DE3712592A1 - Tuer - Google Patents
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Description
Die Erfindung betrifft eine Tür gemäß dem Oberbegriff des
Patentanspruchs 1.
Eine Tür entsprechend dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1 ist
aus der US-PS 18 68 485 bekannt. Diese bekannte Tür eignet sich
hauptsächlich als Tresortür und weist einzelne Zonen auf, die zu
einer Einheit zusammengefaßt sind und von einer Metallwandung
umgeben sind. Diese Türe besteht im wesentlichen aus zwei Zonen,
von denen eine Zone die Verschlußeinrichtung enthält, während die
zweite Zone mit einer Zementfüllung versehen ist. Der Nachteil
solcher Türen besteht darin, daß sie gegenüber Sprengungen nicht
resistent sind, d.h. daß insbesondere das Füllmaterial reißt und
damit das gesamte Türblatt nach einer Sprengung zerstört ist und
bereits durch geringere Sprengladungen leicht aufgebrochen werden
kann.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Tür der eingangs
genannten Art derart auszubilden, daß sie eine hohe Sprengsicher
heit aufweist und sich insbesondere als Objektschutztür zum
Einsatz in Kraftwerkanlagen oder ähnlichen Anlagen eignet.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die im kennzeichnenden
Teil des Patentanspruchs 1 angegebenen Merkmale gelöst.
Weitere Ausgestaltungen der Tür ergeben sich aus den Unteransprü
chen.
Die erfindungsgemäße Tür hat solche Eigenschaften, daß sie bei
einer Beaufschlagung durch Sprengladungen oder dergleichen der
Druckwelle gegenüber in bestimmtem Umfang elastische Eigenschaf
ten besitzt und dadurch im Falle einer Sprengung nicht vollstän
dig zerstörbar ist. Abhängig von den Anforderungen an die
Sicherheit weist die erfindungsgemäße Tür wenigstens zwei oder
mehrere Zonen auf, wobei gleichfalls abhängig von den Schutzan
forderungen die Zahl der in den mit Füllmaterial vergossenen
Zonen vorhandenen Kopfbolzen unterschiedlich bestimmbar ist.
Besonders vorteilhaft ist demzufolge die mögliche Verwendung der
erfindungsgemäßen Tür bei äußerst unterschiedlichen Schutzanfor
derungen durch entsprechenden Ausbau der Konstruktion, ausgehend
von einer Grundkonstruktion mit wenigstens zwei Zonen.
Bei der erfindungsgemäßen Tür handelt es sich somit um eine
schwere Tür mit einem Türblatt, dessen Stärke zwischen etwa
200 mm und 300 mm oder darüber liegt.
Abhängig von den Schutzanforderungen kann eine zusätzliche Zone
mit vorzugsweise vertikal verlaufenden Rohrquerschnitten vorgese
hen sein, wobei gemäß einer weiteren Abwandlung die Rohrquer
schnitte mit Bewehrungen versehen sind, so daß neben der hohen
Sprengsicherheit auch eine Öffnung durch Schweißgeräte praktisch
unmöglich wird. Die vorzugsweise vertikal angeordneten Rohrquer
schnitte tragen zur Erhöhung der Flexibilität der gesamten Tür
gegenüber den von Sprengladungen ausgehenden Stoßwellen bei.
Die erfindungsgemäße Verwendung von flexiblem bzw. in gewisser
Weise elastischem Füllmaterial bewirkt ein homogenes Vergießen
der in den Zonen bezw. Zwischenräumen befindlichen Kopfbolzen,
die sich in dem aushärtenden Füllmaterial fest einbetten und
damit zwischen den die Zonen begrenzenden Metallplatten einen
Verbund erzeugen.
Insbesondere bei einem wenigstens zwei Zonen mit Füllmaterial
umfassenden Aufbau der erfindungsgemäßen Tür wird sichergestellt,
daß bei Zündung einer Sprengladung nur die oberste bzw. äußerste
Schicht zerstört wird, während die nachfolgenden Schichten der
Sprengung standhalten, was darauf zurückzuführen ist, daß die Tür
keine starre Konstruktion bildet, sondern eine eine vorbestimmte
Elastizität aufweisende Eigenschaft besitzt, die Sprengkräften
durch ihre Flexibilität widersteht und eine vollständige Zerstö
rung aller Zonen verhindert.
