DE3723907C1 - Abgedichteter Wandanschluss bei Doppelboeden fuer Reinraeume - Google Patents
Abgedichteter Wandanschluss bei Doppelboeden fuer ReinraeumeInfo
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf eine abgedichteten
Wandanschluß bei Doppelböden für Reinräume, deren
Bodenplatten auf Fußstützen aufgeständert verlegt sind.
Ein derartiger abgedichteter Wandanschluß bei Doppelböden
ist durch die DE-AS 23 07 815 bekannt. Bei dieser
Konstruktion weist der untere Sockel einer versetzbaren
Trennwand zwei Wandteile auf, die sich jeweils über ein
zwischengeschaltetes Dämmpolster auf den Oberseiten
benachbarter Fußbodenplatten abstützen. Die Wandmontage
ist hier jedoch umständlich, da die Fuge zwischen
benachbarten Bodenplatten in der Mitte zwischen den
Wandteilen der anzuschließenden Trennwand liegen sollte.
Außerdem ist es schwierig, die Bodenplatte im
Wandbereich zu demontieren.
Es ist ferner bekannt, auf den Fußstützen von Doppelböden
im Raster verlegte Rechteck-Profilrohre anzuordnen,
zwischen welchen die Bodenplatten angeordnet und mit
ihren Ecken auf den Fußstützen aufgelagert werden. Auf
diesen Rechteck-Profilrohren wird zum Zwecke der
Raumaufteilung die jeweilige Leichtbauwand abgedichtet
aufgesetzt. Aber auch hier ist die Wandmontage
umständlich und die Herausnahme von Bodenplatten im
Wandbereich nicht einfach. Hier kommt noch hinzu, daß die
zahlreichen Fugen zwischen den im Raster verlegten
Rechteck-Profilrohren und den Bodenplatten, die auch im
Bereich des Wandanschlusses sichtbar bleiben, aus
verschiedenen Gründen, z. B. wegen Schmutzansammlung
unerwünscht sind.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen
Wandanschluß bei Doppelböden gemäß dem Oberbergriff des
Patentanspruches 1 so auszubilden, daß die Bodenplatten
im Bereich der angeschlossenen Wand einfach und schnell
demontiert und auch wieder eingebaut werden können.
Gemäß der Erfindung wird obige Aufgabe dadurch gelöst,
daß
- a) die anzuschließende Wand an ihrer bodenseitigen Stirnfläche mit Anschluß-Profilschienen verbunden ist, deren Breite höchstens der Wandstärke entspricht,
- b) die Anschluß-Profilschienen auf wenigstens an den Fußstützen vorgesehene Abstützkörper zwischen den Bodenplatten aufgelagert sind,
- c) die Anschluß-Profilschienen - im Querschnitt gesehen - sich mit ihrer Unterseite von der Mitte aus in entgegengesetzten Richtungen schräg nach außen und oben erstrecken, und
- d) elastisch nachgiebige Abdichtungen zwischen beiden Seiten der Wand und den angrenzenden Bodenplatten vorgesehen sind.
Bei dieser Konstruktion können vorteilhaft die
Bodenplatten mit ihren Ecken auf den Fußstützen
aufgelagert werden, während die Wand über die Anschluß-
Profilschienen auf Abstützkörpern aufgelagert wird, die
mindestens an den Fußstützen vorgesehen sind. Die Montage
dieses Wandanschlusses ist äußerst einfach und aufgrund
der speziellen Ausbildung der Unterseite der Anschluß-
Profilschienen können auch im Bereich der angeschlossenen
Wand die Doppelbodenplatten im Bedarfsfall schnell und
einfach demontiert und wieder eingebaut werden. Die
elastisch nachgiebigen Abdichtungen zwischen den beiden
Seiten der Wand und den angrenzenden Bodenplatten sind
bei unter Überdruck stehenden Reinräumen erforderlich und
sie können bei Herausnahme der Bodenplatten im Bereich
einer angeschlossenen Wand ausreichend elastisch
deformiert werden, ohne ihre Funktionstüchtigkeit zu
verlieren. Weitere Vorteile dieser Lösung bestehen darin,
daß sämtliche Platten den Doppelboden, also auch die im
Bereich des Wandanschlusses, den gleichen quadratischen
Grundriß aufweisen können und zwischen benachbarten
Bodenplatten nur eine Fuge vorhanden ist, die durch die
angeschlossene Wand verdeckt wird.
