DE3732552A1 - Vorrichtung zum entfernen von festkoerperpartikeln, insbesondere russteilchen, aus dem abgas von brennkraftmaschinen - Google Patents
Vorrichtung zum entfernen von festkoerperpartikeln, insbesondere russteilchen, aus dem abgas von brennkraftmaschinenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Entfernen von
Festkörperpartikeln, insbesondere Rußteilchen, aus dem Abgas
von Brennkraftmaschinen, insbesondere von
Dieselbrennkraftmaschinen, der im Oberbegriff des Anspruchs
1 definierten Gattung.
Solche Vorrichtungen müssen in Größe und Volumen der
Motorleistung angepaßt werden, da mit größerer Motorleistung
auch eine größere Abgasmenge pro Zeiteinheit anfällt, die
gereinigt werden muß. Dabei wird eine möglichst kompakte
Bauweise bei geringem Druckverlust angestrebt.
Bei einer bekannten Vorrichtung dieser Art (DE-OS 35 00 373)
weist der Elektrofilter, auch elektrostatische Rußweiche
genannt, zwei parallel zueinander verlaufende Filterröhren,
sog. Agglomeratoren auf. Der Fliehkraftabscheider ist in
Achsrichtung unmittelbar hinter dem Elektrofilter angeordnet
und besteht aus insgesamt acht Axialzyklonen. Jeweils vier
der parallel zueinander ausgerichteten Axialzyklone stehen
mit einer Filterröhre über eine stirnseitige Axialöffnung in
Verbindung. An dem von den Axialöffnungen abgekehrten Ende
der Axialzyklone sind in zwei Querschnittsebenen die ersten
und zweiten Auslässe angeordnet, wobei die ersten Auslässe
zur Abführung des partikelgereinigten Abgashauptstroms als
axial verlaufende zentrale Tauchrohre ausgebildet sind, die
einerseits in das Zykloninnere und andererseits in den einen
Sammelraum hineinragen, und die zweiten Auslässe zur
Abführung des partikelangereicherten Abgasnebenstroms als
Rußaustrittsöffnungen ausgebildet sind, die im anderen
Sammelraum münden. Die Axialzyklone sind zusammen mit den
beiden Filterröhren in einem gemeinsamen Gehäuse
untergebracht. Zur Erzeugung einer schraubenförmigen
Strömungsrichtung des aus den Filterröhren axial in die
Axialzyklone einströmenden Abgases ist unmittelbar hinter
den Axialöffnungen jeweils ein Luftleitkörper in Form eines
Prallbleches oder eines Leitflügels angeordnet.
Bei einer solchen Vorrichtung ist die Anzahl der
unterbringbaren Zyklone beschränkt und durch den Durchmesser
der Filterröhren bestimmt. Sie kann bei erhöhtem Abgasanfall
nicht beliebig vergrößert werden, ohne zugleich den
Durchmesser der Filterröhren und den des Gesamtgehäuses zu
vergrößern. Das Verhältnis von Länge zum Durchmesser der
Vorrichtung ist relativ groß und damit fertigungstechnisch
ungünstig. Der Einbau, der an Isolatoren aufgehängten
Mittelelektrode mit Sprühscheiben im Innern der Filterröhren
zur Erzeugung des elektrostatischen Feldes ist wegen der
schlechten Zugänglichkeit der von den Axialzyklonen
abgedeckten Stirnseiten der Filterröhren relativ schwierig.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung mit den kennzeichnenden
Merkmalen des Anspruchs 1 hat demgegenüber den Vorteil, bei
kompakter Bauweise eine Baureihe zu ermöglichen, die ohne
konstruktive Änderungen allen Motorleistungen gerecht wird.
Durch die Anordnung der Zyklone um die mindestens eine
zentrale Filterröhre herum, kann eine große Anzahl von
Zyklonen pro Gruppe untergebracht werden. Zudem kann durch
die Aufteilung der Zyklone auf zwei Gruppen, die im
Axialabstand voneinander um den Umfang der Filterröhre herum
angeordnet sind, die Anzahl der unterbringbaren Zyklone noch
verdoppelt werden. Das Verhältnis von Länge zum Durchmesser
der Vorrichtung wird wesentlich kleiner und damit
fertigungstechnisch günstiger.
Durch die Verwendung von Tangentialzyklonen, anstelle der
bekannten Axialzyklone, wird zum einen die
Partikelabscheidung verbessert und zum anderen diejenige
axiale Baulänge eingespart, die bei den Axialzyklonen wegen
der erforderlichen Luftleitkörper vorhanden sein muß. Die
Zyklone sitzen unmittelbar an der Filterröhre, und ein
längerer Zuführkanal ist überflüssig. Beide Stirnseiten der
Filterröhre sind frei zugänglich, so daß die Montage der
Mittelelektrode mit Sprühscheiben wesentlich erleichert
wird.
Die Anpassung der erfindungsgemäßen Vorrichtung an
unterschiedliche Motorleistung kann durch Variation von
Durchmesser und Länge der Filterröhren und der Zyklone,
durch Weglassen oder Hinzufügen einzelner Zyklone oder einer
ganzen Gruppe von Zyklonen oder durch eine oder zwei
Filterröhren in paralleler oder fluchtender Anordnung in
einfacher Weise erzielt werden.