Im folgenden wird anhand der Zeichnung eine bevorzugte Ausfüh
rungsform der Tür zur Erläuterung weiterer Merkmale beschrieben.
Es zeigen:
Fig. 1 eine Horizontalschnittansicht der Tür, und
Fig. 2 eine vertikale Schnittansicht der Tür nach Fig. 1.
Gemäß Fig. 1 und 2 besteht die in den Zeichnungen dargestellte
Tür nach einer bevorzugten Ausführungsform aus insgesamt vier
Zonen 1 bis 4, die schichtweise hintereinander vorgesehen sind
und das Türblatt bilden. Eine erste Zone 1 dient zur Aufnahme
einer Verriegelungseinrichtung 6, während eine mit 2 bezeichnete
Zone seitlich Bänder 8 aufweist, die zur drehfähigen Halterung
der Tür gegenüber der zugehörigen Zarge dienen. Grundsätzlich
kann bei geringeren Schutzanforderungen die erfindungsgemäße Tür
aus diesen beiden Zonen 1 und 2 bestehen, während mit höheren
Anforderungen zusätzliche Zonen, wie die Zonen 3 und 4, vorgese
hen werden. Die die Bänder 8 aufweisende Zone 2 besteht aus einer
Metallplatte 10, die im wesentlichen plan verläuft. Wenn im
folgenden von "Metallplatten" gesprochen wird, so muß dies nicht
unbedingt eine vollständig plane Platte sei; außerdem werden
vorzugsweise Stahlplatten eingesetzt, auch wenn von Metallplatten
gesprochen wird. Die Metallplatte 10 ist auf ihrer nach innen
weisenden Fläche mit einer Mehrzahl von Kopfbolzen 12 versehen,
die in vorbestimmtem Muster über die innenseitige Fläche der
Metallplatte 10 verteilt angeordnet sind und mit der Metallplatte
10 fest verbunden, vorzugsweise verschweißt sind. Die Zone 2 wird
bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel durch eine weitere
Metallplatte 14 abgeschlossen, die bei Konzipierung von nur zwei
Zonen 1 und 2 die die Zone 1 zur Türblattinnenseite weisende
Metallplatte bildet.
Bei dem in Fig. 1 und 2 gezeigten Beispiel ist die Metallplatte
14 zur Festlegung der mit 3 bezeichneten Zone vorgesehen und
weist wie die Metallplatte 10 eine Mehrzahl von Kopfbolzen 15
auf, die mit der Metallplatte 14 fest verbunden sind, vorzugs
weise mit dieser verschweißt sind. Sowohl die Kopfbolzen 12 als
auch die Kopfbolzen 153 stehen von ihrer zugehörigen Metallplatte
10 bzw. 14 in Richtung auf die Türinnenfläche ab, wobei es
vorteilhaft ist, wenn die Kopfbolzen-Gruppen 12 einerseits und 15
andererseits nicht hintereinanderliegend, sondern seitlich
zueinander versetzt vorgesehen sind, wie dies in Fig. 1 gezeigt
ist. Die Metall- oder Stahlplatte 14 hat weitgehend planen
Verlauf und ist an ihren Seiten zur Türaußenseite zurück verlau
fend gebogen und umschließt damit die seitlichen Bereiche der
Zone 2. An den Verbindungsstellen zwischen der Metallplatte 14
und der Metallplatte 10 sind beide Platten vollständig oder
zumindest bereichsweise miteinander verschweißt. Der zwischen den
Metallplatten 10 und 14 gebildete Zwischenraum wird erfindungsge
mäß mit einem Material 16 ausgegossen, das im ausgehärteten
Zustand eine vorbestimmte Elastizität besitzt, um bei einer
Beaufschlagung durch Sprengkräfte, insbesondere Stoßwellen, eine
vorgegebene Nachgiebigkeit zu haben, um bei der Detonation einer
Sprengladung einen Bruch des ausgehärteten Materials 16 auszu
schließen. Das Material 16 schließt die Kopfbolzen 12 vollständig
ein, wodurch sich ein Verbund zwischen dem Material 16 einerseits
und den Kopfbolzen 12 andererseits ergibt, der dadurch eine hohe
Verbundwirkung erhält, daß die zur Metallplatte 10 abgewandte
Seite der Kopfbolzen 12 jeweils mit einem Kopf 12 a mit gegenüber
dem Bolzen größeren Durchmessers versehen ist, so daß ein fester
Einschluß der Kopfbolzen durch das Material 16 gewährleistet
wird. Das Material 16 wird derart in den Zwischenraum der Zone 2
eingebracht, daß sich eine homogene Vergußmasse ergibt unter
Einschluß der Kopfbolzen 12.