Eine weitere Lösung der obigen Aufgabe ist dadurch
gekennzeichnet, daß
- a) die anzuschließende Wand an ihrer bodenseitigen Stirnfläche mit Anschluß-Profilschienen verbunden ist, deren Breite höchstens der Wandstärke entspricht,
- b) die Anschluß-Profilschienen auf wenigstens an den Fußstützen vorgesehenen Abstützkörper zwischen den Bodenplatten aufgelagert sind, und
- c) die Anschluß-Profilschienen mit ihren beiden freien Längsrändern auf den angrenzenden Bodenplatten abgedichtet aufliegen und diese Längsränder elastisch nachgiebig ausgebildet sind.
Anstelle der seitlich an der Wand anzubringenden
Abdichtungen entsprechend der ersten Lösung sind bei der
zweiten Lösung die Längsränder der Anschluß-
Profilschienen vorteilhaft als Dichtungselemente
ausgebildet, die bei unter Überdruck stehenden Reinräumen
die erforderliche Abdichtung zwischen Wand und
Doppelboden herstellen. Diese Lösung zeichnet sich daher
durch eine bauliche Vereinfachung aus, wobei die
Anschluß-Profilschienen zwei Funktionen gleichzeitig
erfüllen.
Weitere Ausgestaltungen der Erfindung gehen aus den
Unteransprüchen hervor. So können die Abstützkörper aus
in den Fußstützen koaxial eingeschraubten Zapfen
bestehen, die mit den Anschluß-Profilschienen durch
Schrauben verbunden sind, wobei sich die Zapfen durch
Hohlräume nach oben erstrecken, die durch Abstumpfung der
Ecken benachbarter Bodenplatten gebildet sind. Die
Hohlräume mit den nicht benutzten zapfenförmigen
Abstützkörpern können einfach durch Abdeckplatten
verschlossen werden.
Noch eine weitere Ausgestaltung der Erfindung ist dadurch
gekennzeichnet, daß
- a) die Anschluß-Profilschienen einen mittigen, nach unten ragenden Längssteg aufweisen,
- b) die Bodenplatten zu beiden Seiten der anzuschließenden Wand einen Spalt zur passenden Aufnahme des Längssteges der Anschluß-Profilschienen begrenzen, und
- c) die Anschluß-Profilschienen mit ihrem Längssteg mit den Abstützkörpern verbunden sind, die durch in an sich bekannter Weise im Raster auf den Fußstützen zwischen den Bodenplatten verlegte Profile gebildet sind.
Bei dieser Ausführungsform der Erfindung sind die als
Abstützkörper wirkenden Profile im Doppelboden
verdeckt verlegt, d. h. sie werden von übergreifenden
Deckplatten an den Doppelbodenplatten nach oben
abgeschlossen. Lediglich die zu beiden Seiten der
anzuschließenden Wand vorhandenen Bodenplatten weisen
gegenüber den übrigen ein anderes Format auf, um den
Spalt zur passenden Aufnahme des Längsstegs der
Anschluß-Profilschienen ausbilden zu können. Dies
bedeutet, daß bei diesen Bodenplatten entsprechende
übergreifende Abschnitte der Deckplatten fehlen. Der
erwähnte Spalt zwischen benachbarten Bodenplatten wird
durch die Anschluß-Profilschienen bzw. die
anzuschließende Wand nach oben verdeckt und zwischen
den von der angeschlossenen Wand entfernten
benachbarten Bodenplatte ist vorteilhaft nur jeweils
eine Fuge vorhanden.
