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DE3712592A1 - Tuer - Google Patents

Tuer

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Publication number
DE3712592A1
DE3712592A1 DE19873712592 DE3712592A DE3712592A1 DE 3712592 A1 DE3712592 A1 DE 3712592A1 DE 19873712592 DE19873712592 DE 19873712592 DE 3712592 A DE3712592 A DE 3712592A DE 3712592 A1 DE3712592 A1 DE 3712592A1
Authority
DE
Germany
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zone
door
door according
metal plate
filling material
Prior art date
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Application number
DE19873712592
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English (en)
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DE3712592C2 (de
Inventor
Horst Sommer
Dieter Hautmann
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Sommer Metallbau Stahlbau GmbH and Co KG
Original Assignee
Sommer Metallbau Stahlbau GmbH and Co KG
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Publication date
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Publication of DE3712592A1 publication Critical patent/DE3712592A1/de
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Publication of DE3712592C2 publication Critical patent/DE3712592C2/de
Granted legal-status Critical Current

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    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E06DOORS, WINDOWS, SHUTTERS, OR ROLLER BLINDS IN GENERAL; LADDERS
    • E06BFIXED OR MOVABLE CLOSURES FOR OPENINGS IN BUILDINGS, VEHICLES, FENCES OR LIKE ENCLOSURES IN GENERAL, e.g. DOORS, WINDOWS, BLINDS, GATES
    • E06B5/00Doors, windows, or like closures for special purposes; Border constructions therefor
    • E06B5/10Doors, windows, or like closures for special purposes; Border constructions therefor for protection against air-raid or other war-like action; for other protective purposes
    • E06B5/12Doors, windows, or like closures for special purposes; Border constructions therefor for protection against air-raid or other war-like action; for other protective purposes against air pressure, explosion, or gas
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E05LOCKS; KEYS; WINDOW OR DOOR FITTINGS; SAFES
    • E05GSAFES OR STRONG-ROOMS FOR VALUABLES; BANK PROTECTION DEVICES; SAFETY TRANSACTION PARTITIONS
    • E05G1/00Safes or strong-rooms for valuables
    • E05G1/02Details
    • E05G1/024Wall or panel structure

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Civil Engineering (AREA)
  • Structural Engineering (AREA)
  • Special Wing (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft eine Tür gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
Eine Tür entsprechend dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1 ist aus der US-PS 18 68 485 bekannt. Diese bekannte Tür eignet sich hauptsächlich als Tresortür und weist einzelne Zonen auf, die zu einer Einheit zusammengefaßt sind und von einer Metallwandung umgeben sind. Diese Türe besteht im wesentlichen aus zwei Zonen, von denen eine Zone die Verschlußeinrichtung enthält, während die zweite Zone mit einer Zementfüllung versehen ist. Der Nachteil solcher Türen besteht darin, daß sie gegenüber Sprengungen nicht resistent sind, d.h. daß insbesondere das Füllmaterial reißt und damit das gesamte Türblatt nach einer Sprengung zerstört ist und bereits durch geringere Sprengladungen leicht aufgebrochen werden kann.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Tür der eingangs genannten Art derart auszubilden, daß sie eine hohe Sprengsicher­ heit aufweist und sich insbesondere als Objektschutztür zum Einsatz in Kraftwerkanlagen oder ähnlichen Anlagen eignet.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die im kennzeichnenden Teil des Patentanspruchs 1 angegebenen Merkmale gelöst.
Weitere Ausgestaltungen der Tür ergeben sich aus den Unteransprü­ chen.
Die erfindungsgemäße Tür hat solche Eigenschaften, daß sie bei einer Beaufschlagung durch Sprengladungen oder dergleichen der Druckwelle gegenüber in bestimmtem Umfang elastische Eigenschaf­ ten besitzt und dadurch im Falle einer Sprengung nicht vollstän­ dig zerstörbar ist. Abhängig von den Anforderungen an die Sicherheit weist die erfindungsgemäße Tür wenigstens zwei oder mehrere Zonen auf, wobei gleichfalls abhängig von den Schutzan­ forderungen die Zahl der in den mit Füllmaterial vergossenen Zonen vorhandenen Kopfbolzen unterschiedlich bestimmbar ist. Besonders vorteilhaft ist demzufolge die mögliche Verwendung der erfindungsgemäßen Tür bei äußerst unterschiedlichen Schutzanfor­ derungen durch entsprechenden Ausbau der Konstruktion, ausgehend von einer Grundkonstruktion mit wenigstens zwei Zonen.