Die Zone 3 wird durch eine weitgehend plane Metallplatte 18
abgeschlossen, die bei der dargestellten Ausführungsform an die
nächste Zone 4 angrenzt bzw. die Zone 4 ebenso wie die Zone 3
festlegt. Eine weitere Metallplatte 20, die in der horizontalen
Schnittansicht nach Fig. 1 im wesentlichen die Form eines U
besitzt, schließt nicht nur die Zone 3 seitlich ab, sondern
begrenzt auch die sich gegebenenfalls an die Zone 3 anschließende
weitere Zone 4. Es ist ersichtlich, daß bei Wegfall der Zone 4
die Metallplatte 20 kürzere seitliche Schenkel aufweist und die
Zone 3 in Richtung auf die Türinnenseite abschließen würde. Bei
der in Fig. 1 und 2 gezeigten Ausführungsform ist die Metall
platte 18 seitlich mit den Schenkeln der U-förmigen Metallplatte
20 vollständig oder zumindest bereichsweise verschweißt, wobei
die Metallplatte 18 ausweislich Fig. 1 aus einzelnen Metallstrei
fen bestehen kann, die ihrerseits mit Rohren 21 bzw. 23 bzw. 24
verschweißt sind. Die einzelnen Plattenstreifen oder Plattenteile
18 a, 18 b usw. liegen jedoch in einer gemeinsamen Ebene und bilden
dadurch ein plattenförmiges Element in Verbindung mit den Rohren
21, 22, usw.. Die Rohre 20 bis 24, die vorzugsweise viereckigen
oder quadratischen Querschnitt besitzen, sind damit mit der
Metallplatteneinheit 18 einerseits und mit der zur Türinnenseite
liegenden Metallplatte 20 andererseits fest verbunden, vorzugs
weise durch Schweißen, so daß bei der in Fig. 1 dargestellten
Türkonstruktion sich eine Metall- oder Stahlkonstruktion ergibt,
deren die Zonen begrenzenden Platten insgesamt miteinander
verschweißt sind. Die Zone 3 wird in gleicher Weise mit einem
Füllmaterial 26 homogen ausgegossen, welches die Kopfbolzen 15 in
der in Verbindung mit den Kopfbolzen 12 beschriebenen Weise
umschließt und in gleicher Weise einen Verbund mit den Kopfbolzen
15 ergibt. Auch die Zone 4 wird mit einem dem Material 16
entsprechenden Material 28 ausgegossen, welches vorzugsweise auch
in den Hohlraum der Rohre 21 bis 24 eingefüllt wird, so daß
sämtliche drei Zonen 2, 3, 4 mit einem Füllmaterial ausgegossen
sind, das in vorbestimmtem Umfang nach seinem Aushärten elasti
sche Eigenschaften besitzt. Zur weiteren Erhöhung der Schutzanfor
derungen sind bei nach der dargestellten Ausführungsform vorteil
hafterweise zusätzliche, im Inneren der Rohre 21 bis 24 angeord
nete Bewehrungsstäbe 30, 31, 32, 33 vorgesehen, die innerhalb des
Füllmaterials 28 im Rohrquerschnitt des zugehörigen Rohres 21 bis
24 zu liegen kommen.