Durch die in den weiteren Ansprüchen aufgeführten Maßnahmen
sind vorteilhafte Weiterbildungen und Verbesserungen der im
Anspruch 1 angegebenen Vorrichtung möglich.
Durch das Vorsehen eines Leitbleches an jedem Zykloneinlaß
wird die Drehströmung des Abgasstromes in den
Tangentialzyklonen verbessert.
Durch Vorsehen eines den Elektrofilter mit Radialabstand
umgebenden Gehäusemantels entsteht zwischen Elektrofilter
und Gehäusemantel ein Ringraum, in dem die Tangentialzyklone
untergebracht und in konstruktiv einfacher Weise mit
Elektrofilter und Gehäusemantel verbunden werden können.
Durch radial sich erstreckende Querwände kann zum einen die
stirnseitige Abdeckung der Zyklone bewirkt werden und zum
anderen zugleich in einfacher Weise die stirnseitigen
Sammelräume für den Abgashaupt- und -nebenstrom realisiert
werden. Um einen Kurzschluß zwischen dem Ausgang der
Filterröhre und den Sammelräumen zu vermeiden, ist der
hohlzylindrische Gehäuseabschnitt der Zyklone im Bereich des
Abgas-Einlasses mit der Rohrwand der mindestens einen
Filterröhre gasdicht verbunden, z.B. verschweißt.
Will man eine solche zusätzliche Schweißung vermeiden, so
ist nach einer weiteren Ausführungsform der Erfindung
zwischen Gehäusemantel und der mindestens einen Filterröhre
ein als Trennwand fungierendes Querschott vorzusehen, das
Axialöffnungen aufweist, durch welche jeweils der
hohlkegelstumpfförmige Gehäuseabschnitt der Axialzyklone mit
einem Teil seiner Längserstreckung, die Axialöffnung
abdichtend, hindurchgesteckt wird. Das Querschott begrenzt
dabei unmittelbar den einen Sammelraum.
Durch das Vorsehen von zwei Gruppen von Tangentialzyklonen,
die im Axialabstand voneinander angeordnet sind, und durch
das Zusammenfassen der auf einander zugekehrten Seiten der
Zyklone der verschiedenen Gruppen liegenden Sammelräume zu
einer gemeinsamen Ringkammer mit einem Entsorgungsstutzen,
wird eine kompakte Ausführung der Vorrichtung für hohe
Motorleistung geschaffen. Dabei kann die gemeinsame
Ringkammer entweder den Rußsammler oder den Abgassammler für
den gereinigten Abgashauptstrom bilden.
Durch axiale Überlappung der verschiedenen Gruppen
zugehörigen Tangentialzyklone gemäß einer weiteren
Ausführungsform der Erfindung wird dabei eine extrem geringe
axiale Baulänge der Vorrichtung erzielt.
Bei einer weiteren Ausführungsform der Erfindung besteht der
Elektrofilter aus zwei endseitig geschlossenen Filterröhren,
die mit fluchtenden Röhrenachsen im Axialabstand voneinander
angeordnet sind. Jede Filterröhre trägt nahe ihrem von den
Radialöffnungen zu den Tangentialzyklonen abgekehrten Ende
einen Einlaßstutzen zum Zuführen von Abgas mit vorzugsweise
tangentialer Einströmrichtung. Bei dieser konstruktiven
Gestaltung bleibt durch die getrennte Abgaszuführung zu den
beiden Filterröhren die bei vielen Nutzkraftwagen-Motoren
übliche zweiflutige Abgasführung erhalten, so daß die
Notwendigkeit einer vorherigen Zusammenfassung mit
Druckverlust entfällt. Zudem bietet sich die Möglichkeit
einer zentralen Zusammenfassung des gereinigten
Abgashauptstromes, wenn gemäß einer weiteren Ausführungsform
der Erfindung die zwischen den beiden Zyklongruppen liegende
gemeinsame Ringkammer die Abgassammelkammer bildet. Dabei
wird gleichzeitig eine verlängerte Agglomerationsstrecke in
den Filterröhren erreicht. Zwar sind Rußleitungen für den
Abgasnebenstrom zweifach vorhanden, doch sind diese im
Durchmesser wesentlich geringer zu dimensionieren, was bei
beengten Einbauverhältnissen durchaus Vorteile haben kann.
Die Erfindung ist anhand von in der Zeichnung dargestellten
Ausführungsbeispielen in der nachfolgenden Beschreibung
näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 einen Längsschnitt einer Vorrichtung zum
Entfernen von Festkörperpartikeln aus dem
Abgas von Brennkraftmaschinen gemäß
Schnittführung I-I in Fig. 2,
Fig. 2 einen Schnitt der Vorrichtung gemäß Linie II-II
in Fig. 1,
Fig. 3 eine gleiche Darstellung wie in Fig. 2 der
Vorrichtung gemäß einem zweiten
Ausführungsbeispiel,
Fig. 4 und 5 jeweils einen Längsschnitt der Vorrichtung
gemäß einem dritten und vierten
Ausführungsbeispiel,
Fig. 6 einen Querschnitt längs der Linie VI-VI in
Fig. 5,
Fig. 7 einen Längsschnitt der Vorrichtung gemäß einem
fünften Ausführungsbeispiel.
