgewertet
wie in Beispiel 1 beschrieben und es wurde gefunden,
daß sie eine ähnliche Haftfestigkeit wie in
Tabelle 1(i) aufwies.
Eine Reihe von Klebemassen wurde wie in Beispiel 1 beschrieben
hergestellt, jedoch unter Verwendung einer
Reihe von Zinnverbindungen anstelle von DMAEM. Proben
der Massen wurden untersucht in bezug auf Härtungszeit
unter Verwendung der oben beschriebenen Oszillationsrheometertechnik.
Gew.-Teile
Phosphatester (Beispiel 1a)15
TEGDM85
Campherchinon 0,75
Zinnverbindung 0,5
ZinnverbindungHärtungszeit (s)
Keine*)126
Dibutyl-zinndiacetat 96
Dibutyl-zinndilaurat 90
Dioctyl-zinndiacetat 75
Tributyl-zinnacetat 30
Tributyl-zinnmethacrylat 43
bis-(Tributyl-zinnoxid) 30
Tributyl-zinnmethoxid 24
*) Das gleiche Ergebnis wurde auch mit 0,5% DMAEM erhalten.
Claims (10)
1. Flüssige, durch sichtbares Licht härtbare Einkomponenten-
Klebemasse mit einer Viskosität von weniger
als 25 mPa·s bei 25°C, enthaltend
- (a) 2 bis 20 Gew.-Teile mindestens eines praktisch
reinen Phosphatesters der Formel
CH₂=C(R¹) · CO · O · R² · OP(O) (OH)₂, worin R¹ für ein Wasserstoffatom oder eine Methylgruppe und R² für -CH₂-CH₂-, -CH₂-CH(CH₃)- oder -CH(CH₃)-CH₂- stehen, und - (b) 98 bis 80 Gew.-Teile mindestens eines mit dem Phosphatester copolymerisierbaren ethylenisch ungesättigten Monomeren, und eine wirksame Menge eines durch sichtbares Licht aktivierten Katalysators.
2. Masse nach Anspruch 1, in der R¹ für eine Methylgruppe
steht.
3. Masse nach Anspruch 1 oder 2, in der R² für eine
Propylengruppe steht.
4. Masse nach einem der Ansprüche 1 bis 3, in der
der durch sichtbares Licht aktivierte Katalysator ein
α-Diketon enthält.
5. Masse nach Anspruch 4, in der das Diketon
Campherchinon ist.
6. Masse nach einem der Ansprüche 1 bis 5, in der
der durch sichtbares Licht aktivierte Katalysator eine
Organo-Zinnverbindung enthält.
7. Masse nach einem der Ansprüche 1 bis 6, in der
der durch sichtbares Licht aktivierte Katalysator ein
organisches Peroxid enthält.
8. Masse nach einem der Ansprüche 1 bis 7, in der
der Verunreinigungsgrad im Phosphatester weniger als
2 Gew.-% beträgt.
9. Masse nach einem der Ansprüche 1 bis 8, in der
die Konzentration an Phosphatester 5 Gew.-% oder mehr
beträgt.
10. Verwendung einer Klebemasse nach einem der Ansprüche
1 bis 9 durch Beschichten einer Oberfläche
eines Zahns mit der Masse und Bestrahlen der Masse bei
Umgebungstemperatur mit sichtbarem Licht einer Wellenlänge
im Bereich von 400 bis 500 nm.
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