Noch eine Weiterbildung der Erfindung ist dadurch
gekennzeichnet, daß die Anschluß-Profilschienen einen U-
förmigen Längssteg aufweisen, von dessen beiden oberen
Längsrändern sich im seitlichen Abstand zum Längssteg
Wandabschnitte nach unten erstrecken, deren untere
Längsränder nach außen gebogen sind und federnd sowie
abdichtend auf den angrenzenden Bodenplatten aufliegen,
und daß die anzuschließende Wand mit einer Längsrippe
oder ähnlichen Vorsprüngen passend in den oben offenen
Längssteg der Anschluß-Profilschienen einsteckbar ist.
Diese Anschluß-Profilschienen können z. B. aus geeignetem
Blechmaterial preiswert hergestellt werden.
Die Erfindung wird im folgenden anhand der Zeichnungen
von Ausführungsbeispielen erläutert. Es zeigt
Fig. 1 eine Schrägansicht von einem Ausschnitt eines
Doppelbodens von oben, zum Teil mit abgenommenen
Bodenplatten und einem Spalt zur teilweisen
Aufnahme einer Anschluß-Profilschiene, die mit
einem Teil ihrer zugeordneten Wand oberhalb des
Doppelbodens angedeutet ist;
Fig. 2 eine Schnittansicht von einem Teil des in Fig. 1
gezeigten Doppelbodens mit einer an dem
Doppelboden angeschlossenen Wand;
Fig. 3 eine vergrößerte Schnittansicht des
Wandanschlusses bei A in Fig. 2;
Fig. 4 eine vergrößerte Schnittansicht der Einzelheit B
in Fig. 2;
Fig. 5 eine Schnittansicht eines Wandanschlusses mit
einer modifizierten Anschluß-Profilschiene und
Fig. 6 eine der Fig. 3 ähnliche Schnittansicht, jedoch
von einem Wandanschluß, bei dem die Anschluß-
Profilschienen lediglich auf zapfenförmige
Abstützkörper an den Fußstützen aufgelagert sind.
In Fig. 1 ist ein Teil eines Doppelbodens für einen
Reinraum gezeigt, der duch eine Wand (10) aus einer
Leichtbaukonstruktion zu unterteilen ist. Der Doppelboden
besteht aus zahlreichen Bodenplatten (11) in freitragender
Ausführung, welche mit ihren Ecken auf Fußstützen (12)
aufgelagert sind. Die Fußstützen (12) sind auf dem
Rohboden (13) des Reinraums aufgestellt und können zur
Nivellierung der Bodenplatten (11) in der Höhe verstellt
werden. Bei dem Reinraum kann es sich um einen
Fertigungsraum für z. B. Mikro-Bauelemente oder um einen
Meß-, Laborraum oder ähnlichem handeln. Die Bodenplatten
(11) bestehen bei den Ausführungsbeispielen nach den
Fig. 1 bis 6 aus einem tragenden Rost aus miteinander
verschweißten Vierkantrohren (14), auf dem jeweils ein
Deckblech (15) und auf diesem wiederum ein Gehbelag (16)
befestigt sind. Die Bodenplatten (11) können, wie in Fig. 4
angedeutet ist, mit ihren Fußstützen (12) durch
Schrauben fest verbunden sein.
Bei den Ausführungsbeispielen nach den Fig. 1 bis 5
sind zwischen Bodenplatten (11) im Raster auf den
Fußstützen (12) Profile (17) in Form von Rechteckrohren
verlegt. Diese Profile (17) werden normalerweise durch
überstehende Abschnitte (18) (Fig. 4) der Deckbleche (15)
und des Gehbelages (16) abgedeckt. Im Bereich der
anzuschließenden Wand (10) sind diese an jeder
Bodenplatte (11) allseitig überstehenden Abschnitte (18)
jedoch abgetrennt, um einen Spalt (19) auszubilden,
dessen Zweck noch erläutert wird.
An der bodenseitigen Stirnfläche (20) der
anzuschließenden Wand (10) sind eine oder mehrere
Anschluß-Profilschienen (21) befestigt, z. B. angeklebt.