Die schematisch in Fig. 1 im Längsschnitt und in Fig. 2 im
Querschnitt dargestellte Vorrichtung zum Entfernen von
Festkörperpartikeln, insbesondere von Rußteilchen, aus dem
Abgas einer Brennkraftmaschine, insbesondere einer
Dieselbrennkraftmaschine, besteht aus einem
Elektrofilter 10, auch elektrostatische Rußweiche genannt,
und einem diesen nachgeschalteten Fliehkraftabscheider 11.
Der Elektrofilter 10 weist in bekannter Weise eine
Filterröhre 12, einen sog. Agglomerator oder Koagulator auf,
die aus einem mit dem positiven Pol einer
Hochspannungsquelle 13 verbundenen Abscheiderohr 14 und
einer mit dem negativen Pol der Hochspannungsquelle 13
verbundenen Mittelelektrode 15 mit Sprühscheiben 16 besteht.
Die Mittelelektrode 15 ist im Abscheiderohr 14 mittels
zweier stirnseitiger Isolatoren 17, 18 isoliert gehalten.
Die Filterröhre 12 ist von einem Gehäusemantel 19 mit
Radialabstand umgeben, so daß sich zwischen der Außenwand
der Filterröhre 12 und der Innenwand des Gehäusemantels 19
ein im Querschnitt ringförmiger Hohlraum 20 bildet. In
diesem Hohlraum 20 ist insgesamt der Fliehkraftabscheider 11
untergebracht, der aus einer Mehrzahl von sog. Zyklonen 21
besteht, die in zwei einen Axialabstand voneinander
aufweisenden Zyklongruppen, sog. Multiklonen, im Hohlraum 20
unmittelbar aneinanderstoßend angeordnet sind und so den
Umfang der Filterröhre 12 umschließen. Jedes Zyklon 21 hat
in bekannter Weise ein Gehäuse 22 mit einem
hohlzylindrischen Gehäuseabschnitt 23 und einem sich daran
unmittelbar anschließenden, zum freien Stirnende hin sich
verjüngenden hohlkegelstumpfförmigen Gehäuseabschnitt 24.
Durch zwei sich radial erstreckende Querwände 25, 26 sind die
hohlzylindrischen Gehäuseabschnitte 23 der Zyklongehäuse 22
auf dem von dem hohlkegelstumpfförmigen Gehäuseabschnitt 24
abgekehrten Stirnende verschlossen. In dem hohlzylindrischen
Gehäuseabschnitt 23 mündet einerseits ein Einlaß 27, über
den jedes Zyklon 21 mit der Filterröhre 12 verbunden ist,
und andererseits ein Auslaß 28 für einen partikelgereinigten
Abgashauptstrom. Der Auslaß 28 ist als zentral angeordnetes
Tauchrohr 29 ausgebildet, das die Querwand 25 bzw. 26
durchstößt und einerseits in den hohlzylindrischen
Gehäuseabschnitt 23 des Zyklongehäuses 22 und andererseits
in einen ringförmigen Sammelraum 30 bzw. 31 hineinragt, der
einerseits von der Querwand 25 bzw. 26 und andererseits von
einem den Gehäusemantel 19 stirnseitig abschließenden Deckel
32 bzw. 33 begrenzt wird. In den Sammelräumen 30, 31 werden
die über die Tauchrohre 29 aus den Zyklonen 21 als
Kernströmung austretenden weitgehend partikelfreien
Abgase zu einem Abgashauptstrom zusammengefaßt, der über
Abgasentsorgungsstutzen 34 bzw. 35 dem Auspuff der
Brennkraftmaschine zugeführt wird. Die durchmesserkleinere
lichte Öffnung des hohlkegelstumpfförmigen Gehäuseabschnitts
24 eines jeden Zyklongehäuses 22 bildet einen zweiten Auslaß
36 für die an den Wänden nach unten wandernden Partikel oder
Rußteilchen, die zusammen mit Restabgasen zu einem gegenüber
dem Abgashauptstrom wesentlich kleineren,
partikelangereicherten Abgasnebenstrom zusammengefaßt
werden. Die Zusammenfassung erfolgt in einer gemeinsamen
Ringkammer 37, in welcher die zweiten Auslässe 36 aller
Zyklone 21 münden und aus welcher der partikelbeladende
Abgasnebenstrom über einen radialen Rußentsorgungsstutzen 38
einer nicht dargestellten Rußentsorgungsvorrichtung
zugeführt wird. Die Ringkammer 37 wird innerhalb des
Hohlraums 20 von den Gehäusewänden der
hohlkegelstumpfförmigen Gehäuseabschnitte 24 der
Zyklongehäuse 22 begrenzt. Hierzu ist es erforderlich, daß
die Zyklongehäuse 22 einerseits mit dem Gehäusemantel 19 und
andererseits mit dem Abscheiderohr 14 der Filterröhre 12
gasdicht verbunden sind, z.B. durch Verschweißen, damit kein
Kurzschluß zwischen dem Einlaß 27 der Zyklone 21 und der