Bei der erfindungsgemäßen Tür handelt es sich somit um eine schwere Tür mit einem Türblatt, dessen Stärke zwischen etwa 200 mm und 300 mm oder darüber liegt.
Abhängig von den Schutzanforderungen kann eine zusätzliche Zone mit vorzugsweise vertikal verlaufenden Rohrquerschnitten vorgese­ hen sein, wobei gemäß einer weiteren Abwandlung die Rohrquer­ schnitte mit Bewehrungen versehen sind, so daß neben der hohen Sprengsicherheit auch eine Öffnung durch Schweißgeräte praktisch unmöglich wird. Die vorzugsweise vertikal angeordneten Rohrquer­ schnitte tragen zur Erhöhung der Flexibilität der gesamten Tür gegenüber den von Sprengladungen ausgehenden Stoßwellen bei.
Die erfindungsgemäße Verwendung von flexiblem bzw. in gewisser Weise elastischem Füllmaterial bewirkt ein homogenes Vergießen der in den Zonen bezw. Zwischenräumen befindlichen Kopfbolzen, die sich in dem aushärtenden Füllmaterial fest einbetten und damit zwischen den die Zonen begrenzenden Metallplatten einen Verbund erzeugen.
Insbesondere bei einem wenigstens zwei Zonen mit Füllmaterial umfassenden Aufbau der erfindungsgemäßen Tür wird sichergestellt, daß bei Zündung einer Sprengladung nur die oberste bzw. äußerste Schicht zerstört wird, während die nachfolgenden Schichten der Sprengung standhalten, was darauf zurückzuführen ist, daß die Tür keine starre Konstruktion bildet, sondern eine eine vorbestimmte Elastizität aufweisende Eigenschaft besitzt, die Sprengkräften durch ihre Flexibilität widersteht und eine vollständige Zerstö­ rung aller Zonen verhindert.
Im folgenden wird anhand der Zeichnung eine bevorzugte Ausfüh­ rungsform der Tür zur Erläuterung weiterer Merkmale beschrieben. Es zeigen:
Fig. 1 eine Horizontalschnittansicht der Tür, und
Fig. 2 eine vertikale Schnittansicht der Tür nach Fig. 1.
Gemäß Fig. 1 und 2 besteht die in den Zeichnungen dargestellte Tür nach einer bevorzugten Ausführungsform aus insgesamt vier Zonen 1 bis 4, die schichtweise hintereinander vorgesehen sind und das Türblatt bilden. Eine erste Zone 1 dient zur Aufnahme einer Verriegelungseinrichtung 6, während eine mit 2 bezeichnete Zone seitlich Bänder 8 aufweist, die zur drehfähigen Halterung der Tür gegenüber der zugehörigen Zarge dienen. Grundsätzlich kann bei geringeren Schutzanforderungen die erfindungsgemäße Tür aus diesen beiden Zonen 1 und 2 bestehen, während mit höheren Anforderungen zusätzliche Zonen, wie die Zonen 3 und 4, vorgese­ hen werden. Die die Bänder 8 aufweisende Zone 2 besteht aus einer Metallplatte 10, die im wesentlichen plan verläuft. Wenn im folgenden von "Metallplatten" gesprochen wird, so muß dies nicht unbedingt eine vollständig plane Platte sei; außerdem werden vorzugsweise Stahlplatten eingesetzt, auch wenn von Metallplatten gesprochen wird. Die Metallplatte 10 ist auf ihrer nach innen weisenden Fläche mit einer Mehrzahl von Kopfbolzen 12 versehen, die in vorbestimmtem Muster über die innenseitige Fläche der Metallplatte 10 verteilt angeordnet sind und mit der Metallplatte 10 fest verbunden, vorzugsweise verschweißt sind. Die Zone 2 wird bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel durch eine weitere Metallplatte 14 abgeschlossen, die bei Konzipierung von nur zwei Zonen 1 und 2 die die Zone 1 zur Türblattinnenseite weisende Metallplatte bildet.