An die Zone 4 schließt sich die erste Zone 1 mit der Verriege
lungseinrichtung 6 an, so daß die Zone 1 auf der nach innen
weisenden Seite der Tür ausgebildet ist.
Es wird darauf hingewiesen, daß bei geringeren Schutzanforderun
gen, d.h. bei einer geringeren Widerstandsfähigkeit gegenüber
Sprengkräften, die Zone 4 und/oder die Zone 3 entfallen kann.
Bei der dargestellten Ausführungsform ergibt die mit 11 bezeich
nete Zarge wenigstens einen Anschlag bzw. eine Anschlagfläche
oder -leiste, die mit 11 a bezeichnet ist und zumindest teilweise
in der Ebene der Türöffnung umlaufend ausgebildet ist. Im
Querschnitt betrachtet hat die Zarge 11 weitgehend Z-förmiges
Profil und ist im Bereich der Zone 1 vorzugsweise in die Türöff
nung hinein unter Verringerung der lichten Weite gebogen, wie
durch das Bezugszeichen 11 b verdeutlicht ist.
Die in der Zone 4 vorgesehenen Rohre 21 bis 24 und/oder die darin
gegebenenfalls vorhandenen Bewehrungsstäbe 30 bis 33 werden
vorzugsweise in vertikaler Anordnung innerhalb der Türe vorgese
hen, was zu einer Erhöhung der Flexibilität der Türeigenschaft
beiträgt; die Rohre 21 bis 24 und/oder gegebenenfalls die darin
vorhandenen Bewehrungsstäbe 30 bis 33 können auch in horizontaler
Anordnung vorgesehen sein, haben aber dann ersichtlicherweise
eine geringere Länge, was darin resultiert, daß gegenüber der
bevorzugten vertikalen Anordnung eine geringere Flexibilität
dieser Rohre 21 bis 24 zu erwarten ist.
Aus den Zeichnungen ist erkennbar, daß die Kopfbolzen 12 und 15
in horizontaler Lage vorgesehen sind. Die Zone 2 definiert
gegenüber den anderen Zonen vorzugsweise eine Zone größerer
Breite, so daß die Zarge 11 von der Zone 2 teilweise überdeckt
wird, d.h. daß die Tür im Bereich der Zone 2 breiter ist als im
Bereich der sich anschließenden lichten Türöffnung. Die Zonen 3
und 4 haben vorzugsweise etwa gleiche, aber gegenüber der Zone 2
geringere Breite, während die Zone 1 eine gegenüber der Zone 3
und/oder 4 reduzierte Breite hat aufgrund der beschriebenen
Profilierung der Zarge 11 im Bereich der Zone 1. Die Türzarge 11
hat im Bereich der Türöffnung im Horizontalschnitt betrachtet im
wesentlichen Z-förmiges Profil und ergibt - zur Innenseite hin -
eine Reduzierung der lichten Weite der Türöffnung.
Zur Abdichtung zwischen Tür und Türzarge 11 ist in der Ebene der
Metallplatte 14 eine umlaufende Dichtung 36 vorgesehen, die in
einen speziell für die Dichtung 36 ausgeformten, etwa U-förmigen
Aufnahmerahmen 37 eingesetzt ist. Als Abdeckschale auf der
Türaußenseite ist eine Stahl- oder Metallschale 38 vorgesehen mit
im wesentlichen U-förmigem Querschnitt, welche am Dichtungsbefe
stigungsrahmen 37 von außen her - in der Türschließstellung nach
Fig. 1 - bis nahe zur Zarge 11 reicht. An die umlaufende Dichtung
36 schließt sich zur Türmitte hin vorteilhafterweise eine
ebenfalls umlaufend an der Türschmalseite vorgesehene feuerfeste
Dichtung 39 an, die bei geschlossener Tür zwischen der Metall
platte 14 und der Zarge 11 angeordnet und innerhalb der Nut bzw.
des U-förmigen Dichtungsaufnahmerahmens 37 vorgesehen ist.