Ringkammer 37 entsteht. Als Alternative hierzu ist es auch
möglich, die Ringkammer 37 durch zwei in Fig. 1
strichliniert eingezeichnete Trennwände oder Querschotte 39
bzw. 40 zu begrenzen, die gasdicht mit der Innenwand des
Gehäusemantels 19 verbunden sind. Jedes Querschott 39, 40
trägt eine der Anzahl der Zyklonen 21 entsprechende Zahl von
Axialöffnungen 41, durch welche jeweils der
hohlkelgelstumpfförmige Gehäuseabschnitt 24 eines
Zyklongehäuses 22 mit einem Teil seiner Längserstreckung
abdichtend hindurchragt. Die Zyklone 21 werden damit
einerseits in den Querschotten 39, 40 und andererseits mit
ihrem hohlzylindrischen Gehäuseabschnitt 23 zwischen
Gehäusemantel 19 und Abscheiderohr 14 der Filterröhre 12
gehalten. Die Montage der Zyklone 21 vereinfacht sich, da
sie lediglich gesteckt werden müssen und auf eine
Verschweißung des hohlzylindrischen Gehäuseabschnittes 23 an
Abscheiderohr 14 und Gehäusemantel 19 verzichtet werden
kann.
Wie insbesondere aus Fig. 2 zu erkennen ist, münden die
Zykloneinlässe 27 tangential im Zykloninnern und überdecken
jeweils eine Radialöffnung 42 in der Wand des Abscheiderohrs
14 der Filterröhre 12. Die Radialöffnungen 42 sind jeweils
nahe einem durch die Querwände 25 bzw. 26 verschlossenen
Stirnende der Filterröhre 12 angeordnet und gleichmäßig über
den Umfang des Abscheiderohrs 14 verteilt. Ihre Anzahl
entspricht jeweils der in einer Gruppe die Filterröhre 12
umschließenden Zyklone 21. Zur Verbesserung der tangentialen
Einströmung des Abgases aus der Filterröhre 12 in die
Zyklone 21 ist am Zykloneinlaß 27 ein Leitblech 43
vorgesehen, das von dem gehäusewandfernen Einlaßrand ins
Zykloninnere hineinragt. Jedes Leitblech 43 ist aus der
Gehäusewand des Zyklongehäuses 22 freigeschnitten und nach
innen ausgebogen.
Die Filterröhre 12 weist einen Einlaßstutzen 44 auf, durch
welchen ihr das Abgas der Brennkraftmaschine zugeführt wird.
Der Einlaßstutzen 44 ist durch die Ringkammer 37
hindurchgeführt und mündet tangential in der Mitte des
Abscheiderohrs 14 der Filterröhre 12. Die Tauchrohre 29 sind
zur Geräuschdämpfung im Bereich der Sammelräume 30, 31 aus
Lochblech gefertigt, wie dies für ein Tauchrohr in Fig. 1
angedeutet ist.
Die Wirkungsweise der vorstehend beschriebenen
Abgasreinigungsvorrichtung ist wie folgt:
Das von der Dieselbrennkraftmaschine kommende Abgas wird
über den Einlaßstutzen 44 der Filterröhre 12, dem sog.
Agglomerator, zugeführt. Das Abgas durchströmt in einer
Drehströmung die Filterröhre 12 von der Mitte zu beiden
Enden hin und wird dort über die Radialöffnungen 42 in die
Zyklone 21 geleitet. Beim Durchströmen des in der
Filterröhre 12 herrschenden elektrostatischen Feldes
koagulieren die Rußteilchen in bekannter Weise zu größeren
Agglomeraten, die mit dem Abgasstrom in die Zyklone gelangen
und dort mechanisch abgeschieden werden. Durch die
Leitbleche 43 an den Zykloneinlässen 27 erhalten die
Agglomerate dabei eine ausreichend hohe
Tangentialgeschwindigkeit und werden in den Zyklonen 21
aufgrund der Fliehkraft an die Wand des Zyklongehäuses 22
getragen, wo sie spiralförmig in dem hohlkegelstumpfförmigen
Gehäuseabschnitt 24 zu dem zweiten Auslaß 36 wandern und
dort mit einem Teil des Abgases in die Ringkammer 37
gelangen. Das gereinigte Abgas verläßt als Kernströmung über
die Tauchrohre 29 die Zyklone 21 und gelangt in die beiden
ringförmigen Sammelräume 30, 31, um dann durch die
Abgasentsorgungsstutzen 34, 35 der Auspuffanlage der
Brennkraftmaschine zugeführt zu werden. Der aus der
Rußsammel-Ringkammer 37 über den Entsorgungsstutzen 38
austretende rußbeladene Abgasnebenstrom beträgt etwa nur 1%
des die Sammelräume 30, 31 verlassenden Abgashauptstromes und
wird einer Rußentsorgungsanlage zugeführt, die
beispielsweise ein einfacher Sammelbehälter oder eine
Rußverbrennungsvorrichtung sein kann.