Bei dem in Fig. 1 und 2 gezeigten Beispiel ist die Metallplatte 14 zur Festlegung der mit 3 bezeichneten Zone vorgesehen und weist wie die Metallplatte 10 eine Mehrzahl von Kopfbolzen 15 auf, die mit der Metallplatte 14 fest verbunden sind, vorzugs­ weise mit dieser verschweißt sind. Sowohl die Kopfbolzen 12 als auch die Kopfbolzen 153 stehen von ihrer zugehörigen Metallplatte 10 bzw. 14 in Richtung auf die Türinnenfläche ab, wobei es vorteilhaft ist, wenn die Kopfbolzen-Gruppen 12 einerseits und 15 andererseits nicht hintereinanderliegend, sondern seitlich zueinander versetzt vorgesehen sind, wie dies in Fig. 1 gezeigt ist. Die Metall- oder Stahlplatte 14 hat weitgehend planen Verlauf und ist an ihren Seiten zur Türaußenseite zurück verlau­ fend gebogen und umschließt damit die seitlichen Bereiche der Zone 2. An den Verbindungsstellen zwischen der Metallplatte 14 und der Metallplatte 10 sind beide Platten vollständig oder zumindest bereichsweise miteinander verschweißt. Der zwischen den Metallplatten 10 und 14 gebildete Zwischenraum wird erfindungsge­ mäß mit einem Material 16 ausgegossen, das im ausgehärteten Zustand eine vorbestimmte Elastizität besitzt, um bei einer Beaufschlagung durch Sprengkräfte, insbesondere Stoßwellen, eine vorgegebene Nachgiebigkeit zu haben, um bei der Detonation einer Sprengladung einen Bruch des ausgehärteten Materials 16 auszu­ schließen. Das Material 16 schließt die Kopfbolzen 12 vollständig ein, wodurch sich ein Verbund zwischen dem Material 16 einerseits und den Kopfbolzen 12 andererseits ergibt, der dadurch eine hohe Verbundwirkung erhält, daß die zur Metallplatte 10 abgewandte Seite der Kopfbolzen 12 jeweils mit einem Kopf 12 a mit gegenüber dem Bolzen größeren Durchmessers versehen ist, so daß ein fester Einschluß der Kopfbolzen durch das Material 16 gewährleistet wird. Das Material 16 wird derart in den Zwischenraum der Zone 2 eingebracht, daß sich eine homogene Vergußmasse ergibt unter Einschluß der Kopfbolzen 12.
Die Zone 3 wird durch eine weitgehend plane Metallplatte 18 abgeschlossen, die bei der dargestellten Ausführungsform an die nächste Zone 4 angrenzt bzw. die Zone 4 ebenso wie die Zone 3 festlegt. Eine weitere Metallplatte 20, die in der horizontalen Schnittansicht nach Fig. 1 im wesentlichen die Form eines U besitzt, schließt nicht nur die Zone 3 seitlich ab, sondern begrenzt auch die sich gegebenenfalls an die Zone 3 anschließende weitere Zone 4. Es ist ersichtlich, daß bei Wegfall der Zone 4 die Metallplatte 20 kürzere seitliche Schenkel aufweist und die Zone 3 in Richtung auf die Türinnenseite abschließen würde. Bei der in Fig. 1 und 2 gezeigten Ausführungsform ist die Metall­ platte 18 seitlich mit den Schenkeln der U-förmigen Metallplatte 20 vollständig oder zumindest bereichsweise verschweißt, wobei die Metallplatte 18 ausweislich Fig. 1 aus einzelnen Metallstrei­ fen bestehen kann, die ihrerseits mit Rohren 21 bzw. 23 bzw. 24 verschweißt sind. Die einzelnen Plattenstreifen oder Plattenteile 18 a, 18 b usw. liegen jedoch in einer gemeinsamen Ebene und bilden dadurch ein plattenförmiges Element in Verbindung mit den Rohren 21, 22, usw.. Die Rohre 20 bis 24, die vorzugsweise viereckigen oder quadratischen Querschnitt besitzen, sind damit mit der Metallplatteneinheit 18 einerseits und mit der zur Türinnenseite liegenden Metallplatte 20 andererseits fest