Die Breite dieser Anschluß-Profilschiene (21) entspricht
beim Ausführungsbeispiel nach Fig. 3 der Breite der Wand
(10). Die Anschluß-Profilschiene (21) weist einen mittig
angeformten, nach unten ragenden Längssteg (22) auf, der
exakt in den Spalt (19) zwischen benachbarten
Bodenplatten (11) paßt. Bei angeschlossener Wand (10)
stützt sich dieser Längssteg (22) der Anschluß-
Profilschiene (21) auf den in einer Flucht liegenden
Vierkantrohren bzw. Profilen (17) ab, deren Breite etwa
der Breite des Längssteges (22) entspricht. Diese Profile
(17) bilden daher Abstützkörper für die Wand (10), welche
deren Gewicht auf die Fußstützen (12) abtragen. Die
Anschluß-Profilschiene (21) ist durch Schrauben (23) mit
den in einer Flucht angeordneten Profilen (17) verbunden.
Je nach Länge der anzuschließenden Wand (10) können eine
oder mehrere Anschluß-Profilschienen (21) vorgesehen
sein, deren Unterseite (24) sich vom mittigen Längssteg
(22) weg in entgegengesetzten Richtungen schräg nach
außen und oben erstreckt. Aufgrund dieser Maßnahme können
bei angeschlossener Wand (10) im Bedarfsfall die
angrenzenden Bodenplatten (11) einfach und schnell
abgenommen und auch wieder eingesetzt werden. An beiden
Seiten der Wand (10) sind ferner elastisch nachgiebige
streifenförmige Abdichtungen (25) befestigt, z. B.
angeklebt, welche an den angrenzenden Bodenplatten (11)
federnd aufliegen und eine Abdichtung zwischen der Wand
(10) und dem Doppelboden herstellen, die bei Reinräumen
erforderlich ist, in welchen in der Regel ein geringer
Überdruck herrscht.
Beim Ausführungsbeispiel nach Fig. 5 ist die Wand (10′)
über eine oder mehrere modifizierte Anschluß-
Profilschienen (21′) am Doppelboden angeschlossen.
Ansonsten liegen gleiche Verhältnisse wie in Fig. 3 vor
und gleiche Teile sind daher mit den gleichen
Bezugszahlen gekennzeichnet. Die Anschluß-Profilschiene
(21′) kann z. B. aus verzinktem Stahlblech hergestellt
werden und sie weist einen U-förmigen Längssteg (26) auf
der sich bei angeschlossener Wand (10′) auf den in einer
Flucht liegenden Profilen (17) abstützt und mit diesen
verschraubt ist. Von den oberen Längsrändern des
U-förmigen Längssteges (26) sind Wandabschnitte (27) nach
außen und unten gebogen, deren untere nach außen
abgebogene Längsränder (28) federnd und abdichtend auf
dem Gehbelag (16) der angrenzenden Bodenplatten (11)
aufliegen, und zwar unter dem Einfluß des Gewichts der
Wand (10′), die mit einer Längsrippe (29) an ihrer
bodenseitigen Stirnfläche (20) passend in den oben
offenen Längssteg (26) der Anschluß-Profilschiene (21′)
eigreift.
Beim Ausführungsbeispiel nach Fig. 6 weist die Anschluß-
Profilschiene (21′′) keinen mittigen Längssteg auf,
sondern ihre Unterseite setzt sich zusammen aus einem
streifenförmigen, mittigen, ebenflächigen Längsabschnitt
(30) sowie aus in entgegengesetzten Richtungen schräg
nach außen und oben verlaufenden Abschnitten (24),
ähnlich dem Ausführungsbeispiel nach Fig. 3. Die
Anschluß-Profilschiene (21′′) ist hier lediglich auf
Zapfen (31) aufgelagert und durch je eine Schraube (32)
mit diesen
verbunden. Die Zapfen (31) sind mit einem Gewindeabschnitt
(33) in eine entsprechende Gewindebohrung in den
Fußstützen (12) eingeschraubt, wobei diese Fußstützen (12)
in der Flucht der anzuschließenden Wand (10) liegen. Es
ist aber auch möglich, sämtliche Stützen (12) des
Doppelbodens mit solchen Zapfen (31) auszurüsten, um
Wandanschlüsse an beliebigen Stellen des Doppelbodens
durchführen zu können, wobei dann die nicht benötigten
Zapfen (31) durch nicht gezeigte Kappen abgedeckt werden
können. Die Zapfen (31) erstrecken sich durch Hohlräume
(34) nach oben, die durch Abstumpfung der Ecken von
jeweils vier an einer Fußstütze (12) zusammenstoßenden
Bodenplatte (11) gebildet sind.