Alle in den weiteren Figuren dargestellten Ausführungsbeispiele
der Abgas-Reinigungsvorrichtung arbeiten in der vorstehend
beschriebenen Weise. Sie unterscheiden sich nur durch
konstruktive Modifikationen, die im folgenden im einzelnen
erläutert werden.
Bei der nur schematisch im Querschnitt dargestellten
Reinigungsvorrichtung gemäß Fig. 3 sind zwei parallele
Filterröhren 112, 112′ vorgesehen, die unmittelbar
aneinanderliegen. Die Zyklone 21 sind in einer oder zwei
Gruppen angeordnet. Jede Gruppe von Zyklonen 21 umschließt
die beiden Filterröhren 112, 112′, wobei die Zyklone 21
wiederum unmittelbar mit ihrem hohlzylindrischen
Gehäuseabschnitt 23 aneinanderstoßen. Jeweils die Hälfte der
Zyklone 21 einer Gruppe steht mit der einen Filterröhre 112
und die andere Hälfte mit der Filterröhre 112′ in
Verbindung, wobei wiederum die Einlässe 27 der Zyklone 21
jeweils eine Radialöffnung 42 bzw. 42′ im Abscheiderohr 114
bzw. 114′ der Filterröhren 112 bzw. 112′ überdecken. Der die
Zyklone 21 umschließende Gehäusemantel 119 besitzt hier
einen elliptischen Querschnitt. Im übrigen stimmt die
Vorrichtung gemäß Fig. 3 mit der in Fig. 1 und 2 überein, so
daß gleiche Bauteile mit gleichen Bezugszeichen
gekennzeichnet sind.
Bei dem in Fig. 4 schematisch im Längsschnitt zu sehenden
weiteren Ausführungsbeispiel der Reinigungsvorrichtung sind
wiederum zwei Gruppen von Zyklonen 21 um eine Filterröhre 12
herumgruppiert, wobei - wie in Fig. 2 dargestellt ist - die
hohlzylindrischen Gehäuseabschnitte 23 der einzelnen Zyklone
21 einer Gruppe unmittelbar aneinanderstoßen aber auch einen
gewissen Abstand voneinander haben können. Der Axialabstand
der beiden Zyklonengruppen ist wesentlich kleiner gewählt
als die doppelte Axiallänge der hohlkegelstumpfförmigen
Gehäuseabschnitte 24, so daß bei einer in Umfangsrichtung
gegeneinander versetzten Anordnung der jeweils einer
Zyklongruppe zugehörigen Zyklone 21 die
hohlkegelstumpfförmigen Gehäuseabschnitte 24 von
gruppenfremden Zyklonen 21 sich in der gemeinsamen
Ringkammer 37 für die Rußsammlung axial überlappen. Der
wiederum mittig in der Filterröhre 12 mündende Einlaßstutzen
244 ist unter Verzicht auf ein Zyklon 21 in einer
Zyklongruppe axial im Hohlraum 20 zwischen dem Gehäusemantel
19 und der Filterröhre 12 geführt und mündet über einen die
Ringkammer 37 durchziehenden Krümmer 245 tangential in der
Filterröhre 12. Im übrigen ist diese Ausführungsform der
Reinigungsvorrichtung gegenüber der Ausführungsform in Fig.
1 und 2 unverändert. Auf die Kennzeichnung der mit Fig. 1
und 2 identischen übrigen Bauteile mit Bezugszeichen ist
daher verzichtet worden.
Bei der in Fig. 5 schematisch im Längsschnitt und in Fig. 6
schematisch im Querschnitt zu sehenden Reinigungsvorrichtung
gemäß einem vierten Ausführungsbeispiel sind zwei endseitig
geschlossene Filterröhren 312 bzw. 312′ mit fluchtenden
Röhrenachsen im Axialabstand voneinander angeordnet. Die
beiden Filterröhren 312, 312′ sind mit einer ebenfalls axial
fluchtenden Zwischenhülse 346 miteinander verbunden, die
jedoch lediglich der inneren Begrenzung des Hohlraums 20
außerhalb des Bereichs der Filterröhren 312 und 312′ dient.
Jeder Filterröhre 312, 312′ ist eine Gruppe von
Tangentialzyklonen 21 zugeordnet, die das Abscheiderohr 314
bzw. 314′ der Filterröhre 312 bzw. 312′ unmittelbar
umschließen und - wie in Fig. 6 zu sehen ist - mit ihren
hohlzylindrischen Gehäuseabschnitten 23 unmittelbar
aneinander und an dem Abscheiderohr 314 bzw. 314′ und an dem
Gehäusemantel 19 anliegen. Die einer Gruppe zugehörigen
Tangentialzyklone 21 sind wiederum über Einlässe 27 bzw.