verbunden, vorzugs­ weise durch Schweißen, so daß bei der in Fig. 1 dargestellten Türkonstruktion sich eine Metall- oder Stahlkonstruktion ergibt, deren die Zonen begrenzenden Platten insgesamt miteinander verschweißt sind. Die Zone 3 wird in gleicher Weise mit einem Füllmaterial 26 homogen ausgegossen, welches die Kopfbolzen 15 in der in Verbindung mit den Kopfbolzen 12 beschriebenen Weise umschließt und in gleicher Weise einen Verbund mit den Kopfbolzen 15 ergibt. Auch die Zone 4 wird mit einem dem Material 16 entsprechenden Material 28 ausgegossen, welches vorzugsweise auch in den Hohlraum der Rohre 21 bis 24 eingefüllt wird, so daß sämtliche drei Zonen 2, 3, 4 mit einem Füllmaterial ausgegossen sind, das in vorbestimmtem Umfang nach seinem Aushärten elasti­ sche Eigenschaften besitzt. Zur weiteren Erhöhung der Schutzanfor­ derungen sind bei nach der dargestellten Ausführungsform vorteil­ hafterweise zusätzliche, im Inneren der Rohre 21 bis 24 angeord­ nete Bewehrungsstäbe 30, 31, 32, 33 vorgesehen, die innerhalb des Füllmaterials 28 im Rohrquerschnitt des zugehörigen Rohres 21 bis 24 zu liegen kommen.
An die Zone 4 schließt sich die erste Zone 1 mit der Verriege­ lungseinrichtung 6 an, so daß die Zone 1 auf der nach innen weisenden Seite der Tür ausgebildet ist.
Es wird darauf hingewiesen, daß bei geringeren Schutzanforderun­ gen, d.h. bei einer geringeren Widerstandsfähigkeit gegenüber Sprengkräften, die Zone 4 und/oder die Zone 3 entfallen kann.
Bei der dargestellten Ausführungsform ergibt die mit 11 bezeich­ nete Zarge wenigstens einen Anschlag bzw. eine Anschlagfläche oder -leiste, die mit 11 a bezeichnet ist und zumindest teilweise in der Ebene der Türöffnung umlaufend ausgebildet ist. Im Querschnitt betrachtet hat die Zarge 11 weitgehend Z-förmiges Profil und ist im Bereich der Zone 1 vorzugsweise in die Türöff­ nung hinein unter Verringerung der lichten Weite gebogen, wie durch das Bezugszeichen 11 b verdeutlicht ist.
Die in der Zone 4 vorgesehenen Rohre 21 bis 24 und/oder die darin gegebenenfalls vorhandenen Bewehrungsstäbe 30 bis 33 werden vorzugsweise in vertikaler Anordnung innerhalb der Türe vorgese­ hen, was zu einer Erhöhung der Flexibilität der Türeigenschaft beiträgt; die Rohre 21 bis 24 und/oder gegebenenfalls die darin vorhandenen Bewehrungsstäbe 30 bis 33 können auch in horizontaler Anordnung vorgesehen sein, haben aber dann ersichtlicherweise eine geringere Länge, was darin resultiert, daß gegenüber der bevorzugten vertikalen Anordnung eine geringere Flexibilität dieser Rohre 21 bis 24 zu erwarten ist.
Aus den Zeichnungen ist erkennbar, daß die Kopfbolzen 12 und 15 in horizontaler Lage vorgesehen sind. Die Zone 2 definiert gegenüber den anderen Zonen vorzugsweise eine Zone größerer Breite, so daß die Zarge 11 von der Zone 2 teilweise überdeckt wird, d.h. daß die Tür im Bereich der Zone 2 breiter ist als im Bereich der sich anschließenden lichten Türöffnung. Die Zonen 3 und 4 haben vorzugsweise etwa gleiche, aber gegenüber der Zone 2 geringere Breite, während die Zone 1 eine gegenüber der Zone 3 und/oder 4 reduzierte Breite hat aufgrund der beschriebenen Profilierung der Zarge 11 im Bereich der Zone 1. Die Türzarge 11 hat im Bereich der Türöffnung im Horizontalschnitt betrachtet im wesentlichen Z-förmiges Profil und ergibt - zur Innenseite hin - eine Reduzierung der lichten Weite der Türöffnung.