Nach einer weiteren Ausbildung der beschriebenen Tür ist auf der
Metallplatte 10 eine Schicht 40 aus einem feuerfesten Material
angeordnet, so daß die Schicht 40 als Brandschutz dient und der
Metallplatte 10 vorgelagert ist. Als zusätzliche Sicherheits
schicht kann eine Schicht 41 vorgesehen sein, die entweder direkt
auf der Platte 10 oder auf der Brandschutzschicht 40 vorgesehen
ist und bei elektrischem Aufbau gegenüber Berührungen sensibel
ist bzw. Alarm auslöst. Diese Alarmplatte oder -schicht 41 hat
ausschließlich signalerzeugenden Charakter und wird zusammen mit
der Brandschutzplatte 40 von der vorgesetzten Schale 38 umschlos
sen.
Die auf der Türinnenseite befindliche Zone 1 wird im wesentlichen
von seitlichen Rohrrahmen 43 begrenzt und wird zur Türinnenseite
durch eine Metallplatte 44, z.B. aus einem dünnen Stahlblech,
abgeschlossen. Dieser Metallplatte 44 kann gegebenenfalls eine
der Schicht 40 entsprechende Brandschutzschicht 46 vorgesetzt
sein, die ihrerseits wieder durch eine dünne Metallplatte oder
-schale 45 abgedeckt ist.
Fig. 2 zeigt einen Vertikalschnitt der unter Bezugnahme auf
Fig. 1 beschriebenen Ausführungsform und veranschaulicht die
Befestigung der die einzelnen Zonen begrenzenden Metallplatten
10, 14, 18, 20 aneinander im Bereich der Seitenflächen der Tür.
Aus Fig. 1 und 2 ist ersichtlich, daß die Verbindung zwischen der
Platte 20 und dem Rohrrahmen 43 umlaufend verschweißt ist und daß
auch die Aufnahmeleiste 37 für die Dichtung 36 an den Schenkeln
der Metallplatte 20 angeschweißt ist, wobei die Brandschutz-
Dichtungsleiste 39 im unteren horizontalen Bereich der Tür nicht
vorgesehen ist oder nicht vorgesehen zu sein braucht. Aus Fig. 2
ist weiter erkennbar, daß die Kopfbolzen 12, 15 der Zonen 2 und 3
auch in Vertikalrichtung zueinander versetzt sind. Um ein
vollständiges Einschließen der Kopfbolzen 12, 15 in dem Vergußma
terial zu erreichen, ist deren Länge vorzugsweise kleiner
gewählt als die Stärke der sie aufnehmenden Zone.
Zum Vergießen der Kopfbolzen 12 und 15 sowie zum Ausfüllen der
Zwischenräume der einzelnen Zonen 2, 3, 4 dient ein Material, das
feste, jedoch in gewissem Umfange flexible Eigenschaften besitzt.
Als bevorzugtes Material wird ein Kunststoff verwendet, vorzugs
weise Polyesterharz mit Hartkeramikeinlagen, welches die Kopfbol
zen fest in dieses sich aushärtende Material einbettet. Nach
Herstellung der in Fig. 1 und 2 gezeigten Metall- oder Stahlkon
struktion der Tür wird das Einbringen des Füllmaterials vorzugs
weise derart vorgenommen, daß es von oben in die auszufüllenden
Zwischenräume eingegossen wird.
Die in der Zone 4 vorgesehenen Rohre 21 bis 24 sind vorzugsweise
parallel zueinander vorgesehen. Die einzelnen Zonen 1, 2, 3 und 4
liegen gemäß Fig. 1 und 2 im wesentlichen parallel zueinander.
Die Erfindung schafft somit eine Tür, bei der die Zwischenräume
der Stahlkonstruktion im wesentlichen durch ein Material ausge
gossen sind, welches feste, jedoch in vorbestimmtem Umfang
flexible bzw. geringfügig elastische Eigenschaften besitzt und im
Falle einer Zündung von Sprengladungen eine Zerstörung bzw.