Claims (5)
1. Abgedichteter Wandanschluß bei Doppelböden für
Reinräume, deren Bodenplatten auf Fußstützen
aufgeständert verlegt sind, dadurch gekennzeichnet,
daß
- a) die anzuschließende Wand (10) an ihrer bodenseitigen Stirnfläche (20) mit Anschluß- Profilschienen (21) verbunden ist, deren Breite höchstens der Wandstärke entspricht,
- b) die Anschluß-Profilschienen (21) auf wenigstens an den Fußstützen (12) vorgesehene Abstützkörper (31) zwischen den Bodenplatten (11) aufgelagert sind,
- c) die Anschluß-Profilschienen (21) - im Querschnitt gesehen - sich mit ihrer Unterseite (24) von der Mitte aus in entgegengesetzten Richtungen schräg nach außen und oben erstrecken, und
- d) elastisch nachgiebige Abdichtungen (25) zwischen beiden Seiten der Wand (10) und den angrenzenden Bodenplatten (11) vorgesehen sind.
2. Abgedichteter Wandanschluß bei Doppelböden für
Reinräume, deren Bodenplatten auf Fußstützen
aufgeständert verlegt sind, dadurch gekennzeichnet,
daß
- a) die anzuschließende Wand (10) an ihrer bodenseitigen Stirnfläche (20) mit Anschluß- Profilschienen (21′) verbunden ist, deren Breite höchstens der Wandstärke entspricht,
- b) die Anschluß-Profilschienen (21′) auf wenigstens an den Fußstützen (12) vorgesehene Abstützkörper (31) zwischen den Bodenplatten (11) aufgelagert sind, und
- c) die Anschluß-Profilschienen (21′) mit ihren beiden freien Längsrändern (28) auf den angrenzenden Bodenplatten (11) abgedichtet aufliegen und diese Längsränder (28) elastisch nachgiebig ausgebildet sind.
3. Wandanschluß nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß die Abstützkörper aus in den
Fußstützen (12) koaxial eingeschraubten Zapfen (31)
bestehen, die mit den Anschluß-Profilschienen (21′′)
durch Schrauben (32) verbunden sind, und daß sich die
Zapfen (31) durch Hohlräume (34) nach oben erstrecken,
die durch Abstumpfung der Ecken benachbarter
Bodenplatten (11) gebildet sind.
4. Wandanschluß nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß
- a) die Anschluß-Profilschienen (21, 21′) einen mittigen, nach unten ragenden Längssteg (22, 26) aufweisen,
- b) die Bodenplatten (11) zu beiden Seiten der anzuschließenden Wand (10) einen Spalt (19) zur passenden Aufnahme des Längssteges (22, 26) der Anschluß-Profilschienen (21, 21′) begrenzen, und
- c) die Anschluß-Profilschienen (21, 21′) mit ihrem Längssteg (22, 26) mit den Abstützkörpern verbunden sind, die durch in an sich bekannter Weise im Raster auf den Fußstützen (12) zwischen den Bodenplatten (11) verlegte Profile (17) gebildet sind.
5. Wandanschluß nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet,
daß die Anschluß-Profilschienen (21′) einen U-förmigen
Längssteg (26) aufweisen, von dessen beiden oberen
Längsrändern sich im seitlichen Abstand zum Längssteg
(26) Wandabschnitte (27) nach unten erstrecken, deren
unteren Längsränder (28) nach außen gebogen sind und
federnd sowie abdichted auf den angrenzenden
Bodenplatten (11) aufliegen, und daß die
anzuschließende Wand (10) mit einer Längsrippe (29)
oder ähnlichen Vorsprüngen passend in den oben offenen
Längssteg (26) der Anschluß-Profilschienen (21′)
einsteckbar ist.
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1988
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