27′, welche Radialöffnungen 342 bzw. 342′ in den
Abscheiderohren 314 bzw. 314′ überdecken, mit dem Innern
einer der Filterröhren 312 und 312′ verbunden. Die
Radialöffnungen 342 bzw. 342′ sind wiederum im geringen
Abstand vor der einen geschlossenen Stirnwand der
Filterröhre 312 bzw. 312′ angeordnet. Die Einlaßstutzen 344
und 344′ der Filterröhren 312 und 312′ münden jeweils
unmittelbar an dem gegenüberliegenden verschlossenen
Stirnende der Filterröhre 312 bzw. 312′ und liegen außerhalb
des Gehäusemantels 19. Das Abgas wird über die Einlaßstutzen
344 bzw. 344′ der Filterröhre 312 bzw. 312′ wiederum mit
tangentialer Einströmrichtung zugeführt.
Wie auch in Verbindung mit Fig. 6 zu erkennen ist, sind
die hohlzylindrischen Gehäuseabschnitte 23 der Zyklone 21 im
Einlaßbereich nicht mit der Wand der Abscheiderohre 314 bzw.
314′ verschweißt, wie dies in Fig. 1 der Fall ist. Vielmehr
sind - wie bei der in Fig. 1 strichliniert dargestellten
Modifikation - wiederum ringförmige Querschotte 39 und 40
vorgesehen, die die Rußsammel-Ringkammer 37 in Axialrichtung
begrenzen. Diese Querschotte 39, 40 weisen Axialöffnungen 41
auf, in welche die Zyklone 21 mit ihren
hohlkegelstumpfförmigen Gehäuseabschnitten 24
hindurchgesteckt sind. Dabei ragt nur ein kleines Stück der
hohlkegelstumpfförmigen Gehäuseabschnitte 24 in die
Ringkammer 37 hinein. Durch Spreizen dieser überstehenden
Gehäuseabschnitte werden die Zyklone 21 in den Querschotten
39, 40 gehalten. Die Querschotte 39, 40 stellen Trennbleche
dar, die zusammen mit dem Gehäusemantel 19 und der
Zwischenhülse 246 die Ringkammer 37 gasdicht abschließen.
Der übrige Aufbau der beschriebenen Reinigungsvorrichtung
stimmt mit demjenigen in Fig. 1 und 2 überein, so daß
gleiche Bauteile mit gleichen Bezugszeichen versehen sind.
Der wesentliche Unterschied der in Fig. 7 schematisch im
Längsschnitt zu sehenden Ausführungsform der
Reinigungsvorrichtung gegenüber der in Fig. 5 und 6
dargestellten Ausführungsform besteht darin, daß die Zyklone
21 der beiden Zyklongruppen in ihrer Einbaurichtung
umgekehrt sind, so daß ihre von den Tauchrohren 29
gebildeten ersten Auslässe 28 in der Ringkammer 437 münden.
Zur Abführung des Abgashauptstromes zu der Auspuffanlage der
Brennkraftmaschine ist nur noch ein Abgasentsorgungsstutzen
438 vorhanden, der radial von der Ringkammer 437 abgeht. Die
zweiten Auslässe 36 an den freien Stirnenden der
hohlkegelstumpfförmigen Gehäuseabschnitte 24 der Zyklone 21
münden in je einem ringförmigen Sammelraum 430 bzw. 431.
Diese werden einerseits von den den Gehäusemantel 19
abschließenden Deckeln 32 und 33 und andererseits von
ringförmigen Querschotten 39 bzw. 40 begrenzt. Die
Querschotte 39, 40 haben - wie in der Ausführungsform in
Fig. 5 - Axialöffnungen 41, durch welche die
hohlkegelstumpfförmigen Gehäuseabschnitte 24 mit einem
geringen Teil ihrer Längserstreckung hindurchragen. Zur
Rußentsorgung der Sammelräume 430, 431 und der Abführung des
Abgasnebenstroms ist jeder Sammelraum 430 bzw. 431 mit einem
Rußentsorgungsstutzen 434 bzw. 435 versehen. Durch diese
konstruktive Änderung läßt sich bei unveränderten
Außenabmessungen der Vorrichtung eine größere Baulänge der
Filterröhren 312 bzw. 312′ und damit eine verlängerte
Agglomerationsstrecke erreichen. Zur Rußentsorgung sind zwar
zwei Rußleitungen vorhanden, doch sind diese sehr klein zu
dimensionieren, was bei beengten Einbauverhältnissen
Vorteile haben kann. Im übrigen stimmt die Vorrichtung
identisch mit der in Fig. 5 und 6 überein, so daß auf die
Kennzeichnung der übrigen Bauteile mit Bezugszeichen
verzichtet worden ist.
Die Vorrichtung kann aufgrund ihres Volumens und der in
ihr stattfindenden mehrfachen Strömungsumlenkungen den
Hauptschalldämpfer der Abgasanlage einer Brennkraftmaschine
ersetzen und erzielt gleiche oder bessere schalldämpfende
Wirkungen wie konventionelle Schalldämpfer.