Zertrümmerung aller Schichten in den Zonen verhindert. So kann
beispielsweise durch das Zünden die Zone 2 mit dem Füllmaterial
16 zerstört werden, während die nachfolgenden Zonen unbehelligt
bleiben und dadurch eine weitergehende Zerstörung der Tür
verhindert wird.
Claims (12)
1. Tür, deren Türblatt in zumindestens zwei schichtartig
hintereinander angeordnete Zonen aufgeteilt ist,
von welchen eine erste Zone eine Verschlußeinrichtung und
eine zweite Zone ein Schutzmaterial aufweisen,
wobei an der zweiten Zone die mit Drehgelenken in Verbindung
stehenden Bänder befestigt sind,
dadurch gekennzeichnet,
daß die die Bänder (8) tragende zweite Zone (2) aus einer
Metallplatte (10) besteht, an welcher Kopfbolzen (12)
befestigt sind, die zur benachbarten Zone weisen, und
daß der Zwischenraum zwischen der Metallplatte (10) und der
benachbarten Zone mit einem die Kopfbolzen (12) einschlie
ßenden Füllmaterial (16) ausgefüllt ist, das flexible
Eigenschaften bei hoher Festigkeit besitzt.
2. Tür nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen
der ersten Zone (1) und der zweiten Zone (2) mindestens eine
weitere, dritte Zone (3) vorgesehen ist, welche aus einer
Kopfbolzen (15) tragenden Metallplatte (14) besteht, und
daß der Zwischenraum zwischen der Metallplatte (14) und der
nachfolgenden Zone mit einem Füllmaterial unter Einschluß
der Kopfbolzen (15) ausgegossen ist.
3. Tür nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die
Länge der Kopfbolzen (12, 15) kleiner ist als die Stärke der
die Kopfbolzen (12, 15) jeweils enthaltenden Zone.
4. Tür nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeich
net, daß mindestens eine weitere Zone (4) vorgesehen ist, in
welcher Rohre (21 bis 24) mit vorzugsweise viereckigem
Querschnitt angeordnet sind.
5. Tür nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Rohre
(21 bis 24) mit wenigstens einem Bewehrungsstab (30 bis 33)
versehen sind.
6. Tür nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß der
durch die vierte Zone festgelegte Zwischenraum mit Füllmate
rial (28) vergossen ist.
7. Tür nach einem der Ansprüche 4 bis 6, dadurch gekennzeich
net, daß die Rohre (21 bis 24) in Vertikalrichtung verlau
fend vorgesehen sind.
8. Tür nach einem der Ansprüche 4 bis 7, dadurch gekennzeich
net, daß der Innenraum der Rohre (21 bis 24) mit Füllmate
rial (28) ausgegossen ist.
9. Tür nach wenigstens einem der vorangehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß das Füllmaterial (16, 26, 28)
aus einem aushärtbaren Kunststoff besteht.
10. Tür nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß das
Füllmaterial (16, 26, 28) Hartkeramikeinlagen aufweist.
11. Tür nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, daß das
Füllmaterial (16, 26, 28) Zusatzstoffe, wie z.B. Brand
schutzstoffe, enthält.
12. Tür nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Außenfläche der zweiten Zone (2) mit einer
Brandschutzplatte (40) und/oder einer Alarmplatte (41)
versehen ist.
Priority Applications (1)
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|---|---|---|---|
| DE19873712592 DE3712592A1 (de) | 1987-04-14 | 1987-04-14 | Tuer |
Applications Claiming Priority (1)
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| DE19873712592 DE3712592A1 (de) | 1987-04-14 | 1987-04-14 | Tuer |
Publications (2)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE3712592A1 true DE3712592A1 (de) | 1988-11-03 |
| DE3712592C2 DE3712592C2 (de) | 1990-09-06 |
Family
ID=6325581
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE19873712592 Granted DE3712592A1 (de) | 1987-04-14 | 1987-04-14 | Tuer |
Country Status (1)
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