Zur Abdichtung zwischen Tür und Türzarge 11 ist in der Ebene der Metallplatte 14 eine umlaufende Dichtung 36 vorgesehen, die in einen speziell für die Dichtung 36 ausgeformten, etwa U-förmigen Aufnahmerahmen 37 eingesetzt ist. Als Abdeckschale auf der Türaußenseite ist eine Stahl- oder Metallschale 38 vorgesehen mit im wesentlichen U-förmigem Querschnitt, welche am Dichtungsbefe­ stigungsrahmen 37 von außen her - in der Türschließstellung nach Fig. 1 - bis nahe zur Zarge 11 reicht. An die umlaufende Dichtung 36 schließt sich zur Türmitte hin vorteilhafterweise eine ebenfalls umlaufend an der Türschmalseite vorgesehene feuerfeste Dichtung 39 an, die bei geschlossener Tür zwischen der Metall­ platte 14 und der Zarge 11 angeordnet und innerhalb der Nut bzw. des U-förmigen Dichtungsaufnahmerahmens 37 vorgesehen ist.
Nach einer weiteren Ausbildung der beschriebenen Tür ist auf der Metallplatte 10 eine Schicht 40 aus einem feuerfesten Material angeordnet, so daß die Schicht 40 als Brandschutz dient und der Metallplatte 10 vorgelagert ist. Als zusätzliche Sicherheits­ schicht kann eine Schicht 41 vorgesehen sein, die entweder direkt auf der Platte 10 oder auf der Brandschutzschicht 40 vorgesehen ist und bei elektrischem Aufbau gegenüber Berührungen sensibel ist bzw. Alarm auslöst. Diese Alarmplatte oder -schicht 41 hat ausschließlich signalerzeugenden Charakter und wird zusammen mit der Brandschutzplatte 40 von der vorgesetzten Schale 38 umschlos­ sen.
Die auf der Türinnenseite befindliche Zone 1 wird im wesentlichen von seitlichen Rohrrahmen 43 begrenzt und wird zur Türinnenseite durch eine Metallplatte 44, z.B. aus einem dünnen Stahlblech, abgeschlossen. Dieser Metallplatte 44 kann gegebenenfalls eine der Schicht 40 entsprechende Brandschutzschicht 46 vorgesetzt sein, die ihrerseits wieder durch eine dünne Metallplatte oder -schale 45 abgedeckt ist.
Fig. 2 zeigt einen Vertikalschnitt der unter Bezugnahme auf Fig. 1 beschriebenen Ausführungsform und veranschaulicht die Befestigung der die einzelnen Zonen begrenzenden Metallplatten 10, 14, 18, 20 aneinander im Bereich der Seitenflächen der Tür. Aus Fig. 1 und 2 ist ersichtlich, daß die Verbindung zwischen der Platte 20 und dem Rohrrahmen 43 umlaufend verschweißt ist und daß auch die Aufnahmeleiste 37 für die Dichtung 36 an den Schenkeln der Metallplatte 20 angeschweißt ist, wobei die Brandschutz- Dichtungsleiste 39 im unteren horizontalen Bereich der Tür nicht vorgesehen ist oder nicht vorgesehen zu sein braucht. Aus Fig. 2 ist weiter erkennbar, daß die Kopfbolzen 12, 15 der Zonen 2 und 3 auch in Vertikalrichtung zueinander versetzt sind. Um ein vollständiges Einschließen der Kopfbolzen 12, 15 in dem Vergußma­ terial zu erreichen, ist deren Länge vorzugsweise kleiner gewählt als die Stärke der sie aufnehmenden Zone.
Zum Vergießen der Kopfbolzen 12 und 15 sowie zum Ausfüllen der Zwischenräume der einzelnen Zonen 2, 3, 4 dient ein Material, das feste, jedoch in gewissem Umfange flexible Eigenschaften besitzt. Als bevorzugtes Material wird ein Kunststoff verwendet, vorzugs­ weise Polyesterharz mit Hartkeramikeinlagen, welches die Kopfbol­ zen fest in dieses sich aushärtende Material einbettet. Nach Herstellung der in Fig. 1 und 2 gezeigten Metall- oder Stahlkon­ struktion der Tür wird das Einbringen des Füllmaterials vorzugs­ weise derart vorgenommen, daß es von oben in die auszufüllenden Zwischenräume eingegossen wird.