Claims (16)
1. Vorrichtung zum Entfernen von Festkörperpartikeln,
insbesondere Rußteilchen, aus dem Abgas von
Brennkraftmaschinen, insbesondere von
Dieselbrennkraftmaschinen, mit einem vom Abgas
durchströmten Elektrofilter, der mindestens eine
Filterröhre mit einem elektrostatischen Feld aufweist,
und mit einem dem Elektrofilter im Abgasstrom
nachgeordneten, mit diesem zu einer Baueinheit
vereinigten Fliehkraftabscheider, der aus einer Mehrzahl
von mit der mindestens einen Filterröhre
parallelachsigen Zyklonen besteht, die über jeweils
einen Einlaß mit der mindestens einen Filterröhre
verbunden sind und einen ersten Auslaß für einen
partikelgereinigten Abgashauptstrom und einen zweiten
Auslaß für einen partikelangereicherten Abgasnebenstrom
besitzen, die in separaten, mit jeweils einem
Entsorgungsstutzen versehenen Sammelräumen münden,
dadurch gekennzeichnet, daß die Zyklone (21) um den
Elektrofilter (10) herum in mindestens einer dessen
Umfang umschließenden Gruppe angeordnet sind, daß die
Zykloneinlässe (27) im Zykloninnern tangential münden
und Radialöffnungen (42) überdecken, die in der
Röhrenwand der mindestens einen Filterröhre (12) nahe
einem verschlossenen Röhrenende über dem Röhrenumfang
verteilt vorgesehen sind, und daß die Sammelräume
(30, 31, 37) auf in Achsrichtung einander
gegenüberliegenden Stirnseiten der Zyklone (21)
angeordnet sind.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
jedes Zyklon (21) ein Gehäuse (22) mit einem im Bereich
des Einlasses (27) hohlzylindrischen, an einem Stirnende
geschlossenen Gehäuseabschnitt (23) und einen sich daran
anschließenden, zum freien Stirnende sich verjüngenden
hohlkegelstumpfförmigen Gehäuseabschnitt (24) aufweist
und daß der erste Auslaß (28) von einem durch das
geschlossene Stirnende hindurchgeführten, in den
hohlzylindrischen Gehäuseabschnitt (23) zentral
vorstehenden Tauchrohr (29) und der zweite Auslaß (36)
von der durchmesserkleineren lichten Öffnung des
hohlkegelstumpfförmigen Gehäuseabschnittes (24) gebildet
ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß
an jedem Zykloneinlaß (27) ein Leitblech (43) vorgesehen
ist, das von dem gehäusewandfernen Einlaßrand ins
Zykloninnere hineinragt.
4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß
das Leitblech (43) aus der Gehäusewand freigeschnitten
und nach innen ausgebogen ist.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1-4, dadurch
gekennzeichnet, daß der Elektrofilter (10) von einem
Gehäusemantel (19) mit einem etwa dem Außendurchmesser
des hohlzylindrischen Gehäuseabschnittes (23) der
Zyklone (21) entsprechenden Radialabstand umgeben ist
und zwischen diesen die Zyklone (21) mit ihrem
hohlzylindrischen Gehäuseabschnitt (23) gehalten sind
und daß die stirnseitige Abdeckung der hohlzylindrischen
Gehäuseabschnitte (23) durch eine mit dem Gehäusemantel
(19) verbundene Abdeckung (32, 33) bewirkt ist, die
zugleich einen Sammelraum (30, 31) begrenzt.
6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß
der hohlzylindrische Gehäuseabschnitt (23) der Zyklone
(21) zumindest im Bereich des Zykloneinlasses (27) mit
der Rohrwand (14) der mindestens einen Filterröhre (12)
gasdicht verbunden, z.B. verschweißt, ist.
7. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß
zwischen dem Gehäusemantel (19) und der mindestens einen
Filterröhre (12) mindestens ein beidseitig gasdicht
anliegendes Trennblech (39, 40) gehalten ist, das
Axialöffnungen (41) aufweist, durch welche jeweils der
hohlkegelstumpfförmige Gehäuseabschnitt (24) der Zyklone
(21) mit einem Teil seiner Längserstreckung, die
Axialöffnung (41) abdichtend hindurchragt, und daß das
mindestens eine Trennblech (39, 40) einen Sammelraum
(37; 430, 431) begrenzt.
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1-7, dadurch
gekennzeichnet, daß zwei Gruppen von Zyklonen (21) im
Axialabstand voneinander vorgesehen sind und daß die
beiden auf einander zugekehrten Seiten der Zyklone (21)
der verschiedenen Gruppen liegenden Sammelräume zu einer
gemeinsamen Ringkammer (37; 437) mit einem
Entsorgungsstutzen (38; 438) zusammengefaßt sind.
9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß
die einer Gruppe zugehörigen Zyklone (21) gegenüber den
der anderen Gruppe zugehörigen Zyklone (21) in
Umfangsrichtung versetzt angeordnet sind und daß der
Axialabstand der Zyklongruppen so gewählt ist, daß die
hohlkegelstumpfförmigen Gehäuseabschnitte (24)
gruppenfremder Zyklone (21) sich in der gemeinsamen
Ringkammer (37) axial überlappen.