Die in der Zone 4 vorgesehenen Rohre 21 bis 24 sind vorzugsweise parallel zueinander vorgesehen. Die einzelnen Zonen 1, 2, 3 und 4 liegen gemäß Fig. 1 und 2 im wesentlichen parallel zueinander.
Die Erfindung schafft somit eine Tür, bei der die Zwischenräume der Stahlkonstruktion im wesentlichen durch ein Material ausge­ gossen sind, welches feste, jedoch in vorbestimmtem Umfang flexible bzw. geringfügig elastische Eigenschaften besitzt und im Falle einer Zündung von Sprengladungen eine Zerstörung bzw. Zertrümmerung aller Schichten in den Zonen verhindert. So kann beispielsweise durch das Zünden die Zone 2 mit dem Füllmaterial 16 zerstört werden, während die nachfolgenden Zonen unbehelligt bleiben und dadurch eine weitergehende Zerstörung der Tür verhindert wird.

Claims (12)

1. Tür, deren Türblatt in zumindestens zwei schichtartig hintereinander angeordnete Zonen aufgeteilt ist, von welchen eine erste Zone eine Verschlußeinrichtung und eine zweite Zone ein Schutzmaterial aufweisen, wobei an der zweiten Zone die mit Drehgelenken in Verbindung stehenden Bänder befestigt sind, dadurch gekennzeichnet, daß die die Bänder (8) tragende zweite Zone (2) aus einer Metallplatte (10) besteht, an welcher Kopfbolzen (12) befestigt sind, die zur benachbarten Zone weisen, und daß der Zwischenraum zwischen der Metallplatte (10) und der benachbarten Zone mit einem die Kopfbolzen (12) einschlie­ ßenden Füllmaterial (16) ausgefüllt ist, das flexible Eigenschaften bei hoher Festigkeit besitzt.
2. Tür nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen der ersten Zone (1) und der zweiten Zone (2) mindestens eine weitere, dritte Zone (3) vorgesehen ist, welche aus einer Kopfbolzen (15) tragenden Metallplatte (14) besteht, und daß der Zwischenraum zwischen der Metallplatte (14) und der nachfolgenden Zone mit einem Füllmaterial unter Einschluß der Kopfbolzen (15) ausgegossen ist.
3. Tür nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Länge der Kopfbolzen (12, 15) kleiner ist als die Stärke der die Kopfbolzen (12, 15) jeweils enthaltenden Zone.
4. Tür nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeich­ net, daß mindestens eine weitere Zone (4) vorgesehen ist, in welcher Rohre (21 bis 24) mit vorzugsweise viereckigem Querschnitt angeordnet sind.
5. Tür nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Rohre (21 bis 24) mit wenigstens einem Bewehrungsstab (30 bis 33) versehen sind.
6. Tür nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß der durch die vierte Zone festgelegte Zwischenraum mit Füllmate­ rial (28) vergossen ist.
7. Tür nach einem der Ansprüche 4 bis 6, dadurch gekennzeich­ net, daß die Rohre (21 bis 24) in Vertikalrichtung verlau­ fend vorgesehen sind.
8. Tür nach einem der Ansprüche 4 bis 7, dadurch gekennzeich­ net, daß der Innenraum der Rohre (21 bis 24) mit Füllmate­ rial (28) ausgegossen ist.
9. Tür nach wenigstens einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Füllmaterial (16, 26, 28) aus einem aushärtbaren Kunststoff besteht.
10. Tür nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß das Füllmaterial (16, 26, 28) Hartkeramikeinlagen aufweist.
11. Tür nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, daß das Füllmaterial (16, 26, 28) Zusatzstoffe, wie z.B. Brand­ schutzstoffe, enthält.
12. Tür nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Außenfläche der zweiten Zone (2) mit einer Brandschutzplatte (40) und/oder einer Alarmplatte (41) versehen ist.
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