10. Vorrichtung nach Anspruch 8 oder 9, dadurch
gekennzeichnet, daß die mindestens eine Filterröhre (12)
endseitig geschlossen ist und etwa mittig einen
Einlaßstutzen (44) zum Zuführen von Abgas mit
vorzugsweise tangentialer Einströmrichtung trägt.
11. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet,
daß der Einlaßstutzen (44) durch die gemeinsame
Ringkammer (37) geführt ist.
12. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet,
daß der Einlaßstutzen (244) unter Verzicht auf ein
Zyklon (21) in einer Zyklongruppe axial zwischen
Elektrofilter (10) und Gehäusemantel (19) verläuft und
über einen die gemeinsame Ringkammer (37) durchziehenden
Krümmer (245) in der mindestens einen Filterröhre (12)
mündet.
13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1-12, dadurch
gekennzeichnet, daß der Elektrofilter (10) zwei
parallele, aneinanderliegende Filterröhren (112; 112′)
aufweist und daß jeweils die Hälfte der Zyklone (21) in
der mindestens einen Gruppe mit einer Filterröhre (112
bzw. 112′) verbunden ist.
14. Vorrichtung nach Anspruch 8 oder 9, dadurch
gekennzeichnet, daß der Elektrofilter (10) zwei
endseitig geschlossene Filterröhren (312; 312′) aufweist,
die mit fluchtenden Röhrenachsen im Axialabstand
voneinander angeordnet sind, daß jeweils die einer
Gruppe zugehörigen Zyklone (21) mit einer der
Filterröhren (312; 312′) verbunden sind und daß jede
Filterröhre (312; 312′) nahe ihrem von den
Radialöffnungen (342; 342′) abgekehrten Ende einen
Einlaßstutzen (344; 344′) zum Zuführen von Abgas mit
vorzugsweise tangentialer Einströmrichtung trägt.
15. Vorrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet,
daß die beiden Filterröhren (312; 312′) endseitig soweit
aus dem Gehäusemantel (19) vorstehen, daß die quer zur
Längsachse der Filterröhren (312, 312′) verlaufenden
Einlaßstutzen (344; 344′) außerhalb des Gehäusemantels
(19) liegen.
16. Vorrichtung nach Anspruch 14 oder 15, dadurch
gekennzeichnet, daß in der zwischen beiden Zyklongruppen
liegenden gemeinsamen Ringkammer (437) die ersten
Auslässe (28) der Zyklone (21) münden.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19873732552 DE3732552A1 (de) | 1987-09-26 | 1987-09-26 | Vorrichtung zum entfernen von festkoerperpartikeln, insbesondere russteilchen, aus dem abgas von brennkraftmaschinen |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19873732552 DE3732552A1 (de) | 1987-09-26 | 1987-09-26 | Vorrichtung zum entfernen von festkoerperpartikeln, insbesondere russteilchen, aus dem abgas von brennkraftmaschinen |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE3732552A1 true DE3732552A1 (de) | 1989-04-13 |
Family
ID=6336998
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE19873732552 Ceased DE3732552A1 (de) | 1987-09-26 | 1987-09-26 | Vorrichtung zum entfernen von festkoerperpartikeln, insbesondere russteilchen, aus dem abgas von brennkraftmaschinen |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE3732552A1 (de) |
Cited By (5)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE19516817C1 (de) * | 1995-05-08 | 1996-06-27 | Univ Karlsruhe | Zyklon mit Sprühelektrode |
| DE102004003554A1 (de) * | 2004-01-23 | 2005-08-18 | Gombar, René | Vorrichtung und Verfahren zur Energiegewinnung durch Kraftanlagen an Gebäuden, die durch das Abfließen von Regenwasser angetrieben werden |
| DE102008002857A1 (de) | 2008-05-19 | 2009-11-26 | Flammger, Zudse & Co. Gmbh | Partikelabscheider und Elektro-Partikelabscheider insbesondere für Verbrennungskraftmaschinen |
| CN115487620A (zh) * | 2022-10-28 | 2022-12-20 | 浙江艾卡蒙特环保科技有限公司 | 一种废气处理除臭装置 |
| CN116510904A (zh) * | 2023-03-13 | 2023-08-01 | 索罗贝格过滤消声器制造(苏州)有限公司 | 一种组合式油雾过滤系统和装置 |
Citations (2)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
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| JPS57186012A (en) * | 1981-05-13 | 1982-11-16 | Fuji Electric Corp Res & Dev Ltd | Exhaust gas purifier for internal combustion engine |
| DE3500373A1 (de) * | 1985-01-08 | 1986-07-10 | Robert Bosch Gmbh, 7000 Stuttgart | Vorrichtung zum entfernen von festkoerperpartikeln, insbesondere von russteilchen aus dem abgas von brennkraftmaschinen |
-
1987
- 1987-09-26 DE DE19873732552 patent/DE3732552A1/de not_active Ceased
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| CN116510904B (zh) * | 2023-03-13 | 2024-02-13 | 索罗贝格过滤消声器制造(苏州)有限公司 | 一种组合式油雾过滤系统和装置 |
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